Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Ihre Meinung zu Interview: "Der Bundestag ist Karlsruhe nicht mehr genug"

Sagen die Verfassungsrichter "Ja" oder "Nein" zum Euro-Rettungsschirm? Staatsrechtler Franz Mayer erwartet ein "Ja, aber". Im Interview mit tagesschau.de erklärt er, warum der Bundesrat der Gewinner sein könnte und wie Vorgaben der Richter die Verträge zu ESM und Fiskalpakt auszuhebeln drohen.

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Kommentare

Thunderstorm
Karlsruhe hat eh nichts zu entscheiden!

Klar dass Herr Mayer für den ESM sein muss, schliesslich vertritt er ja die Seite der Bundesregierung, bzw. des Bundestags. Ich stimme aber nicht mit seiner Meinung überein, was die Rolle des Bundesverfassungsgerichts angeht. Wenn in das Budgetrecht des Bundestags eingegriffen wird, dann hat das schon eine verfassungsrechtliche Relevanz für das BVG.
Was passiert eigentlich, wenn ein Staat seine Verpflichtungen nicht mehr wahrnehmen kann? Verflüchtigen sich die Kredite dann ins Nichts, oder ist es nicht eher so, dass sich der Rest der Staaten des ESM die Bürgschaften aufteilen müssen? Der Anteil Deutschlands steigt so automatisch.
Was auch immer in Karlsruhe entschieden wird, spielt aber eigentlich keine Rolle mehr. Wenn ein Staat meint zu hohe Zinsen zahlen zu müssen, dann klopft man eben bei der EZB an. Die kauft dann über Mittelsmänner deren ihre Staatsanleihen ab. Es ist schon dreist, dass die EZB damit eine Woche vor der ESM Entscheidung in Karlsruhe die Richter quasi entmachtet.

Brian
Das BVerfG ist verpflichtet

sich mit jeder formal korrekten Verfassungsbeschwerde auseinanderzusetzen.

Das hat nichts damit zu tun ob sich das Gericht instrumentalisieren lässt oder nicht.

Es ist die simple und einfache Pflicht eines Gerichts ein ihm vorgetragenes Anliegen für das es zuständig ist zu verhandeln und dann ein Urteil zu sprechen. Ein Gericht kann sich nicht den Luxus erlauben zu solch einen Sachverhalt keine Meinung zu heben oder sich rauszuhalten. Ein Gericht muss ein Urteil finden!

Dies ist das Wesen der Rechtsstaatlichen Justiz. Wenn Richter nach eigenem Gusto entscheiden könnten welchen Fall sie verhandeln und welchen nicht wäre dem Missbrauch Tür und tor geöffnet.

War das BVerfG zuständig? Ja, denn es gibt keinen Rechtsfreien Raum in D'land. Maximal die Frage der rechtsmittelerschöpfung könnte man hier stellen, da sich die Verfassungsbeschwerden hier aber einer Organklage anschließen bleibt dem BVerfG nichts anderes übrig als darüber zu verhandeln!

Abydos
was lernen wir?

der jurist franz mayer versucht uns hiermit zu beruhigen:

"Im ESM-Vertrag steht - und eindeutiger kann man das nicht formulieren - in Art. 8 Absatz 5: Die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds bleibt "unter allen Umständen" auf seinen Anteil begrenzt. Die Betonung liegt auf "unter allen Umständen". Wie soll man das noch deutlicher sagen?"

im vertrag von maastricht gibt es eine "haftungsausschlussklausel", auf die sich bundesregierung und der bundesverband deutscher banken in den 90er jahren regelmaessig beriefen, egal ob bei oeffentlichen auftritten, im bundestag, in broschueren... alles ebenfalls immer mit der beschwoerenden formel diese regelung sei "eindeutig".

wie eindeutig dieser haftungsausschluss ist, sehen wir seit wenigen tagen, als goldman sachs mann mario draghi in der ezb vollendete, vertragswidrige tatsachen schuf.

das wort eindeutig oder andere woerter oder formulierungen in solchen vertraegen sind also, mit verlaub, gar nichts wert. und franz'ens beteuerung somit auch.

Gast
Anreiz eiinen Staat zu ruinieren

Der PERMANENTE Rettungsschirm ESM ist ein Anreiz für Regierungen Staaten zu ruinieren und dann noch schnell ein paar Milliarden auf die Seite zu schaffen. Wie soll das Europa aus der Krise führen?
Herr Mayer spricht es an: Die Politik hat die verfassungsmäßige Aufgabe den Bürgern den ESM zu erklären. Doch das tut sie nicht, weil der ESM ein politisches Instrument ist demokratische Instanzen auszuhebeln, um für Parteien Posten und Geld zu scheffeln.
Nennen Sie mich ruhig paranoid, aber so sieht die Sache für mich aus. Der Bürger ist in der EU völlig entmündigt, aus dem politischen Entscheidungsprozess ausgeklammert.
Ich bin gegen den ESM. Ich halte ihr für antidemokratisch. Deshalb hoffe ich Karlsruhe stoppt dieses Monstrum von einer Behörde, selbst wenn die Märkte dann einbrechen sollten. Es kann nicht sein, dass wir unsere Verfassung und demokratische Errungenschaften einem wankelmütigen Finanzsystem opfern.

peace

Gast
Danke - ...

... endlich einmal eine ausführliche Erklärung rund um die Arbeit des Bundesverfassungsgerichtes und zur aktuellen Verhandlung.

So ist mir auch einmal die Präambel des Grundgesetzes -
"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
..." - bewusst geworden.
Und ich bin erschrocken über die Einschränkungen, die man sich mit dem Europapassus auferlegt hat.

Das hätte unbedingt so lauten müssen: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, dem Frieden der Welt zu dienen,..."
Man hätte jetzt jede Option gehabt, stattdessen verpflichtet uns das Grundgesetz jetzt, zu versuchen, Europa mit allen Mittel zu retten.

Gast
Bitte nicht unseriös werden...

"...wie Vorgaben der Richter die Verträge zu ESM und Fiskalpakt auszuhebeln drohen"

Ist das nicht ein wenig wertend? Und ist nicht eher der ESM selbst die Bedrohung?

Wenn man ohne ausreichenden Background diesen Satz liest, könnte man meinen, es sei schlecht, wenn die "Verträge zu ESM und Fiskalpakt" (also die Einführung einer Finanzdiktatur) nicht ungesehen abgenickt würden.

Man erinnere sich nur an die Nacht- und Nebelaktion seinerzeit, in der darüber abgestimmt wurde.

Nein, es besteht hier keine Bedrohung, sondern ein Rest Hoffnung auf einen Rest Rechtsstaat.

Ein "ja, aber" gibt es im Sinne der Aussagenlogik nicht. Das wäre ein "ja" und somit das Gegenteil von "nein". Und das wäre dann zumindest für die unteren 99,999% wirklich eine real existierende Bedrohung.

hans-rai
Machen all diese Spekulationen eigentlich Sinn?

Wenn morgen das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dann kann man sich noch lange genug über die Auswirkungen unterhalten - aber dann auf der Grundlage von Fakten. Jedenfalls hoffe ich das. Was ein Herr Meyer, Müller oder Schmidt jetzt heute dazu schreibt oder herausposaunt, ist doch ohne Belang.

Gast
aua, Herr Mayer, das war aber populistisch...

wenn Sie davon sprechen, dass es bei Verfassungsbeschwerden von 20 000 oder 30 000 Bürgern

"gar nicht mehr ernsthaft um Rechtsschutz, sondern um politischen Meinungskampf oder noch schlichter Publicity." geht.

Warum überhaupt einen dauerhaften Rettungsschirm ?

Wenn es um die Bewältigung einer Krise geht, reichen zeitlich befristete Maßnahmen,
wenn etwas unkündbar installiert werden soll, geht es nicht um eine Krise, sondern um die Veränderung der Strukturen.

Da auf europäischer Ebene nicht einmal angedacht worden ist, dem europäischen Parlament mehr Rechte zuzugestehen, in der EU alle Gesetzesvorlagen von den Kommissionen kommen und die EZB sich selbstherrlich zum Finanzierer klammer Staaten aufspielt, dürfen diese Demokratiedefizite nicht noch durch den ESM manifestiert werden.

Wirtschaftlich ist es nach dem Beschluss der EZB also egal, was Karlsruhe sagt, was das "Recht" angeht, ist es von enormer Bedeutung.

Phonomatic
Zustimmung und Anmerkungen

" Ich halte das in Teilen für einen verantwortungslosen Umgang mit unseren Verfassungsressourcen. Da sollte das Gericht sich nicht instrumentalisieren lassen. "

-> Ich bin da ganz Ihrer Meinung, wie auch bei vielem Anderem.

Allerdings fände ich es wirklich bedenklich wenn das BVerfG sich hier langsam als gestaltender Teil der Gesetzgebung versteht. Ich hoffe nicht, dass das BVerfG so weit gehen wird und tatsächlich noch Vertragsinhalte zurechtrücken wird. Dann kann man im Ausland zurecht von einem Richterstaat sprechen.

Dass jede Veränderung, und selbst die Gipfelbechlüsse von Brüssel nicht Teil dieses ESM-Papiers sind über das hier entschieden wird, sondern einen neuerlich Ratifizierungsprozess benötigen würden, steht doch seit jeher fest ... Ist Ihre findige Idee da nicht längst von der Realität eingeholt - oder verstehe ich da etwas falsch?

Gast
wann endlich ....

wachen wir deutschen auf?

dieser esm und das folgende vom obermafiosi draghi soll doch nur dazu dienen deutschland komplett auszunehmen.
gegen draghi und kumpane ist die mafia ein kindergarten. eine staatsanleihe bringt draghi gleich milliarden. das nenne ich verdienstvoll ^^

es geht hier nicht um die menschen in europa die gerettet werden sollen, nur die banken und die politikerkaste haben etwas davon.
wir kleinen zahlen den preis ...
zb. verlust der steuerhoheit
um nur eines zu nennnen.
wenn die so weitermanchen hat das wort "demokratie" für alle zeit in europa ausgedient !

wehrt euch, oder stürzt in armut

gauweiler mag ein rechter sein, aber in dieser sache hat er recht !!!

Gast
Richtig!

"Die Politiker argumentieren mehr oder weniger laienhaft juristisch, in den daraus folgenden Gerichtsverfahren wird das Bundesverfassungsgericht zum zentralen mehr oder weniger geschickt agierenden politischen Akteur."

"Sonst droht noch häufiger als jetzt Folgendes: Bei formularmäßigen und kampagnenartig eingelegten Verfassungsbeschwerden in der Größenordnung von 20.000 oder 30.000 Beschwerdeführern, die von einem Verein organisiert sind, wie hier gegen den ESM, geht es gar nicht mehr ernsthaft um Rechtsschutz, sondern um politischen Meinungskampf oder noch schlichter Publicity."

Ein kluger Mann der Herr Mayer. Die 8 Richter sind nicht dazu da, den Euro zu retten oder dafür, das auf ihrem Rücken Politik gemacht werden kann.

mcl1
Habe ich da irgendwas falsch verstanden?

Gut, ich denke vielleicht etwas einfach strukturiert bzgl. juristischer Spitzfindigkeiten, aber irgendwie war ich der Meinung, dass morgen entschieden werden soll, ob dem Eilantrag, dem Bundespräsidenten die Unterschrift unter das bestehende Gesetz zu verbieten, stattgegeben wird oder nicht.

Dieses "Ja, aber" hiesse dann "ja", Eilantrag stattgegeben, das "aber" wäre die Anleitung, was zu verändern ist, damit es nächstes mal "OK" sein könnte ..

Viele Aussagen im Interview erscheinen mir politisch gefärbtes "wishful thinking" und nicht juristische Argumentation .. nur meine Meinung

Gast
Der ESM-Gouverneursrat entscheidet

über Hilfsmaßnahmen. Ohne Deutschlands Zustimmung geht nichts.

Gast
ESM überhaupt notwendig?

Wie konnte Island die Krise vorbildlich ohne ESM bewältigen, sogar (oder gerade deshalb), weil sie Banken pleite gehen lassen haben. Geholfen wurde dem Land trotzdem, auf solidarischem Weg. Und sie zahlen sogar die Hilfsgelder zurück.

Was passiert mit dem unkündbaren ESM, wenn keine Krise existiert? So eine Einrichtung will doch beweisen, wie wichtig sie ist, ihre Existenz verteidigen. Da werden Gehälter in den Hundertausenden gezahlt, das gibt keiner mehr leichtfertig auf, schon gar nicht, wenn auch noch Zusatzeinnahmen von Lobbyisten winken.

Einmal eingerichtet, wird man das Monster nicht mehr los. Helfen wird es wenig, es verfolgt ja die Idee des IWF, welcher bisher nachweislich mit seinen "Rettungseingriffen" noch keine Hilfe gewesen ist.

Mal bei Licht betrachtet, dient der ESM der Umverteilung von Steuergeldern in das Bankensystem und beschleunigt damit das Aufblähen der Finanzblasen. Wer also den Crash beschleunigen will, der liegt hier richtig. Öl ins Feuer.

Gast
@15:28 — Trecker

"Wie konnte Island die Krise vorbildlich ohne ESM bewältigen, sogar (oder gerade deshalb), weil sie Banken pleite gehen lassen haben."

Weil Island aus finanzpolitischer Sicht klein und unbedeutend ist und war. (Sorry an alle Isländer.)

Island ist auch aus der Portokasse des IWF geholfen worden. Ein Vergleich mit Deutschland oder gar der ganzen EU verbietet sich alleine schon deshalb.

"(...)des IWF, welcher bisher nachweislich mit seinen "Rettungseingriffen" noch keine Hilfe gewesen ist."

Für die großen Währungen wie € oder US-$ ist der IWF nicht ausreichend ausgerüstet und dafürist er wohl auch nie gedacht gewehsen. Bei weniger bedeutenden Währungen war er aber oft eine Hilfe.

Gast
bitte ESM- Vertragstext lesen ;)

und nicht alles glauben, was Politiker von sich geben.....

Der Gouverneursrat kann viele Entscheidungen dem Direktorium übertragen, das nicht aus Regierungsmitgliedern, sondern aus Bankern besteht, dort reicht bei den meisten Entscheidungen eine einfache Mehrheit- nix isses mit Veto !

Warum wurde eine amerikanische Kanzlei mit der Vertragsgestaltung beauftragt - gibt es in Europa keine Wirtschaftskanzleien ?

Der Vertragstext zum ESM wurde von der Wirtschaftskanzlei "Freshfields Bruckhaus Deringer"
http://www.freshfields.com
im Auftrag der Euro-Gruppe unter Jean-Claude Juncker ausgearbeitet.

Freshfields ist eine der ältesten und führendsten Wirtschaftskanzleien, sie arbeitet weltweit für Unternehmen und Banken.

Die Kanzlei Freshfield Bruckhaus Deringer wurde von Goldmann-Sachs bei diversen Transaktionen, um sie rechtlich abzusichern, beauftragt.

Ich fürchte, da hat man in einer für Europa essentiellen Fragestellung den Bock zum Gärtner gemacht.

Wichtigwichtel
Anteil ist ungleich Einlage

Einlage wäre ein fester Betrag.
Aber Anteil ist ein Anteil von etwas. Und solange dieses Etwas nicht klar definiert ist, ist der Ausdruck Anteil unbestimmt.
Ganz abgesehen davon, dass nun auch noch der Anteil aus den Käufen durch die EZB hinzukommt. Und die sollen ja unbegrenzt sein dürfen.
Wieviel bitte sind 27% von unbegrenzt?

Gast
Frei im Geist und frei im Gewissen

Jeder Staatsrechtslehrer möge für sich selbst entscheiden, inwiefern er eine Interessenvertretung des Bundestags mit der eigenen Unabängigkeit und mit der Freiheit von Forschung und Lehre insgesamt vereinbaren kann.

Davon abgesehen habe ich seit dem Urteil zum Lissabonvertrag ein sehr grundsätzliches Problem mit dem demokratischen Verständnis eines Prof. Mayer. Nach dessen Rechtsauffassung ergibt sich aus dem GG kein "umfassendes Grundrecht auf Demokratie". http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/35020850_kw27_bvg_gri…
Defacto gesteht er dem Bürger keine Möglichkeit zu auf die Einhaltung demokratischer Prinzipen zu klagen. Ist sich also Bundestag einig -wie so oft in europarechtlichen Fragen- kann der einzelne Bürger nicht über den Klageweg auf die Einhaltung des Demokratieprinzips pochen, selbst wenn dies durch den Gesetzgeber eingeschränkt würde. Dem Volk dient das nicht, der Festigung des Parteiensystem in Exekutive und Legislative freilich schon.

indertat
OH MANN

Warum kann man eine Bank / einen Staat nicht einfach "pleite" gehen lassen ... wie in der "normalen" Wirtschaft auch?!?!??! .... Wenn ich einem Kind NEIN sage und ihm dennoch wieder das Eis kaufe akzeptiert das Kind beim nächsten Mal kein NEIN und kennt auch irgendwann kein NEIN mehr!!!

Gast
Interpretiere frei und munter...

So langsam macht sich bei mir das Gefühl breit, dass hier der Höhepunkt der Kaffeesatzleserei erreicht worden ist.

So mancher fühlt sich am Vorabend der Bekanntgabe der Entscheidung des BVerfG berufen, das diesbezügliche Urteil des BVerfG antizipativ mit Begründung, Folgen und Risiken dem geneigten Publikum mitzuteilen.

So wie das erkenntnisleitende Interesse dieser Fachleute unterschiedlich ist, so fällt auch die jeweilige Weissagung aus.

Es macht keinen Sinn, jetzt schon um des Kaisers Bart zu streiten- wiewohl es schon verblüffend ist, wenn man den verfassungsrechtlichen Handlungsspielraum unseres einzigen Korrektivs klein redet!

Gast
@katerramus

Das Interview trifft schon den Kern der Problematik. Selbst in Krisenzeiten, in denen zumindest die deutschen Politiker an einem Strang ziehen müssten, versucht jeder politisches Kapital aus der Situation ziehen zu wollen. Das BVerfG wird dabei wie selbstverständlich eingerechnet, dass es final die Korrektheit prüfen oder Entscheidungen halt wieder kassiert.

In solchen Zeiten kann es nicht das Problem sein, wenn bei der Ausgestaltung von Rettungsmaßnahmen sich alle Parteien mit dem BVerfG zusammensetzen, um zumindest die grobe Richtung vorzugeben.
Wenn sich die Deutschen aber nicht einmal innerhalb ihres eigenen Systems einig werden können, da kann es auch europäischer Ebene ebenso nicht funktionieren.

Alle Alternativen beim Europroblem sind problematisch und kosten Geld. Aber man sollte irgendwann mal anfangen eine Position ernsthaft und effektiv zu verfolgen. Derzeit schütteln viele zurecht den Kopf über so großen Dilettantismus.

Gast
@Solarthermie

Was sind denn "anglikanische Rechtsanwälte"?

Gast
Mayers Phantomdiskussion -durchsichtig

"Es gibt auch keine unbegrenzte Haftung. Das ist eine Phantomdiskussion..."

Man lese den ESM-Vertrag ART 10:
"Der BoG [= Gouverneursrat] überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des Stammkapital
ses ESM regelmäßig, mindesten jedoch alle fünf Jahre. Er kann beschließen, das Stammkapital zu verändern und Art. 8 und die Stammkapitalliste (Anhang II) entsprechend zu ändern...."

Art. 8 ist eine Täuschung für unbedarfte Parlamentarier und nichtlesende Wähler!

Wenn j e d e r z e i t das Stammkapital u n b e g r e n z t angehoben werden kann (und muss weil ein paar außerparlamentarische Privat-Hanseln das möchten),
dann wird auch die Haftung größer. Das verstehen auch Nichtjuristen.
________________

"Und es ist doch auch eine Illusion, zu glauben, dass die acht Richterinnen und Richter des Zweiten Senats am besten wüssten, wie der Euro zu retten ist."

Demagogie. Das BVerfG hatte nie diese Aufgabe. Es soll das Grundgesetz retten (a.v. den Mayers)

Gast
begrenzter Anteil von was

Herr Mayer weiß sehr wohl, was das Argument der ESM Kritiker ist. Nämlich dass sich dieser "Anteil" durch bestimmte Mechanismen verändern kann, auf die Deutschland keinen Einfluss hat. Das ist so wie zu sagen, Deutschland darf unter keinen Umständen mehr als 10% des globalen CO2 Ausstoßes verursachen und sich dann einzubilden, man habe Obergrenzen festgelegt. Er weiß das und kennt das Problem, aber er spricht es nicht an sondern stellt das Argument seiner Gegner falsch dar, um es dann vermeintlich zu widerlegen. Welche Schlüsse soll ich jetzt aus diesem Verhalten ziehen?

wle
was heißt "Anteil"?

Zitat:" in Art. 8 Absatz 5: Die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds bleibt "unter allen Umständen" auf seinen Anteil begrenzt."

Was heißt hier "Anteil"?

Ist es der ca. 27% ige Anteil, dann würden sich die Schulden der Bundesrepublik ohne Limit immer weiter erhöhen.
Motto: der Anteil der Beute wird zu je 25% auf die 4 Gangster verteilt, wie hoch der Anteil ist, kann erst nach Diebstahl ermittelt werden.

Oder bedeutet "Anteil" die kapp €200 Milliarden Haftung (bis dato)?

Wer gibt mir hierzu Auskunft?

Gast
@ NDS-Dukat

Die deutschen Politiker waren sich ja einig , ohne ein eigenes Süppchen zu kochen, zu mehr als 2/3 ......

Das ist eines der Probleme:
unser Parlament ist zum Abnickgremium verkommen, das zum Teil noch nicht einmal weiß, worüber es abstimmt ( Drohnen-ohne öffentliche Lesung- Meldegesetz, Erhöhung Haftungssumme EFSF, u.s.w. ...
unser Parlament muß erst durch das Verfassungsgericht auf seine Rechte aufmerksam gemacht werden (Geheimklub für "Eurorettung", parlamentarische Mitsprache bei "Eurorettungsoptionen"...)

Es ist gut und wichtig, dass das Verfassungsgericht die Ratifizierung ausgesetzt hat, um vorher die Verfassungsmäßigkeit zu prüfen, in Österreich ist es anders, da können die Klagen erst nach der Ratifizierung beraten werden, was witzlos ist, wenn ein völkerrechtlicher Vertrag geschlossen ist.

Bevor es keine demokratische Legislative und Exekutive in der EU gibt, bestehen die Nationalstaaten mit ihren Gesetzen-so ähnlich sprach das Verfassungsgericht zum Lissabonvertrag.

Gast
BVG ist NICHT die EU

und hat doch nur die Aufgabe zu prüfen ob der ESM den sich Merkel&Co ausgedacht haben, mehr nicht. BVG - Verfassung, Grundgesetz. Die Richter werden meiner Meinung nach unter Druck gesetzt. Hoffentlich stehen die darüber und entscheiden im Sinne, und ausschliesslich im Sinne, unserer Verfassung, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Unser aller Grundgesetz. Im Namen des Volkes...

Gast
Vertretbar

Die Meinungen von Herrn Professor Mayer sind keineswegs abwegig, sondern durchaus vertretbar.
Aber seine Auffassungen sind andererseits auch nicht zwingend.
Man kann eben auch anderer Meinung sein.

Gast

Für Herrn Mayer sieht also ein Staatsziel "Vereintes Europa" sp aus das Deutschland für dieses haftet?

Weiter:
Zitat:°Im ESM-Vertrag steht - und eindeutiger kann man das nicht formulieren - in Art. 8 Absatz 5: Die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds bleibt "unter allen Umständen" auf seinen Anteil begrenzt. Die Betonung liegt auf "unter allen Umständen". Wie soll man das noch deutlicher sagen?"°

Richtig und falsch: Der Anteil ist grob gesagt für Deutschland 30%! Ob ich 30% von 100 Millionen oder 500 Millionen zu zahlen ist, wäre schon ein Unterschied, auch wenn der Anteil - also 30% - immer gleich bleibt!

Gast
Das GG sah eigentlich eine andere Parlamentswirklichkeit vor...

Das Grundgsetz sah eigentlich eine andere Parlamentswirklichkeit vor, als wir sie heute haben.
Die Väter des Grundgesetzes wollten in der gesetzgebenden Versammlung freie und nur ihrem Gewissen unterworfene Volksvertreter haben.
Aber die heutige parlamentarische Wirklichkeit wird weitgehend durch Konformismus und Fraktionszwang und durch die große Macht der Fraktions- und Parteispitzen bestimmt.
Willensbildung findet nicht nur von Unten nach Oben, sondern allzuoft von Oben nach Unten statt.
So, wie der Bundestag derzeit funktioniert, ist er mir eigentlich auch nicht genug.
So, wie der Bundestag derzeit (und schon seit vielen Jahrzehnten) funktioniert (mit 5 % Hürde und Fraktionszwang und Kandidatenaufstellung durch die Parteien), bringt der Bundestag zu wenig Demokratie (und vernachlässigt die Volkssouveränität).
Eine Ergänzung der Gesetzgebung durch Volksabstimmungen, wie sie in der Schweiz üblich sind, wäre begrüßenswert.
Der Bundestag ist mir längst auch nicht mehr genug.

samizdat
Aber nicht einstimmig

Der Gouverneursrat entscheidet nach Mehrheit. Es gibt kein Veto für Deutschland oder sonst einen Staat.

Gast
@ wie : Anteile, Beiträge usw.

Anteile sind die Aktienanteile am gezeichneten Stammkapital von zunächst 80 Mrd. €. In Anhang I ist die zur Erlangung dieser Anteile am Stammkapital notwendigen Beiträge = Zahlungen (DE~27% ~ 190 Mrd.) festgelegt.
Man muss hier beachten, dass das Stammkapital nicht 80, sondern 700 Mrd. beträgt.

Erhöhen die Gouverneure das Stammkapital über 700 nach Art. 10, so geht das im Verhältnis der gezeichneten Anteile, es sei denn ein Mitgliedsland ist nicht zahlungsfähig, dann wird das auf die anderen proportional umgelegt und die müssen selbst sehen, wie sie es vom Schuldnerland wieder reinholen.

Im Übrigen Art.8 c)
"Andere Anteile werden zum Nennwert ausgegeben, sofern der BoG nicht unter besonderen Umständen eine anderweitige Ausgabe beschließt."
-> Man kann also statt z.B. 1 Aktie = 1€ Nennwert auch einen beliebigen anderen Ausgabewert beschließen, z.B. 2, 10, 1000 € zur Einzahlung.

Es sei noch gesagt, es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Stammkapitals sowie Gewinne.

Gast
@ Trecker @ Lars aus Versmold

Ich verstehe gar nicht, weswegen hier dauernd über Island geredet wird, denn Island ist sozusagen außen vor, was die EU und deren Hilfen angeht (Island ist kein EU-Mitglied). Ist hier vielleicht Irland gemeint?

vriegel
ESM oder nicht ESM?

den gleichen Effekt, den man vorgibt erreichen zu wollen, hätte man auch mit einem Altschuldentilgungsfonds erreicht. Und der wäre garantiert einmalig und auch zeitlich begrenzt gewesen.

Der ESM wird eine Dauereinrichtung bleiben und man kann nur hoffen, dass die Hürden so hoch sind, dass er möglichst gar nie genutzt wird. Es steht aber zu befürchten, dass der ESM als Institution dauerhaft und immer wieder in Anspruch genommen werden wird.

Und noch was: der ESM löst keine Probleme - er verschafft nur Zeit. Wenn die Zeit nicht für sinnvolle Reformen genutzt wird, dann gute Nacht. Oder es wird so ein Dahingeschleiche und Durchgewurschtele, immer an der Grenze zum Absturz.

Grundsätzlich spricht übrigens nichts gegen eine generelle und gegenseitige Haftungserklärung aller Euro-Staaten füreinander. Zumindest nach Aussen wäre das ein optimales Zeichen der Stärke. Wie man das aber nach Innen untereinander regeln müsste..? Wenn man da die richtigen Lösungen fände..

vriegel
unter allen Umständen..?

Es ist ganz einfach. Wenn der Anteil der anderen Staaten an Europa sinkt(und wer vor der Pleite steht, dessen Anteil sinkt), dann steigt automatisch der Anteil der Länder, die stabil sind. Also Deutschland hat im AUGENBLICK 27 % Verpflichtung.

Was wenn der Anteil Deutschlands zukünftig steigt? Oder steht im Vertrag zum ESM eindeutig, dass Deutschland für maximal 27 % haftet???

Sicher nicht Herr Mayer, oder??

Gast
Ich flehe Dich an, Bundesverfassungsgericht!

Bitte, bitte, um Himmels willen bitte, liebe Richter des Bundesverfassungsgerichtes: Stoppt morgen diesen Eurorettungsirrsinn!!!!

Unser wunderschönes Deutschland ist zu gut, zu erfolgreich, zu selten, zu schade, um es von griechischen, spanischen und italienischen Haushaltsdilettanten mit in den Abgrund ziehen zu lassen!

Wir haben noch Chancen. Wir können uns noch in andere Wirtschafts- und Politbündnisse flüchten!

Wir sind keinem Land und keinem Volk irgendetwas schuldig!
Wir Deutsche, begreift das endlich einmal, DÜRFEN unser Heil auch außerhalb Europas und selbstbewusst und auch egoistisch suchen und finden! Unser Schicksal muss nicht am europäischen Gedanken zugrunde gerichtet werden!

Es gibt andere Wege! Andere, als die europäischen!

Bitte, liebes Verfassungsgericht: Befreie uns von dieser vermeintlich verpflichtenden Bürde!

Wir dürfen! Und noch können wir! Noch!

Gast
Anteil am genehmigten Stammkapital

Der Anteil Deutschlands sind 190 Mrd. €. Mit der Zustimmung zum ESM hat der Bundestag diese Summe zugesagt.

Das Stammkapital kann durch einstimmigen Beschluss des Gouverneuersrates verändert werden, das ist richtig - die wesentliche Frage für das BVerfG in diesem Punkt ist m.E. ob das Gesetz zum ESM sicherstellt, dass eine Veränderung des Stammkapitals nur mit Zustimmung des Bundestages möglich ist.

In dem Gesetz ist festgelegt, dass

1. der Finanzminister oder sein Vertreter an den Sitzungen des Gouverneursrates teilnehmen muss.

2. der deutsche Vertreter eine Erhöhung des Stammkapitals ablehnen muss, wenn er nicht vom Bundestag zur Zustimmung ermächtigt ist.

Ob das juristisch wasserdicht ist, weiß ich nicht. Aber wenn, dann ist die deutsche Haftung begrenzt, wie vom BVerfG für den EFSF gefordert.

Tarantus
Sehr bemerkenswert finde ich ...

... dieses Zitat aus dem letzten Absatz des Interviews:
Die Anti-Europa-Hetze einiger Verbände und Akteure überschreitet zum Teil jedes Maß, wenn etwa von ESM-Diktatur gesprochen wird. Auch scheinen ja viele der Kläger eine Rückkehr zum Nationalstaat im Auge zu haben. Hier könnten die Richter einmal betonen, dass auch das verfassungswidrig wäre: Das Grundgesetz verpflichtet uns schon in der Präambel mit dem Staatsziel "Vereintes Europa" darauf, dass wir uns konstruktiv um die europäische Einigung bemühen.

Etliche die hier Kommentare schreiben tät es gut, hierüber mal nachzudenken.

Gast
Man sollte das Verfassungsgericht nicht überschätzen

Fakt ist:

Das Verfassungsgericht lehnt Volksabstimmungen im Bund als verfassungswidrig ab obwohl diese im Grundgesetz (art. 20 Abs. 2) ausdrücklich vorgesehen sind.

Das deutsche Volk durfte, anders als in den meisten Euroländern) deshalb niemals frei über die Einführung des Euro entscheiden.

Der deutsche Steuerzahler soll jetzt für Fehler anderer Staaten haften. Wiederum ohne gefragt zu werden.

Im Europäischen Parlament gilt nicht das Prinzip "one man one vote", ganz zu schweigen von der Kommission. Demokratie geht anders. Auch hier muss gelten: "Keine Demokratie, keine Übertragung von Kompetenzen".

Fazit:
Das Verfassungsgericht sollte sich daher endlich dazu durchringen die Politik zu zwingen ESM, Euro und Verfassung der Bevölkerung zu Zustimmung vorzulegen, wie es sich für ein Land gehört das sich als Demokratie bezeichnet. Dann muss auch nicht alle Naselang ein Gericht bemüht werden, das zur Lösung des Euro-Problems weder befähigt noch legitimiert ist.

Gast
Da wäre wohl eine Entschuldigung fällig...

"Bei formularmäßigen und kampagnenartig eingelegten Verfassungsbeschwerden in der Größenordnung von 20.000 oder 30.000 Beschwerdeführern, die von einem Verein organisiert sind, wie hier gegen den ESM, geht es gar nicht mehr ernsthaft um Rechtsschutz, sondern um politischen Meinungskampf oder noch schlichter Publicity."

Lieber Herr Mayer,
ich gehöre auch zu den Beschwerdeführern, und Sie dürfen sicher sein, dass es mir ernst ist mit der Sorge um unsere Demokratie, um den Gestaltungsspielraum unserer demokratischen Institutionen und die Möglichkeiten des Souveräns, nämlich der Bürger bzw. des Volkes, die politischen Entscheidungen seines Landes zu prägen. Diese pauschale Verunglimpfung verbitte ich mir! Da wäre wohl eine Entschuldigung bei allen Beteiligten fällig...ansonsten verlieren Sie als Staatsrechtler im Sinne einer demokratischen Justiz jede Glaubwürdigkeit.

Gast
Wortwahl

Jeder auch nur halbwegs vernünftig denkende Mensch verachtet und verabscheut Nazis (auch wenn die NPD nun auf den Anti-ESM-Zug aufspringt), und deren Hetze.
Volksverhetzung muss von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt, und von Bürgen und Zeugen angezeigt, und von den Gerichten hart bestraft werden.
Was ich aber bedenklich finde, ist, daß in den letzten Jahren der Begriff "Hetze" oft inflationär benutzt wird.
Ich halte aber weder den Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler Bayerns, noch den Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler Deutschlands, noch den Vorsitzenden (oder Präsidenten) der Europäischen Steuerzahlervereinigung, welche zu Unterschriften gegen den ESM aufrufen, für "Hetzer".
Vielmehr habe ich den Eindruck, daß einige der Leute, die für den ESM eintreten, die ESM-Kritiker mit dem Etikett "Hetzer" belegen wolle,n und die ESM-Kritiker so stigmatisieren oder einschüchtern (mundtot machen) wollen.
Das halte ich weder für fair, noch für demokratisch, liberal, oder tolerant.

Gast
@16:58 — MilosFormanJack...

Der Bundestag ist noch immer viel zu zersplittert und eine Gefahr für die Stabilität der Regierung..
.....
.....
.....
..... meint zumindest Roman Herzog, unser ehemaliger Bundespräsident, und tritt für die 10% Hürde ein.

Wie war das doch gleich mit den Fröschen, wenn man den Sumpf trockenlegen will?

Gast
sollte

das bverf die bundesregierung bestätigen und den esm-vertrag verfassungsrechtlich für unbedenklich erachten, dann ist das für mich der endgültige abschied von der, im moment sowieso nur fagmenthaft ausgeübten demokratie hierzulande.
wer den esm-vertrag mal aufmerksam gelesen hat, weiß, wovon ich spreche (Version vom 02.02.12, insbes. Art. 32 ff.).

Zwicke
@17:31 — Tarantus

In der Präambel des GG ist die Rede davon, uns "konstruktiv um die europäische Einigung zu bemühen". Eine bidingungslose Selbstaufgabe wird da nicht gefordert.

BioFilm
17:31 — Tarantus

Genau das Gleiche wollte ich auch gerade zitieren... :)

Die Hysterie Einiger ist völlig übertrieben.

Ein wohltuend sachliches Interview.

Viele scheinen gar nicht zu wissen, um was es geht, technisch, aber auch bezogen auf die Folgen.
Oder sie wollen sich nicht von 'ihren Zielen' abbringen lassen...

Gast
— Lars aus Versmold

Sicher ist Island klein......was aber nichts damit zu tun hat,daß dieses Modell,entsprechend modifiziert, auch im großen anzuwenden wäre..
Einfach mal der Finanzindustrie contra bieten.
Die Ausführungen im Interview sind leider meistens sehr unvollständig......will man uns da mal wieder Sand in die Augen streuen und etwas beruhigen?????

Gast
katerramus

Der Gouverneursrat kann viele Entscheidungen dem Direktorium übertragen, das nicht aus Regierungsmitgliedern, sondern aus Bankern besteht, dort reicht bei den meisten Entscheidungen eine einfache Mehrheit- nix isses mit Veto !

die übertragung geht eben nur mit zustimmung der bundesregierung, die sich wiederum vor dem bundestag verantworten muss. die wichtigen entscheidungen bleiben so beim gouverneursrat. nur keine panik!

Zwicke
Verfassungsfeinde - wo?

Herr Mayer macht es sich zu einfach, wenn er Gegner der jetzigen Europolitik in die Ecke von Verfassungsfeinden stellt. Ich persönlicgh verbitte mir das ganz entschieden!

Zitate:

"Außerdem sind sie [die Finanzhilfen] an ganz strikte Voraussetzungen geknüpft, die den Staaten sehr weh tun."

> Solche Sätze von einem Wissenschaftler zu lesen. tut auch weh.

"Die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds bleibt "unter allen Umständen" auf seinen Anteil begrenzt. Die Betonung liegt auf "unter allen Umständen". Wie soll man das noch deutlicher sagen?"

> Ebenso deutlich, wis bisher alle EU-Verträge gebrochen wurden?

"Das Grundgesetz verpflichtet uns schon in der Präambel mit dem Staatsziel "Vereintes Europa" darauf, dass wir uns konstruktiv um die europäische Einigung bemühen. Solange das Grundgesetz gilt, ist Europa also eine echte Verfassungsaufgabe und zwar verfassungsrechtlich alternativlos."

> Derzeit hat D nicht mal ein rechtsgültiges Wahlgesetz, auch verpflichtend vom GG vorgeschrieben.

terminate_her
Propaganda und Agitation des Prof. Mayer, ARD schläft !

1) Er zitiert Artikel 8, Absatz 5 des ESM 5 bewußt falsch! Es heißt "..die Haftung jedes Mitglieds bleibt auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital zum Ausgabekurs begrenzt."

Der Ausgabekurs ist aber eben nicht der Nennwert, sondern er kann vom ESM selbst erhöht werden, die Regelung steht sogar im ESM gleich drin (Art 5, Abs. 6a). Das ist eine fiese Hintertür.

2) Er behauptet einfach, dass ESM und Lissabon Vertrag
ähnlich gestrickt" seien und leitet suggestiv daraus ab, das deswegen auch der ESM Vertrag verfassungskonform sei ("Fragen sind schon vorgeklärt"). Beides hat erst einmal gar nichts miteinander zu tun!

3) Er fasst die ESM Kritiker, ohne Einspruch der ARD, pauschal als "formularmäßige kampagnenartige" Aktion eines organisierten Vereins zusammen. Das ist nicht nur falsch, sondern eine billige Unterstellung, die erkennbar zur Diskreditierung der Gegner führen soll. Selbst wenn dies zuträfe, wäre es nicht zu beanstanden!
Als Jurist sollte Meyer es besser wissen!

Gast
Nur die halbe Wahrheit Herr Prof. Meyer

Richtig ist, dass nach Art. 8 (5) die Haftungsbegrenzung der deutschen Steuerzahler "unter allen Umständen" auf 190 Milliarden, 24 Millionen und 800000 € (Stammkapital) begrenzt ist. Das entspricht einem Anteil von 1 900 248 von 7 Milliarden Anteilen.
Unterschlagen hat der liebe Prof. dabei den Art 10, der die Genehmigung der Veränderung des Stammkapitals bei Bedarf durch den Gouverneursrat erlaubt.
Maßstab der Veränderung ist die Angemessenheit des Stammkapitals.
Genau das ist aber die Krux.
Steigt der Bedarf, weil "die Märkte nicht beruhigt" werden können, weil immer mehr Pleitestaaten die Hand aufhalten, weil die Bad-Banken einschl. der EZB ihre Ramschpapiere nicht verkaufen können, weil die Bundesbank ihr Target II Guthaben bei der EZB nicht amortisieren kann, dann braucht der ESM eben mehr Geld, was zwar mehr Anteile beschert aber auch mehr Steuergeld kostet. Die 190+ Milliarden wachsen dann sehr schnell auf über 220 Milliarden und mehr.

Gast
vanPaten: Warum die Panikmache

"Art. 8 ist eine Täuschung für unbedarfte Parlamentarier und nichtlesende Wähler!"

Mein Gott, Sie müssen die Parlamentarier und die Wähler ja für eine Form von Analphabeten halten. Ihre obige Aussage finde ich "an den Haaren herbeigezogen."

Wenn der ESM dauerhaft sein soll, muss es auch die Möglichkeit geben, das Stammkapital zu verändern.

Wo ist da das Problem? Das Stammkapital kann übrigens nicht nur erhöht, sondern auch gesenkt werden. Wenn die Krise mal überwiegend ausgestanden ist, wäre eine Absenkung sinnvoll!

Der Gouverneursrat eine Veränderung nur einstimmig beschließen, das heißt, gegen Deutschland geht nichts! Die deutschen Vertreter im Gouverneursrat müssen sich vorher vom Bundestag ihr Placet holen. Jedenfalls verstehe ich die bisherige Rechtssprechung des BVG so. Darauf wird das BVG morgen sicherlich nochmals hinweisen.

Ich verstehe die dauernde Panikmache wirklich nicht mehr. Selbstverständliche und sinnvolle Regelungen werden zur Katastrophe erklärt.

Gast
@ paddi

sorry, ich habe bekomme Panik, sondern eine kalte Wut, wenn ich daran denke, mit welcher Coolness die Euro- Regierungen sich über jeden europäischen Vertrag hinweggesetzt haben.

Und ich bewundere Sie für Ihre Regierungsgläubigkeit- echt !

Was läßt Sie denn vermuten, dass bei solch einem verschwurbelten Vertrag, der sich zum Teil in den einzelnen Artikeln selbst widerspricht, die wichtigsten Paragraphen buchstabengetreu (wobei die dt. Übersetzung oft nicht eindeutig ist ;)) erfüllt werden ?

Vor allem, da die Geschäfte dieser Finanzgesellschaft der Geheimhaltung unterliegen, keine Kontrolle ausgeübt werden kann, da die Geschäfte, die handelnden Personen und die Gebäude und Akten immun sind......

claireannelage
Nur der rechtliche Aspekt

Es ist ein Armutszeugnis für unsere Politik wenn letztlich das Verfassungsgericht indirekt darüber entscheiden muss welchen Weg wir wirtschaftspolitisch gehen - das ist auch überhaupt nicht deren Aufgabe, sie können nur prüfen ob sich die Gesetze mit der derzeitigen Verfassung vereinbaren lassen. Wenn dies nicht der Fall ist bleibt ja die grundsätzlich die Möglichkeit das GG zu ändern. Sollte es irgendwann mal ein wirklich geeintes Europa geben wird es ohne weitreichende Änderungen garnicht möglich sein.

Es wird aber nun erwartet dass wir hier einen Hinweis bekommen ob der ESM so vertretbar ist oder nicht, die Kriterien sind hierfür sind aber wirtschaftlicher, nicht rechtlicher Natur. Das Urteil sagt aber nur zu letzterem etwas aus. Entscheidend darüber ob er eingeführt wird oder nicht sollte nur sein ob er wirkungsvoll ist und welche Risiken damit verknüpft sind. Das zu entscheiden wäre Aufgabe der Politiker, nicht der Richter.

Gast
Das merk-würdige Demokratieverständnis eines Staatsrechtlers

Das Demokratieverständnis des Juristen Mayer ist in der Tat des Merkens würdig.

Der ESM ist die Fortsetzung der Bankenrettung für deren Kosten die Bürger über Steuern,Entwertung d.h. Inflationierung ihrer Ersparnisse,Renten und weiteren Sozialabbau haftbar gemacht werden.Diese Machtanmaßung gilt unwiderruflich und ist für alle zukünftigen Regierungen
unkündbar.Die Bestimmungen sind niemals mehr zu ändern.
Das Budgetrecht,das vornehme Recht eines demokratisch gewählten Parlaments ist unabänderlich perdu.
Das Recht des Parlaments, den Haushaltsplan der Regierung zu billigen oder abzulehnen ist unwiderruflich aufgehoben.Ohne dieses Recht gibt es
keine Demokratie.
Das Verfassungsgericht wird morgen seine Ja,aber Entscheidung verkünden,wobei das Feigenblatt des "aber"
wohlfeile x Seiten juristischer Paraphrase sein werden und somit die Fassade der Demokratie gewahrt bleibt.

Gast
ESM - absichtlich zweideutig konstruiert?

Eines wird anhand der Kontroverse um wesentliche Punkte des ESM (Nachschußpflicht, Haftungsgrenze, Banklizenz etc.) deutlich: Unterschiedliche Leute kommen zu unterschiedlichen Auffassungen. Nicht nur hier im Forum, sondern auch in der juristischen Fachwelt; z.B. Prof Homburg, der in wesentlichen Punkten zu einer ganz anderen Auffassung als Mayer kommt.

Ich finde das problematisch und auffällig zugleich. Mir drängt sich der Verdacht auf, daß gewisse Passagen bewußt schwammig/zweideutig formuliert wurden. Diese Unbestimmtheit/Widersprüchlichkeit ermöglicht es, daß
a) ein Verstoss des ESM gegen das GG für das BVerfG schwerer/nicht nachzuweisen ist und
b) mit Start des ESM strittige Regelungen immer im Sinne der Rettungspolitik ausgelegt werden

In Anbetracht des mittlerweile traditionellen, fortgesetzten Rechtsbruchs (Bail-out) und "Rechtsumgehung" (EZB-Anleihekäufe,Statuten) muss man naiv sein, wenn man im Notfall auf die Einhaltung von EU-Recht vertraut. Ich meine:Wehret den Anfängen!

Xabbu
20:21 — lynx

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Danke für ihre Sicht der Zustände, die man getrost als Schlusswort "im Namen des Volkes" stehen lassen könnte.

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terminate_her
@ Matthias P. Schwammigkeit des ESM

Der ESM ist mit Absicht so verfasst.
Sein Ursprung liegt zudem in einer "erfahrenen" US-Kanzlei, die den Text zuerst zusammen-schwurbelte, beauftragt wurde sie durch Schäuble, der zwar fast 2000 BMF-Mitarbeiter hat, aber aber offenbar keinen einzigen darunter mit hinreichendem IQ. Vielleicht sollte auch die eigenen Leute nicht mehr erfahren als die restlichen Parlamentarier, denen man das Machwerk in letzter Minute vor der Abstimmung unterschob.

Einer der ESM-Kläger geht auch auf die bewussten Begriffsverwirrungen im ESM Text detailliert ein und nimmt das Ding damit ziemlich auseinander. Z. Bsp. werden eindeutige Begriffe aus dem Finanzwesen mehrfach für völlig verschiedene Zwecke genutzt bzw. missbraucht. Ein Richter muss überhaupt erst einmal durch diesen Filz von unlogischen und widersprüchlichen Neu-Definitionen durch, genau das war selbstverständlich schon im Vorfeld beabsichtigt.

Tarantus
kontroverse Sichtweisen

Mit einer positiven Grundeinstellung zu Europa halte ich die Krisenpolitik mit den Rettungsschirmen für die bestmögliche Variante. Gerade für uns deutsche. Der ESM- Vertrag enthält durchaus Passagen wo man sich fragen kann ob das wirklich so sein muß. Aber er ist sicherlich kein Teufelswerk mit dem wir deutsche unsere Seele verkaufen. So wie das von manchen Kritikern dargestellt wird.

Mittlerweile habe ich den Verdacht, daß die verschiedenen Sichtweisen des ESM und der Eurorettung stark geprägt sind von der jeweiligen Grundeinstellung zu Europa.
Jemand wie Gauweiler, der schon immer gegen die Europäische Einigung und den Euro war, kann nun auch an der Eurorettung nichts Gutes finden. In den ESM- Vertrag werden Dinge hineininterpretiert die einfach falsch sind. Und viele die ähnlich ticken laufen ihm hinterher.

Gast
@ paddi : Panikmache machen die ewig Alternativlosen

um mit der Angstverbreitung Zustimmung zu erschleichen.

Falls Sie irgendeine regierungsamtliche Berechnung der Risiken für den deutschen Steuerzahler oder Schuldenentwicklung de Eurozone kennen - immer her damit für die zahlende Öffentlichkeit.

Ich habe den Vetrragstext beleuchtet. Wenn Sie nicht einmal nach meiner Quellenangabe sachlich diskutieren können, dann ist das ohnehin zwecklos.

Machen Sie sich im Vertragstext mathematisch kundig über den Zusammenhang zwischen Stimmrechten und tatsächlicher Abstimmung. DE kann fast gar nichts verhindern, noch durchbringen. Veto-Mythos.

Gast
@Tarantus - nee, gegen den ESM zu sein, bedeutet nicht,

gegen Europa zu sein-
hier Ideologien zu unterstellen, ist böswillig.

Es geht um die Reihenfolge bei der Installation eines geeinten Europas, so man es denn will:

E R S T demokratische Strukturen in der Legislative und Exikutive schaffen (1 Stimme, 1 voting), dann kann über eine schrittweise Übertragung weiterer Rechte nachgedacht werden.

Nicht zuerst eine Aufgabe von Souveränität an technokratisch geführte Organisationen und hinterher über verlorene demokratische Mitbestimmung jammern.

Nicht vergessen: bisher hat es Kriege oder Revolutionen bedurft, um Bürgerrechte und demokratische Strukturen zu schaffen - und jetzt werden diese Rechte von unseren Abgeordneten verschenkt.