Ihre Meinung zu Verfassungsgericht kippt Aufschlag bei staatlicher Parteienfinanzierung
Die Anhebung der Zuschüsse bei der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen ist nicht zulässig. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit hatte die Klage von Grünen, FDP und Linken Erfolg.
dies zur 2018 von CDU und SPD vorgetragenen Begründung für die angebliche Notwendigkeit des Aufschlags bei staatlicher Parteienfinanzierung.
"216 Abgeordnete von Grünen, Linkspartei und FDP stellten einen sogenannten Normenkontrollantrag, um die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung überprüfen zu lassen.
>> Auch wenn sie selbst genauso von der Erhöhung profitieren, halten sie das Plus für unverhältnismäßig und fürchten den Eindruck einer Selbstbedienung"
Diesen Eindruck teilt offenbar auch das Bundesverfassungsgericht.