Ungarns Präsident Laszlo Solyom

Ihre Meinung zu EuGH: EU-Land darf EU-Staatsoberhaupt Einreise verweigern

Für Staatsoberhäupter gilt die uneingeschränkte Reisefreiheit innerhalb der EU nicht. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Die Richter gaben damit im Nachhinein der slowakischen Regierung Recht, die 2009 Ungarns Präsidenten die Einreise verweigert hatte.

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7 Kommentare

Kommentare

LiNe
Prima,

gilt das auch für die eigenen Regierungschefs?

bedfort
Das soll eine "Europäische Union" sein?

So etwas in der EU und Schengen! Es ist schon eine sehr traurige Veranstaltung geworden diese EU. Es lebe die Kleinstaaterei.

Für was dieses ganze Wichtiggetue in Brüssel und Straßburg, wenn das alles nur Worthülsen und Absichtserklärungen ohne Inhalt sind. Wie soll eine EU denn funktionieren, wenn nicht mal die Regierungschefs Respekt füreinander aufbringen?

Die Welt lacht sich über dieses Kasperletheater zu recht kaputt.

A.Winkler
Das wird ja immer absurder!

Und was machen die, wenn ein Regierungschef als Privatperson reist?

Bei dieser EU stimmt's hinten und vorne nicht mehr. Man sollte sich vllt. langsam mal statt auf EU auf ETH (Europäisches Tollhaus) einigen!

Gast

absurd, die benes-dekrete sind ja auch noch aktuell, krasses europa

MyNung
Gartenzwergkrieg

Deutsche Gerichte beschäftigen sich bekanntlich mit den dümmsten Zwistigkeiten der Bürger. Man sollte aber eigentlich erwarten, dass ein europäisches Staatsoberhaupt Fingerspitzengefühl genug hat, um seine Nachbarn nicht zu brüskieren - und dass höchste Gerichte besseres zu tun haben, als darüber zu entscheiden.

Gast
europa

seid froh , dass wir ein europa haben, so wie es ist.
es war sicher eine provokation, zumindest pr zu machen fuer die naechste wahl. wenn beide seiten sich zurueckhalten, und sensibel sind, entstehen solche probleme gar nicht.
da lacht sich auch keiner kaputt,eher darueber wie taktlos die politiker sind. immer im rampenlicht stehen, das ist das wichtigste, und so werden sie beraten.
aber was ist daran neu?

Gast
gerichte

es ist nunmal so, wenn sich zwei streiten, muss ein dritter entscheiden. die gerichte.
das problem sind nicht die gerichte, sondern die streithaehne.
so wie hier, immer ins rampenlicht, koste es was es wolle. wenn mein nachbar eine schwierige situation hat, todesfall oder aehlich, feier ich doch auch keine party im garten. da ist man doch sensibel.!