Europäischer Gerichtshof in Luxemburg

Ihre Meinung zu Urteil: Firmen müssen abgelehnten Bewerbern keine Gründe nennen

Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, abgelehnten Stellenbewerbern Gründe zu nennen. Das hat der EuGH entschieden. Die Richter urteilten aber auch, dass die Verweigerung dieser Information als Indiz für eine Diskriminierung gewertet werden könne. Geklagt hatte eine Frau aus Bayern.

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42 Kommentare

Kommentare

hrool
Statt Transparenz...

...wird (mal wieder) ein "rechtliches Hintertürchen" geschaffen. ABM für die Juristerei.

> "http://de.wikipedia.org/wiki/
Die_Werthlosigkeit_der_Jurisprudenz_als_Wissenschaft"

Gast
Die Unfreiheiten nehmen weiter zu!

Es entwickelt sich alles hin zur totalen Kontrolle und Regelung durch den Staatsapparat.
Bei allen von Personen bewerteten Bewerbungsverfahren werden persönliche Belange mit einfliessen. Nur die totale Anonymisierung würde hier abhilfe schaffen können.
Irgenwer ist nunmal immer diskreminiert. Ein Ausschreibungsverfahren in dem steht "Frauen, körperlich benachteiligte und Menschen mit Mitgrationshintergrund werden bevorzugt eingestellt" bin ich als normalsterblicher Mann auch diskreminiert.
Lasst uns doch in diesem Sinne zukünftig nur noch geklonte gleichaussehede Hermaphroditen(entsprechende Personen bitte nicht angegriffen fühlen) im Labor erzeugen. Um von vornherein durch totale Gleichmachung die individualität des Individuums auszumerzen.
Was für eine absurde Klage, was für ein absurdes, hilfloses Urteil.

Taigabaer
Langsam wirds albern...

...das einzige was ich bei Bewerbungen beispielsweise im öffentlichen Dienst als "Klagegrund" akzeptieren würde wäre, wenn der letztendlich Eingestellte OFFENSICHTLICH durch Seilschaften/Vetternwirtschaft an die Stelle gekommen ist.

Bei den Politikern ist sowas ja gang und gebe, ein "de Maizière" in der Politikerclique wäre eigentlich ausreichend und belastend genug gewesen. *g*

Gast
Wenn sich 100 Leute bewerben ...

.. und nur EINER den Job kriegt, wo kämen wir da hin, wenn die restlichen 99 dann alle auf Schadenersatz klagen ? Bewerbungen sind irgendwie immer auch ein Glücksspiel. Die Klage auf Herausgabe der Daten des eingestellten Mitarbeiters dürfte wohl alleine wegen des Datenschutzes keine Aussicht auf Erfolg haben.

Gast
Was soll denn

dieses Diskriminierungsverbot bei der Einstellung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin bewirken?

Sind wir jetzt schon soweit, daß Zwangseinstellungen verordnet werden? Oder geht es nur ums Geld? Was glauben die Verantwortlichen denn, wie ein zwangseingestellter Mitarbeiter in der Firma behandelt wird?

Wenn das so weiter geht, wundert es mich nicht, daß Firmen Deutschland den Rücken kehren oder erst gar keine gegründet werden.

Gast
Unnötiger Verordnungswahn

Meines Erachtens obliegt es einzig und allein dem Arbeitgeber wen er einstellt. Heutzutage ist es schon soweit gekommen, dass man als Arbeitgeber seine Ablehnungsgründe verschweigen oder aber lügen muß. Selbst vor dem Einstellungsgespräch darf man sich meines Kenntnisstands nach nicht einmal mehr mithilfe des Internets (z.B. Plattform Facebook) genau über den Bewerber erkundigen - obwohl man doch doch wissen möchte, wen man sich ins Haus holt - frei nach dem Motto: Ist es nun der angepriesene Abstinenzler oder doch ein Säufer, der seine eindrucksvollen Gelage-Fotos ins Internet hochlädt? Demnächst heißt es im Ablehnungsschreiben nur noch "Qualifikation nicht ausreichend", da jegliche ehrliche und eventuell für den Bewerber auch hilfreiche Begründung für die Firma gefährlich wäre oder es kommt erst gar keine Antwort. Und die Stellenausschreibungen werden exorbitant hohe Ansprüche enthalten, so daß im Zweifel immer tolle Ablehnungsgründe vorliegen.

Gast
viel schlimmer...

ist, wenn ich in anzeigen lese das ich als gesunder mann eh keine chance habe...

Gast
Geschlossene Gesellschaft

Manche fragen sich, wieso ein Anti-Diskriminierungsverbot nutzen sollte, da die betreffenden Personen ja spätestens beim Einstellungsgespräch "auffallen" würden.
Die Sache ist ganz einfach: Der Personaler geht von einem bestimmten Bild eines Bewerbers aus und ist eventuell durch die direkte Kommunikation bereit dieses Bild zu korrigieren - eine kleine Chance, aber für manche Menschen ist das im Augenblick die einzigste.
Die Alternative ist natürlich, dass wir uns anders organisieren und endlich begreifen, dass Deutschland eine geschloßene Gesellschaft bleiben wird und wer Sartre gelesen hat, weiß, dass man da nicht unbedingt hinein möchte.

Ray
re luscinia in tenebris

Ich kann Ihre Meinung nicht teilen, zumal sie schon den Widerspruch insich trägt.

Oder könnten Sie definieren, wer zu Ihrer "geschlossenen Gesellschaft" gehört und wer nicht?

Selbstverständlich geht ein Personaler von einem bestimmten "Profil" (Bild ist falsch!) aus, das er für die Tätigkeit benötigt. Und nach wie vor ist oftmals der gesunde Menschenverstand und ein gutes Bauchgefühl das Zünglein an der Waage, was den einen Bewerber vor den anderen rücken lässt. Ich würde mir nie von einem Gericht vorschreiben lasse, wen ich einstelle. Eine Firma ist wie eine Familie, muss gut funktionieren und harmonisch arbeiten. Aus diesem Grund kommt bei mir immer auch der Sympathiefaktor zum Tragen.

Gast
Grundsätzlich richtieges Urteil

Das Urteil zeigt in die richtige Richtung.
Es werden heute immer noch zu viele Stellen mit schlechter qualifizierten Personen besetzt wie sie besetzt werden könnten.
Ein Bewerbungsverfahren, dass von Anfang an Alter, Geschlecht, Name, Herkunft usw. nicht anzeigt würde hier Abhilfe schaffen.
Und wie eine Studie beweist würde dies beiden Seiten nützen und Angaben wie Benachteiligte Personen und Frauen werden bevorzugt genauso unnötig machen wie eben solche Klagen.

DAss FRauen bis heute bei gleicher Tätigkeit weniger verdienen. Absolventen mit Migrantennamen schlechter eine Stelle bekommen und pigmentierte schon einmal einen rassistischen Spruch sich anhören müssen ist Fakt.

Ich bin slebst ein ganz normaler Deutscher auf den keines dieser Kriterien zutrifft.
anhand eines Lebenslaufs lässt sich außerdem das Alter erahnen. Jemand mit 30 Jahren Berufserfahrung kann keine 40 sein.

Gast
hmmm

... und wenn dem unternehmen einfach ihre nase nicht gepasst hat??

wenn ich jemanden nicht mag, stell ich ihn nicht ein - da kann er qualifiziert sein wie er will.

das ist allein die entscheidung des betreffenden unternehmens.

Gast
Begründung in Absagen?

Hallo SchoeneneueWelt,

die Absagen werden seit Jahren schon nicht mehr begründet. Mein Freund bekommt bei Absagen immer nur die Standartfloskel "Vielen Dank für Ihre Bewerbung, wir haben uns für jemand anderen entschieden."
Dann rät man fleißig, was jetzt nicht gepasst hat und bekommt doch keine Antwort, wenn man sich ein Herz fasst und dort telefonisch nachfragt.

Gast
informelle Qualifikation

Als ob es denn bei "Qualifikation" lediglich um eine formal zertifizierte Akkumulation von Fähigkeiten und Wissen geht. "Beweisen, dass sie besser qualifiziert war". Schlecht quantifizierbare Faktoren werden in vielen Bereichen systematisch vernachlässigt, spielen aber (nicht nur) bei einer Einstellung doch eine herrausragende Rolle. Angreifbar ist, dass die Dame nicht eingeladen wurde um eben Fähigkeiten wie emotionale Intelligenz zu prüfen. Aber alleine durch den Vergleich von Zeugnissen wird sich noch keine Diskriminierung beweisen lassen.

AlterSimpel
"juristische Praxis wird es zeigen"

Das Anti-Diskriminierungsgesetz war von vorneherein ein Blindgänger, alles reiner Populismus, passend zu Frauenquoten und der Sorge vor Fachkräftemangel.

Klingt gut, ist aber praktisch so gut wie nicht umzusetzen, weil verschiedene Rechtsgüter kollidieren (Datenschutz des tatsächlich eingestellten MA) und der Kläger im Zweifelsfall eine nahezu unerfüllbare Beweislast trägt.

Was der Gesetzgeber vergeigt hat, sollen nun andere Juristen irgendwie hinbiegen, damit zumindest der Schein gewahrt bleibt.
Was folgt daraus: die Arbeitgeber müssen ein wenig kreativer bei den Ablehnungsgründen sein, das ist eigentlich alles.
Und das wird wieder zu einem Aufblühen der parasitären Wirtschaftszweige führen, wie etwa den Anwaltskanzleien oder Unternehmensberatern.

Dieses Anti-Diskriminierungsgesetz in der jetzigen Form führt letztlich nur zur Geldverschwendung und nützt nicht den Bewerbern.

Gast
schade

Schade, es ist zwar Arbeit so etwas zu formulieren, aber es gehört zum Anstand dazu, schließlich bemüht sich der Bewerber auch mit der Bewerbung.
Es ist besser zu sagen warum man absagt, als wenn man gar nichts formuliert.

Unbequemer
Es wird immer grotesker

"Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, abgelehnten Stellenbewerbern Gründe zu nennen. Das hat der EuGH entschieden. Die Richter urteilten aber auch: Das kann vor Gericht als Indiz für eine Diskriminierung gelten."

Man muß sich das mal vorstellen: Man läuft an einem Einkaufsladen vorbei und der Ladenbesitzer kann einen verklagen, weil man bei ihm nichts gekauft hat. Das könnte eine Diskriminierung sein.... Vielleicht hat man aus rassistischen Gründen nichts gekauft und landet vor Gericht.

Dieses Land und dieser Kontinent nimmt immer groteskere Züge an. Mit Normalität hat das nichts mehr zu tun.

Gogolo
Glück gehabt

Der Personaler hat bei der (Einstellungs-)Ablehung der Klägerin wohl richtig Glück gehabt, denn so einen "Streithansel" in die Firma anzustellen bringt nichts als Ärger.

Habe die Ehre
Gogolo

Gast
Nur, wo ist die Grenze...

... zwischen Diskriminierung und sachlichen Kriterien? Darf ich einen 50jährigen mit Doktortitel ablehnen und den 25jährigen Bachelor nehmen, nur weil der bereit ist, sich in der Werkstatt auch mal die Hände schmutzig zu machen? Kann ich den Langzeitstudenten mit den schlechten Noten vorziehen, weil der im Fachgespräch deutlich mehr wusste als die Einser-Studentin?
Oder ist die einzig sichere Variante, die Bewerber in einer notariell beaufsichtigten Klausur vergleichbar zu prüfen?

Einen großen Unterschied wird aber das Urteil kaum machen. Früher hat man halt nichts gesagt, jetzt lügt man eben. Die Herausgabe der Unterlagen des Erwählten dürfte am Datenschutz scheitern, und eine Klage generell daran, dass "bessere Qualifikation" sich nicht eindeutig definieren lässt.

Hoffentlich

Gast

der Witz ist das das Deutsche "Anti-Diskriminierungs-Gesetz" es Ausdrücklich zulässt eine Ungleichbehandlung bei Sachlichen Grund !! nur soweit hat wohl keiner der bei jeden noch so kleinen subjektiven Grund sofort schreit "Diskriminierung" dies je gelesen !

Gast
Toleranz per Gesetz?

Zumal Toleranz nichts mit einer Stellenbesetzung zu tun hat. Natürlich können Männer auch toll putzen oder Frauen auch körperlich hart arbeiten. Aber wen interessiert das, wenn er eine Stelle so zu besetzen hat, dass die Arbeit vermutlich am Besten bewältigt wird. Und annonymisierte Bewerbungen... naja, spätestens im Gespräch wird dann alles was nicht passt aussortiert. Das macht lediglich mehr Arbeit für die Personaler und Chefs. Toleranz oder Mut mal was anderes zu probieren kann man nicht per Gesetz verordnen.

Am Rande dazu: Neulich auf der Kirmes "Junger Mann zum Mitreisen gesucht!" gesehen. Ich habe dann dem Betreiber mal gesagt, er möge aufpassen mit einer solchen Formulierung, da so Ärger ins Haus kommen könnte. Dieser reagierte eher ungläubig und kopfschüttelnd. Auf dem Rückweg war das Schild zumindest weg. Ggfs. hat er ja eine 50-jährige Dame eingestellt;-)

Tuba Libre
Unrechtsstaat ...

... denn mittlerweile wird die Rechtsbeugung zu Gunsten von Unternehmen und Stakeholdern doch immer präkerer.

Diesmal trifft es wieder die Schwachen: Menschen in einer abhängigen Situation. Wer auf Arbeitssuche ist, wird im Zweifelsfall auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichten, weil er sonst das Risiko eingeht auf einer "schwarzen Liste" zu landen. Solche Listen gibt es - zumindest inoffiziell - bei vielen Unternehmen und vor allem Personalvermittlern.

Wer Schwierigkeiten macht und nicht schön buckelt, der ist ein unbequemer Querulant und damit kein potenzieller Arbeitnehmer.

Die Beweisführungspflicht den Betroffenen aufzubürden, ihnen aber gleichsam das Auskunftsrecht zu verweigern, kommt einer Aufhebung des Antidiskreminierungsgesetzes gleich. Denn wie soll der Betroffene überhaupt den Beweis führen?

Ganz klar: Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, abgelehnten Bewerbern einen Grund zu nennen.Anders geht es nicht. Der Gesetzgeber muss seine Glaubwürdigkeit wieder herstellen

Gast
Recht der Betriebe?

Also wenn ich Arbeitgeber wäre, dann würde ich gerne das Recht haben die Leute, die ich bezahle aussuchen zu dürfen. Es wird mitlerweile so getan als wenn Arbeitgeber böse Machtmenschen wären, die alle total Frauenfeindlich und Rassistisch sind. Wer beschwert sich denn darüber, dass Männer geringere Chancen bei Reinigungsdiensten oder im Einzelhandel haben? Oder wer spricht von Diskriminierung, wenn ein Service Center nun mal eine Frau an der Telefonstelle besetzten will?
Na los, führt Quoten ein und ruiniert unseren Markt. Das sind nur noch weietre Eisnchränkungen und gute Gründe für einen Brtieb das Weite, bzw. das Ausland zu suchen.

Gast

Kann ich mich auch auf ein Anti-Diskriminierungsgesetz berufen, wenn ich abends in der Cocktailbar bei einem hübschen Mädel landen kann und abgewiesen werde, wenn sie danach mit einem Anderen heimgeht?
Kann ich mich auch darauf berufen, wenn ich den Geschäftsmann auf der Straße frage, ob ich mal kurz seinen 7er BMW ausleihen kann und er mir den Schlüssel nicht gibt?

Nee, wem ich was gebe entscheide immer noch ich selbst (oder der Geschäftsmann oder die hübsche Frau in der Cocktailbar). Und das ist GUT so!
Aber bei Unternehmen? Dürfen die jetzt Ausländer oder Frauen nicht mehr ablehnen und einen Deutschen oder Mann einstellen, ohne dass die Diskriminierungskeule ausgepackt wird? Man, es gibt noch mehr Gründe als nur die Herkunft, und das ist nicht zwangsläufig Diskriminierung wenn man jemand einfach als nicht passend empfindet! Und WEM man Geld bezahlt, sollte der entscheiden, der das Geld auch hergeben muss. UND DAS SIND NICHT DIE RICHTER!

Gast
Erst mal richtig den Artikel lesen, da steht

geschrieben, dass die Frau "NICHT einmal zu einem VORSTELLUNGSGESPRÄCH eingeladen" wurde. Und genau dieses Dilemma, das Menschen auf Grund von Alter, Geschlecht, oder einfach nur ausländischem Namen nicht eingalden werden, soll durch ANONYMISIERTE Bewerbungen abgefangen werden. Ein kleine Studie hatte dies bereits gezeigt und darüber wurde auch bei Tagesschau.de berichtet.
Um mehr gehts hier erstmal gar nicht. Alle Bewerber sollen die gleiche Chance bekommen, sich persönlich zu präsentieren. Auch dies aus Sicht eines ArbeitNEHMERS!

Gast
@Tubra Libre

"Ganz klar: Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, abgelehnten Bewerbern einen Grund zu nennen.Anders geht es nicht. Der Gesetzgeber muss seine Glaubwürdigkeit wieder herstellen."

Für mich als Personaler völliger Quatsch,
eine allgemeine Standardabsage reicht vollkommen,
so wie der AN das recht auf Berufsfreiheit hat,
so darf der AG auch selbst entscheiden wen er einstellt, ohne sich groß rechtfertigen zu müssen.

gast
Schade. Es geht nicht um

Schade.
Es geht nicht um irgendeinen Luxus. Als H4 Empfänger ist man verpflichtet jede zumutbare Arbeit anzunehmen, sonst ist als Sanktion alles weck. Würde man einem Unternehmen die Gewinne wecksanktionieren wenn es nicht jeden zumutbaren Bewerber einstellen möchte wäre das Geschrei groß.

Wenn die tolle Privatwirtschaft so besser ist, dann soll sie auch vernünftige Rahmenbedingungen schaffen. (Hier Jobs.) Wenn sie ihrer Verantwortung nicht gerecht wird, so soll man ihr die Verantwortung wecknehmen und bischen Kommunismus üben. (Genug Steuern werden schließlich gezahlt, siehe Bankenschutzschirme) Klevere Professoren gibts auch, die es leiten könnten.

Die Unternehmen müssen genug Anstand haben erlich ihre Sichtweise begründen zu können. (zur selbstverbesserung der Bewerber!)

Dass die Joblosen,die eh wenig Geld haben durch teuere Prozesse müssen um etwas Fairness zu erfahren ist eine Wiederlichkeit. Pfui EuGH.

Observer_56
RE @taigabaer __ berechtigter Klagegrund und Kündigung

>> . . wenn der letztendlich Eingestellte OFFENSICHTLICH durch Seilschaften/Vetternwirtschaft an die Stelle gekommen ist. <<

Beispiel gefällig?
Wohingenau so etwas führt(e):

Arzthelferin (verwandt mit zuständigem Personaler !)
wird ohne nachweisbar entsprechende Fachkenntnisse (!)
in einer Röntgenabteilung eines psychiatrischen Landeskrankenhauses eingestellt.
Nach nicht erfolgter sofortiger Meldung eines diagnostizierten Fingerbruchs
durch diese Nicht-MTA ("da ist nichts gebrochen")
und entsprechendem weiteren Vorgehen wird stattdessen MTA gekündigt!
mündliche Begründung: 'Mit ihnen möchte niemand arbeiten'

Im ausgestellten Arbeitszeugnis wird dann die Aussage "feinsinnig" versteckt.
DAS ist bzw. war Diskriminierung!

Gast
Wer soll die Begründungen schreiben?

Ich muss für meine Chefs regelmäßig Absagen schreiben. Natürlich hat man hier Standardsätze wie "einem anderen Bewerber den Vorzug gegeben" oder "keine Ihrer Qualifikation entsprechende Stelle zu vergeben" etc. alles andere wäre völliger Unfug. Soll denn jeder Stellenausschreiber zu jeder Absage eine detaillierte Stellungnahme verfassen? Dann können die Bewerber aber froh sein, wenn sie ihre Absage vor ihrer Rente bekommen.

Gast
Aus Sicht eines Arbeitgebers ...

... niemals würde ich jemanden einstellen der sich anonym bewirbt. Denn diese Person hat von Anfang an etwas zu verbergen. Und mich solch einer Person kann ich schon 3x nichts anfangen. Ich entscheide wen ich bezahle und wen nicht.

karwandler
Mal wieder ein juristischer Sturm

im Wasserglas.

Es dürfte in der Praxis kein Problem sein, die Ablehnung in einem Dreizeiler so zu begründen, dass zunächst kein Diskriminierungsvorwurf greift.

Aber in den nächsten Wochen sind bestimmt eine Menge Seminarangebote in der Post:

Ablehnungsgründe für Bewerbungen. Machen Sie sich fit für die neue Rechtslage. Eintägiges Seminar, 550 € Kursgebühr exkl. Mahlzeiten und Getränke.

Gast
Antidiskriminierungsgesetz...

...irgendwie gut gemeint aber in der praxis führt es nur zu schwierigkeiten.

früher war es so, daß man ein ehrliches feedback bekommen hat, warum eine bewerbung gescheitert ist.

heutzutage müssen personalverantwortliche fürchten, daß der potentielle bewerber die firma verklagt, wenn er ein ehrliches feedback bekommt.

alles in allem eine verschlechterung für die bewerber...

man wird immer einem bewerber absagen können, wenn man zb schreibt, daß ein anderer bewerber besser auf die ausgeschriebene stelle passt, als man selbst, auch wenn die wahren gründe vielleicht wo ganz anders liegen...

zusammengefasst hat dieses antidiskriminierungsgesetz bewirkt, daß die arbeitswelt noch verlogener geworden ist, als sie ohnehin schon war...
und das nur weil es immer wieder solche schlaumeier gibt, die meinen vor gericht ziehen zu müssen...

gast
@Francesco

Derjenige soll die Begründung schreiben, der die Entscheidung trifft. Nach irgendwelchen Kriterien wird doch ausgewählt, da muss man nichts ausdenken, schnell auf ein Zettel, in die Bewerbermappe und zurück zum Absender. 5Min Mehraufwand ... als ich mich beworben hatte, hatte ich mich mindestens 1Tag mit der Firma beschäftigt um eine Bewerbung zu schreiben ... da erscheint mir eine kurze Begründung angemessen.

Gast
@ GutenTag2000

wenn ein AG der Auffassung ist das er die Altersstruktur in seiner Firma verjüngen muß und somit nur Jüngere Bewerber berücksichtigt ist dies die Unternehmerische Freiheit der Firma ... dh jetzt hier von Diskriminierung zusprechen und Firmen zu zwingen ältere Bewerber Zuberücksichtigen würde die Unternehmerische Freiheit der Firma einschränken da deren Ziel zur Absicherung der Arbeitsabläufe es ist die Stammbelegschaft zu verjüngen ... ja und das kann und darf es per Gesetz nicht geben ...

Gast

Jetzt geht es aber los, so weit soll es wohl noch kommen.

Eine Einstellung in einem privaten Unternehmen ist keine Sozialleistung und nichts, was man sich in meinen Augen erklangen können sollte. Schadensersatz in so einem Fall halte ich für unerhört.

Diese gesamte Geschichte rund um Diskriminierung geht einfach zu weit. Was soll denn ein Arbeitgeber für Gründe angeben? Man kann als Arbeitgeber ja auch nicht einfach so schreiben "Es tut uns leid, aber wir mögen dich einfach nicht." Doch genau darum wird es wohl in den meisten Fällen gehen. Sobald Qualifikation und Gehaltsvorstellung stimmen, entscheidet eben der Nasenfaktor. Und das ist m.E. auch richtig so. Letztendlich ist eine Firma kein Wohlfahrtsverein und auch darum bemüht ein gewisses Betriebsklima zu wahren.

Einige mögen sich das zwar nicht vorstellen können, doch es gibt sehr viele Instanzen, in denen es einfach darum geht, dass ein Bewerber, möglicherweise schon anhand der schriftl. Bewerbung einfach nicht ins Team passt.

DeHahn
Logik und Praxis

Logisch wäre es schon richtig, wenn die Firmen eine Begründung abgeben müssten. Aber praktisch kann das nicht funktionieren, denn wenn sie die wahren Gründe reinschreiben, wären a) viele beleidigt und b) würde das sehr häufig mit Diskriminierung zu tun haben. Aus diesem Grund, selbst wenn man die Firmen zwingen würde, etwas zu schreiben, so würden sie halt etwas unverfängliches schreiben, und damit ist niemandem geholfen. Man kann Menschen nicht zur Wahrheit zwingen, und unter Folter z.B. werden sie das sagen, was man hören will, was auch micht unbedingt der Wahrheit entspricht.

DerBelgarath
Ein Arbeitsbeschaffungsprogramm

für Streithansel, nichts anderes, ist dieses Urteil.

Wir sind mittlerweile weit weit weg von einer freiheitlichen Gesellschaft - aber dahin müssen wir wieder zurück.

Es muß wieder die alleinige Angelegenheit eines Arbeitgebers sein, zu entscheiden, wen er wann und warum einstellt.

Niemand, wirklich niemand, hat einen Rechtsanspruch darauf, oder darf einen solchen bekommen, von einer anderen natürlichen oder juristischen Person beschäftigt werden zu müssen.

Wenn dieser einen nicht einstellen mag, weil man eine krumme oder gerade Nase hat, lange oder kurze Haare, blondes oder dunkles Haar, blaue oder braune Augen - das muß allein in der freien Entscheidung des Einstellenden bleiben.

So etwas nennt man Vertragsfreiheit und ist elementares Kennzeichen eines pluralistischen freiheitlichen Staatswesens.

Die Idee, Unternehmen vorzuschreiben, wen sie einstellen dürfen oder müssen, ist absurd und einer Demokratie absolut unwürdig, solchen Gesetzen muß ein Ende gesetzt werden!

Gast
Grotesk

Viele Entscheidungen sind einfach nur Grotesl. Schaden der Wirtschaft und helfen niemanden. Anonyme Bewerbungen sind spätestens dann nicht mehr anonym wenn der Bewerber vor einem sitzt. Oder gibt es hier Überlegungen das anonyme Bewerber zu einem anonymen Vorstellungsgespräch eingeladen werden? Soll heissen das Bewerbungsgespräch findet auf neutralem Boden in einem geruchsfreien und abgedunkeltem Raum statt und der AG sieht seinen AN am ersten Tag wenn der dann auch tatsächlich zur Arbeit erscheint.

Dem Arbeitgeber bleibt, und das ist traurig, bei der Gesetzeslage gar nichts anderes übrig als sich bei der Absage allgemeiner Floskeln zu bedienen bzw. zu lügen wenn er nicht verklagt werden will. Was habe ich von einem auf dem Papier super qualifizierten Mitarbeiter für mein Uhrenfachgeschäft wo Kundenkontakt erforderlich ist, der Bewerber aber sich nicht wäscht, schmutzig kleidet und aus dem Mund stinkt.

mokdo

Das Menschen mit ausländischem Namen grundsätzlich bei der Arbeitssuche diskriminiert werden kann ich nicht bestätigen. Ich kenne sehr viele Iraner mit 1 A Studienabschlüssen. Die habe auch alle gut bezahlte Arbeitsplätze.

Und es gibt sehr viele selbstständge iranische Ärzte, Architekten usw. Die werden auch nicht von Deutschen gemieden.

Gast
@Ray- ihre Kritik ist ungenügend

Ja, ihre Definition kann ich ihnen geben: Sie wären gerne Personaler und möchten eine Familie haben, in die nur jemand kommt, der ihrer Sympathie entspricht. (Na, hoffentlich können sie ihre Tochter davon überzeugen)
Eine Definition, die sie allerdings vermutlich nicht haben wollen, finden sie bei Karl Popper (Buchtitel: Die offene Gesellschaft und ihre Feinde).

Gast
Hausverstand

Eigentlich sagt einem ja der Hausverstand das ein Chef niemand ablehnt der gut qualifiziert. Welchen Grund sollte ein Chef haben einen gut qualifizierten Bewerber abzulehnen zu diskriminieren denn er gar nicht kennt. Ein Chef sucht einen Mitarbeiter der ins Unternehmen passt und dabei entscheiden nicht immer Zeugnisse. Aber in Zukunft werden wohl Gerichte Mitarbeiter einstellen. Wenn dann die Firma in Konkurs geht und andere unschuldige AN Ihren Job verlieren was dann? Hauptsache politisch korrekt. Prost Mahlzeit. Am besten auswandern aus Europa, aber wohin????

tomasius
Meine Personalunterlagen!

Sich Personalunterlagen zeigen lassen vom eingestellten Bewerber?

Wenn sich so ein Querulant einklagen und dazu zum Vergleich meine Personalunterlagen sehen will - ich werde dem was husten! Dann stürme ich lieber die Personalabteilung und futtere meine Akte vorher auf.

@EUGH: Wo bleibt denn da der Datenschutz?! Ist wohl eine andere Kammer zuständig oder wie?

*Daumen runter!*

Gast
@gast

Das geht vielleicht bei einem kleinen Unternehmen, das für eine Stellenausschreibung 4 oder 5 Bewerbungen bekommt. Aber wenn man auf einmal 30 oder 40 Bewerbungen bekommt oder wie manche Großfirmen auf eine Stelle hunderte oder sogar tausende Bewerbungen... da werden aus 5 Minuten ein paar Tage und wenn die Geschäftsleitung erst mal hauptsächlich mit der Rechtfertigung ihrer Einstellungspraxis beschäftigt ist, dann geht's mit dem Laden ganz schnell bergab.