Statue von Justitia

Ihre Meinung zu FAQ: Rechtsfragen rund um die Causa Wulff

In der Affäre um Bundespräsident Wulff hat die Staatsanwaltschaft Hannover einen Anfangsverdachts wegen der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam klärt die juristischen Fragen dazu.

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9 Kommentare

Kommentare

Gast

Nach einem Rücktritt von Wulf haben die Medien endlich Zeit, sich um die nächsten korrupten Kandidaten zu kümmern. Und da die Medien neutral sind, dürfen wir uns darauf freuen, dass dies mit der gleichen Intensität geschieht, wie im Fall des noch Bundespräsidenten.

Dann dürfte es für Fußballfreund Özdemir sowie Gratisflieger und Vetternwirtschaftler Beck so langsam eng werden.

Gast
Schlimmer kann es kaum noch kommen!!

Na ja, vielleicht wäre ein Ämtertausch doch sinnvoll. Da der bayerische Ministerpräsident ja jetzt Stellvertreter ist, könnte er doch gleich auch BP werden, während Wulff dann diesen Posten einnehmen könnte.
Vorteil:
1. Das Amt ist weiterhin mit einem C-Kandidaten besetzt
2. Herr Seehofer wäre näher an seinem unehelichen Kleinkind in Berlin (das Präsidialamt hat schließlich schon Vorkehrungen für Kleinkinder getroffen gehabt, die wären dann nicht verschwendet!)
3. Herr Wulff könnte jetzt den bayrischen Ministerpräsidenten spielen und gleichzeitig weiterhin gehörig die Hand aufhalten ohne dass etwas passiert und ein Antrag auf HartzIV könnte vermieden werden.

Schließlich kennt sich ja Bayern mit Miniterpräsidenten aus, die die Hand aufgehalten haben und kräftig abkassierten. .... Und .... das soll doch dann noch ein "hervorragender" Ministerpräsident gewesen sein. Oder täusche ich mich da??

Wer Sarkasmus oder Zynismus findet, darf ihn behalten oder Herrn Wulff schenken.

Gast
Wulff ist leider kein Einzelfall

Näheres z.B. bei "LobbyControl"

Gast
Ergänzend ...

.
...sollte jetzt das Dauerproblem angegangen werden,
die zu dichte Nähe zwischen Politikern einerseits
und Lobbyisten andererseits aufdröselnd intensiv
zu untersuchen !

Politiker haben dem Volk, dem Souverän, zu dienen,
keinesfalls irgendwelchen dahergelaufenen Inter-
essenvertretern !

Dem Eindruck eines "Banenstaates" muß permanent ent-
gegengewirkt werden.

Gast
Alles auf den Tisch!

Natürlich sollte diese beginnende Transparenz fortgesetzt werden und das Quer über alle Parteien.

Es ist in der Zeit etwas dagegen zu tun, dass Deutschland in der Tabelle der Korrupten Staaten immer mehr in Richtung "erster" Platz nach oben rutscht.

Das beugen geltenden Rechts durch Wirtschaft, Banken und sonstigen Interessensverbänden muss endlich ein Ende haben.

Und bei dem nächsten der auf Staatskosten in die Villa-Bellevue einzieht, sollte man nicht nur darauf achten was der oder die für eine ist, sondern in dem Falle auch wieder zu einer Grundgesetztkonformen Wahl zurückfinden, zumindest das!

Denn auch ein ruhendes Amt, ist ein Amt das derjenige inne hat, auch wenn er es vorübergehend nicht ausübt.
Oder versuchen Sie doch mal einen neuen Vorsitzden im Kleingartenverein zu wählen, wenn der "Chefgärtner" sein Amt mal wegen persönlicher Gründe vorübergehend ruhen lässt ;-)

Gast
Vorteilsannahme in Deutschland hat Tradition,...

...und sie spielt sich nicht nur in hohen Ämtern ab, sondern überall dort wo eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Deshalb sind wir noch lang keine "Bananenrepublik". Von Berlusconi-italienischen Zuständen sind wir noch weit entfernt.
Dennoch ist unsere Gesetzgebung viel zu lasch: Eine "Vorteilsannahme" ist echte Korruption, doch die eingrenzenden Bestimmungen machen es der Staatsanwaltschaft unmöglich, die Täter dingfest zu machen. Und das ist so gewollt, denn sonst würden die Gesetzestexte nicht diverse Hintertürchen offenhalten.
Ob nun kein direkter Bezug zum ausgeübten Amt besteht oder eine unsichtbare Vorteilsannahme um 2 oder 3 Ecken herum - wer betrügt weiss doch bereits vorher, wo das Gesetz Betrüger schützt und nutzt diesen Weg.

Wer dies ändern will, muss eine allgemeine Moraldiskussion in Deutschland lostreten und politisch einfordern - warum tut dies nur keiner?

Stimme des Volkes

Im Falle einer Verurteilung hat ein EX-BP noch Anspruch auf seine Bezüge?
Könnte mir das jemand beantworten?

Gast
Ehrensold

Die Frage, ob der Ex-BP bei einer Verurteilung noch Anspruch auf seine Bezüge hat, ist eher müßig.

Laut Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten bekommt Christian Wulff keinen Ehrensold (=Bezüge).

Ehrensold gibt es nur nach Ablauf der Amtszeit oder bei Rücktritt aus politischen oder gesundheitlichen Gründen, nicht aber bei einem Rücktritt aus persönlichen Gründen (und der liegt hier vor).

Gast
Bezahlung

Meiner Ansicht nach werden Politiker in Deutschland einfach zu schlecht bezahlt - wenn das monatliche Einkommen Spitzenmanager-Niveau hätte, wäre die Gefahr, das Politiker in Spitzenämtern von Lobbyisten beeinflusst werden wesentlich geringer. Sicherlich würde es immer wieder auch Menschen geben, die den Hals nicht voll genug bekommen würden, aber mit einer gleichzeitigen Verschärfung von Strafen könnten man an dieser Stelle sicherlich ein Gleichgewicht schaffen.