Lisa Paus

Ihre Meinung zu Abschaffung von Paragraf 218: Paus will Straffreiheit bei Abtreibungen

Bundesfamilienministerin Paus fordert die Abschaffung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs - und damit eine generelle Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbrüchen. Innerhalb der Koalition sieht man den Vorschlag skeptisch.

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152 Kommentare

Kommentare

fruchtig intensiv

Finde ich grundsätzlich gut! Kein Politiker sollte über das Leben eines Bürgers so tiefgreifend entscheiden können, wie z.B. Abtreibung.

.

Es gibt jedoch ein ABER: Wer kann den Abtreibungswunsch äußern? Nur die schwangere Frau? Oder ihr Mann? Oder nur die Frau? Oder nur der Mann?

.

Und wenn beispielsweise die Frau die Abtreibung durchführen lassen kann ohne, dass die Zustimmung von ihrem Mann/Partner benötigt wird; kann dann der Partner Unterhaltszahlungen verweigern, weil er für Abtreibung, sie aber dagegen war?

.

Ist ein komplexes Themenfeld.

Aber grundsätzlich ist das Ende des Abtreibungsverbots im Strafgesetz zu begrüßen.

Grossinquisitor

Ein polarisierendes Thema. Ich finde den Status quo eigentlich recht ausgewogen. 

Account gelöscht
Mein Bauch

gehört nur mir. Darüber zu bestimmen ob eine Frau eine Abtreibung vornimmt hat nur sie meine ich. Natürlich wäre es besser sie nimmt die Pille und ihr Partner den Gummi wenn es zu gewollten Verkehr kommt,aber wie sieht es den bei Vergewaltigung aus? Deshalb kann der § 218 kann m.M.n. entfallen.

Veto
@18:05 Uhr von Veto

Aber nicht, weil ich religiöse oder ähnliche Vorbehalte habe.

Derzeit ist eine Abtreibung immer straffrei möglich, wenn

• wenn vorher eine Beratung "bei einer staatlich anerkannten Stelle" stattgefunden hat. Dann ist die Abtreibung bis zur 12. Woche möglich.

• wenn eine medizinische Indikation vorliegt (z. B. Todesrisiko der Schwangeren). Dann kann sogar nach der 12. Woche abgetrieben werden.

Was wir nicht brauchen:

Abtreibungen, weil das Kind das falsche Geschlecht, eine mögliche Behinderung, etc. haben wird. Das wären weder von einer Beratungsstelle anerkennbare Gründe, noch wäre das eine medizinische Indikation.

Veto
@18:04 Uhr von schiebaer45

wie sieht es den bei Vergewaltigung aus? Deshalb kann der § 218 kann m.M.n. entfallen.

Bei einer Schwangerschaft durch Vergewaltigung lässt auch der § 218 eine Abtreibung straffrei zu.

werner1955
Schwangerschaftsabbrüche

Aber nach wie vor ist niemand verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken das muss bleiben.

 

Silverfuxx

Aha, eine Kommission also. Was dabei rauskommen wird, kann ich mir ja schon denken. Zumindest in dieser Ampel und dieser Konstellation.

 

Die Koalition arbeite zudem "mit Hochdruck" daran, sogenannte Gehsteigbelästigungen von schwangeren Frauen zu beenden. Gemeint damit sind Protestaktionen von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern etwa vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Krankenhäusern oder Praxen. "Ich würde das gern 2023 mit einer Erweiterung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes regeln, um einen ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen ausdrücklich gesetzlich vorzuschreiben", sagte die Ministerin. Angedacht sei auch die Schaffung eines neuen Ordnungswidrigkeitentatbestandes, ihr Haus sei dazu in Gesprächen mit Innen- und Justizministerium.

 

Siehe oben. Eigentlich sollten solche Dinge ohnehin anders geregelt werden, aber einen Ordnungswidrigkeitentatbestand dazu zu schaffen, ist sicher auch sehr guter Ansatz. Vielleicht wird ja wenigstens das etwas.

 

Humanokrat
Grundsätzlich richtig ..... aber ......

Die Idee der Fristenlösungen war ja immer, dass ein Embryo bis zu einer bestimmten Entwicklungsstufe als Körper der Frau anzusehen ist und insofern unbedingt vollständig in ihr Selbstbestimmungsrecht fällt. Da würde ich völlig zustimmen und es entspricht auch aller wissenschaftlichen Erkenntnis, die mir bekannt ist.

 

Wenn man jegliche gesetzliche Regelung streicht, wäre dann (theoretisch) die Abtreibung eines Fötus im 7ten oder 8ten Monat legal? Das kann ich mir schwer vorstellen, weil es sich im Prinzip (meistens) um ein eigenständiges menschliches Lebewesen handelt, welches nicht unbedingt nur dem Selbstbestimmungsrecht der Frau unterliegt.

 

Ich bin absolut für die großzügige Legalisierung von Abtreibung - die es ja bis jetzt in D gar nicht gibt, nur eine Tolerierung - aber ich glaube, man sollte diese Aspekte in einer weisen Regelung berücksichtigen.

 

Bloß kein schwarz/weiß Denken bei diesem Thema ...... davon liefern uns die Populisten bereits genug und dafür ist es zu sensibel.

frosthorn
@18:07 Uhr von werner1955

 

Aber nach wie vor ist niemand verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken das muss bleiben.

 

Das will auch gar niemand ändern.

Anita L.
@18:06 Uhr von wes

Ein Staat, dessen Rentner Flaschen sammeln müssen um zu überleben hat kein Recht, Abtreibungen zu verbieten..

Das eine wird an dem anderen ganz genau gar nichts ändern. 

wenigfahrer
Der kann weg

und Männer müssen in der Regel auch keine Kinder austragen, sagt die Biologie.

Deshalb ist und sollte das ein Entscheidung der Frauen sein, Punkt und aus, alles andere wäre nicht mehr Zeitgemäß.

Verstehe die ganze Diskussion darüber nicht, und ich bin ein alter Mann, und keine Frau.

frosthorn
@18:06 Uhr von wes

 

Ein Staat, dessen Rentner Flaschen sammeln müssen um zu überleben hat kein Recht, Abtreibungen zu verbieten..

 

Aja. Und wenn hier niemand mehr Flaschen sammeln muss, dann hat der Staat das Recht, Abtreibungen zu verbieten?

So ganz klar ist mir der Zusammenhang nicht.

mispel
@17:50 Uhr von fruchtig intensiv

Finde ich grundsätzlich gut! Kein Politiker sollte über das Leben eines Bürgers so tiefgreifend entscheiden können, wie z.B. Abtreibung.

.

Es gibt jedoch ein ABER: Wer kann den Abtreibungswunsch äußern? Nur die schwangere Frau? Oder ihr Mann? Oder nur die Frau? Oder nur der Mann?

.

Und wenn beispielsweise die Frau die Abtreibung durchführen lassen kann ohne, dass die Zustimmung von ihrem Mann/Partner benötigt wird; kann dann der Partner Unterhaltszahlungen verweigern, weil er für Abtreibung, sie aber dagegen war?

 

Die Fragen kamen bei mir auch auf, aber ich bezweifle, dass es dafür jemals einen Rechtsrahmen geben wird. Gerade die Frage, ob über eine Abtreibung einstimmig entschieden werden muss, ist schon sehr heikel.

Tino Winkler
Die Entscheidung zu einer Abtreibung darf nur die Frau

fällen. 

Der potentielle Vater darf vor dem Akt alles tun um nicht Vater zu werden.

Account gelöscht
@18:17 Uhr von wenigfahrer

und Männer müssen in der Regel auch keine Kinder austragen, sagt die Biologie.

Deshalb ist und sollte das ein Entscheidung der Frauen sein, Punkt und aus, alles andere wäre nicht mehr Zeitgemäß.

Verstehe die ganze Diskussion darüber nicht, und ich bin ein alter Mann, und keine Frau.

Sage ich doch,der kann weg !

Tarek94
@17:50 Uhr von fruchtig intensiv

Finde ich grundsätzlich gut! Kein Politiker sollte über das Leben eines Bürgers so tiefgreifend entscheiden können, wie z.B. Abtreibung.

.

Es gibt jedoch ein ABER: Wer kann den Abtreibungswunsch äußern? Nur die schwangere Frau? Oder ihr Mann? Oder nur die Frau? Oder nur der Mann?

.

Und wenn beispielsweise die Frau die Abtreibung durchführen lassen kann ohne, dass die Zustimmung von ihrem Mann/Partner benötigt wird; kann dann der Partner Unterhaltszahlungen verweigern, weil er für Abtreibung, sie aber dagegen war?

...

Gerade in Zeiten der Gleichberechtigung ist das ein wichtiges Thema.

Kaneel
Schutz vor s.g. Gehsteigbelästigung ist überfällig

Die Koalition arbeite zudem "mit Hochdruck" daran, sogenannte Gehsteigbelästigungen von schwangeren Frauen zu beenden. Gemeint damit sind Protestaktionen von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern etwa vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Krankenhäusern oder Praxen.

werner1955
@18:13 Uhr von frosthorn

 

Aber nach wie vor ist niemand verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken das muss bleiben.

 

Das will auch gar niemand ändern.

Warum wir  2023 immer noch über Abtreibungen und nicht über Verhütung reden ist das große Rätsel unser Gesellschaft.

Nachgedacht
@18:04 Uhr von schiebaer45

gehört nur mir. Darüber zu bestimmen ob eine Frau eine Abtreibung vornimmt hat nur sie meine ich. Natürlich wäre es besser sie nimmt die Pille und ihr Partner den Gummi wenn es zu gewollten Verkehr kommt,aber wie sieht es den bei Vergewaltigung aus? Deshalb kann der § 218 kann m.M.n. entfallen.

 

Schwangerschaftsabvruch ist u.a. bei Verwaltungig bereits seit 1927 straffrei. Ebenso bei medizinschen Gründen, also gesundheitliche Gefährdung der werdenden Mutter oder gesundheitliche Beeinträchtigungen des ungeborenen Kindes.

 

Die Frage ist doch wohl eher, warum muss ein gesundes Kind abgetrieben werden, statt es anonym zu gebären und zur Adoption freizugeben? 

 

"Mein Bauch gehört nur mir"... was ein hohler Satz. Der Bauch ja, aber das ungeborene Leben??? Er nervte mich schon im Studium. Ein Kind wird nicht durch "unbefleckte Empfängnis" zur Welt gebracht. Wo, z. B., bleibt das Recht des Erzeugers, des Vaters? Wo das Recht des ungebirenen Kindes? 

ONYEALI
Abschaffung von Paragraf 218: Paus will Straffreiheit

Bis jetzt wurde immer nur mit "Verbot" hantiert. Man hat mal aus Sicht des Staatsanwalts  geurteilt,...oder aus der Sicht der Mutter, manchmal sogar aus Sicht des Vaters,.....aber niemand argumentiert mal => aus der Sicht des  -  Kindes !

Es ist für ein ungewolltes Kind ein fürchterlicher Zustand : Es bleibt =>"ungeliebt"!

Das Leben für ein ungewolltes / ungeliebtes Kind ist die Hölle !                                       Bei lieblosen Eltern  -  ncht  -   geboren zu werden,  muss gesetzliche Chance des Fötus sein!

  Deshalb bin ich => für... die Abtreibing.

Abtreibung ist kein Mord, Abtreibung wäre "menschlicher", als lieblos aufwachsen zu =>müssen !  Ich bin solch ungewolltes Kind, drum kenne ich die Gefühle solcher Kinder. 

 

 

 

Der neue Goldstandard
Grüne haben keinen Respekt vor dem Leben.

Zitat: "Es gehe um fundamentale, um existenzielle Fragen, es gehe um das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung und um das Recht von Frauen, über ihren Körper zu entscheiden, sagte die Grünen-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe."

.

Es ist sehr bezeichnend, dass Grüne_r_s_in_* keinen Respekt vor dem Leben haben und will Frauen ein bedingungsloses Recht auf Kindstötung einräumen.

Geframet wird diese Kindstötung mit einem "Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung und um das Recht von Frauen, über ihren Körper zu entscheiden".

Pfui Deibel.

 

frosthorn
@18:21 Uhr von werner1955

 

Aber nach wie vor ist niemand verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken das muss bleiben.

 

Das will auch gar niemand ändern.

Warum wir  2023 immer noch über Abtreibungen und nicht über Verhütung reden ist das große Rätsel unser Gesellschaft.

 

Wenn Sie Abtreibung für eine Art nachträgliche Verhütung halten, dann wird das für Sie wahrscheinlich auch noch 2053 ein großes Rätsel sein.

werner1955
@18:23 Uhr von ONYEALI

Bis jetzt wurde immer nur mit "Verbot" hantiert. Man hat mal aus Sicht des Staatsanwalts  geurteilt,...oder aus der Sicht der Mutter, manchmal sogar aus Sicht des Vaters,.....aber niemand argumentiert mal => aus der Sicht des  -  Kindes !

Es ist für ein ungewolltes Kind ein fürchterlicher Zustand : Es bleibt =>"ungeliebt"!

Das Leben für ein ungewolltes / ungeliebtes Kind ist die Hölle !                                       Bei lieblosen Eltern  -  ncht  -   geboren zu werden,  muss gesetzliche Chance des Fötus sein!

  Deshalb bin ich => für... die Abtreibing.

Abtreibung ist kein Mord, Abtreibung wäre "menschlicher", als lieblos aufwachsen zu =>müssen !  Ich bin solch ungewolltes Kind, drum kenne ich die Gefühle solcher Kinder.

 

So das BVerfG entschieden. 

Tada
17:50 Uhr von fruchtig intensiv

 

Es gibt jedoch ein ABER: Wer kann den Abtreibungswunsch äußern? Nur die schwangere Frau? Oder ihr Mann? Oder nur die Frau? Oder nur der Mann?

 

...

 

Na dann weder Frau noch Mann, sondern immer nur die schwangere Person bzw. der schwangere Mensch.

 

Eigentlich ganz einfach. 

Ein Samenerguss oder ein Eisprung bringen nun Mal keine Rechte diesbezüglich mit sich. Erst die Schwangerschaft, also die Einnistung.

 

...

 

Ich bin übrigens für verstärkte Aufklärung der Männer. Manche scheinen nicht zu wissen, dass das was sie da haben Fortpflanzungsorgane sind und dass selbst die sichersten Verhütungsmittel eine Fehlerquote haben (siehe Pearl Index).

Der neue Goldstandard
Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden?

Zitat: ""Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können? Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?", fragte Paus."

.

Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden?

Das kann ich gerne erklären: die Planung des Kinderkriegens kann Mann und Frau alleine über den Geschlechtsverkehr bzw. die Einhaltung von Verhütungspraktiken, mit welcher Mann und Frau darüber entscheiden, in welchen Abständen eine Frau Kinder bekommt.

Ein Abbruch einer Schwangerschaft nach der Befruchtung der Eizelle nennt sich Mord, egal welche Framingwort die Grünen_r_s_in_+ dafür verwenden wollen.

Account gelöscht
@18:23 Uhr von Nachgedacht

gehört nur mir. Darüber zu bestimmen ob eine Frau eine Abtreibung vornimmt hat nur sie meine ich. Natürlich wäre es besser sie nimmt die Pille und ihr Partner den Gummi wenn es zu gewollten Verkehr kommt,aber wie sieht es den bei Vergewaltigung aus? Deshalb kann der § 218 kann m.M.n. entfallen.

 

Schwangerschaftsabvruch ist u.a. bei Verwaltungig bereits seit 1927 straffrei. Ebenso bei medizinschen Gründen, also gesundheitliche Gefährdung der werdenden Mutter oder gesundheitliche Beeinträchtigungen des ungeborenen Kindes.

 

Die Frage ist doch wohl eher, warum muss ein gesundes Kind abgetrieben werden, statt es anonym zu gebären und zur Adoption freizugeben? 

 

"Mein Bauch gehört nur mir"... was ein hohler Satz. Der Bauch ja, aber das ungeborene Leben??? Er nervte mich schon im Studium. Ein Kind wird nicht durch "unbefleckte Empfängnis" zur Welt gebracht. Wo, z. B., bleibt das Recht des Erzeugers, des Vaters? Wo das Recht des ungebirenen Kindes? 

Schwangerschaft Abbruch seit 1927 Straffrei ???

Bauer Tom

Warum nicht gleich Toetung generell straffrei machen?

 

Bevor jetzt Kommentare kommen wie: und wie ist es bei Vergewaltigung, Gefaehrdung der Mutter........ Diese Ausnahmen gibt es bereits. Genau wie bei  anderen Toetungen: Notwehr......

 

Leben muss sorgfaeltig geschuetzt sein und darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden wie z.B keinen Bock auf Kind, will mich verwirklichen, kein Geld.....

Diese Gruende duerfen keine Rechtfertigung zur Toetung sein duerfen. Durch die Abschaffung des Parag. 218 wuerde das so akzeptiert.

Humanokrat
@17:59 Uhr von Grossinquisitor

Ein polarisierendes Thema. Ich finde den Status quo eigentlich recht ausgewogen. 

 

Ich meine, dass es endlich eine Legalisierung von Abtreibungen geben muss, nicht einfach nur eine tolerierende Regelung mit Straffreiheit, die es allen schwer macht, wie in dem Artkel beschrieben. Es geht um prinzipielle Grundrechte der Frauen, und nicht um Bequemlichkeiten.

 

Insofern ist die jetztige Regelung unfair bis diskriminierend. Es bleibt ein permanenter 'schlechter Beigeschmack' für die betroffenen Frauen und für jene, die Abtreibungen durchführen. Die Gesellschaft zwingt allen per Gesetz immer noch die Schuldgefühle auf und das muss aufhören.

 

Dass man einfach meint diesbzgl. gar nichts mehr regeln zu müssen leuchtet mir allerdings nicht ein. Es wird schwer bis unmöglich sein, dazu gesellschaftlichen Konsens zu erzielen, insbesondere bzgl. all der Sonder- und Grenzfälle und all dem möglichen widerwärtigstem Missbrauch bei einer völligen Freigabe.

Nachgedacht
@18:21 Uhr von Kaneel

Die Koalition arbeite zudem "mit Hochdruck" daran, sogenannte Gehsteigbelästigungen von schwangeren Frauen zu beenden. Gemeint damit sind Protestaktionen von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern etwa vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Krankenhäusern oder Praxen.

 

Habe ich in Deutschland noch nie erlebt. Aber klasse, dass daran Rot/Grün mit Hochdruck aebeitet!

werner1955
@18:28 Uhr von frosthorn

 

Wenn Sie Abtreibung für eine Art nachträgliche Verhütung halten, dann wird das für Sie wahrscheinlich auch noch 2053 ein großes Rätsel sein.

Aber in einer freien Wohlstandsgeselschaft sollten nachträgliche Verhütungen nicht nötig sein.

Tarek94
Koalition arbeitet "mit Hochdruck" daran Art. 8 GG abschaffen?

Die Koalition arbeite zudem "mit Hochdruck" daran, sogenannte Gehsteigbelästigungen von schwangeren Frauen zu beenden. Gemeint damit sind Protestaktionen von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern etwa vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Krankenhäusern oder Praxen.

Die Bundesfamilienministerin will also Art. 8 GG abschaffen? Oder vielmehr "Protestaktionen" verbieten, die der rot/grün/gelben Koalition nicht gefallen? 

harry_up
@18:21 Uhr von werner1955

 

Aber nach wie vor ist niemand verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken das muss bleiben.

 

Das will auch gar niemand ändern.

 

Warum wir  2023 immer noch über Abtreibungen und nicht über Verhütung reden ist das große Rätsel unser Gesellschaft.

 

 

Vielleicht für diejenigen mehr ein Rätsel, die nicht mehr so ganz jung sind? :-)

Account gelöscht
Auch ich bin

ein ungeliebtes Kind,das 5te meiner Mutter und so hat sie mich ins Heim abgegeben zur Adoption und ich hatte das große Glück an die richtigen lieben Eltern zu kommen.Auch eine sehr schöne Kindheit mit 2 Geschwistern die meine Eltern auch adoptiert hatten.

Michael O
Na klar

Von einer Partei die bis 2013 noch die Pädophilie wollte, ist ja nichts anderes zu erwarten, ich erinnere:

„Es gab fünf Beschlüsse der Grünen zu Bundes- und Landtagswahlen, in denen sie eine Abschaffung der entsprechenden Strafrechts-Paragrafen forderten“, sagte der Sozialforscher Stephan Klecha vom Göttinger Institut für Demokratieforschung.

Das sagt ja alles!!!

 

Account gelöscht
@18:40 Uhr von M. Höffling

Der Bauch ja. Aber das werdende Leben darin nicht. Es ist eigenständig.

Wann es echtes eigenständiges Leben ist? Darüber kann man diskutieren. Verschelzung von Eizelle und Samen? Differenzierung der Zellung und damit Entstehung der ersten Nervenzelle? Zu einem späteren Zeitpunkt und wenn, dann wann?

Aber wenn da eigenständiges Leben "im Bauch" ist, gehört es nicht mehr der Mutter.

 

Ungewollte Kinder können zur Adoption freigegeben werden. Ein Klassenkamerad von mir hat sich im Unterricht mal dankbar geäußert, dass er adoptiert wurde und lebt anstatt abgetrieben zu werden.

mispel
@18:30 Uhr von Tada

Na dann weder Frau noch Mann, sondern immer nur die schwangere Person bzw. der schwangere Mensch.

 

Sie scheinen zu der Sorte Mensch zu gehören, die meinen, dass auch Männer schwanger werden können. Aber das Problem bleibt das gleiche.

 

Ich bin übrigens für verstärkte Aufklärung der Männer. Manche scheinen nicht zu wissen, dass das was sie da haben Fortpflanzungsorgane sind und dass selbst die sichersten Verhütungsmittel eine Fehlerquote haben (siehe Pearl Index).

 

Für Frauen gilt das gleiche.

Tino Winkler
@18:41 Uhr von Michael O

Von einer Partei die bis 2013 noch die Pädophilie wollte, ist ja nichts anderes zu erwarten, ich erinnere:

„Es gab fünf Beschlüsse der Grünen zu Bundes- und Landtagswahlen, in denen sie eine Abschaffung der entsprechenden Strafrechts-Paragrafen forderten“, sagte der Sozialforscher Stephan Klecha vom Göttinger Institut für Demokratieforschung.

Das sagt ja alles!!!

 

Weshalb veröffentlichen Sie denn hier eine Lüge.

Silverfuxx
18:41 Uhr von Michael O

Endlich mal was Neues :) Danke

Die ganzen anderen üblichen Sprüche kennt man ja schon (gähn), aber einen Zusammenhang zwischen 'Pädophilie wollen' und der sicheren Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbrüchen hat bisher noch niemand hingekriegt. LOL 

Wenn der jetzt noch erklärt würde...

Tada
18:32 Uhr von Bauer Tom

 

"Warum nicht gleich Toetung generell straffrei machen?"

...

 

Aus zwei Gründen:

 

Erstens ist ein Klumpen Zellen biologisch noch lange kein Mensch.

Den Klumpen kann man in Reagenzglas in mehrere  zerteilen, einsetzen und aus jedem Teil wird ein ganzer Mensch heranwachsen. In der Natur nennt sich das eineiige Mehrlinge. 

Ebenso können 2 Klumpen verschmelzen (wenn es doppelten Eisprung gab) und zu einem Menschen heranwachsen. Das nennt sich wissenschaftlich Chimäre. 

Im Verlauf der Schwangerschaft sieht das freilich anders aus. Dennoch sind Abtreibungen wegen Erkrankungen und gravirenden Behinderungen auch später im Verlauf der Schwangerschaft erlaubt.

 

Zweitens beginnt die Menschwerdung rechtlich mit der Geburt.

Auch Kindergeld wird ab der Geburt gezahlt und nicht ab der Zeugung.

 

Religionen sehen Abtreibungen nicht vor, aber ebenso sind da Vergewaltigungen, Ehebruch und zum Teil Scheidungen nicht erlaubt. Es wird eine idealisierte Weltanschauung propagiert.

Tada
18:43 Uhr von mispel

Ich habe jemandem geantwortet. Lesen Die diesen Beitrag auch.

 

 

IBELIN
BIN dagegen

den Paragraphen gaenzlich abzuschaffen. 

Was , wenn die Frau zum Abbruch genoetigt wurde, was, wenn eine Gewalteinwirkung zum Abbruch fuehrt, was, wenn das Kind bereits 7 Monate alt ist, was und was und was....

Verstehe Juristen bisweilen nicht. Schwangerschaftsabbruch ist in jedem Fall ein Eingriff in die Unversehrtheit einer Frau und des ungeborenen Kindes. Selbstverstaendlich muss  der Eingriff  in den Haenden des Staates bleiben und kann ,wenn die gesetzlichen  Voraussetzungen vorliegen, angewandt werden. 

 

 

marvin
@17:50 Uhr von fruchtig intensiv

Es gibt jedoch ein ABER: Wer kann den Abtreibungswunsch äußern? Nur die schwangere Frau? Oder ihr Mann? Oder nur die Frau? Oder nur der Mann?

Mit den Begriffen "Mann" und "Frau" lässt sich das künftig nicht mehr regeln. Nach dem neuen "Selbstbestimmungsgesetz", für das ja ebenfalls die Frau Paus verantwortlich zeichnet, ist das Geschlecht, das physisch die Kinder bekommt, nicht mehr bestimmt. Und wehe, sie weisen auch nur beiläufig darauf hin, dass der werdende Vater im neunten Monat früher mal eine Frau war...

werner1955
@18:41 Uhr von harry_up

 

Vielleicht für diejenigen mehr ein Rätsel, die nicht mehr so ganz jung sind? :-)

Also mir und meiner Frau war klar wie wir gemeinsam einfach nach zwei Kinder keine mehr bekommen haben.

Damal hatten viel Angst das wichtigste Körperteil des mannes würde dann entfernt. Ich wuste das es Vasektomie ist.

Bruno14
@18:04 Uhr von schiebaer45

gehört nur mir. Darüber zu bestimmen ob eine Frau eine Abtreibung vornimmt hat nur sie meine ich. Natürlich wäre es besser sie nimmt die Pille und ihr Partner den Gummi wenn es zu gewollten Verkehr kommt,aber wie sieht es den bei Vergewaltigung aus? Deshalb kann der § 218 kann m.M.n. entfallen.

 

Der Bauch gehört nur der Frau, das stimmt. Das neue selbständige Leben, das in ihr heranwächst, gehört zunächst einmal niemandem. 
Das Thema eignet sich nicht für plakative Thesen und Positionen.

Ministerin Paus hat recht, dass Schwangerschaftskonflikte nicht primär mit dem Strafrecht zu regeln sind. Aber unser Grundgesetz schützt aus guten Gründen auch den pränatalen Menschen. 
Beratung, Beratung, Beratung, außerdem jede mögliche finanzielle Unterstützung und auch die Begleitung, ein Neugeborenes Kind zur Adoption frei zu geben: Es gibt vieles zu verbessern, bevor man den Paragraf 218 ganz streicht. 
 

 

werner1955
will Straffreiheit bei Abtreibungen

 

Was will sie denn bei mehr als 90.000 Straffreiheit Abtreibungen ändern?

Zille1976
Keine Verantwortung mehr übernehmen

Ein Staat hat als Aufgabe die Familie zu schützen und zu fördern.

Stattdessen wird es immer leichter gemacht die Familie zu zerstören. Kein Bock mehr auf Ehe? Kein Problem: Scheidung und den/die Nächste heiraten.

Kind? Egal, abtreiben lassen.

Keiner muss mehr die Konsequenzen sei es Handelns tragen, weil der Staat erlaubt alles rückgängig zu machen.

Wenn der Staat der Institution Familie so wenig Wert beimisst, dann bitte auch Kindergeld, Steuervorteile für Ehepaare und sonstige Unterstützungen für Familien abschaffen.

Wenn konsequent, dann bis zu Ende.

schabernack
@18:37 Uhr von werner1955

 

Aber in einer freien Wohlstandsgeselschaft sollten nachträgliche Verhütungen nicht nötig sein.

 

Nachträgliche Verhütungen sind sowieso auch in Diktaturen,

und in Ländern der sog. «Dritten Welt» unmöglich.

Bauer Tom
@18:49 Uhr von Tada

 

"Warum nicht gleich Toetung generell straffrei machen?"

...

 

Aus zwei Gründen:

Aus zwei Gründen:

 

"Erstens ist ein Klumpen Zellen biologisch noch lange kein Mensch."

Wenn der "Klumpen einen Herzschlag hat nennt man das "Lebewesen"

 

 

 

 

mispel
@18:50 Uhr von Tada

Ich habe jemandem geantwortet. Lesen Die diesen Beitrag auch.

 

Den habe ich natürlich gelesen und mein Kommentar bleibt der gleiche. Für Verhütung und Zeugung tragen immer zwei die Verantwortung und somit auch die Konsequenzen. Daher stellt sich die Frage, inwiefern beide Personen an diversen Entscheidungen und deren Konsequenzen beteiligt sind.

Bruno14
@18:12 Uhr von Humanokrat

... dass ein Embryo bis zu einer bestimmten Entwicklungsstufe als Körper der Frau anzusehen ist und insofern unbedingt vollständig in ihr Selbstbestimmungsrecht fällt. Da würde ich völlig zustimmen und es entspricht auch aller wissenschaftlichen Erkenntnis, die mir bekannt ist.

 

 

Wissenschaftliche Erkenntnis gibt es zu der Frage, ab wann ein Embryo eigenständig leben kann, ebenso zu der Frage, ab wann ein Embryo eigenständige Bewegungen macht, Schmerzempfinden hat etc. Über die Frage, wann eigenständiges menschliches Leben beginnt, kann man in diesem Sinne nicht rein wissenschaftlich entscheiden, das impliziert philosophische, ethische, humanitäre und letztlich weltanschaulich-religiöse Aspekte, auch für atheistische bzw. areligiöse Menschen. 

Für laute oder gar marktschreierische Töne an den beiden extremen Rändern taugt das Thema gar nicht. 
 

Bruno14
@18:37 Uhr von werner1955

 
Wenn Sie Abtreibung für eine Art nachträgliche Verhütung halten, dann wird das für Sie wahrscheinlich auch noch 2053 ein großes Rätsel sein.

Aber in einer freien Wohlstandsgeselschaft sollten nachträgliche Verhütungen nicht nötig sein.

 

Der Begriff "nachträgliche Verhütung" ist für mich eine verharmlosende Wortschöpfung.

 

Olivia59
Konkrete Änderungen?

Bedeutet das eigentlich die Erweiterung der aktuellen Regelung über die 12. Woche hinaus, quasi bis unmittelbar vor Geburt? Kann ich mir kaum vorstellen, doch bei dem was einige heute unter progressiv verstehen überrascht mich nur noch wenig.

frosthorn
@19:18 Uhr von Bruno14

 
Wenn Sie Abtreibung für eine Art nachträgliche Verhütung halten, dann wird das für Sie wahrscheinlich auch noch 2053 ein großes Rätsel sein.

Aber in einer freien Wohlstandsgeselschaft sollten nachträgliche Verhütungen nicht nötig sein.

 

Der Begriff "nachträgliche Verhütung" ist für mich eine verharmlosende Wortschöpfung.

 

Lesen Sie die ganze Beitragskette. Der Begriff "nachträgliche Verhütung" stammt von mir, ich verwendete ihn in einer Antwort auf einen Post von @werner1955 von 18:21h. Verharmlosend habe ich ihn keinesfalls gemeint.

NieWiederAfd
@18:27 Uhr von Der neue Goldstandard

Zitat: "Es gehe um fundamentale, um existenzielle Fragen, es gehe um das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung und um das Recht von Frauen, über ihren Körper zu entscheiden, sagte die Grünen-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe."

.

Es ist sehr bezeichnend, dass Grüne_r_s_in_* keinen Respekt vor dem Leben haben und will Frauen ein bedingungsloses Recht auf Kindstötung einräumen.

Geframet wird diese Kindstötung mit einem "Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung und um das Recht von Frauen, über ihren Körper zu entscheiden".

Pfui Deibel.

 

Schon klar, dass sie selbst dieses sensible Thema mit der Keule bearbeiten. 
Grüne haben einen hohen und umfassenden Respekt vor dem Leben, die von der Sensibilität für Frauen in Schwangerschaftskonflikten über den Schutz von Kindern vor familiärer Gewalt bis hin zu den ökologischen Lebensbedingungen unserer Kinder in der Zukunft reicht und auch das Lebensrecht zu uns geflüchteter Menschen und ihrer Kinder einschließt. 
 

 

Bauer Tom
@19:21 Uhr von Olivia59

"Bedeutet das eigentlich die Erweiterung der aktuellen Regelung über die 12. Woche hinaus, quasi bis unmittelbar vor Geburt?"

Laut Tada scheinbar schon Zitat:"Zweitens beginnt die Menschwerdung rechtlich mit der Geburt."

 

Account gelöscht
@18:56 Uhr von Bruno14

gehört nur mir. Darüber zu bestimmen ob eine Frau eine Abtreibung vornimmt hat nur sie meine ich. Natürlich wäre es besser sie nimmt die Pille und ihr Partner den Gummi wenn es zu gewollten Verkehr kommt,aber wie sieht es den bei Vergewaltigung aus? Deshalb kann der § 218 kann m.M.n. entfallen.

 

Der Bauch gehört nur der Frau, das stimmt. Das neue selbständige Leben, das in ihr heranwächst, gehört zunächst einmal niemandem. 
Das Thema eignet sich nicht für plakative Thesen und Positionen.

Ministerin Paus hat recht, dass Schwangerschaftskonflikte nicht primär mit dem Strafrecht zu regeln sind. Aber unser Grundgesetz schützt aus guten Gründen auch den pränatalen Menschen. 
Beratung, Beratung, Beratung, außerdem jede mögliche finanzielle Unterstützung und auch die Begleitung, ein Neugeborenes Kind zur Adoption frei zu geben: Es gibt vieles zu verbessern, bevor man den Paragraf 218 ganz streicht. 
 

 

OK, man kann vieles verbessern bevor der § 218 ganz gestrichen wird.Nur zu sage ich dann !

frosthorn
@19:21 Uhr von Olivia59

Bedeutet das eigentlich die Erweiterung der aktuellen Regelung über die 12. Woche hinaus, quasi bis unmittelbar vor Geburt? Kann ich mir kaum vorstellen, doch bei dem was einige heute unter progressiv verstehen überrascht mich nur noch wenig.

 

Kein Mensch würde heute (meines Wissens) Abtreibungen unmittelbar vor der Geburt als "progressiv" verstehen.

Es ist zum Verzweifeln, dass dieses Thema hier immer so diskutiert wird, als müssten gewissenlose Kindesmörder gegen reaktionäre Frauenfeinde gewinnen und umgekehrt. Nur ein einziger Forist (@NieWiederAfD) weist hier unermüdlich darauf hin, dass das Thema so gerade nicht angegangen werden kann. Wenn das doch nur allgemein verstanden würde!

weingasi1
@18:23 Uhr von ONYEALI

 

Abtreibung ist kein Mord, Abtreibung wäre "menschlicher", als lieblos aufwachsen zu =>müssen !  Ich bin solch ungewolltes Kind, drum kenne ich die Gefühle solcher Kinder. 

Selbst für diesen Fall sehen die Gesetze mind. 3 Alternativen vor. Die Babyklappe, die anonyme Geburt im Krankenhaus, die Adoption. Ich persönlich halte die jetzige Gesetzeslage für ausreichend, da es sowohl div. Verhütungsmöglichkeiten, einige Möglichkeiten des legalen Abbruches, als eben auch versch. Möglichkeiten bei/nach der Geburt gibt. Bei Fällen, wo keine dieser Möglichkeiten greift, bei genauer Überlegung aber eben doch ein nachvollziehbarer Grund vorhanden ist, muss es dann eben die Einzelfalleintscheidung richten. Das dürften aber nur ein paar wenige sein.

 

 

 

 

Sisyphos3
@18:49 Uhr von Tada

Erstens ist ein Klumpen Zellen biologisch noch lange kein Mensch.

Zweitens beginnt die Menschwerdung rechtlich mit der Geburt.

 

 

 

ein Zellhaufen

mit Erlaub gefragt widerlicher geht es nicht ? 

 

 

"Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützt auch das sich im Mutterleib entwickelnde Leben als selbständiges Rechtsgut." Urteil, 25. 02.75, Az.: 1 BvF 1, 2, 3, 4, 5, 6/74
Angesichts der Tatsache, dass das BVerfG bereits 2x erkannt hat, dass auch das ungeborene Leben unter Art. 2 II GG fällt (Entwicklung als Mensch und nicht zum Menschen) 

 

es ist ein Thema daas man mit etwas mehrFeingefühl angehen sollte

eine Frau hat Persönlichkeitsrechte

aber ein Recht auf Leben ...gilt auch auf das Ungeborene
 

Olivia59
@19:30 Uhr von frosthorn

Bedeutet das eigentlich die Erweiterung der aktuellen Regelung über die 12. Woche hinaus, quasi bis unmittelbar vor Geburt? Kann ich mir kaum vorstellen, doch bei dem was einige heute unter progressiv verstehen überrascht mich nur noch wenig.

 

Kein Mensch würde heute (meines Wissens) Abtreibungen unmittelbar vor der Geburt als "progressiv" verstehen.

Es ist zum Verzweifeln, dass dieses Thema hier immer so diskutiert wird, als müssten gewissenlose Kindesmörder gegen reaktionäre Frauenfeinde gewinnen und umgekehrt. Nur ein einziger Forist (@NieWiederAfD) weist hier unermüdlich darauf hin, dass das Thema so gerade nicht angegangen werden kann. Wenn das doch nur allgemein verstanden würde!

 

Ich habe mal eine Podiumsdiskussion zwischen Abtreibungsgegnerin und -Befürworterin verfolgt, bei der die Befürworterin in der ganzen Stunde nur mit dem Satz eingegangen ist, das ein Kind erst mit Geburt seine Rechte erlangt. Wenn es sich darin erschöpft ist die Konsequenz klar.

Tada
19:16 Uhr von mispel

 

"Den habe ich natürlich gelesen und mein Kommentar bleibt der gleiche. Für Verhütung und Zeugung tragen immer zwei die Verantwortung und somit auch die Konsequenzen."

...

 

Angefangen mit der Schwangerschaft: NEIN!

In der Realität tragen eben nicht beide Elternteile dieselben Konsequenzen einer Zeugung.

​​​​​

Schön wäre es, wenn Menschen wie manche Vogelarten abwechselnd brüten und abwechselnd auf Futtersuche gegen könnten. Ist aber nicht.

 

In der Realität wollen Frauen im Schnitt früher Kinder, als Männer und in der Realität beschäftigen sich Frauen früher (oder überhaupt) mit Familienplanung, als Männer.

Auch die Verhütung bleibt oft "Frauensache". Eben weil die Frau schwanger wird und nicht der Mann.

 

Das geht weiter so bis hin zu gesellschaftlichen Erwartung, bzw. der des Arbeitgebers, dass Frau bei den Kindern bleibt und Mann kein Erziehungsurlaub macht. 

Dadurch entstehen weitere Nachteile für die Frau.

Sisyphos3
eine äußerst schwierig Sache

 

Abtreibung weil das Geschlecht nicht passt ?

der Termin der Geburt ungeschickt ...?

denke mit der jetzigen Lösung

müsste eigentlich auch ein Abtreibungsbefürworter zurecht kommen

Donousa
@18:31 Uhr von Der neue Goldstandard

Zitat: ""Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können? Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?", fragte Paus."

.

Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden?

Das kann ich gerne erklären: die Planung des Kinderkriegens kann Mann und Frau alleine über den Geschlechtsverkehr bzw. die Einhaltung von Verhütungspraktiken, mit welcher Mann und Frau darüber entscheiden, in welchen Abständen eine Frau Kinder bekommt.

Ein Abbruch einer Schwangerschaft nach der Befruchtung der Eizelle nennt sich Mord, egal welche Framingwort die Grünen_r_s_in_+ dafür verwenden wollen.

Na dann, willkommen im Mittelalter. Gut dass diese Meinung keine Mehrheiten 2023 mehr findet.

Michael O
@18:46 Uhr von Tino Winkler

Das ist keine Lüge, kann jeder nachlesen!!

 

Xray1
BVerfG

Nun, das kann man ja politisch wollen.

Aber haben die Befürworter mal die einschlägigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts gelesen?

Bis einschl. zu den Neuregelungen nach der Wiedervereinigung hat das Gericht eine völlige Freigabe immer explizit abgelehnt, da alle ungeborenen Entwicklungsstufen der Spezies Homo sapiens unter den Schutz des Art 1 GG (Menschenwürde) fallen. Die aktuelle "Verboten aber straffrei" Klausel ist so mit Bauchgrimmen das absolute Maximum gewesen, was das Gericht noch gerade so akzeptiert hat. Kann ja sein, dass das heute anders ausfallen würde. Aber Wetten würde ich nicht drauf.

Kaneel
@18:33 Uhr von Nachgedacht

Schutz vor s.g. Gehsteigbelästigung ist überfällig

Habe ich in Deutschland noch nie erlebt.

Inwiefern sollten Sie das erlebt haben?

DerVaihinger
@18:23 Uhr von ONYEALI

Bis jetzt wurde immer nur mit "Verbot" hantiert. Man hat mal aus Sicht des Staatsanwalts  geurteilt,...oder aus der Sicht der Mutter, manchmal sogar aus Sicht des Vaters,.....aber niemand argumentiert mal => aus der Sicht des  -  Kindes !

Es ist für ein ungewolltes Kind ein fürchterlicher Zustand : Es bleibt =>"ungeliebt"!

Das Leben für ein ungewolltes / ungeliebtes Kind ist die Hölle !                                       Bei lieblosen Eltern  -  ncht  -   geboren zu werden,  muss gesetzliche Chance des Fötus sein!

  Deshalb bin ich => für... die Abtreibing.

Abtreibung ist kein Mord, Abtreibung wäre "menschlicher", als lieblos aufwachsen zu =>müssen !  Ich bin solch ungewolltes Kind, drum kenne ich die Gefühle solcher Kinder. 

 

 

Dafür haben Sie mein Mitgefühl.

Meine jüngste Schwester war ein "Betriebsunfall", sprich ein ungewolltes Kind.

Danach war sie als Nesthäkchen der erklärte Liebling der Eltern.

Es geht sowohl wie bei Ihnen, wie auch bei meiner Schwester.

 

Eine Patentlösung werden .

 

 

 

 

falsa demonstratio
@18:37 Uhr von Tarek94

Die Koalition arbeite zudem "mit Hochdruck" daran, sogenannte Gehsteigbelästigungen von schwangeren Frauen zu beenden. Gemeint damit sind Protestaktionen von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern etwa vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Krankenhäusern oder Praxen.

 

Die Bundesfamilienministerin will also Art. 8 GG abschaffen? Oder vielmehr "Protestaktionen" verbieten, die der rot/grün/gelben Koalition nicht gefallen? 

 

Art. 8 GG muss nicht abgeschafft, sondern angewendet werden. In Abs. 2 heißt es, dass dieses Recht (die Versammlungsfreiheit) für Versammlungen unter freiem Himmel durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden kann. Mehr ist nicht beabsichtigt. Insbesondere Abs. 1 soll unangetastet bleiben.

ONYEALI
@19:16 Uhr von Bauer Tom

 

"

Wenn der "Klumpen einen Herzschlag hat nennt man das "Lebewesen" Zitat-Ende

Neugierige Frage : Hat Ihr "Klumpen-mit-Herzschlag" ein Gehirn, also ein zentrales Nervensystem ?????? Nein !

Also ist der "Klumpen-mit-Herzschlag" absolut kein Mensch ....!  Stimmen Sie mir zu ?

 

 
 

 

 

Tada
19:31 Uhr von Sisyphos3

Dich!

 

Sie antworten auf mein Biologisch mit Rechtlichem und trotzdem ist der Mensch rechtlich erst ab Geburt als juristische Person anerkannt.

Daran ändert auch nichts in den durch Sie zitierten Paragraphen.

 

Würde man den Menschen ab Befruchtung anerkennen dürfte man noch nicht einmal eine künstliche Befruchtung machen und Embryos einfrieren oder mit Stammzellen hantieren. (Ich habe alle 3 Mal die Plazenta und das Nabelschnurblut gespendet).

 

Auch Pränataldiagnostik wäre unmöglich.

weingasi1
@18:12 Uhr von Humanokrat

Die Idee der Fristenlösungen war ja immer, dass ein Embryo bis zu einer bestimmten Entwicklungsstufe als Körper der Frau anzusehen ist und insofern unbedingt vollständig in ihr Selbstbestimmungsrecht fällt. Da würde ich völlig zustimmen und es entspricht auch aller wissenschaftlichen Erkenntnis, die mir bekannt ist.

Bei den Möglichkeiten, die es gibt, bin ich zwar bedingt Ihrer Meinung, würde es aber (ungern) akzeptieren.

 

Wenn man jegliche gesetzliche Regelung streicht, wäre dann (theoretisch) die Abtreibung eines Fötus im 7ten oder 8ten Monat legal? Das kann ich mir schwer vorstellen, weil es sich im Prinzip (meistens) um ein eigenständiges menschliches Lebewesen handelt, welches nicht unbedingt nur dem Selbstbestimmungsrecht der Frau unterliegt.

DAS könnte ich allerdings in nur gaaaanz wenigen Fällen, z.B. wenn Gefahr für die Mutter besteht, oder wenn wahrscheinlich eine Behinderung des Kindes der Fall sein wird, weil man einige Untersuchungen m.W. erst relativ spät machen kann.

 

 

 

Sisyphos3
@18:31 Uhr von Der neue Goldstandard

Ein Abbruch einer Schwangerschaft nach der Befruchtung der Eizelle nennt sich Mord, egal welche Framingwort die Grünen_r_s_in_+ dafür verwenden wollen.

 

 

es gab schon immer den Begriff "Kindstötung" und nicht Mord

und selbst im tiefsten / dunkelsten Mittelalter

hatte man mehr Achtung vor dem Ungeborenen

eine schwangere Frau durfte z.B. nicht hingerichtet werden

Tada
19:35 Uhr von Sisyphos3

 

"müsste eigentlich auch ein Abtreibungsbefürworter zurecht kommen"

...

 

Es gibt keine "Abtreibungsbefürworter"!

 

Es gibt nur Befürworter der freien Entscheidung  der von der Schwangerschaft selbst betroffenen Frauen.

 

Da die Situation immer sehr individuell ist kann jede Frau am besten entscheiden, was sie zu tun hat ohne irgendwelchen Bierbäuchen Rechenschaft abzulegen.

 

 

Silverfuxx
19:31 Uhr von weingasi1

Dieses Schein-Argument `können das ja dann zur Adoption freigeben´ ist ja auch nicht totzukriegen...

Falls Sie Mutter sind, können Sie sich den Unterschied zwischen im zweiten Monat abtreiben und Schwangerschaft `regulär´ beenden (wobei auch die Zeit danach zu berücksichtigen ist) vielleicht vorstellen.

Es geht hier um das Recht auf Straffreiheit. Und nicht so eine eines angeblichen Rechtsstaats unwürdige Wischi-Waschi-Handhabung, weil man sich nicht traut, sich mit der Kirche oder sonstigen Fundamentalisten anzulegen.

Und das Recht von Frauen, über ihren Körper zu entscheiden. Immer, und nicht mit ein paar Monaten Ausnahme, weil manche glauben, das sei für irgendwen besser.

MargaretaK.
@18:06 Uhr von Veto

Aber nicht, weil ich religiöse oder ähnliche Vorbehalte habe.
Derzeit ist eine Abtreibung immer straffrei möglich, wenn
• wenn vorher eine Beratung "bei einer staatlich anerkannten Stelle" stattgefunden hat. Dann ist die Abtreibung bis zur 12. Woche möglich.
• wenn eine medizinische Indikation vorliegt (z. B. Todesrisiko der Schwangeren). Dann kann sogar nach der 12. Woche abgetrieben werden.
Was wir nicht brauchen:
Abtreibungen, weil das Kind das falsche Geschlecht, eine mögliche Behinderung, etc. haben wird. Das wären weder von einer Beratungsstelle anerkennbare Gründe, noch wäre das eine medizinische Indikation.

 

Und was ist bei einer nachgewiesenen schweren Behinderung? Das Kind hat so gut wie keine bzw. nur kurze Überlebenszeit. Festgestellt nach der 12. Woche. Auch Komplikationen zum Ende der Schwangerschaft sind für die Mutter möglich. "Normalerweise" müsste das Kind ausgetragen werden.

Keine anerkennbaren Gründe?