Plenarsaal des Bundestags

Ihre Meinung zu Hintergrund Fraktionszwang: Nur ihrem Gewissen unterworfen?

Er ist vom Grundgesetz nicht vorgesehen - und trotzdem parlamentarischer Alltag: Der Fraktionszwang. Abgeordnete halten sich an die Linie ihrer Fraktion. Wer das beschließt, warum Abgeordnete sich daran halten, und was passiert, wenn sie es mal nicht tun, erklärt tagesschau.de.

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18 Kommentare

Kommentare

Gast

"könnten Abweichler der Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der Opposition Gesetzesvorhaben blockieren."

es ist nicht Sinn der Veranstaltung (Demokratie), dass man ein Gesetz unbedingt durchbringt, das bei gewissenhafter Prüfung allerdings nicht durchkäme, wenn es die Abweichler gäbe.

In welcher Welt glauben die eigentlich zu leben?

flodian
verfassungswidrig

fraktionszwang ist in deutschland quasi verfassungswidrig - siehe gg: freies abgeordnetenmandat.

daher ist allein die forderung nach einem freien mandat absurd und zeigt den stauts unserer demokratie.

Gast

Verzeihung für meine totale Unkenntnis. Gibt's nicht namenslose Abstimmungen, bei denen solche Zwänge dann keine Wirkung haben? Die Phrase "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." erinnert mich an meiner früheren Mitarbeit in einigen Gruppen für gewisse internationalen Normen. Es heißt dort, daß jedes Gruppenmitglied soll nach seinem besten Gewissen arbeiten und nicht von irgendwelchen Weisungen bzw. Interessen seines Arbeitgebers beeinflußt sein. Aber die Praxis scheint nach meinem festen Eindruck anders zu sein. Denn ohne die von den Firmen bezahlten Reisegelder könnten/wollten die meisten Mitglieder erst gar nicht zu den Gruppensitzungen kommen.

Gast
Theorie und Praxis

In der Theorie gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keinen Fraktionszwang - und es darf ihn auch nicht geben: Art 38 Absatz 1 Satz des Grundgesetzes ist da unmissverständlich: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen

Praktisch sieht das aber oft anders aus: Über Entscheidungen wird meist bereits vor der Abstimmung im Bundestag intern in den Fraktionen abgestimmt.. Der Fraktionszwang, auch Fraktionsdisziplin genannt, ist in keinem Gesetz und auch nicht der Bundestagsgeschäftsordnung festgeschrieben. Allerdings schreiben ihn Koalitionsregierungen regelmäßig in den Koalitionsverträgen fest.

Zusammengefasst:
Theoretisch leben wir in einer Demokratie, praktisch aber in der Pateiendiktatur.

Gast
".... immer wieder den Fraktionszwang aufgehoben"?

In was für einer Demokratie leben wir denn?
Oder: Was für ein Demokratieverständnis haben unsere Regierungsparteien?

Normal wäre für mich, dass Abgeordnete grundsätzlich frei entscheiden und ein eventueller "Fraktionszwang" (was für ein hässliches Wort), oder eine Vorabstimmung die Ausnahme bildet.

Kein Wunder, das bei einer solchen "Zwangssituation" Gesetze wie zum ESM das Parlament passieren können.

Gast
Warum Parteien statt gesunden Menschenverstand u. Fachwissen?

Wie wäre es nur noch kompetente Personen zu wählen, womit keine Parteienfraktionen mehr, sondern nur noch wechselnde Mehrheiten entstehen könnten?

Jede Abstimmung einzeln und vorher müssen sich die "alleinstehenden" Abgeordneten, die Gesetze einbringen oder den von anderen anderen alleinstehenden Abgeordneten (mit deren Wählerschaft als lokale Lobby hinter sich) zustimmen sollen, eine kompetente Fachmeinung nach ihrer Wahl unter Berücksichtigung der Volksmeinung ihrer Wahlkreise (ohne Bindung daran) einholen und ihre Abstimmungshaltung öffentlich nachvollziehbar hinterlegen.

Abgeordneter = Treuhänder mit Haftung.

Bindung des Einkommens (Grunddiät) an die volkwirtschaftliche Entwicklung (ihrer Entscheidungen).
Revision der Gesetze - unter bestimmten Bedingungen- durch Volksentscheid möglich. Ab bestimmter Wertgröße der Entscheidung nur noch Volksentscheid.

Es kann im heutigen Wahlgesetz ja leider auch herauskommnen, dass nur eine Partei gewählt wird. Das ginge s.o. nicht mehr.

Tralafit
Verfassungswidrig

Fraktionszwang ist eine verfassungswidrige Praxis. Damit muss Schluss gemacht werden.

Gast
"Demokratie"

Das ZK der Fraktion bestimmt wie mein Volksvertreter abzustimmen hat! „Demokratie“?

mode d'emploi
@Tralafit - ruhig bleiben

Tralafit: Fraktionszwang ist eine verfassungswidrige Praxis. Damit muss Schluss gemacht werden.

Nein. Nüchtern betrachtet liegen Sie da falsch. Außerdem würde ich vorschlagen, die Verfasungsmäßigkeit dem BVerfG zu überlassen.

MaWo
Beugen von Recht

Es wird gehandelt was dem Grundgesetz widerspricht und die Betroffenen beugen sich dem Diktat der Parteien, weil sie andernfalls nicht mehr zur Wahl aufgestellt werden.
Ist Erpressung nicht ein Straftatbestand?!
Aber - in "diesem unserem Lande" möchte die Justiz ihre Ruhe haben, was zu Genüge belegbar ist.

mode d'emploi
@jometzi

Das ZK der Fraktion bestimmt wie mein Volksvertreter abzustimmen hat! „Demokratie“?

Das ist jetzt überspitzt. Aber wer die DDR von innen erlebt hat, kann hier vielleicht besser differenzieren.

Gast
Die Omnipotenz der Parteien macht es möglich!

„Ohne Fraktionsdisziplin könnten Abweichler der Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der Opposition Gesetzesvorhaben blockieren.“

Es ist schon bezeichnend, dass das, was eine Demokratie kennzeichnet, mit dem negativen Begriff „des Abweichlers“ versehen wird und die Mehrheitsfindung im Parlament immer mehr zur Akklamation verkommt!

Der eingeforderte und ständig praktizierte Fraktionszwang korrespondiert bestens mit der Omnipotenz der Parteiendemokratur, die sich sukzessive im Stillen entwickelt hat und demokratische, parlamentarische Mehrheitsprozesse konterkariert.

Das Grundgesetz ist hinsichtlich der Verantwortlichkeit der Abgeordneten eindeutig- der Fraktionszwang widerspricht diesen Vorgaben eklatant und unterminiert letztendlich die demokratische Legitimation von Abstimmungsergebnissen!

Gast
@virus232, recht haben Sie!

..besser kann man es nicht ausdrücken.

Das das Grundgesetz, gerade bei der jetzigen Regierung, oft als "Ballast" angesehen wird, machen die vielen verfassungswidrigen Gesetze, die erst durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt wurden (bzw. noch müssen), sehr deutlich.

Sogar lang bestehende internationale Gesetze, wie z.B. das Recht auf freie Berufswahl, wird bewusst ignoriert.

Wundert es bei solchen "Volksvertretern" (was allein schon ein Hohn ist), dass sie sich vehement dagegen wehren, ein entsprechend notwendiges Anti-Korruptionsgestz zu verabschieden.

Warum wohl ??????

Da es aber bis zur nächsten Wahl leider noch etwas dauert, hoffe ich inständig, dass solche "Angelegenheiten" nicht in Vergessenheit geraten und
dann möglichst viele zu einem Regierungswechsel beitragen.

Gast
Aus diesem Grund

kommt auch oft so ein ausgemachter Blödsinn bei den Abstimmungen heraus, wenn sich da irgendwelche "Großkopferten", aus welchem Grund auch immer, durchsetzen können.

Viele Abgeordneten sind schon aus zeitlichen, als auch aus mangelnden fachlichen Gründen überhaupt nicht in der Lage, Problematiken und deren praktische Auswirkungen zu erfassen. Die verlassen sich dann darauf, was sie von den Fraktionsführern ein geblasen bekommen.

Mit eigenem Gewissen hat es schon lange nichts mehr zu tun, wenn die einzelnen Abgeordneten, bei Unbotmäßigkeit befürchten müssen, bei den nächsten Wahlen nicht mehr auf einem aussichtsreichen Platz der Kandidatenliste zu landen.

Viele sind, trotz anderer, vor eigener Verlautbarungen, nicht mehr in der Lage einer anständigen Arbeit außerhalb des Parlaments nach zu gehen und sind darauf angewiesen weiter gewählt zu werden.

Leider haben das viele Wähler anscheinend noch nicht durchschaut.

OrangeOscillation
Mawo:

"Es wird gehandelt was dem Grundgesetz widerspricht und die Betroffenen beugen sich dem Diktat der Parteien, weil sie andernfalls nicht mehr zur Wahl aufgestellt werden.
Ist Erpressung nicht ein Straftatbestand?!" Schon. Doch sie ist ein Vermögensdelikt, und darum geht es sicherlich hier nicht.

Gast

Nur, wie kommt man dazu, dem Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungsmässigkeit feststellen zu lassen? Keiner der Betroffenen hat den Mut den sogenannten "Fraktionszwang" zu benennen und dann als Akt gegen die Verfassung beim BVerfG anzuklagen. Ich selber habe keinen Zugang zum BVferG.

zopf
@ Kompassschlüßel: Wie kommen Sie drauf?

Natürlich haben Sie Zugang zum BVerfG.

Siehe hier:

hxxp://www.bverfg.de/organisation/vb_merkblatt.html

Die Verfassungsbeschwerde kann jeder Bürger führen, der zuvor andere Gerichte, erfolglos bemüht hat.

Es bedarf der schriftlichen Form, einer Begründung, aber keines Anwalts.

Ihre Beschwerde wird kostenlos verhandelt, es sei denn die Richter kommen zu dem Schluß, Sie kaspern nur rum.

Dann kann es 2600 € kosten.

Sie sehen, die Möglichkeit bestünde, unser Staat ist gar nicht so schlecht konzipiert, nur die Bürger sind allzuoft nicht ausreichend informiert oder kriegen den A.... nicht hoch genug, um Demokratie zu leben.

Gruß, zopf.

Gast
@zopf, aber das dauert

Natürlich kann jeder Bürger Verfassungsbeschwerde einlegen, aber dummerweise erst dann, wenn zuvor andere Gerichte bemüht wurden.
Der Weg durch die Instanzen kann dabei Jahre dauern, wie wir es gerade bei dem SGB II immer wieder feststellen müssen.
Solange müssen sich alle diesen verfassungswidrigen Gesetzen unterwerfen. Von daher unterstelle ich auch vielen Politikern, dass sie ganz bewusst diese Zeiten durch die Instanzen einkalkuliert haben. Dann bessert man "etwas" nach und kann in der Regel wieder jahrelang damit "durchkommen". Zur Verantwortung wird man ja ohnehin nicht gezogen, geschweige denn, dafür haftbar gemacht.

Wie war das noch mit dem Amtseid ?