Ihre Meinung zu Interview: "Urteil ist nicht vereinbar mit Toleranzgebot"
Beschneidung ist rechtswidrige Körperverletzung, urteilte das Kölner Landgericht. Juden und Muslime fühlen sich vor den Kopf gestoßen. Zu Recht, sagt der Ethiker Michael Bongardt gegenüber tagesschau.de. Die Religionsfreiheit könne nur eingeschränkt werden, wenn wichtige ethische Gründe vorliegen.
Die Denkweise dieses Ethikers kann ich nicht nachvollziehen.
Meine Ethik und meine Achtung vor anderen Menschen und Lebewesen sagt mir, dass ein religiöser Brauch in jedem Falle unterhalb (!) dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einzuordnen ist.
Wäre dem nicht so, wären Mißbrauch dieses Toleranzgebotes meiner Ansicht nach Tür und Tor geöfnnet.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist nicht umsonst durch die "Ewigkeitsklausel" unserer Verfassung besonders geschützt.