Ihre Meinung zu Baumärkte wollen vorerst keine Cannabis-Pflanzen verkaufen
Ab Ostermontag tritt in Deutschland die Teillegalisierung für Cannabis in Kraft. Ab dann ist es auch erlaubt, zuhause Cannabis anzubauen. Die meisten Baumärkte wollen dennoch erst einmal keine Pflanzen oder Samen anbieten.
Und ganz anders als bei Tieren in der Wohnung, der Vermieter darf keine Einwände vorbringen. 150 Joints sind auch für die Katz.
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@R A D I O • 16:55 Uhr
| " 1)Und ganz anders als bei Tieren in der Wohnung, der Vermieter darf keine Einwände vorbringen. 2)150 Joints sind auch für die Katz." |
1) Auch bei Tieren in der Wohnung, sind die Einwandmöglichkeiten durch Vermieter mittlerweile eingeschränkt.
2) Meine Katzen standen immer eher auf Katzenminze in natürlicher Form. Diese wurde durch Ganzkörperkontakt mittels sportlicher Einlagen im Fell verteilt. Joints waren deren Sache nicht.
Das wundert mich. So eine Cannabis-Pflanze stinkt wie die Pest. ... habe ich gehört...
Wenn die Pflanze stinkt und die Nachbarn stört, können die den Vermieter einschalten und dann wird der dagegen einschreiten können, oder wenn MieterInnen ständig überall im Haus an brennenden Joints ziehen, und die anderen Nachbarn darunter leiden. Er darf nur nicht - wie bei Haustieren auch nicht - in den Mietvertrag reinschreiben, dass er es von vornherein nicht erlaubt. Während man seine Haustiere erziehen kann oder sonst wie am Bellen oder Kacken an der falschen Stelle hindern kann, wird es mit dem Duft schon schwieriger. Haustiere kann man auswaschen und mit Duftspray bearbeiten. Joints und Pflanzen geht dabei aber das Licht aus.
Nicht ganz. Das Züchten von 2 Pflanzen auf der Fensterbank / Balkon ist mit der neuen Regelung nunmehr statthaft. Die Bestrahlung der Pflanzen mittels Lampen als auch das künstliche Anheben der Luftfeuchtigkeit sowie die Produktion und das Halten von Mengen, die über dem Eigenbedarf liegen, stellen eine vertragswidrige Nutzung der Mietsache da und rechtfertigen zur Kündigung. Ebenso bei starker Geruchsbelästigung. Ob gleich fristlos oder nach erfolgter Abmahnung wird die Rechtsprechnung zeigen. Es wäre zu begrüßen, wenn die Medien auf diesen Umstand einmal hinweisen würden. Die Gesetzgebung wird noch für erheblichen Ärger im Mietrecht sorgen.