Ein Gefängnisinsasse sitzt vor einem vergitterten Fenster.

Ihre Meinung zu Buschmann will kürzere Ersatzfreiheitsstrafe

Wer eine Geldstrafe - etwa wegen Schwarzfahrens - nicht zahlen kann oder will, bekommt in Deutschland eine Ersatzfreiheitsstrafe. Diese will Justizminister Buschmann nun verkürzen. Damit sollen die Gefängnisse leerer und Kosten eingespart werden.

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70 Kommentare

Kommentare

AuroRa
Höchste Zeit!

Dass Fahren ohne Fahrschein eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit ist, stammt aus dem Dritten Reich und gehört schon lange abgeschafft!

… Hassdelikte gegen Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer sexuellen Orientierung. Zu einer härteren Bestrafung soll außerdem führen, wenn ein Mann aufgrund patriarchalischer Denkmuster seine Partnerin oder Ex-Partnerin unter Druck setzt oder ihr Gewalt antut. Das wäre - im Sinne des Referentenentwurfs aus dem Justizministerium - etwa dann der Fall, wenn ein Mann seiner Tochter, Schwester oder Ex-Frau generell das Recht abspricht, ihren Lebenspartner frei zu wählen.

Na endlich! Das wird schon seit Jahren gefordert! 

Witzlos18
Sozialdienst statt Haftstrafe

Warum eigentlich eine Haftstrafe, Sozialdienste wären für die Allgemeinheit viel sinnvoller. Eine Haftstrafe ist kontraproduktiv. 

draufguckerin
Nutzungsverbot ginge auch

Da viele Betriebe des ÖPNV sowieso privatisiert sind, könnten die auch selbst dafür sorgen, dass ihre Vertragsbedingung 'Beförderung gegen Geld' eingehalten wird. Es könnte z.B ein Haus- bzw Betretungsverbot ausgesprochen werden, auch ein erhöhtes Beförderungsgeld. Das wäre durch die hohen Kosten für Kontrollpersonal durchaus zu rechtfertigen. 

werner1955
@16:32 Uhr von Witzlos18

Warum eigentlich eine Haftstrafe, Sozialdienste wären für die Allgemeinheit viel sinnvoller.

Bekommen wir nicht hin. Bei uns darf niemand gezwungen werden zu arbeiten oder etwas für das Allgemeinwohl zu tun.

Nur Steuern, Gebühren und GEZ muss man immer zahlen.

Nettie
„Buschmann will kürzere Ersatzfreiheitsstrafe“

Was Buschmann (oder sonst irgendein Politiker) „will“ hat allerdings nichts mit der „Schwere der Schuld“ zu tun. Sondern offensichtlich ausschließlich mit „finanziellen Interessen“: „Damit sollen die Gefängnisse leerer und Kosten eingespart werden“.

Adeo60
@16:24 Uhr von AuroRa

Man muss unterscheiden zwischen dem Fahren ohne Führerschein und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das erstere ist eine Owi, das andere - zumindest  bisher - eine Straftat. Die Gerichte bei der Strafzumessung insbesondere zu berücksichtigen, ob es sich um einen Wiederholungstäter handelt. Die Ableistung von Sozialdienst ist eine prima Idee. Aber wenn Sie einen renitenten Täter ohne Unrechtsbewusstsein vor sich haben, der auch nicht bereit ist, Sozialdienst abzuleisten, bleibt eigentlich nur  eine Haftstrafe. Im Grundsatz aber eine richtige Idee des Justizministers.

 

 

 

Anna-Elisabeth
@16:35 Uhr von draufguckerin

 Es könnte z.B ein Haus- bzw Betretungsverbot ausgesprochen werden, 

Das geht nicht. Jeder muss in der Lage sein z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Behörden, Arbeitsplatz etc. zu erreichen. Ein solches Verbot wäre ebenso unverhältnismäßig wie eine Haftstrafe.

 

 

Anna-Elisabeth
@16:53 Uhr von Adeo60

Man muss unterscheiden zwischen dem Fahren ohne Führerschein und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das erstere ist eine Owi, das andere - zumindest  bisher - eine Straftat. Die Gerichte bei der Strafzumessung insbesondere zu berücksichtigen, ob es sich um einen Wiederholungstäter handelt. Die Ableistung von Sozialdienst ist eine prima Idee. Aber wenn Sie einen renitenten Täter ohne Unrechtsbewusstsein vor sich haben, der auch nicht bereit ist, Sozialdienst abzuleisten, bleibt eigentlich nur  eine Haftstrafe. Im Grundsatz aber eine richtige Idee des Justizministers.

Man könnte den Wiederholungstäter noch vor die Wahl stellen: Psychotherapie oder Haftstrafe. 

In der Haft ist die Gefahr groß, dass Täter, wie Sie sie beschreiben, noch schwierigere Zeitgenossen werden.

 

w120

Wenn ich "schwarz" fahren würde, dann entweder aus Kalkül (Fahrpreis, Wahrscheinlichkeit der Kontrolle, usw.) oder aus Spass.

Die Kandidaten, die eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten möchten, sind schon etwas speziell oder haben kein Geld.

 

Aber, sich freikaufen zu können (manchmal aus Seite des Gerichts durchaus sinnvoll), scheint ja "in" zu sein.

Der Aufwand steht in keinem Verhältnis, also abschaffen.

 

Alternative, für einen bestimmten Personenkreis freies Fahren im ÖPNV.

 

AuroRa
@16:53 Uhr von Adeo60

Man muss unterscheiden zwischen dem Fahren ohne Führerschein und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das erstere ist eine Owi, das andere - zumindest  bisher - eine Straftat. Die Gerichte bei der Strafzumessung insbesondere zu berücksichtigen, ob es sich um einen Wiederholungstäter handelt. Die Ableistung von Sozialdienst ist eine prima Idee. Aber wenn Sie einen renitenten Täter ohne Unrechtsbewusstsein vor sich haben, der auch nicht bereit ist, Sozialdienst abzuleisten, bleibt eigentlich nur  eine Haftstrafe. Im Grundsatz aber eine richtige Idee des Justizministers.

 

 

 

Wieso Führerschein? Ich sprach von Fahrschein. 

w120
@16:53 Uhr von Adeo60

Man muss unterscheiden zwischen dem Fahren ohne Führerschein und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das erstere ist eine Owi, das andere - zumindest  bisher - eine Straftat. Die Gerichte bei der Strafzumessung insbesondere zu berücksichtigen, ob es sich um einen Wiederholungstäter handelt. Die Ableistung von Sozialdienst ist eine prima Idee. Aber wenn Sie einen renitenten Täter ohne Unrechtsbewusstsein vor sich haben, der auch nicht bereit ist, Sozialdienst abzuleisten, bleibt eigentlich nur  eine Haftstrafe. Im Grundsatz aber eine richtige Idee des Justizministers.

 

Beides ist eine Straftat.

 

Sie meinen wohl, dass man die Fahrerlaubnis nicht dabei hat.

Dann wird ein Bussgeld fällig.

 

Aber hier fährt der/die  "TäterIn" ja nur mit und lenkt nicht den Bus oder die Straßenbahn."g"

Adeo60
@17:07 Uhr von AuroRa

Fahren ohne Fahrschein klang für mich synonym für Fahren ohne Führerschein, manche nennen es ja auch Lappen.

 

 

 

 

 

kurtimwald
Kein Geld für Kontrollen und Konsequenzen …

Woher kommt es denn, das Dinge wie Schwarzfahren, Ladendiebstahl, Radfahren auf Fußwegen, also sog. Bagatelle Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten in solch großem Ausmaß überhaupt statt finden?

Richtig, weil nicht kontrolliert wird oder aus Arbeitsüberlastung der Organe die „Auge zugedrückt“ werden.

Daraus resultiert eine soziale Verrohung mit einhergehender Häufung von Vergehen.

Der Staat darf hier nicht sparen, sondern muss wieder mehr sichtbar in Form von Kontrollen und Präsenz der Aufklärung und Maßregelung zeigen.

Dafür braucht es aber Geld, und dafür braucht es höhere Steuereinnahmen,

der Gewinn ist, das es dann weniger Verstöße gibt und weniger Menschen verurteilt werden.

Anna-Elisabeth

>>Zu einer härteren Bestrafung soll außerdem führen, wenn ein Mann aufgrund patriarchalischer Denkmuster seine Partnerin oder Ex-Partnerin unter Druck setzt oder ihr Gewalt antut. Das wäre - im Sinne des Referentenentwurfs aus dem Justizministerium - etwa dann der Fall, wenn ein Mann seiner Tochter, Schwester oder Ex-Frau generell das Recht abspricht, ihren Lebenspartner frei zu wählen.<<

Das dürfte schwierig werden, weil die betroffenen Frauen sich kaum trauen dürften, offen darüber zu sprechen. Was nebenbei auch in einem solchen Umfeld nicht gerade ungfährlich wäre. Und ausreichend Platz in den Gefängnissen gäbe es für diese Fälle auch nicht.

vriegel
Ganz abschaffen..

Wenn man Hartz IV Empfänger nicht mehr sanktionieren darf, dann darf man auch keine Schwarzfahrer mehr einsperren. 

 

man kann die notorischen Schwarzfahrer ja dann gemeinnützige Arbeit verrichten lassen. 

 

bspw im Altenheim oder so was…

Adeo60
@17:08 Uhr von w120

Sie haben völlig Recht. Man sollte den TS-Text gelesen haben, bevor man kommentiert. Vorliegend geht es natürlich um den fehlenden Fahrschein für öffentlkiche Verkehrsmittel. Das hat dann natürlich abolut nichts mit der Führerschein und Fahrerlaubnis zu tun. Sorry für den Faux pas....! Aber man kann den Gedanken ja irgebdwie auch weiterspinnen...

 

 

 

Anna-Elisabeth
@17:02 Uhr von GeoK

So schnell kommt in Deutschland keiner in Haft,die 200 Mio. Euro pro Jahr sind Peanuts, gegen Prozesse die sich über Jahre hinziehen, Anwaltskanzeleien sich eine goldene Nase verdienen und zum Schluss geht der Prozess aus, wie das Hornberger Schießen. Wir haben ein StGB und wo fängt für Herrn Buschmann der Strafbestand an? Bis einer in Haft geht, sind zig Bewährungen, Androhungen und Ermahnungen ausgesprochen worden, einmal sollte mit der Hand reichen aber auch gut sein, man konnte den Medien schon mal entnehmen, eine Dame war 200x Schwarz gefahren, wo sie in Haft musste, war der Aufschrei in den sozialen Medien groß, Ach die Arme Frau! wie bitte? 

200x Schwarzfahren klingt für mich eher krank als kriminell. Aber da müsste man natürlich alle Umstände zu diesem Fall kennen.

 

Gerd Hansen
Es wird immer schlimmer…

… in Deutschland.

Das Wort „Konsequenz“ ( für sein Handeln ) kann bald aus unseren Wörterbüchern gestrichen werden…

Ich sehe es ebenfalls als großes Problem an, daß zwischen „Vergehen“ und „Konsequenz“ daraus teilweise Monate vergehen.

Bei G7 in Elmau gab es doch auch „Schnellgerichte“. ( DA geht das komischerweise… ).

Wenn jemand mit 170km/h bei erlaubten 100 fährt und angehalten wird: Führerschein sofort ! abnehmen.

Wer schwarz fährt und nicht zahlen kann/will : Sofort bis zum nächsten Morgen in eine Zelle.

Antiquarische Methoden ? Mag sein, aber sicherlich effektiver als das heutige Streicheln…

w120
@17:02 Uhr von GeoK

So schnell kommt in Deutschland keiner in Haft,die 200 Mio. Euro pro Jahr sind Peanuts, gegen Prozesse die sich über Jahre hinziehen, Anwaltskanzeleien sich eine goldene Nase verdienen und zum Schluss geht der Prozess aus, wie das Hornberger Schießen. Wir haben ein StGB und wo fängt für Herrn Buschmann der Strafbestand an? Bis einer in Haft geht, sind zig Bewährungen, Androhungen und Ermahnungen ausgesprochen worden, einmal sollte mit der Hand reichen aber auch gut sein, man konnte den Medien schon mal entnehmen, eine Dame war 200x Schwarz gefahren, wo sie in Haft musste, war der Aufschrei in

den sozialen Medien groß, Ach die Arme Frau! wie bitte? 

 

in aller Regel Menschen, die arbeitslos, suchtkrank oder wohnungslos sind. Sie sind letztlich nicht kriminell, sondern arm.

https://de.statista.com/infografik/26348/anzahl-der-menschen-die-in-deu…

 

Was war den mit der Dame?

 

So wie "Florida Rolf"?

 

Forfuture
Buschmann endlich mal auf dem richtigen Weg

Schwarzfahren ist sicher nicht zu tolerieren, aber es als Straftat zu klassifizieren ist völlig übertrieben. Unsere eh schon völlig überlasteten Gerichte, müssen sich mit so einem lächerlichen Vergehen beschäftigen, dies muss umgehend geändert werden. Die Gerichte hat man, wie so vieles in der Schäuble/Merkel-Ära totgespart, es wird Jahre dauern, dieses Versagen wieder zu korrigieren, da muss man die Gerichte von solchen Banalitäten befreien.

Endlich gibt mir Herr Buschmann mal die Chance, ihm zuzustimmen.

w120
@17:16 Uhr von Adeo60

Sie haben völlig Recht. Man sollte den TS-Text gelesen haben, bevor man kommentiert. Vorliegend geht es natürlich um den fehlenden Fahrschein für öffentlkiche Verkehrsmittel. Das hat dann natürlich abolut nichts mit der Führerschein und Fahrerlaubnis zu tun. Sorry für den Faux pas....! Aber man kann den Gedanken ja irgebdwie auch weiterspinnen...

 

Sorry, warum, ist doch ok.

 

Ich denke, auch wenn sicherlich bessere FahrerInnen unter denen ohne Fahrerlaubnis geben wird, dass das schon aus dem Gefährdungspotential heraus wesentlich strenger zu bestrafen ist.

AuroRa
@17:11 Uhr von Adeo60

Fahren ohne Fahrschein klang für mich synonym für Fahren ohne Führerschein, manche nennen es ja auch Lappen.

 

 

 

 

 

“Fahren ohne Fahrschein “ ist die korrekte Bezeichnung. Die Bezeichnung “Schwarzfahren” wird nur umgangssprachlich verwendet und stammt aus der Sklaverei, ist also ein rassistisches Wort, weswegen ich es versuche zu vermeiden. 

AuroRa
@17:12 Uhr von kurtimwald

Woher kommt es denn, das Dinge wie Schwarzfahren, Ladendiebstahl, Radfahren auf Fußwegen, also sog. Bagatelle Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten in solch großem Ausmaß überhaupt statt finden?

Richtig, weil nicht kontrolliert wird oder aus Arbeitsüberlastung der Organe die „Auge zugedrückt“ werden.

Daraus resultiert eine soziale Verrohung mit einhergehender Häufung von Vergehen.

Der Staat darf hier nicht sparen, sondern muss wieder mehr sichtbar in Form von Kontrollen und Präsenz der Aufklärung und Maßregelung zeigen.

Dafür braucht es aber Geld, und dafür braucht es höhere Steuereinnahmen,

der Gewinn ist, das es dann weniger Verstöße gibt und weniger Menschen verurteilt werden.

… oder Falschparken, Einsatz des motorisierten Vehikels als Waffe gegen Radfahrende/Bedrängung/Nichteinhaltung des Mindesabstands/Nehmen der Vorfahrt und des Vorrangs…. Die Liste lässt sich fortsetzen 

AuroRa
@17:16 Uhr von Gerd Hansen

… in Deutschland.

Das Wort „Konsequenz“ ( für sein Handeln ) kann bald aus unseren Wörterbüchern gestrichen werden…

Ich sehe es ebenfalls als großes Problem an, daß zwischen „Vergehen“ und „Konsequenz“ daraus teilweise Monate vergehen.

Bei G7 in Elmau gab es doch auch „Schnellgerichte“. ( DA geht das komischerweise… ).

Wenn jemand mit 170km/h bei erlaubten 100 fährt und angehalten wird: Führerschein sofort ! abnehmen.

Wer schwarz fährt und nicht zahlen kann/will : Sofort bis zum nächsten Morgen in eine Zelle.

Antiquarische Methoden ? Mag sein, aber sicherlich effektiver als das heutige Streicheln…

Menschen ohne Wohnsitz müssen regelmäßig zum Amt, aber oft reicht das “Transportgeld” nicht mal für die Hin- oder Rückfahrt. Da sind sie gezwungen ohne Fahrschein zu fahren. Was hat Deutschland davon mittellose Menschen einzusperren? 

 

Ich finde die Öffis sollten besser ausgebaut und kostenfrei sein. Wenn nicht für alle möglich, dann doch wenigstens für Menschen ohne Einkommen. 

DeHahn
Juhu!

Alles kann, nichts muss! Und vor allem muss man an allen gesellschaftlichen Angelegenheiten sparen, schließlich hat die Regierungen gute Erfahrungen mit Personalmangel, schlechter Infrastruktur, freiem Wohnungsbau etc. gemacht insofern, als niemand für sowas auf die Barikaden geht. Und an das Dauergemuffel hat man sich längst gewöhnt.

Karl Klammer
@16:24 Uhr AuroRa - Echt trollig: Schwarzfahren nur Owi

Dass Fahren ohne Fahrschein eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit ist, stammt aus dem Dritten Reich und gehört schon lange abgeschafft!

 

Wenn Sie hier des schreibens mächtig sind, so sind sie auch des lesens.

Schon mal die Beförderungsbedingungen der Transportunternehmen gelesen !!!

Anna-Elisabeth
@17:12 Uhr von kurtimwald

...Richtig, weil nicht kontrolliert wird oder aus Arbeitsüberlastung der Organe die „Auge zugedrückt“ werden.

Daraus resultiert eine soziale Verrohung mit einhergehender Häufung von Vergehen.

Der Staat darf hier nicht sparen, sondern muss wieder mehr sichtbar in Form von Kontrollen und Präsenz der Aufklärung und Maßregelung zeigen.

Dafür braucht es aber Geld, und dafür braucht es höhere Steuereinnahmen,....

Ich stimme weitgehend zu. Die soziale Verrohung beginnt aber deutlich früher und hat andere Ursachen. Und um die zu vermeiden, müsste viel Geld in die Hand genommen werden. Das fängt mir der Bildung und Betreuung der Kinder und Jugenlichen in sogenannten Brennpunkten an und hört mit neuen *Städtebaukonzepten noch lange nicht auf.

*Eine stärkere Durchmischung der Bevölkerung wäre notwendig. Arm und Reich nebeneinander ebenso wie bereits Einheimische und Migranten. Dieses Abschotten ganzer Gesellschaftsschichten ist aus meiner Sicht ein nicht zu unterschätzendes Problem.

 

 

Deutschtürke
Wozu verkürzen?

Ich bin gegen die Verkürzung der Freiheitsstrafen. Bald machen die Kleinkriminellen, was sie wollen.

Grossinquisitor

Die Justiz ist überfordert. Das zeigt sich immer deutlicher. Buschmann tut gut daran, die Ersatzfreiheitsstrafen zu reduzieren. Es sind aber viel mehr Maßnahmen erforderlich. Die Funktionsfähigkeit der Justiz ist für das Vertrauen der Bürger in den demokratischen Rechtsstaat eminent wichtig. Vielleicht noch wichtiger als der Wohlfahrtsstaat.

mispel
@17:30 Uhr von AuroRa

“Fahren ohne Fahrschein “ ist die korrekte Bezeichnung. Die Bezeichnung “Schwarzfahren” wird nur umgangssprachlich verwendet und stammt aus der Sklaverei, ist also ein rassistisches Wort, weswegen ich es versuche zu vermeiden. 

 

Nö. Bitte keine intersektionalen Lügen verbreiten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzfahren

w120
@17:16 Uhr von Gerd Hansen

… in Deutschland.

Das Wort „Konsequenz“ ( für sein Handeln ) kann bald aus unseren Wörterbüchern gestrichen werden…

Ich sehe es ebenfalls als großes Problem an, daß zwischen „Vergehen“ und „Konsequenz“ daraus teilweise Monate vergehen.

Bei G7 in Elmau gab es doch auch „Schnellgerichte“. ( DA geht das komischerweise… ).

Wenn jemand mit 170km/h bei erlaubten 100 fährt und angehalten wird: Führerschein sofort ! abnehmen.

Wer schwarz fährt und nicht zahlen kann/will : Sofort bis zum nächsten Morgen in eine Zelle.

Antiquarische Methoden ? Mag sein, aber sicherlich effektiver als das heutige Streicheln…

Wenn die Person alkoholisiert ist oder es um einen Zusammenhang mit einer Straftat geht, dann darf die Polizei den Führerschein sofort einbehalten. Die Person bekommt doch 3 Monate Fahrverbot. Sie muss auch die Möglichkeit haben, Rechtsmittel einlegen zu können.

 

Schön das für so ein Spektakel wie G7 so ein Aufgebot betrieben wird.

Wie sieht es mit Pflichtverteidigern aus? Stehen die auch da bereit?

Werner40

Schwarzfahren ist z.B. in der Londoner U-Bahn gar nicht möglich weil man ohne Ticket, Oyster- oder Kreditkarte gar keinen, automatisierten, Zutritt zur Station erhält. Es liegt also an der mangelhaften Organisation in Deutschland, wenn Schwarzfahren ein Thema ist.

AuroRa
@17:37 Uhr von Karl Klammer

Dass Fahren ohne Fahrschein eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit ist, stammt aus dem Dritten Reich und gehört schon lange abgeschafft!

 

Wenn Sie hier des schreibens mächtig sind, so sind sie auch des lesens.

Schon mal die Beförderungsbedingungen der Transportunternehmen gelesen !!!

Satzzeichen sind keine Rudeltiere. Das gilt auch für Ausrufezeichen, die eigentlich Fragezeichen sein sollten. 

 

Welche Beförderungsbedingung meinen Sie im Speziellen?

 

91541matthias
@17:00 Uhr von w120

Alternative, für einen bestimmten Personenkreis freies Fahren im ÖPNV

Gibt es schon..für Schwerbehinderte..nutzen wir ab und zu mit dem Ausweis meiner Frau

 

 

AuroRa
@17:43 Uhr von mispel

“Fahren ohne Fahrschein “ ist die korrekte Bezeichnung. Die Bezeichnung “Schwarzfahren” wird nur umgangssprachlich verwendet und stammt aus der Sklaverei, ist also ein rassistisches Wort, weswegen ich es versuche zu vermeiden. 

 

Nö. Bitte keine intersektionalen Lügen verbreiten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzfahren

Ihnen ist klar, dass Wikipedia nicht von Expert:innen betrieben wird, oder? Schicken Sie mir doch bitte einen Beleg, der nicht aus “Quelle: Wikipedia” oder gar “Quelle: Internet” stammt. Dann sehen wir weiter. 

mispel

Hier mal eine Statistik, wie sich Schwarzfahren auf Alter und Einkommen verteilt:

 

https://www.splendid-research.com/de/statistiken/statistik-schwarzfahre…

 

Innerhalb der Einkommensgruppen lässt sich kein klarer Trend erkennen. Gleichwohl gibt es Unterschiede der Anteile an Schwarzfahrern. Die Einkommensgruppe mit dem größten Anteil an Personen, die den ÖPNV vorsätzlich ohne gültiges Ticket nutzen, ist die mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Die wenigsten Schwarzfahrer finden sich in der Gruppe mit einem monatlichen Einkommen unter 500 Euro. Das liegt wohl daran, dass ein sogenanntes "erhöhtes Beförderungsentgelt" von 60 Euro für Menschen mit sehr geringem Einkommen deutlich stärker ins Gewicht fällt.

Anna-Elisabeth
@17:19 Uhr von Giselbert

Tja, man muss sich schon wundern, wegen welchen Bagatellen man eingebuchtet wird. 

Und wenn ich sehe mit was mancher Politiker/Wirtschaftskirimineller straffrei durchkommt, dann zweifle ich an der Gerechtigkeit.

Geht sicher nicht nur Ihnen so.

Dazu fällt mir ein, was ich im SPIEGEL gelesen habe: 

>>... hat das Gesundheitsministerium seit April 2020 an zwei Auftragnehmer mehr 36,2 Millionen Euro für Rechtsberatung und die Betreuung in Streitfällen bezahlt...allein vor dem Landgericht Bonn sind mehr als 100 Klagen von Händlern offen, die im sogenannten Open-House-Verfahren Masken zum Stückprei von 4,50 Euro beschafft hatten, dann aber nicht bezahlt wurden...

Nachdem das Langericht schon mehrere Entscheidungen gegen den Bund gefällt hat, befinden sich viele dieser Verfahren in Vergleichsverhndlungen...<<

Und wer zahlt diese Anwaltskosten?

AuroRa
@17:45 Uhr von GeoK

n ohne Fahrschein klang für mich synonym für Fahren ohne Führerschein, manche nennen es ja auch Lappen.

 

 

 

 

 

“Fahren ohne Fahrschein “ ist die korrekte Bezeichnung. Die Bezeichnung “Schwarzfahren” wird nur umgangssprachlich verwendet und stammt aus der Sklaverei, ist also ein rassistisches Wort, weswegen ich es versuche zu vermeiden. 

Es handelt es sich hierbei um die Straftat,

Erschleichen von Leistungen“ nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB). ist die korrekte Bezeichnung.

Das ist die juristische Bezeichnung. Was nicht bedeutet, dass “Fahren ohne Fahrschein” nicht korrekt ist ;)

Aber danke für den Hinweis, das ist sehr freundlich. 

Alphaworld1

Ein sehr guter Vorschlag von Herrn Buschmann. So können am Ende die Poser und Rennraser in unserer statt die Lücke die durch ihr unfreiwilliges Fernbleiben von z.B. unserem Innenstadtbereichen entstünde vermeiden helfen, was ja auch für die weitere Reifung dieser Personen nuur zuträglich sein kann, vor allem wenn sich die Rennfahrer auch gegenseitig dann noch dazu beglückwünschen können, dass sie weder Strafe noch Strafgebüren eingehen mußten. Alles eben eine echte Erleichterung.Toll Herr Minister!

kinglouis
Arbeit?

warum nicht statt Geldstrafe soziale Arbeit? Kostet gar nichts und belastet die Gefängnisse nicht

w120
@17:34 Uhr von GeoK

  eine Dame war 200x Schwarz gefahren, wo sie in Haft musste, war der Aufschrei in

den sozialen Medien groß, Ach die Arme Frau! wie bitte? 

 

in aller Regel Menschen, die arbeitslos, suchtkrank oder wohnungslos sind. Sie sind letztlich nicht kriminell, sondern arm.

https://de.statista.com/infografik/26348/anzahl-der-menschen-die-in-deu

 

Was war den mit der Dame?

 

So wie "Florida Rolf"?

 

Also schützt Armut, Suchtkrankheit vor Strafe, das kann dann ja heiter werden mit dem StGB. 

 

Es geht doch hier "nur" um die Beförderungserschleichung.

 

Bereits das Nichtentwerten eines vorhandenen Fahrscheins oder nach Ablauf um einen Tag bei einer Monatskarte, erfüllen den Tatbestand.

 

Zweispruch
@17:23 Uhr von w120

 

in aller Regel Menschen, die arbeitslos, suchtkrank oder wohnungslos sind. Sie sind letztlich nicht kriminell, sondern arm.

https://de.statista.com/infografik/26348/anzahl-der-menschen-die-in-deu

 

Was war den mit der Dame?

 

So wie "Florida Rolf"?

 

Ich habe etwas sehr ähnliches geschrieben und bekam den roten Balken. Nun ja, danke für Ihren Kommentar. Ist ernüchternd, wie wenigen diese Zusammenhänge bekannt sind.

Anna-Elisabeth
@17:49 Uhr von 91541matthias

Alternative, für einen bestimmten Personenkreis freies Fahren im ÖPNV

Gibt es schon..für Schwerbehinderte..nutzen wir ab und zu mit dem Ausweis meiner Frau

Aber erst ab einem GdB von 70 und weiteren Merkzeichen. Alles andere muss neu sein. Ich hatte jeden falls mit meinem Ausweis (GdB 70 bis 2019) nur das Recht auf einen Sitzplatz, eine Ermäßigung gab es nicht.

 

 

mispel
@17:51 Uhr von AuroRa

Ihnen ist klar, dass Wikipedia nicht von Expert:innen betrieben wird, oder? Schicken Sie mir doch bitte einen Beleg, der nicht aus “Quelle: Wikipedia” oder gar “Quelle: Internet” stammt. Dann sehen wir weiter. 

 

Haha also erstens sind im Text alle Quellen verlinkt. Die dürfen Sie sich gerne durchlesen. Zweitens wäre es doch schön, wenn Sie auch einfach mal Belege für Ihre Behauptungen liefern würden, meinen Sie nicht?

Gerd Hansen
@16:54 Uhr von Anna-Elisabeth

 Es könnte z.B ein Haus- bzw Betretungsverbot ausgesprochen werden, 

Das geht nicht. Jeder muss in der Lage sein z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Behörden, Arbeitsplatz etc. zu erreichen. Ein solches Verbot wäre ebenso unverhältnismäßig wie eine Haftstrafe.

 

 

Hmm,



aber ( schwarz) fahren auf Kosten der Allgemeinheit ist dann in Ordnung ("verhältnismäßig")?



Wer zu den von Ihnen genannten Orten will / muss:



Entweder nutzen und zahlen, oder zu Fuß, mit dem Rad, sich fahren lassen etc. pp...



Ihrer Argumentation nach braucht jemand, der auf dem Land ohne ÖPNV lebt also auch keinen Führerschein machen, da der ja Geld kostet und er ohne gültige Fahrerlaubnis sonst nirgendwo hinkommen kann ?



Hausverbot im Dorfladen aufgrund Diebstahls ist dann auch unverhältnismässig, da der Täter sich ja sonst nicht vor Ort versorgen kann und keine Möglichkeit hat, in den 10km entfernten Nachbarort zu kommen ( außer laufen ;) )?

zerocool76
@17:51 Uhr von AuroRa

“Fahren ohne Fahrschein “ ist die korrekte Bezeichnung. Die Bezeichnung “Schwarzfahren” wird nur umgangssprachlich verwendet und stammt aus der Sklaverei, ist also ein rassistisches Wort, weswegen ich es versuche zu vermeiden. 

 

Nö. Bitte keine intersektionalen Lügen verbreiten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzfahren

Ihnen ist klar, dass Wikipedia nicht von Expert:innen betrieben wird, oder? Schicken Sie mir doch bitte einen Beleg, der nicht aus “Quelle: Wikipedia” oder gar “Quelle: Internet” stammt. Dann sehen wir weiter. 

Sie stellen eine These auf, die Sie augenscheinlich nicht belegen können, ansonsten wäre da wohl was gekommen. Hingegen weigern Sie sich andere Quellen anzuerkennen. Also bitte belegen Sie Ihre, in meinen Augen, abstruse These.

FritzF
Unter dem Kostenaspekt

könnte sich die Mehrheit die Haft nicht leisten. Buschmann ist fast schon zu qualifiziert für die FD P oser.

w120
@17:43 Uhr von mispel

“Fahren ohne Fahrschein “ ist die korrekte Bezeichnung. Die Bezeichnung “Schwarzfahren” wird nur umgangssprachlich verwendet und stammt aus der Sklaverei, ist also ein rassistisches Wort, weswegen ich es versuche zu vermeiden. 

 

Nö. Bitte keine intersektionalen Lügen verbreiten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzfahren

 

"Schwarzfahren" kommt nicht von Schwarz

Etymologisch hat der Begriff "Schwarzfahren" übrigens nichts mit Farbe zu tun. Ursprünglich geht er eher darauf zurück, dass Tätigkeiten bei Nacht durchgeführt wurden. Beziehungsweise sagte der Sprachwissenschaftler Eric Fuß in deutschen Medien, dass der Ausdruck vom jiddischen Wort "shvarts" (Armut) komme und demnach Menschen bezeichnete, die zu arm waren, um sich ein Ticket zu kaufen.

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Diskriminierende-Sprache-Kein-Sc…

https://www.schule-und-familie.de/wissen-redewendungen/kategorie/woher-…

Anna-Elisabeth
@17:30 Uhr von AuroRa

“Fahren ohne Fahrschein “ ist die korrekte Bezeichnung. Die Bezeichnung “Schwarzfahren” wird nur umgangssprachlich verwendet und stammt aus der Sklaverei, ist also ein rassistisches Wort, weswegen ich es versuche zu vermeiden. 

Das stimmt so nicht.

>>"Schwarzfahren" kommt nicht von Schwarz

Etymologisch hat der Begriff "Schwarzfahren" übrigens nichts mit Farbe zu tun. Ursprünglich geht er eher darauf zurück, dass Tätigkeiten bei Nacht durchgeführt wurden. Beziehungsweise sagte der Sprachwissenschaftler Eric Fuß in deutschen Medien, dass der Ausdruck vom jiddischen Wort "shvarts" (Armut) komme und demnach Menschen bezeichnete, die zu arm waren, um sich ein Ticket zu kaufen.<<

Dennoch: >>Der Hamburger Verkehrsverbund verzichtet auf den Begriff "Schwarzfahren". Damit reagiert er auf Menschen, die diesen Begriff rassistisch finden.<<

Schwarzarbeit hat auch nichts mit Rassismus zutun.  Übertreibungen können desensibilisieren. 

w120
@17:59 Uhr von Anna-Elisabeth

Alternative, für einen bestimmten Personenkreis freies Fahren im ÖPNV

Gibt es schon..für Schwerbehinderte..nutzen wir ab und zu mit dem Ausweis meiner Frau

Aber erst ab einem GdB von 70 und weiteren Merkzeichen. Alles andere muss neu sein. Ich hatte jeden falls mit meinem Ausweis (GdB 70 bis 2019) nur das Recht auf einen Sitzplatz, eine Ermäßigung gab es nicht.

 

Befreiung, Wertmarke, Begleitperson

 

https://soziales.niedersachsen.de/startseite/menschen_mit_behinderung/b…

berelsbub

“Fahren ohne Fahrschein “ ist die korrekte Bezeichnung. Die Bezeichnung “Schwarzfahren” wird nur umgangssprachlich verwendet und stammt aus der Sklaverei, ist also ein rassistisches Wort, weswegen ich es versuche zu vermeiden„



Der Begriff Schwarzfahren leitet sich einzig und alleine von der Farbe ab und erklärt sich mit im verborgenen / Dunkeln / nicht legal. 

Ist gleichbedeutend für die Erklärung der Begriffe Schwarzmarkt und Schwarzarbeit anzuwenden. 

Sie sehen, Schwarzfahren hat mit Rassismus so viel zu tun, wie Urlaub im Schwarzwald 

fa66
Strafttat vs. Ordnungswidrigkeit

Das Vorhaben ist doch halbgar.

Die »Beförderungserschleichung« hat in toto zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft zu werden.

»Falschparken« ist ja auch nur eine Ordnungswidrigkeit.

Wer glaubt, das sog. Schwarzfahren als Straftat bewehrt zu lassen, müsste ebenso fordern, das Falschparken zu einer solchen heraufzustufen. Immerhin ist Falschparken eine Parkplatzerschleichung, wie das Schwarzfahren ebenjene Beförderungserschleichung ist.

Noch dazu ist Falschparken oftgenug mit Gefährdung Anderer verbunden, Schwarzfahren nicht.

WirSindLegion
Buschmann sieht in die Zukunft

... und sieht solche Ordnungswidrigkeiten um Faktor XX ansteigen.

Die Gründe sind klar: Es wird bei den "unteren 50%"  kein Geld zum Ausgeben mehr vorhanden sein - also oft die Wahl zwischen Fahrkarte und Essen z.B.

Dass diese ganzen Hunderttausenden natürlich nicht gemäß den Mindeststandards der Genfer Konvention "gehalten" werden könnten und so viele Neubauten von Gefängnissen gar nicht möglich sind - senkt er einfach die "Haltedauer" der Gefangenen.

 

morgentau19
Buschmann will kürzere Ersatzfreiheitsstrafe

bei Schwarzfahren. Würde ein Monatskarte 9.90 Euro (nur eine Hausnummer) kosten, bräuchte keiner Schwarzfahren. Problem gelöst.

.

Schade, das Falschparken zu keiner Bagatelle wird.

.

Ach nein, das sind ja gigantische Einnahmen, auf die der Staat nicht verzichten kann.

.

PS. Herr Buschman, wie wäre es, wenn sie die Justiz stärken, damit - wie in Hessen- vermieden wird, dass sechs Schwerstkriminelle nicht entlassen werden müssen, weil sie zu lange in U-Haft saßen?

nelumbo
@16:32 Uhr von Witzlos18

Warum eigentlich eine Haftstrafe, Sozialdienste wären für die Allgemeinheit viel sinnvoller. Eine Haftstrafe ist kontraproduktiv. 

Da braucht es aber auch Aufseher, die aufpassen, dass der Sozialdienst anständig abgeleistet wird und nicht noch mehr Schaden anrichtet. Chain Gangs zum Straßenbau in USA sind ein schönes Beispiel, in D aber aus historischen Gründen nicht akzeptabel.

morgentau19
@18:50 Uhr von berelsbub

“Fahren ohne Fahrschein “ ist die korrekte Bezeichnung. Die Bezeichnung “Schwarzfahren” wird nur umgangssprachlich verwendet und stammt aus der Sklaverei, ist also ein rassistisches Wort, weswegen ich es versuche zu vermeiden„

Der Begriff Schwarzfahren leitet sich einzig und alleine von der Farbe ab und erklärt sich mit im verborgenen / Dunkeln / nicht legal. 

Ist gleichbedeutend für die Erklärung der Begriffe Schwarzmarkt und Schwarzarbeit anzuwenden. 

Sie sehen, Schwarzfahren hat mit Rassismus so viel zu tun, wie Urlaub im Schwarzwald 

.

Sehr gute Erklärung von ihnen, berelsbub.

w120
Dazu noch etwas Lustiges.  …

Dazu noch etwas Lustiges.

 

Ein T-Shirt mit großem Aufdruck:

Ich fahre umsonst.

 

Dazu gibt es einige Urteile, sogar mit Freispruch.

 

Aber die höheren Urteile besagen, dass das nicht ausreicht.

 

Man muss beim Betreten den Fahrer auf das T-Shirt aufmerksam machen.

Wenn der jetzt sagt, komm rein, dann Freispruch.

 

Macht man das nicht, dann zahlen.

Einfach Unglaublich
Man könnte sich das Ganze sparen ...

... wenn man endlich den ÖPNV kostenlos machen würde.

.

Geht doch in Luxemburg auch.

.

Und für alle Bedenkenträger: für Militär hat Lindner 100.000.000 übrig aber ein nicht ein Zehntel davon für den ÖPNV? 

Und nee, an alle Schwarzmaler, es gibt KEIN Chaos beim kostenlosen Nahverkehr,  dass es ohne nicht auch geben würde.

weingasi1
@17:39 Uhr von Anna-Elisabeth

*Eine stärkere Durchmischung der Bevölkerung wäre notwendig. Arm und Reich nebeneinander ebenso wie bereits Einheimische und Migranten. Dieses Abschotten ganzer Gesellschaftsschichten ist aus meiner Sicht ein nicht zu unterschätzendes Problem.

Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass wenn quasi "von Amtswegen" eine solche Durchmischung vollzogen wird, es nicht lange dauert, bis die, die es finanziell können, sich aus dieser Zone verabschieden, stattdessen dann wieder diejenigen dort hinziehen, die man eigentlich "durchmischen" wollte. Das ist und bleibt dann so, bis zur nächsten amtlichen Durchmischung. Die, die es finanziell können, gehen einfach wieder woanders hin. Letztlich wird sich immer derjenige, der die finanziellen Mittel hat, einer Durchmischung entziehen. Zumindest zum grossen Teil.

 

 

 

Möbius
Was spricht gegen kostenlosen ÖPNV ?

Aus meiner Sicht garnichts. 

 

Es würde Deutschland eine Stufe höher schieben. 

 

Das Gejammere um die Kosten ist angesichts des Geldes was aktuell fürs Militär lockergemacht wird doch absolut lächerlich! 

Anna-Elisabeth
@18:03 Uhr von Gerd Hansen

Das geht nicht. Jeder muss in der Lage sein z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Behörden, Arbeitsplatz etc. zu erreichen. Ein solches Verbot wäre ebenso unverhältnismäßig wie eine Haftstrafe.

aber ( schwarz) fahren auf Kosten der Allgemeinheit ist dann in Ordnung ("verhältnismäßig")?

Wer zu den von Ihnen genannten Orten will / muss:

Entweder nutzen und zahlen, oder zu Fuß, mit dem Rad, sich fahren lassen etc. pp...

Ihrer Argumentation nach braucht jemand, der auf dem Land ohne ÖPNV lebt also auch keinen Führerschein machen, da der ja Geld kostet und er ohne gültige Fahrerlaubnis sonst nirgendwo hinkommen kann ?

Hausverbot im Dorfladen aufgrund Diebstahls ist dann auch unverhältnismässig, da der Täter sich ja sonst nicht vor Ort versorgen kann und keine Möglichkeit hat, in den 10km entfernten Nachbarort zu kommen ( außer laufen ;) )?

Geht es vielleicht auch sachlich? Nichts von dem, was Sie unterstellen, ist meinem Einwand zu entnehmen.

Wohl müßig zu erklären, dass nicht alle Fälle gleich sind.

 

 

werner1955
@18:55 Uhr von WirSindLegion

... und sieht solche Ordnungswidrigkeiten um Faktor XX ansteigen.

Die Gründe sind klar: Es wird bei den "unteren 50%"  kein Geld zum Ausgeben mehr vorhanden sein - also oft die Wahl zwischen Fahrkarte und Essen?

 

Also wenn ich mir die Massen beim Flughafen, Bahnhöfen,Events,Konzerten oder auf den BABs in die Urlaubsgebiete ansehe haben sich alle für "Fahrkarte " entschieden.

w120
@18:55 Uhr von fa66

Das Vorhaben ist doch halbgar.

Die »Beförderungserschleichung« hat in toto zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft zu werden.

»Falschparken« ist ja auch nur eine Ordnungswidrigkeit.

Wer glaubt, das sog. Schwarzfahren als Straftat bewehrt zu lassen, müsste ebenso fordern, das Falschparken zu einer solchen heraufzustufen. Immerhin ist Falschparken eine Parkplatzerschleichung, wie das Schwarzfahren ebenjene Beförderungserschleichung ist.

Noch dazu ist Falschparken oftgenug mit Gefährdung Anderer verbunden, Schwarzfahren nicht.

 

Das ist mehr der Grund.

 

So versuchen die Verkehrsunternehmen die durch das „Schwarzfahren“ verursachten Schäden durch höhere Fahrpreise zu kompensieren, wodurch letztlich die Allgemeinheit in

Mitleidenschaft gezogen wird.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_01/_29/Petition_7643…

fa66
@17:44 Uhr von Werner40: »London«

Schwarzfahren ist z.B. in der Londoner U-Bahn gar nicht möglich weil man ohne Ticket, … gar keinen, automatisierten, Zutritt zur Station erhält. Es liegt also an der mangelhaften Organisation in Deutschland, wenn Schwarzfahren ein Thema ist.

Die »Organisation« in Deutschland ist ja gerade, dass um 1974 (zur Fußballweltmeisterschaft) alle Bahnsteigsperren (speziell bei der DB) abgeschafft worden sind, um ein kostengünstigeres offenes – auch den Menschen gegenüber sich offen zeigendes – System zu schaffen.

Aufwändige Sperranlagen wie in London (auch dort übrigens nur in den Innenstadtzonen) müssen ebenso aufwändig gewartet werden; ferner benötigen sie erheblich mehr Platz, um auch den HVZ-Ansturm bewältigen zu können.

M.a.W.: Bahnsteigsperren sind m.E. keine vernünftige Lösung.

berelsbub

„Warum eigentlich eine Haftstrafe, Sozialdienste wären für die Allgemeinheit viel sinnvoller. Eine Haftstrafe ist kontraproduktiv.“

bei uns im Sportverein durften Jugendliche mal ihre Sozialstunden ab“leisten“.

unser armer Hausmeister / Platzwart war danach völlig verstört: 

unzuverlässig, die schaffen mehr Arbeit als sie dir abnehmen, katastrophale Einstellung… das war noch das weit positivste, was der arme Mann zu berichten hatte. Der Rest würde hier für einen roten Balken sorgen. 

die sind flächendeckend eher Belastung, als Entlastung 

eine_anmerkung.
@16:42 Uhr von werner1955

>>“Warum eigentlich eine Haftstrafe, Sozialdienste wären für die Allgemeinheit viel sinnvoller.

.

Bekommen wir nicht hin. Bei uns darf niemand gezwungen werden zu arbeiten oder etwas für das Allgemeinwohl zu tun

.

Nur Steuern, Gebühren und GEZ muss man immer zahlen.“<<

.

Nicht zwingen. Als Alternative zur Verfügung stellen.

 

Tino Winkler
Dieses 9€ Ticket ist doch für Bedürftige in der sozialen

Hängematte lebenden bestens geeignet um Schwarzfahren zu verhindern.

Wer dann weiter schwarz fährt, dem wird die soziale Hängematte gekürzt ohne Gefängnis.

 

w120
@19:06 Uhr von GeoK

Es geht doch hier "nur" um die Beförderungserschleichung.

 

Bereits das Nichtentwerten eines vorhandenen Fahrscheins oder nach Ablauf um einen Tag bei einer Monatskarte, erfüllen den Tatbestand.

 

Nein,Erschleichen von Leistungen“ nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB). 

Somit handelt es sich um eine Straftat. 

Es soll Menschen geben, die wegen einem Brötchen, oder Pfandschein ihre Arbeit verloren haben, da wird gekündigt, was ist bitte beim Erschleichen von Leistungen anders zu bewerten?

 

§ 265a

Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Beförderungserschleichung.

eine_anmerkung.
Ist das nicht wiedermal…

>>“Dies könne aufgrund finanzieller Not der Fall sein oder aber auch aufgrund psychischer Probleme und/oder Suchtkonflikten. „<<

.

Ist das nicht wiedermal herzzerreißend? Die armen Täter meine ich? Wahrscheinlich ist wieder unsere Gesellschaft schuld?

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