George R.R. Martin

Ihre Meinung zu Urheberrecht: US-Schriftsteller verklagen ChatGPT-Entwickler

"Game of Thrones"-Autor George R.R. Martin und andere Autoren haben die Firma OpenAI wegen der Verletzung geistigen Eigentums verklagt. Der ChatGPT-Entwickler habe ihre Bücher ohne ihr Einverständnis zum Trainieren von Künstlicher Intelligenz verwendet.

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91 Kommentare

Kommentare

Nettie

Also ich finde ja, dass ein Gedanke, sobald ich ihn für jeden vernehmbar äußere nicht länger mein ‚geistiges Eigentum‘ ist.

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werner1955

Richtig. 
Sehe ich auch so. 

Sokrates

Das sehe ich eben nicht so wie Sie.  Mit dem geistigen Eigentum eines anderen Geld zu machen, und das möchte man mit KI ja wohl, ist wohl weltweit nicht erlaubt! Ich möchte mal Sie sehen wie Sie reagieren würden wenn sie eine Idee hätten, mit jemandem anderen darüber nur reden, und der verdient damit dann unendlich viel Geld, und das Ganze ohne Sie zu fragen. Sie würden als anständiger Bürger soforrt vor Gericht ziehen wollen!

proehi

Dann gäbe es keine Plagiate.

werner1955

Richig. Ein Problem gelöst.

proehi

Irgendwie kann ich Sie sogar verstehen, wenn Sie keine Probleme mit dem Diebstahl geistigen Eigentums haben. Aber korrekt ist es nicht.

Sokrates

Was für ein Problem soll gelöst sein?

saschamaus75

>> Richig. Ein Problem gelöst.

 

Ähh, haben Sie überhaupt schon mal sowas wie geistiges Eigentum besessen? Also ich meine ein Lied komponiert, ein Gedicht geschrieben, Software entwickelt, irgendwas??? oO

 

 

R A D I O

Müssen ja erstmal originell sein, glaube ich, damit sie urheberrechtlich von Belang sind, z. B. zerknödelt sein.

Humanokrat

Dann gäbe es keine Kunst, Literatur oder Musik mehr weil niemand mehr damit Geld verdienen könnte. 

Es ist leicht daher gesagt, diese Dinge mögen doch bitte frei verfügbar sein. Die Konsequenz wird dabei eher selten bedacht. 

Mauersegler

Naja, die Herrschaften wünschen sich wahrscheinlich die Rückkehr zu feudalen Verhältnisse oder bevorzugen Staatskunst.

saschamaus75

>> Also ich finde ja, dass ein Gedanke, sobald ich ihn für jeden vernehmbar

>> äußere nicht länger mein ‚geistiges Eigentum‘ ist.

 

Ähh, ABER was machen Sie, wenn irgendjemand Ihr "geistiges Eigentum" nimmt und dann für 'teuer Geld' Ihre(!) "Gedanken" zum eigenen, privaten Profit versilbert? oO

 

Sokrates

Genaus das ist der Knackpunkt am Geistigen Eigentum der vom @Nettie nicht verstanden wurde.

Mauersegler

"Ein Gedanke" fällt auch nicht unters Urheberrecht.

gelassenbleiben

wollte nicht auch die NYT klagen?

Eigentlich finde ich es richtig, dass das geistige Eigentum geschützt wird. Sonst wird der nächste Band von ChatGPT geschrieben.

Satire: Andererseites vielleicht käme George Martin endlich mal in die Pötte, die zwei fehlenden Bànde zu vervollständigen und zu veröffentlichen, bevor ChatGPT ihm zuvor kommt

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Nettie

„Eigentlich finde ich es richtig, dass das geistige Eigentum geschützt wird. Sonst wird der nächste Band von ChatGPT geschrieben.“

Zumindest müssten die Autoren eines Originaltextes oder -werks anhand bestimmter Merkmale eindeutig als dessen Urheber zu identifizieren sein, so dass ihre Arbeiten ihnen zweifelsfrei zugeordnet werden können.

werner1955

nächste Band von ChatGPT geschrieben.?

Aber die Kunden könnten dann noch selbst entscheiden.

nie wieder spd

Wenn es eine gute Geschichte ist, ist doch völlig gleichgültig, ob sie von einem Menschen geschrieben worden ist oder von einer KI. Und Gewinne sollten sowieso vergesellschaftet werden.

Werner40

Die Klage ist berechtigt, da GPT auch urheberrechtlich geschütztes Material verwendet. Und in Europa dürfte niemand der Verwendung seiner Daten durch GPT, wie nach DSGV vorgeschrieben, zugestimmt haben.

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Nachfragerin

Ich habe vorgestern meinen Kindern aus einem urheberrechtlich geschützten Buch vorgelesen. Sie können die Geschichte nun in eigenen Worten nacherzählen und haben einen markanten Satz in ihren Sprachgebrauch aufgenommen.

Muss ich nun mit einer Klage rechnen? :)

proehi

Wenn Sie das größer aufziehen und damit Geld verdienen, mit dem markanten Satz.

werner1955

Dürfen die dann den Koran, die Biebel oder Tohra benutzen?

 

Sokrates

Also langsam wird es kindisch!

proehi

Es kommt natürlich darauf an, wofür Sie die nutzen wollen. Zum Lesen sind sie gedacht, da dürfte es keine Probleme geben.

harry_up

Nur die Biebel. 

Egleichhmalf

Bei Biebel und Tohra kein Problem, weil es die gar nicht gibt.

Den Koran gibt es zwar, aber das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Autors. 

Bender Rodriguez

Kann so ein ki sich selbst was ausdenken? Dann sollen die Autoren eben streiken. Der Endkunde wird sich einen KI Einheitsbrei nicht lange anschschauen. 

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werner1955

Ober begeistet sind

gelassenbleiben

wer Doepfner-presse list und davon begeistert ist, wird sich wohl auch mit KI-romanen begnügen 

Leser von Groschenromane kämen sicher auch als Kunden in Frage

Nachfragerin

Wo gibt's denn "Einheitsbrei" und wie viel davon haben Sie schon gelesen?

PS: KI-generierte Kunst ist recht gefragt. Aber das sind bestimmt ganz andere Endkunden...

werner1955

Richtig. Hier im geschützen TS Form werden keine Auftauchen.

proehi

Die Verwendung des geistigen Eigentums vieler anderer soll ja gerade den Einheitsbrei verhindern. 

Also, KI hat kein Bewusstsein, kann sich folglich auch nichts ausdenken, nur aus riesigen Datenbanken etwas neues generieren. Zu dem verwendeten Datenmaterial zählen auch die Hervorbringungen der Autoren. Das Problem … ach …

werner1955

Wir nutzen seit jahrtausenden die Erfolge und Fehler der Menscheit um besser zu werden.

Dürfen wir das jetzt nicht mehr? 

Muiik, Bücher und Kunst sind nicht anders oder besser zu werten als die errungenschaften aller Menschen.

 

Sisyphos3

Also, KI hat kein Bewusstsein,

 

noch nicht

wer weiß was möglich wird

bei der Euphorie erscheint die Sache grenzenlos

Alter Brummbär

Chat GPT: Denn sie wissen nicht was sie tun

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werner1955

Chat ? Ich bin sicher die wissen sehr genau was sie tun. Gut so mehr davon.

gast

Es wird Zeit für ein bedingungsloses Grundeinkommen, damit die Jobs der Jobs Willen nicht dem Fortschritt im Wege stehen. 

Die KI schreibt Geschichten schneller, personalisierter und wie es aussieht in ausreichend guter Qualität, sonst gäbe es diesen Aufstand nicht.

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melancholeriker

Davon bin ich auch überzeugt. Besonders die Texte von Börsennachrichten wie 

news-by-ai.de
https://www.news-by-ai.de › aktientipps › 

schäumen nur so vor Euphorie im Wallstreet - Goldgräber - Design. Das würde ich sofort als "ausreichend gute Qualität" bezeichnen, etwa so wie ich als Laie Mastviehfutter als von guter Qualität definieren würde, weil die Tiere daran nicht gestorben sind, jedenfalls wahrscheinlich nicht ursächlich. Und die Konsumenten auch nicht. Aber je länger ich diese Texte lese, desto flauer wird mir. 

werner1955

Und  BGE löst dann das problem bei Pflege, lehrer, Handwerkern usw?

proehi

„…Die KI schreibt Geschichten schneller, personalisierter und wie es aussieht in ausreichend guter Qualität, sonst gäbe es diesen Aufstand nicht.“

+

Knapp daneben. Wenn die KI sowas von toll wäre, müsste sie nicht das geistige Eigentum der Autoren klauen. Die Maschine kann nur unendlich schnell auf Vorhandenes zurückgreifen und neu verknüpfen. Zur Verdeutlichung, Teil des Vorhandenen gehört den Autoren.

Egleichhmalf

„Es wird Zeit für ein bedingungsloses Grundeinkommen“

Genau! Schlaraffenland. Keiner arbeitet, aber alle bekommen Geld, mit dem man auch tatsächliche Waren kaufen kann. Irre. Endlich ist das Perpetuum mobile erfunden: aus Nichtstun entstehen Güter, von denen alle leben können.

Nachfragerin

"Die Kläger fordern neben Schadenersatz, dass ihre urheberrechtlich geschützten Bücher 'ohne ausdrückliche Genehmigung' nicht zur Entwicklung der Algorithmen für die generative KI-Technologie verwendet werden dürfen."

Die Forderung ist nachvollziehbar. In einem funktionierenden Rechtsstaat dürfte es aber schwer werden, jemanden für eine Tat zu verurteilen, die vielleicht irgendwann einmal verboten sein wird.

Ähnlich verhält es sich mit dem Schadensersatz. Wie will man herausfinden, welcher Schaden entstanden ist? Gibt es überhaupt einen?

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werner1955

Alco wenn ich ein Buch kaufe , lese und dadurch vorteile hab ist das jetzt verboten?

nie wieder spd

Im Gegenteil. Dafür werden ja die Ratgeber geschrieben. In unübersichtlicher Zahl und für nahezu jedes Problem.

harry_up

Wenn Sie durch das Buch schlauer geworden sind, wäre das zweifellos ein Vorteil. Aber Schlauheit, erworben durch ein Buch, ist nicht strafbar.

Trotzdem gibt es Menschen, die das glauben und vorsichtshalber das Gelesene schnellstens wieder vergessen.

werner1955

Wenn meinen Sie damit? Schon immer nutzt die Menscheit Ihr issen. Warum sollte man jetzt bezahlen?

 

Egleichhmalf

Der ist wirklich gut :-)))

Egleichhmalf

Nein, aber wenn ich Teile dieses Buches in meinen veröffentlichten Texten verwende, muss ich a) den Autor vorher um Erlaubnis bitten und ihm b) auch die ggf. von ihm geforderte Summe dafür bezahlen.

Man nennt das Urheberrecht. Machen Sie sich einfach sachkundig. So schwer ist das doch nun wirklich nicht zu verstehen.

Humanokrat

Ja, es wird wohl einen Schaden geben, nämlich dass ChatGPT sich auf Inhalte der Werke beziehen kann, wortwörtlich oder indem es den Schreibstil oder die imaginerrten Inhalte  kopieren oder als Vorlage verwenden kann. 

Der Schaden ist die Inflation, die den Werken die Einmaligkeit nimmt. Wenn keiner mehr weiß oder merkt, das ChatGPT irgendetwas Beeindruckendes von sich gibt, dass aber auf der Kreativität eines bestimmtem Autors beruht, dann ist das ein großer Schaden. Es wird dann irgendwann keine solche Autoren mehr geben. 

proehi

„…Es werde kooperativ daran gearbeitet, die Bedenken hinsichtlich Künstlicher Intelligenz zu verstehen und darüber zu diskutieren…“

+

Soweit ich das mit meinen bescheidenen Möglichkeiten verstehen kann, nutzt ChatGBT das Wissen und die geistigen Hervorbringungen anderer um das für neue Anwendungen zu verwursteln. Da fällt mir doch gleich die GEMA ein. 

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artist22

Gut erkannt. Aber nur die 'grossen Player' können sich erlauben, ungestraft auf Regeln zu pfeifen. Zumindest lange genug, um 'kostenlos' zu profitieren.

Die 'kleinen' kriegen sofort Abmahnungen & Co - systembedingt  

CommanderData

Gleiches gilt für Musik, Filme, Sprache und Malerei. Nicht zu vergessen, die Millionen unbekannter Text-Produzenten, Autoren, Menschen, die ihre Fotos, Wissen und Kunstwerke in Foren wie Facebook, Insta, Tik Tok oder auf ihren Webseiten quasi für lau CHatGP zur Verfügung stellen. 

Wenn KI und Robotik immer mehr Menschen arbeitslos machen (aber auf deren Früchte Arbeit aufbaut), wäre es dann nicht sinnvoll heute mit der Besteuerung dieser TEchnik zu beginnen? Ähnlich dem Klimageld.  Wer von anderen profitiert / oder diesen indirekt Schaden zu fügt (arbeitslos macht), muss zahlen. 

Wir sollten jetzt mit der Diskussion beginnen. Ähnliches gilt für die Milliarden Nutzer-Daten. Jeder von uns generiert täglich einen millionenschweren Goldbarren namens Datenpaket. Das Geld dafür schröpfen aber die großen Techkonzerne ab. Die Erschaffer sehen nichts davon. Ins anlage Leben übertragen ist das, als ob man aussät und die Ernte jemand anderer einfährt. 

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werner1955

Verfügung stellen. 

Jeder darf keiner muss. Und die AGBs sollten bekannt sein und sind ja akzeptiert worden.

Humanokrat

Da gibt es den praktischen und einfachen Grundsatz: Wenn etwas im Web umsonst ist, dann ist das nicht die Ware und Du nicht der Kunde sondern Du bist die Ware. 

Nettie

„Jeder von uns generiert täglich einen millionenschweren Goldbarren namens Datenpaket. Das Geld dafür schröpfen aber die großen Techkonzerne ab. Die Erschaffer sehen nichts davon. Ins analoge Leben übertragen ist das, als ob man aussät und die Ernte jemand anderer einfährt.“

So etwas nennt man ‚Ausbeutung‘. Und die ist einem Kapital-basierten Wirtschafts- bzw. Finanzsystem immanent. Das ‚Drehen‘ an einzelnen ‚Stellschrauben‘ innerhalb desselben bleibt da ob der systembedingten Übermacht von dessen (zahlenmäßig unterrepräsentierten) Profiteuren letztendlich wirkungslos (zumindest weitestgehend). Auch wenn deshalb noch lange nicht jeder dieser Profiteure (‚Kapitalgeber‘) ein Ausbeuter sein muss. Es reicht, dass er das sein kann.

gast

Wenn ein Mensch ein Buch ließt und eine Geschichte im Stiel von dem Buch schreibt, dann ist es keine Urheberrechtsverletzung. Wenn KI es macht, soll es anders sein? Ebenfalls spannende Frage ist, wenn das Werk der KI "geistige Höhe" erreicht, ob dann das Werk Urheberschutz genießt und wer darauf Anspruch hat?

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Mauersegler

"Wenn ein Mensch ein Buch ließt und eine Geschichte im Stiel von dem Buch schreibt, dann ist es keine Urheberrechtsverletzung."

Nein, das ist dann ein sehr schlechtes Plagiat.

Coachcoach

Was ist denn geistige Höhe?

Je abgehobener, desto höher?

Sisyphos3

das eröffnet ja ganz neue Möglichkeiten

beim Schreiben einer Doktorarbeit, wer kriegt die dann, die Promotion  ?

Eistüte

Die Klagen sind richtig. Sie werden aber keinen Erfolg haben. Schon die schnöselige Antwort  von OpenAI, man arbeite daran, die Bedenken der Künstler zu verstehen, ist ein Ausdruck von absoluter Überheblichkeit, geboren aus der puren Marktmacht. 

SchriftstellerInnen werden zur "endangered species", Millionen Arbeitsplätze werden durch KI ersetzt werden. Dafür wird es bald neue Romane von Goethe geben und Elvis Presley singt die größten Hits von Ralph Siegel. 

CHATGPT ist, schlicht gesagt, der Sargnagel zur totalen Verblödung ganzer Kulturen. 

Cheerio, OpenAI! 

 

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Coachcoach

Die wird nocht viel mehr (nicht wirklich) können - aber das alles wird Teil des Lebens werden. 

Humanokrat

Zitat: "CHATGPT ist, schlicht gesagt, der Sargnagel zur totalen Verblödung ganzer Kulturen. "

Da möchte ich Ihnen im Prinzip zustimmen. Wenn man aber mal pragmatisch davon ausgeht, dass diese 'Technologie' nicht aufzuhalten ist, dann sollten wir uns doch alle um deren Eindämmung und 'Kultivierung' bemühen. 

Ich fordere die strikte und klar lesbare Kennzeichnung aller KI generierten Inhalte als von KI generiert. 

NWDM

Die Kläger sprechen berechtigt nicht die einzige Gefahr von KI an! Es ist hohe Zeit für die Politik, sich mit dieser Entwicklung weltweit wie auch national intensiver zu befassen. Hier droht in vielfältiger Weise eine Sprengkraft uniformierteren Politikern aus der Hand zu gleiten, die Schäden in der Dimension von unkontrollierter atomarer Sprengkraft vergleichbar gleichkommen könnte. Daher ist diese Klage eine Vorsorgemaßnahme und keine Verhinderungsmaßnahme. Auch die Autoren wissen mit dem Fortschritt umzugehen!

werner1955

zum Trainieren?

Also das was wir bei allen, Bücher, Duden oder dem Koran auch tun und dürfen.

Früher haben wir Lexika Bände gekauft um damit zu lernen erfolgreiche demokratische und anständige Menschen zu werden.

Warum sollte das jetzt anders werden.

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CommanderData

Weil sich jeder ein Exemplar "gekauft" hat und der Verfasser davon seinen Lebensunterhalt bestritt. Warum will Microsoft für jedes "Office Package" Geld von jedem haben? Das Ding wurde einmal erstellt - warum also die Lizenzgebühren? 

Oder der Bäcker? Warum jedes Brötchen bezahlen? Das Rezept wurde nur einmal erstellt und alle anderen Brötchen danach gebacken! 

Manche Menschen glauben Musik, Bücher, Gemälde sind nichts wert. Keiner fragt, wie lange Schriftsteller/Künstler an ihren Büchern arbeiten und dass sie wie alle Menschen Miete, Lebensunterhalt, Kinder unterhalten, Steuern zahlen müssen. 

Bücher, Filme, Musik ... jeder will sie haben, aber keiner dafür bezahlen. Widerlich. 

werner1955

Jeder bezahlt das Brötchen. Aber nicht die Erfinder des Backofens. 

Und jeder der ein Buch kauft darf es nutzen. 

Sokrates

Bitte keine Äpfel und Birnen Vergleiche!

Humanokrat

Oh Mann, was für ein Vergleich. Wenn Sie etwas gekauft haben, dann haben Sie den Autor oder Verleger (in jedem Fall Rechteinhaber) bezahlt. 

Außerdem ist KI eine gewerbliche Verwendung, die verdienen damit Geld, benutzen aber mühsam generierte Inhalte von anderen als Material und wollen dafür nicht bezahlen. Dem gehört ein scharfer Riegel vorgeschoben. Das ist reine Schmarotzerei um danach Inhalte nachzuäffen und den Markt auch noch kaputtzufluten. 

Hanns Guck In Die Luft

Es ist ein dünnes Brett, das hier von den US-Autoren gebohrt wird: Sie müßten beweisen, daß die frei verfügbare, nicht-urheberrechts-geschützte Literatur nicht ausgereicht hätte zur Programmierung der KI-Software.

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Neutrale Stimme

Das sehe ich auch so. Wieviel Akademiker haben aus Buechern gelernt, und dann daraus etwas neues entwickelt. Wenn es 1 zu 1 ubernommen ist, ist es natuerlich etwas anderes. 

Humanokrat

Das sehe ich nicht so. Wenn die Inhalte der Autoren verwendet wurden, dann wurden sie verwendet. Ohne dafür zu bezahlen. Das reicht als tatbestand. 

Coachcoach

Richtig so - ich wünsche Erfolg.

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Sokrates

Und den wünsche ebenso, denn die die sich hier so künstlich über das Geistige Eigentum aufregen, kennen wohl die Bedeutung und was dahinter steckt. Und genau diejenigen wären die ersten wo vor Gericht ziehen würden wenn es um ihr Geistiges Eigentum gehen würde an dem sie selber Geld verdienen würden und das jemand abknöpfen wollte. Im schwäbischen Raum nennt man so was Schmarotzer!

Account gelöscht

Na ja... Meine "natürliche Intelligenz" darf ich mit den Texten der Autoren trainieren, sie freuen sich sogar darüber. Wenn ich dann in eigenen Worten etwas sage oder schreibe, das darauf zurückgreift, ist das selbstverständlich in Ordnung.

Bei der künstlichen Intelligenz soll das anders sein? Ja, meinen die Autoren, weil man jetzt den Chatbot fragen kann und (bei größeren Texten) nicht sie selbst beauftragen muss. Wohlgemerkt: Es geht nicht um Plagiate, sondern um neue Ergüsse der K.I.

Sorry, das ist wie bei den Maschinenstürmern des frühen 19. Jahrhunderts oder den Rheinanliegern, die in den 1820ern gerne den Rheinzoll wieder eigeführt hätten. Albern.

Ja: Die K.I. kann möglicherweise Autoren ersetzen, die anonym Folge 1367 einer Seifenoper schreiben. Sei's drum!

Nein: Echte Schriftstellerei kann K.I. nicht ersetzen.

Leute, seid Schriftsteller und klammert euch nicht mit solchen (solchem?) Klagen an die Lohn-Mist-Schreiberei!