Ihre Meinung zu Urteil: Firmen müssen abgelehnten Bewerbern keine Gründe nennen
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, abgelehnten Stellenbewerbern Gründe zu nennen. Das hat der EuGH entschieden. Die Richter urteilten aber auch, dass die Verweigerung dieser Information als Indiz für eine Diskriminierung gewertet werden könne. Geklagt hatte eine Frau aus Bayern.
...wird (mal wieder) ein "rechtliches Hintertürchen" geschaffen. ABM für die Juristerei.
> "http://de.wikipedia.org/wiki/
Die_Werthlosigkeit_der_Jurisprudenz_als_Wissenschaft"