Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.

Ihre Meinung zu Klage gegen Thüringer Härtefallkommission: AfD scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Müssen Flüchtlinge Deutschland eigentlich verlassen, können sie sich an eine Härtefallkommission wenden. Gegen die Einrichtung in Thüringen war die AfD-Landtagsfraktion gerichtlich vorgegangen - und scheiterte vor dem höchsten deutschen Gericht.

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11 Kommentare

Kommentare

gelassenbleiben

Das zeigt einmal mehr die Inhumanität der AFD, das sie gegen Härtefallregelung klagt!

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Es mutet irritiert an, dass offiziell abgelehnte Asylbewerber sich an eine Härtefallkommission wenden können, um ihr Bleiberecht durchzusetzen; nicht an ein staatliches Gericht, nein, eine Behörde entscheidet danach nach eigenem Gutdünken, ob der bisherige Vorgang rechtmäßig wahr oder nicht. 

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Humanokrat

Zitat: "eine Behörde entscheidet danach nach eigenem Gutdünken, ob der bisherige Vorgang rechtmäßig wahr oder nicht"

Völlig falsch. Eine Kommission befindet dann, ob es evt. menschliche Härten und Unzumutbarkeiten gibt, weswegen dem oder den Flüchtlingen ein Bleiberecht gewährt werden sollte und gibt dann eine Empfehlung an die zuständige Behörde ab. Diese ist an die Empfehlung nicht gebunden. 

Es wird nicht darüber entschieden, ob eine Ablehnung des Asyls rechtmäßig war. 

Lesen Sie bitte den Artikel ehe Sie hier eine nicht auf Fakten beruhende Meinung äußern bzw. falsche Behauptungen aufstellen. 

Alles für die Katz

Genau so ist es, Humanokrat, wollte ich auch gerade schreiben. Rechtsgrundlage ist § 23a AufenthG. Hier Absatz 1, Satz 1:

Die oberste Landesbehörde darf anordnen, dass einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, abweichend von den in diesem Gesetz festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel sowie von den §§ 10 und 11 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wenn eine von der Landesregierung durch Rechtsverordnung eingerichtete Härtefallkommission darum ersucht (Härtefallersuchen). 

rolato

Nicht irgendeine Behörde sondern die oberste Landesbehörde.

Oberste Landesbehörden sind in der Regel die Landesministerien und Staatskanzleien, der Rechnungshof, das Landesparlament und das Landesverfassungsgericht

R A D I O

Ist Verfassungs- und Demokratiekonform. Was ein Härtefall ist, was der konkret ausmacht, das können Sie aus der Nähe in Erfahrung bringen, wenn Sie in sich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Auf gehts, Irritierter!

gelassenbleiben

Haben Sie nicht gelesen? rechtlich ist alles korrekt und das ist auch gut so, dass Eltern zB bei ihren minderjährigen Kindern, die annerkannt sind, bleiben dürfen 

Anderes1961

Zitat aus Wikipedia:

"Als Härtefallkommission werden die bei den Innenministerien (in Baden-Württemberg: beim Justizministerium) und bei den Innensenatoren der deutschen Bundesländer eingerichteten Gremien bezeichnet, die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern, denen nach geltendem Recht kein Aufenthaltsrecht zusteht, gleichwohl zu einem Bleiberecht verhelfen können, weil die Vollziehung der Ausreisepflicht menschlich oder moralisch unerträglich wäre."

Es geht also nicht um Durchsetzung des Bleiberechts, wie Sie wahrheitswidrig behaupten, sondern um eine humanitäre Entscheidung über Menschen, die eigentlich nicht mehr bleiben dürften, die Humanität es aber gebietet sie nicht auszuweisen. Und eine Kommission ist auch keine Behörde, wie Sie wahrheitswidrig behaupten, und nach Gutdünken wird da auch nicht entschieden, wie Sie wahrheitswidrig behaupten.

Aber wie war das mit Höcke? Wohltemperierte Grausamkeiten und so. Gelle?

Nettie

Zum Glück ist auf die Richter des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich ihrer Verfassungstreue immer noch Verlass.

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paul11

Freut mich !

Dass sie das so sehen, vorallem glauben es beurteilen zu können

Also ich kenne mich nicht aus !

Wie in dem Fall die Verfassung zu deuten ist

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