Ihre Meinung zu Bundesverfassungsgericht kippt das neue Wahlrecht in Teilen
Die Wahlrechtsreform der Ampel ist in Teilen verfassungswidrig, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Die Entscheidung kursierte bereits etwa zwölf Stunden vorher kurzzeitig im Internet. Von K. Schwartz und F. Bräutigam.