Franco A.

Ihre Meinung zu Fünfeinhalb Jahre Haft für Bundeswehroffizier Franco A.

Der Bundeswehroffizier Franco A. muss mehrere Jahre in Haft: Aus Sicht des Oberlandesgerichts Frankfurt gab er sich vor einigen Jahren als syrischer Flüchtling aus und plante eine schwere staatsgefährdende Straftat.

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56 Kommentare

Kommentare

AuroRa
Bei so …

… einem Typen wünsche ich mir das Urteil “mit anschließender  Sicherheitsverwahrung”. 

Anita L.

Sich so das Leben zu versauen, aus reinem Menschenhass, das ist echt krass.

Sisyphos3
gab er sich vor einigen Jahren als syrischer Flüchtling aus

 

 

 

das zeigt bestenfalls was es bei uns für ne Lachnummerr ist die Behörden

wenn es um Asyl (und viele andere Dinge) geht hinters Licht zu führen

Sisyphos3
@15:45 Uhr von AuroRa

… einem Typen wünsche ich mir das Urteil “mit anschließender  Sicherheitsverwahrung”. 

 

was hat er den getan

jemanden umgebracht, vergewaltigt ?

von daher sollte man sich vielleicht mäßigen  

 

Klausewitz

Beweise für den geplanten Terroranschlag? Fehlanzeige

Robert Wypchlo
Fünfeinhalb Jahre Haft für Franco A.

Na, super! Seit der Gauner als falscher Flüchtling aus Syrien aufgeflogen ist, ist ein Zeitraum von sieben Jahren vergangen. Was hat denn da in der Justiz mal so eben so viel Zeit verschlungen? Wieso geht das denn in solch einem Schneckentempo voran? Warum bringen die Gerichte das Urteil nicht einfach sofort raus?

Gast

2017 festgenommen, seither saß er in U-Haft oder war in Freiheit oder was? Und jetzt erst kommt die Justiz dazu ein Urteil zu fällen? Ich fasse es einfach nicht!

frosthorn
@Anita L., 15:50

 

Sich so das Leben zu versauen, aus reinem Menschenhass, das ist echt krass.

 

Zwar richtig, aber ich denke, er hat sich das anders vorgestellt. Von wegen irgendwann als Held zu gelten in seinen Kreisen. Jetzt bleibt ihm noch maximal die Hoffnung auf eine Rolle als Märthyrer. Er sieht sich wohl eher als "politischen Gefangenen".

Zweispruch
@16:03 Uhr von Sisyphos3

… einem Typen wünsche ich mir das Urteil “mit anschließender  Sicherheitsverwahrung”. 

 

was hat er den getan

jemanden umgebracht, vergewaltigt ?

von daher sollte man sich vielleicht mäßigen  

 

Sie finden die Planung einer schweren staatgefährdenden Straftat nicht gefährlich? Konkret ein Attentat zu planen und das Flüchtlingen in die Schuhe zu schieben. Und da fragen Sie ernsthaft "was hat er denn getan"?

wie-
Wer ohne Fehler ist, der ... (Rest ist bekannt)

 @16:01 Uhr von Sisyphos3

das zeigt bestenfalls was es bei uns für ne Lachnummerr ist die Behörden

Und diese Feststellung treffen Sie aufgrund eines Einzelfalls? Wo ist eigentlich Ihr "bei uns" genau? Und wie sieht's mit orthographischen Lachnummern aus?

wenn es um Asyl (und viele andere Dinge) geht hinters Licht zu führen

Tja, was bestimmten Individuen nicht alles gelingen kann bei genügend krimineller Energie - die ja nun ein Gericht entsprechend "gewürdigt" hat. Was aber vielleicht zeigt, dass auch in deutschen Behörden Menschen arbeiten und entscheiden - und nicht von Menschen programmierte Algorithmen. Oder ist Ihnen bislang alles perfekt bzw. ohne jedlichen Fehler im Leben gelungen?

Zweispruch
@16:06 Uhr von Klausewitz

Beweise für den geplanten Terroranschlag? Fehlanzeige

Achso, gibt gar keine Beweise. Und auf was für einer Basis ist das Gericht dann zu dem Urteil gekommen? So die Sache mit dem Rechtsstaat?

AuroRa
@16:03 Uhr von Sisyphos3

… einem Typen wünsche ich mir das Urteil “mit anschließender  Sicherheitsverwahrung”. 

 

was hat er den getan

jemanden umgebracht, vergewaltigt ?

Aus Sicht des Oberlandesgerichts Frankfurt plante er eine schwere staatsgefährdende Straftat.

von daher sollte man sich vielleicht mäßigen  

 

Von daher sollten Sie mal den Artikel lesen.

Die Aufgabe des Staates ist er Bürger:innen zu schützen. Daher sollten alle Personen, die nicht in einem Attentat sterben wollen, den Wunsch nach “anschließender Sicherheitsverwahrung” nachvollziehen können. 

Gast
@16:03 Uhr von Sisyphos3

… einem Typen wünsche ich mir das Urteil “mit anschließender  Sicherheitsverwahrung”. 

 

was hat er den getan

jemanden umgebracht, vergewaltigt ?

von daher sollte man sich vielleicht mäßigen  

jawohl, schützen sie doch so einen Typen überhaupt noch! Seien sie froh, daß er niemand ermordet oder vergewaltigt hat. Stellen sie sich mal vor er hätte es getan, Angehörige von Ihnen vielleicht, dann würden sie sich anderst äußern. Und ich hoffe doch, daß über ihn noch ein Medizinisch Psychologisches Gutachten erstellt wird, wenn nicht schon geschehen! Zum größten Teil haben auch unsere Gesetze und die Justiz, mit samt der Bundeswehr versagt bei diesem Typen!

wie-
Es kann nicht sein, was nicht sein darf

 @16:06 Uhr von Klausewitz

Beweise für den geplanten Terroranschlag? Fehlanzeige

Dann lesen Sie aber gerne noch einmal die Langfassung der Urteilsbegründung durch. Da steht etwas anderes.

Anita L.
@16:01 Uhr von Sisyphos3

das zeigt bestenfalls was es bei uns für ne Lachnummerr ist die Behörden

wenn es um Asyl (und viele andere Dinge) geht hinters Licht zu führen

Ist er aufgeflogen oder ist er aufgeflogen? Und einen geplanten False Flag Terrorakt als "Lachnummer" zu bezeichnen, finde ich schon reichlich zweifelhaft.

wie-
Instantjustiz: nicht in einem Rechtsstaat

 @16:08 Uhr von Robert Wypchlo

Warum bringen die Gerichte das Urteil nicht einfach sofort raus?

Weil die Bundesrepublik Deutschland immer noch ein Rechtsstaat ist, wo auch Angeklagte Rechte genießen. Oder wollen Sie da etwas ändern?

Gast
@16:08 Uhr von Robert Wypchlo

Na, super! Seit der Gauner als falscher Flüchtling aus Syrien aufgeflogen ist, ist ein Zeitraum von sieben Jahren vergangen. Was hat denn da in der Justiz mal so eben so viel Zeit verschlungen? Wieso geht das denn in solch einem Schneckentempo voran? Warum bringen die Gerichte das Urteil nicht einfach sofort raus?

Naja, mit einem sofortigen Urteil ist halt nicht, die Gerichte haben schon noch andere Verfahren zu verhandeln. Aber sieben Jahre bis ein Urteil gefällt ist, ist absolut nicht akzeptabel, da hat die Justiz total versagt!

frosthorn
@16:08 Uhr von Robert Wypchlo

Na, super! Seit der Gauner als falscher Flüchtling aus Syrien aufgeflogen ist, ist ein Zeitraum von sieben Jahren vergangen. Was hat denn da in der Justiz mal so eben so viel Zeit verschlungen? Wieso geht das denn in solch einem Schneckentempo voran? Warum bringen die Gerichte das Urteil nicht einfach sofort raus?

 

Ich bin überhaupt der Ansicht, dass der Rechtsstaat seine Regeln einzuhalten hat, egal wie lange das dauert. Und in einem solchen Fall erst recht. Wir sollten den üblichen Verdächtigen keine Gelegenheit geben, irgendwas an der Art der Rechtsfindung zu bekritteln.

"Kurzer Prozess" war noch nie eine gute Idee.

Gast
@15:50 Uhr von Anita L.

Sich so das Leben zu versauen, aus reinem Menschenhass, das ist echt krass.

Nun denn, jeder ist seines Glückes Schmied!

saschamaus75
@16:08 Uhr von Robert Wypchlo

>> Seit der Gauner als falscher Flüchtling aus Syrien

>> aufgeflogen ist, ist ein Zeitraum von sieben Jahren

>> vergangen

 

Viel schlimmer:

Er wurde nur(!) zu 5 1/2 Jahren verurteilt, saß aber schon 7 Jahre in U-Haft. D.h.:

Er kommt sofort(!) frei und kassiert zusätzlich noch Haftentschädigung für 1 1/2 Jahre ab. ;(

weingasi1
@15:50 Uhr von Anita L.

Sich so das Leben zu versauen, aus reinem Menschenhass, das ist echt krass.

Auf jeden Fall. Wobei ich noch hätte verstehen können, wenn er es bei dem Versuch als Flüchtling durchzukommen belassen hätte, das erhaltene Geld auf ein Sperrkonto einbezahlt hätte und sich nach einigen Monaten an die Politik/die Medien/die Öffenlichkeit gewendet und somit demonstriert hätte, dass das System, so wie es läuft, sehr Fehler anfällig ist. Damit hätte er vllt sogar etwas erreicht. So hat er durch Dummheit und Hass das Gegenteil erreicht und seine eigene Zukunft vernichtet.

Auch wenn es einigen nicht gefällt, wer hier Asyl beantragt, muss gründlich überprüft werden. Das scheint mir, wie man hier sieht, nicht immer gut zu gelingen. Das muss es aber, damit man denen, denen man helfen soll und muss, auch gerecht werden kann. Senkt man die Standards der Prüfung herab, schadet man in erster Linie den Flüchtlingen, die nach dem Asylgesetz Anspruch auf selbiges haben.

 

Werner40

Ein hartes Urteil. Der Mann scheint eher fehlgeleitet zu sein und es ist ja nichts passiert. 

Alles für die Katz
Nebensache Täuschung

@16:01 Uhr, Sie schreiben:

 

das zeigt bestenfalls was es bei uns für ne Lachnummerr ist die Behörden

 

 

Nein, das zeigt es nicht. Es zeigt vielleicht eher, dass wir kein alles überwachender Polizeistaat sind. Natürlich kann man mit genügend krimineller Energie und etwas Geschick Behörden, aber auch Unternehmen auf vielfältige Weise täuschen.

 

Man denke an den Postboten, der als falscher Arzt eine erstaunliche Karriere hinlegte, oder die vielen Betrüger, die hohe Renditen auf zweifelhafte Anlagen versprechen und auf die auch immer wieder selbst hoch intelligente Menschen hereinfallen.

 

 

Punkt ist doch, dass es am Ende in der Regel auffliegt.

 

In diesem speziellen Fall spielt allerdings dieser Täuschungsversuch nur eine Nebenrolle. Verurteilt wurde Franco A., dem das Gericht eine rechtsextreme Gesinnung attestierte, in erster Linie nach § 89a StGB wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

w120
@16:22 Uhr von wie-

 @16:06 Uhr von Klausewitz

Beweise für den geplanten Terroranschlag? Fehlanzeige

Dann lesen Sie aber gerne noch einmal die Langfassung der Urteilsbegründung durch. Da steht etwas anderes.

 

Das Urteil ist doch noch nicht mal rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat den ehemaligen Bundeswehroffizier Franco A. wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat sowie waffenrechtlicher Verstöße zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt (Urt. v. 15.07.2022, Az. 5 - 2 StE 18/17 - 5a - 1/17). Zudem bescheinigte das Gericht Franco A. eine völkisch-nationalistische, rechtsextremistische Gesinnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/52ste18175a117-olg-frankfurt-fra…

 

Wo kann man die Fassung lesen?

 

morgentau19

Ich möchte den Mann nicht in Schutz nehmen! Aber das Strafmaß ist m. E. Scheibenwischer...

.

Zwischen einer staatsgefährdenden (wie geht das, dass eine Einzelperson einen Staat stürzen kann?) Straftat planen und ausführen, ist ein Unterschied.

.

In Deutschland haben einige Straftäter so viele Bewährungsstrafen bekommen, (was sind das für Richter, die immer wieder....?) dagegen ist der Bundeswehroffizier ein Waisenknabe. Aber die sind frei.

.

In diesem Fall hat kein Mensch ein Schaden erlitten, keiner wurde verletzt/getötet, und der Mann wird für 5,5 Jahre weggesperrt.

.

wie-
Stammtischkritik ohne Sachgrund

 @16:26 Uhr von Owe der Nervier

Naja, mit einem sofortigen Urteil ist halt nicht, die Gerichte haben schon noch andere Verfahren zu verhandeln. Aber sieben Jahre bis ein Urteil gefällt ist, ist absolut nicht akzeptabel, da hat die Justiz total versagt!

Und da sind sie wieder, die Verkürzungen der Geschichte vom Stammtisch.

Die Fakten in aller Kürze:

1) Anklage wurde 2017 erhoben. Was fünf Jahre bis zum hoffentlich finalen Urteil wären.

2) Vor dem heutigen Urteil waren mehree weitere Untersuchungen und Gerichtsbeschlüsse notwendig, u.a. zur Klärung von Zuständigkeit und Zulässigkeit.

Aber, gerne dürfen Sie noch erläutern, wo hier die Justiz geltendes Recht in nicht genügender Weise angewendet hat.

Ach ja, 2020 und 2021 war "Corona". Was auch nicht unbedingt zur Beschleunigung der Verfahren beigetragen hat.

wie-
Erst informieren bitte

 @16:34 Uhr von saschamaus75

Viel schlimmer:

Er wurde nur(!) zu 5 1/2 Jahren verurteilt, saß aber schon 7 Jahre in U-Haft. D.h.:

Er kommt sofort(!) frei und kassiert zusätzlich noch Haftentschädigung für 1 1/2 Jahre ab. ;(

Angerechnet weden nur die vier Monate U-Haft seit März dieses Jahres, nachdem bei Franco A. Hakenkreuzarmbinden und weitere verdächtige Gegenstände bei Durchsuchungen entdeckt wurden. Die U-Haft wurde aufgrund Flucht- und Verdunkelungsgefahr angeordnet - und besteht bis zur Rechtskraft des heutigen Urteils natürlich fort.

Charlys Vater
@16:20 Uhr von AuroRa

 

Die Aufgabe des Staates ist er Bürger:innen zu schützen. Daher sollten alle Personen, die nicht in einem Attentat sterben wollen, den Wunsch nach “anschließender Sicherheitsverwahrung” nachvollziehen können. 

Na dann kann man sich das ganze Kasperle mit Richtern doch gleich sparen.

Die anschließende Sicherheitsverwahrung halte ich für Rechtswidrig.

Wenn die Schuld verbüßt wurde, muss er freigelassen werden.

harry_up
@16:06 Uhr von Klausewitz

 

Beweise für den geplanten Terroranschlag? Fehlanzeige

 

 

Da die Verteidigung in Revision gehen wird, können Sie Ihre Sorgenfalten erstmal glätten.

 

Franco. A. hatte ja nur Gutes im Sinn:

Die Polizei zu unterstützen, wenn die Öffentliche Ordnung in Gefahr gerät.

Dazu hortete er Waffen, eine Zwille wäre da  unverfänglicher gewesen.

Questia
@16:26 Uhr von Owe der Nervier | Rechnen...

Na, super! Seit der Gauner als falscher Flüchtling aus Syrien aufgeflogen ist, ist ein Zeitraum von sieben Jahren vergangen. Was hat denn da in der Justiz mal so eben so viel Zeit verschlungen? Wieso geht das denn in solch einem Schneckentempo voran? Warum bringen die Gerichte das Urteil nicht einfach sofort raus?

Naja, mit einem sofortigen Urteil ist halt nicht, die Gerichte haben schon noch andere Verfahren zu verhandeln. Aber sieben Jahre bis ein Urteil gefällt ist, ist absolut nicht akzeptabel, da hat die Justiz total versagt!

2017 wurde er verhaftet - 2022 ist das aktuelle Jahr.

Ich komme beim besten Willen nicht auf 7 Jahre. Wie haben Sie das geschafft?

morgentau19
@16:41 Uhr von Giselbert

Wenn ich sehe wie niedrig das Strafmaß für Vergewaltiger oder einen vollbrachten Totschlag/Mord ausfällt, da steht dies für mich in keiner Relation.

.

Sehe ich genauso......

harry_up
@16:41 Uhr von Werner40

Ein hartes Urteil. Der Mann scheint eher fehlgeleitet zu sein und es ist ja nichts passiert. 

 

 

Abgesehen davon, dass sehr wohl "etwas passiert" ist:

Was wäre Ihr Vorschlag für das Urteil über diesen Hauptmann von Köpenick?

w120
@16:34 Uhr von saschamaus75

>> Seit der Gauner als falscher Flüchtling aus Syrien

>> aufgeflogen ist, ist ein Zeitraum von sieben Jahren

>> vergangen

 

Viel schlimmer:

Er wurde nur(!) zu 5 1/2 Jahren verurteilt, saß aber schon 7 Jahre in U-Haft. D.h.:

Er kommt sofort(!) frei und kassiert zusätzlich noch Haftentschädigung für 1 1/2 Jahre ab. ;(

 

Wo saß er den in Haft?

Der unter Terrorverdacht stehende Bundeswehroffizier Franco A. ist erneut in Untersuchungshaft.

https://www.tagesschau.de/inland/haftbefehl-bundeswehrsoldat-franco-101…

14.02.2022 (Festnahme 13.02.)

 

Alles für die Katz
Bitte den Artikel vor dem Kommentieren lesen

@16:35, Sie schreiben:

 

Für das, dass lediglich unerlaubter Waffenbesitz die Straftat war finde ich die Strafe überzogen. Es scheint mir, als ob man ein Exempel statuieren wollte.

 

Was schreiben Sie denn da? Im Artikel steht doch:

 

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 33-Jährige damals eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant hatte.

 

Er ist noch relativ glimpflich davon gekommen. Nach § 89a Abs. 1 Satz 1 StGB drohten ihm bis zu 10 Jahren Haft.

 

Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

 

Übrigens befand er sich keineswegs die ganzen Jahre in Untersuchungshaft, wie ein anderer Kommentator hier behauptet.

 

Und ich würde auch nicht sagen, dass die Verfahren beim BaMF mangelhaft gewesen wären, obwohl viele ablehnende Bescheide tatsächlich von Gerichten zu Gunsten der Antragsteller aufgehoben werden mussten.

 

Die Crux war, dass in den Jahren vor 2015 ständig Personal abgebaut worden war.

wie-
Äpfel-und-Birnen-Vergleiche zur Relativierung

 @16:41 Uhr von Giselbert

Wenn ich sehe wie niedrig das Strafmaß für Vergewaltiger oder einen vollbrachten Totschlag/Mord ausfällt, da steht dies für mich in keiner Relation.

Nun, wieviele Monate, Jahre Haft sollen's denn sein, Ihrer Meinung nach, nachgewiesene für geplante Terrorakte zur Demontage von Rechtsstaat und innerem Frieden dieser Republik?

Ach ja, Sie erkennen nicht, dass schwere Straftaten gegen Leben und Gesundheit und persönliche Rechte von Einzelpersonen sich nicht vergleichen lassen mit Straftaten, die sich gegen Frieden und Wohl der Gesellschaft richten? Wozu also Ihre Versuche der Relativierung der vom Gericht erkannten Gefahren und Absichten?

harry_up
@16:03 Uhr von Sisyphos3

… einem Typen wünsche ich mir das Urteil “mit anschließender  Sicherheitsverwahrung”. 

 

was hat er den getan

jemanden umgebracht, vergewaltigt ?

von daher sollte man sich vielleicht mäßigen  

 

 

Sie haben da eine sehr schlichte Rechtsauffassung.

schabernack
@16:01 Uhr von Sisyphos3

 

gab er sich vor einigen Jahren als syrischer Flüchtling ausdas zeigt bestenfalls was es bei uns für ne Lachnummerr ist die Behörden wenn es um Asyl (und viele andere Dinge) geht hinters Licht zu führen.

 

Er hatte ja behauptet, es sei ihm nur darum gegangen, mit seinem Asylantrag unter falscher Identität Lücken aufzudecken beim Ablauf der Asylverfahren, und wie einfach Täuschung dabei sei.

 

Er hätte dann ein Buch schreiben wollen über seinen Fall. Stattdessen hat er sich eine Zweiidentität geschaffen, Asylleistungen nicht nur kurzzeitig abgegrifffen als Beweis der Möglichkeit. Waffen bei der Bundeswehr geklaut, eine davon auf dem Flughafenklo in Wien versteckt. Warum weiß der Geier.

 

Zusätzlich hat er dumme rechtsextremistische Pamphlete geschrieben, und Namenslisten geführt mit denen, die erschießen wollte.

 

Kann der Vollhonk froh sein, dass es den Staftatbstand:

«Dümmer als die Polizei erlaubt»

nicht auch in der Realität gibt,

sonst säße der Terrorismus-Versager nun für 555 Jahre im Knast.

melancholeriker
@16:18 Uhr von Zweispruch

… einem Typen wünsche ich mir das Urteil “mit anschließender  Sicherheitsverwahrung”. 

 

was hat er den getan

jemanden umgebracht, vergewaltigt ?

von daher sollte man sich vielleicht mäßigen  

 

Sie finden die Planung einer schweren staatgefährdenden Straftat nicht gefährlich? Konkret ein Attentat zu planen und das Flüchtlingen in die Schuhe zu schieben. Und da fragen Sie ernsthaft "was hat er denn getan"?

 

Sie müssen da Nachsicht üben. Die Planung für ein nicht strafbares Streuen von Beiträgen, ohne einen Blick auf die Nachricht zu werfen, ist für so manche Foristen Herausforderung und Entlastung zugleich. 

Bagatellisieren in diesem reflexartigen Stil läßt sich ebensowenig verhindern wie das Vonsichweisen von Schuld in der Frühe nach der Ausnüchterung. 

ein Lebowski
@16:35 Uhr von Tinkotis

...er wird als Bundeswehroffizier bezeichnet, nicht als ehemaliger Soldat.

Heißt das, dass der Verein ihn die ganze Zeit behalten hat statt ihn unehrenhaft zu entlassen?

------------

Nee, haben sie nicht, gleich vor die Tür gesetzt.

Vaddern
@16:03 Uhr von Sisyphos3

… einem Typen wünsche ich mir das Urteil “mit anschließender  Sicherheitsverwahrung”. 

 

was hat er den getan

jemanden umgebracht, vergewaltigt ?

von daher sollte man sich vielleicht mäßigen  

 

Lesen Sie den Artikel durch, dann wissen Sie, was er getan hat. 

Schon unheimlich und verstörend, zu welchem Kommentar Sie nach diesem Artikel nur imstande sind. 

Die Machenschaften dieses Mannes vollkommen ignorierend mal wieder auf den Staat schimpfen und ablenken. 

 

FakeNews-Checker
@16:41 Uhr von Werner40

Ein hartes Urteil. Der Mann scheint eher fehlgeleitet zu sein und es ist ja nichts passiert. 

Vielleicht  sollte  man  mal  seine  Vorgesetzten  bei  der  Bundeswehr  austauschen.

 

Vaddern

Ist schon bezeichnend, wie die rechtsblaubraune Gemeinde hier fanatisch für einen echten „Gefährder“ der Staatsordnung eintritt. 

Ist schon bezeichnend. 

Nettie
Interessant, wer sich alles um die "öffentliche Ordnung" sorgt

- und noch interessanter, mit welchen Mitteln er die "verteidigen" will:

"Franco A. selbst hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten, jedoch eingeräumt mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben - für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland"

Verdachtsfallbeobachterin
Erschreckendes Unrechtsbewusstsein

16:03 Uhr von Sisyphos3

"was hat er den getan

jemanden umgebracht, vergewaltigt ?"

Die Reaktionen von AfD-Parteifollowern ist ebenso bezeichnend wie eindeutig zum Rechtsstaatsverständnis, was ein OLG-Urteil anbetrifft. Die würfeln so ein Urteil nämlich nicht aus sondern entscheiden aufgrund der Beweislage.

Die en-detail nachgewiesenen kriminellen Taten waren eindeutig.

Todeslisten dieser Art kursieren generell im Umfeld der Nordkreuz-, Uniter-/Prepperszene.  Stets ist das gesamte Spektrum der dt rechtsterroristischen Szene involviert bis hin zur AfD (s.u.)

Franco A. war durch schlicht dummes Agieren aufgefallen, andere in dem Milieu bleiben unerkannt.

A. hatte Kontakte in die Szene. Sein Kumpel Maximalian T. wurde sogar vom AfD-MdB Nolte als Mitarbeiter angestellt u. hatte somit Ausweis u. damit Zugang zum Bundestag.

"https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-fraktionsspitze-haelt-an…"

Wehrhafte Demokratie wirkt!

morgentau19
5einhalb Jahre Gefängnis! …

5einhalb Jahre Gefängnis!

.

Ich würde mir wünschen, dass die Richter in Deutschland bei Clans und Ausländer auch so hart durchgreifen würden!

.

@16:50 Uhr von Alles für die Katz

.

in erster Linie nach § 89a StGB wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

.

Können sie kurz erklären, was ein Mann tun muss, eine Gewalttat auszuführen, die den gesamten Staat gefährdet?

Karl Maria Joseph Wüllenhorst Felleringe
wer hätte das gedacht

da hat unser rechtsstaat aber seine ganze kraft rausgehangen.  mörder n wird wegen der schweren kindheit mehr verständnis entgegen gebracht  mehr will ich dazu nicht sagen. aber vielleicht ist das schon wieder zuviel

Anita L.
@16:08 Uhr von Robert Wypchlo

Na, super! Seit der Gauner als falscher Flüchtling aus Syrien aufgeflogen ist, ist ein Zeitraum von sieben Jahren vergangen. Was hat denn da in der Justiz mal so eben so viel Zeit verschlungen? Wieso geht das denn in solch einem Schneckentempo voran? Warum bringen die Gerichte das Urteil nicht einfach sofort raus?

Herr A. ist erst 2017 aufgeflogen, als er eine am Flughafen in Wien versteckte Waffe abholen wollte. Danach waren sich die Gerichte offenbar nicht einig, ob die Beweise eine Anklage erlauben würden - es gab mehrere Ablehnungen der Klage, neue Klageerhebungen und Berschwerden gegen Ablehnungen. Erst Ende 2019 wurde das Verfahren endgültig angenommen. Das dauert dann. Vor allem wenn der Angeklagte sich wenig kooperativ zeigte, zu den wichtigen Dingen schwieg. Und nebenbei hat das Gericht noch andere Fälle zu verhandeln, grätschte Corona mitten rein... Die benötigte Zeit ist schon nicht ganz unverständlich.

Adeo60
@16:41 Uhr von Werner40

"Ein hartes Urteil. Der Mann scheint eher fehlgeleitet zu sein und es ist ja nichts passiert". 

Muss denn immer erst etwas Schlimmes geschehen, um das Strafmaß darauf anzupassen...? Der Beklagte hat dem Bericht zufolge u.a. eine schwere staatsgefährdende Straftat vorbereitet. Offensichtlich zeigte er kein Unrechtsbewußtsein und räumte lediglich die Tatbestände ein, die ohnehin bereits erwiesen waren. Der Mann war letztlich eine tickende Zeitbombe. Dass er sich als Syrer ausgab und seine geplanten kriminellen Handlungen diesem Personenkreis in die Schuhe schieben wollte, zeigt eine besondere Form der Verrohung. Wir sollten uns nicht anmaßen, ohne die erforderliche  Aktenkenntnis die Gesamtschau des Gerichts und deren Ergebnis zu kritisieren. Das Strafmaß deckt sich im wesentlichen mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, es erscheint schlüssig und absolut nachvollziehbar.

 

AuroRa
@17:12 Uhr von Charlys Vater

 

Die Aufgabe des Staates ist er Bürger:innen zu schützen. Daher sollten alle Personen, die nicht in einem Attentat sterben wollen, den Wunsch nach “anschließender Sicherheitsverwahrung” nachvollziehen können. 

Na dann kann man sich das ganze Kasperle mit Richtern doch gleich sparen.

Wieso? Wir sind ein Rechtsstaat und dieser hat ihn verurteilt 

Die anschließende Sicherheitsverwahrung halte ich für Rechtswidrig.

Wenn die Schuld verbüßt wurde, muss er freigelassen werden.

Nicht, wenn von ihm noch immer eine Gefahr ausgeht. 

Anita L.
@16:41 Uhr von Giselbert

Wenn ich sehe wie niedrig das Strafmaß für Vergewaltiger oder einen vollbrachten Totschlag/Mord ausfällt, da steht dies für mich in keiner Relation.

Vergewaltigung: mind. 6 Monate, bei Gewaltanwendung oder -androhung mind. 1 Jahr; bei Beischlag mind. 2 Jahre, bei Waffengewalt mind. 5 Jahre (§177 StGB)

Totschlag: nicht unter 5 Jahren (§ 212 StGB)

Ausnahme: Totschlag in minderschwerem Fall: 1-10 Jahre (§ 213 StGB)

Mord: lebenslang (§ 211 StGB)

Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Tat: 6 Monate bis 10 Jahre, in minderschweren Fällen 3 Monate bis 5 Jahre (§89a StGB)

Ich sehe da sehr wohl eine angemessene Relation.

saschamaus75
@17:05 Uhr von morgentau19

>> wie geht das, dass eine Einzelperson einen Staat

>> stürzen kann?

 

Indem diese "Einzelperson" z.B. einen einzigen(!) Polizisten erschießt? -.-

Anita L.
@16:03 Uhr von Sisyphos3

… einem Typen wünsche ich mir das Urteil “mit anschließender  Sicherheitsverwahrung”. 

was hat er den getan

jemanden umgebracht, vergewaltigt ?

von daher sollte man sich vielleicht mäßigen  

Die Führungsaufsicht ist im § 89a (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) explizit als mögliche Maßnahme genannt. Sie dient der besonderen Beobachtung des Verurteilten, wenn zum Zeitpunkt der Verurteilung noch nicht abzusehen ist, ob der Täter eine Sicherheitsverwahrung erhalten muss. Diese Entscheidung wird dann während der Verbüßung der Freiheitsstrafe getroffen.

wie-
"ja, aber..-Argumentationen" von der üblichen Seite

 @17:05 Uhr von morgentau19

Ich möchte den Mann nicht in Schutz nehmen! Aber das Strafmaß ist m. E. Scheibenwischer...

Was hätten Sie denn gerne? Gemäß welcher gesetzlicher Grundlage? Und warum eigentlich?

Zwischen einer staatsgefährdenden (wie geht das, dass eine Einzelperson einen Staat stürzen kann?) Straftat planen und ausführen, ist ein Unterschied.

Hat das Oberlandesgericht auch anerkannt.

In Deutschland haben einige Straftäter so viele Bewährungsstrafen bekommen, (was sind das für Richter, die immer wieder....?) dagegen ist der Bundeswehroffizier ein Waisenknabe. Aber die sind frei.

Aha. Aber: auf welche Präzedenzfälle aus den Zehntausenden von Verfahren jährlich genau berufen Sie sich hier?

In diesem Fall hat kein Mensch ein Schaden erlitten, keiner wurde verletzt/getötet, und der Mann wird für 5,5 Jahre weggesperrt.

Schon klar. Sie wollen den Mann partout nicht in Schutz nehmen. Aber weniger bis gar keine Strafe darf's schon sein bei Ihnen. War zu erwarten. Nibelungentreue, oder?

Anita L.
@17:12 Uhr von Charlys Vater

 

Die Aufgabe des Staates ist er Bürger:innen zu schützen. Daher sollten alle Personen, die nicht in einem Attentat sterben wollen, den Wunsch nach “anschließender Sicherheitsverwahrung” nachvollziehen können. 

Na dann kann man sich das ganze Kasperle mit Richtern doch gleich sparen.

Die anschließende Sicherheitsverwahrung halte ich für Rechtswidrig.

Wenn die Schuld verbüßt wurde, muss er freigelassen werden.

Belesen Sie sich über die Sicherheitsverwahrung. Sie ist keine Strafe, sondern dient dem Schutz der Gemeinschaft, wenn abzusehen ist, dass der Straftäter auch nach der Verbüßung seiner Schuld wieder straffällig wurde und dies auch vorher schon war. Außerdem ist die Sicherheitsverwahrung keine Maßnahme für die Ewigkeit, sondern es muss jährlich geprüft werden, ob die Gründe für die Verwahrung immer noch bestehen. Die Regelungen der Sicherheitsverwahrung wurde 2013 nach einem Urteil des EGMR geändert.

Anita L.
@17:11 Uhr von wie-

 @16:34 Uhr von saschamaus75

Viel schlimmer:
Er wurde nur(!) zu 5 1/2 Jahren verurteilt, saß aber schon 7 Jahre in U-Haft. D.h.:

Wo steht das denn? Er flog doch erst 2017 auf und wurde zwischenzeitlich auf freien Fuß gesetzt, die U-Haft erst 2021 wieder angeordnet, weil Verdunkelunggefahr bestand.

Er kommt sofort(!) frei und kassiert zusätzlich noch Haftentschädigung für 1 1/2 Jahre ab. ;(

Angerechnet weden nur die vier Monate U-Haft seit März dieses Jahres, nachdem bei Franco A. Hakenkreuzarmbinden und weitere verdächtige Gegenstände bei Durchsuchungen entdeckt wurden. Die U-Haft wurde aufgrund Flucht- und Verdunkelungsgefahr angeordnet - und besteht bis zur Rechtskraft des heutigen Urteils natürlich fort.

 

Anita L.
@17:11 Uhr von wie-

 @16:34 Uhr von saschamaus75

Viel schlimmer:
Er wurde nur(!) zu 5 1/2 Jahren verurteilt, saß aber schon 7 Jahre in U-Haft. D.h.:

Wo steht das denn? Er flog doch erst 2017 auf und wurde zwischenzeitlich auf freien Fuß gesetzt, die U-Haft erst 2021 wieder angeordnet, weil Verdunkelunggefahr bestand.

Er kommt sofort(!) frei und kassiert zusätzlich noch Haftentschädigung für 1 1/2 Jahre ab. ;(

Angerechnet weden nur die vier Monate U-Haft seit März dieses Jahres, nachdem bei Franco A. Hakenkreuzarmbinden und weitere verdächtige Gegenstände bei Durchsuchungen entdeckt wurden. Die U-Haft wurde aufgrund Flucht- und Verdunkelungsgefahr angeordnet - und besteht bis zur Rechtskraft des heutigen Urteils natürlich fort.