Einfamilienhäuser aus der Vogelperspektive in Köln-Widdersdorf

Ihre Meinung zu FAQ: Was zu tun ist, wenn der Grundsteuerbescheid kommt

Die Finanzämter verschicken die ersten Bescheide zur neuen Grundsteuer. Die wird zwar erst in anderthalb Jahren fällig. Aber viele Menschen befürchten, dass es für sie teurer wird. Was zu beachten ist. Von V. von Ondarza.

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50 Kommentare

Kommentare

Möbius

Es ist interessant zu erfahren das im Zuge der Grundsteuerreform eben nicht nur die Steuermesszahl angepasst wird, wie immer wieder behauptet wurde, sondern tatsächlich zusätzlich die Kommunen nun auch die Gelegenheit bekommen die Hebesätze anzuheben. 

 

 

Die Steuermesszahl hat sich bei uns zB kaum verändert. Spannend wird es jetzt, welchen neuen Hebesatz die Gemeinde festlegt. Im Prinzip funktioniert das genauso wie wenn die Abgeordneten über ihre Diätenerhöhung bestimmen. 

 

 

Ich habe das ganze Prozedere von vornherein nie so ganz verstanden: man macht ein Riesentheater um „genaue“ neue Messzahlen zu erhalten - nur um die am Ende mit einem willkürlichen „Fudge Factor“ zu multiplizieren… 

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Nettie

"Es ist interessant zu erfahren das im Zuge der Grundsteuerreform eben nicht nur die Steuermesszahl angepasst wird, wie immer wieder behauptet wurde, sondern tatsächlich zusätzlich die Kommunen nun auch die Gelegenheit bekommen die Hebesätze anzuheben"

Die Hebesätze konnten von den Kommunen schon immer jährlich angepasst werden.

Questia

@Möbius•15:43 Uhr |Alter Hut|

| "Es ist interessant zu erfahren das im Zuge der Grundsteuerreform eben nicht nur die Steuermesszahl angepasst wird, wie immer wieder behauptet wurde, sondern tatsächlich zusätzlich die Kommunen nun auch die Gelegenheit bekommen die Hebesätze anzuheben. ..."|

Der Hebesätze der GrdSt. wurden schon immer von den Kommunen/Gemeinden festgelegt.

Für mich steht nicht fest, daß die Hebesätze überall und auf jeden Fall angehoben werden.

Die Feststellung der tatsächlichen und aktuellen Werte der Immobilien auf die der jew. Hebesatz angewendet wird, ist das, was Sie als Procedere bezeichnen.

Grundsätzlich soll damit eine realistischere und gerechtere Grundsteuerlast ermittelt werden.

Denn selbst, wenn die Kommunen den Hebesatz nicht verändern, kann es zu Veränderungen bei der GrdSt kommen, weil reellere Werte der Ermittlung zu Grunde liegen.

falsa demonstratio

"Es ist interessant zu erfahren das im Zuge der Grundsteuerreform eben nicht nur die Steuermesszahl angepasst wird, wie immer wieder behauptet wurde, sondern tatsächlich zusätzlich die Kommunen nun auch die Gelegenheit bekommen die Hebesätze anzuheben. "

Es wird nur die Steuermesszahl angepasst. Die Gemeinden bekommen keine neue Gelegenheit, die Hebesätze anzuheben. Die Möglichkeit haben sie schon immer und es wird von den Gemeinden auch immer von dem Redcht Gebrauch gemacht. Grundsteuer und Gewerbesteuer sind ganz wichtige gemeindliche Einnahmequellen.

"Im Prinzip funktioniert das genauso wie wenn die Abgeordneten über ihre Diätenerhöhung bestimmen."

Das ist nicht vergleichbar. Die Festlegung des Hebesatzes durch die Gemeinde ist Steuerrecht.

 "Ich habe das ganze Prozedere von vornherein nie so ganz verstanden: man macht ein Riesentheater um „genaue“ neue Messzahlen zu erhalten - nur um die am Ende mit einem willkürlichen „Fudge Factor“ zu multiplizieren…

BVerfG vom 10.04.18

schabernack

➢ sondern tatsächlich zusätzlich die Kommunen nun auch die Gelegenheit bekommen die Hebesätze anzuheben.

Das war noch nie anders. Festsetzung der Hebesätze ist Kommunales Recht. Gemeinden können die Sätze jährlich neu festlegen, oder in einer Hebesatz-Satzung für längere Zeiträume bestimmen. Die Satzung kann auch geändert werden.

Bei der Gewebesteuer muss der Hebesatz mind. 200% sein. Der Durchschnitt ist bei 403%, das Maximum hebt bei 900% (Kommune Dierbach / Rheinland-Pfalz). Große Städte erheben i.d.R. höhere Hebesätze als kleine Gemeinden.

Bei der Privaten Grundsteuer gibt es kein Minimum für den Hebesatz.

schabernack

➢ Ich habe das ganze Prozedere von vornherein nie so ganz verstanden: man macht ein Riesentheater um „genaue“ neue Messzahlen zu erhalten - nur um die am Ende mit einem willkürlichen „Fudge Factor“ zu multiplizieren…

Das liegt daran, weil Sie sich nie mit den Hintergründen beschäftigt haben. In der Ex-West-BRD liegt eine systematische Gebäudestandserfassung zurück in den 1970-ies, und auf dem Gebiet Ex-DDR an den meisten Orten bis in die 1930-er Jahre.

Aber warum nur sollte der Staat was wissen über die reale Gebäudesituation im Land von 2022. Alles nur dazu gemacht, um Sie persönlich demnächst mit einem Hebesatz von 10.001% zu quälen.

werner1955

zu quälen?

Der Staat quält nicht er verlangt Steuern. Das haben schon die Herscher seit tausenden von jahren schon gemacht als Sie den "zehnten" begründet haben. 

Heute reicht leider dieser Betrag dem Staat in Summe bei allen Abgaben und Gebühren und Steuern schon lange nicht mehr.

werner1955

von vornherein nie so ganz verstanden?

Der Staat wollte auf Grund eine Urteil auf keine Fall auf Geld verzichten. Er hätte nur in Ost und west die Maßstäbe gleich setzten müssen. 

Nettie

„Einige Bundesländer haben mit Blick auf die Reform ihr Personal vorsorglich deutlich aufgestockt. Trotzdem müssen wohl auch Finanzbeamte, die sonst andere Aufgaben haben, in den Grundsteuerabteilungen einspringen. Das betrifft zum Beispiel auch Beamte, die normalerweise die Steuererklärungen von Unternehmen prüfen. Das heißt: Wenn bei diesen Unternehmensprüfungen jetzt weniger genau hingeschaut werden kann, kann das am Ende auch wieder Steuereinnahmen kosten.“

Fazit: Mit der ‚Verteilung‘ von Geld ist keine Gerechtigkeit zu schaffen.

Gerd Hansen

Komisch,

Ich habe mein Formular im August 2022 eingereicht und im November 2022 bereits den Bescheid bekommen…

Es kann also durchaus schnell gehen.

Und ich hoffe natürlich, daß diejenigen, die immer noch nicht bzw. viel  ! zu spät ihr Formular abgegeben haben auch die mindestens 25€ pro Monat Säumniszuschlag zahlen müssen.

Ansonsten frage ich mich, wofür Fristen etc. da sind…

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Questia

@Gerd Hansen•15:54 Uhr |Ermessen|

| "Und ich hoffe natürlich, daß diejenigen, die immer noch nicht bzw. viel  ! zu spät ihr Formular abgegeben haben auch die mindestens 25€ pro Monat Säumniszuschlag zahlen müssen." |

Soweit ich informiert bin, würden bei der verspäteten Abgabe Verspätungszuschläge erhoben.

Das könnten aber diejenigen Finanzämter, die im Rückstand mit der Bearbeitung sind, m.E. nicht. Es liegt zwar im Ermessen der FA, ob Zuschläge erhoben werden.

Allerdings meine ich, daß eine tatsächliche Verhinderung/Verzögerung der Bearbeitung durch den Stpfl. vorliegen müsste und das wäre dann ja nicht der Fall. Ein Rechtsmittel gegen die Fessetzung kännte erfolreich sein.

Die FA, die im Rückstand sind, sind m.E. eher froh, daß Ihnen nicht so viel "volle Wäschekörbe" mit unbearbeiteten Erklärungen im Nacken sitzen.

werner1955

bereits den Bescheid bekommen…?

Welchen? Messbetrag oder neuen Grundsteuerbescheid? Dann müsste die Gemeind eauch schon für jahre im Vorraus den Hebesatz festgelegt haben.

Gerd Hansen

Den vom Finanzamt natürlich, nicht den von der Gemeinde. Die kommen ja erst Ende 2024

R A D I O

Das haben Sie sehr gut gemacht. Deshalb gibt es Fristen.

Hansi2012

Bislang wurde zumindest in unserem Bundesland kein Säumniszuschlag erhoben.

Schade.

Kokolores2017

Was haben Sie von Ihren unfreundlichen Wünschen für Ihre Mitmenschen?

Die Schilda-Lachnummer bei dieser Aktion ist ja wohl, dass uns ein Verwaltungsakt aufs Auge gedrückt wird, bei dem man schon mal prophylaktisch Einspruch erheben soll, ohne die Neuberechnung  zu kennen, weil man sonst nicht mehr gegen den abschließenden Bescheid mit der neuen Grundsteuerforderung Einspruch erheben kann, falls diese hoch ausfällt. Nun ersaufen Finanzbeamte, die im Prinzip überhaupt nichts mit der Grundsteuererhebung zu tun haben, in Einspruchverfahren.

Keine Lachnummer ist die Tatsache, dass "Aufkommensneutralität" versprochen wurde, und diese absolut nicht eingehalten wird. 

Ich frage mich, wozu staatliche Versprechen da sind, wenn sie nicht eingehalten oder clam heimlich ignoriert werden? In Zeiten, in denen die Mehrheit der Bürger unter den Kosten für Krisen und Kriegskosten ächzt.

Questia

@Kokolores2017•19:07 Uhr |Aufkommen|

| "...Keine Lachnummer ist die Tatsache, dass "Aufkommensneutralität" versprochen wurde, und diese absolut nicht eingehalten wird. ..."|

Definition Steueraufkommen: "Unter Steueraufkommen versteht man die Summe der in einem bestimmten Zeitraum in einer bestimmten Region (Gemeinde, Land, Bund) in den öffentlichen Kassen eingegangenen (aufgekommenen) Steuern." (Q: Wikipedia)

Das bedeutet für die Grundsteuer, daß es für Einzelne zu Erhöhungen oder zu Senkungen kommen kann. Die Summe sollte aber ungefähr gleich bleiben.

 

Werner40

Da geht es doch meistens nur um wenige Hundert € im Jahr. Warum sollte man sich da aufregen oder gar mit einer Klage belasten ?

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werner1955

Weil viel eben diese Hundert € im Jahr nicht merh übrig haben. Also in Düsseldorf dürfte beim hebesatz von 440 kein Betrag von unter 100€ möglich sein. 

Coachcoach

Antrag abgegeben, Bescheid gekriegt - jetzt heißt es abwarten. Wer glaubt, es bliebe 'aufkommensneutral', der glaubt an außerirdische Vernunft.

Die Kommunen sind finanziell ausgelaugt - nicht alle, nur fast alle.

Schade.

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werner1955

Das war sehr vielen Bürger schon sehr schnell klar als diese Bürokratie auf uns zugekommen ist. Jetzt muss  jeder seinen Steueremessbetrag Gründlich von Experten prüfen und zur Wahrung seiner Fristen weil diese Kontrolle ja sehr lange dauern kann besser Einspruch einzulegen. Die Kosten für die prüfung können auch Abgerechnet werden. 

Nachfragerin

Pech für Mieter

"[...] Denn Vermieter können die Grundsteuer auf die Miete umlegen."

Es wird also darauf hinauslaufen, dass sich ein Vermieter gar nicht mit dem Steuerbescheid befassen muss, weil er die anfallenden Kosten sowieso weiterreicht. Und der Mieter muss auch überhöhte Steuern zahlen, weil er keinen Einspruch gegen einen Steuerbescheid erheben kann, den er gar nicht kennt.

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Sisyphos3

ein Hauseigentümer muß nicht zwangsweise auch Vermieter sein

und ob ich als Mieter die Grundsteuer zahle

oder als Bewohner meiner eigenen Hütte .... !

werner1955

Hauseigentümer muß nicht zwangsweise auch Vermieter?

Natürlich kan ein Eigentümer die Vermietung delegieren. 
Aber in vielen fällen beliebt er rechtlich verantwortlich für sein Eigentum. 

Nachfragerin

Ein Mieter ist nie der Eigentümer.

Und ob ich als Eigentümer den Steuerbescheid selbst prüfen kann oder mich als Mieter darauf verlassen muss, dass es der Eigentümer getan hat, ist ein gewaltiger Unterschied.

werner1955

falsch. 

DEer Eigentümer muss nach seinen möglichkeiten prüfen. Sollte er das unterlassen und falsche Kosten weitergeben braucht der Mieter nicht zu zahlen. 

R A D I O

Der Vermieter nimmt den Steuerbescheid zu Hand, merkt sich den Gesamtbetrag und teilt ihn auf die Mieter gemäß Nebenkostenverordnung um. Die Grundsteuer gehört zu den Nebenkosten, die er auf die Mieter umlegen darf.

werner1955

Richtig. Er muss aber seine Pflichten erfüllen. Und dazu gehört auch die Ihm mögliche Prüfung von Kosten.

Tut er das nicht handelt er Fahrlässig und der Mieter braucht niht zahlen.

Nachfragerin

Und wie finde ich als Mieter heraus, ob falsch berechneten Kosten an mich weitergegeben wurden?

kurtimwald

Warum schildern Sie hier völligen Unsinn???

Natürlich kann der Mieter die Bescheide lesen, das darf der Mieter bei allen Kosten die auf Mieter umgelegt werden. Und wenn der Bescheid falsch und nicht widersprochen kann der Mieter Gegenden Vermieter klagen.

Nachfragerin

Was Sie schildern, ist ziemlicher Unsinn.

Zum Vergleich:

1) Ein Besitzer erhält Steuerbescheid. Er prüft ihn und erhebt gegebenenfalls Einspruch. Fertig.

2) Ein Mieter fordert den Steuerbescheid beim Vermieter an. Nach ein paar Wochen bekommt er ihn sogar. Er findet einen Fehler im Bescheid, kann beim Finanzamt aber keinen Einspruch erheben, da es nicht sein Bescheid ist. Der Vermieter tut es nicht, weil es ihm egal ist, und/oder kann es nicht, weil die Frist längst abgelaufen ist. Also schließt der Mieter eine Rechtsschutzversicherung ab, um kostenarm klagen zu können. Die Klage mündet in einen jahrelangen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang.

Fazit: Wenn sich der Vermieter nicht selbst kümmert, hat der Mieter Pech. Das war meine Aussage.

werner1955

wenn der Grundsteuerbescheid kommt!

Gründlich und unabhänigen Experten prüfen und wenn nötig Einspruch zur Wahrung seiner Rechte reinlegen.

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falsa demonstratio

"Gründlich und unabhänigen Experten prüfen"

Ich habe meinen Bescheid noch nicht bekommen.

Sind die Bescheide so kompliziert, dass man einen Experten zur Überprüfung braucht?

Questia

@falsa demonstratio•19:00 Uhr |Kompetenz|

| "Sind die Bescheide so kompliziert, dass man einen Experten zur Überprüfung braucht?" |

Ich habe meine Bescheide (Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag) schon bekommen und ich habe meine Erklärung auch selbst erstellt.

Wer die Erstellung einer Erklärung von Experten vornehmen ließ, wäre m.E. gut beraten, auch die Bescheide von diesen prüfen zu lassen.

Meine Angelegenheit war einfach. Das kann auch anders sein - da sind dann Experten gefragt.

werner1955

Ja. Weil viele Berechnungn nicht vom Bürger zu bewerten und zu überprüfen sind. Ganz unverständlich ist für mich der Bodenrichtwert. 

 

Nirwana1962

... mmh

Weil es im Thema auch um den Widerspruch ging, fasse ich meine beiden nicht genehmigten Kommentare zusammen. 

Bin zufrieden, beim Hebesatz kann ich eh nichts machen. 

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werner1955

Natürlich haben Sie als Bürger und besonders als demokratischer Wähler Einfluss. Die Hebesätze werden durch den vom Bürger gewähleten Stadtrat festgelegt.

Nirwana1962

Danke werner1955

natürlich habe ich als anständiger Bürger die Möglichkeit mit meiner Stimme Einfluß zu nehmen. 

Ein Zahlenspiel, gerne hätte ich es ausgeführt, bleibt es trotzdem. 

Louis2013

Jahrelang habe ich an die Stadtverwaltung eine jährliche Grundsteuer von 167,76 Euro gezahlt. Nun ist der neue Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes da. Der Bodenrichtwert unseres Grundstücks wurde mit 1000 Euro je qm festgesetzt. Bei einer Grundstücksgröße von 562 qm errechnet das Finanzamt daraus einen Grundsteuer-Messbetrag von 511,42 Euro. Mulitpliziert mit dem (derzeitigen) Hebesatz der Stadt von 200 v.H. ergibt dies eine künftige Grundsteuer  1022,84 Euro - einer Steigerung um mehr als 600 Prozent.

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kurtimwald

So schwurbelt man polemisierende Fakes. Da es noch keinen Hebesatz gibt es auch keine Ahnung dazu, was wohl der Betrag ausmacht.

Solche selbsterfundenen Scheinrechnungen öffentlich zu deklarieren  dient nur dazu, andere aufzuhetzen.

werner1955

Das wird sehr vielen Eigentümer genau so hart treffen. 600% höher kosten bei gleicher Leistung der Gemeinde.

schabernack

➢ Das wird sehr vielen Eigentümer genau so hart treffen. 600% höher kosten bei gleicher Leistung der Gemeinde.

Sinnlose Umherdiskutiererei, wo die zukünftigen Hebesätze noch gar nicht festgelegt sind.

Hansi2012

Um vorzubeugen,en, ist wohl ein Einspruch unerlässlich.

Andernfalls kann man ja später keinen Einspruch mehr erheben, wenn der Grundsteuerbescheid der Gemeinde kommt. 

Hille-SH

Den Grundlagenbescheid vom Finanzamt per Einspruch anzufechten, machte für meine Frau und mich allein schon deswegen Sinn, weil zeitgleich, in dieser Phase, die Gesetzgebungsgrundlage für das Energie-Effizienz-Gesetz Gestalt annahm.

Es geht ja maßgeblich um die Wertermittlung für Bestandimmobilien...

Und wenn unsere Kommune bzw. die Gemeinde einen Verkehrswertwert für unsere Immo festlegt, der mit der aktuellen Wertentwicklung (siehe oben) gar nichts gemein hat, dann bekommen wir in der "Wertfindung" ein Problem. 

Auch deswegen sind die Grundlagenbescheide anzufechten !

 

Stichwort:   Immo-Wertfindung / Energie-Effiizienz !!!

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falsa demonstratio

"Und wenn unsere Kommune bzw. die Gemeinde einen Verkehrswertwert für unsere Immo festlegt,"

Kein Bescheid, weder der Bescheid des Finanzamtes, noch der der Gemeinde legt einen Verkehrswert fest.

Tino Winkler

Das Finanzamt erhält bei jedem Immobilienkauf Grunderwerbsteuer, verbunden damit sind alle Daten des Objektes.

Das Finanzamt ist auch ein Dienstleister des Volkes, den alles Geld was das Finanzamt für seine Tätigkeit benötigt wird vom Volk erarbeitet.

Das Finanzamt sollte seinem Anspruch des Dienstleisters gerecht werden und alle Daten für den neuen Grundsteuerbescheid selbst erfassen und entsprechend bemessen.

Ich habe genau das für eine Immobilie meinem zuständigen FA mitgeteilt, mal sehen was da raus kommt, ich werde bis zur letzten Instanz gehen und hoffe, das ein Richter meine Ansicht versteht und mir Recht gibt.

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falsa demonstratio

"Das Finanzamt erhält bei jedem Immobilienkauf Grunderwerbsteuer, verbunden damit sind alle Daten des Objektes."

Anlässlich eines Kaufs bekommt das Finanzamt die Daten aus dem Grundbuch, die Daten der Parteien und den Kaufpreis mitgeteilt - mehr nicht. Es bekommt auch eine Abschrift des Kaufvertrages.

Die Daten, die im Zusammenhang mit der Grundsteuer erhoben worden sind, hat es also nicht alle, zumal der letzte Kauf schon Jahrzehnte zurückliegen kann, sodass neue Entwicklungen eingetreten sein können.

 

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