Stifte liegen auf den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arbeitnehmer im Falle einer Krankschreibung durch den Arzt.

Ihre Meinung zu Bundessozialgericht: Krankengeld trotz verspäteter Krankschreibung

Wenn eine Krankschreibung verspätet eingereicht wird, muss trotzdem Krankengeld gezahlt werden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Denn seit 2021 müssen die Arztpraxen die Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse melden.

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14 Kommentare

Kommentare

Coachcoach

Was sonst?

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Anna-Elisabeth

"Was sonst?"

Steht da doch: Kein Krankengeld. Ich kenne das Theater aus eigener Erfahrung. Wenn man länger als sechs Wochen krank war, hatte man Anspruch auf Krankengeld; war man länger krank, durfte kein einziger Tag zwischen der alten Krankschreibung und der Folgebescheinigung liegen. Und wurde man z.B. aus dem Krankenhaus entlassen, musste man spätestens am nächsten Tag eine Krankmeldung vorlegen und die bekommt man nun mal nur von einem niedergelassenen Arzt. Man ist aber nicht immer gleich so fit, dass man erst wegen der Krankschreibung zum Arzt fährt und diese dann auch gleich an Arbeitgeber und Krankenkasse schickt. Man hat mit dieser unanständigen Nummer einfach nur gehofft,  das Krankengeld einzusparen.

fa66

Na toll. Wieder einmal muss eine eigentlich dem sprichwörtlichen »gesunden Menschenverstand« erwachsen müssende Entscheidung erst höchstrichterlich beschieden werden. 
Wenn eine Handlung (hier also die Übermittlung der Krankmeldung) dem Nutznießer aufgrund einer ebenso gesetzlichen Regelung entzogen ist, muss es (hier den Krankenkassen) doch logisch sein, dass dafür nicht der Kranke darunter leiden darf. 

Warum muss sowas erst erfochten werden?

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Liesa Müller

Warum muss sowas erst erfochten werden?

Damit es rechtlich geklärt ist.

Sokrates

Vollkommen richtige Entscheidung wo man im Grunde nichtn drüber diskutieren braucht.

Aber warum sollte hier was anderes gelten:

"Urteil gilt nicht für Privatärzte und Reha-Einrichtungen

Etwas anderes könne nur für Ärzte und Einrichtungen gelten, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, wie Privatärzte und Reha-Einrichtungen."

Dürfen die dann überhaupt Patienten krankschreiben?

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Egleichhmalf

Warum sollte ein Nichtkassenarzt (der also rein privat liquidiert, wie es bei Privatpatienten üblich ist) nicht seinem Patienten eine Bescheinigung darüber ausstellen dürfen, dass der nicht arbeitsfähig ist? Die benötigt der Patient doch für seinen Arbeitgeber. Andererseits hat dieser Arzt mit der Kasse des Patienten gar nichts zu tun (auch nicht, wenn der Patient einer PKV angehört). Die Benachrichtigung des Arbeitgebers und ggf. auch der Krankenversicherung ist dann ganz allein Aufgabe des Patienten.

Mich wundert, dass Sie sich darüber verwundern.

frosthorn

Wie kann es auch sein, dass dem Arbeitnehmer Nachteile entstehen durch ein Versäumnis, für das er selbst gar nicht verantwortlich ist? Wenn die Kassen jemanden in die Pflicht nehmen müssen, dann wohl nur den Arzt, der die Krankemeldung verspätet abgegeben hat.

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FakeNews-Checker

Für  was  sollen  denn  Ärzte  noch  alles  in  Regreß  genommen  werden  ?

Kaneel

Bisher dachte ich, dass der Arbeitnehmer mitverantwortlich dafür ist den Ausdruck von der AU der Krankenkasse zur Information zukommen zu lassen. Wenn natürlich gar keine papierne AU ausgehändigt wurde und der Arbeitnehmer sich auf die digitale Übersendung seitens der Arztpraxis verlassen hat... 

Sisyphos3

doch eigentlich ein klarer Fall

""seit 2021 müssen die Arztpraxen die Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse melden""

FakeNews-Checker

Das  wäre  ja  noch  schöner,  wenn  die  Patienten  für  Dinge  haftbar  gemacht  würden,  die  sie  gar  nicht  zu  vertreten  haben.   Aber  immerhin  raffiniert  von  der  GKV  ausgedacht,  Ärtze  gegen  ihre  Patienten  auszuspielen.   Aber  so  ist  das  nun  mal,  wenn  das  ganze  System  vor  dem  Kollaps  steht.   Dann müssen  dafür   erst  mal  ein  paar  Sündenböcke  herhalten,  bevor  alles  zusammenbricht.

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frosthorn

Der Versuch der KV, sich vor der Zahlung zu drücken, ist ein Beispiel für das gängige Vorgehen von Versicherungen überhaupt. Eigentlich sollte man denken "ich zahle in eine Versicherung ein, und wenn der Schadensfall eintritt, kommt die Versicherung auf". Weit gefehlt. Versicherungen klammern sich ans Kleingedruckte, selbst wenn der Geschädigte selbst nichts falsch gemacht hat.

"Die Versicherung erlischt im Schadensfall".

 

werner1955

Weitere schritt zur ﹰvollkasko ﹰgesellschaft .