Michael Bongardt, Leiter des Instituts für Vergleichende Ethik, Freie Universität Berlin

Ihre Meinung zu Interview: "Urteil ist nicht vereinbar mit Toleranzgebot"

Beschneidung ist rechtswidrige Körperverletzung, urteilte das Kölner Landgericht. Juden und Muslime fühlen sich vor den Kopf gestoßen. Zu Recht, sagt der Ethiker Michael Bongardt gegenüber tagesschau.de. Die Religionsfreiheit könne nur eingeschränkt werden, wenn wichtige ethische Gründe vorliegen.

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74 Kommentare

Kommentare

Eddie26723
Tolernzgebot???

Die Denkweise dieses Ethikers kann ich nicht nachvollziehen.
Meine Ethik und meine Achtung vor anderen Menschen und Lebewesen sagt mir, dass ein religiöser Brauch in jedem Falle unterhalb (!) dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einzuordnen ist.
Wäre dem nicht so, wären Mißbrauch dieses Toleranzgebotes meiner Ansicht nach Tür und Tor geöfnnet.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist nicht umsonst durch die "Ewigkeitsklausel" unserer Verfassung besonders geschützt.

Gast
na mal sehen

Nächste Woche haben wir einen Termin beim Arzt wegen der Beschneidung unsere Sohnes..mal sehen was der Arzt sagt..:-) wenn der nicht will..dann muss ich wohl oder übel viel Geld ausgeben und es in der Türkei machen :-(
Was für ein Schwachsinn Gesetzt ist das den, soviel zur Religionsfreiheit.
Ich gratuliere dem Herrn Bongardt für seine Aussagen und hoffe das sich hier was ändert.

Gast
durch ein

Beschneidungsverbot wird nicht die Religionsfreiheit beeinträchtigt, sondern das Wohl des Kindes vor die Ansprüche von Religion gestellt.

Zu Recht!

Jeder kann weiterhin die Religion wählen, die er möchte, ist also frei in der Wahl und frei in der Ausübung, solange(!) letztere nicht gegen übergeordnete Ansprüche verstößt.

So wie alle Artikel im GG Einschränkungen unterliegen (z.B. auch Pressefreiheit u.a., wenn höhere Güter konkurrieren), ist auch die Religionsfreiheit nicht grenzenlos.

Ich möchte keinen Gottesstaat. Nie wieder Mittelalter.

Gast
Interview war obsolet

Die Aussagen des Herrn Bongardt waren doch mehr als vorhersehbar, geradezu zwanghaft uniform.

Ich halte das Urteil in der Tat für richtungsweisend in einem positiven Sinne. Beschneidungen sind Traumata und wie kann das Recht auf "Religionsfreiheit" vor dem Recht auf körperliche Unversehrtheit bestehen? Ist der nächste Schritt dann die (Wieder)Einführung der peinlichen Befraguung zur Erwirkung einer Aussage ob man mit dem Teufel gebuhlt hat?

Gast
Worüber reden wir denn hier?

"Michael Bongardt ist Katholischer Theologe"

Natürlich geht es dem Mann hier nicht um die anderen Religionen. Er hat nur eins: Angst, dass seine eigene Religion vor dem Grundgesetz ebenfalls mal zurücktreten muss.

Er selbst sagt richtig
1. "Das Gericht wägt zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Recht auf Religionsfreiheit ab und trifft die Entscheidung sehr eindeutig in Richtung Unversehrtheitsschutz."

2. "nach meiner Abwägung"

Also: das Gericht muss abwägen. Weil hier 2 Grundrechte gegen einander stehen. Aber dem religiösen Interviewpartner passt es hier nicht, dass diese Abwägung zugunsten un religiöser Rechte getroffen wurde.

Ich sage: unreligiöse Rechte (ja, es ist Verstümmelung) sind höher zu bewerten als religiöse Praktiken!

Gast
Ich sehe es auch als problematisch

stimme allerdings nicht mit Herrn Bongardt ueberein. Speziell im Punkt
"das Gericht wägt zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Recht auf Religionsfreiheit ab und trifft die Entscheidung sehr eindeutig in Richtung Unversehrtheitsschutz."
Was hier naemlich unterdrueckt wird, ist der Fakt, dass das Gericht das Recht auf Unversehrtheit des Kindes, das bei der Beschneidung gar keine Entscheidung treffen kann, gegen das Recht auf Religionsfreiheit der Eltern abgewogen wird. Niemand verbietet einem Erwachsenen, sich aus religioesen Gruenden beschneiden zu lassen, sondern nur, dies einem nicht muendigen Minderjaehrigen aufzuzwingen.

Gast
Provokant

So ist das mit Ethikern und Philosophen. Jeder kann eine Meinung haben und glaubt sich damit im Recht. Inhaltlich ist Michael B. leicht anfechtbar: Kinder haben keine Möglichkeit, sich in diesem Alter gegen eine genitale Verstümmelung zur Wehr zu setzen. Das mag zwar bei anderen Kulturen normal sein, ist aber nun mal in unserem Kulturkreis fragwürdig. Wenn ein Kind volljährig ist, kann es sich immer noch beschneiden lassen und damit seiner Religion auf diese Weise nachgehen - bis dahin bleibt es Körperverletzung an Schutzbefohlenen. Religiöse Freiheiten dürfen niemals einen höheren Stellenwert als körperliche Unversehrtheit haben: Denken Sie an die Kreuzzüge oder an den 11. September - wollen Sie, Herr B., auf Grund Ihrer Argumentation dann etwa sagen, die "Terroristen" hätten nur ihre Religion ausgelebt (wenn auch in fragwürdiger Weise?)? Oder Ehrenmorde - sind die auch durch ein "Toleranzgebot" zu akzeptieren? Irgendwo muss eine Grenze gezogen werden.

Gast

So leid es mir auch für Herrn Bonhard tut, aber ich kann das Urteil des Kölner Landgerichts nur gut heißen. Denn es werden häufig Personen beschnitten, die noch nicht mündig sind, sich noch nicht selbst für eine Religion, oder auch keine Religion entscheiden konnten. So gesehen handelt es sich auch um einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit der Beschnittenen (natürlich nicht wenn diese bereits volljährig sind und selbst wollen) der das im Rückblick aus den eigenen Überzeugungen heraus vielleicht nie getan hätte. Fazit: bei der Beschneidung, gerade von Säuglingen, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Gebot körperlicher Unversehrtheit (welches ich im Grundsatz höher achte als die Religionsfreiheit)und einen möglichen Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Ich meine wenn sich jemand beschneiden lassen möchte... Bitte! Aber einen Säugling kann man nicht fragen.

Mit freundlichen Grüßen

De Puce

Nutzer
Ringen nach Worten ..

"Meine Ethik und meine Achtung vor anderen Menschen und Lebewesen sagt mir, dass ein religiöser Brauch in jedem Falle unterhalb (!) dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einzuordnen ist."

Ich hätte jetzt um passende Worte ringen müssen .. aber DAS trifft es bereits voll !

Gast

Ein "Ethiker" will das sein?

Der argumentiert aber dermaßen am Kern der Sache vorbei und sowas von unlogisch, dass er mir eher wie ein Dogmatiker vorkommt.

Er sagt im Prinzip nichts anderes als "beschneidet das Kind lieber, solange es sich noch nicht wehren kann, denn später will es das vielleicht nicht mehr".

Nochmal: Das Kölner Urteil ist absolut richtig. Niemals darf religiöser Wahn über Selbstbestimmung und körperlicher Unversehrtheit stehen. Niemand darf einfach so vor vollendete Tatsachen gestellt werden, indem man ihm völlig unnötig gewisse Teile seines Körpers abschneidet. Die Natur wird gewusst haben, warum sie diese Teile geschaffen hat!

Man kann nur hoffen, die gesteuerte Religions-Propaganda wird auch einmal vom BVerfG gestoppt werden! Die Gesellschaft steht hinter dem Kölner Landgericht, da bin ich mir sicher!

seth
unkomplizierter, kleiner Eingriff... in der Regel...

Bongardt sagte: "In der Regel ist das ein unkomplizierter, sehr kleiner chirurgischer Eingriff."

Aus rein chirurgischer Sicht mag das so sein. Aber es gibt da noch mehr Aspekte zu beruecksichtigen und natuerlich die Ausnahmen der Regel. In der Wikipedia ist dazu einiges zusammengestellt: http://de.wikipedia.org/wiki/Zirkumzision#M.C3.B6gliche_Komplikationen_…

Gast
Der Mann ist erst Katholik...und erst dann Ethiker!

@Eddie267: Sie haben es erfasst.

Das Gericht muss zwischen 2 gegensäztlichen Grundrechten unterscheiden. Es hat sich für das "universellere" Recht entschieden, nicht für das spezielle (nur in einigen Religionen).

Aber keine Angst: der Mann ist nicht in erster Linie "Ethiker" wie es im Text so schön neutral formuliert wurde. Er ist Kath. Theologe!!! Also keinesfalls ohne Hintergedanken:

Wenn andere Religionen in ihren Freiheiten zugunsten universeller Rechte eingeschränkt werden, kann ihm als ebenfalls religiöser Mensch das nicht passen. Da droht Gefahr, dass ähnliche Beschränkungen durch Grundrechte seiner eigenen Religion drohen!

Insofern ist der Artikel äußerst fragwürdig formuliert.

Wahrheitsager
Abergläubische Hinterwäldler!

Glauben diese religösen Eiferer denn wirklich, Gott habe sein Ebenbild mit unzulänglichen Genitalien geschaffen?? Nur das würde ja einen menschlichen Eingriff in seine Schöpfung (Beschneidung) rechtfertigen.
Also: Beschneidung (egal unter welchem religösen Vorwand) ist Körperverletzung, sofern nicht die ausdrückliche Zustimmung des Opfers vorliegt, und damit in Deutschland strafbar.
Und Basta!

Mit welchem Recht nennt sich dieser Herr Bongardt eingentlich "Ethiker"?

Gast
Eine Frage des Rechts und nicht der Ethik!

Das Urteil des Kölner Landgerichts ist in der stringenten Anwendung und Auslegung der Hierarchie in den Rechtsgrundsätzen nicht zu beanstanden und darüber hinaus in seiner Klarheit und Deutlichkeit der Positionierung als mutig und überfällig zu bezeichnen.

Der Aufschrei bei den religiösen Fundamentalisten, auch den Katholiken, darf nicht verwundern- es sind die fundamentalistischen Religionen und nicht Gott, die sich archaischer Rituale bedienen!

Hier muss sich das Elternrecht und die Religion eindeutig dem Grundsatz der körperlichen Unversehrtheit ohne Wenn und Aber beugen- diesem religiösen Gebaren war juristisch ein Ende zu setzen- eine Rechtsfrage also und keine ethische!

Wenn Herr Graumann meint, nunmehr sein Judentum hier nicht mehr leben zu können, dann verkürzt er das Judentum auf die Beschneidung- andere Länder, andere Rechtsnormen, dann werden wohl bestimmte religiöse Wünsche und Vorstellungen im Ausland realisiert werden müssen- damit werden wir leben können!

goldschmiedel
Das Urteil ist

vollkommen ok. Es steht jedem frei, wenn er das später machen lassen will, es nachzuholen.

Lasst die Kinder später selbst entscheiden!

Da manche so auf Religion herumreiten:

Wenn Gott gewollt hätte, dass die Beschneidung sein soll, wäre das bestimmt schon mit der Geburt erledigt.

Gast
Widersprüchlich

Zitat Bongardt (in Bezug auf Tora/Sunna): "Wer diese Schriften für sich als verbindlich ansieht, für den ist es auch verbindlich, so zu leben."

Wie sollte ein Kleinkind schon irgendwelche Schriften als verbindlich ansehen?

Zitat Bongardt: "Ihre Kinder zu erziehen, ist den Eltern ja auch grundrechtlich zugesichert. So irreversibel der Eingriff sein mag, ich sehe nicht, dass er die Freiheit des Kindes massiv einschränkt."

Körperliche Züchtigung galt auch lange Zeit als anerkannte Erziehungsmaßnahme, führte nicht unbedingt zu bleibenden körperlichen Schäden, ist aber mittlerweile (glücklicherweise) verboten. Eine irreversible Schädigung aus religiösen Gründen soll aber weiter erlaubt bleiben?

Der Herr Michael Bongardt soll ein Ethiker sein?!

Gast
Was soll die Aufregung

Wieso regen sich die Foristen hier über eine Beschneidung auf? Wie im Interview gesagt worden ist, ist eine Beschnedung eben KEIN großer Eingriff und vor allem auch keine "Verstümmelung".

Man könnte sich gleichermaßen über Ohrloch-pieksen aufregen, oder über unsinnige Zahnspangen die nur dem Kiefernorthopäden Geld einbringen. Doch das tut keiner: Denn Religion spielt dabei keine Rolle und die Leute können sich nicht als Oberlehrer aufspielen.

Also den Ball bitte flach halten.

Gast
Es gibt keine religiösen Grundrechte zu Lasten Dritter

 
Ich denke, dieser Herr Bongardt, ein Katholik, hat die Grundprobleme nicht richtig verstanden.

Auf der einen Seite steht das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit. Letzteres bedeutet auch, keine Religion ausüben zu müssen und nicht in Situationen, denen man sich nicht entziehen kann, religiösen Symbolen (wie etwa ein Kruzifix an der Wand eines Klassenzimmers oder ein Kopftuch bei der Lehrerin) ausgesetzt zu sein (negative Religionsfreiheit). Die Beschneidung als religiöse Handlung greift bei einem Kind in beide Grundrechte ein.

Auf der anderen Seite steht das Grundrecht der Eltern auf Religionsfreiheit und Erziehung der eigenen Kinder. Nur gilt die Religionsfreiheit nur für die Eltern. Das ist kein Grundrecht zu Lasten Dritter, auch nicht zu Lasten der eigenen Kinder. Und auch das Erziehungsrecht der Eltern ist nicht nur ein Recht, sondern, auch eine Pflicht, über die der Staat wacht. Es macht Kinder nicht zum Eigentum der Eltern.

Gast
@ Eddie26723

Das stimmt nicht so ganz: Die Ewigkeitsklausel schützt nur die Art. 1 und 20 GG. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit steht im Art. 2 GG.

Aber das ganze Thema wird sowieso im Netz (und v.a. in den Userbereichen diverser Online-Medien) gerade ziemlich hochgekocht. Ich glaube nicht, dass das an der Praxis viel ändern wird. Es ist ja keine neue Gesetzgebung entstanden, und die Entscheidung ist auch nicht höchstrichterlich (weder BGH noch BVerfG). Eltern, die ihren Jungen beschneiden lassen wollen, können das weiterhin tun, anders als bei der Verstümmelung von Mädchen gibt es hierzu in Dt. - bislang - kein ausdrückliches Verbot.

Ob das sein muss... ich weiß nicht. Andererseits: Angesichts der Vielzahl von Beschneidungen bei Jungen weltweit (religiös oder anders motiviert) müsste es doch eine entsprechend hohe Anzahl traumatisierter Jungen/ Männer geben, wenn dieser Eingriff so gravierend ist. (Man kann natürlich darüber nachdenkne, wie viele zu viele sind.)

Grüße,
Marcus

Aladdin
Frechheit

Ich bin ein orientalischer Christ, beschnitten und für mich ist dieses Urteil eine absolute Frechheit.

Aus meiner Sicht ist dieses Urteil Ausdruck einer Erstarkung rechts-nationaler Tendenzen in Europa und hat weniger mit echter Besorgnis um das Wohl beschnittener Jungen gemein.

Das machen auch viele der Kommentare in Internetforen klar.

Dave_31
Völlig einseitiger Kommentar

Vöölig einseitig alles dargestellt. Das das Kind welches ja stark durch die Eltern beeinflusst wird, mit erreichen seiner Volljährigkeit vielleicht keine körperlichen Spuren einer Religion haben möchte ist dabei völlig ausser Acht gelassen!
Es heißt ja nicht Beschneidung ist illegal, sondern Beschneidung an Minderjährigen ist Körperverletzung!

Den meisten jungen Menschen ist Religion doch völlig egal, unabhängig von Ihrem Glauben an einen Gott, die veralteten Vorstellungen von vor 1000 Jahren passen einfach nicht in ein aufgeklärte Gesellschaft.

Gast

"Michael Bongardt: Ich halte das Urteil für hoch problematisch. Das Gericht wägt zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Recht auf Religionsfreiheit ab und trifft die Entscheidung sehr eindeutig in Richtung Unversehrtheitsschutz. Das finde ich fragwürdig."

Das ist doch das einzig Fragwürdige. Mit der Argumentation könnte ich doch auch die Steinigung oder andere "religiöse Traditionen" wieder einführen. Ehrenmord kein Problem, ist ja schließlich Tradition und Ehre ist nunmal wichtig. Oder doch lieber einen heiligen Krieg?

Wer sich unbedingt einer Religion anschließen will kann das tun, aber aus freien Stücken, wenn er volljährig ist.

Gast
Leitkultur

In der nahen Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen um den Begriff Leitkultur. Vielleicht kann man das Urteil in diesem Zusammenhang sehen und es als wesentlichen Bestandteil einer humanistischen Leitkultur betrachten.

Einfach Unglaublich
katholische und evangelische Gutmenschen

Menschenopfer, Kannibalismus sowie Kreuzzüge und Hexenverbrennungen waren auch religiöse Praktiken. Hierfür hatten die betreffenden Religionen stets (für sie) sehr wichtige Gründe angeführt. Sind religiöse Praktiken nun unangreifbar, weil sie der inneren Logik der jeweiligen Religion entspricht?

Oder sind religiöse Praktiken einfach nur blanker Unsinn, die nur soweit zu tolerieren sind, wie sie nicht gegen unsere Gesetze verstoßen.
In diesem Fall kann man nur Hochachtung vor den Kölner Richtern haben, die sich gegen die Phalanx der Gutmenschen gestellt haben und Grenzen deutlich gemacht haben.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit steht unzweifelhaft über dem Recht auf freie Religionsausübung. Es wäre lächerlich etwas anderes zu behaupten und schon die nächste Witwenverbrennung vorzubereiten. Denn die waren ja nun auch religiös verankert.

AlterSimpel
Ethiker oder katholischer Theologe

Hier werden keine ethischen Argumente vorgebracht, die das Ureil in Frage stellen, sondern lediglich versucht, die Religionsfreiheit über das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu stellen.
Wenn die Beschneidung eine so kleine Sache wäre, wieso soll dann zB "jüdisches Leben" in Deutschland nicht mehr möglich sein?
Der angedeutete Konnex zu finsteren Zeiten ist offensichtlich, zeigt aber leider eher den Mangel an Argumenten.

Die katholische Kirche hat genauso viel Angst vor einer weiteren Säkularisierung wie die anderen Religionen auch.

Ich kann nicht nachvollziehen, daß die "Vorstellung von einem guten Leben" von der Beschneidung abhängt.
Es geht hier lediglich um Machtansprüche von Religionsgemeinschaften gegenüber dem Staat, diese sind zurückzuweisen.

epikouros

Ich finde es gerade fragwürdig, wenn jemand sagt, dass es fragwürdig sei, beim Abwägen zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Recht auf Religionsfreiheit die Entscheidung sehr eindeutig in Richtung Unversehrtheitsschutz zu treffen. Hier offenbart Bongardt, wes Geistes Kind er ist. Aber 1700 Jahre Kirchengeschichte haben uns gelehrt, dass Kirchenvertretern in ethischen Fragen jegliche Kompetenz abzusprechen ist. Überhaupt wäre es einmal erfrischend, auf tagesschau.de zum Kölner Gerichtsurteil ein Interview mit jemandem zu lesen, der unabhängig ist, und nicht nur mit Vertretern der Religionsgemeinschaften, die mit großer Wahrscheinlichkeit voreingenommen sind, zumal auch die Äußerungen Graumanns einen Schlag in das Gesicht der Aufklärung und der Menschlichkeit darstellen.

Gast
Ist körperliche Unversehrtheit kein wichtiger ethischer Grund?

Die Gesellschaft emanzipiert sich weiter.

Die Empörung der obersten Vertretung der von dem Kölner Urteil betroffenen Glaubensgemeinschaften geht auf die Wahrung überlieferter Traditionen zurück. Diese Empörung dient soziologisch natürlich zur Unterstreichung der Rolle der Glaubensgemeinschaft als gemeinsames gesellschaftliches Definitionsmerkmal.

Die Empörung des katholischen Ethikers über das Urteil dürfte sich aus der (ggf. berechtigten) Sorge um einen weiteren Bedeutungsverlust von religiös begründeten Traditionen (und Vorrechten!) heraus speisen.

Könnte mit etwas Realitätssinn die Tradition und die Symbolkraft des Rechts der Eltern mit dem Urteil nicht sogar kompatibel gemacht werden:

Statt des im Urteil derzeit verbotenen Eingriffs könnten die Eltern doch eine Art symbolischer Handlung an deren Stelle treten lassen: "Wenn Du später dieser alten Tradition folgend Deinen Vätern nachfolgen willst - wir haben Dir hiermit den Eingriff bereits bezahlt." O. ä.

Gast
Keine Diskussion

Wenn Staat und Kirche/Religion ernsthaft getrennt sind, gibt es über dieses Urteil nichts zu diskutieren. Der Staat setzt die Regeln/Gesetze, die Gerichte haben ihnen Geltung zu verschaffen und ALLE Bürger sie zu akzeptieren und zu respektieren. Es kann keine willkürlichen Ausnahmen geben, sonst könnte jede Gruppe irgendeinen Sondarstatus für sich beanspruchen. Wieso kann man eine Religion nicht ausüben, wenn man ihre Rituale in Frage stellt ? Um was geht es ? Den spirituellen Inhalt oder die demonstrative Ritualisierung ? Warum kann man nicht unbeschnitten Jude oder Moslem sein ? Was würde passieren, wenn alle Piraten ihren Kindern Ringe durch die Nase ziehen würden ? Niemand würde das verstehen oder gar gutheissen. Bestimmen also die Religionen (allen voran die christliche) die Regeln des Staates und nicht umgekehrt ? Dann wird es höchste Zeit, dass zu ändern.

Gast
Nur mal gefragt

D.h. Wenn niemand vor vollendeten Tatsachen stehen darf, müsste das gleiche Urteil, in abgewandelter Fassung, auch für die Konfirmation und Kommunion gelten?

Gast
klar dass ein Theologe dieser Meinung ist

Natürlich fühlt er sich indirekt angegriffen, da seine theologische Sichtweise durch das Urteil abgewertet wird.

Zu behaupten, es wäre kein schwerer Eingriff, stimmt nicht
1. weil eine irreversible Entfernung von Gewebe und Nerven (in einer in jeder Hinsicht sensiblen Region) auf jeden Fall ein schwerer Eingriff ist
2. auch wenn es bei der Mehrzahl gut geht, treten zum Teil (wie in diesem Fall) Komplikationen auf, die bis zum Verlust des Penis führen können

Es geht nicht um den durchschnittlichen Erfolg der Operation, sondern dass ein Teil der Kinder einem medizinisch nicht notwendigen Risiko ausgesetzt wird.

(Gemeinerweise drehe ich die Beweisführung einmal um und frage, weshalb man nicht darauf verzichten kann, wenn es eh 'kein Akt ist und nur symbolisch'?)

Abraxas
H. Borngardt argumentiert am Sachverhalt vorbei.

Ich stimme Azrael_111 zu: Problematisch ist es, aber die Aussagen des Herrn Bongardt sind Lückenhaft oder am Sachverhalt vorbei.
Der Satz: "Das Gercht wägt ab ..." impliziert, dass ein Verbot der Beschneidung auf Elternwunsch die Religionsfreiheit einschränkt. Dies ist falsch. Die Eltern dürfen weiterhin uneingeschränkt ihrer jeweiligen Religion folgen; allein die Verletzung der Rechte eines Dritten - des Kindes - wird verboten.
Die Frage, "wie tiefgreifend die Versehrtheit ist", stellt sich eben gerade NICHT! Insbesondere, da die Änderung irreversibel ist.
Wichtig ist her auch der Satz aus dem Urteil: "... wonach die staatsbürgerlichen Rechte durch die Ausübung der Religionsfreiheit nicht beschränkt werden"

dito
Religionsfreiheit ist kein so hohes Gut

Religionsfreiheit ist ein Diskriminierungsverbot, mehr nicht. Die Religionsfreiheit ist das Recht der Menschen, im Rahmen der geltenden Gesetze ihre Religion auszuüben, ohne dafür bestraft oder benachteiligt zu werden. Aber die Religionsfreiheit gibt niemandem das Recht, sich über die geltenden Gesetze hinwegzusetzen und das mit religiösen Vorschriften zu begründen.

Gast

also nach einer Beschäftigung mit dem Thema ist klar, dass Beschn. viele Vorteile hat, aller hygienischer Art. Die Übertragung von Krankheiten, selbst von Aids (?) soll bei bechn. Personen geringer sein.

Was ich allerdings meinen würde, die Beschneidung von Frauen zu verbieten.

Gast
Für mich stellt sich die Frage:

Was alles fällt unter die sogenannte Religionsfreiheit?

debattierer
Vergleich Taufe und Beschneidung

Man sagt ja auch wenn man beschnitten ist kann man ja später die Religion ablegen oder eine andere Suchen. Stimmt. Ist bei Christen auch so. Beim ersten Lohn tritt man aus der Kirche aus.
Das Problem bei der Beschneidung ist, die Vorhaut wächst nicht nach, wenn man plötzlich kein Jude oder Moslem mehr sein will.
Taufen, Kommunionen, Bar Mizwen etc sind reversibel.
Die Beschneidung nicht. Deshalb hat hier das Gericht richtig entschieden.

Dr. eg Sak

als Nichtbeschnittener halte ich dieses Urteil für höchst (!) problematisch.
Hier kollidieren das "Recht auf körperliche Unversehrtheit" und das "Recht auf Religionsfreiheit".

Was ist höher zu bewerten?
Das Gericht entscheidet sich für die körperliche Unversehrtheit, vergisst aber, dass es in beiden Bereichen jeweils Abstufungen gibt. Wir reden hier tatsächlich von einem kleinen, ja "zeichenhaften" medizinischen Eingriff. Von einer Verstümmelung kann gar keine Rede sein!

Salopp gesagt, müssten wir dann auch die Taufe verbieten, denn die findet meist in kalten, zugigen Kirchen statt - sogar Wasser ist im Spiel - das Kind könnte sich einen Schnupfen holen, eine Lungenentzündung, ja, sogar den Tod.

Und überhaupt: Wer sagt, dass die "körperliche Unversehrtheit" höher zu bewerten ist, als die "seelische"?

Dann muss das Gericht konsequent sein, und alles verbieten, was dem Kind in irgendeiner Form Schaden zufügen kann: Ballerspiele, inkompetente Lehrer, G8, Rockmusik und GZSZ

Gast
Eingriff ohne Zustimmung

Als Mediziner möchte ich anmerken, dass jeder Eingriff ohne (mutmaßliche) Zustimmung des Patienten eine Körperverletzung darstellt. Die Frage ob religiöse oder oft erwähnte prophylaktische Gründe vorliegen, ist hier irrelevant. Dies betrifft nicht nur Beschneidungen, sondern auch das Stechen von Ohrlöchern und Piercings bei Minderjährigen.

Gast

Ach so, die körperliche Unversehrheit von Kleinkindern ist kein wichtiger ethischer Grund? Warum in aller Welt soll die körperliche Unversehrheit des Kindes (!) hinter die Religionsfreiheit der Eltern (!) zurückstecken müssen?

Meine Religion schreibt mir vor, kleinen Kindern den kleinen Finger zu amputieren und dann rituell zu opfern... Darf ich das jetzt auch?

Auch andere Religionen müssen in der Werteordnung des Grundgesetzes ankommen! Religionsfreiheit ist da auch ein Wert, aber kein exklusiver! Vor allem dann nicht, wenn es um Fremdbestimmung geht (die im übrigen durch die elterliche Sorge nicht gerechtfertigt ist; ein medizinisch nicht notwendiger Eingriff ist eben kein Bestandteil der elterlichen Sorge).

Vielen Dank an die mutigen Kölner Richter!

Gast
Machtanspruch der Religionen

In einem scheinen sich die drei Religionen Islam, Judentum und Christentum völlig einig zu sein: Sie interpretieren die Religionsfreiheit als Freiheit über andere bestimmen zu dürfen.

Es geht ihnen nicht um ein Freiheitsrecht sondern um einen Machtanspruch, um genau diesen Machtanspruch für die nächste Generation zu sichern. Da es für diesen Machtanspruch keine vernünftigen oder ehrlichen Argumente gibt, müssen sie alle zu den gleichen fragwürdigen (und leicht zu widerlegenden) rhetorischen Tricks greifen.

Wenn Bongardt z.B. relativiert: Die Frage ist doch, wie tiefgreifend die Versehrtheit durch Beschneidung ist. dürfte er nichts dagegen haben, wenn ich ihm die Ohrläppchen abschneide. Warum ich das machen will? Gründe zu nennen, ist [...] nicht so wichtig. Meine Religion will es so.

Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht das Urteil aus Köln per Grundsatzurteil bestätigt, denn nur dann ist es für andere Gerichte bindend.

karwandler
Minimal

"Es ist nicht gerechtfertigt, die Religionsfreiheit wegen eines so minimalen körperlichen Eingriffs wie der Beschneidung zu beschränken."

Es gibt keinen körperlichen Eingriff mit Null Risiko.

Daher ist jeder nicht medizinisch erforderliche Eingriff zu vermeiden, es sei denn, der Betroffene gibt sein Einverständnis.

Hr. Paschulke

Ich bin Atheist, komme aber aus einem religiösen Elternhaus. Persönlich finde ich es schon falsch, dass ich in einem unmündigen Alter zwangsgetauft wurde. Wäre mir aber aus religiösen Gründen ein Teil meines Penis entfernt worden, dann würde ich dies unerträglich finden, denn dies stellte für mich so etwas wie ein Brandzeichen im Namen der Religion dar. Wenn jemand im entscheidungsfähigen Alter und im Vollbesitz der geistigen Kräfte das mit seinem Körper machen lassen will, dann soll dem meiner Meinung nach nichts im Wege stehen, solange dies aber nicht der Fall ist, sollen Menschen nicht über die Genitalien unmündiger Dritter entscheiden dürfen.

Wenn Herr Graumann nun sagt, dass durch ein Beschneidungsverbot bei Minderjährigen jüdisches Leben in Deutschland unmöglich würde, dann muss ich darauf hinweisen, dass Steinigungen in Deutschland ebenso verboten sind, auch wenn diese in der Thora als Strafe für Ehebruch vorgesehen sind. Wird jüdisches Leben dadurch dann nicht auch unmöglich?

Gast
Hosen runter zum Gebet

Herr Bongardt sagte: "die Beschneidung ist ein Zugehörigkeits- und Identitätsmerkmal".
Von orthodoxen Juden wird als Argument vorgetragen, dass derjenige der unbeschnitten sei, werde nicht in die Gemeinschaft der Gläubigen aufgenommen. Manche folgern daraus, dass die Beschneidung schon deshalb vor sozialer Isolierung schütze und der chirurgische Eingriff weniger gravierend sei.
Wie aber wird das kontrolliert? Siehe Überschrift?

Joppenfred
Falscher Aspekt

Herr Michael Bongardt wägt ab:
Geriger körperlicher Eingriff gegen hehere Religion?

Und sagt dazu:
"Denn beschnitten sein heißt ja nicht, (man) sich nicht von der Religion (wieder) könnte."

Und hier irrt er gewaltig!
Das größere Problem ist, dass das religiöse Selbstbestimmungsrecht vom Islam nicht zuerkannt wird.
Nach originaler Lehre nicht (und dafür muss man nicht von IslamISTEN reden), und nach erkennbaren Statistiken auch nicht.

Dies sollte man diskutieren!
Das Körperliche kann man verschmerzen.

Gast
Mal jenseits der Scheuklappen umsehen

In der Tat ist es Teil der Religionsfreiheit von Juden und Muslimen, dass männliche Kinder im Alter von wenigen Tagen bzw. im Knabenalter beschnitten werden.

Dieses unter Strafe zu stellen ist ein schwerer Eingriff in die Religionsfreiheit, die mit gutem Grund ebenso wie körperliche Unversehrtheit zum Verfassungskern gehört. Ohne Religionsfreiheit kommen wir dem Mittelalter näher als mit.

Für religiöse Juden und Muslime wird es unter diesen Umständen schwierig sein, in Deutschland ihre Religion zu leben. Ausgerechnet in Deutschland!

Apropos Kulturkreis: Ist den Schreibern eigentlich bekannt, dass die meisten männlichen Kinder in den USA beschnitten sind und dass dies in den allermeisten Fällen keine religiösen Gründe hat? Und dass diese Praxis auch in Deutschland keine Seltenheit ist? Und dass es in unseren europäischen Nachbarstaaten keine Beschneidungsverbote für männliche Kinder gibt?

Endet unser Kulturkreis etwa an der deutschen Grenze?

GabrielapGangrel
Diese Aussage ist absoluter Blödsinn

Erst einmal das Urteil lesen - dann Reden.

Sachverständige sagen ganz klar aus, das die Zirkumzension zur Gesundheitsvorsorge in Mitteleuropa absolut nicht notwendig ist!

Und vielleicht mal über Aids aufklären lassen.

Gast
@Aladdin

"Aus meiner Sicht ist dieses Urteil Ausdruck einer Erstarkung rechts-nationaler Tendenzen in Europa und hat weniger mit echter Besorgnis um das Wohl beschnittener Jungen gemein. "
Dann erklaeren Sie uns bitte, inwiefern der chirurgische Eingriff bei einem Saeuglig etwas mit Religionsfreiheit zu tun hat? Der Saeugling hat sich nicht und kann sich auch gar fuer eine Religion entscheiden.
Mit Verlaub, das Totschlagargument des rechten Gedankenguts ist nicht angebracht und ist ein bischen billig. Wenn Sie eine Gegenargument haben, dann bringen Sie es.

volkert
Körperverletzung an Unmündigen aus religiösen Gründen

Eine Körperverletzung (es ist nichts anderes) an einem Unmündigen aus religiösen Gründen vornehmen zu lassen oder zu begehen, ist in einem (mehr oder weniger) säkularen Staat nicht akzeptabel. Das Urteil war überfällig.

Nachdem in dem gestrigen Artikel zu dem Thema bereits ausschließlich Gegenstimmen gegen das Urteil gebracht wurden, wäre es von tagesschau.de sicherlich sinnvoller gewesen, heute anstelle eines Interviews, das sich erneut gegen das Urteil ausspricht, jemanden zu Wort kommen zu lassen, der es begrüßt. Es dürfte doch nicht schwer sein, so jemanden zu finden. Zumindest will ich das nicht hoffen...

GabrielapGangrel
Religionsfreiheit oder festigen der Machtstrukturen?

Selten waren sich wohl die drei monotheistischen Religionen so einig - dieses Urteil ist ein Angriff auf die Religionsfreiheit!

Nur wie immer wenn sie sich einig sind geht es nicht um Religionsfreiheit, sondern um die Sicherung von Machtstrukturen.

Religionsfreiheit bedeutet aber auch Freiheit von Religion - vielleicht sollten die Damen und Herren da mal drüber nachdenken.

Das Urteil ist absolut in Ordnung und gut begründet. Knickt der Staat hier ein können wir gleich wieder eine Theokratie ausrufen.

Gast
@Gandhismus

Die Übertragung von Krankheiten, selbst von Aids (?) soll bei bechn. Personen geringer sein.
Unabhängig davon ob das stimmt oder nicht, die meisten Menschen beginnen ihr Sexualleben mit Partnern so zwischen dem 14 und 16 Lebensjahr. Deshalb ist dieses Argument für die Beschneidung von Säuglingen oder Vierjährigen eher unbrauchbar, finden Sie nicht?

Gast
Reformbedarf

Ich schliesse mich meinen Vorrednern an.
Keine Beschneidung aus kultischen Gruenden bei Kindern. Keine unnoetigen Operationen. Es besteht Reformbedarf in Judentum und Islam. Es ist falsch verstandene Toleranz, an mittelalterlichen Gebraeuchen festzuhalten unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit. Die Religionsfreiheit wird nicht dadurch tangiert, dass das Kind erst mit 14 oder 16 beschnitten wird mit seiner Zustimmung.
Man stelle sich vor jemand erfindet eine Religion, in der man Kindern die Ohren abschneiden muss. Gruende lassen sich ja immer erfinden. Wuerden wir das dann auch noch tolerieren?

mokdo
Marcus ,

Körperverletzung ist in Deutschland strafbar. Dafür gibt es in Deutschland Gesetze. Man benötigt keine neuen Gesetze die besagen das das abschneiden von Schamlippen und Kliotris bei kleinen (minderjährigen) Mädchen verboten sind.Und wenn sich ein Gericht auf ein Gesetz bezieht braucht es kein BGH oder BvG Urteil. Im Übrigen sind Richter ganz frei in ihrer Urteilsfindung, wenn sie im Rahmen geltender Gesetze urteilen.

In den Gesetzen steht ja auch nicht extra das das abschneiden von Armen ohne medizinischen Grund verboten ist.

Gast
also...

D.h. Wenn niemand vor vollendeten Tatsachen stehen darf, müsste das gleiche Urteil, in abgewandelter Fassung, auch für die Konfirmation und Kommunion gelten?

MichaStr
Nichts irreversibles

Ich werde als Vater meinem Kind nichts irreversibles antun, was seine freie Entscheidung für seinen Lebensweg als erwachsener Mensch einengen würde, insofern begrüße ich die neue Rechtsprechung.
Mal schauen, welche Macht in unserem Land größer ist, die der Gerichte, oder die der Religions-Lobbyisten.
Das wird spannend.

Gast

Ich frag mich, wie viele erwachsene, in der Kindheit beschnittene Männer ihre Vorhaut gerne zurück hätten. Der ganze Streit um die Frage, ob Beschneidung im Kindesalter ok ist, lohnt sich meiner Meinung erst dann, wenn Beschneidung im Kindesalter für die Betroffenen auch ein Problem darstellt.

eli
Was meinen denn die "traumatisierten" Beschnittenen dazu?

Wie ich andernorts schon bekundete, halte ich die Beschneidung der Jungen als Neugeborene für eine gute Sache, aus medizininischen Gründen. Wenn gleichzeitig dadurch auch religiös verstandene Pflichten bedient werden ist das auch gut. Ein Vorgänger bestätigte, als orientalischer Christ auch beschnitten zu sein. In meinem Umfeld sind Männer aus religiösen oder aus hygienischen Gründen als Neugeborene beschnitten worden.

UND KEINER KLAGT!

Ich glaube ein wesentlicher Aspekt ist hier nämlich völlig unbeleuchtet geblieben, wo sind die Massen an traumatisierten Männern? Erst das Vorhandensein dieser würde ein Diskussion der Praxis erfordern!

Ohrlochstechen wurde ja auch nicht gerichtlich verboten!

Und zu den Freiheitsdenkern, ein Kind könne mit 18 sich für eine Religion entscheiden, sei vorgehalten, die Erziehung mit Religion- nicht extremistischer selbstverständlich- tut dem Kind gut! Denn so versteht es den moralischen Rahmen und findet Trost und Halt. Das ist erwiesen!

Gast
@ Gandhismus @ IP

Man kann sich nur durch die richtige Benutzung eines Kondoms vor Geschlechtskrankheiten schützen. Von daher haben auch beschnittene Männer immer eins zu benutzen.
Ansonsten gibt es für die Hygiene Wasser und Seife.

Mir wurden im Kindergartenalter auch Ohrlöcher gestochen weil ich es wollte. Hätte mir gewünscht meine Mutter hätte mir das erst mit 16 oder 18 erlaubt. Von daher kann der Gesetzgeber da auch ruhig nachbessern. Ohrlöcher können allerdings auch wieder zuwachsen. Auch habe ich nach meiner Zahnspange noch alle meine Zähne. Von daher ist das kein Vergleich zu einer Beschneidung.

mocambo

@e25: Zitat: "Nächste Woche haben wir einen Termin beim Arzt wegen der Beschneidung unsere Sohnes..mal sehen was der Arzt sagt..:-) wenn der nicht will..dann muss ich wohl oder übel viel Geld ausgeben und es in der Türkei machen :-("

Das erinnert mich an die Diskussion, die wir hier unter Kinderärzten schon vor Monaten und unabhängig vom aktuellen Urteil geführt haben. Es kamen lange Zeit sehr viele muslimische Eltern zu uns, die eine Bescheinigung haben wollten, wonach die Circumzision medizinisch indiziert und notwendig sei. Mit dem Papier müssen dann die Kassen für den Eingriff zahlen.
Kollegen haben dies zum Teil lange aus Gefälligkeit pauschal bescheinigt. Mittlerweile sind wir uns einig, dass dies nicht mehr geschieht. Seitdem gibt es laut der hiesigen Kinderchirurgie deutlich weniger Fälle con Circumcision bei Phimose und somit weniger Beschneidungen bei kleinen Jungen...

Zur Abwägung von Religionsfreiheit versus Körperverletzung möchte ich mich nicht beteiligen.

Gast
Paranoia?

Also, das kann ja nicht wahr sein nur weil einer seinen Sohn beschneiden läßt will gleich einen Gottesstaat errichten! So was nenne ich paranoid! Wenn dem so wäre, dann beabsichtigt jeder dies der seine Kinder taufen lässt. Ihr habt Probleme. wahnsinn.

Gast
@Einfach Unglaublich

"Menschenopfer, Kannibalismus sowie Kreuzzüge und Hexenverbrennungen waren auch religiöse Praktiken"

Um Ihren Standpunkt zu untermauern, setzen sie allen ernstes "Menschenopfer Kannibalismus sowie Kreuzzüge und Hexenverbrennungen" mit einer Beschneidung gleich?
Schämen sie sich nicht für diese polemische Argumentation?

Sie machen Ihren Nick wirklich alle Ehre.
Einfach unglaublich....

Eddie26723
Noch ein paar Ergänzungen und Danke @ Marcus

Vielen Dank für den Hinweis, aber man kann, darf und sollte die körperliche Unersehrtheit auch als wesentlichen und unabdingbaren Bestandteil der Menschenwürde ansehen.
Für mich gibt es jedenfalls keinen Grund, medizinisch nicht erforderliche Eingriffe als religiöse Freiheit zu deklarieren oder auch nur ansatzweise zu dulden.
Beschneidungen von Frauen, die ja auch teilweise aus religiösen Gründen oder aus Tradition vorgenommen werden, werden ja auch, vollkommen zu recht, in unserer Gesellschaft schärfstens verurteilt.
Noch ein Satz zu Herrn Bongardt in seiner Funktion als katholischer Theologe und Ethiker: Gerade die katholische Kirche sollte sich in der Beurteilung von Toleranz bedeckt halten. Gerade hier hat diese Kirche noch ein sehr großes Feld noch selbst zu bestellen!
Man möge erst vor der eigenen Tür den Besen schwingen und kehren!

wawi68
Wir brauchen da keinen Ethiker,

sondern einen Verfassungsrichter.
Die eigentlich interessante Frage ist doch die:

Was wird verfassungsmässig als höheres Gut eingeschätzt, die Religionsfreiheit oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit?

Wenn man diese Frage geklärt hat, ergibt sich daraus auch, ob solche Beschneidungen rechtlich vertretbar sind oder nicht.
Persönlich finde ich es schwierig einzusehen, dass man Männern etwas abschneiden muss, damit sie zu einer bestimmten Religion gehören dürfen. Als Erkennungsmerkmal taugt das Ganze ja nun auch nicht wirklich.

Oberkobold
Der große Irrtum des Herrn Bongardts

zitat
"Es ist nicht gerechtfertigt, die Religionsfreiheit wegen eines so minimalen körperlichen Eingriffs wie der Beschneidung zu beschränken."
--> Es handelt sich hier nicht um einen minimalen Eingriff.
Dem Urteil liegt ein Fall zu Grunde, bei dem die Eltern eines Kindes in die Notaufnahme kamen, weil die Blutungen nicht aufgehört haben. Weiterhin hat das Gericht festgestellt, dass der Arzt alles richtig und keine Fehler bei der Beschneidung gemacht hat. Wenn selbst bei fachmännisch korrekter Vorgehensweise eine solche Gefahr für Kinder besteht, muss der Staat eingreifen.

Es ist immer wieder erstaunlich, wenn bei kontroversen Themen sich Fachmänner melden, die vermutlich sich nur aus reiner Ideologie äußern. Es wäre hier angebracht Meinungen von Medizinern und Juristen den Theologen gegenüber zu stellen. So sind solche Interviews/Berichte zu einseitig.

Gast
Herr Michael Bongardt

Natürlich, wenn die Fingernägel wachsen, schneidet man sie, aber bitte nicht jeden Sonntagmorgen.
Das gleiche gilt auch für die Kopfhaare und Bart. Die Zirkumzision für die jungen soll auch nicht direkt nach der Geburt oder wie der verehrter Herr Dieter Graumann meint nach acht tagen geschehen.
Als ich der Kinderarzt vor 40 Jahren danach gefragt habe, sagte er, frühestens nach Vollendung dem 6. Lebensjahr. Seine Begründung: die Eichel der jungen ist hinsichtlich jeder Berührung außerordentlich empfindlich. Es führt dazu, dass die Äußere Ausgang sich verengt und zu späteren Komplikationen führt. Hier sind die Fachärzte in der Pflicht, Klarheit zu Schafen.

Gast
Mittelalter?

Ein Kommentator schreibt im Zusammenhang mit der Beschneidung vom finsteren Mittelalter. Dabei übersieht wohl, dass gerade ein Beschneidungsverbot einen Rückfall ins Mittelalter bedeuten würde. Dort gab es nicht nur keine Religionsfreiheit sondern auch immer wieder Beschneidungsverbote. Diese hatten - wie auch Verbote in der Sowjetunion - die Auslöschung der jüdischen Religionsausübung zum Ziel. Ein heutiges Beschneidungsverbot würde das gleiche zur Folge haben: jüdische Jungen dürften ihre Religion bis zur Volljährigkeit nicht ausleben bzw. könnten am kultisch-religiösen Leben nicht teilhaben. Das muss man wissen, wenn man zwar Religionsfreiheit und Toleranz propagiert, aber ein Stückchen Vorhaut und einen unkomplizierten kleinen Eingriff zum Anlass nimmt, Religion zu verhindern. Es hat nichts mit Freiheit zu tun, Eltern an der religiösen Erziehung zu hindern und - was wohl dahinter steckt - Areligiosität/Atheismus zur Staatsdoktrin zu erklären!

Gast
@ Marcus - Veto

"Das stimmt nicht so ganz: Die Ewigkeitsklausel schützt nur die Art. 1 und 20 GG. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit steht im Art. 2 GG."

Der qua Ewigkeitsgarantie geschützte Artikel 1 diktiert im Absatz 3 ausdrücklich "die nachfolgenden Grundrechte als unmittelbares Recht". Somit sind diese Grundrechte aus Artikel 2 bis 19 ebenfalls durch Art. 79 Abs. 3 GG geschützt.
Art. 19 Abs. 2 GG spricht demgemäß von der "Unantastbarkeit des Wesensgehaltes" der Grundrechte, auch wenn diese, im Rahmen des Art. 19 Abs. 1 GG, eingeschränkt werden können.

Gast
Ethik ?

Die Vita unseres "Ethikers" ließt sich für meinen Geschmack viel zu eindeutig.

http://www.geschkult.fu-berlin.de/e/ethik/mitarbeiter_innen/bongardt_mi…

Auch der Stierkampf ist eine Tradition ... würde uns ein Interview mit einem Stierkampf-Arena-Baumeister zu dem Thema Stierkampf neutral und objektiv vorkommen ?
Ich denke nicht! Warum sollte also die Meinung dieses Menschen erheblich sein?

Und noch immer vollkommen außer Acht gelassen.

Es geht nicht um das direkte aufeinader prallen zweier Grundrechte !!!!! einer Partei !!!!!!
Es geht NICHT um die Religionsfreiheit des KINDES sondern der Eltern.

Und wenn die körperliche Unversehrtheit einer Partei , der Religionsfreiheit einer anderen Partei untergeordnert werden sollte, überdenken Sie einmal wo das in Gedankenmodellen hinführt.

Heißt das also es wäre legitim, wenn mir jemand den kleinen Zeh amputiert, weil es Teil seiner Religionsfreiheit ist. Mit Narkose bereitet das sicher auch kaum Komplikationen und Schmerzen

Gast
Beschneidung - kein Ding der Religionen

Alles kalter Kaffee..... Die Beschneidung ist nun mal viel älter als die Religionen der Juden und der Moslems und hatte AUSSCHLIEßLICH hygienische Gründe...

Es ist genau jetzt an der Zeit alte Zöpfe, längst überholt, abzuschneiden.

Es wird überall geschehen (müssen), denn das Leben geht nicht rückwärts.

Werner Musterfrau
An alle Gläubigen......

ihr wollt Euren Glaube ungestört praktizieren können, ich möchte meinen Glauben auch ungestört praktizieren.
Mein Glaube ist, daß es Eure Götter nicht gibt und daß man anderen Menschen kein Leid zufügt. Ihr verstoßt also mit Euren Praktiken nicht bloß gegen Kernsätze meines Glaubens, Ihr gedenkt auch noch, die Säkularität des Staates weiter zu verwässern, damit Eure Praktiken Normenstatus erlangen können und dadurch die Religionsfreiheit unterminiert wird. Genau das ist Euer unsägliches Geschrei aus allen nur denkbaren Amtskirchen dieser Welt. Freiheit ist immer die Freiheit Andersdenkender.

Gast
Man kann mit Religiösen nicht verhandeln

Weder mit einem Papst noch mit einem Moraltheologen noch mit einem Rabbiner oder einem Mullah.

Man kann nur die Religionen selbst beschneiden.

Eines Tages sind die Atheisten in der Mehrzahl und die Religiösen eine ärmliche Minderheit. Dann möchte ich deren Ansprüche sehen......

Gast
Die Kommentare

hier im Forum bestätigen doch die Kritik an dieser Hexenjagd vollumfänglich. Es geht eben nicht um das Wohl irgendeines Kindes. Bislang ist mir auch noch nie zu Ohren gekommen, dass sich jemals jemand beschwert hätte, der in der Kindheit beschnitten wurde. Die Kommentare hier zeigen aber ganz deutlich, es geht darum gar nicht.
Es geht einzig darum, Religionen zu verteufeln und auszugrenzen. Die deutschen wollen nicht säkular sein, sie wollen atheistisch sein. Und wer da in die Quere kommt, soll weg. Das ganze ist sehr wohl eine frage von Toleranz ... und Deutschland hat keine.

Gast
Totale einfache Frage

Das Thema ist ja -> Religiöse Beschneidung. Wenn man dafür also eine neutrale und objektives Urteil haben möchte, dann braucht man einen Ethiker/Person, der neutral ist und objektiv wie z. B. es Richter sein KÖNNEN, jedoch nicht Michael Bongardt, der ja ein katholischer Theologe ist. katholischer Theologen können nicht neutral sein!

Nun etwas ganz einfaches:
Beschneidung ist eine Veränderung an einem Menschen. Wer entscheidet darüber? Kirche? Staat? Eltern?
Das ist so eine totale, einfache Frage. Natürlich die Person selbst, die die Beschneidung bekommen soll. Ergo: Als baby kann man nicht reden, ergo wartet man bis man volljährig (erwachsen) ist fällt dann seine eigene Entscheidung.

Gast
@29. Juni 2012 12:51 Theobaldur329 Interessanter Ansatz

Aufgeklärten Kreisen ihrer jeweiligen Religionen dürfte es leichter fallen, entsprechende Ideen für sich ggf. anbietende vorläufige Symbolhandlungen zu entwickeln.

Da es um den Umgang mit religiösen Gefühlen geht, glaube ich, dass Aufklärungsarbeit dringend notwendig werden würde, sollte sich diese Rechtsprechung endgültig durchsetzen. Eigentlich geht es ja "nur" um das Verbot des Vollzugs von körperlichen Eingriffen an Minderjährigen ohne entsprechende medizinische Indikation. Volljährigen stünde dies natürlich nachträglich aus freien Stücken selbstverständlich offen ...

Wir alle dürften vor dem inneren Augen Bilder haben, was das Verletzten religiöser Gefühle im schlimmsten Fall bedeuten kann, so dass man wohl eher von einer Relativierung oder Rücknahme des Urteils ausgehen kann, als mit der wohl durchaus auch denkbaren Anpassung bisheriger religiös begründeter Handlungsweisen an geänderte gesellschaftliche Vorstellungen von Menschenrechten ernsthaft zu rechnen.

Gast

Ich finde es intolerrant gegenüber anderen Kulturen sowas zu verbieten. Eltern entscheiden doch tagtäglich für ihre Kinder so z.b. Mandel-OPs und abstehende Ohren zu operieren. Dies sind auch Eingriffe mit Risiken und nicht immer notwendig. Warum wird alles Fremde so wie der Islam und das Judentum immer so ins negative Licht gerückt.

Gast

Meiner Ansicht nach,ist dem Recht auf körperliche Unversehrtheit unbedingten vorrang vor anderen Rechten zu gewähren.Dass sich jüdische Gemeinden oder die "Umma" der Muslime als eingeschränkt betrachten, ist soweit nachzuvollziehen.Dennoch,und ich bin bekennender katholischer Christ,haben wir in Deutschland eine Art Zwei-Welte-Lehre(Kirchenrecht wird hier nicht vom weltlichen Recht berührt-vgl. Mißbrauchsfälle der letzten Jahre)im Sinne von Martin Luther.So ist es also vollkommen legitim, dass in der weltlichen Sphäre Gesetze oder ein Vorrang innerhalb derselben formuliert werden, denn der Staat ist nicht mehr die Darstellungsform der Religion.Auch Themen wie Priesterweihe von Frauen ist ja auch nicht auf dem Boden von weltlichem Recht im Sinne von Gleichstellung zu diskutieren.Auch repräsentiert Herr Bongardt nicht die Meinung der Christenheit!Viele Menschen fordern, dass sich die Kirchen nicht in den Staat einmischen, gleiches gilt wohl dann auch für die Menschen bzgl. Kirchenlehre!