Ihre Meinung zu FAQ: Was zu tun ist, wenn der Grundsteuerbescheid kommt
Die Finanzämter verschicken die ersten Bescheide zur neuen Grundsteuer. Die wird zwar erst in anderthalb Jahren fällig. Aber viele Menschen befürchten, dass es für sie teurer wird. Was zu beachten ist. Von V. von Ondarza.
Es ist interessant zu erfahren das im Zuge der Grundsteuerreform eben nicht nur die Steuermesszahl angepasst wird, wie immer wieder behauptet wurde, sondern tatsächlich zusätzlich die Kommunen nun auch die Gelegenheit bekommen die Hebesätze anzuheben.
Die Steuermesszahl hat sich bei uns zB kaum verändert. Spannend wird es jetzt, welchen neuen Hebesatz die Gemeinde festlegt. Im Prinzip funktioniert das genauso wie wenn die Abgeordneten über ihre Diätenerhöhung bestimmen.
Ich habe das ganze Prozedere von vornherein nie so ganz verstanden: man macht ein Riesentheater um „genaue“ neue Messzahlen zu erhalten - nur um die am Ende mit einem willkürlichen „Fudge Factor“ zu multiplizieren…
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"Es ist interessant zu erfahren das im Zuge der Grundsteuerreform eben nicht nur die Steuermesszahl angepasst wird, wie immer wieder behauptet wurde, sondern tatsächlich zusätzlich die Kommunen nun auch die Gelegenheit bekommen die Hebesätze anzuheben"
Die Hebesätze konnten von den Kommunen schon immer jährlich angepasst werden.
@Möbius•15:43 Uhr |Alter Hut|
| "Es ist interessant zu erfahren das im Zuge der Grundsteuerreform eben nicht nur die Steuermesszahl angepasst wird, wie immer wieder behauptet wurde, sondern tatsächlich zusätzlich die Kommunen nun auch die Gelegenheit bekommen die Hebesätze anzuheben. ..."|
Der Hebesätze der GrdSt. wurden schon immer von den Kommunen/Gemeinden festgelegt.
Für mich steht nicht fest, daß die Hebesätze überall und auf jeden Fall angehoben werden.
Die Feststellung der tatsächlichen und aktuellen Werte der Immobilien auf die der jew. Hebesatz angewendet wird, ist das, was Sie als Procedere bezeichnen.
Grundsätzlich soll damit eine realistischere und gerechtere Grundsteuerlast ermittelt werden.
Denn selbst, wenn die Kommunen den Hebesatz nicht verändern, kann es zu Veränderungen bei der GrdSt kommen, weil reellere Werte der Ermittlung zu Grunde liegen.
"Es ist interessant zu erfahren das im Zuge der Grundsteuerreform eben nicht nur die Steuermesszahl angepasst wird, wie immer wieder behauptet wurde, sondern tatsächlich zusätzlich die Kommunen nun auch die Gelegenheit bekommen die Hebesätze anzuheben. "
Es wird nur die Steuermesszahl angepasst. Die Gemeinden bekommen keine neue Gelegenheit, die Hebesätze anzuheben. Die Möglichkeit haben sie schon immer und es wird von den Gemeinden auch immer von dem Redcht Gebrauch gemacht. Grundsteuer und Gewerbesteuer sind ganz wichtige gemeindliche Einnahmequellen.
"Im Prinzip funktioniert das genauso wie wenn die Abgeordneten über ihre Diätenerhöhung bestimmen."
Das ist nicht vergleichbar. Die Festlegung des Hebesatzes durch die Gemeinde ist Steuerrecht.
"Ich habe das ganze Prozedere von vornherein nie so ganz verstanden: man macht ein Riesentheater um „genaue“ neue Messzahlen zu erhalten - nur um die am Ende mit einem willkürlichen „Fudge Factor“ zu multiplizieren…"
BVerfG vom 10.04.18
➢ sondern tatsächlich zusätzlich die Kommunen nun auch die Gelegenheit bekommen die Hebesätze anzuheben.
Das war noch nie anders. Festsetzung der Hebesätze ist Kommunales Recht. Gemeinden können die Sätze jährlich neu festlegen, oder in einer Hebesatz-Satzung für längere Zeiträume bestimmen. Die Satzung kann auch geändert werden.
Bei der Gewebesteuer muss der Hebesatz mind. 200% sein. Der Durchschnitt ist bei 403%, das Maximum hebt bei 900% (Kommune Dierbach / Rheinland-Pfalz). Große Städte erheben i.d.R. höhere Hebesätze als kleine Gemeinden.
Bei der Privaten Grundsteuer gibt es kein Minimum für den Hebesatz.
➢ Ich habe das ganze Prozedere von vornherein nie so ganz verstanden: man macht ein Riesentheater um „genaue“ neue Messzahlen zu erhalten - nur um die am Ende mit einem willkürlichen „Fudge Factor“ zu multiplizieren…
Das liegt daran, weil Sie sich nie mit den Hintergründen beschäftigt haben. In der Ex-West-BRD liegt eine systematische Gebäudestandserfassung zurück in den 1970-ies, und auf dem Gebiet Ex-DDR an den meisten Orten bis in die 1930-er Jahre.
Aber warum nur sollte der Staat was wissen über die reale Gebäudesituation im Land von 2022. Alles nur dazu gemacht, um Sie persönlich demnächst mit einem Hebesatz von 10.001% zu quälen.
zu quälen?
Der Staat quält nicht er verlangt Steuern. Das haben schon die Herscher seit tausenden von jahren schon gemacht als Sie den "zehnten" begründet haben.
Heute reicht leider dieser Betrag dem Staat in Summe bei allen Abgaben und Gebühren und Steuern schon lange nicht mehr.
von vornherein nie so ganz verstanden?
Der Staat wollte auf Grund eine Urteil auf keine Fall auf Geld verzichten. Er hätte nur in Ost und west die Maßstäbe gleich setzten müssen.