Unfallstelle in Berlin (Archivbild 2016)

Ihre Meinung zu Raser scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Mordurteil

Der Fall eines wegen Mordes verurteilten Rasers in Berlin sorgte für Aufsehen - auch weil der Bundesgerichtshof zunächst eine Neuverhandlung angeordnet hatte. Nun scheiterte der Mann mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung.

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72 Kommentare

Kommentare

Alter Brummbär
Raser scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Mordurteil

Das ist gut so

ich1961
Gut so.   Ich hoffe, das war…

Gut so.

 

Ich hoffe, das war der letzte "Winkelzug" der möglich war.

 

In meinen Augen, wissen die Raser (und andere) sehr genau, was sie tun und welche Folgen "das Tun" haben kann. Also muss auch die härteste mögliche Strafe her.

 

 

Raho59
@15:20 Uhr von Alter Brummbär

Das ist gut so

Volle Zustimmung. Nur die 13Jahre für den anderen scheinen mir zuwenig.

Account gelöscht
Raser scheitert vor Verfassungsgericht

Das ist auch gut so und hoffentlich eine Warnung an all die anderen Raser. Glaube Mörder darf man ja schreiben. 

Wer wissentlich in Kauf nimmt, dass andere Menschen durch Raserei in einer Innenstadt in Gefahr bringt gehört vor Gericht und mit maximal Strafe verurteilt. Die dürften nie mehr ein Kraftfahrzeug führen dürfen, zusätzlich in der Notaufnahme ihre Sozialstunden abarbeiten. 

gez. CVP  Wähler 

werner1955
Raser scheitert

Endlich auch mal ein Urteil das den Titel "im Namen des Volkes" tragen darf und von allen anständigen Menschen begrüßt wird.

Diabolo2704
Geschwindigkeitsfrage

Zitat von V8forever (15:30 Uhr) : "Wer wissentlich in Kauf nimmt, dass andere Menschen durch Raserei in einer Innenstadt in Gefahr bringt gehört vor Gericht und mit maximal Strafe verurteilt"

Prinzipiell richtig, aber warum nur erst bei Raserei und nicht bereits bei der Gefährundung des Lebens anderer Verkehrsteilnehmer durch überhöhte Geschwindigkeit ?

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, kann im Ernstfall nicht mehr rechtzeitig bremsen und von einem PKW gerammte Fußgänger/Radfahrer sind bei 51 km/h auch tot.

albexpress
Daran kann man

erkennen wir haben gute Gesetze. Es fehlt nur an Richtern die diese auch umsetzen. Es muss einfach aufhören für die Täter alle möglichen und unmöglichen Tatsachen zu verdrehen damit sie möglichst straffrei davon kommen.Bei jedem Mord wird ersteinmal in den Raum gestellt dass er Schuldunfähig sein könnte und geistige Probleme hat. Jeder Mörder hat geistige Probleme,ein normaler Mensch bringt keinen anderen um.Selbst eine Schwere Kindheit ist kein  Grund kriminell zu werden. Auch Bewährung sollte es nur einmal im Leben geben und auch nur bei Straftaten die mit maximal 1,5 Jahren bestraft werden. Genauso sollte man bei Wiederholungstätern das Strafmaß am oberen Ende nicht am unteren ansetzen 

Kaneel
Dagegen...

...hat ein Raser in Leipzig gerade ein m.E. verhältnismäßig mildes Urteil von knapp drei Jahren für das Überfahren einer roten Ampel und den nachfolgenden Tod von drei Menschen bekommen.

Der Angeklagte hatte trotz roter Ampel die wartenden PKWs auf der Rechtsabbiegespur überholt um dann geradeaus weiterzufahren. Anschließend ist er in mehrere Fußgänger gerast.

Der Angeklagte beruft sich darauf einen epileptischen Anfall gehabt zu haben, was anhand von Zeugenaussagen (er sei ohne erkennbare Einschränkung ausgestiegen) und eines Gutachtens, das eine gezielte Lenkung des Fahrzeugs attestiert, als relativ unwahrscheinlich gesehen wird.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/tot…

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/pro…

Account gelöscht
@15:43 Uhr von Diabolo2704

Zitat von V8forever (15:30 Uhr) : "Wer wissentlich in Kauf nimmt, dass andere Menschen durch Raserei in einer Innenstadt in Gefahr bringt gehört vor Gericht und mit maximal Strafe verurteilt"

Prinzipiell richtig, aber warum nur erst bei Raserei und nicht bereits bei der Gefährundung des Lebens anderer Verkehrsteilnehmer durch überhöhte Geschwindigkeit ?

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, kann im Ernstfall nicht mehr rechtzeitig bremsen und von einem PKW gerammte Fußgänger/Radfahrer sind bei 51 km/h auch tot.

Das ist von der Sache her richtig. Ein Radfahrer kann auch schon mit 30 km/h tödlich verletzt sein, aber um diese Thema geht es hier nicht! Übrigens ist der PKW Fahrer immer mit schuld wenn ein Radfahrer dabei war, leider. 

Tada
15:43 Uhr von Diabolo2704

Sie liegen da verkehrt, weil Sie sich an der Höchstgeschwindigkeit verbeißen.

 

Prinzipiell gilt in Deutschland: Fahren ist nur in dem Maße erlaubt, dass weder Menschen noch Sachen gefährdet sind.

 

Bei aktuellen tiefen Temperaturen muss man z.B. wegen vereisten Fahrbahnen ggf. noch langsamer fahren, als die zugelassene Geschwindigkeit es erlauben würde.

Genauso bei Regen, verschmutzter Fahrbahn usw.

 

Prinzipiell gefährdet jeder Autofahrer alleine durch das Fahren auch andere. Deshalb trägt jeder eine Teilschuld, wenn es zu einem Unfall kommt. (Und deshalb sind hier solche Urteile wie in den USA nicht möglich.)

Tada
15:43 Uhr von Diabolo2704

Sie liegen da verkehrt, weil Sie sich an der Höchstgeschwindigkeit verbeißen.

 

Prinzipiell gilt in Deutschland: Fahren ist nur in dem Maße erlaubt, dass weder Menschen noch Sachen gefährdet sind.

 

Bei aktuellen tiefen Temperaturen muss man z.B. wegen vereisten Fahrbahnen ggf. noch langsamer fahren, als die zugelassene Geschwindigkeit es erlauben würde.

Genauso bei Regen, verschmutzter Fahrbahn usw.

 

Prinzipiell gefährdet jeder Autofahrer alleine durch das Fahren auch andere. Deshalb trägt jeder eine Teilschuld, wenn es zu einem Unfall kommt. (Und deshalb sind hier solche Urteile wie in den USA nicht möglich.)

w120
@15:43 Uhr von Diabolo2704

Zitat von V8forever (15:30 Uhr) : "Wer wissentlich in Kauf nimmt, dass andere Menschen durch Raserei in einer Innenstadt in Gefahr bringt gehört vor Gericht und mit maximal Strafe verurteilt"

Prinzipiell richtig, aber warum nur erst bei Raserei und nicht bereits bei der Gefährundung des Lebens anderer Verkehrsteilnehmer durch überhöhte Geschwindigkeit ?

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, kann im Ernstfall nicht mehr rechtzeitig bremsen und von einem PKW gerammte Fußgänger/Radfahrer sind bei 51 km/h auch tot.

 

Meinen Sie statt 50 km 51km/h.

 

Grundsätzlich kann man durchaus in manchen Fällen strafrechtlich belangt werden.

Ihr Beispiel dürfte schon daran scheitern, dass der Nachweis, dass der Unfall bei einer Geschwindigkeit von 50 Km/h so nicht ausgegangen wäre, nicht zu führen ist.

 

Im übrigen bei Glatteis dürften bereits 30 km/H zu schnell sein, obwohl 50 erlaubt wäre.

w120
@15:58 Uhr von V8forever

 

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, kann im Ernstfall nicht mehr rechtzeitig bremsen und von einem PKW gerammte Fußgänger/Radfahrer sind bei 51 km/h auch tot.

Das ist von der Sache her richtig. Ein Radfahrer kann auch schon mit 30 km/h tödlich verletzt sein, aber um diese Thema geht es hier nicht! Übrigens ist der PKW Fahrer immer mit schuld wenn ein Radfahrer dabei war, leider. 

Die Zusammenhänge sind natürlich wesentlich komplexer, aber warum kann nicht auch eine Einzelperson rasen und praktisch ein Rennen durchführen.

sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html

Sisyphos3
Erstaunlich

 

 

wie dreist und uneinsichtige einige Zeitgenossen sind

 

ob  jemand bei der moralischen Einstellung eine Fahrerlaubnis braucht ?

saschamaus75
@15:50 Uhr von albexpress

>> Genauso sollte man bei Wiederholungstätern das

>> Strafmaß am oberen Ende nicht am unteren

>> ansetzen 

 

Ähh, genau DAS ist seit Jahrzehnten (wenn nicht seit Jahrhunderten oder gar Jahrtausenden) der ganz normale Standard(!) vor Gericht? oO

Raho59
@16:00 Uhr von w120

 

 

Im übrigen bei Glatteis dürften bereits 30 km/H zu schnell sein, obwohl 50 erlaubt wäre.

Hier gilt, wie überall:

Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird

Sisyphos3
@15:59 Uhr von Tada

Prinzipiell gefährdet jeder Autofahrer alleine durch das Fahren auch andere. 

 

 

dann sind wir beim Thema Verschuldung - und Gefährdungshaftung

 

kurtimwald
@15:43 Uhr von Diabolo2704

Zitat von V8forever (15:30 Uhr) : "Wer wissentlich in Kauf nimmt, dass andere Menschen durch Raserei in einer Innenstadt in Gefahr bringt gehört vor Gericht und mit maximal Strafe verurteilt"

Prinzipiell richtig, aber warum nur erst bei Raserei und nicht bereits bei der Gefährundung des Lebens anderer Verkehrsteilnehmer durch überhöhte Geschwindigkeit ?

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, kann im Ernstfall nicht mehr rechtzeitig bremsen und von einem PKW gerammte Fußgänger/Radfahrer sind bei 51 km/h auch tot.

Der Artikel hier geht um die Tötung eines Menschen aus niedrigen Beweggründen, das ist Mord.

Was Sie schildern ist versuchter Totschlag.

draufguckerin
Rücksichtslose Raser in Berlin und anderswo

Die Strafe für Raser "Alpi", Alperen T., der in Bremen einen älteren Mann totgefahren hatte, betrug 2 Jahre und ein paar Monate. Auch sein Anwalt hat sich nicht geschämt, für diese Tat seines Mandanten durch alle Gerichtsinstanzen zu gehen.

Als Youtuber Alpi hatte Alperen seine Fahrten durch die Stadt mit mehr als 100 km/h immer aufgenommen. Sein Wunsch, das sagte er im Prozess: Geld mit den Raser-Videos zu verdienen. Dafür musste ein Mensch sterben. 

Ich meine, wer ohne Not und nur aus Bock unsere Mitmenschen gefährdet und Gesetze missachtet, der sollte die Strafe erhalten und annehmen, die dafür vorgesehen ist.

Ich verstehe nicht, wie man sich nach so einem unsäglich rücksichtslosen Verhalten und mit der Schuld, die man sich dadurch aufgeladen hat, über das angemessene Strafmaß beschweren kann.

w120
@15:59 Uhr von Tada

Sie liegen da verkehrt, weil Sie sich an der Höchstgeschwindigkeit verbeißen.

 

Prinzipiell gilt in Deutschland: Fahren ist nur in dem Maße erlaubt, dass weder Menschen noch Sachen gefährdet sind.

 

Bei aktuellen tiefen Temperaturen muss man z.B. wegen vereisten Fahrbahnen ggf. noch langsamer fahren, als die zugelassene Geschwindigkeit es erlauben würde.

Genauso bei Regen, verschmutzter Fahrbahn usw.

 

Prinzipiell gefährdet jeder Autofahrer alleine durch das Fahren auch andere. Deshalb trägt jeder eine Teilschuld, wenn es zu einem Unfall kommt. (Und deshalb sind hier solche Urteile wie in den USA nicht möglich.)

 

Es ist der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs zuzurechnen, wenn ein von einem Fahrzeug überrollter, aber dennoch überlebender Hund in engem zeitlich-örtlichem Zusammenhang danach seinen Halter beißt.

https://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndpro…

 

"g"

schabernack
@15:59 Uhr von Tada

 

Prinzipiell gefährdet jeder Autofahrer alleine durch das Fahren auch andere. Deshalb trägt jeder eine Teilschuld, wenn es zu einem Unfall kommt. (Und deshalb sind hier solche Urteile wie in den USA nicht möglich.)

 

Niemand trägt eine Mitschuld an einem Verkehrsunfall, nur weil er oder sie ein Auto steuerte. Die Frage ist das Unfallgeschehen im Einzelfall.

draufguckerin
geile Karren, minderbemittelte Raser

Mit Auto-Posing und Herumrasen wollen junge Männer ihre Potenz demonstrieren: Alle mal Hergucken, was ich kann. Ich kann mir diese geile Karre leisten, ich beherrsche sie, ich bin der Schnellste und lasse meinen Wagen röhren. Allein das finde ich schon irgendwie krank. Aber dass man dann, wenn durch dieses Fehlverhalten andere Menschen zu Schaden oder zu Tode gekommen sind, sich noch herausreden und auf Mitleid spekuliert, das finde ich arm. 

Lebenslänglich heißt 15 Jahre, das ist sehr viel für einen jungen Menschen.

Aber mit "Dudu, das darfst Du nicht" kommt man bei manchen Menschen nicht weiter.

rimitino
Wer sich den Gesetzen...

auf Verkehrswegen widersetzt, wird gemäß diesen zur Verantwortung gebracht! Im Falle eines tödlichen Ausgangs ist die härteste Bestrafung, z.B. lebenslänglich, ohne eine Chance, anzulegen!

Nettie
@15:20 Uhr von Alter Brummbär

Das ist gut so

Weil die Prinzipien des Grundgesetzes offensichtlich 'gelten'.

DerSkeptiker
Behandlung von Rasern

@ "V8forever" (Kommentar v. 16.12.2022 - 15:30 Uhr):

Sie schlagen vor, daß Leute, die andere Menschen durch Raserei wissentlich in Gefahr bringen, Sozialstunden in der Notaufnahme leisten sollten.

Oft wird so etwas für Menschen mit einem Hang zu gewissenlosem Verhalten vorgeschlagen.

Ich aber halte das für komplett daneben. Denn ich möchte im Falle, daß ich in die Notaufnahme muß, auf gar keinen Fall von solchen Charakteren in irgendeiner Weise versorgt werden.

In die Notaufnahme gehören Menschen, die ihren Mitmenschen helfen wollen.

Für rücksichtslose Leute ist in der Notaufnahme kein Platz (auf Seiten des Personals).

Peter Kock
Verfassungsbeschwerde vom Raser

Wenn man sich das Bild betrachtet , ist das nun wirklich keine Autobahn also soll er dafür den Kopf hinhalten....leider hilft es nicht ! In solchen Fällen sollte man die Strafe sogar erhöhen dürfen !

albexpress
@16:09 Uhr von saschamaus75

>> Genauso sollte man bei Wiederholungstätern das

>> Strafmaß am oberen Ende nicht am unteren

>> ansetzen 

 

Ähh, genau DAS ist seit Jahrzehnten (wenn nicht seit Jahrhunderten oder gar Jahrtausenden) der ganz normale Standard(!) vor Gericht? oO

Liebe*r sachamaus wie kommt es dann dass Täter x-mal Bewährung bekommen ?

Sisyphos3
@16:19 Uhr von schabernack

Niemand trägt eine Mitschuld an einem Verkehrsunfall, nur weil er oder sie ein Auto steuerte. Die Frage ist das Unfallgeschehen im Einzelfall.

 

 

 

da täuschen sie sich sehr !

Verschuldungshaftung heißt durch sein Verhalten

(Besoffen/Bekifft/zu schnell unterwegs oder in einem nicht verkehrstüchtigen Fzg)

gefährdet man andere

Gefährdungshaftung allein die Tatsache

dass beim Betrieb eines Autos auch bei größter Sorgfalt

eine Gefährdung ausgehen kann

 

 

 

Account gelöscht
Von W120 um 16.03 Uhr

Im seltenen Fall begeht eine Einzelperson in einer Innenstadt ein Rennen. Warum auch, für diese Personengruppe gehören immer zwei dazu. Sonst fehlt der Reiz  sich zu messen und es ist kein Adrenalin dabei. 

Wer fährt schon alleine mit weit über 100km/h durch eine Innenstadt und über rote Ampeln?

 

Kaneel
16:15 Uhr von draufguckerin

Als Youtuber Alpi hatte Alperen seine Fahrten durch die Stadt mit mehr als 100 km/h immer aufgenommen.

Laut meiner Recherche ist er bis zu 170 km/h gefahren und hat versucht andere PKW-Fahrer zu Autorennen zu animieren.  Allein aufgrund dieses Handelns würde ich mir ein höheres Strafmaß wünschen bzw. einen mehrjährigen Führerschein- und Fahrzeugentzug. Vielleicht hilft auch eine "Sozialstrafe" wie in Thailand, wo die Verkehrssünder im Leichenschauhaus putzen müssen.

ich1961

16:30 Uhr von DerSkeptiker

Behandlung von Rasern

@ "V8forever" (Kommentar v. 16.12.2022 - 15:30 Uhr):

 

////Sie schlagen vor, daß Leute, die andere Menschen durch Raserei wissentlich in Gefahr bringen, Sozialstunden in der Notaufnahme leisten sollten.

Oft wird so etwas für Menschen mit einem Hang zu gewissenlosem Verhalten vorgeschlagen.

Ich aber halte das für komplett daneben. Denn ich möchte im Falle, daß ich in die Notaufnahme muß, auf gar keinen Fall von solchen Charakteren in irgendeiner Weise versorgt werden.

In die Notaufnahme gehören Menschen, die ihren Mitmenschen helfen wollen.

Für rücksichtslose Leute ist in der Notaufnahme kein Platz (auf Seiten des Personals).////

 

Ich könnte mir vorstellen, das solche Leute es nicht 1 Std. in der Notaufnahme "aushalten" - die laufen da wohl eher weg.

 

Sonst haben Sie aber recht.

 

 

Kaneel
@16:37 Uhr von V8forever @Von W120 um 16.03 Uhr

Im seltenen Fall begeht eine Einzelperson in einer Innenstadt ein Rennen. Warum auch, für diese Personengruppe gehören immer zwei dazu. Sonst fehlt der Reiz  sich zu messen und es ist kein Adrenalin dabei. 

Wer fährt schon alleine mit weit über 100km/h durch eine Innenstadt und über rote Ampeln?

 

Ich erlebe in letzter Zeit immer häufiger, dass trotz roter Ampel Gas gegeben wird. Nicht Nachts, sondern mitten am Tag. Auch Blinken scheint mittlerweile völlig aus der Mode gekommen zu sein und man darf erahnen was derjenige Verkehrsteilnehmer vorhat. Eine Stadt/ Ortschaft ist zudem keine Rennbahn, 50 km/h ist schon nicht wirklich langsam, warum wird diese Einhaltung nicht stärker kontrolliert und scheint es ein Kavaliersdelikt zu sein 60 km/h oder schneller zu fahren? M.W. soll das in der Schweiz weniger entspannt gehandhabt zu werden.

falsa demonstratio
@15:59 Uhr von Tada

Prinzipiell gefährdet jeder Autofahrer alleine durch das Fahren auch andere. Deshalb trägt jeder eine Teilschuld, wenn es zu einem Unfall kommt.

 

Das ist weder unter zivilrechtlichen, noch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten richtig.

Sisyphos3
@16:40 Uhr von Kaneel

Vielleicht hilft auch eine "Sozialstrafe" wie in Thailand, wo die Verkehrssünder im Leichenschauhaus putzen müssen.

 

 

das würde nach Meinung vieler hier

gegen deren Menschenwürde verstoßen

 

Sokrates

Die Raser haben genau gewußt was sie taten und billigend in Kauf genommen andere zu gefährden. Und sie haben bestimmt gewüßt, daß durch Gefährdung auch andere zu Tode kommen können. Oder was haben beide in der Fahrschule gelernt? Und dann hat noch ein Raser die Frechheit eine Verfassungsbeschwerde gegen sein Urteil einzureichen? Hätte man da nicht gleich ein Medizinisch Psychologisches Gutachten anordnen müssen? Beide sollten nie wieder auf freien Fuß kommen können!

w120
@16:37 Uhr von V8forever

Im seltenen Fall begeht eine Einzelperson in einer Innenstadt ein Rennen. Warum auch, für diese Personengruppe gehören immer zwei dazu. Sonst fehlt der Reiz  sich zu messen und es ist kein Adrenalin dabei. 

Wer fährt schon alleine mit weit über 100km/h durch eine Innenstadt und über rote Ampeln?

 

Ich habe den Link auf den entsprechenden §§ eingestellt.

 

Ob man das jetzt Rennen nennt, das ist sekundär.

 

Dieser Raser§§ wurde auch wegen der Autorennen eingeführt.

 

Die Höchststrafe, 10 Jahre, wird jetzt durch das Mordurteil natürlich drastisch verschärft.

 

Was ich schon vorher richtig fand.

falsa demonstratio
@16:27 Uhr von draufguckerin

 

Lebenslänglich heißt 15 Jahre, das ist sehr viel für einen jungen Menschen.

 

Das ist eine Falschbehauptung, die nicht wegzukriegen ist.

 

In diesem Zusammenhang gibt es tatsächlich eine 15-Jahre-Frist. Die bedeutet aber nur, dass es vor Ablauf von 15 Jahren keine Strafaussetzung zur Bewährung geben kann. Die meisten Lebenslänglichen sitzen länger. Manche sterben in der Strafhaft.

 

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Die Moderation

Der neue Goldstandard
@16:27 Uhr von draufguckerin

 

Aber mit "Dudu, das darfst Du nicht" kommt man bei manchen Menschen nicht weiter.

Tja, normaleweise ist eine "Dududu"-Bestrafung unserer Kuscheljustiz gang und gäbe.

Siehe Illerkirchberg.

schabernack
@16:34 Uhr von Sisyphos3 / @schabernack

 

Niemand trägt eine Mitschuld an einem Verkehrsunfall, nur weil er oder sie ein Auto steuerte. Die Frage ist das Unfallgeschehen im Einzelfall.

 

da täuschen sie sich sehr !

Verschuldungshaftung heißt durch sein Verhalten

(Besoffen/Bekifft/zu schnell unterwegs oder in einem nicht verkehrstüchtigen Fzg)

 

Ich täusche mich gar nicht, und besoffen oder bekifft in nicht verkehrstüchtigen Fahrzeugen umher fahren ist auch keine gefahren-mindernde Verkehrsteilnahme.

 

Steht der besoffene Bekiffte in seiner Schrottlaube vorschriftsmäßig an einer Roten Ampel, zu der er es eigentlich nicht fahrtüchtig fehlerfrei geschafft hat. Brettert ihm dann  der nüchterne Unaufmerksame mit dem technisch tiptop Neuwagen hinten drauf. Trägt der Bekiffte Null Prozent der Unfallschuld, und der andere alles.

 

Ärger mit der Polizei bekommt der Verkehrsuntüchtige dann wegen Promille, aber nicht wegen Unfall. Zu dessen Entstehen hat er trotz drei Joints vor Fahrtantritt nichts schuldhaft beigetragen durch vor Ampel stehen.

DannyM
Dort packen wo es wehtut

Auch ohne Unfall sollte bei den echten Rasern härter durchgegriffen werden. Ein guter Anfang wäre ein Griff dorthin, wo es denen am meisten wehtut: an ihren Penisersatz, sprich ihre oft teuer aufgemotzte Karre. Beschlagnahmen, ohne Rückgabe. Auch bei Leihwagen, vielleicht überlegen sich die Firmen, von denen einige rein auf dieses Raser- und Poserpublikum ausgerichtet sind, wem sie ihre Kisten anvertrauen.

 

Dazu dann Geldstrafen, die sich am Einkommen/Vermögen orientieren, damit auch diejenigen, die tatsächlich im eigenen Geschoss unterwegs sind, nicht nur müde über 200 oder auch 500 Euro lächeln.

schabernack
@15:23 Uhr von ich1961

 

Gut so.

Ich hoffe, das war der letzte "Winkelzug" der möglich war.

 

Ausschöpfen des Rechtswegs mit allen möglichen Instanzen sind keine «Winkelzüge». Dieser Fall vom «Kudamm-Raser» war der erste in Deutschland, der mit Anklage und Urteil «Mord» endete.

 

In der nun vergangenen Zeit danach urteilten beide Obersten Bundesgerichte BGH & BVerfG so, dass ein Urteil Mord wegen Autorennen rechtmäßig ist. Jetzt ist Rechtssicherheit für potentielle andere vergleichbare Taten, und die Rechtsprechung entwickelt sich weiter.

 

Mordanklage wegen einer solchen Tat ist nichts, was aus dem Strafrahmen des neuen Paragraphen § 315d StGB: «Verbotene Kraftfahrzeugrennen» folgt.

triceratops
@17:33 Uhr von Der neue Goldstandard

 

Aber mit "Dudu, das darfst Du nicht" kommt man bei manchen Menschen nicht weiter.

Tja, normaleweise ist eine "Dududu"-Bestrafung unserer Kuscheljustiz gang und gäbe.

Siehe Illerkirchberg.

Können Sie nicht ein mal beim Thema bleiben?

Raserei erlebe ich hier auch. Junge Männer, die angeben und zeigen wollen was für tolle Kerle sie sind. 

Aber sonst scheint auch die Mehrheit derjenigen, die Auto fahren der Meinung zu sein, daß wenn die Ampel von grün auf gelb springt heißt, daß Gas gegeben werden muß...

weingasi1
@16:11 Uhr von kurtimwald

Zitat von V8forever (15:30 Uhr) : "Wer wissentlich in Kauf nimmt, dass andere Menschen durch Raserei in einer Innenstadt in Gefahr bringt gehört vor Gericht und mit maximal Strafe verurteilt"

Prinzipiell richtig, aber warum nur erst bei Raserei und nicht bereits bei der Gefährundung des Lebens anderer Verkehrsteilnehmer durch überhöhte Geschwindigkeit ?

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, kann im Ernstfall nicht mehr rechtzeitig bremsen und von einem PKW gerammte Fußgänger/Radfahrer sind bei 51 km/h auch tot.

Der Artikel hier geht um die Tötung eines Menschen aus niedrigen Beweggründen, das ist Mord.

Was Sie schildern ist versuchter Totschlag.

Es könnte auch gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge sein. Die Übergänge sind fast fliessend. Da muss in der Tat auf den Einzelfall geprüft werden.

 

weingasi1
@16:54 Uhr von Sisyphos3

Vielleicht hilft auch eine "Sozialstrafe" wie in Thailand, wo die Verkehrssünder im Leichenschauhaus putzen müssen.

 

 

das würde nach Meinung vieler hier

gegen deren Menschenwürde verstoßen

Da frage ich mich, wo in Dreiteufelsnamen die Würde des zu Tode gekommenen Arztes abgeblieben ist. Sorry, aber von Würde zu sprechen fällt mir bei solchen Spackos sehr schwer, auch wenn ich jetzt wieder böse Schelte auslöse.

 

 

Anita L.
Raser scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Mordurteil

Richtig so. 

weingasi1
@16:30 Uhr von DerSkeptiker

@ "V8forever" (Kommentar v. 16.12.2022 - 15:30 Uhr):

Sie schlagen vor, daß Leute, die andere Menschen durch Raserei wissentlich in Gefahr bringen, Sozialstunden in der Notaufnahme leisten sollten.

Oft wird so etwas für Menschen mit einem Hang zu gewissenlosem Verhalten vorgeschlagen.

Ich aber halte das für komplett daneben. Denn ich möchte im Falle, daß ich in die Notaufnahme muß, auf gar keinen Fall von solchen Charakteren in irgendeiner Weise versorgt werden.

In die Notaufnahme gehören Menschen, die ihren Mitmenschen helfen wollen.

Für rücksichtslose Leute ist in der Notaufnahme kein Platz (auf Seiten des Personals).

Stimmt. Wenn überhaupt könnten sie vllt für niedere Arbeiten im Leichenschauhaus herangezogen werden. Dann haben sie auch direkt vor Augen, was man anrichten kann.

 

Schirmherr

Bin gespannt, ob bei weiteren zu erwartenden Rennen mit ähnlich katastrophalen Ausgängen, genauso geurteilt wird, oder ob nicht bald doch ein, nennen wir es  Mentalitätsbonus für die deren ethnische Wertesysteme besondere Wichtigkeit fordert und so zu exzesivstem Beachtungswillen zwingt und deshalb mit allem groß aufspielen ist, so dass diese besonders wichtigen Menschen dazu gezwungen sind  z.B. ohne Rücksicht auf eventuelle Opfer überall sich mit ähnlichen aufgelegten Vertretern dieser besonders schützenswerten Art Rennen zu liefern. 

Aus genannten Gründen ist sofort ein Freispruch zu gewähren.

FakeNews-Checker
Rechtsstaat geht anders

In  einem  Rechtsstaat  unterscheidet  man  zwischen  einem  vorsätzlichen,  gezielten  Mordanschlag  und  einem  Unfall  und  wirft  nicht  alles  in  einen  Topf  wie  da  diese  rechtsfreischaffenden  Richter.

Anita L.
@15:42 Uhr von werner1955

Endlich auch mal ein Urteil das den Titel "im Namen des Volkes" tragen darf und von allen anständigen Menschen begrüßt wird.

Sie wieder mit Ihrem "anständig".

Jedes Urteil, das in Deutschland gefällt wird, geschieht im Namen des Volkes. 

w120
@16:19 Uhr von schabernack

 

Prinzipiell gefährdet jeder Autofahrer alleine durch das Fahren auch andere. Deshalb trägt jeder eine Teilschuld, wenn es zu einem Unfall kommt. (Und deshalb sind hier solche Urteile wie in den USA nicht möglich.)

 

Niemand trägt eine Mitschuld an einem Verkehrsunfall, nur weil er oder sie ein Auto steuerte. Die Frage ist das Unfallgeschehen im Einzelfall.

 

Ist eine Sache der Reihenfolge.

 

Grundsätzlich beträgt der Haftungsanteil aus der Betriebsgefahr durchschnittlich 20 %.

 

Wenn jetzt aber der Schädiger eindeutig feststeht, dann wird diese Betriebshaftpflicht nicht in Anspruch genommen.

 

Ausnahme sind wohl Kinder bis 10 Jahre.

Hier wäre ggf. eine Verletzung der Aufsichtspflicht oder höhere Gewalt abwehrend.

Sokrates
@17:01 Uhr von falsa demonstratio

 

Lebenslänglich heißt 15 Jahre, das ist sehr viel für einen jungen Menschen.

 

Das ist eine Falschbehauptung, die nicht wegzukriegen ist.

 

In diesem Zusammenhang gibt es tatsächlich eine 15-Jahre-Frist. Die bedeutet aber nur, dass es vor Ablauf von 15 Jahren keine Strafaussetzung zur Bewährung geben kann. Die meisten Lebenslänglichen sitzen länger. Manche sterben in der Strafhaft.

Da sind aber nicht die Mitmenschen dran schuldig wenn in den Medien 15 Jahre als lebenslänglich hingestellt wird. Und deshalb bleibt der Volksglaube eben bei lebenslänglich. Es liegt als an der Formulierung in der Öffentlichkeit. Lebenslänglich sollte tatsächlich lebenslänglich sein ohne Zusatz Sicherungsverwahrung nach 15 Jahren, und das bis zum natürlichen Ableben. Von mir aus dürfte der Insasse nach einer gewissen Zeit einen Antrag einer Strafminderung oder Entlassung auf Bewährung stellen, wenn die nicht durch geht nach einer weiteren gewissen Zeit usw.

falsa demonstratio
@18:09 Uhr von weingasi1

Vielleicht hilft auch eine "Sozialstrafe" wie in Thailand, wo die Verkehrssünder im Leichenschauhaus putzen müssen.

 

 

das würde nach Meinung vieler hier

gegen deren Menschenwürde verstoßen

Da frage ich mich, wo in Dreiteufelsnamen die Würde des zu Tode gekommenen Arztes abgeblieben ist. Sorry, aber von Würde zu sprechen fällt mir bei solchen Spackos sehr schwer, auch wenn ich jetzt wieder böse Schelte auslöse.

 

 

Schelte müssen Sie dafür nicht bekommen, aber Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG sollten Sie vielleicht nochmals nachlesen und durchdenken.

Der neue Goldstandard
@18:23 Uhr von FakeNews-Checker

In  einem  Rechtsstaat  unterscheidet  man  zwischen  einem  vorsätzlichen,  gezielten  Mordanschlag  und  einem  Unfall  und  wirft  nicht  alles  in  einen  Topf  wie  da  diese  rechtsfreischaffenden  Richter.

Wenn man mit 170 km/h durch einen Innenstadt fährt, kann man  nicht mehr von einem "Unfall" sprechen, sondern von einem höchstfahrlässig-rücksichtslos herbeigeführten Anschlag.

Bei jedem Menschen mit einem IQ > 70 lässt sich ohnehin ein Vorsatz damit belegt/abgeleitet werden, da solch eine Raserei nur in einem Tod Unbeteiligter enden kann.

w120
@18:23 Uhr von FakeNews-Checker

In  einem  Rechtsstaat  unterscheidet  man  zwischen  einem  vorsätzlichen,  gezielten  Mordanschlag  und  einem  Unfall  und  wirft  nicht  alles  in  einen  Topf  wie  da  diese  rechtsfreischaffenden  Richter.

 

Es gibt dazu einige Beiträge auf ITO.

 

Nicht so einfach für uns Laien zu verstehen, aber es ist ein Einblick in die durchgeführte Einordnung der Staftat.

Anita L.
@15:43 Uhr von Diabolo2704

Zitat von V8forever (15:30 Uhr) : "Wer wissentlich in Kauf nimmt, dass andere Menschen durch Raserei in einer Innenstadt in Gefahr bringt gehört vor Gericht und mit maximal Strafe verurteilt"

Prinzipiell richtig, aber warum nur erst bei Raserei und nicht bereits bei der Gefährundung des Lebens anderer Verkehrsteilnehmer durch überhöhte Geschwindigkeit ?

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, kann im Ernstfall nicht mehr rechtzeitig bremsen und von einem PKW gerammte Fußgänger/Radfahrer sind bei 51 km/h auch tot.

Das werden sie bei 50 Kilometer pro Stunde wahrscheinlich auch sein. Ich denke, dass die Einschätzung, ab welcher überhöhten Geschwindigkeit von Raserei gesprochen wird, von der Betrachtung aller Umstände abhängen wird. In einer frequentierten Stadt mit 160 Kilometer pro Stunde zu fahren, wird anders einzustufen sein, als wenn Sie diese Geschwindigkeit auf der Autobahn erreichen, deren Richtgeschwindigkeit nicht bei 50, sondern bei 130 Kilometer pro Stunde liegt. 

schabernack
@18:09 Uhr von weingasi1

 

Da frage ich mich, wo in Dreiteufelsnamen die Würde des zu Tode gekommenen Arztes abgeblieben ist. Sorry, aber von Würde zu sprechen fällt mir bei solchen Spackos sehr schwer, auch wenn ich jetzt wieder böse Schelte auslöse.

 

Den selbst beeinflussbaren Teil von Würde haben solche Spackos längst im Doppelvergaser ihrer hässlichen tiefer gelegten Karren verheizt, und dann mit den Breitschlappen auch noch selbst überfahren.

 

Die Allgemeine Menschenwürde eines jeden Menschen haben sie immer noch, und ich halte gar nichts von solchen Ideen, diese Täter in Notaufnahmen von Krankenhäusern arbeiten zu lassen, oder in Beerdigungsinstituten zu verpflichten, den Boden zu putzen.

 

Sie wohnen auch in der Auto-Proll Stadt Köln, die wegen 3 Todesfällen Unbeteiligter durch Raser kurz hintereinander nun die einzige Stadt in DEU ist, in der die Polizei eine permanente «SOKO Raser» hat.

 

1 der 3 Toten ist der Sohn von Ex-OB Fritz Schramma.

Ich fahre am Hafen Mülheim an diesem weißen Bicycle of Death vorbei.

Kaneel
@18:16 Uhr von weingasi1

@ "V8forever" (Kommentar v. 16.12.2022 - 15:30 Uhr):

Ich aber halte das für komplett daneben. Denn ich möchte im Falle, daß ich in die Notaufnahme muß, auf gar keinen Fall von solchen Charakteren in irgendeiner Weise versorgt werden.

In die Notaufnahme gehören Menschen, die ihren Mitmenschen helfen wollen.

Für rücksichtslose Leute ist in der Notaufnahme kein Platz (auf Seiten des Personals).

Stimmt. Wenn überhaupt könnten sie vllt für niedere Arbeiten im Leichenschauhaus herangezogen werden. Dann haben sie auch direkt vor Augen, was man anrichten kann.

 

Mein Beispiel hatte jetzt aber nichts mit „niederer Arbeit“ verrichten lassen zu tun, sondern sollte die Hoffnung ausdrücken den ein oder anderen uneinsichtigen Wiederholungstäter auf diese drastische Weise wachzurütteln. Ob das funktionieren kann, entschließt sich allerdings meiner Kenntnis. Vermutlich ist Wegnahme des PKWs für einen längeren Zeitraum aber auch schon abschreckend und wirkungsvoll.

falsa demonstratio
@17:43 Uhr von DannyM

Dazu dann Geldstrafen, die sich am Einkommen/Vermögen orientieren, damit auch diejenigen, die tatsächlich im eigenen Geschoss unterwegs sind, nicht nur müde über 200 oder auch 500 Euro lächeln.

 

Geldstrafen basieren in unserem Tagesatzsystem immer auf dem Einkommen.

falsa demonstratio
@15:23 Uhr von ich1961

Gut so.

 

Ich hoffe, das war der letzte "Winkelzug" der möglich war.

 

Ich habe Bedenken dagegen, das Einlegen von verfasungsmäßig garantierten Rechtsbehelfen als "Winkelzug" zu bezeichnen.

 

Rechtsbehelfe sind Ausdruck des Rechtstaates.

 

Bedenken Sie, dass es jeden von uns beiden treffen könnte, dass er seine Verurteilung als falsch empfindet. Beide wären wir dann froh, wenn es uns erlaubt wäre,das Urteil in den Instanzen überprüfen zu lassen.

DerSkeptiker
Respektlos

@ "weingasi1" (Kommentar v. 16.12.2022 - 18:16 Uhr):

Sie schreiben von "niederen Arbeiten im Leichenschauhaus".

Was soll das sein?

Wer mit Menschen arbeitet - ob lebendig oder tot - sollte Respekt vor dem Menschen haben. Allein schon Ihre Formulierung ist den Toten gegenüber ebenso respektlos, wie den dort arbeitenden Menschen.

Auch dort haben z.B. rücksichtslose Raser meiner Ansicht nach nichts verloren.

Im Laufe der Jahre bin ich zu der Auffassung gekommen, daß Charakterzüge, die es Menschen ermöglichen, Greueltaten, Ausbeutung, Betrug und dergleichen zu begehen, nicht durch stundenweise Sozialarbeit korrigiert werden können.

Bei manchen, denen ich begegnete, bewirkte nicht einmal ein Schicksalsschlag im engsten Familienkreis eine Änderung der Denkweise.

Eine Lösung für solche Problemmenschen gibt es nicht. Wir müssen damit irgendwie leben.

Account gelöscht
@15:20 Uhr von Alter Brummbär

Das ist gut so

##

Das sehe auch so.

FakeNews-Checker
@18:30 Uhr von w120

In  einem  Rechtsstaat  unterscheidet  man  zwischen  einem  vorsätzlichen,  gezielten  Mordanschlag  und  einem  Unfall  und  wirft  nicht  alles  in  einen  Topf  wie  da  diese  rechtsfreischaffenden  Richter.

 

Es gibt dazu einige Beiträge auf ITO.

 

Nicht so einfach für uns Laien zu verstehen, aber es ist ein Einblick in die durchgeführte Einordnung der Staftat.

 

Lagen  die  Mordmerkmale  Vorsatz,  Planung,  niedere  Beweggründe  und   ein  Mordmotiv  vor  ?  Da  geraten  Richter  und  Staatsanwalt  rasch  in  den  Ähm-Modus.  Oder  wird  Mord  neuerdings  als  Lotterie  betrieben  ?

 

weingasi1
@18:34 Uhr von schabernack

Den selbst beeinflussbaren Teil von Würde haben solche Spackos längst im Doppelvergaser ihrer hässlichen tiefer gelegten Karren verheizt, und dann mit den Breitschlappen auch noch selbst überfahren.

Sie wohnen auch in der Auto-Proll Stadt Köln, die wegen 3 Todesfällen Unbeteiligter durch Raser kurz hintereinander nun die einzige Stadt in DEU ist, in der die Polizei eine permanente «SOKO Raser» hat.

1 der 3 Toten ist der Sohn von Ex-OB Fritz Schramma.

Ich erinnere mich gut. Ich mochte Herrn Schramma sehr und mir hat es sehr sehr leid getan, als sein Sohn getötet wurde wegen eines solchen verbrecherischen Unfugs !

 

 

 

falsa demonstratio
@18:29 Uhr von Sokrates

In diesem Zusammenhang gibt es tatsächlich eine 15-Jahre-Frist. Die bedeutet aber nur, dass es vor Ablauf von 15 Jahren keine Strafaussetzung zur Bewährung geben kann. Die meisten Lebenslänglichen sitzen länger. Manche sterben in der Strafhaft.

 Lebenslänglich sollte tatsächlich lebenslänglich sein ohne Zusatz Sicherungsverwahrung nach 15 Jahren, und das bis zum natürlichen Ableben. Von mir aus dürfte der Insasse nach einer gewissen Zeit einen Antrag einer Strafminderung oder Entlassung auf Bewährung stellen, wenn die nicht durch geht nach einer weiteren gewissen Zeit usw.

 

Das sind doch die 15 Jahre. Vorher kann man keine  Strafaussetzung zur Bewährung beantragen. Wer keine Bewährung bekommt, stirbt im Knast.

 

Sicherungsverwahrung kann es denknotwendig nur bei zeitlichen Freiheitsstrafen geben: strafe verbüßt, aber weiterhin eingesperrt.

Lebenslängliche bekommen einfach keine Bewährung.

Butterblume'
@18:30 Uhr von Der neue Goldstandard

In  einem  Rechtsstaat  unterscheidet  man  zwischen  einem  vorsätzlichen,  gezielten  Mordanschlag  und  einem  Unfall  und  wirft  nicht  alles  in  einen  Topf  wie  da  diese  rechtsfreischaffenden  Richter.

Wenn man mit 170 km/h durch einen Innenstadt fährt, kann man  nicht mehr von einem "Unfall" sprechen, sondern von einem höchstfahrlässig-rücksichtslos herbeigeführten Anschlag.

Bei jedem Menschen mit einem IQ > 70 lässt sich ohnehin ein Vorsatz damit belegt/abgeleitet werden, da solch eine Raserei nur in einem Tod Unbeteiligter enden kann.

In diesem Fall scheint eher die verbotene Raserei bestraft worden sein als vielmehr der Totschlag. Natürlich alles laut bestehender  Gesetzesgebung, wonach bei Verkehrsopfern nur die Beerdigung bezahlt werden muss. Ob man sich anderen zivileren EU Ländern wohl langsam aber sicher anpassen wird?! 

weingasi1
@18:34 Uhr von Kaneel

 

Für rücksichtslose Leute ist in der Notaufnahme kein Platz (auf Seiten des Personals).

Stimmt. Wenn überhaupt könnten sie vllt für niedere Arbeiten im Leichenschauhaus herangezogen werden. Dann haben sie auch direkt vor Augen, was man anrichten kann.

 

Mein Beispiel hatte jetzt aber nichts mit „niederer Arbeit“ verrichten lassen zu tun, sondern sollte die Hoffnung ausdrücken den ein oder anderen uneinsichtigen Wiederholungstäter auf diese drastische Weise wachzurütteln. Ob das funktionieren kann, entschließt sich allerdings meiner Kenntnis. Vermutlich ist Wegnahme des PKWs für einen längeren Zeitraum aber auch schon abschreckend und wirkungsvoll.

Man kann das Eine tun, ohne das Andere zu lassen. Irgendwie muss man diesem Treiben doch Einhalt gebieten.

Vor vielen Jahren konnte man sich noch auf offiziellen Rennstrecken gegen einen Obulus austoben. Gibt es das eigentlich noch ? z.B. auf dem Nürburgring ?

 

FakeNews-Checker
@18:30 Uhr von Der neue Goldstandard

In  einem  Rechtsstaat  unterscheidet  man  zwischen  einem  vorsätzlichen,  gezielten  Mordanschlag  und  einem  Unfall  und  wirft  nicht  alles  in  einen  Topf  wie  da  diese  rechtsfreischaffenden  Richter.

Wenn man mit 170 km/h durch einen Innenstadt fährt, kann man  nicht mehr von einem "Unfall" sprechen, sondern von einem höchstfahrlässig-rücksichtslos herbeigeführten Anschlag.

Bei jedem Menschen mit einem IQ > 70 lässt sich ohnehin ein Vorsatz damit belegt/abgeleitet werden, da solch eine Raserei nur in einem Tod Unbeteiligter enden kann.

Der  IQ-Wert  sinkt  parallel  zum  Geschwindigkeitsdrogenrausch.   Und  wie  ist  ein  Anschlag  mit    "höchstfahrlässig"   vereinbar ?   Mal  ganz  abgesehen  davon,  daß  man  mit  170  Sachen  auf  dem  Tacho  keinen  gezielten  Mord  begehen  kann.  Da  müßten  auch   einige   andere   Leute  einkassiert  werden,  die  hüchstfahrlässig  unterwegs  sind.

 

Der neue Goldstandard
@19:09 Uhr von FakeNews-Checker

 

Wenn man mit 170 km/h durch einen Innenstadt fährt, kann man  nicht mehr von einem "Unfall" sprechen, sondern von einem höchstfahrlässig-rücksichtslos herbeigeführten Anschlag.

Bei jedem Menschen mit einem IQ > 70 lässt sich ohnehin ein Vorsatz damit belegt/abgeleitet werden, da solch eine Raserei nur in einem Tod Unbeteiligter enden kann.

Der  IQ-Wert  sinkt  parallel  zum  Geschwindigkeitsdrogenrausch.  

 

Bitte keine Fake News vom grünlinken Stammtisch.

 

Und  wie  ist  ein  Anschlag  mit    "höchstfahrlässig"   vereinbar ?   Mal  ganz  abgesehen  davon,  daß  man  mit  170  Sachen  auf  dem  Tacho  keinen  gezielten  Mord  begehen  kann.

 

Mit 170 km/h durch einen Innenstadt zu fahren, dabei über mehrere rote Ampeln ... wie wollen Sie ein solches Verhalten lediglich mit "fahrlässig" erklären?!

 

DannyM
@18:35 Uhr von falsa demonstratio

Dazu dann Geldstrafen, die sich am Einkommen/Vermögen orientieren, damit auch diejenigen, die tatsächlich im eigenen Geschoss unterwegs sind, nicht nur müde über 200 oder auch 500 Euro lächeln.

 

Geldstrafen basieren in unserem Tagesatzsystem immer auf dem Einkommen.

 

Hast Recht, ich hätte korrekterweise von einkommensbasierten Bußgeldern sprechen sollen. Fände ich eh fair, da es einen Unterschied macht, ob ein Mindestrentner, Minilöhner, H4ler 50 Euro hinlegen muss oder ein einkommensmäßig viel besser Dastehender. Bei letzterem laufen Buße und Erziehungsfunktion potentiell völlig ins Leere.

w120
@19:01 Uhr von falsa demonstratio

 

 

Sicherungsverwahrung kann es denknotwendig nur bei zeitlichen Freiheitsstrafen geben: strafe verbüßt, aber weiterhin eingesperrt.

Lebenslängliche bekommen einfach keine Bewährung.

 

Die An­ord­nung der Si­che­rungs­ver­wah­rung neben einer le­bens­lan­gen Frei­heits­stra­fe ist recht­mä­ßig. Das hat der Zwei­te Straf­se­nat des Bun­des­ge­richts­hofs in Karls­ru­he ent­schie­den und ein ent­spre­chen­des Ur­teil der Vor­in­stanz be­stä­tigt. Die Kom­bi­na­ti­on der bei­den Sank­tio­nen auch in Fäl­len, in denen dem Tat­ge­richt für die An­ord­nung der Ma­ß­re­gel ein Er­mes­sen ein­ge­räumt ist, sei grund­sätz­lich mög­lich und ver­hält­nis­mä­ßig (Ur­teil vom 28.06.2017, Az.: 2 StR 178/16).

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-sicherungsverwahru…

schabernack
@18:34 Uhr von Kaneel

 

Mein Beispiel hatte jetzt aber nichts mit „niederer Arbeit“ verrichten lassen zu tun, sondern sollte die Hoffnung ausdrücken den ein oder anderen uneinsichtigen Wiederholungstäter auf diese drastische Weise wachzurütteln. Ob das funktionieren kann, entschließt sich allerdings meiner Kenntnis. Vermutlich ist Wegnahme des PKWs für einen längeren Zeitraum aber auch schon abschreckend und wirkungsvoll.

 

Beschlagnahme, Entzug und Versteigerung von Fahrzeug plus Entzug der Fahrerlaubnis möglichst für 100 Jahre sind das, was die Raser noch mehr fürchten als der Teufel das Weihwasser.

 

Ich erinnere mich an jenen Fall am Mülheimer Hafen in Köln.

Erst mal lange Gerade entlang von Bahngleisen. Tempo 50 km/h.

Dann Gleisquerung in kurzer scharfer S-Kurve. Tempo 30 km/h.

 

Straße entlang abgetrennt im 2-Richtungsverkehr einer der wenigen breiten + guten Fahrradwege in Köln. My way into city seit Jahrzehnten.

 

Dann kamen Raser + das Fahrrad.

Ein Raser schleuderte am S.

Seither … The White Bicycle of Death.