Ein Facharzt blickt in eine elektronische Patientenakte

Ihre Meinung zu Urteil des EuGH: Erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos

Patienten haben einen Anspruch auf die kostenlose Einsicht in ihre Akten - auch ohne Angabe von Gründen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Vorausgegangen war ein Streit zwischen einer Zahnärztin und einem Patienten. Von Gigi Deppe.

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63 Kommentare

Kommentare

Zap0

Klar muss der mann nicht bezahlen, ne pdf per email zu verschicken kostet ja nichts.

Die eigentliche Nachricht hier ist das sich ein Mann und seine Zahnärztin so sehr hassen diesen fakt in wahrscheinlich jahre andauernden Gerichtsverfahren festzulegen.

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hesta15

Und die Zeit wo der Zahnarzt sich mit der Erstellung der Email beschäftigensoll Kostet nichts?

91541matthias

Mein Hausarzt schickt mir auf Antrag alle Befunde per Mail..nie Probleme gehabt

hesta15

Dann haben sie einen guten Hausarzt

Jim456

Leider kostet auch ein PDF etwas. Und zwar Aufwand den man betreiben muss um ein PDF zu erstellen und es zu verschicken. Auch die Leitung um ein PDF zu verschicken alleine kostet auch etwas. Der Arzt selber wird das auch nicht machen, sondern meist die Rezeption oder die Arzthelferin. Auch die kosten was.

kritikerET

Und was soll das denn bitteschön kosten? Sind nicht mal fünf Minuten arbeit. Datenaufrufen, auf drucken klicken, speichern als PDF mit dem Microsoft PDFprinter, Email Programm aufrufen und versenden. Oder richtig drucken und als Papier mitgeben. Wenn wir von 3.500€ Gehalt für die Helferin ausgehen sind das bei 5min Tätigkeit gerade mal 1,62€. Nichts im Vergleich zu der Bereicherung die ein Arzt durch falsche Behandlung bekommt. 

 

harry_up

Was soll diese alberne Pfennigfuchserei?

Glauben Sie nicht, dass die Arzthelferinnen anderes zu tun haben?

Ihr letzter Satz ist zusammenhangloser Blödsinn.

Muppet_Opa

Hängt sicherlich vom Praxis-Programm ab. Wenn ich einerseits sehe, was im Empfang *aller* Arztpraxen so loß ist und wie lange es dauert, für eine Terminvereinbarung telefonisch durchzukommen und andererseits, wenn alle ihre Ausdrucke wollen, dann auf Jahressicht Stunden wenn nicht Tage an Zusatzarbeit anfallen werden, werden wir alle auf alles noch länger warten. Aber hey, in der Zeit können wir dann ja die Akte lesen...

Werner40

Gibt's keine größeren Probleme, als sich über die Kosten einer Kopie bis vor dem EuGh zu streiten ? 

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Nettie

"Gibt's keine größeren Probleme, als sich über die Kosten einer Kopie bis vor dem EuGh zu streiten ?"

Nein. Denn es geht hier um nicht weniger als eins der elementarsten Menschenrechte überhaupt: Das auf Selbstbestimmung.

ich1961

Für diesen Mann/Patienten wohl nicht.

Wenn er gegen seine Zahnärztin vorgehen wollte, braucht er die Patientenakte.

 

Nettie

"Patienten haben einen Anspruch auf die kostenlose Einsicht in ihre Akten - auch ohne Angabe von Gründen"

Wäre ja noch schöner, wenn Patienten dafür zahlen müssten, dass sie Interesse an höchst persönlichen Daten haben, die sie benötigen um ihre Angelegenheiten regeln zu können. Und das 'begründen' müssen.

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Mega

Bis jetzt war es kostenpflichtig in Deutschland. Sie haben den Artikel gelesen?

Nettie

Was soll Ihre Frage?

artist22

"dass sie Interesse an höchst persönlichen Daten haben,"

Es geht ja sogar noch weiter. Stand heute ist dem Patienten noch nicht mal möglich, die Vollständigkeit der Akte nachzuprüfen.

Die aus Datenschutzgründen vorgesehene Datentrennung (Besuche beim Nervenarzt o.ä.) sind nicht vor 2025 als technisch implementiert zu betrachten. - überwiegende Meinung der IT-Experten

Aber die Pflicht zur Führung der Akte gilt ab 2024.

OttilieNormalverbraucher

„Aber die Pflicht zur Führung der Akte gilt ab 2024.“

Es geht hier doch um die Patientenakte des Arztes, nicht um die elektronische Patientenakte. Früher wurde diese von Ärzten auf Papier erledigt, sicher seit geraumer Zeit mehrheitlich digital. 

Diese arztspezifische Patentenakte hat es „schon immer“ gegeben. Wie sonst kann ein Arzt einen Patienten über einen längeren Zeitraum behandeln?

artist22

Habe ich bereits beantwortet.

Letztlich unterscheidet sich künftig die Handakte von der Generalakte nur durch Einträge in der Datenbank.

Historie getrennt von Aktuellem, Besonderheiten getrennt von Allgemeinem für alle Kollegen

Sisyphos3

ist ja ein Aufwand so ne Patientenakte zu kopieren

warum soll die Ärztin das zum Nulltarif machen oder macht die Arzthelferin das in ihrer Mittagspause ?

arbeiten sie umsonst ?

Nettie

Es geht hier nicht um Leistung und Gegenleistung.

Sisyphos3

um was geht es denn sonst

es geht um eine Leistung berechtigt oder nicht

die Kosten verursacht

mag ja sein dass sie gerne für Gotteslohn arbeiten

ich und bestimmt viele andere eher  nicht

harry_up

Vorhin noch war ich bei meinem Hausarzt, und wir haben gemeinsam vor seinem Bildschirm gesessen und meine Befunde angeschaut und diskutiert. Er druckt mir aus, was immer ich möchte. Kostenlos.

Allerdings hatte auch ich vor Jahren einen Zahnarzt, der mir, als ich etliche Posten auf seiner  3½-seitigen Rechnung für eine einzige Sitzung monierte, sagte, dass alles, was er berechnet habe, gerichtsfest sei. Da wusste ich, wo die Glocken läuten...

Ich bin nicht vor Gericht gezogen, aber auch nie wieder in seine  Praxis.

Bender Rodriguez

Da weis man ja sofort,ywas los ist. Die Zahnärztin ist sich ihrer Sache nicht sicher und will tarnen täuschen und verp...en.  die gehört fofort durchleuchter.

Anständuge Ärzte geben den Wisch ohne zu zackern weiter.

Wie oft wurde meine Akte schon von Arzt zu Arzt gereicht. Da muss man sogar für unterschreiben, daß das überhaupt geht. Sonst würden die Daten nie alle beim Hausarzt zusammen kommen.

hesta15

Kann ich nicht nachvollziehen ein Polizeiliches Führungszeugnis muss ich auch bezahlen.

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Bender Rodriguez

Is wohl nicht das Gleich, oder? 

Mal abgesehen davon ist es eine Frechheit, dass man am Amt ständig Vorgänge bezahlen muss, obwohl die Alle mit Steuergeld bezahlt werden. 

ich1961

2 Paar Schuhe!

hesta15

Wo? der private Unternehmer soll das umsonst machen was der Beamte bezahlt bekommt. Ist der Staat was besseres?

Bender Rodriguez

Verstehes doch einfach. Keiner soll was kostenlos machen. Nur weil am Amt doppelt bezahlt wird, muss man das beim Arzt noch lange nicht. 

Umsonst ist am Amt vieles. Leider aber nicht kostenlos.

Linkseinbiegen-Statt-Rückwärtsfahren

Der Arzt hat doch schon von der Krankenkasse die Akte bezahlt bekommen. Das ist im Entgelt der Kassen doch automatisch drin. Er muss die Akten ja auch 10 (?) Jahre nach Ende der Behandlung aufbewahren.

fwq

Schlimm genug das das so ist, habe mich immer schon gefragt warum nur der Personalausweis meines Arbeitgebers kostenlos ist, der meines Staates dem ich massig Steuergeld in den Rachen schmeißen darf aber noch extra kostet.

Bender Rodriguez

Dein Arbeitgeber ist derStaat und mal kassiert er für den Perso und mal nicht? Je nachdem du ihn Arbritgeber oder Staat nennst? 

Sehr verwirrend

nie wieder spd

An welcher Stelle genau erstarrten bei der Übergabe einer Patientenakte an den Patienten den  Kosten? 

Der Arzt lässt das von seinem Personal mit ein paar Klicks erledigen, welches für solche Tätigkeiten sowieso schon über die Krankenkasse bezahlt wurde. Und diese Zahlung beinhaltet doch auch die Kosten, die dem Arzt dafür entstehen.

Ergo müsste auch jede weitere Kopie völlig kostenlos für den Patienten sein oder für den Arzt als Kassenleistung im Cent - Bereich abgerechnet werden können.

FakeNews-Checker

Dazu  stellt sich  vor  allem  die  Frage,  warum  sich  diese  Zahnärztin  so  verbissen  gegen  Patientenrechte  wehrt.    Und  von  einem  Arzt/Patienten-Vertrauensverhältnis  ist  da  offenbar  auch  nichts  vorhanden,  wenn  wegen  einer  simplen  Patientenakte  bis  zum  EuGH  gestritten  wird.

werner1955

Keiner muss eine Patientenakte zulassen. 

Leider haben die Behörden mal wieder festgelegt das jeder zwangsweise automatisch dabei teilnehmen muss, wenn er nicht  ausdrücklich widerspricht. 

Jeder muss also bei seine Krankenkasse diese selber Kündigen.

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OttilieNormalverbraucher

Ich habe den Eindruck, dass Sie etwas verwechseln. Es geht hier nicht um die Elektronische Patientenakte (kurz ePA), die 2024 eingeführt werden soll, sondern um die Patientenakte, die jeder Arzt für seine Patienten individuell führt.

artist22

"die jeder Arzt für seine Patienten individuell führt."

Das spielt aber hier keine grosse Rolle. Denn die ePA wird über kurz oder lang mit der Patientenakte beim (Haus)Arzt weitgehend identisch sein.

Die Ärzte beklagen doch schon jetzt den bürokratischen Aufwand - zu Recht - Da werden sie kaum doppelte Daten führen. Alles andere wäre ja auch den Aufwand nicht wert.

OttilieNormalverbraucher

„Das spielt aber hier keine grosse Rolle.“

Doch, denn um diese Akte geht es.

Auch wenn jemand zukünftig der Führung der ePA widerspricht, wird der behandelnde Arzt sich Notizen/Aufzeichnungen machen müssen.

Thomas Wohlzufrieden

Selbstverständlich hat die erste Kopie der Patientenakte kostenlos zu sein. Das Gleiche sollte allerdings auch für Kopien aus den Akten des Amtsarztes, des Führungszeugnisses und ähnlichem gelten.

pieckser

Mal wieder ein System, was nicht zu Ende gedacht wurde. Mit Zwang den Versicherten sowas überbügeln, aber wenn der blöde Michel schlicht nur wissen will, was in SEINER (!) Patientenakte steht, muss er dafür zahlen. Also nochmals. Denn die Patientenakte bezahlt er ja schon. Wie jeder Versicherte.

Und wo wurde nicht zu Ende gedacht: Beim Ausdruck. Anstatt, dass man sich über die KK seine Patientenakte elektronisch zuschicken lassen kann, muss das scheinbar auch noch der Arzt machen. 

Das Automatisieren einer solchen Bereitstellung ist an Einfachheit nicht zu unterbieten: Anfrage kommt rein, vielleicht per Formular. System erfasst die Anfrage, erstellt aus den Versichertendaten die entsprechende PDF selbstständig. Dann wird eine vordefinierte Email erstellt und an die Email Adresse des Versicherten verschickt. Aufwand bei fertiger Software? 0 (auch null genannt). 

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OttilieNormalverbraucher

Ich habe den Eindruck, dass Sie etwas verwechseln. Es geht hier nicht um die Elektronische Patientenakte (kurz ePA), die 2024 eingeführt werden soll, sondern um die Patientenakte, die jeder Arzt für seine Patienten individuell führt.

werner1955

 Einfachheit nicht zu unterbietenß

Richtig. 
Jeder solle von seien KK als dem Kunden der diese KK  ja finaziert, jede Behandlung, Kosten und Diagnosen wenn er möchte mitbeteilt bekommen. 
Die kommenden "KIs" werden das hoffentlich schnell und einfach durchführen können. 

ich1961

////Und wo wurde nicht zu Ende gedacht: Beim Ausdruck. Anstatt, dass man sich über die KK seine Patientenakte elektronisch zuschicken lassen kann, muss das scheinbar auch noch der Arzt machen. ////

Welche Unterlagen hat denn Ihre Krankenkasse von Ihnen und woher hat sie diese?

 

rjbhome

Allein die Aussage  ass nnr die erste Kopie kostenlos ist ein Witz.

Die Patienten Akte gehört vollständig ausgefüllt in die Hände der Krankenkasse und dort muss der Patient diese jederzeit per Internet mit PW etc einsehen können .

werner1955

Erste Kopie?

Also kann ich jetzt nach jeder Behandlung kostenlos ein Kopie meiner gesamten  Akte bekommen? 
Oder wennich vor 10 jahren schon mal eine hatte mus ich dann immer zahlen? 
Konnte dazu im Bericht nichts finden. 
 

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Linkseinbiegen-Statt-Rückwärtsfahren

Jeder Patient sollte sich z. B. die Befunde (Labor, Ultraschall, etc.) und die Arztbriefe immer aushändigen lassen.

Dafür habe ich noch nie bezahlt.

Denn wenn ich bei meiner privaten Krankenkasse z. B. einen Mangel an einem Vitamin nachweisen will, muss ich natürlich den Laborbefund vorlegen können und ggf. auch Auszüge aus einem Facharztbrief.

Natürlich decke ich dann die anderen Inhalte vor dem Kopieren ab, wenn ich nur einen Wert der Kasse nachweisen muss. Denn man sollte mit seinen Daten vorsichtig sein und nicht Dinge preisgeben, die nicht gefragt sind.

harry_up

Wenn Sie die alten Unterlagen kopiert haben, haben Sie sie doch.

Oder soll das jetzt 'ne Juxfrage sein?

Und: Nein, nur die erste Kopie ist kostenlos, steht im Artikel und kommt alle 30 min. in den Nachrichten. 

FakeNews-Checker

Eine   gratis   Patientenaktenkopie  sollte  man  sich  immer  vom  Arzt  geben  lassen,  weil  nämlich  Arztpraxen  solche  Unterlagen  nur  5  Jahre  aufbewahren  und  danach  vernichten.  Wie  oft  dann  diese  Patientenaktenkopie  weiter  kopiert  wird,    liegt  dann  in  der  Entscheidung  des  Patienten  und  geht  dann  auf  seine  Kosten.

FakeNews-Checker

Für  die  Zahnbehandlung  ist  es  eh  besser,  wenn  der  Patient  sich  selber  eine  Patientenakte  anlegt  und  dem  Zahnarzt  den  entsprechenden  Zahnreparaturauftrag  einreicht.  So  vermeidet  man  Mißverständnisse,    Zahnverwechslungen   und   andere  ärztliche  Kunstfehler.    Fü  solche  schriftlichen Zahnreparaturaufträge   muß  man  halt  als  Patient   mal  selber  etwas  Zahnmedizin  studieren.    So  spart  man  auch  eine  Menge  Geld,  wenn  man  günstige  Zahnreparaturmethoden  kennt,  die  normalerweise Zahnärzte  nicht  verraten.

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harry_up

Oh Himmel, ich wäre gern Ihr Zahnarzt.

Meine Güte.

Bender Rodriguez

Hä? Mal eben Zahnmedizin studieren?.wechsel deinen Arzt. Geht schnellee.

Linkseinbiegen-Statt-Rückwärtsfahren

Ein sehr interessantes Urteil für Patienten.

Ich denke gerade auch daran, ob man nicht auch Kopien der Akte der Krankenversicherung wie auch in die Akten des Medizinischen Dienstes bekommen kann und diese dann auch kostenlos ist?

Denn meine private Krankenversicherung wollte, als ich Akteneinsicht wegen eines Gerichtsverfahrens in die Akten der Pflegeversicherung haben wollte, mehrere Hundert Euro für die Akteneinsicht haben. Dies habe ich natürlich bisher nicht bezahlt.

Alternativ zur Akteneinsicht wäre natürlich ein Datenträger mit allen Daten eine noch bessere Lösung.

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Linkseinbiegen-Statt-Rückwärtsfahren

Korrektur des 1. Satzes oben:
Ich denke gerade auch daran, ob man nicht auch Kopien der Akte der Krankenversicherung wie der Akten des Medizinischen Dienstes bekommen kann und diese dann auch kostenlos sind?

 

FakeNews-Checker

Patientenakten  müssen  logischerweise  einsehbar  und  kopierbar  sein.  Wie  sollte  sollte  sonst  der  Patient  ggfs.  einen  Schadensersatzprozeß  gegen  einen  Zahnarzt  führen  künnen  ?   Daher  kann  man  dieser  Zahnärztin  sogar  Beweismittelverdunkelung  anlasten.

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harry_up

Bitte lesen Sie doch einfach mal den Artikel, oder lassen Sie sich ihn von jemandem erklären, der ihn lesen kann und versteht.

Muppet_Opa

Was hier für Forderungen gestellt werden:
- Im Namen des Datenschutzes: der Arzt soll die eigenen Gesundheitsdaten per e-Mail offen durchs Internet senden. Super Idee. Oder Ausdrucken. Noch besser: je nach Historie können duzende von Blättern zusammenkommen.
- Jährlich weitere kostenlose Kopien, "sind ja nur ein paar Minuten." Je nach dem wieviele das in Anspruch summieren die sich auf. Wir alle warten dann noch länger, um jemand ans Telefon zu bekommen. Schon verbringen Ärzte erhebliche Zeit mit Bürokratie statt sich mit den Patienten zu beschäftigen. In Zukunft noch weniger Zeit für uns.
- Super, dass jemand, um ein paar Euro zu sparen, sich durch alle Instanzen bis zum EuGH klagt und vermutlich Tausende Euro Kosten verursacht als gäbe es auch im Gesundheitssektor keine wichtigeren Probleme.
- Mein Hautarzt hat es gerade eben so ausgedrückt: "Klar bekommt jede und jeder einen Ausdruck, sogar mit Fotos und egal wieviel Zeit es kostet. Den darf er dann zu seinem neuen Behandler mitnehmen."

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Bender Rodriguez

Bei solch einer Flasche wollte ich auch nicht bleiben. Wozu führt der Arzt denn diese Mappe, wenn keiner reinsehen soll? 

Und was soll an einer Email mit dem Datebschutz sein? 

ich1961

////- Super, dass jemand, um ein paar Euro zu sparen, sich durch alle Instanzen bis zum EuGH klagt und vermutlich Tausende Euro Kosten verursacht als gäbe es auch im Gesundheitssektor keine wichtigeren Probleme.////

Ich glaube, das haben Sie falsch verstanden.

Der Patient wollte wegen vermuteter Behandlungsfehler gegen seine Zahnärztin klagen und sollte die Kopie der Patientenakte bezahlen. Vielleicht kommt dann auch noch die Unsicherheit dazu, das da gemauschelt wird/wurde.

Sonst kann ich Ihrem Kommentar nur zustimmen.

 

FakeNews-Checker

Das  Recht  auf  Patientenakteneinsicht  und  -kopierung  gibt  es  schon  lange.   Dazu  braucht  man  nicht  erst  bis  zum  EuGH  zu  klagen.   Der  Patient  hätte  sich  einfach  nur  an  die  Ärztekammer  zu  wenden  brauchen,  wenn  diese  Zahnärztin  das  verweigert,  die  offenbar  einiges  zu  verbergen  hat,  wenn  sie  um  die  Patientenakte  so  eine  Geheimniskrämerei   und  Juristerei  veranstaltet.  In  so  einem  Fall  wäre  sogar  über  den  Entzug  der  Arztzulassung  nachzudenken.

FakeNews-Checker

Um  die  Kopie-Kosten   braucht  man  doch  gar  nicht  so  ein    juristisches  Tamtam  veranstalten,  da  solche  Kosten  ohnehin  die  Arztpraxis  von  der  Steuer  absetzen  kann.   Außerdem  ist  eine  Patientenakte  beim  Zahnarzt  nicht  so  umfangreich  wie  bei  einem  langjährigen  Hausarzt  und  daher   die  10  Cents  Kopierkosten  keinen  Gerichtsprozeß  wert.

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harry_up

Da läuft mal wieder jemand zur Hochform auf.

Sie paddeln jetzt seit geraumer Zeit auf Nebenflüssen, denn Ihre Kommentare haben immer weniger mit dem Thema zu tun.

odiug

Mich regen schon lange die Nebengeschäfte vieler Ärzte auf. Da muss man zuzahlen, das kostet extra. Wo sind wir denn? Doch wohl bei einem seriösen Arzt, der seine Leistungen bezahlt bekommt und ganz sicher nicht am Hungertuch nagt. Es gibt auch Bereiche, die man mit kostenlosem Service ganz gut verkaufen kann.

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