Ihre Meinung zu BGH-Urteil: Pflegegeld darf nicht gepfändet werden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass weitergeleitetes Pflegegeld nicht als Arbeitseinkommen gilt. Es dürfe auch dann nicht gepfändet werden, wenn ein pflegender Angehöriger überschuldet sei. Denn das widerspräche dem gesetzlichen Ziel.
Pflegegeld ist Pflegegeld.
Die Pflegekassen sind ja wohl kaum dafür da, die Kastanien für überschuldete Haushalte aus dem Feuer zu holen.
Es sei denn, man will Pflegebedürftige und Pflegende nicht nur finanziell, sondern auch gesundheitlich möglichst maximal schaden.
Der Insolvenzverwalter, der da geklagt und dann noch Beschwerde gegen seine Niederlage eingelegt hatte, wird das Urteil wohl endgültig schlucken müssen.