Schild am Eingang des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe

Ihre Meinung zu BGH-Urteil: Pflegegeld darf nicht gepfändet werden

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass weitergeleitetes Pflegegeld nicht als Arbeitseinkommen gilt. Es dürfe auch dann nicht gepfändet werden, wenn ein pflegender Angehöriger überschuldet sei. Denn das widerspräche dem gesetzlichen Ziel.

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40 Kommentare

Kommentare

Parsec
Das wäre ja noch schöner

Pflegegeld ist Pflegegeld.

Die Pflegekassen sind ja wohl kaum dafür da, die Kastanien für überschuldete Haushalte aus dem Feuer zu holen.

Es sei denn, man will Pflegebedürftige und Pflegende nicht nur finanziell, sondern auch gesundheitlich möglichst maximal schaden.

Der Insolvenzverwalter, der da geklagt und dann noch Beschwerde gegen seine Niederlage eingelegt hatte, wird das Urteil wohl endgültig schlucken müssen.

Gregory Bodendorfer
Seit 7...

...Jahren pflege ich meine dementiell veränderte Mutter - es ist sehr anstrengend und tut mir auch weh,  zu erleben, wie sie langsam geistig dem Leben entschwindet.

Ein gutes Urteil für alle pflegende Angehörige!!

Gregory Bodendorfer
@15:46 Uhr von Parsec

Pflegegeld ist Pflegegeld.

Die Pflegekassen sind ja wohl kaum dafür da, die Kastanien für überschuldete Haushalte aus dem Feuer zu holen.

Es sei denn, man will Pflegebedürftige und Pflegende nicht nur finanziell, sondern auch gesundheitlich möglichst maximal schaden.

Der Insolvenzverwalter, der da geklagt und dann noch Beschwerde gegen seine Niederlage eingelegt hatte, wird das Urteil wohl endgültig schlucken müssen.

Der Insolvenzverwalter scheint ein Unmensch zu sein...ich schäme mich für diesen Menschen

w120

Das erinnert mich an die Einführung des Pflegegeldes.

 

Damals musste auch erst das Gericht der Begehrlichkeit der Sozialämter, dass Pflegegeld als Einkommen beim Pflegenden anzurechnen, einen Riegel vorschieben.

 

Auch beim Bürgergeld (oder Wohngeld) ist das weitergeleitete Pflegegeld kein Einkommen beim Empfänger.

 

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

 

P-Konto bei der Bank einrichten und (mit Nachweis des Pflegegeldes) die Pfändungsgrenze erhöhen lassen. 

Sisyphos3
eigentlich konsequent

 

 

Sozialhilfe darf doch auch nicht gepfändet werden

von daher

warum soll man das "Nichtpfändbare" nicht ausweiten

spetzki
Jeder der mal vor Gericht war weiß wie unangenehm das ist...

Ich hab mal etwas über ein Jahr rumprozessiert und es hat mich erheblich Nerven gekostet.

Dass eine allein erziehende Mutter eines beeinträchtigten Kindes bis vors BVG geschleift wird um ihr die Butter vom Brot pfänden zu können ist armselig für unseren Rechtsstaat.

Dass es nicht zum Äußersten gekommen ist beruhig mich nur bedingt.

Zuschauer49

Dreister ging's wohl nicht, der pflegenden Mutter das Geld wieder abnehmen zu wollen. Man hat schon in Gräbern von Neandertalern die Skelette von Menschen gefunden, die eine furchtbare Verletzung erlitten hatten und dann noch viele Jahre weitergelebt haben, Knochenränder von Brüchen zugeheilt usw. , also schon der Vormensch hat seine pflegebedürftigen, nicht mehr zur Arbeit oder Jagd fähigen Mitglieder hochgepäppelt. In einer heutigen Gesellschaft knöpft man den Pflegenden ihr bisschen Zuschuss wieder ab? Wer wird denn reich davon, daß er nicht seine Karriere verfolgt, sondern für einen Angehörigen auf seine berufliche Entwicklung verzichtet?!

weingasi1
@16:13 Uhr von Gregory Bodendorfer

Pflegegeld ist Pflegegeld.

Die Pflegekassen sind ja wohl kaum dafür da, die Kastanien für überschuldete Haushalte aus dem Feuer zu holen.

Der Insolvenzverwalter scheint ein Unmensch zu sein...ich schäme mich für diesen Menschen

Das wird eher den Gläubigern zuzurechnen sein, die natürlich von dem bestellten Insolvenzverwalter erwarten, dass er alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpft. Das ist sein Job und sagt nichts darüber aus, wie er selbst darüber denkt. Umso besser, dass das jetzt höchstrichterlich entschieden wurde und sowas in Zukunft dankenswerterweise nicht mehr vorkommen kann. Ob der Insolvenzverwalter da nicht insgeheim sehr froh drüber ist, wissen Sie doch garnicht.

 

Account gelöscht
Es...

Ist gut das das Pflegegeld nicht gepfändet werden darf. Auch das der Bundesgerichtshof mit so einer Materie beschäftigt wird finde es beschämend. 

Duzfreund
Pflegegeld darf nicht...

Wer hätte etwas anders annehmen wollen??

Nachgedacht
Viele scheinen hier nicht zu verstehen

 

...dass es überhaupt gar nicht darum ging, dem Pflegegeldberechtigten, sprich der zu pflegenden Person, das Pflegegeld wieder "abzuknöpfen".

 

Es ging darum, ob der pflegende Angehörige, sofern er Schulden hat und das Pflegegeld als freiwillige Zuwendung von der zu pflegenden Person erhält, dieses Pflegegeld als Einkommen werten lassen muss. Denn tatsächlich kann ein pflegender Angehöriger in der Zusammenrechnung von bspw. Bürgergeld und Pflegegeld, deutlich über die Pfändungsfreigrenze kommen, womit der Betrag, der diese Grenze übersteigt, zur Schuldentilgung pfändbar wäre.

 

Es ist vollkommen legitim, dass der Insolvenzanwalt hierzu eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt hat, denn der Gesetzgeber hat 0,0 Regelungen getroffen. Gäbe es diese, bräuchte es kein BVerfG Urteil.

 

Unabhängig davon sollte sich jeder vor Augen führen, dass Schulden in der Regel nicht von selbst kommen, sondern bewusst von dem Schuldner aufgenommen werden. Und ja, der Gläubiger hat ein Recht auf Rückzahlung. 

w120
@16:48 Uhr von weingasi1

 Der Insolvenzverwalter scheint ein Unmensch zu sein...ich schäme mich für diesen Menschen

Das wird eher den Gläubigern zuzurechnen sein, die natürlich von dem bestellten Insolvenzverwalter erwarten, dass er alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpft. Das ist sein Job und sagt nichts darüber aus, wie er selbst darüber denkt. Umso besser, dass das jetzt höchstrichterlich entschieden wurde und sowas in Zukunft dankenswerterweise nicht mehr vorkommen kann. Ob der Insolvenzverwalter da nicht insgeheim sehr froh drüber ist, wissen Sie doch garnicht.

 

Sie sehen das richtig.

Die Rechtsbeschwerde war auch zulässig.

 

Das Gericht stellte auch fest, dass ja kein Anspruch auf Zahlung des Pflegenden gegen die  pflegebedürftige Person besteht.

Sie kann sich ja einen Pflegedienst nehmen.

 

Und, jetzt kommt es, man kann die pflegebedürftige Person ja auch ins Heim stecken.

 

Es fällt oft schwer, sachlich zu bleiben.

MargaretaK.
@16:20 Uhr von w120

Das erinnert mich an die Einführung des Pflegegeldes.

 

Damals musste auch erst das Gericht der Begehrlichkeit der Sozialämter, dass Pflegegeld als Einkommen beim Pflegenden anzurechnen, einen Riegel vorschieben.

 

Auch beim Bürgergeld (oder Wohngeld) ist das weitergeleitete Pflegegeld kein Einkommen beim Empfänger.

 

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

 

P-Konto bei der Bank einrichten und (mit Nachweis des Pflegegeldes) die Pfändungsgrenze erhöhen lassen. 

 

Beim Bürgergeldantrag gibt es den Bogen EK. Dort müssen alle monatlichen Einkünfte (Renten, Mieten, Minijob, Zinserträge usw) aufgeführt werden. Unter anderem auch Pflegegeld. Wie diese Angabe dann aber beim Jobcenter "verwertet" wird, das weiß ich nicht.

wenigfahrer
Leistungen

die vom Staat gezahlt werden, sind ja Steuergelder, die sollten alle pfändungsfrei sein, weil der Staat ja nicht aus Lust oder lange Weile so etwas zahlt.

Die Hürden etwas zu bekommen sind auch nicht gerade klein, den Haien sollte hier ein Riegel vorgeschoben werden, das Urteil ist gut so.

Zuschauer49
@17:16 Uhr von Nachgedacht

Unabhängig davon sollte sich jeder vor Augen führen, dass Schulden in der Regel nicht von selbst kommen, sondern bewusst von dem Schuldner aufgenommen werden.

 

Zum Beispiel bei Unfall, Krankheit, Scheidung oder Insolvenz des Arbeitgebers?

MargaretaK.
@17:16 Uhr von w120

... Umso besser, dass das jetzt höchstrichterlich entschieden wurde und sowas in Zukunft dankenswerterweise nicht mehr vorkommen kann. Ob der Insolvenzverwalter da nicht insgeheim sehr froh drüber ist, wissen Sie doch garnicht.

 

Sie sehen das richtig.

Die Rechtsbeschwerde war auch zulässig.

 

Das Gericht stellte auch fest, dass ja kein Anspruch auf Zahlung des Pflegenden gegen die  pflegebedürftige Person besteht.

Sie kann sich ja einen Pflegedienst nehmen.

 

Und, jetzt kommt es, man kann die pflegebedürftige Person ja auch ins Heim stecken.

 

Es fällt oft schwer, sachlich zu bleiben.

 

Zweimal (Vater und Ehemann) habe ich voll häuslich gepflegt. Kein Einkommen von Berufswegen erhalten. Für die Pflege meines Vaters erhalte ich nichts (geht an meine Mutter), bei meinem Mann werde ich monatlich ca. 6,50€ zu meiner Rente erhalten. 

Viel Geld sparen die Sozialkassen durch häusliche Pflege. Wenn dann kein zusätzliches Familien-Einkommen da ist, häufen sich schnell Schulden an.

w120
@17:16 Uhr von Nachgedacht

 

Es ist vollkommen legitim, dass der Insolvenzanwalt hierzu eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt hat, denn der Gesetzgeber hat 0,0 Regelungen getroffen. Gäbe es diese, bräuchte es kein BVerfG Urteil.

 

Unabhängig davon sollte sich jeder vor Augen führen, dass Schulden in der Regel nicht von selbst kommen, sondern bewusst von dem Sch...

 

Es ist ein Beschluss des BGH.

 

Das hat bereits ein Gläubiger 2005 versucht, ohne Erfolg (BGH, Beschluss vom 04.10.2005 - VII ZB 13/05).

 

Der Gläubiger hat ja in der Regel ein Geschäft mit dem Schuldner gemacht.

Da gibt es halt Risiken oder man hat nicht verantwortungsvoll gehandelt.

 

esprit-libere

Echt eine "dumme Nummer" .

Aus dem holen Bauch heraus kann es doch nicht sein, dass Zuwendungen für die Pflege dem Einkommen zugeschlagen werden darf.

So eine unsinnige Bewertung des Ganzen belastet unsere Gerichtsbarkeit unnötig.

Da hat sich mal wieder einer als besonders wichtig empfunden, oder auch mehrere, denn ich denke so ein Vefahren wird  nicht ohne höhere Rückendeckung angestrengt.

Die "Junx" sollten mal einen Sonderlehrgang über Verhältnismässigkeit, pp. belegen.

w120
@17:27 Uhr von MargaretaK.

 

 

Beim Bürgergeldantrag gibt es den Bogen EK. Dort müssen alle monatlichen Einkünfte (Renten, Mieten, Minijob, Zinserträge usw) aufgeführt werden. Unter anderem auch Pflegegeld. Wie diese Angabe dann aber beim Jobcenter "verwertet" wird, das weiß ich nicht.

Nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Leis-
tungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versor-
gung:
o Pflegegeld anstatt Pflegesachleistungen zur häuslichen
Pflegehilfe (§ 36 Absatz 1 SGB XI), wenn damit die häus-
liche Pflege sicherstellt wird,
o Pflegegeld aus privater Pflegeversicherung (§§ 23 Ab-
satz 1, 110 Absatz 1 Nr. 1 SGB XI),

Im Übrigen kommt es vornehmlich auf langjährige Beziehungen
oder soziale Bindungen an, z. B. bei Nachbarn/Nachbarin

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015901.pdf

Das Einkommen ist priviligiert und wird nicht angerechnet.

Interessant ist, das es auch eine Nachbarin/Nachbar sein könnte.

Anna-Elisabeth
@15:46 Uhr von Parsec

Pflegegeld ist Pflegegeld.

Die Pflegekassen sind ja wohl kaum dafür da, die Kastanien für überschuldete Haushalte aus dem Feuer zu holen.

Es sei denn, man will Pflegebedürftige und Pflegende nicht nur finanziell, sondern auch gesundheitlich möglichst maximal schaden.

Der Insolvenzverwalter, der da geklagt und dann noch Beschwerde gegen seine Niederlage eingelegt hatte, wird das Urteil wohl endgültig schlucken müssen.

Von mir aus kann ihm das Urteil auch im Halse steckenbleiben. M.E. wäre das auch ein Veruntreuung von Versicherungsgeldern.

w120
@17:39 Uhr von MargaretaK.

 

 

Sie sehen das richtig.

Die Rechtsbeschwerde war auch zulässig.

 

Das Gericht stellte auch fest, dass ja kein Anspruch auf Zahlung des Pflegenden gegen die  pflegebedürftige Person besteht.

Sie kann sich ja einen Pflegedienst nehmen.

 

Und, jetzt kommt es, man kann die pflegebedürftige Person ja auch ins Heim stecken.

 

Es fällt oft schwer, sachlich zu bleiben.

 

Zweimal (Vater und Ehemann) habe ich voll häuslich gepflegt. Kein Einkommen von Berufswegen erhalten. Für die Pflege meines Vaters erhalte ich nichts (geht an meine Mutter), bei meinem Mann werde ich...

 

Ich kann Ihre Situation absolut nachvollziehen.

 

Da ich auch Betreuer meines Sohnes bin, habe ich schon so manches Gefecht gehabt.

 

Die Theorie ist ganz toll in den Medien, aber in der Praxis leider ein ständiger Kampf.

Ich kann nur dazu raten, im Zweifelsfall rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

Ich wünsche Ihnen noch lange die Kraft, die man dazu braucht.

Nachgedacht
@17:51 Uhr von Anna-Elisabeth

Pflegegeld ist Pflegegeld.

Die Pflegekassen sind ja wohl kaum dafür da, die Kastanien für überschuldete Haushalte aus dem Feuer zu holen.

Es sei denn, man will Pflegebedürftige und Pflegende nicht nur finanziell, sondern auch gesundheitlich möglichst maximal schaden.

Der Insolvenzverwalter, der da geklagt und dann noch Beschwerde gegen seine Niederlage eingelegt hatte, wird das Urteil wohl endgültig schlucken müssen.

Von mir aus kann ihm das Urteil auch im Halse steckenbleiben. M.E. wäre das auch ein Veruntreuung von Versicherungsgeldern.

 

Absoluter Unsinn! Der zu Pflegende erhält doch sein Pflegegeld. 

 

Es geht um das Einkommen des pflegenden Angehörigen, der von dem zu Pflegenden das Pflegegeld WEITERGELEITET bekommt.

 

Kann doch nicht so schwer zu verstehen sein. Oder? 

weingasi1
@17:39 Uhr von MargaretaK.

"Zweimal (Vater und Ehemann) habe ich voll häuslich gepflegt. Kein Einkommen von Berufswegen erhalten. Für die Pflege meines Vaters erhalte ich nichts (geht an meine Mutter), bei meinem Mann werde ich monatlich ca. 6,50€ zu meiner Rente erhalten. 

Viel Geld sparen die Sozialkassen durch häusliche Pflege. Wenn dann kein zusätzliches Familien-Einkommen da ist, häufen sich schnell Schulden an."

Leider macht man in diesen, häufig Ausnahmesituationen, mitunter Fehler, wie ich soeben selbst leidvoll erfahren muss, die sich später bitter rächen. Leider nehmen die wenigsten rechtzeitig Hilfe in Anspruch, die fundiert erklärt, welche Rechte man hat, wie sich was später auswirkt und welche Hilfen man wo, einfordern kann.

Es geht mich natürlich nichts an, aber wieso erhalten Sie keine Witwenrente ?

 

weingasi1
Am 16. Januar 2023 - 18:06 Uhr von Nachgedacht

@17:51 Uhr von Anna-Elisabeth

 

Absoluter Unsinn! Der zu Pflegende erhält doch sein Pflegegeld. 

 

Es geht um das Einkommen des pflegenden Angehörigen, der von dem zu Pflegenden das Pflegegeld WEITERGELEITET bekommt.

 

Kann doch nicht so schwer zu verstehen sein. Oder? 

__

Was bringt Sie zu der Ansicht, dass @Anna-Elisabeth das nicht verstanden hat ? Was deutet darauf hin ?

Nachgedacht
@18:13 Uhr von weingasi1

@17:51 Uhr von Anna-Elisabeth

 

Absoluter Unsinn! Der zu Pflegende erhält doch sein Pflegegeld. 

 

Es geht um das Einkommen des pflegenden Angehörigen, der von dem zu Pflegenden das Pflegegeld WEITERGELEITET bekommt.

 

Kann doch nicht so schwer zu verstehen sein. Oder? 

__

Was bringt Sie zu der Ansicht, dass @Anna-Elisabeth das nicht verstanden hat ? Was deutet darauf hin ?

 

Ganz einfach... 

 

Anna-E. schrieb:" 

Von mir aus kann ihm das Urteil auch im Halse steckenbleiben. M.E. wäre das auch ein Veruntreuung von Versicherungsgeldern."

Mir ihrem Kommentar greift die geschätzte Foristin also klar den vermeintlich herzlosen Insolvenzverwalter an, der dem zu Pflegenden das Pflegegeld vermeintlich wegnehmen will.  Und das ist halt Unsinn. 

 

w120
@18:06 Uhr von Nachgedacht

 

 

Absoluter Unsinn! Der zu Pflegende erhält doch sein Pflegegeld. 

 

Es geht um das Einkommen des pflegenden Angehörigen, der von dem zu Pflegenden das Pflegegeld WEITERGELEITET bekommt.

 

Kann doch nicht so schwer zu verstehen sein. Oder? 

 

Juristisch korrekt.

 

Die Mutter lebt mit ihrem Sohn in einem Haushalt und pflegt ihn, betreut ihn rund um die Uhr.

Sie hat finanzielle Probleme.

Das Pflegegeld hilft beiden die Miete, Strom, Heizung und Essen zu bezahlen.

 

Die Alternative wäre, Pflegedienst, sicherlich nicht rund um die Uhr, aber wieviel Stunden bekomme ich für das Pflegegeld!

Alternative Heim?

 

Es geht um wesentlich mehr, es geht darum, dass in vielen Situationen Menschen das Heim erspart wird.

 

Und im Grunde genommen das Theater nur, weil der Gesetzgeber die Leistung nicht explizit als Ausnahme erfasst hat.

 

Der Tenor der gerichtlichen Entscheidungen war aber schon lange klar.

 

 

weingasi1
Am 16. Januar 2023 - 17:16 Uhr von Nachgedacht

"Es ging darum, ob der pflegende Angehörige, sofern er Schulden hat und das Pflegegeld als freiwillige Zuwendung von der zu pflegenden Person erhält, dieses Pflegegeld als Einkommen werten lassen muss. Denn tatsächlich kann ein pflegender Angehöriger in der Zusammenrechnung von bspw. Bürgergeld und Pflegegeld, deutlich über die Pfändungsfreigrenze kommen, womit der Betrag, der diese Grenze übersteigt, zur Schuldentilgung pfändbar wäre."

__

Als man diese Regelung vor einigen Jahren geschaffen hat, ging es aber explizit darum, die häusliche Pflege von Vertrauenspersonen (Familienangehörige, u.U. auch Nachbarn oder gute Freunde )attraktiver zu machen, damit der Anreiz zur Pflege sowohl für den Pflegenden als auch für den zu Pflegenden erhöht wird. Wenn dem Pflegenden das Pflegegeld aber angerechnet würde, oder es pfändbar wäre, dann würde das den Anreiz eben nicht erhöhen und der zu Pflegende müsste auf fremde Pfleger zurückgreifen oder gar in eine Einrichtung überstellt werden. Beides teu

falsa demonstratio
@17:51 Uhr von Anna-Elisabeth

Von mir aus kann ihm das Urteil auch im Halse steckenbleiben. M.E. wäre das auch ein Veruntreuung von Versicherungsgeldern.

 

Sie haben keine Schuldner von deren Zahlung Ihr (wirtschaftliches) Überleben abhängt.

 

 

w120
@18:23 Uhr von falsa demonstratio

Von mir aus kann ihm das Urteil auch im Halse steckenbleiben. M.E. wäre das auch ein Veruntreuung von Versicherungsgeldern.

 

Sie haben keine Schuldner von deren Zahlung Ihr (wirtschaftliches) Überleben abhängt.

 

 

Mag sein, aber was hängt für die pflegebedürftige Person davon ab.

Account gelöscht
Das Pfegegeld

dient dazu um Aufwendungen für den zu pflegenden Menschen das Leben ein wenig zu erleichtern und darf nicht für Andere Dinge verwendet werden.

Nachgedacht
@18:23 Uhr von weingasi1

 

Als man diese Regelung vor einigen Jahren geschaffen hat, ging es aber explizit darum, die häusliche Pflege von Vertrauenspersonen (Familienangehörige, u.U. auch Nachbarn oder gute Freunde )attraktiver zu machen, damit der Anreiz zur Pflege sowohl für den Pflegenden als auch für den zu Pflegenden erhöht wird. Wenn dem Pflegenden das Pflegegeld aber angerechnet würde, oder es pfändbar wäre, dann würde das den Anreiz eben nicht erhöhen und der zu Pflegende müsste auf fremde Pfleger zurückgreifen o...

 

Korrekt. So war die Intension des Gesetzgebers.

 

Dennoch ist es legitim, das ein Gläubiger, versucht, den Schuldner zu Zahlung zu bewegen. Und wenn der Schuldner Einnahmen hat, die die Pfändungsfreigrenze insgesamt übersteigen, ist es richtig, eine Pfändung beim Schuldner vorzunehmen.

 

Vorliegend musste, mangels Regelung durch den Gesetzgeber, gerichtlich entschieden werden, ob der Pfleger/Schuldner, das ihm zu Anerkennung weitergeleitere Pflegegeld als pfändbares Einkommen gelten lassen muss

Nachgedacht
@18:23 Uhr von w120

 

 

Es geht um das Einkommen des pflegenden Angehörigen, der von dem zu Pflegenden das Pflegegeld WEITERGELEITET bekommt.

 

Kann doch nicht so schwer zu verstehen sein. Oder? 

 

Juristisch korrekt.

 

Die Mutter lebt mit ihrem Sohn in einem Haushalt und pflegt ihn, betreut ihn rund um die Uhr.

Sie hat finanzielle Probleme.

Das Pflegegeld hilft beiden die Miete, Strom, Heizung und Essen zu bezahlen.

 

Die Alternative wäre, Pflegedienst, sicherlich nicht rund um die Uhr, aber wieviel Stunden bekomme ich für das Pflegegeld!

Alternative Heim?

 

Es geht um wesentlich mehr, es geht darum, dass in vielen Situationen Menschen das Heim erspart wird.

 

Und im Grunde genommen das Theater nur, weil der Gesetzgeber die Leistung nicht explizit als Ausnahme erfasst hat.

 

Der Tenor der gerichtlichen Entscheidungen war aber schon lange klar.

 

 

 

Genau. Und ich empfinde das Urteil auch als korrekt. Der der Grundfehler findet sich in der Regelungslücke in der Gesetzgebers. So müssen also Gerichte entscheiden.

MargaretaK.
@18:09 Uhr von weingasi1

Viel Geld sparen die Sozialkassen durch häusliche Pflege. Wenn dann kein zusätzliches Familien-Einkommen da ist, häufen sich schnell Schulden an."

Leider macht man in diesen, häufig Ausnahmesituationen, mitunter Fehler, wie ich soeben selbst leidvoll erfahren muss, die sich später bitter rächen. Leider nehmen die wenigsten rechtzeitig Hilfe in Anspruch, die fundiert erklärt, welche Rechte man hat, wie sich was später auswirkt und welche Hilfen man wo, einfordern kann.

Es geht mich natürlich nichts an, aber wieso erhalten Sie keine Witwenrente ?

 

 

Aktuell habe ich mein Rentenalter noch nicht erreicht. Die Rentenpunkte (umgerechnet ca 6,50€ mtl) werde ich erst bei meinem Renteneintritt 09/24 erhalten. Witwenrente erhalte ich natürlich. Da aber meine Arbeitslosigkeit (Insolvenz des AG) demnächst endet, muss ich Bürgergeld beantragen. Hier wird die Witwenrente als Einkommen gewertet. Durch Fehlzeiten (2x Pflege) ist ein vorzeitiger Renteneintritt nicht machbar. 

MargaretaK.
@18:06 Uhr von Nachgedacht

Pflegegeld ist Pflegegeld.

Die Pflegekassen sind ja wohl kaum dafür da, die Kastanien für überschuldete Haushalte aus dem Feuer zu holen.

Es sei denn, man will Pflegebedürftige und Pflegende nicht nur finanziell, sondern auch gesundheitlich möglichst maximal schaden.

Der Insolvenzverwalter, der da geklagt und dann noch Beschwerde gegen seine Niederlage eingelegt hatte, wird das Urteil wohl endgültig schlucken müssen.

Von mir aus kann ihm das Urteil auch im Halse steckenbleiben. M.E. wäre das auch ein Veruntreuung von Versicherungsgeldern.

 

Absoluter Unsinn! Der zu Pflegende erhält doch sein Pflegegeld. 

 

Es geht um das Einkommen des pflegenden Angehörigen, der von dem zu Pflegenden das Pflegegeld WEITERGELEITET bekommt.

 

Kann doch nicht so schwer zu verstehen sein. Oder? 

 

Also, ich verstehe jetzt nicht, warum Sie @Anna-Elisabeth so angehen?

Nettie
„Pflegegeld darf nicht gepfändet werden“

Schön, dass der Schamlosigkeit Grenzen gesetzt werden. Und schlimm, dass dazu immer erst die Gerichte bemüht werden müssen.

MargaretaK.
@18:23 Uhr von w120

...

Juristisch korrekt.

 

Die Mutter lebt mit ihrem Sohn in einem Haushalt und pflegt ihn, betreut ihn rund um die Uhr.

Sie hat finanzielle Probleme.

Das Pflegegeld hilft beiden die Miete, Strom, Heizung und Essen zu bezahlen.

Die Alternative wäre, Pflegedienst, sicherlich nicht rund um die Uhr, aber wieviel Stunden bekomme ich für das Pflegegeld!

Alternative Heim?

Es geht um wesentlich mehr, es geht darum, dass in vielen Situationen Menschen das Heim erspart wird.

Und im Grunde genommen das Theater nur, weil der Gesetzgeber die Leistung nicht explizit als Ausnahme erfasst hat.

...

 

Meiner Meinung nach, ist das Geld für die häusliche Pflege viel zu knapp angesetzt. Es reicht hinten und vorne nicht um eine menschenwürdige! Pflege zu gewährleisten. Wir haben für die Pflege meines Mannes und zur Deckung der Alltagskosten sehr viel Geld aus unserem "Sparstrumpf" entnommen. Geld, das mir in meinen Rentenzeiten nun abgeht. Alternativ wäre ich jetzt nicht gezwungen, Bürgergeld beantragen zu müssen.

 

Nachgedacht
@18:46 Uhr von MargaretaK.

Pflegegeld ist Pflegegeld.

Die Pflegekassen sind ja wohl kaum dafür da, die Kastanien für überschuldete Haushalte aus dem Feuer zu holen.

Es sei denn, man will Pflegebedürftige und Pflegende nicht nur finanziell, sondern auch gesundheitlich möglichst maximal schaden.

Der Insolvenzverwalter, der da geklagt und dann noch Beschwerde gegen seine Niederlage eingelegt hatte, wird das Urteil wohl endgültig schlucken müssen.

Von mir aus kann ihm das Urteil auch im Halse steckenbleiben. M.E. wäre das auch ein Veruntreuung von Versicherungsgeldern.

 

Absoluter Unsinn! Der zu Pflegende erhält doch sein Pflegegeld. 

 

Es geht um das Einkommen des pflegenden Angehörigen, der von dem zu Pflegenden das Pflegegeld WEITERGELEITET bekommt.

 

Kann doch nicht so schwer zu verstehen sein. Oder? 

 

Also, ich verstehe jetzt nicht, warum Sie @Anna-Elisabeth so angehen?

 

Ich gehe A.-E. doch nicht an. Es ist für mich nur schwer begreifbar, wie man diese an sich klare Sachlage so missverstehen kann und immer nur Böses sieht.

MargaretaK.
@18:23 Uhr von weingasi1

...

Als man diese Regelung vor einigen Jahren geschaffen hat, ging es aber explizit darum, die häusliche Pflege von Vertrauenspersonen (Familienangehörige, u.U. auch Nachbarn oder gute Freunde )attraktiver zu machen, damit der Anreiz zur Pflege sowohl für den Pflegenden als auch für den zu Pflegenden erhöht wird. Wenn dem Pflegenden das Pflegegeld aber angerechnet würde, oder es pfändbar wäre, dann würde das den Anreiz eben nicht erhöhen und der zu Pflegende müsste auf fremde Pfleger zurückgreifen o...

 

Tatsächlich ist es auch so, dass häusliche Pflege, mit einem Pflegegeld von 901€ bei Härtefall Grad 5, den Sozialkassen viel Geld spart.

Und dann der Kampf mit dem MDK. Kein Erhöhung des Grades ging auf Anhieb durch. Selbst Grad 5 wurde bei meinem Mann beim 1. Mal abgelehnt mit der Aussage "ihr Mann kann noch sagen, wenn er eine Leberkässemmel möchte". Zu dieser Zeit musste er gefüttert werden.

Zum Glück sind/waren wir VDK Mitglied. Mir hätte die Kraft für ständige Widersprüche gefehlt.

Nachgedacht
@18:53 Uhr von Nettie

Schön, dass der Schamlosigkeit Grenzen gesetzt werden. Und schlimm, dass dazu immer erst die Gerichte bemüht werden müssen.

 

Noch mal... es ist ein VERSÄUMNIS des Gesetzgebers. Dieser hätte gesetzlich festschreiben müssen, dass das Pflegegeld bei der Pflege eines Angehörigen nicht als pfändbares Einkommen zählt. Das ist ein Satz. Nur den hat der Gesetzgeber nicht verfasst. 

 

Das passiert ständig. Stichwort Hartz4. Hier hatte der Gesetzgeber fast nichts abschließend geregelt, weshalb Gerichte jahrelang über zehntausende Klagen urteilen und Regelungslücken des Gesetzgebers gerichtlich schließen mussten.

 

Beim Pflegegeld ist es nicht anders. Und genauso wurd es beim Bürgergeld kommen. Jede Wette...

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