Ihre Meinung zu Bundessozialgericht: Krankengeld trotz verspäteter Krankschreibung
Wenn eine Krankschreibung verspätet eingereicht wird, muss trotzdem Krankengeld gezahlt werden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Denn seit 2021 müssen die Arztpraxen die Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse melden.
Was sonst?
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"Was sonst?"
Steht da doch: Kein Krankengeld. Ich kenne das Theater aus eigener Erfahrung. Wenn man länger als sechs Wochen krank war, hatte man Anspruch auf Krankengeld; war man länger krank, durfte kein einziger Tag zwischen der alten Krankschreibung und der Folgebescheinigung liegen. Und wurde man z.B. aus dem Krankenhaus entlassen, musste man spätestens am nächsten Tag eine Krankmeldung vorlegen und die bekommt man nun mal nur von einem niedergelassenen Arzt. Man ist aber nicht immer gleich so fit, dass man erst wegen der Krankschreibung zum Arzt fährt und diese dann auch gleich an Arbeitgeber und Krankenkasse schickt. Man hat mit dieser unanständigen Nummer einfach nur gehofft, das Krankengeld einzusparen.