Ihre Meinung zu Grüne zur Asyl-Reform: "Keine Einigung um jeden Preis"
Laut Bundesinnenministerin Faeser ist sich die Ampelkoalition einig, Asylverfahren an den EU-Außengrenzen anzustreben. Doch Grünen-Chef Nouripour erklärte nun, dass die Zustimmung seiner Partei noch offen sei. Andere Grüne äußern offen Kritik.
"Die Frage der Registrierung der Leute ist nicht dasselbe wie ein Asylverfahren. Was sicher nicht geht ist, Grundrechte aushebeln und die Leute davon abzuhalten, dass sie einen Asylantrag stellen, der dann auch überprüft wird. Wir brauchen Humanität und Ordnung", erklärte er [Nouripour] und betonte dabei das Wort "und". "Es wird keine Einigung geben für uns um jeden Preis."
Wenn die zu 'Lasten' der Humanität ginge, wäre der auch auf jeden Fall zu hoch.
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Was ist so verkehrt daran, wenn Aysylbewerber ihren Antrag direkt an einer EU Außengrenze stellen?
Warum sollen Humanität und Ordnung nicht zusammen passen.
Humanität sollte nicht dazu führen, dass Asylbewerber meinen sie könnten den deutschen Staat ausnutzen, oder sich bestimmten Regeln in einem Land zu entziehen. Vorallem nicht als Gast.
geht es irgendwo in dem Artikel oder bei Nettie über „ausnutzen“ oder „Regeln entziehen“ Über was schreiben Sie eigentlich hier?
Es geht auch nicht um "Gast". Wer einen Asylantrag stellt, ist kein Gast. Gast bin ich als Tourist. Ich erinnere auch an den Begriff "Gastarbeiter". Der war ebenso deplatziert.
danke für die weitere klarstellung!
"Humanität sollte nicht dazu führen, dass Asylbewerber meinen sie könnten den deutschen Staat ausnutzen, oder sich bestimmten Regeln in einem Land zu entziehen. Vorallem nicht als Gast."
Ihre Einwände können bei der Prüfung und Beurteilung, ob einem Ausländer Asyl in Deutschland zu gewähren ist, logischerweise keine Berücksichtigung finden. Gast muss er nicht sein, er darf von sich aus hierherkommen. Klingt etwas tendenziös, was Sie schreiben.
Eigentliche Ausschlussgründe: begangene Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen Frieden, gegen Menschlichkeit, eine schwere (nichtpolitische) Straftat, den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwidergehandelt, Gefahr für die Sicherheit Deutschlands, wenn er/sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, wenn wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren (unter bestimmten Voraussetzungen ein Jahr) rechtskräftig verurteilt.
Ihre Einwände sind etwas zu populistisch. So gehts doch nicht!