Luftaufnahme einer Vorstadtsiedlung bei Dresden

Ihre Meinung zu Frist bis Ende Januar: Endspurt bei der Grundsteuererklärung

Eigentümern bleibt nur noch eine Woche, um ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Finanzämter und Bürgerbüros werden mit Fragen überrannt. Die Hauptbotschaft lautet: "Jetzt loslegen" - notfalls mit "Mut zur Lücke". Von P. Gerstner und M. Reher.

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76 Kommentare

Kommentare

Hansi2012

Ich verstehe nicht, dass das so schwer ist.

Zumindest für Privatleute ist die Erklärung völlig einfach für die Bundesländer:

Berlin,Brandenburg,Bremen,Mecklenburg-Vorpommern,Nordrhein-Westfalen,Rheinland-Pfalz,Saarland,Sachsen,Sachsen-Anhalt,Schleswig-Holstein,Thüringen

und in 3 Minuten erledigt.

https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

werner1955
Die Hauptbotschaft lautet:

Bürger müssen bis zum 31., Verwaltungen und Behörden haben dann seit bis 2025.

Tarek94

Ein junger Bearbeiter berichtet von Beratungseinsätzen ohne Pause. "Man hat hier einen noch drin sitzen, man versucht ihm zu helfen, dann ist man mit dem fertig, und dann kommt direkt der nächste."

Als ich das gelesen habe, liefen mir die Tränen des Mitleids über das Gesicht. Wieviel einfacher haben es dagegen in der freien Wirtschaft Beschäftigte, z.B. Kassiererinnen bei Aldi oder Lidl... ;)

Nettie
Die Politik bedient sich hier der klassischen 'Drückermethoden':

'Druck' aufbauen und die Leute so 'beschäftigt halten', dass sie gar nicht erst dazu kommen, darüber nachzudenken worum es eigentlich geht bzw. um sie vom Wesentlichen abzulenken: "Jetzt loslegen", rät auch die Bundessteuerberaterkammer, um keine Sanktionen oder eine Schätzung der Grundsteuer durch die Finanzverwaltung zu riskieren."

Daran ändern mehr Erklärungen ("Noch so viele Fragen so kurz vor Abgabefrist - wurde zu wenig aufgeklärt? "Ja, definitiv", heißt es vom Eigentümer- und Vermieterverband Haus & Grund") nichts.
Und Fristverlängerungen auch nicht (Grundsätzlich sei die Frist für die Grundsteuererklärung "viel zu kurz" gewesen, kritisieren die Steuerberater; sie fordern eine Verlängerung").

"Steuerpflichtige und Berater müssen nun die Arbeit der Verwaltung übernehmen"

Schon, weil die einen durchgehenden (digitalen) Informationsfluss 'erfolgreich' verhindert hat.
Und inzwischen längst selbst nicht mehr 'durchblickt'.

‚Klar‘ ist auch hier wieder nur eins: Es geht um Geld (bzw. Macht).

logo1
@11:52 Uhr von Tarek94

Ein junger Bearbeiter berichtet von Beratungseinsätzen ohne Pause. "Man hat hier einen noch drin sitzen, man versucht ihm zu helfen, dann ist man mit dem fertig, und dann kommt direkt der nächste."

Als ich das gelesen habe, liefen mir die Tränen des Mitleids über das Gesicht. Wieviel einfacher haben es dagegen in der freien Wirtschaft Beschäftigte, z.B. Kassiererinnen bei Aldi oder Lidl... ;)

Mir kommen auch die Tränen! So eine hohe Arbeitsbelastung auf dem Beamtenstuhl.

kurtimwald
Nicht mal Grundrechenarten …

Von wegen einfach, die Onlinemasken kennen nicht einmal die Rechenregeln für Bruchrechnen, obwohl die Formulare den Eintrag von Zähler und Nenner verlangen.

Kürzt man z.B.m wie es die Rechenregel vorschreiben, eine solche Zahl auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, das ist Vorschrift beim Bruchrechnen, nimmt das Formular das Ergebnis als Zähler und Nenner nicht an.

Und so geht es weiter im Formular, lt. Erklärung scheint alles logisch, bei der Überprüfung vor Abgabe wird das dann als Fehler abgewiesen.

Account gelöscht
Warum ist die Grundsteuer wichtig?

 

„Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu. Derzeit sind es fast 15 Mrd. Euro jährlich. Damit zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Diese Mittel benötigen die Gemeinden, um damit Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien zu finanzieren und wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken vorzunehmen.“

 

Wohin sind diese Gelder geflossen. Die Schulen und Brücken sind marode. Radwege gibt es zu wenige und die Straßen halten oft nur die Löcher zusammen.

 

Ich nehme einmal an, dass die Grundsteuer spürbar erhöht wird und darum geht es doch.   

Account gelöscht
Die Formulare sind sehr auf Landwirtschaft ausgelegt

zumindest in Bayern.

Ich schätze, viele alte Leute geben viel zu viel an - aus Besitzerstolz und unkenntnis.

harry_up
@11:47 Uhr von Hansi2012

 

Ich verstehe nicht, dass das so schwer ist.

Zumindest für Privatleute ist die Erklärung völlig einfach für die Bundesländer:

Berlin,Brandenburg,Bremen,Mecklenburg-Vorpommern,Nordrhein-Westfalen,Rheinland-Pfalz,Saarland,Sachsen,Sachsen-Anhalt,Schleswig-Holstein,Thüringen

und in 3 Minuten erledigt.

https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

 

 

Nein, ist es im Zweifelsfall nicht.

Wenn der Privateigentümer z. B. sein mehrfach an- und umgebautes Anwesen erst kürzlich erworben hat, und wenn dann noch das eine oder andere Grundstück oder Flurstück in der Nachbargemeinde liegt, ist da nichts mit 3 Minuten.

 

Bei mir allerdings war es so, wie Sie schreiben, und nach etwa 10 Minuten wusste mein FA, was es vorher auch schon wusste. :-)

harry_up
@12:02 Uhr von kurtimwald

 

Von wegen einfach, die Onlinemasken kennen nicht einmal die Rechenregeln für Bruchrechnen, obwohl die Formulare den Eintrag von Zähler und Nenner verlangen.

Kürzt man z.B.m wie es die Rechenregel vorschreiben, eine solche Zahl auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, das ist Vorschrift beim Bruchrechnen, nimmt das Formular das Ergebnis als Zähler und Nenner nicht an.

 

Und so geht es weiter im Formular, lt. Erklärung scheint alles logisch, bei der Überprüfung vor Abgabe wird das dann als Fehler abgewiesen.

 

 

Warum machen Sie's dann dem Programm (und sich) unnötig schwer mit dem Kürzen?

Kristallin
Weil Einfach....

einfach, einfach ist?

Ich habe mich sehr schwer getan den Kram für meine Eltern zu erledigen! Alleine via Elster hätte ich es nie hinbekommen! Dazu war das Steuerfach-Kauderwelsch einfach zu unverständlich für mich als total Laie in diesem Bereich....

Letzten Endes hatte ich Glück (recht knapp)und der Ehemann einer Bekannten, hat das für mich über sein Elsterkonto erledigt. Er hatte schon Übung darin, weil er quasi schon seiner gesamten Nachbarschaft geholfen hatte. Ohne diese Hilfe, wäre mir nur noch eine kostenpflichtige Onlineplatform übrig geblieben, auf welcher die Fragen verständlich für "Normalos" formuliert sind.

Daher kann ich verstehen, dass viele Leute sich bis Dato vor der Erklärung drücken.... ich hatte auch wahnsinnige Angst, was falsch zu machen.

land_der_lemminge
Einfach ist die Erklaerung...

nur bei einfachen Vermoegensverhaeltnissen.

Aber selbst in einem solchen Fall kommt man nicht um Anrufe bei der Hotline herum.

Um Begrifflichkeiten zu klaeren, die sich einem nicht beruflich damit befassten nicht automatisch erschliesen.

Ueberhaupt gar nicht damit klar kommen werden viele aeltere Leute.

Und nicht jeder aeltere Mensch hat jemanden zur Hand, der hilft.

.So wie meine Mutter in ihren Soehnen.

Vom Mut zur Luecke wird da gefaselt.

Ich gehe davon aus, das derjenige der einbfach Sachen auslaesst, ein saftiges Bussgeld bekommt und ggf. zu seinen Ungunsten steuerlich geschaetzt wird.

Mir im Nachhinein diese Erklaerung betrachtend frage ich mich insbesondere eins :

Fast alle/Alle Daten liegen den Behoerden vor.

Man haette sich selber viel Stress ersparen koennen, wenn man alle Daten zusammengefuehrt haette, notwendige Werte bestimmt haette und den Leuten ein Einspruchsrecht gelassen haette - wenn es nicht so ganz gepasst haette.

Leider unmoeglich in einem Lanmd wie D...

 

 

 

 

 

harry_up
@12:01 Uhr von logo1

 

Ein junger Bearbeiter berichtet von Beratungseinsätzen ohne Pause. "Man hat hier einen noch drin sitzen, man versucht ihm zu helfen, dann ist man mit dem fertig, und dann kommt direkt der nächste."

 

Als ich das gelesen habe, liefen mir die Tränen des Mitleids über das Gesicht. Wieviel einfacher haben es dagegen in der freien Wirtschaft Beschäftigte, z.B. Kassiererinnen bei Aldi oder Lidl... ;)

 

 

Mir kommen auch die Tränen! So eine hohe Arbeitsbelastung auf dem Beamtenstuhl.

 

 

Seehr hinkender Vergleich, trotz Zwinkersmiley.

Die Kassiererin muss nichts lange und ausführlich erklären, und der nächste Kunde hat dasselbe Problem: Preise seiner gekauften Artikel scannen.

 

Das sieht bei dem Sachbearbeiter des FA denn doch ein bisschen anders auch.

Erkennen Sie aber vor lauter Voreingenommenheit gegen "Beamte" nicht.

Diabolo2704
Nur eins

Zitat von Nettie (11:57 Uhr) : "‚Klar‘ ist auch hier wieder nur eins: Es geht um Geld"

Es wäre beim Thema Steuern auch höchst befremdlich, wenn es nicht um Geld ginge.

falsa demonstratio
@12:02 Uhr von kurtimwald

Von wegen einfach, die Onlinemasken kennen nicht einmal die Rechenregeln für Bruchrechnen, obwohl die Formulare den Eintrag von Zähler und Nenner verlangen.

Kürzt man z.B.m wie es die Rechenregel vorschreiben, eine solche Zahl auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, das ist Vorschrift beim Bruchrechnen, nimmt das Formular das Ergebnis als Zähler und Nenner nicht an.

Und so geht es weiter im Formular, lt. Erklärung scheint alles logisch, bei der Überprüfung vor Abgabe wird das dann als Fehler abgewiesen.

 

Ich weiß gar nicht, warum das bei den Flurstücken  "Zähler" und "Nenner" heißt. Das mag historisch begründet sein.

 

Jedenfalls ist das die feststehende Nummerierung der Flurstücke und keine Rechengöße.

Bender Rodriguez

Was ist da schwer? m² eintragen, wie vorher auch. Bei uns ging das in 5 min. 3 brauchte der Rechner zum Hochfahren. 

Kristallin
Besitzerstolz?@12:14 Uhr von unterschicht2

zumindest in Bayern.

Ich schätze, viele alte Leute geben viel zu viel an - aus Besitzerstolz und unkenntnis.

Wer will denn aus "Besitzerstolz" mehr Steuern zahlen? Vielleicht Villenbesitzer/Innen.....aber dann auch nur wirklich sehr reiche Eigentümer/Innen.

Ich denke eher die meisten Falschangaben enstanden wenn aus Unkenntnis oder Unverständnis!

Diabolo2704
Bruchrechnen

Zitat von kurtimwald (12:02 Uhr) : "obwohl die Formulare den Eintrag von Zähler und Nenner verlangen. Kürzt man z.B.m wie es die Rechenregel vorschreiben, eine solche Zahl auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, das ist Vorschrift beim Bruchrechnen"

Auch wenn es den einen oder anderen überraschen mag, so ist eine Steuererklärung eben kein Test in Mathematik und demzufolge die bei der Bezeichnung von Flurstücken auftauchenden Bezeichnung - trotz des Vorhandenseins von Zähler und Nenner - kein mathematischer Bruch, den man nach der mathematischen Logik kürzen könnte. Einfach Lesen und Abschreiben. Fertig.

Advocatus Diaboli 0815
Völlig sinnfreies Verfahren

Zuerst einmal stellt sich die Frage was das Ganze soll. Bei uns in BaWü wäre es das Einfachste gewesen wenn die Gemeinden einfach die Daten an die Finanzämter geschickt hätten (waren ja alle Angaben vorhanden)
Was diejenigen Bundesländer mit dem Bodenrichtwert-Modell betrifft (BaWü, Bayern) so werden die Leute verunsichert weil dieses Modell aller Wahrscheinlichkeit nach weiterhin verfassungswidrig sein dürfte.
Was das Ausfüllen betrifft, muss ich sagen dass ich (obwohl sehr fit mit PC) es, trotz 30-seitigem PDF-Dokument als Ausfüllhilfe, es erst im 2.Anlauf geschafft hatte den ganzen Bettel fehlerfrei über Elster abzuschicken. Das Ganze Prozedere in Elster ist unnötig verwirrend und kompliziert, so dass viele Ältere das Ganze ohne Hilfe aus der Verwandtschaft schwerlich schaffen dürften.

 

falsa demonstratio
@12:04 Uhr von NeNeNe

 

Wohin sind diese Gelder geflossen. Die Schulen und Brücken sind marode. Radwege gibt es zu wenige und die Straßen halten oft nur die Löcher zusammen.

 

Ich nehme einmal an, dass die Grundsteuer spürbar erhöht wird und darum geht es doch.   

 

Welchen Finanzbedarf unsere 10.000-EW-Gemeinde allein für Kindergartenneubauten hat.

 

Es geht nicht darum, die Grundsteuer zu erhöhen, sondern das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.  Das hatte 2018 die Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt.

 

Ob die Neufestsetzung zur Erhöhung der Grundsteuer führt, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. Nach Willen der Bundesregierung soll die Änderung im Durchschnitt neutral sein. Sie kann bei dem einen zur Erhöhung führen, bei dem anderen zur Senkung.

 

Kristallin
Job@11:57 Uhr von Nettie

>>>"Steuerpflichtige und Berater müssen nun die Arbeit der Verwaltung übernehmen">>>

Ja wenn der Staat die Bürger/Innen zu Datentypist/Innen macht.....

Das Problem sehe ich einfach darin, dass Falschangaben aufgrund von Unverständnis, den Eigentümer/Innen auf die Füße fallen werden.....

kurtimwald
@12:17 Uhr von harry_up

 

Von wegen einfach, die Onlinemasken kennen nicht einmal die Rechenregeln für Bruchrechnen, obwohl die Formulare den Eintrag von Zähler und Nenner verlangen.

Kürzt man z.B.m wie es die Rechenregel vorschreiben, eine solche Zahl auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, das ist Vorschrift beim Bruchrechnen, nimmt das Formular das Ergebnis als Zähler und Nenner nicht an.

 

Und so geht es weiter im Formular, lt. Erklärung scheint alles logisch, bei der Überprüfung vor Abgabe wird das dann als Fehler abgewiesen.

 

 

Warum machen Sie's dann dem Programm (und sich) unnötig schwer mit dem Kürzen?

Weil man das automatisch so richtig macht wie es mal in der Grundschule gelernt wurde , und wenn man noch Kopfrechnen kann passiert das automatisch beim Schreiben

Kristallin
Freischaltung@11:47 Uhr von Hansi2012

und in 3 Minuten erledigt.

https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

Anmerkung: Dort muss man sich anmelden und auf einen brieflichen Freischaltcode warten!

Mag sein, dass dort die Angaben einfach zu machen sind, aber ich hatte keine Lust auf den Code zu warten.....

Kristallin
Hilfe geleistet?@12:29 Uhr von Bender Rodriguez

Was ist da schwer? m² eintragen, wie vorher auch. Bei uns ging das in 5 min. 3 brauchte der Rechner zum Hochfahren. 

Tja, könnte sein es gibt Menschen, die eben kein Steuerfach Chinesisch verstehen. Ist ja super dass Du mit diesem Verständnis "gesegnet" bist.

Ich hoffe, Du hast (oder wirst) mit Deinem Wissen verzweifelten Unwissenden Hilfe leisten (geleistet haben)!

MamasLiebling
Mal gespannt auf den Bescheid

Es hilft nichts, die 23te Hilfeseite zu veröffentlichen, wenn die Anträge von Anfang an Grütze sind.
Was Zähler und Nenner sind, lernt man ja glaube ich in der sechsten Klasse. Und es ist eigentlich klar. Trotzdem habe ich Beispielanleitungen gesehen, wo ich im Zähler zB 100, und im Nenner dann 10 eintragen sollte. Da gerät man schon ins Grübeln, wenn man nicht nach der Grundschule schon abgebrochen hat - ist das vielleicht auf Beamtenchinesisch anders, weil man "höhere Mathematik" auf den Behörden vllt nicht unbedingt kennt? Ich habe das jetzt weggelassen und abgerundet.

Grundsteuer A war da wesentlich verständlicher aufgebaut. Warum musste man das unbedingt ein halbes Jahr später machen?

LOOK
10Minuten

Ich bin Jahrgang 1952 und habe einen Handwerksberuf gelernt. Letzten Oktober habe ich 10 Minuten für das Ausfüllen gebraucht und letzte Woche vom Finanzamt das Ergebnis bekommen.

Dieses ewige Gejammer auf hohem Niveau, gepaart mit elender Besserwisserei muss den einen oder anderen irgendwann mal selbst nerven.

Kristallin
Auch Sie@12:35 Uhr von Advocatus Diaboli 0815

Was das Ausfüllen betrifft, muss ich sagen dass ich (obwohl sehr fit mit PC) es, trotz 30-seitigem PDF-Dokument als Ausfüllhilfe, es erst im 2.Anlauf geschafft hatte den ganzen Bettel fehlerfrei über Elster abzuschicken. Das Ganze Prozedere in Elster ist unnötig verwirrend und kompliziert, so dass viele Ältere das Ganze ohne Hilfe aus der Verwandtschaft schwerlich schaffen dürften.

Danke dass Sie dazu stehen, selbst damit Schwierigkeiten gehabt zu haben.

(Keine Ironie, gemeint wie geschrieben)

schabernack
@11:57 Uhr von Nettie

 

'Druck' aufbauen und die Leute so 'beschäftigt halten', dass sie gar nicht erst dazu kommen, darüber nachzudenken worum es eigentlich geht bzw. um sie vom Wesentlichen abzulenken: …

 

Wie lange soll das denn noch gehen mit der Erklärung?
Begonnen hat das Mitte 2022.
Erst war die Frist bis 31. Oktober.
Wurde dann verlängert auf 31. Januar 2023.
Wäre sie bis 31. Oktober 2023.

 

Sitzen die Jammerer am 30. Oktober da:
«Mies und gemein … viel zu kurz die Frist.»

 

 

Die Politik bedient sich hier der klassischen 'Drückermethoden': …

 

Selbstverständlich nicht. Aber Sie wünschen wohl 10 J. Fristspielraum, um das alles 10 J. minus einen Tag unbeachtet herumliegen zu lassen. Ein Mega-Bohei um gar nichts, was alle Grundeigentümer in nicht besonders komplizierten Besitzverhältnissen zu erklären haben.

 

Die Bewertungsgrundlagen waren Jahrzehnte alt, im Gebiet der Ex-DDR meist aus den 1930-er Jahren. Ganz sinnvoll, nun das Höppemötzjer zu machen, und sich über gar nix in Rage reden wie drei Rumpelstilzchen.

Sisyphos3
@12:04 Uhr von NeNeNe

Ich nehme einmal an, dass die Grundsteuer spürbar erhöht wird und darum geht es doch.   

 

 

 

erst mal geht es darum die Vorgaben des Gerichts zu erfüllen

selbstverständlich wird man die Situation nutzen die Einnahmen zu erhöhen

 

etwas anderes zu glauben erscheint mir sehr naiv

Kristallin
Einfach toll@13:23 Uhr von LOOK

Ich bin Jahrgang 1952 und habe einen Handwerksberuf gelernt. Letzten Oktober habe ich 10 Minuten für das Ausfüllen gebraucht

schön für Sie

und letzte Woche vom Finanzamt das Ergebnis bekommen.

auch schön.

Dieses ewige Gejammer auf hohem Niveau, gepaart mit elender Besserwisserei muss den einen oder anderen irgendwann mal selbst nerven.

Warum? Weil es Menschen gibt, die zugeben damit überfordert zu sein?

Und Wer überfordert ist (ggf war) hat nix zum besserwissen.

MamasLiebling
Hilfe-Button in Elster

Geil war auch der Hilfe-Button in Elster.

Zum Beispiel unter $2: "Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erstreckt sich über mehrere hebeberechtigte Gemeinden." (Ja/Nein)

Klickt man auf die Hilfe, weil man das Wort "hebeberechtigt" nicht kennt, kommt folgender Hilfetext:
"Erstreckt sich das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft über mehrere hebeberechtigte Gemeinden? Kreuzen Sie Zeile 8 an, wenn die wirtschaftliche Einheit in mehreren hebeberechtigten Gemeinden liegt."

Großartig.

Gerd Hansen
15 Minuten,..

länger habe ich bei Elster für das Ausfüllen ( im Juli 2022 ) nicht gebraucht.

Die Elster-Seiten sind im allgemeinen zwar ziemlich unlogisch und schwer zu erstehen aufgebaut, aber für mich ( in Niedersachsen) war das bei der Grundsteuer ( im Gegensatz zur Einkommenssteuer, das mache ich mittels Software.

Der Bescheid vom Finanzamt kam übrigens Anfang November 22.

Bodenrichtwert meines Grundstücks von 66€ auf 111€ gestiegen.

Und der Hebesatz von 380% wird sich wohl auch noch ändern…

Für ältere Leute und solche, die mit einem PC nix anfangen können ist das Prozedere aber sicherlich nichts.

Ich frage mich nur, warum viele, trotz Berichten in den Medien, da immer noch nicht mit angefangen haben.

Aber jetzt meckern ( und wohl erst recht, wenn sie die 25€/Monat Verzug bezahlen müssen… )

harry_up
@12:39 Uhr von kurtimwald

 

Von wegen einfach, die Onlinemasken kennen nicht einmal die Rechenregeln für Bruchrechnen, obwohl die Formulare den Eintrag von Zähler und Nenner verlangen.

Kürzt man z.B.m wie es die Rechenregel vorschreiben, eine solche Zahl auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, das ist Vorschrift beim Bruchrechnen, nimmt das Formular das Ergebnis als Zähler und Nenner nicht an.

 

Und so geht es weiter im Formular, lt. Erklärung scheint alles logisch, bei der Überprüfung vor Abgabe wird das dann als Fehler abgewiesen.

 

 

Warum machen Sie's dann dem Programm (und sich) unnötig schwer mit dem Kürzen?

 

 

Weil man das automatisch so richtig macht wie es mal in der Grundschule gelernt wurde , und wenn man noch Kopfrechnen kann passiert das automatisch beim Schreiben

 

 

Ja, Bruchrechnen können kann schon mal nachteilig sein.

Und wenn es dann nicht einmal gewollt ist vom Programm... :-)

fathaland slim
@13:23 Uhr von LOOK

Ich bin Jahrgang 1952 und habe einen Handwerksberuf gelernt. Letzten Oktober habe ich 10 Minuten für das Ausfüllen gebraucht und letzte Woche vom Finanzamt das Ergebnis bekommen.

Dieses ewige Gejammer auf hohem Niveau, gepaart mit elender Besserwisserei muss den einen oder anderen irgendwann mal selbst nerven.

 

Vielleicht geht es Ihnen ähnlich wie mir? Mein Grundstück wurde 1966 gekauft, mein Haus 1968 fertig gestellt. Sämtliche Unterlagen und Bescheide von damals sind vorhanden, und es wurden keine baulichen Veränderungen vorgenommen. Da ist dann das Formularausfüllen einfach.

Ich bin übrigens Jahrgang 56 und mein Leben lang von einer Behördenallergie geplagt.

Hansi2012
@13:17 Uhr von Kristallin

und in 3 Minuten erledigt.

https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

Anmerkung: Dort muss man sich anmelden und auf einen brieflichen Freischaltcode warten!

Mag sein, dass dort die Angaben einfach zu machen sind, aber ich hatte keine Lust auf den Code zu warten.....

Wenn Sie so lange gewartet haben, überhaupt mit der Erklärung anzufangen, dann selbst schuld. Schließlich hatte man lange genug Zeit. Da wäre es auf die 1 Woche auch nicht angekommen.

Jedenfalls war die Neuregelung längst überfällig.

Bei mir wird es wahrscheinlich lohnen.

schabernack
@12:39 Uhr von kurtimwald

 

Warum machen Sie's dann dem Programm (und sich) unnötig schwer mit dem Kürzen?

 

Weil man das automatisch so richtig macht wie es mal in der Grundschule gelernt wurde , und wenn man noch Kopfrechnen kann passiert das automatisch beim Schreiben.

 

24/7 open und 08/15 rechnen sind auch keine mathematischen Brüche. Und deswegen kürzt man so was auch nicht.

 

Das mit der Nummer für das Flurstück mit x/y ist irgend so eine Kennzeichnung, und kein Bruch für Mathe Kopfrechnen.

PeterK
@13:17 Uhr von Kristallin

und in 3 Minuten erledigt.

https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

Anmerkung: Dort muss man sich anmelden und auf einen brieflichen Freischaltcode warten!

Mag sein, dass dort die Angaben einfach zu machen sind, aber ich hatte keine Lust auf den Code zu warten.....

Man kann sich auch online identifizieren, zumindest in Mecklenburg-Vorpommern. Dauert ein paar Minuten.

Alles in allem war die gesamte Grundsteuererklärung in 20 min erledigt.

Ich kann jedoch jeden verstehen, bzw. sehe es genauso, dem übel aufstößt, den Job des Finanzamtes zu erledigen. Es liegen doch dort und bei der Gemeinde alle Daten (analog und/oder digital) vor. Das hätte doch nur, wenn analog, digitalisiert und zusammengeführt werden müssen. Nur warum selber die Arbeit machen, wenn man das abschieben kann...

 

fathaland slim
@13:27 Uhr von Sisyphos3

@12:04 Uhr von NeNeNe

Ich nehme einmal an, dass die Grundsteuer spürbar erhöht wird und darum geht es doch.   

 

 

 

erst mal geht es darum die Vorgaben des Gerichts zu erfüllen

selbstverständlich wird man die Situation nutzen die Einnahmen zu erhöhen

 

etwas anderes zu glauben erscheint mir sehr naiv

 

Das ist keine Frage von naiv oder nicht. Die Reform soll aufkommensneutral sein. Ob sie es dann sein wird, das wird sich leicht nachprüfen lassen. Da ist wenig Platz für Verschwörungen.

harry_up
@13:27 Uhr von Sisyphos3

 

Ich nehme einmal an, dass die Grundsteuer spürbar erhöht wird und darum geht es doch.   

 

 

 

erst mal geht es darum die Vorgaben des Gerichts zu erfüllen

selbstverständlich wird man die Situation nutzen die Einnahmen zu erhöhen

 

etwas anderes zu glauben erscheint mir sehr naiv

 

 

So naheliegend der Gedanke mit der Verteuerung sein mag:

Wenn meine Gmde. den Hebesatz nicht oder nur geringfügig erhöht (derzeit 699%), wird das bei mir ein Nullsummenspiel.

 

Vielleicht erhalten wir später ja mal die Gelegenheit, unsere diesbezüglichen Erfahrungen hier auszutauschen.

DerVaihinger
@11:47 Uhr von Hansi2012

Ich verstehe nicht, dass das so schwer ist.

Zumindest für Privatleute ist die Erklärung völlig einfach für die Bundesländer:

Berlin,Brandenburg,Bremen,Mecklenburg-Vorpommern,Nordrhein-Westfalen,Rheinland-Pfalz,Saarland,Sachsen,Sachsen-Anhalt,Schleswig-Holstein,Thüringen

und in 3 Minuten erledigt.

https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

 

Die Erklärung selbst ist wirklich einfach.

Die Software kompliziert alles.

Ich hatte die Erklärung auf Elster schnell fertig, aber es wurde immer ein Fehler angezeigt, der tatsächlich keiner war.

Danach habe ich Hilfe beim Finanzamt gesucht.

 

Die konnten den Fehler auch nicht beheben und schickten mir Formulare zu.

 

In diese habe ich dann die vorhandenen und korrekten Daten übertragen und alles war in Ordnung.

 

Coachcoach
Lindners Versagen - Schäubles auch

Ob jemand das schnell, langsam oder gar nicht schafft, ist doch nicht das Problem.

Das Problem ist, dass das Urteil BVG von 2019 ist, und alle! daten bei den staatlichen und kommunalen Stellen sind - im wesentlichen.

Der Staat hat also Zeit genug gehabt, das alles digital zu organisieren. Er/sie haben sich nicht einmal bemüht.

Bei mir kannte das FA bei der Aufforderung nicht einmal die richtigen Adressen und Flurstücke. Die anteilige Enteignung wegen Straßenbaus war auch nicht bekannt - war Ende 90er.

Es ist eine Katastrophe Lindners, Schäubles und der öffentlichen Dienste.

8k14
Ausrichten stets nach „unten“

Das wiederholte Verschieben der Abgabefrist ist in meinen Augen ein Schlag in die Gesichter derer, die fristgerecht abgegeben haben, um Verspätungs-Zuschlägen zu entgehen.

Warum muss das lange genug Kommunizierte wiederholt „entschärft“ werden? Bei Dingen der privaten Freude stellt sich doch niemand so an. Jetzt ist da mal eine Pflicht, zu der man übrigens stehen kann wie man will, aber erledigt werden muss sie eben auch…

PeterK
Zähler/Nenner

Also da muss ich doch ein bissel schmunzeln. Oder ist es Hexenwerk zu verstehen, dass es sich dabei um Flurstücksbezeichnungen handelt und nicht um eine Rechenaufgabe?

bolligru
Nicht ganz unwichtig...

Den Behörden liegen ausnahmslos alle Daten vor, von Datum der Fertigstellung eines Gebäudes über Grundstücksgröße, Flurstück...., wirklich alles- im "Normalfall". Man hätte also mit einer guten EDV allen Antragstellern und auch Sachbearbeitern das Leben sehr erleichtern können: Dem Antragssteller wird seine vollständige Beschreibung zugeschickt und er stimmt zu oder ergänzt bzw. widerspricht. Dafür braucht man dann lediglich ein Kästchen anzukreuzen, mehr nicht. Unterschrift und fertig.

Aber, warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Geld hätte man auch sparen können...

Advocatus Diaboli 0815
@13:27 Uhr von Sisyphos3

"erst mal geht es darum die Vorgaben des Gerichts zu erfüllen"

Tja das ist in den Bundesländern in denen das reine Bodenrichtwerte-Modell verwendet wird (z.B. BaWü und Bayern) noch die große Frage ob die Neuregelung verfassungsgemäß ist, da selbst einige Verfassungsrechtler Zweifel daran haben.
Ein Problem ist nämlich dass dort die Bebauung nicht berücksichtigt wird; es ist unerheblich ob auf dem Grundstück eine Hundehütte oder eine Luxusvilla steht.

Der Ärger wird (zumindest in diesen Bundesländern) noch weitergehen.

kurtimwald
@13:37 Uhr von schabernack

 

Warum machen Sie's dann dem Programm (und sich) unnötig schwer mit dem Kürzen?

 

Weil man das automatisch so richtig macht wie es mal in der Grundschule gelernt wurde , und wenn man noch Kopfrechnen kann passiert das automatisch beim Schreiben.

 

24/7 open und 08/15 rechnen sind auch keine mathematischen Brüche. Und deswegen kürzt man so was auch nicht.

 

Das mit der Nummer für das Flurstück mit x/y ist irgend so eine Kennzeichnung, und kein Bruch für Mathe Kopfrechnen.

Der Nenner ist die GesamtGröße des Flurstück , der Zähler der Anteil der Nutzung, z, B. Hausumfeld in einer Flur die aus Teilen von Wohnhaus, Obstwiese und Forst bestehen.

DerVaihinger
@12:28 Uhr von falsa demonstratio

Von wegen einfach, die Onlinemasken kennen nicht einmal die Rechenregeln für Bruchrechnen, obwohl die Formulare den Eintrag von Zähler und Nenner verlangen.

Kürzt man z.B.m wie es die Rechenregel vorschreiben, eine solche Zahl auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, das ist Vorschrift beim Bruchrechnen, nimmt das Formular das Ergebnis als Zähler und Nenner nicht an.

Und so geht es weiter im Formular, lt. Erklärung scheint alles logisch, bei der Überprüfung vor Abgabe wird das dann als Fehler abgewiesen.

 

Ich weiß gar nicht, warum das bei den Flurstücken  "Zähler" und "Nenner" heißt. Das mag historisch begründet sein.

 

Jedenfalls ist das die feststehende Nummerierung der Flurstücke und keine Rechengöße.

 

 

Die Zähler und Nenner wurden bei mir nur gefordert, wenn es sich um Teileigentum handelte.

Z.B. meine Eigentumswohnung machte vom Flurstück nr. 7258/1 lediglich 785/10000 aus

Da macht das schon Sinn..

 

Coachcoach
PS.: Mehr als 3 Minuten

Beim Finanzamt hat der Sachbearbeiter 45 min gebraucht, mit mehrfacher Nachfrage beim Vorgesetzten - der auch nicht immer Bescheid wusste und dann wurde 'vorläufig' ausgefüllt -ich könne dann ja dem Bescheid widersprechen.

Die FA-Aufforderungen waren zumindest in der Adresse falsch.

D 2023 - es gibt viel zu tun.

DerVaihinger
@12:37 Uhr von falsa demonstratio

 

Wohin sind diese Gelder geflossen. Die Schulen und Brücken sind marode. Radwege gibt es zu wenige und die Straßen halten oft nur die Löcher zusammen.

 

Ich nehme einmal an, dass die Grundsteuer spürbar erhöht wird und darum geht es doch.   

 

Welchen Finanzbedarf unsere 10.000-EW-Gemeinde allein für Kindergartenneubauten hat.

 

Es geht nicht darum, die Grundsteuer zu erhöhen, sondern das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.  Das hatte 2018 die Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt.

 

Ob die Neufestsetzung zur Erhöhung der Grundsteuer führt, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. Nach Willen der Bundesregierung soll die Änderung im Durchschnitt neutral sein. Sie kann bei dem einen zur Erhöhung führen, bei dem anderen zur Senkung.

 

 

Sie haben natürlich recht.

 

Mich würde es allerdings wundern, wenn die Gemeinden die Hebesätze senken würden.

Bei den Messwerten ergibt sich eine deutliche Erhöhung

 

 

Carlos12
@12:02 Uhr von kurtimwald

Von wegen einfach, die Onlinemasken kennen nicht einmal die Rechenregeln für Bruchrechnen, obwohl die Formulare den Eintrag von Zähler und Nenner verlangen.

Das war kein numerischer Bruch sondern eine Bezeichnung. 638/7 ist nicht 91,142 sondern das Grundstück 638/7.

 

Account gelöscht
Das....

Gesetz ist für die Allgemeinheit zu bürokratisch und zu kompliziert. Nach meiner Meinung soll die Frist verlängert werden. Der Gesetzgeber denkt nach meiner Meinung um zehn Ecken drumherum. Vielleicht muss der Gesetzgeber nachsitzen und das Gesetz einfacher zu gestalten. 

falsa demonstratio
@13:22 Uhr von MamasLiebling

Was Zähler und Nenner sind, lernt man ja glaube ich in der sechsten Klasse. Und es ist eigentlich klar. Trotzdem habe ich Beispielanleitungen gesehen, wo ich im Zähler zB 100, und im Nenner dann 10 eintragen sollte. Da gerät man schon ins Grübeln, wenn man nicht nach der Grundschule schon abgebrochen hat - ist das vielleicht auf Beamtenchinesisch anders, weil man "höhere Mathematik" auf den Behörden vllt nicht unbedingt kennt? Ich habe das jetzt weggelassen und abgerundet.

 

In Hessen (und anderen Bundesländern) wird ein Grundstück beispielhaft im Grundbuch so bezeichnet:

 

Gemarkung xyz, Flur 14, Flurstück 3/17

Gebäude- und Freifläche, Hauptstraße, 723 qm.

 

Wenn Sie eine der Komponenten verändern, geben Sie ein anderes Grundstück an.

 

Das dürfte aber unschädlich sein, weil dann die Komponeten nicht zusammenpassen. Das müsste die Finanzverwaltung eigentlich merken.

 

kurtimwald
@13:50 Uhr von Carlos12

Von wegen einfach, die Onlinemasken kennen nicht einmal die Rechenregeln für Bruchrechnen, obwohl die Formulare den Eintrag von Zähler und Nenner verlangen.

Das war kein numerischer Bruch sondern eine Bezeichnung. 638/7 ist nicht 91,142 sondern das Grundstück 638/7.

 

Unsinn, der Nenner ist die Gesamtflur, der Zähler der Anteil eines Berechnungswertes, z. B. Haus und Garten von 600 Quadratmeter auf einem Flur mit 12.000 Quadratmetern sind beiGrundsteuer B z.B. 600/12000, die Obstwiesen mit 3000 und der Anteil Forst mit 8400 Qadratmetern werden dann mit 3000/12000 und 8400/12000 angegeben. Alles auf der gleichen Flur mit einem Besitzer.

Die 600/12000 sind. Grundsteuer B, die beiden anderen sind Grundsteuer A mit jeweils unterschiedlichen Bodenwerten.

werner1955
@13:50 Uhr von DerVaihinger

Ob die Neufestsetzung zur Erhöhung der Grundsteuer führt, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. Nach Willen der Bundesregierung soll die Änderung im Durchschnitt neutral sein. Sie kann bei dem einen zur Erhöhung führen, bei dem anderen zur Senkung.

 

 

Sie haben natürlich recht.

 

Mich würde es allerdings wundern, wenn die Gemeinden die Hebesätze senken würden.

Bei den Messwerten ergibt sich eine deutliche Erhöhung

Mein neuer Messwert beträgt nur 50% des Aktuellen Werts.  Also bei gleichem Hebesatz von 440 zahlen ich dann nur noch die Hälte. Da wir aktuell einen sehr guten Bürgermeister haben hoffe ich.

fathaland slim
Verwaltungsdeutsch

gibt einfachen Sachverhalten einen komplizierten Anschein.

Das mag aus Gründen der Vermeidung von Mehrdeutigkeit notwendig und sinnvoll sein, überfordert aber ungeübte Bürger.

Da taucht dann schon einmal die Vermutung auf, das Finanzamt würde Bruchrechnung verlangen u.ä...

Sisyphos3
@13:53 Uhr von MSCHM1972

Gesetz ist für die Allgemeinheit zu bürokratisch und zu kompliziert. Nach meiner Meinung soll die Frist verlängert werden. 

 

 

in einem halben Jahr wird es auch nicht einfacher

am besten die Finanzverwaltung macht es selber

 

Bender Rodriguez
@13:21 Uhr von Kristallin

Was ist da schwer? m² eintragen, wie vorher auch. Bei uns ging das in 5 min. 3 brauchte der Rechner zum Hochfahren. 

Tja, könnte sein es gibt Menschen, die eben kein Steuerfach Chinesisch verstehen. Ist ja super dass Du mit diesem Verständnis "gesegnet" bist.

Ich hoffe, Du hast (oder wirst) mit Deinem Wissen verzweifelten Unwissenden Hilfe leisten (geleistet haben)!

Wer es zu Grundeigentum gebracht hat, sollte das Bisschen schon drauf haben. Es sei denn,man hat frisch geerbt.  Wie machen die Leute sonst ihre Steuern? Genau der kann ihnen da auch helfen. 

logo1
@12:24 Uhr von harry_up

 

Ein junger Bearbeiter berichtet von Beratungseinsätzen ohne Pause. "Man hat hier einen noch drin sitzen, man versucht ihm zu helfen, dann ist man mit dem fertig, und dann kommt direkt der nächste."

 

Als ich das gelesen habe, liefen mir die Tränen des Mitleids über das Gesicht. Wieviel einfacher haben es dagegen in der freien Wirtschaft Beschäftigte, z.B. Kassiererinnen bei Aldi oder Lidl... ;)

 

Mir kommen auch die Tränen! So eine hohe Arbeitsbelastung auf dem Beamtenstuhl.

 

Sehr hinkender Vergleich, trotz Zwinkersmiley.

Die Kassiererin muss nichts lange und ausführlich erklären, und der nächste Kunde hat dasselbe Problem: Preise seiner gekauften Artikel scannen.

Das sieht bei dem Sachbearbeiter des FA denn doch ein bisschen anders auch.

Erkennen Sie aber vor lauter Voreingenommenheit gegen "Beamte" nicht.

 

Sie verkennen meine Aussage. Ich weiß, was auf die Mitarbeiter des FA zukommt.

Wolf1905
@12:14 Uhr von unterschicht2

Ich schätze, viele alte Leute geben viel zu viel an - aus Besitzerstolz und unkenntnis.

.

Dann sind sie selbst schuld.

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harry_up
@13:44 Uhr von Coachcoach

 

Ob jemand das schnell, langsam oder gar nicht schafft, ist doch nicht das Problem.

 

Das Problem ist, dass das Urteil BVG von 2019 ist, und alle! daten bei den staatlichen und kommunalen Stellen sind - im wesentlichen.

 

Der Staat hat also Zeit genug gehabt, das alles digital zu organisieren. Er/sie haben sich nicht einmal bemüht.

 

Bei mir kannte das FA bei der Aufforderung nicht einmal die richtigen Adressen und Flurstücke. Die anteilige Enteignung wegen Straßenbaus war auch nicht bekannt - war Ende 90er.

 

Es ist eine Katastrophe Lindners, Schäubles und der öffentlichen Dienste.

 

 

 

 

Sie sind offensichtlich ein Sonderfall mit der Enteignung usw.

 

Was das aber nun mit Lindner oder Schäuble zu tun haben soll...

 

Ungemein informativ sind neben dem Liegenschaftsamt auch Ihre alten Unterlagen zur Grundsteuer, die Sie irgendwann mal vom FA erhalten und sicher ordentlich abgeheftet hatten; abgesehen von den Bescheiden, die alljährlich von der Gmde. kamen.

 

Nicht bloß schimpfen es geht allen so.

 

 

Alexander K.
@11:47 Uhr von Hansi2012

Ich verstehe nicht, dass das so schwer ist.

Zumindest für Privatleute ist die Erklärung völlig einfach für die Bundesländer:

Berlin,Brandenburg,Bremen,Mecklenburg-Vorpommern,Nordrhein-Westfalen,Rheinland-Pfalz,Saarland,Sachsen,Sachsen-Anhalt,Schleswig-Holstein,Thüringen

und in 3 Minuten erledigt.

https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

Ganz ihrer Meinung. Wenn ich den Artikel lese, kann bin ich mir nicht mehr so sicher, ob ich das Formular aus einer anderen Welt ausgefüllt habe. Ohne Fachkenntnisse oder berufliche Vorkenntnisse war die Arbeit nach 10 Minuten erledigt. 

logo1
@13:29 Uhr von MamasLiebling

Geil war auch der Hilfe-Button in Elster.

Zum Beispiel unter $2: "Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erstreckt sich über mehrere hebeberechtigte Gemeinden." (Ja/Nein)

Klickt man auf die Hilfe, weil man das Wort "hebeberechtigt" nicht kennt, kommt folgender Hilfetext:
"Erstreckt sich das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft über mehrere hebeberechtigte Gemeinden? Kreuzen Sie Zeile 8 an, wenn die wirtschaftliche Einheit in mehreren hebeberechtigten Gemeinden liegt."

Großartig.

Selten so gelacht!

Anna-Elisabeth
@12:17 Uhr von harry_up

 

Von wegen einfach, die Onlinemasken kennen nicht einmal die Rechenregeln für Bruchrechnen, obwohl die Formulare den Eintrag von Zähler und Nenner verlangen.

Kürzt man z.B.m wie es die Rechenregel vorschreiben, eine solche Zahl auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, das ist Vorschrift beim Bruchrechnen, nimmt das Formular das Ergebnis als Zähler und Nenner nicht an.

 

Und so geht es weiter im Formular, lt. Erklärung scheint alles logisch, bei der Überprüfung vor Abgabe wird das dann als Fehler abgewiesen.

 

 

Warum machen Sie's dann dem Programm (und sich) unnötig schwer mit dem Kürzen?

Na, man könnte auch fragen: Wer schreibt (oder akzeptiert) ein derart insuffizientes Programm?

 

harry_up
@14:04 Uhr von kurtimwald

Von wegen einfach, die Onlinemasken kennen nicht einmal die Rechenregeln für Bruchrechnen, obwohl die Formulare den Eintrag von Zähler und Nenner verlangen.

 

 

Das war kein numerischer Bruch sondern eine Bezeichnung. 638/7 ist nicht 91,142 sondern das Grundstück 638/7.

 

 

 

Unsinn, der Nenner ist die Gesamtflur, der Zähler der Anteil eines Berechnungswertes, z. B. Haus und Garten von 600 Quadratmeter auf einem Flur mit 12.000 Quadratmetern sind beiGrundsteuer B z.B. 600/12000, die Obstwiesen mit 3000 und der Anteil Forst mit 8400 Qadratmetern werden dann mit 3000/12000 und 8400/12000 angegeben. Alles auf der gleichen Flur mit einem Besitzer.

Die 600/12000 sind. Grundsteuer B, die beiden anderen sind Grundsteuer A mit jeweils unterschiedlichen Bodenwerten.

 

 

Ausgehend davon, dass Sie Recht haben, erweist sich eine "Bruch"kürzung dann freilich als recht nützlich für den jeweiligen Grundsteuerpflichtigen. :-)

ohnetv
Das FiAmt

Hilfetelefon hat gut geklappt, obwohl ich der Bearbeiterin ein " das ist doch alles sche__e hier" entlockt habe, während sie meine Fragen beantwortet hat. Aber das war nicht in 10 Min für eine Eigentumswohnung gemacht. Für ein Stück Grasland/Wiese zahle ich bald um Faktor 13 mehr. Freue mich schon.

Anna-Elisabeth
@12:35 Uhr von Advocatus Diaboli 0815

Zuerst einmal stellt sich die Frage was das Ganze soll. Bei uns in BaWü wäre es das Einfachste gewesen wenn die Gemeinden einfach die Daten an die Finanzämter geschickt hätten (waren ja alle Angaben vorhanden)
Was diejenigen Bundesländer mit dem Bodenrichtwert-Modell betrifft (BaWü, Bayern) so werden die Leute verunsichert weil dieses Modell aller Wahrscheinlichkeit nach weiterhin verfassungswidrig sein dürfte.
Was das Ausfüllen betrifft, muss ich sagen dass ich (obwohl sehr fit mit PC) es, trotz 30-seitigem PDF-Dokument als Ausfüllhilfe, es erst im 2.Anlauf geschafft hatte den ganzen Bettel fehlerfrei über Elster abzuschicken. Das Ganze Prozedere in Elster ist unnötig verwirrend und kompliziert, so dass viele Ältere das Ganze ohne Hilfe aus der Verwandtschaft schwerlich schaffen dürften.

Welch angenehme Ehrlichkeit bei all den Möchtegern-Einsteins hier im Forum, die nicht einmal auf die Idee kommen, dass es eine Unzahl an Gründen gibt, die diese Steuererklärung schwierig machen können.

harry_up
@14:05 Uhr von werner1955

Ob die Neufestsetzung zur Erhöhung der Grundsteuer führt, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. Nach Willen der Bundesregierung soll die Änderung im Durchschnitt neutral sein. Sie kann bei dem einen zur Erhöhung führen, bei dem anderen zur Senkung.

 

 

Sie haben natürlich recht.

 

Mich würde es allerdings wundern, wenn die Gemeinden die Hebesätze senken würden.

Bei den Messwerten ergibt sich eine deutliche Erhöhung

Mein neuer Messwert beträgt nur 50% des Aktuellen Werts.  Also bei gleichem Hebesatz von 440 zahlen ich dann nur noch die Hälte. Da wir aktuell einen sehr guten Bürgermeister haben hoffe ich.

 

 

Dann könnte der Hebesatz sogar verdoppelt werden, ohne dass Sie stärker belastet würden.

 

Spielraum satt für den guten Gemeindechef; Sie können der Zukunft beruhigt entgegensehen.

 

Ich duze mich mit unserem Bürgermeister - vielleicht lässt sich da beim Bierchen ja noch was machen... :-))

silgrueblerxyz
@13:44 Uhr von Coachcoach

Ob jemand das schnell, langsam oder gar nicht schafft, ist doch nicht das Problem.

Das Problem ist, dass das Urteil BVG von 2019 ist, und alle! daten bei den staatlichen und kommunalen Stellen sind - im wesentlichen.

Der Staat hat also Zeit genug gehabt, das alles digital zu organisieren. Er/sie haben sich nicht einmal bemüht.

Bei mir kannte das FA bei der Aufforderung nicht einmal die richtigen Adressen und Flurstücke. Die anteilige Enteignung wegen Straßenbaus war auch nicht bekannt - war Ende 90er.

Es ist eine Katastrophe Lindners, Schäubles und der öffentlichen Dienste.

nach meiner Erinnerung fällt die Ausarbeitung der Grundstückssteuerreform in die Amtszeit von Olaf Scholz als Finanzminister

 

schabernack
@14:04 Uhr von kurtimwald

 

… der Nenner ist die Gesamtflur, der Zähler der Anteil eines Berechnungswertes, z. B. Haus und Garten von 600 Quadratmeter auf einem Flur mit 12.000 Quadratmetern sind beiGrundsteuer B z.B. 600/12000, die Obstwiesen mit 3000 und der Anteil Forst mit 8400 Qadratmetern werden dann mit 3000/12000 und 8400/12000 angegeben. Alles auf der gleichen Flur mit einem Besitzer.

 

Die 600/12000 sind. Grundsteuer B, die beiden anderen sind Grundsteuer A mit jeweils unterschiedlichen Bodenwerten.

 

Sie wissen das sehr genau mit der Kennzeichnung von Flurstücken,

und was es vor und hinter dem / mit den Zahlen auf sich hat.

08/15 bis 1.001/2 Mal besser als ich.

 

Absolut unverständlich um so mehr,

dass Sie daraus Bruchrechenaufgaben machen.

harry_up
@14:17 Uhr von logo1

 

Ein junger Bearbeiter berichtet von Beratungseinsätzen ohne Pause. "Man hat hier einen noch drin sitzen, man versucht ihm zu helfen, dann ist man mit dem fertig, und dann kommt direkt der nächste."

 

Als ich das gelesen habe, liefen mir die Tränen des Mitleids über das Gesicht. Wieviel einfacher haben es dagegen in der freien Wirtschaft Beschäftigte, z.B. Kassiererinnen bei Aldi oder Lidl... ;)

 

Mir kommen auch die Tränen! So eine hohe Arbeitsbelastung auf dem Beamtenstuhl.

 

Sehr hinkender Vergleich, trotz Zwinkersmiley.

Die Kassiererin muss nichts lange und ausführlich erklären, und der nächste Kunde hat dasselbe Problem: Preise seiner gekauften Artikel scannen.

Das sieht bei dem Sachbearbeiter des FA denn doch ein bisschen anders auch.

Erkennen Sie aber vor lauter Voreingenommenheit gegen "Beamte" nicht.

 

 

 

Sie verkennen meine Aussage. Ich weiß, was auf die Mitarbeiter des FA zukommt.

 

 

Ja, offenbar habe ich Sie missverstanden.

Das tut mir leid.

Advocatus Diaboli 0815
@12:14 Uhr von unterschicht2

Ich schätze, viele alte Leute geben viel zu viel an - aus Besitzerstolz und Unkenntnis..

Die Unkenntnis der älteren Leute liegt eher in der Bedienung eines Computers, einer einigermaßen Beherrschung dieses unübersichtlichen Elster-Programmes (vor allem wenn man es noch nie für die Steuer genutzt hat und sich hierfür erst noch registrieren muss) und dem Ausfüllen an sich.
Ich finde dass dieses Prozedere gerade für ältere Leute zu viel verlangt ist. Es wäre besser gewesen wenn man auch das alte Papierverfahren ohne zusätzlichen Antrag akzeptiert hätte - zumal die Behörden sich selbst noch in der digitalen Steinzeit befinden

Möbius
Bruchrechnen ? Herrlich !

Na, wer in der 6. Klasse halt nicht aufgepasst hat, der kann jetzt eben keine Steuererklärung mehr abgeben … LOL

 

Demnächst sollte das Finanzamt etwas anspruchsvollere Aufgaben stellen, zB die Stammfunktion zu einem Integral finden … :-) 

harry_up
@14:28 Uhr von Anna-Elisabeth

 

Von wegen einfach, die Onlinemasken kennen nicht einmal die Rechenregeln für Bruchrechnen, obwohl die Formulare den Eintrag von Zähler und Nenner verlangen.

Kürzt man z.B.m wie es die Rechenregel vorschreiben, eine solche Zahl auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, das ist Vorschrift beim Bruchrechnen, nimmt das Formular das Ergebnis als Zähler und Nenner nicht an.

 

Und so geht es weiter im Formular, lt. Erklärung scheint alles logisch, bei der Überprüfung vor Abgabe wird das dann als Fehler abgewiesen.

 

 

Warum machen Sie's dann dem Programm (und sich) unnötig schwer mit dem Kürzen?

 

 

Na, man könnte auch fragen: Wer schreibt (oder akzeptiert) ein derart insuffizientes Programm?

 

 

 

Wenn Rechenkünste erwartet würden, die über die 4 Grundrechenarten hinausgehen, dann wäre Kritik angebracht.

 

Wo jedoch einfach Zahlen zu übernehmen sind, käme ich nie auf den Gedanken, derlei "Bruchkürzungen" vorzunehmen und dem Programm dann Insuffizienz vorzuwerfen. :-)

harry_up
@14:36 Uhr von silgrueblerxyz

 

Ob jemand das schnell, langsam oder gar nicht schafft, ist doch nicht das Problem.

Das Problem ist, dass das Urteil BVG von 2019 ist, und alle! daten bei den staatlichen und kommunalen Stellen sind - im wesentlichen.

Der Staat hat also Zeit genug gehabt, das alles digital zu organisieren. Er/sie haben sich nicht einmal bemüht.

Bei mir kannte das FA bei der Aufforderung nicht einmal die richtigen Adressen und Flurstücke. Die anteilige Enteignung wegen Straßenbaus war auch nicht bekannt - war Ende 90er.

Es ist eine Katastrophe Lindners, Schäubles und der öffentlichen Dienste.

 

 

nach meiner Erinnerung fällt die Ausarbeitung der Grundstückssteuerreform in die Amtszeit von Olaf Scholz als Finanzminister

 

 

 

 

DER hat's aber nicht erfund'n!