Kündigungsbutton für im Internet geschlossene Verträge

Ihre Meinung zu Internetverträge: Immer noch viele Mängel beim Kündigungsbutton

Ein Kündigungsbutton auf Websites soll das Kündigen von Verträgen vereinfachen. Ein Jahr nach der Einführung zieht die Verbraucherzentrale eine ernüchternde Bilanz: Die Mehrheit der Anbieter setze die Vorgaben nicht gesetzeskonform um.

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37 Kommentare

Kommentare

Nettie

„Immer noch viele Mängel beim Kündigungsbutton“

Genauer: Immer noch viele ‚Schwierigkeiten‘, sich gegen unredliche Geschäftspraktiken zu wehren.

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Nettie

Nachtrag: Woran liegt das bloß?

(Der Sarkasmus ist hier meiner Meinung nach angebracht.)

wenigfahrer

Niemand will doch das man kündigt, und sich einen besseren Vertrag nimmt, also werden Hürden bewusst aufgebaut, das die Firmen das verzögern mit der Umsetzung ist also völlig normal.

Ich hatte jetzt bei einem Glück, ging schnell und sicher alles per Mail, nur täglich hat man dann unerwünschte Anrufe oder Mails die einem etwas neues aufschwatzen wollen ;-), bei Vertragsenden ist dann zu Glück ruhe.

Wer verliert schon gerne Kunden.  

werner1955

Die Mehrheit der Anbieter setze die Vorgaben nicht gesetzeskonform um?

Schade. Und wann und was machen die Verantwortlichen?  

Durch den Wegfall des Nebenkostenprivileg müssen jetzt Millionen Bürger eigen Verträge abschließen. Ein Geschenk für die Türdrücker und Anbieter. 
Ich befürchte das sehr vioel dabei betrogen werden. Einige fälle konnten wir in unserer WEG schon verhindern. 

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falsa demonstratio

"Durch den Wegfall des Nebenkostenprivileg müssen jetzt Millionen Bürger eigen Verträge abschließen".

Durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs dürfen jetzt Millionen Bürger eigene Verträge abschließen.

"Ein Geschenk für die Türdrücker und Anbieter."

Ein Geschenk für die Mieter

werner1955

Die jetzt 19€ im Einzelvertrag statt 10€ im Sammelvertrag bezahlen wenn Sie Kabel TV nutzen.

schabernack

➢ Die jetzt 19€ im Einzelvertrag statt 10€ im Sammelvertrag bezahlen wenn Sie Kabel TV nutzen.

Sie (die Eigentümergemeinschaft) müssen die Wohnungsverwaltungsgesellschaft wechseln. Sie haben eine miserabel schlechte WVG. Niemand muss bestehende Sammelverträge kündigen, nur weil für Mieter nun auch Einzelverträge möglich sind.

Unsere WVG hat das nicht getan, also bleiben die alten Kabel-TV Verträge weiterhin gültig. Wer auf Heller und Cent Geld beim TV einsparen will, nimmt DVBT HD DIGITAL statt Kabel-TV. Einmal die Box (59 bis 89 €) kaufen. Der Rest - das Gucken - ist für lau. Genauer: ÖR-TV ist kostenlos, Privat-TV kostet 5 € / Monat.

Da beginnt der Sparfuchs zu qualmen wegen Rechnen. In Stadträumen wie Düsseldorf ist DVBT ohne jede Probleme. Und wenn Sie keinen Vertrag haben, brauchen Sie auch keinen Button zum Kündigen.

rainer4528

Wir haben vor rund einem viertel Jahr unseren WLAN-Anbieter gewechselt. Da übernahm der neue Anbieter, die Kündigung des alten Vertrages. Wir brauchten keinen Kündigungsbutton.

silgrueblerxyz

Na klar, wer möchte es dem Kunden erleichtern, ganz einfach nicht mehr Kunde zu sein. Das Thema der Zeit ist doch Kundenbindung nicht Kundenunabhängigkeit. Von dem häufig beobachteten Geschäftsgebaren, nach einem Kundeneinstieg noch irgendwie Anbieterzusatzleistungen anzuhängen, mal ganz zu schweigen.

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werner1955

Da hilft kein Staat nur eigen und selbstverantwortung

Sokrates

Ehrlich geschrieben, mir ist so ein Kündigungsbutton noch nirgendwo aufgefallen!

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Francis Fortune

Selbigen Gedanken/Eindruck habe ich auch. Daher habe ich mich soeben bei meinem Handy-Anbieter eingeloggt, - komplette Fehlanzeige. Weder auf der Startseite noch nach dem Login. Ganz unten im "Kleingedruckten" steht ein Link, der zu einem Kündigungsformular führt. Trotz login müssen dann alle Daten manuell nochmals eingegeben werden + zusätzlicher Verifizierung. Also von einer "schnellen" Kündigungsmöglichkeit ist das weit entfernt!

R A D I O

Sehen nicht alle gleich aus - meine Erfahrung. Manchmal denkt man, ist der was für mich oder wie. Soll man wohl auch denken, sich länger mit befassen, bis man es sich schließlich anders überlegt und die Seite wechselt, bevor die Hühner schlafen gehen, die Sonne untergeht. Morgen wieder, mehr Zeit mitbringen.  

Frame236

Ich weiß auch nicht, was das sein soll...

Doktor Alban

Gilt meine folgende Erklärung schon als Verschwörungstheorie?

Also: Gesetze werden in diesem Land und nicht anderes in Brüssel mit "tatkräftiger Hilfe von" (meist sogar ganz plump komplett durch) Lobbyisten verfasst. Diese lungern nicht nur auf den Fluren der Parlamente. Manch ehemaliger Abgeordneterich und Abgeordneterin entpuppte sich als Lobbyist, wenn er/sie/es nach dem unrühmlichen Ausscheiden aus der Politik dann schamlos seine Aufsichtsratsposten antrat... Wie sollen da Verbraucherschutz, Datenschutz, echter Umweltschutz, Frieden und Abrüstung, Bildung, Wohlstand der Bevölkerung und all die anderen Lippenbekenntnisse umgesetzt werden? So, wie es jetzt läuft sicher nicht!

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Frame236

Nein. Keine Verschwörungstheorie. Sondern leider bittere Realität. 

Tino Winkler

Wer Vorgaben oder Gesetze nicht umsetzt, dessen Webseite wird gesperrt, da muß nur die Politik tätig werden. Also los im Sinne des Volkes handeln, wer das nicht durchführen will wird nicht gewählt.

Account gelöscht

Wenn wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) berichtet, dass von 2946 getesteten Internetseiten nur 42 Prozent, die Regelung umgesetzt haben (Kündigungsbutton) dann zeugt das von mangelnder Kundenfreundlichkeit. 

Dann kann man nur ein Stück Papier nehmen, "hiermit kündige ich....." dann in den Umschlag und als Einschreiben aufgeben. Das wirkt garantiert. 

SirTaki

Da sind im Netz noch viele Schwarze Schafe und Anbieter, die tricksen oder hintergehen. 

Einen "Vertrag" schließen kann man schnell. Einen Vertrag löschen, kann man nur mit Hindernis- oft auch garnicht, weil nämlich die Maske so gesetzt ist, dass der entscheidende Button im kleinen Feld verschwindet und nicht mit dem Curser erreichbar ist. Habe ich mehrfach gesehen.

Da kann man nur raten, Hände weg. Und vor allem von staatlicher Aufsicht deutlich mehr auf die Finger zu hauen.

Wer nicht gesetzliche Vorgaben einhält, sollte entsprechend rangenommen werden. Sonst bleibt alles beim Alten und die Anbieter spielen Wild West.

Neutrale Stimme

Vieleicht muss man mit Bussgeldern ein wenig nachelfen. Nur den Zeigefinger und nein nein nein hilft da wohl nicht. Ich bekomme auch eine Bussgeldbescheid wenn ich mich nicht an Gesetzte halte. 

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Frame236

Dazu muss es aber erst mal Gesetze geben, die es ermöglichen Bußgelder zu verhängen. Wenn ich schon lese "Drohen Bussgelder bis zu xxx EUR" - lachhaft. Es droht überhaupt nichts, weil keiner kontrolliert. 

Die EU Gesetze für Firmen und Hersteller sind wachsweich, wenn überhaupt wird mit Wattebäuschchen geworfen. In Verbrauchersendungen wie "Markt" auf NDR 3 lautet die regelmässige Antwort der Hersteller sinngemäß: "...alles im gesetzlichen Rahmen.."

gman

Weit problematischer sind die windigen umfangfreichen und unverständlichen AGBs mit nebulösen Überraschungsklauseln und die Vertragsbrüche durch die Provider. Die Werbe- bzw. vollmundigen Reklameversprechen sind da nicht wiederzuerkennen. Die Widersprüche sind offensichtlich.

 In der Regel erfolgt nach der angekündigten Vertragsänderung wegen gestiegener Kosten ec.pp. die "Verhandlung" am Telefon. Die AGB sind da kein Thema und die getroffene Individualabreden werden ignoriert. 

 Es werden laufende Verträge (24M) mitten in der Laufzeit gekündigt und die Preise erhöht. Man hat dann ein "Sonderkündigungsrecht". 

 Das soll mit geltendem Recht vereinbar sein?!  Das wäre kein Verbraucherschutz sondern das Gegenteil!

 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html

  usw..

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Neutrale Stimme

Es ist ratsam, Vertraege vor der Unterschrift gruendlich durchzulesen (leider werden sie für Laien immer undurchsichtiger). Wenn dort eine Klausel wie "Sonderkuendigungsrecht" enthalten ist, kann davon ausgegangen werden, dass dieses Recht in Anspruch genommen werden kann.

Des Weiteren handelt es sich hier um Vertragsrecht. Solange keine rechtswidrigen Klauseln enthalten sind, sind solche Vertraege durch das Vertragsrecht geschuetzt.

Allerdings sollte eine Kuendigung seitens des Verbrauchers einfacher gestaltet sein und nicht ueber 20 versteckte Klicks als Option zu finden. Zudem sollte es moeglich sein, online zu kuendigen, anstatt dazu gezwungen werden, dies telefonisch zu erledigen.

werner1955

Oder Einfach einen Brief per Einschreiben.

gman

Das macht keinen Sinn, wenn der Versorger den Vertrag einseitig ändert und somit quasi kündigt. 

Das "Sonderkündigungsrecht" ist eine juristische Finte, auf den sich kein Verbraucher einlassen sollte. 

Der Kunde hat das Interesse, dass der Vertrag bis zum Ende erfüllt wird.

Verträge sind sonst Schall und Rauch. Pacta sunt servanda!

werner1955

Das "Sonderkündigungsrecht" ist eine juristische Finte?

Nein. wenn der Vertragsnehmer sic rechtswiedrig oder nicht vertragsgemäss verhält gilt das  "Sonderkündigungsrecht" ,.

gman

Wer ist denn nach Ihrer Meinung der Vertragsnehmer? Wer verhält sich vertragswidrig? Was ist ein Festpreis, was eine Vertragslaufzeit?

Alles nur Schall und Rauch?  Verträge, an die sich der Provider nicht halten muss. Preiserhöhungen und Änderungen innerhalb der Laufzeit zu fixen Bedingungen sind rechtens, der Kunde darf dann sonderkündigen?  Solche Verträge kann man sich als Verbraucher sparen.  Da ist noch Klärungsbedarf, gegebenfalls vor Gericht. 

gman

Kennen Sie den Spruch "Pacta sunt servanda"  Verträge sind einzuhalten. Ein Vertrag mit einer fixen Laufzeit ist von allen Vertragspartnern einzuhalten und kann nicht durch "Sonderkündigung" gebrochen werden.  

   .… und ja, es geht hier gerade auch um rechtswidrige Klauseln.  

 Lesen Sie im BGB §305 ff.  u.a.  https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305b.html

u.a. die Verbraucherzentrale ist in einem Fall schon aktiv. Es ist nicht der einzige.

https://www.musterfeststellungsklagen.de/vodafone

 

R A D I O

Nicht übertreiben, es geht nur um den Knopf im Netz fürs Ende, nicht um das halbe BGB, das ganze Vertragsrecht und AGBs und was ich, was noch kommt.

gman

Na, dann drücken Sie halt den Knopf. Ein Vorteil ist dieser Knopf nicht per se. 

… und ja. das BGB nennt die Bedingungen für die AGB und das Vertragsrecht und das ist gut so.

Gerichte klären gegebenenfalls offene Fragen und auch das ist gut so. 

schabernack

➢ Kennen Sie den Spruch "Pacta sunt servanda"  Verträge sind einzuhalten. Ein Vertrag mit einer fixen Laufzeit ist von allen Vertragspartnern einzuhalten und kann nicht durch "Sonderkündigung" gebrochen werden.

Den Vertrag mit Ihrem Haftpflichtversicherer für das KfZ schließen Sie ohne Laufzeitvorgabe ab. Erhöht der Versicherer die Prämie (i.d.R. zum Jahreswechsel), haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. So ist das auch bei so einigen Arten von Laufzeitverträgen.

Nix isses mit pacta sunt servanda. Das alles ist weder illegal, noch unkaufmännisch, noch halbseiden, noch irgendwie ehrenrührig. Für beide Vertragspartner ist es das nicht.

gman

Ein hinkender Vergleich. Das ist eine ordentliche Kündigung! Wenn Sie Strom zu einem Festpreis beziehen, kann der Versorger die Preise nicht innerhalb der Laufzeit, sondern  erst nach Laufzeitende erhöhen. 

schabernack

Warum sollte man Verträge überhaupt im Internet abschließen? Verträge sind nicht wie Frühstück, das man täglich zu sich nimmt. Wer für die einigen wenigen Verträge im Leben keine Analog-Zeit hat, hat das Leben irgendwie nicht richtig verstanden.

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werner1955

Genau so sehe ich das und handele auch so. Gerade ältere Menschen ohne beistand werden von den "agresiven Verkäufern" betrogen. 

Auch das immer öfter nur Agenturen oder "Scheinselbständige" diese verträge verkaufen sollte überdacht werden. 

Sokrates

Dem stimme ich auch zu! Bei Verträgen muß man einfach aufpassen wie die Kündigungsfristen sind, dann schriftlich und per Einschreiben rechtzeitig kündigen. Wer als älterer Mitbürger:in dabei Hilfe braucht, kann sich sicher auch von anderen dabei helfen lassen, Verwandschaft, Nachbar oder eventuell Selbshilfegruppen.

land_der_lemminge

Ich kann mich erinnern, selber mal in diese Art von Falle gegangen zu sein.

Das Einschreiben mit Rueckschein, mit dem ich den Vertrag gekündigt habe, habe ich immer noch.

Habe ich immer noch, weil die involvierten Personen nach mein er Meinung Kriminelle sind.

Nachdem sie - nach 10 Jahren - ein erste Abreibung bekommen haben, ind sie losgezogen und haben Leute die bereits gekündigt  haben, nochmals unter Druck gesetzt haben.

Es waren auch „Rechtsanwälte“ involviert, die sich dumm und dämlich verdient haben.

Wo Habgier im Spiel ist, müssen die Strafen empfindlich sein.

Entzug der Anwaltlichen Lizenz auf Lebenszeit.

Empfindliche Geldstrafen und ggf. auch Knast.

Die in der Vergangenheit verhängten Geldbußen waren eine Beleidigung der Opfer.

Es stimmt mich nachdenklich, das nach fast 20 Jahren immer noch keine befriedigende Rechtsprechung bzw Rechtspraxis in dieser Sache existiert.

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