Ihre Meinung zu Verfassungsbeschwerden gegen EU-Coronafonds erfolglos
Deutschland darf sich am milliardenschweren Corona-Wiederaufbaufonds der EU beteiligen. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe wies zwei Verfassungsbeschwerden dagegen zurück. Er äußerte aber Bedenken.
Er erregt schon Mitleid: Ständig ist die Welt nicht so, wie sich der Professor sie sich vorstellt.
Davon mal abgesehen: Das Problem der EU, sich zielgerichtet organisieren zu können, ist seit der Osterweiterung nicht mehr zu lösen. Damit ist eine - vielleicht die einzige - Zukunftschance für einen sozialen, wirksam ökologischen Kontinent vergeigt worden.