Ein beschädigtes ballistisches Schutzschild, das bei einer Wohnungsdurchsuchung in Boxberg zum Einsatz kam, steht im Polizeipräsidium Heilbronn auf einem Tisch.

Ihre Meinung zu Mutmaßlicher "Reichsbürger" wegen Mordversuchs vor Gericht

Gegen einen 55-Jährigen, den Ermittler zur "Reichsbürger"-Szene zählen, wird ab heute vor dem OLG Stuttgart verhandelt. Er soll in Tötungsabsicht auf Polizisten geschossen haben. Von Holger Schmidt.

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59 Kommentare

Kommentare

werner1955

Er soll in Tötungsabsicht auf Polizisten geschossen haben.

Hoffentlich wird er lebenslang weggesperrt, Menschen die keine Gestezte und Regeln achten und Bürger und beonders unsere guten Hilfs und Sicherheitskräfte angreifen müssen hart bestraft werden. 

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wie-

Aber ein faires Gerichtsverfahren nach rechtstaatlichen Prinzipien ist schon noch erlaubt, auch in diesem Fall, oder?

Adeo60

Selbstverständlich wird der Prozess gegen den Reichsbürger in rechtsstaatlich einwandfreier Weise geführt werden. Der Staat muss jedoch darauf achten, dass er seine Bürger und insbesondere seine Sicherheitkräfte vor Radikalen und gewaltbereiten Gruppen effizient schützt. Das Reichsbürger und deren Unterstützer eine hohe potentielle Gefahr für unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie darstellen, dürfte mittlerweile hinlänglich bekannt sein.

werner1955

Gut und richtig. 

Eine hohe potentielle Gefahr besteht leider nicht alleine durch Reichsbürger,  Die vieln verbrechen tagtäglich zeigen das leider sehr deutlich. Verbrecher halten sich nicht an gesetzte egal wie "scharg" Sie sind, Nur aktive viel Sicherheitskräfte, hohe Strafen und mehr und umfassende rechte der Polizei können das besser machen. 

Kristallin

Hmhhh na ja wenns sein muss (Ironie)

Allerdings lebenslang (mit anschließender Sicherheitsverwahrung) wirds trotzdem nicht werden @Werner1955, denn das steht auf ausgeführten, direkten Mord und wenn dass Gericht davon ausgeht, dass der Täter aufgrund mangelnder Einsicht (Psychologen) wieder morden würde.

wie-

>> Allerdings lebenslang (mit anschließender Sicherheitsverwahrung) wirds trotzdem nicht werden @Werner1955, denn das steht auf ausgeführten, direkten Mord und wenn dass Gericht davon ausgeht, dass der Täter aufgrund mangelnder Einsicht (Psychologen) wieder morden würde.

Immer spannend und kein Quentchen Ironie, wenn für eine bestimmte Fraktion das Urteil immer schon vor einem Gerichtsverfahren fest steht. Zumal ohne Konsultation der anzuwendenden Gesetze. Nun ja.

Ach ja, hier geht's nicht um Mord, sondern versuchten Totschlag.

Anderes1961

Doch. Das könnte es sehr wohl; was werden, mit lebenslang und anschließender Sicherungsverwahrung. Der Versuch kann niedriger bestraft werden als Mord, er muß es aber nicht. Und es gibt durchaus Urteile, die genauso hoch ausfielen wie für die vollendete Tat.

Welches Urteil am Ende gefällt wird, ist reine Spekulation. 

Viktor Jara

Nö wer Polizisten angreift muss doppelhaft bestraft werden ,ist doch klar . Naja sollte ein Scherz sein .

wie-

>> Naja sollte ein Scherz sein .

Na klar doch. Weshalb wohl sonst Ihr Beitrag.

werner1955

Logisc, das läuft ja jetzt mit dem Richter, 

Bender Rodriguez

Regeln und Gesetze sind aber sehr schwammig auszulegen. Und  nicht immer wird auf Einhaltung bestanden. Warum sollte. Sich ausgerechnet Reichsbürger dran halten? Der Mordversuch muss natürlich bestraft werden, keine Frage. 

Nettie

Ein Glück, dass der Elitepolizist des Spezialeinsatzkommandos Baden-Württemberg erstens 'eiserne Nerven', zweitens die richtigen Wertmaßstäbe hatte und drittens vor Ort war.

Und ein Glück, dass dieses Einsatzvideo, auf dem die Einschläge auf dem Schild zu sehen und eindrucksvoll zu hören sein sollen vorliegt.

"Im heute startenden Prozess am Oberlandesgericht Stuttgart dürfte das Video eine besondere Rolle spielen."

Hoffentlich.

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wie-

>> Ein Glück, dass der Elitepolizist des Spezialeinsatzkommandos Baden-Württemberg erstens 'eiserne Nerven', zweitens die richtigen Wertmaßstäbe hatte und drittens vor Ort war.

Und viertens die richtige Ausrüstung dabei hatte und fünftes gut für den gefährlichen Job ausgebildet, trainiert war.

Nettie

Das natürlich auch.

Diabolo2704

Für solche Existenzen wünsche ich die maximal mögliche Härte des Rechtsstaats.

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wie-

Das Verlangen eines Unbeteiligten, maximal medial Betroffenen nach Rache? Wem sollte das nützen, außer der Befriedigung der Empörten in den sozialen Medien oder Stammtischen der Republik? Was schwebt Ihnen denn so vor?

Diabolo2704

Wie kommen Sie auf den absurden Gedanken, ich sei unbeteiligt. Polizisten sind Vertreter des Staates, dessen Teil ich bin, mithin vertreten Polizisten auch mich. Wenn jemand meinen Vertreter töten will, dann greift er auch mich an.

Bender Rodriguez

Was schwebt dir denn vor,was er bekommen soll, wenn nicht das Maximum? 

SGEFAN99

Wie darf man das "für solche" verstehen? Gibt es andere Straftäter bei denen Sie sich das nicht wünschen?

Diabolo2704

Ja, gibt es. Straftaten finden in einem breiten Spektrum der Verwerflichkeit statt. Je nachdem, an welchem Ende des Spektrums die in Frage stehende Tat erfolgt, ist bei der notwendigen Strafverfolgung immer auch die Schwere der Schuld zu beachten.

Häufig wiederholtes Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein ist zu Recht eine Straftat. Dennoch sehe ich bei der Verfolgung und Ahndung dieses Straftatbestandes eine geringere Dringlichkeit als bei einem Angriff auf Amtsträger in Tötungsabsicht. Schade, daß dies noch erklärt werden muß.

Kristallin

Wird der User wohl nicht gemeint haben. Sondern sich darauf beziehen dass der Täter gezeilt aus einer extremistischen Gruppierung "kommt", welche von manchen Mitmenschen bewusst verharmlost wird.

werner1955

Ich auch, aber nicht nur für "solche Existenzen" sonder für alle die durch krimminelles verhalten für tot, und Leid von unschuldigen Opfern, Der Polizist war gut ausgebildet und ausgerüßtet, diese möglichkeiten haben die vieln andern unschuldigen Opfer oft Frauen und Kinder nicht. 

Anderes1961

"Hätte er nicht eiserne Nerven gehabt, hätte es Tote gegeben", sagt ein Ermittler, der mit dem Einsatz in Boxberg zu tun hatte. Gemeint ist ein Elitepolizist des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Baden-Württemberg. Am 20. April des vergangenen Jahres hielt er unerschrocken sein Schutzschild in die Salve eines Schnellfeuergewehrs, mit dem der nun Angeklagte auf die vorrückende Polizei geschossen haben soll."

Mein lieber Herr Gesangsverein. Um so etwas zu tun muß man Nerven aus Stahl haben und verdammt viel Vertrauen in seine Ausrüstung. Da sieht man mal sehr anschaulich, was Polizisten leisten müssen. Vielen Dank dafür an den Unbekannten, der einigen seiner Kollegen mit dieser Aktion wohl das Leben rettete. Nun bin ich gespannt, welche Rechnung der mutmaßliche Täter nun präsentiert bekommt. Und Nein, ich bin nicht für rädern und vierteilen, oder was sonst das mittelalterliche Strafrecht hergeben würde, sondern selbstverständlich für die Anwendung geltenden Rechts.

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wie-

>> Und Nein, ich bin nicht für rädern und vierteilen, oder was sonst das mittelalterliche Strafrecht hergeben würde, sondern selbstverständlich für die Anwendung geltenden Rechts.

Das kann ich Ihnen garantieren: Egal, was im Beschluss des Gerichts nach Verhandlungsende stehen wird, es wird konsequente Anwendung geltenden Rechts sein.

Diabolo2704

Wenn das so ist, warum haben Staatsanwaltschaften dann die Berechtigung zur Berufung bzw. Revision ?

Anderes1961

Wenn ich mir den einen oder anderen Post hier so durchlese und auch in früheren Kommentar-Threads hier auf Meta-Tagesschau, in denen es um Strafverfahren ging, scheint es den einen oder anderen Foristen zu geben, der das durchaus bedauert. Das kann man guten Gewissens unterstellen.

harpdart

Es sollte doch so langsam auch dem Letzten klar werden, dass die Reichsbürger keine harmlosen Spinner sind, über die man sich lustig machen kann. Leider steht nichts dazu im Artikel, ob der Mann die Waffen legal anschaffen konnte oder nicht. Da die Razzia der Entwaffnung dienen sollte, gehe ich vom zweiten aus.  

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wie-

Im Artikel steht ausführlich, dass der Einsatz der Feststellung und Konfiszierung illegaler Waffen diente:

"Dass es ein Einsatz mit gewissem Risiko sein könnte, hatte die örtliche Polizeibehörde schon im Vorfeld vermutet und das SEK des baden-württembergischen "Polizeipräsidiums Einsatz" aus Göppingen nach Boxberg-Bobstadt gerufen. Doch eigentlich wollten die Ermittler nur eine illegale Waffe beschlagnahmen und mit einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Mosbach nach möglichen weiteren Waffen suchen."

harpdart

Oh, ich habe nicht deutlich gemacht, was ich im zweiten Teil meinte. Ja, es steht im Artikel, dass es um die Beschlagnahme einer illegalen Waffe ging. Trotzdem könnte der Schütze diese zunächst legal erworben haben.Dann ist ihm die Waffenbesitzkarte irgendwann entzogen worden.

Hintergedanke: es sollte so schwer wie möglich sein, legal Waffen zu besitzen , dann bedarf es nicht solch gefährlicher Polizeiaktionen.

 

D. Hume

Harmlos waren die noch nie.

"Doch eigentlich wollten die Ermittler nur eine illegale Waffe beschlagnahmen und mit einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Mosbach nach möglichen weiteren Waffen suchen." 

BILD.DirEinDuHättestEineMeinung

Dem Mann sollte eigentlich nur eine Pistole entzogen werden.

Adeo60

Man kann nur hoffen, dass dieser Prozess all denjenigen die Augen öffnet, die stets versuchen, die Reichsbürgerszene wie auch Gewaltbereitschaft, verbale Verrohung und insbesondere Hass-  und Hetzekampagnen rechtsextremistischen Gruppen zu bagatellisieren und zu verharmlosen.

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Sisyphos3

warum nur "rechtsextremistischen Gruppen" ?

doch eigentlich alle gewaltbereiten Menschen in unserer Gesellschaft !

Kristallin

Es geht in dem Artikel allerdings um Jemanden aus  einer deutlich rechtextremistischen u demokratiefeindlichen Gruppierung.

Adeo60

Selbstverständlich sind alle gewaltbereitrn Gruppen eine Gefahr  für unseren Rechtsstaat, aktuell aber sehe ich die Gefahr vor allem im Rechtsextremismus.

Kristallin

Leider wird das was Sie hoffen, nicht eintreffen. Wer die "Rechsbürger/Innen" bewusst verharmlost, geht mit ihren Ideen u Zielen konform.

dr.bashir

Was sonst?

"Soll in möglicher Tötungsabsicht" iSt ein wenig viel Konjunktiv für meinen Geschmack. Wenn man mit einem Schnellfeuergewehr auf Menschen schießt (also nicht in die Luft/Decke), welche Absicht könnte so jemand haben? Da hat der Schütze noch Glück gehabt, dass er das überlebt hat. 

Ob der Typ jetzt Reichsbürger ist oder einen anderen Schaden hat ist eigentlich schon egal. Obwohl, wenn "Reichsbürger" als psychische Störung anerkannt wird, könnte das noch günstig sein. 

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Humanokrat

Ich hoffe nicht, dass das merkmal 'Reichsbürger' als Kennzeichen einer psychischen Störung verstanden wird. Es würde zum Einen dazu führen, dass Verantwortung für diese Haltungen abgelehnt wird und ein Opfermythos kultiviert werden könnte. 

Zum Anderen zeigen ja diverse Phänomene (Trump Anhängerschaft, Corona Leugnungen, Putin Versteher), dass wir in einer Zeit leben,  in der so einige Menschen offensichtlich mit der komplexen Realität nicht mehr zurechtkommen und stattdessen Verleugnungen dieser Realität betreiben und Parallelwirklichkeiten aufbauen. Würde man die alle als gestört betrachten, dann müsste man wohl eher unsere westliche Kultur insgesamt als gestört einordnen. Genau das würde paradoxerweise wem am besten gefallen: Den Gegnern westlicher Demokratie. 

Soll keine Rechtfertigung dieser Tendenzen sein (bloß das nicht), aber ein gegenseitiges Bescheinigen eines 'Gestört-sein' verdeckt nur Art, Ausmaß und Hintergründe des Problems, meine ich. 

Kristallin

>>>...wenn "Reichsbürger" als psychische Störung anerkannt wird....>>>

Ähm Nö, wie sollte man denn die Zugehörigkeit zu so einer Gruppierung als "psychische STötung" anerkennen?

Wenn der Täter ggf zB eine Persönlichkeitsstörung hätte, dann wäre das eben so, unanhängig von der extremistischen Gruppierung, aus welcher er sich befand.     

BILD.DirEinDuHättestEineMeinung

Selbstverständlich ist Reichsbürger oder rechtsextrem eine psychische Störung - ebenso wie z.B. Islamismus.

Allerdings eine, die man bei sich selbst und Anderen quasi gezielt auslösen kann.

Z.B. indem man die Auslöser für gefühlte oder echte persönliche Schwierigkeiten bei Anderen sucht und sich immer mehr in eine Opferrolle hineinredet. Täglich stundenlange Meditation über Gehirnwäschepropaganda auf sozialen Medien kommen da oft dazu - und die Gruppendynamik unter "Gleichgesinnten".

Irgendwann hält man dann die eigenen Taten für Notwehr und lässt seine Wut auf "DIE DA" raus.

 

Allerdings ist das alles kein Grund für eine verminderte Schuldfähigkeit.

Denn eines ist klar - mit ein wenig Nachdenken und Selbstreflektion muss jedem, auch dem Täter selbst, klar werden, wie fadenscheinig und unsinnig dieses Weltbild ist und dass Taten wie die dieses Rechtsextremen keinesfalls gerechtfertigt sind. 

wie-

>> "Soll in möglicher Tötungsabsicht" iSt ein wenig viel Konjunktiv für meinen Geschmack.

Ihr Problem. Warum wollen Sie dem Gericht nicht überlassen, die Absichten des Täters zu aufzuklären? Oder hätten Sie hier lieber marktschreierischen Journalismus mit populistischer Vorverurteilung, wie es die Springer-Presse so gerne vorexerziert? Dann sind Sie allerdings im falschen Kommentarforum.

Bender Rodriguez

Das   nur als Störung einzuordnen, wäre fatal. Das ist keine Störung. Dss ist schon ein aktiver Vorgang. 

Und hemmungslos, zu spinnen, ist auch nicht strafbar. Auf Menschen zu schießen, schon.  Das muss auch ein Reichsbürgrr verstehen. Denn auch im Reich durfte man das nicht. 

stgtklaus

Kaum zu glauben. Selbst wenn ich die BRDfür was auch immer halte. Was erlaubt sich jemand auf andere zu schießen. Weg mit dem und den anderen. Hier sollte die Staatsanwalt so reagieren wie gegen mutmaßliche Clans. Mit Finanzamt, Gewerbeaufsicht, Bauamt und Zoll geschützt durch massive Polizei regelmäßg kontrollieren.

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wie-

>> Selbst wenn ich die BRDfür was auch immer halte.

Nun, für was denn? "Reichsbürger" halten die Bundesrepublik Deutschland z.B. für eine GmbH oder ein Territorium, besetzt durch die Alliierten.

>> Was erlaubt sich jemand auf andere zu schießen.

Wofür sonst horten einige, insbesondere "Reichsbürger", Waffen? Warum sind's in der Regel Männer, welche Schusswaffen horten?

>> Weg mit dem und den anderen.

Und wohin? Und auf welcher rechtlichen Grundlage?

>> Hier sollte die Staatsanwalt so reagieren wie gegen mutmaßliche Clans.

Bei ca. 25.000 sog. "Reichsbürger", "Selbstverwalter" und "Prepper" im Land, darunter viele zur Gewalt bereite, eine Herkulesaufgabe.

>> Mit Finanzamt, Gewerbeaufsicht, Bauamt und Zoll geschützt durch massive Polizei regelmäßg kontrollieren.

Schön, abgesehen vom "Racial Policing", die sog. "Clans" sind immer noch da, also noch nicht "weg", und die meisten Mitglieder sind sehr friedliche und gesetzestreue und unbewaffnete Mitbürger. Und nun?

Sisyphos3

Elitepolizist des Spezialeinsatzkommandos (SEK) 

"Elitepolizist" ..... was für eine Formulierung

 

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D. Hume

Ein Elitepolizist ist ein Polizist mit einer speziellen Ausbildung (beim SEK). Was anderes fällt Ihnen nicht ein zu dieser Meldung?

 

Kristallin

Wieso? Gibt doch auch Elite-Soldaten, von daher eine "ganz normale" Formulierung.

Carlos12

Es ist schon besorgniserregend, wenn durchgeknallte Personen Schusswaffen besitzen. Solange der Besitz in Deutschland nicht so schwer ist, lässt es sich kaum vermeiden. Eine Person muss nur ein Jahr in einem Schützenverein oder Schiessclub sein und schon darf sie Schusswaffen und Munition legal erwerben und zu Hause lagern. Im konkreten Fall wird nicht berichtet, ob der Täter neben der illegalen Waffe auch noch legale besaß.

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IlPadrino

Hätte denn der Besitz von legalen Waffen am Besitz und der Benutzung der illegalen Waffe irgendetwas geändert? Oder worauf zielen Sie mit dieser Argumentationslinie ab?

Biocreature

Solche Menschen, die meinen, sie könnten sich innerhalb einer Gesellschaft ihre eigenen "Regeln & Gesetze" erschaffen, und zwar alle Vorzüge der Gesellschaft gerne annehmen, dabei aber keinerlei Verpflichtungen anerkennen, sind meiner Meinung nach extrem gefährlich für uns alle!

-

Und wenn dann diese "Leute" auch noch mit voller Absicht andere Menschen schaden wollen,

indem sie auf die aus ihrer Sicht feindlichen Gesellschaft mit Waffen schießen, sollten meiner Meinung nach auch dementsprechend hoch bestraft werden. 

Diese Leute gehören ins Gefängnis, und zwar für eine sehr lange Zeit.

-

Wir, als Bürger lebend in einer demokratischen Staatsform, sollten endlich anfangen, diese Menschen nicht mehr nur als "Spinner" zu sehen, sondern als eine ernstzunehmende gefährliche Organisation, die unsere Lebensweise nicht nur zu 100 % nicht akzeptieren wollen, sondern diese sogar mit Gewalt zerstören wollen,

um ihren "kranken" eigenen Staat als Diktatur zu ersetzen. 

 

Questia

Mit aller Konsequenz

Spannend finde ich in dem Zusammenhang diesen Artikel: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/reichsbuerger-wirtschaft-betriebe-…

Ich würde diesen Menschen gerne mal vor Augen geführt wissen, was es bedeutet, wenn sie sich von der Gemeinschaft verabschieden.

Dann gälten nämlich plötzlich "(Landes)Grenzen". Die Gebiete, Infrastruktur etc. der BRD dürften sie nicht mehr nutzen...Zölle, Ein-,Ausfuhr- und reisebedingungen, eben alles was dazughört.

 

 

Schirmherr

Versucht sich La Grande Nation mit bekannt eigenen Sonderwegen da wieder Vorteile zu verschaffen , indem sie, während wir durch traurige Erfahrungen eingebremst, selber  durch Hoffnung machende Avancen sich wieder auf Koseten anderer sich wieder vor schleicht? 

Tino Winkler

„Reichsbürgern“ könnte eventuell die Geschäftsfähigkeit aberkannt werden, einigen besser sofort.

Anderes1961

Welche Lehre kann man aus dem Verfahren ziehen? Nun, ich hoffe, es regt diejenigen Polizisten zum Nachdenken an, die durchaus Sympathien für die Reichsbürger hegen. Die gibt es nämlich leider auch, wenn auch vermutlich sehr wenige. Aber nur ein "Reichsbürger-Polizist" ist schon einer zu viel. 

dr.bashir

Man sollte sie ernst nehmen

Die Reichsbürger, die die Bundesrepublik nicht anerkennen und ihr Grundstück zum eigenen Staat erklären, mit eigenem Pass usw. sollte man einfach mal ernst nehmen. Sobald sie Grundstück verlassen begehen sie eine illegale Einreise in die Bundesrepublik. Ihr Führerschein gilt hier nicht und ob der örtliche Versorger rechtlich in der Lage ist, Strom und Wasser in einen fremden Staat zu liefern, mit dem wir keinerlei Abkommen haben, wäre zu prüfen. Müll von dort abzuholen ist praktisch illegaler Müllexport dieses Staates.

unbutu77

Warum

dürfen solche Menschen Waffen besitzen? Das Waffenrecht in Deutschland sollte soweit verschärft werden das nur noch der staatlichen Gewalt eine Dienstwaffe erlaubt ist. Alles andere ist fahrläsig, und auch bei den Jägern sollten nur noch Berufsjäger Dienstwaffen besitzen dürfen, alle anderen solten sich mit Pfeil und Bogen auf die Jagd begeben.

geselliger misanthrop

Alles Gut also. 

Da hat einer Waffen und vermutlich mindestens eine davon illegal. Die gehört ihm natürlich weggenommen. 

Er hat auf Menschen geschossen. Dafür gehört er natürlich vor Gericht gestellt, und sofern seine Schuld bewiesen wird auch bestraft.

Eine Überprüfung der Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz hätte vermutlich schon frühzeitig ergeben dass es zumindest Hinweise darauf gab, dass der Mann den  zum Besitz von Waffen notwendigen Grad an Zuverlässigkeit nicht erfüllt. Es muss nun natürlich untersucht werden warum diese Überprüfung durch die zuständigen Stellen nicht schon frühzeitig erfolgt ist. 

 

MARSCHM

Wer gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstößt der muss die Konsequenzen spüren. Egal Reichsbürger oder andere Menschen. 

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