Ihre Meinung zu ARD legt Berufung gegen Urteil zur Tagesschau App ein
Die ARD setzt weiterhin darauf, den Streit mit acht Zeitungsverlagen um die Tagesschau App außergerichtlich beizulegen. Unabhängig davon haben ARD und NDR aber Berufung gegen ein Urteil des Kölner Landgerichts eingelegt, das die App eines einzelnen Tages des Jahres 2011 als zu "presseähnlich" verboten hatte.
Wehret den Anfängen - erhaltet die Tagesschau-App.
Die deutschen Print-Medien stehen überwiegend im Eigentum einiger "wohlhabenden" Verleger. Und trotz aller hochgelobten journalistischen Unabhängigkeit gilt leider die alte Weisheit: "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing".
Um so wichtiger sind die öffentlich-rechtlichen Medien, wenn es gilt, objektiv und umfassend zu berichten - ob in Video- oder Printformaten mag für die Gewinne einzelner Verleger mit veralteten Geschäftsmodellen wichtig sein, ist für den wesentlich höher zu gewichtenden Erhalt unserer (zum Glück noch nicht ganz marktkonformen) Demokratie aber völlig nachrangig.
Sonst droht das die Regel zu werden, was mit dem aktuellen, ausgesprochen ungeschickten und deshalb bekannt gewordenen Einflussnahmeversuch der CSU auf die Berichterstattung der Medien (nur der öffentlich-rechtlichen oder auch der Print-Medien?) hoffentlich ein Einzelfall war.