Jens Maier

Ihre Meinung zu Ex-AfD-Abgeordneter Maier: Rechtsextrem im Richteramt?

Ein Rechtsstaat muss die Unabhängigkeit seiner Richter gewährleisten. Aber muss er deshalb auch Extremisten als Richter akzeptieren? Claudia Kornmeier und Charlotte Peitsmeier über den Fall des Ex-AfD-Abgeordneten Maier.

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78 Kommentare

Kommentare

Tino Winkler
AfD Richter wieder im Amt?

Jeder der vor diesen Richter im Gericht trifft darf Befangenheit anmelden, der Beweis sind einige seiner Aussagen.
Aufgrund dieses Wissens darf dieser Mensch das Richteramt nicht mehr ausüben.

AbseitsDesMainstreams
Gesinnungsverfolgung

Hat der gute Mann etwas strafbares getan?
Oder ist er schlicht in einer konkurrierenden Partei, die man fürchtet?
.
Laut GG soll doch niemand wegen seines Glaubens, Hautfarbe, Gesinnung etc. verfolgt werden.

derdickewisser
Relativierung des Holocaust?

Die Meinung, dass das Gedenken an den Holocaust auf andere oder auch auf geringere Weise stattfinden sollte - eine Meinung, die ich selbst nicht teile, die aber m.E. im Raum der Meinungsvielfalt als politische Haltung legitim ist - ist nicht notwendiger Weise gleichzusetzen mit der Relativierung des Holocaust. Diese Gleichsetzung ist schlichtweg ein logischer Fehler.

IBELIN
Die Gedanken sind frei

Man kann in keinen reinsehen.

Deswegen vertaue ich eher den Regeln als den Personen.

born in stasi-land
Gesinnungsrichter

Dieser Mann ist meines Erachtens für das Richteramt ungeeignet und sollte aus dem Gericht entfernt werden.

born in stasi-land
Undemokratisch

Angehörige von Minderheiten, wie z.B. Homosexuelle, können vor diesem Richter nicht auf ein gerechtes Urteil hoffen.

tagesschlau2012
Am 04. Februar 2022 - 20:12 Uhr von born in stasi-land

Dieser Mann ist meines Erachtens für das Richteramt ungeeignet und sollte aus dem Gericht entfernt werden.
#
#
Geschichte wiederholt sich.

born in stasi-land
@ derdickewisser

... ist nicht notwendiger Weise gleichzusetzen mit der Relativierung des Holocaust. Diese Gleichsetzung ist schlichtweg ein logischer Fehler.

Ein Richter, der den Holocaust leugnet, ist für mich untragbar.

Autograf
Als Befürworter des Extremistenbeschlusses von 1972

bin ich uneingeschränkt der Überzeugung, dass Menschen mit solch verfassungsfeindlichen Ansichten nichts im Staatsdienst und erst recht nicht im Richterdienst verloren haben. Nur all jene, die diesen damals, als es vor allem darum ging linksextremistische Verfassungsfeinde (also insbesondere solche, von denen wir heute wissen, dass sie eng mit Unrechtsstaaten zusammen arbeiteten), ablehnten, haben heute ein Problem. Gibt es unterschiedliche Formen von Verfassungsfeindlichkeit, gute und böse? Ich glaube nicht. Die Demokratie muss wehrhaft sein. Wer in ihrem Namen Recht sprechen soll, muss auf dem Boden der Verfassung stehen. Wer nicht, egal ob rechts oder links daneben steht, gehört nicht in den Staatsdienst.

born in stasi-land
@ tagesschlau2012

Geschichte wiederholt sich.

Deshalb wehret den Anfängen. Für solche Richter ist in einer freiheitlichen Demokratie kein Platz.

Blitzgescheit
" migrantenfeindlicher und islamophober Veröffentlichungen "

Zitat: "Über eine ähnliche Konstellation hatte das Oberlandesgericht Stuttgart im März 2021 im Fall des AfD-Politikers Thomas Seitz zu entscheiden. Das Gericht bestätigte im Ergebnis die Entlassung des Mannes als Staatsanwalt wegen migrantenfeindlicher und islamophober Veröffentlichungen im Internet. "
.
Ich hab mir das Gutachten des VS über die AfD - das natürlich gaaaaaaaaaanz aus Versehen geleakt wurde, worüber ich als AfD-Wähler allederings sehr froh bin, weil da jeder nachlesen kann, wie hanebüchen die Vorwürfe einer angeblichen "Verfassungsfeindlichkeit" der AfD konstruiert sind.

Hr. Seitz ist in diesem Gutachen auch mehrfach zitiert, wo er - völlig faktenbezogen - auf Facebook kommentiert hat, dass wir uns mit der "Migration" seit 2015 jede Menge Kriminalität, Gewalt, Vergewaltigungen, islamischen Terrorismus ins Land importiert haben.

Eine faktisch völlig zutreffende Aussage! Die Beschreibung der Realität ist als neuerdings "migrantenfeindlich und islamophob".

Interessant!

Vector-cal.45
Rechtskonservativ …

ist nicht gleich rechtsradikal. Die AfD täte gut daran, sich entschieden von Leuten wie Herrn Maier zu distanzieren und eine Art innerparteilichen Konsens festzulegen, wo die offensichtlichen Grenzen zur Diffamierung liegen und dass diese nicht überschritten werden. Schafft die AfD das nicht wird sie es schwer haben, sich dauerhaft als rechts von der Union wählbare Partei zu etablieren. Dass die AfD so gut Fuß fassen konnte, dürfte nicht zuletzt an Jahren schwarz-roter Konsens-Soße liegen.
.
Die AfD ist nicht meine Partei, aber ich muss anerkennen, dass man vielen ihrer Mitglieder durchaus objektiv zuhören sollte. Was Hr. Boehringer kürzlich im BT zur Finanzpolitik gesprochen hat, war inhaltlich stark. Auch Hr. Loose oder Hr. Siegmund im LT NRW haben etwas zu sagen. Fr. Dr. Weidel konnte ich nie leiden, aber ihre Rede zur Impfpflicht hatte Hand und Fuß.
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Auch die Linken: Bartsch + Kipping waren sehr lange die einzigen, die fragwürdige Waffenexporte kritisierten und Gysi mag jeder.

Hansi2012
Halte ihn nicht für geeignet; aber ...

Unser GG hat klare Regeln.
Wer sich als Beamter bewirbt, muss einen Eid ableisten und sich zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.

Hier gibts allerdings aufgrund der Gesinnung dieses Mannes ein schwerwiegendes Problem.
Doch die AfD-Mitgliedschaft reicht meines Erachtens allein nicht aus, um ihm den Beruf zu verweigern. Denn die AfD ist eine zugelassene Partei und hat Abgeordnete in den Parlamenten.
Man muss schon nach konkreten Verfehlungen suchen, wenn man ihm das Richteramt verwehren will.
Ich denke, hier ist noch Einges offen und muss geklärt werden. Es wäre doch schlimm, wenn der Mann vor Gericht zieht und dort ggf. Recht bekommt.

nie wieder spd
Rechtsextrem im Richteramt?

Mann könnte den Man auch in den Ruhestand versetzen.
Andererseits gab es von 1945 bis weit in die 1970er Jahre erst keinen anderen und dann immer noch und immer wieder welche.
Und alle Richter, die nach dem Krieg ausgebildet wurden, wurden hauptsächlich von rechtsextremen Richtern und Professoren ausgebildet.
Nicht von ungefähr kam die 68er - Parole: Unter den Talaren der Muß von 1000 Jahren.
Damit waren auch Richter gemeint.
Wo waren die Medien in dieser Zeit eigentlich, um das anzuklagen?

Account gelöscht
Was denn noch?


Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier als Rechtsextremisten ein

Genügt das nicht? Was hat das mit Diskriminierung zu tun, wenn jemand, der einer solchen Einschätzung unterliegt, kein Richteramt ausüben darf?

fathaland slim
20:18, Autograf

>>Als Befürworter des Extremistenbeschlusses von 1972
bin ich uneingeschränkt der Überzeugung, dass Menschen mit solch verfassungsfeindlichen Ansichten nichts im Staatsdienst und erst recht nicht im Richterdienst verloren haben. Nur all jene, die diesen damals, als es vor allem darum ging linksextremistische Verfassungsfeinde (also insbesondere solche, von denen wir heute wissen, dass sie eng mit Unrechtsstaaten zusammen arbeiteten), ablehnten, haben heute ein Problem. Gibt es unterschiedliche Formen von Verfassungsfeindlichkeit, gute und böse? Ich glaube nicht. Die Demokratie muss wehrhaft sein.<<
.
Seltsam nur, daß einer der Mathelehrer an der Schule, an der ich 1979 Abitur gemacht habe, Mitglied der NPD war. Während DKP-Briefträger, Lokführer und Schornsteinfeger entlassen wurden.
.
Ja, es gab offensichtlich schon damals gute und böse Formen der Verfassungsfeindlichkeit.
.
Ich wäre jedenfalls damals nicht in den Staatsdienst übernommen worden, hätte ich das angestrebt.

Vector-cal.45
Allein der tweet …

über Noah Becker war eine rassistische Unverschämtheit und damit hat sicher dieser Mann selbst komplett disqualifiziert, m. E. nicht nur als Richter.
.
Es ist mir erstmal egal wo jemand politisch steht, jeder hat das Recht rechts/rechtskonservativ zu sein.
.
Solange derjenige im ganz normalen Alltag, auf der Straße, beim Einkauf, im Internet etc. zum Beispiel Menschen mit ausländischen Wurzeln mit Respekt behandelt.
.
Man kann z. B. den konservativen Islam kritisieren, wie man mag, solange dies sachlich geschieht. Ich selber bin für ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen, weil religiöse oder kulturreligiöse Symbole (auch Kreuze) m. E. da nichts verloren haben.
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Aber bspw. Frauen, die ein Kopftuch tragen, herablassend zu behandeln oder sich in einer solchen Art zu äußern … das geht in meinen Augen gar nicht.
.
Der Ton macht die Musik.

SaschaVonRosen
Radikale?

Von der linken Seite...
Ach ich lass das.
Schöne neue Welt.
Welches Jahr haben wir eigentlich?
1984?

Juergen
Ist die AfD schon verboten?

Soweit ich informiert bin, ist sie es (noch?) nicht. Also wegen seiner Afd Mitgliedschaft kann er nicht aus dem Dienst entfernt werden.

Was bleibt, ist der langandauernde Weg ihn wegen verfassungsfeindlicher Äußerungen über den Rechtsweg vom Dienst zu entfernen. Das kostet viel Zeit (je nachdem, wieviele Instanzen sich damit befassen müssen) und entsprechend Geld. Wäre es da nicht für alle Seiten günstiger, ihm den vorgezogenen Ruhestand anzubieten? Denn Alle, die links von der AfD sind, werden ihn m.E. zurecht wegen Befangenheit ablehnen.

AbseitsDesMainstreams
@20:32 Uhr von frosthorn

Den Verfassungsschutz als Beleg für Demokratiegefährdung heranziehen?
Dieser ist doch eine Waffe in der Hand der etablierten Altparteien.
Ganz fair ist so etwas nicht.

IBELIN
20:14 Uhr von born in stasi-land

"Undemokratisch
Angehörige von Minderheiten, wie z.B. Homosexuelle, können vor diesem Richter nicht auf ein gerechtes Urteil hoffen."

Gottseidank muessen sich Richter an Regeln halten. Zudem gibt es Beisitzer und Schoeffen. Ausserdem Berufungsmoeglichkeiten.

Ich moechte anmerken, dass man in keinen reinsehen kann. Deswegen ist ein Rechtsstaat stark wegen der Gesetze und Regeln.

Anderes1961
@AfD-Presseabteilung I

"
Am 04. Februar 2022 - 20:21 Uhr von Blitzgescheit
" migrantenfeindlicher und islamophober Veröffentlichungen"

Zitat: "Über eine ähnliche Konstellation hatte das Oberlandesgericht Stuttgart im März 2021 im Fall des AfD-Politikers Thomas Seitz zu entscheiden. Das Gericht bestätigte im Ergebnis die Entlassung des Mannes als Staatsanwalt wegen migrantenfeindlicher und islamophober Veröffentlichungen im Internet. "
.
[...]"

Hr. Seitz ist in diesem Gutachen auch mehrfach zitiert, wo er - völlig faktenbezogen - auf Facebook kommentiert hat, dass wir uns mit der "Migration" seit 2015 jede Menge Kriminalität, Gewalt, Vergewaltigungen, islamischen Terrorismus ins Land importiert haben.
Eine faktisch völlig zutreffende Aussage! Die Beschreibung der Realität ist als neuerdings "migrantenfeindlich und islamophob".

Interessant!"

Hat schon was rührendes, wenn ein Rassist einem anderen Rassisten bescheinigt, daß er Recht hat mit seinen rassistischen Äußerungen.

Adeo60
Die Justiz muss wehrhaft sein

Die Vorstellung, dass ein "Breivick-Versteher", ein "kleiner Höcke" und ein (nach Auffassung des sächsischen Verfassungsschutzes) Rechtsextremist zurück in ein Richteramt kommen könnte, wäre kaum zu verstehen. Ein Richter, der die freiheitlich demokratische Grundordnung offen ablehnt, ist für ein solches Amt ungeeignet. Freilich dürfte die Entfernung von Maier aus dem Staatsdienst rechtlich schwierig werden, da er ja in seiner Zeit als Abgeordneter einen anderen Status hatte, der ihm insbesondere in Sachen Meinungsfreiheit einen größeren Spielraum einräumte. Seine Trauepflicht bestand aber zumindest fort und gegen diese hat er offensichtlich mehrfach verstoßen. Es wird interessant sein zu beobachten, ob das letztlich zuständige Justizministerium von Sachsen im Sinne einerwehrhaften Justiz entscheidet. Die Stuttgarter Justiz hatte im Fall des rechtsextremistischen Staatsanwalts Seitz ein klares Stop-Schild gesetzt.

Initiative Neue Asoziale Marktwirtschaft
Extremismus

Das GG sichert Meinungsfreiheit und demokratische Debatte.

Offenbar wurde Herrn Maier keinerlei Verfehlung im Amt vorgeworfen.

Maier will keine politische Gewalt, keinen Umsturz.

Der Verfassungsschutz muss an allgemeingültige unveränderbare Regeln gebunden werden und darf nicht politisch instrumentalisiert werden. Maassen war Präsident des Verfassungsschutz und steht nun plötzlich unter Extremismus Verdacht. Ein Richter wird aufgrund seiner politischen Tätigkeit plötzlich zum Rechtstaatsfeind erklärt.

Ein Berufsverbot aus politischen Gründen spaltet gerade im Osten.

Blitzgescheit
"Rechtsextremistische Äußerungen"

Zitat: " Inwieweit in einem Disziplinarverfahren also etwaige rechtsextremistische Äußerungen von Maier als Abgeordneter berücksichtigt werden dürften, ist rechtlich bisher nicht geklärt."

Bitte die "rechtsextremistischen Äußerungen" Maiers einmal nachreichen. In dem Artikel sind keine zu finden. Es sei, denn das Benennen der negativen Folgen der Migrationspolitik der Merkelregierung ist neuerdings "rechtsextremistsich".

DrBeyer
@Hansi2012, @AbseitsDesMains...

Bitte lesen Sie erst einmal den Artikel und sehen sich idealerweise sogar noch den eingebetteten Fernsehbeitrag an!
Dann wird Ihnen sehr schnell klar, dass es bzgl. der extremistischen Einstellung dieses Herrn keinen Zweifel mehr gibt.

saschamaus75
@19:51 Uhr von AbseitsDesMain…

>> Laut GG soll doch niemand wegen seines Glaubens,
>> Hautfarbe, Gesinnung etc. verfolgt werden.
.
Laut StGB dürfen aber "Rechtsextremisten" verfolgt werden. -.-

fathaland slim
Jens Maier

Der Wikipediaartikel über Jens Maier ist sehr empfehlenswert. Ein Zitat daraus:
.
„Auf einer Veranstaltung des von Jürgen Elsässer herausgegebenen rechtspopulistischen Magazins Compact äußerte Maier, wie Journalisten von Zeit online und des Vorwärts im Livestream verfolgten, Verständnis für den norwegischen Rechtsterroristen Anders Behring Breivik, der im Jahr 2011 77 Menschen ermordet hatte. Er sei aus „Verzweiflung heraus zum Massenmörder geworden“. Grund sei die Einwanderung von „Kulturfremden“ gewesen. Außerdem nannte er das Buch Europa verteidigen des Bloggers „Fjordman“ als Anstoß für seine politische Betätigung. Beiträge Fjordmans hatte auch Breivik in seinem „Manifest“ zur Rechtfertigung zitiert. Unmittelbar nach dem Auftritt Maiers hatte Compact das Video der Veranstaltung vom Netz genommen.“
.
Man findet noch viele andere Belege der Gesinnung dieses Herrn in diesem Artikel und anderswo. Die Verharmlosungsversuche der einschlägig bekannten Foristen gehen deshalb ins Leere.

born in stasi-land
@ nie wieder muß

Nicht von ungefähr kam die 68er - Parole: Unter den Talaren der Muß von 1000 Jahren.

Was ist denn "der Muß"?

Account gelöscht
@nie wieder spd, 20:31


Nicht von ungefähr kam die 68er - Parole: Unter den Talaren der Muß von 1000 Jahren.
Damit waren auch Richter gemeint.
Wo waren die Medien in dieser Zeit eigentlich, um das anzuklagen?


Die waren damit beschäftigt, gegen die Aktivisten der 68er zu hetzen. Bis hin zum Mordaufruf (BILD-Zeitung / Dutschke).
p.s. "Muff", der "Muff" von tausend Jahren.

fathaland slim
Korrektur meines Beitrages um 20:33 Uhr

Ich habe nicht 1979, sondern 1975 Abi gemacht. Das mag eher unwesentlich sein, aber ich ärgere mich, daß es die Kommentarkorrekturfunktion nicht mehr gibt, mit der man früher solche Lapsi ausbügeln konnte.

Adeo60
@Blitzgescheit, 20:21

Der ehemalige Staatsanwalt Seitz wurde völlig zu Recht aus dem Staatsdienst entfernt, da er sich mit seinen migrationsfeindlichen Äußerungen und seiner Islamophobie außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung bewegt hat. Einer, der über viele Jahre gegen Migranten und Ausländer hetzt, kann nicht mehr unbefangen sein, wenn er als Staatsanwalt z.B. Anklage gegen einen Menschen mit Migrationshintergrund führen muss. Seitz hat seine krude politische AFD-Ideologie auch als Staatsanwalt übernommen und war damit für die Justiz untragbar geworden.

fathaland slim
20:42, Initiative Neu…

>>Das GG sichert Meinungsfreiheit und demokratische Debatte.
Offenbar wurde Herrn Maier keinerlei Verfehlung im Amt vorgeworfen.
Maier will keine politische Gewalt, keinen Umsturz.<<
.
Lesen Sie bitte den Wikipediaartikel über ihn.

Werner Krausss
Am 04. Februar 2022 - 20:33 Uhr von fathaland slim

„Seltsam nur, daß einer der Mathelehrer an der Schule, an der ich 1979 Abitur gemacht habe, Mitglied der NPD war. Während DKP-Briefträger, Lokführer und Schornsteinfeger entlassen wurden.“

„Unter Verdacht Ein Richter, arte
Es stellt sich heraus, dass der gewalttätige Ehemann der Angreiferin seinerzeit von Richter Koller freigesprochen worden war, obwohl alles gegen ihn sprach.“

Hat zwar nichts mit Migrantenfeindlichkeit zu tun, sondern Drogenkonsum,
aber ein bisschen ähnlich.

Und danke für Ihre Antwort von soeben.

Selbstverständlich weiß ich, dass der Werte Mitforist @frosthorn
aufgrund guter Schulbildung (Dipl.Ing.) ein Leben lang ordentlich verdient hat und im abbezahlten Haus in Bremen wohnt.

saschamaus75
@20:21 Uhr von Blitzdings

>> dass wir uns mit der "Migration" seit 2015 jede Menge
>> Kriminalität, Gewalt, Vergewaltigungen,[...] ins Land
>> importiert haben.
.
Seltsam nur, daß nach Statistik des BKA die Zahlen seit Jahren in diesen Bereichen sinken, oder??? oO

harpdart
@Hansi2012

"Doch die AfD-Mitgliedschaft reicht meines Erachtens allein nicht aus, um ihm den Beruf zu verweigern. Denn die AfD ist eine zugelassene Partei und hat Abgeordnete in den Parlamenten."
.
Der "Radikalenerlass" galt seinerzeit für alle im Öffentlichen Dienst. Und damals wurden u.a. Briefträger oder Lokführer mit Berufsverbot belegt, eben wegen bloßer Mitgliedschaft in einer linken Partei oder Organisation.
.
Im Artikel steht doch drin, dass gerade für Richter oder Staatsanwälte spezielle Dienstvorschriften gelten, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Und wenn Herr Maier aufgrund seiner Äußerungen schon aus Befangenheit abgelehnt werden konnte, dann sagt das einiges aus.
.
Und die AfD-Freunde sollten sich mal damit abfinden, dass ihr Freund Maaßen nicht mehr den Verfassungsschutz leitet.

DrBeyer
@AbseitsDesMains... 20:39

"Den Verfassungsschutz als Beleg für Demokratiegefährdung heranziehen?
Dieser ist doch eine Waffe in der Hand der etablierten Altparteien."
.
Das ist falsch.
Der Verfassungsschutz ist eine Waffe unseres Grundgesetzes. An das sich eigentlich alle Bürger unseres Landes, und ganz vorne natürlich Richter, halten sollten.
.
"Ganz fair ist so etwas nicht."
.
Nach dem, was ich gerade ausgeführt habe, ist es sogar sehr fair, den Verfassungsschutz als Beleg für Verfassungsfeindlichkeit heranzuziehen.
Ob die Belege ausreichen, hat dann natürlich unser dafür zuständiges Gericht zu entscheiden.

saschamaus75
@20:25 Uhr von Hansi2012

>> Man muss schon nach konkreten Verfehlungen suchen,
.
Sie haben nicht zufällig google oder wikipedia? oO

Miauzi
@IBELIN Zitat: "20:14 Uhr…

@IBELIN
Zitat:
"20:14 Uhr von born in stasi-land
"Undemokratisch
Angehörige von Minderheiten, wie z.B. Homosexuelle, können vor diesem Richter nicht auf ein gerechtes Urteil hoffen."
Gottseidank muessen sich Richter an Regeln halten. Zudem gibt es Beisitzer und Schoeffen. Ausserdem Berufungsmoeglichkeiten.
Ich moechte anmerken, dass man in keinen reinsehen kann. Deswegen ist ein Rechtsstaat stark wegen der Gesetze und Regeln."

Da muss man gar nicht in den "Herren" hinein schauen - der hat inzwischen so viel von sich gegeben - dass seine rechtsradikale Gesinnung klar belegt ist.
Es gibt aber genügend User hier die diese Gesinnung teilen.

Adeo60
@nie-wieder-spd, 20:31

Selbstverständlich kann niemand allein aufgrund seiner Mitgliedschaft in der AFD aus dem Staatsdienst entfernt werden. Da haben Sie völlig Recht. Auch dürfte eine solche Maßnahme rechtlich schwierig werden, da Maier während seiner Zeit als Richter diszipinarrechtlich belangt, aber eben nicht aus dem Staatsdienst entfernt wordem war. Seine Äußerungen als Abgeordneter fallen natürlich in besonderer Weise unter den Schutz der Meinungsfreiheit. Gleichwohl denke ich, dass seine Treuepflicht auch in dieser Zeitspanne noch fortwirkt und sein Fehlverhalten einer Rückkehr in den Staatsdienst entgegenstehen könnte. Schlimm wäre es in der Tat, wenn ein Rechtsextremist wie Maier vor Gericht obsiegen und noch einmal als Richter fungieren würde.

falsa demonstratio
Am 04. Februar 2022 - 20:14 Uhr von tagesschlau2012

Am 04. Februar 2022 - 20:12 Uhr von born in stasi-land

Dieser Mann ist meines Erachtens für das Richteramt ungeeignet und sollte aus dem Gericht entfernt werden.
.
Zitat: Geschichte wiederholt sich.
.
Eine 2/3-Entscheidung des Landtags und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht: Das gab es noch nie.

Sisyphos3
19:47 Uhr von Tino Winkler

AfD Richter wieder im Amt?
Jeder der vor diesen Richter im Gericht trifft darf Befangenheit anmelden,
-----
-
wenn der in einer Verkehrssache richtet, im Arbeitsrecht
wo begründen sie denn dann eine Befangenheit ?
da müssten sie ja bei jedem LINKEN wenn der ein Richteramt bekleidet im Sozialrecht Befangenheit vermuten !

w120
Hallo Wer etwas mehr lesen…

Hallo

Wer etwas mehr lesen möchte:

Rechter Marsch durch die Institutionen

Am sächsischen Beispiel zeigt sich wie in einem Brennglas, wie wenig wehrhaft die deutsche Justiz gegen die grassierende Gefahr des Rechtsextremismus aufgestellt ist (generell hierzu siehe den Report: Recht gegen rechts 2022) und wie ungehindert der rechtsextreme Marsch durch die Institutionen vonstatten geht.
https://verfassungsblog.de/warum-der-rechtsextremist-jens-maier-nicht-w…

Es gab ja auch mal den Richter "Eisenhart".

Meine persönliche Meinung, wenn es die juristischen Möglichkeiten erlauben entfernen, zur Not halt Ruhestand.

vriegel
Erinnert an Polen

Dort wird auch gegen die Justiz bzw gegen die Gesinnung von Richtern vorgegangen.

Solange man dem Mann nicht permanent Verfehlungen im Dienst vorwerfen kann, gibt es keinen Grund ihn abzulehnen.

Als Bürger und Abgeordneter darf er sich frei zu allen Themen äußern.

Solange er Recht spricht gemäß den Vorgaben des Gesetzes, ist ihm nichts vor zu werfen.

In Polen geht übrigens die EU gegen die Regierung vor.

Es ist eben wohl immer eine Frage des eigenen Standpunktes und was man als demokratisch definiert…

Zudem. Wenn man sich die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts ansieht, dann kann man beim Thema Unabhängigkeit schon auch Zweifel bekommen…

Sisyphos3
erstaunlich

bei so Anforderungen (Vorurteilen ?)
dass man dann nach 1945 überhaupt nen Richter in Deutschland akzeptierte

saschamaus75
@20:38 Uhr von SaschaVonRosen

>> Radikale?
>> Von der linken Seite...
>> Ach ich lass das.
>> Schöne neue Welt.
>> Welches Jahr haben wir eigentlich?
>> 1984?
.
Ähh, was will uns der 'Künstler' damit jetzt sagen?

falsa demonstratio
Am 04. Februar 2022 - 20:25 Uhr von Hansi2012

.
Zitat: Doch die AfD-Mitgliedschaft reicht meines Erachtens allein nicht aus, um ihm den Beruf zu verweigern.
.
Da haben Sie vollkommen recht. Deshalb ist die Parteimitgliedschaft auch nicht der springende Punkt.

Zille1976
Tweet?

"Allein der tweet über Noah Becker war eine rassistische Unverschämtheit und damit hat sicher dieser Mann selbst komplett disqualifiziert, m. E. nicht nur als Richter."

-----

Also wenn man sich schon so weit aus dem Fenster lehnt um jemandem seine berufliche Zukunft abzusprechen, erwarte ich etwas mehr als sowas.

1. Herr Maier hat diesen Tweet nicht geschrieben sondern sein Mitarbeiter
2. Dieser Mitarbeiter hat dies auch zugegeben
3. Das Strafverfahren gegen Herrn Maier wurde deswegen eingestellt
4. Zivilrechtlich wurde er nie verurteilt, weil dieses Verfahren mit einem Vergleich endete, laut dem Herr Maier Herrn Becker die 7500 Euro zahlte, die Herr Beckers Anwalt kostete.

Ziemlich dünn die Faktenlage für ein Berufsverbot.

hertha.78
AfD-Abgeordneter…im Richteramt

Warum auch nicht. Die AFD ist, wie man sie auch sehen mag, eine zugelassene Partei. In Landesparlamenten, im Bundestag mit aktiven Abgeordneten vertreten. Sollte die AFD das Grundgesetzt in irgendeiner Art verletzen, gäbe es doch die Möglichkeit des Verbotes, ähnlich wie 1952 die SRP, wie 1956 die KPD. Rechtsprechung erfolgt in einer Demokratie, also hier in D, nach „Recht und Gesetz“. Im Vorfeld zu sagen es bestehe die Gefahr ungerechtfertigter Urteile auf Grund der Person, Hautfarbe, Religion, Parteizugehörigkeit o. a., bedeutet de facto ihm vorab Rechtsbeugung zu unterstellen. Seine Äußerungen, solange diese nicht gegen geltende Gesetze verstoßen, unterliegen der persönlichen Meinungsfreiheit. Rein moralische Grundsätze? Wie sieht es damit bei so manchem Abgeordneten anderer Parteien aus?
Die Ernennung geschieht durch unterschiedliche Gremien, hat aber ausschließlich nach persönlicher und fachlicher Befähigung, unabhängig von der politischen Ausrichtung, zu erfolgen.

vriegel
@ 20:18 Uhr Autograf- Extremistenbeschluss

„ Als Befürworter des Extremistenbeschlusses von 1972
bin ich uneingeschränkt der Überzeugung, dass Menschen mit solch verfassungsfeindlichen Ansichten nichts im Staatsdienst und erst recht nicht im Richterdienst verloren haben“

Sie wissen schon, dass Winfried Kretschmann dann heute kein MP sein könnte?

Und Sie wissen auch, dass der Radikalenerlass Geschichte ist..?!

Mir scheint manche würden diesen gerne wieder aufleben lassen…

Sisyphos3
erstaunlich wie schnell man doch Extremist wird

in einer Rede das Ende des deutschen "Schuldkultes" und verharmloste damit den Holocaust.
-
Wenn einer seine Strafe abgesessen hat, so als Beispiel
wie sieht es da aus ?

Silverfuxx

Dieser Richter ist doch der aus Dresden, nicht wahr ?
Schlimm, dass der damals so lange dort Richter sein durfte und konnte. Es ist völlig richtig, dass jeder mögliche Weg beschritten wird, um den vom Richterplatz fernzuhalten. Hoffentlich gelingt das.

Adeo60
@Blitzgescheit, 20:42

Sorry, aber Maier hat u.a. Verständnis für den rechtsexttremisten und Massenmörder Breivick gezeigt, der - nach seiner Meinung - aus Verzeiflung gehandelt habe. Zudem hat sich Maier als "kleiner Höcke" bezeichnet und somit einem Mann gehuldigt, der laut Gerichtsurteil als "Faschist" bezeichnet werden darf. Ein Herr Höcke, der aktuell die Impfungen mit dem Holocaust vergleicht und letzteren damit einmal mehr zu verharmlosen versucht. Und ein Herr Maier, der solchen Idealen folgt, soll tatsächlich als Richter die freiheitliche Grundordnung unseren Landes verteidigen...?

falsa demonstratio
Am 04. Februar 2022 - 20:42 Uhr von Blitzgescheit

.
Zitat: Bitte die "rechtsextremistischen Äußerungen" Maiers einmal nachreichen.
.
Ist hier nicht von dem Maier die Rede, der Noah Becker einen einen "kleinen Halbneger" nannte und dafür zu Schmerzensgeld verurteilt wurde?

MrSlim
@AbseitsdesMainstreams

"Laut GG soll doch niemand wegen seines Glaubens, Hautfarbe, Gesinnung etc. verfolgt werden."

Und dennoch gibt in der BRD:
- Anhänger neuer religiöser Bewegungen, die im Wesentlichen aufgrund ihrer Überzeugungen im Gefängnis sind,
- Polizeikontrollen auf Basis ethnischer Typisierung, die im Regelfall verhältnismäßig sind
- und DKP/MLPD Mitglieder die aufgrund ihrer Gesinnung aus dem öffentlichen Dienst entlassen wurden.

Mir scheint also, dass Sie die Verfassung der BRD nicht verstanden haben.

Die Grundrechte sind nicht absolut. Sie zwingen den Staat nur zur Abwägung unterschiedlicher Interessen.

Und wer ein auf Gewalt basierendes Weltbild, wie der Abgeordnete Maier, pflegt, wird sich nicht unter dem Deckmäntelchen der "Grundrechte" verstecken können.

lePecheur
@04. Februar 2022 - 19:51 Uhr von AbseitsDesMain…

Nö, der Mann soll nur wegen seiner rechtsextremistischen und damit verfassungsfeindlichen Ansichten nicht mehr als Richter arbeiten. Fathaland slim hat um 20.45 auf den entsprechenden Wikiartikel verwiesen, der diese rechtsextremistischen Bestrebungen des Mannes ganz gut belegt.

fathaland slim
21:05, Adeo60

>>Selbstverständlich kann niemand allein aufgrund seiner Mitgliedschaft in der AFD aus dem Staatsdienst entfernt werden. <<
.
Wenn es um die DKP ging, dann war das früher ganz einfach. Die bloße Mitgliedschaft reichte.

falsa demonstratio
Am 04. Februar 2022 - 20:51 Uhr von fathaland slim

Korrektur meines Beitrages um 20:33 Uhr

Zitat: Ich habe nicht 1979, sondern 1975 Abi gemacht. Das mag eher unwesentlich sein, aber ich ärgere mich, daß es die Kommentarkorrekturfunktion nicht mehr gibt, mit der man früher solche Lapsi ausbügeln konnte.

Ihre Korrektur kommt zu spät. Sie haben Ihren Lebenslauf gefälscht. :-p

Sisyphos3
20:55 Uhr von fathaland slim

bei so Anforderungen hätte kein DDR Richter seinen Job behalten dürfen und jeder nach 45 nicht übernommen !
Wie war das in meiner Jugend mit dem Radikalenerlass

Account gelöscht
@w120, 21:07


Es gab ja auch mal den Richter "Eisenhart".

Ich erinnere mich an den "Richter Gnadenlos" (Ronald Schill, Gründer der gleichnamigen Partei in Hamburg).
Ein "Richter Eisenhart" ist mir unbekannt. Können Sie da Näheres dazu sagen, oder ist das eine Verwechslung ihrerseits?

fathaland slim
21:11, Zille1976

Ja, ein Mitarbeiter twittert im Namen Jens Maiers und nimmt dann alles auf sich. Wer’s glaubt wird selig und wer’s nicht glaubt kommt auch in den Himmel.
.
Aber auch Ihnen empfehle ich den Wikipediaartikel über Jens Maier.

Sisyphos3
20:14 Uhr von born in stasi-land

Angehörige von Minderheiten, wie z.B. Homosexuelle, können vor diesem Richter nicht auf ein gerechtes Urteil hoffen.
-------------
ich glaube ich höre nicht recht
mal was von dem §175 gehört der war bis 1994 geltendes Recht !

born in stasi-land
Der passt nicht in unser Rechtssystem

Deutschland hat leider Erfahrungen mit Nazi-Richtern gemacht. Das reicht.

lePecheur
@04. Februar 2022 - 20:42 Uhr von Blitzgescheit

Was für eine Orgie der Mentalflatulenz:

"Bitte die "rechtsextremistischen Äußerungen" Maiers einmal nachreichen. In dem Artikel sind keine zu finden."

Warum sollen denn rechtsextremistische Äußerungen wiederholt werden? Das wäre ja ekelhaft.
Und warum sollte die rechtsextremistische Haltung Maiers nicht auch benannt werden?
Ist schon wieder Nazifasching?
Alle Neonazis verkleiden sich und alles ist gut?

falsa demonstratio
Am 04. Februar 2022 - 21:07 Uhr von w120

.
Zitat: Meine persönliche Meinung, wenn es die juristischen Möglichkeiten erlauben entfernen, zur Not halt Ruhestand.
.
Ich plädiere für mehr Gelassenheit.
.
Es wird doch einen Posten an einem kleinen, ländlichen Amtsgericht geben an, dem ihm über die Geschäftsverteilung eine Aufgabe zugewiesen wird, bei der er keinen großen Schaden anrichten kann.

Mark50zig
Leider nicht so einfach

Ich kann mich an einer Geschichte von einen Arbeitsrichter bei Bochum erinnern der NPD Mitglied war. Dort gab es keine rechtliche Handhabe meines Wissens. Ist aber auch Jahrzehnte her.
Der Ex-AfD-Abgeordneten Maie wird aber gerügt, was immer auch das bedeutet und seine Arbeitsstelle kann er sich nicht aussuchen.
Vielleicht bekommt er eine Stelle als Richter für Baurecht, dann kann er über Ziegelsteine mit Migrationshintergrund entscheiden.

Falls hier jemand Langeweile hat und das GG falsch zitiert , der sollte es mal lesen.

falsa demonstratio
Am 04. Februar 2022 - 21:12 Uhr von hertha.78

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Zitat: AfD-Abgeordneter…im Richteramt--- Warum auch nicht. Die AFD ist, wie man sie auch sehen mag, eine zugelassene Partei.
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Ich befürchte, Sie haben nicht verstanden, worum es bei Maier geht. Die Parteimitgliedschaft ist nicht der Casus Knacksus.

fathaland slim
21:08 Uhr von vriegel

>>Erinnert an Polen<<
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Ich empfehle, den Artikel zu lesen. Das könnte Sie vielleicht davor bewahren, solchen Unsinn zu behaupten.

falsa demonstratio
Am 04. Februar 2022 - 21:20 Uhr von Sisyphos3

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Zitat: Wie war das in meiner Jugend mit dem Radikalenerlass
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Versuchen Sie sich zu erinnern.
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Regelanfrage beim Verfassungsschutz.
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Es ging nicht um persönliche Verfehlungen. Mitgliedschaft in der DKP reichte, dass man nicht beamteter Postbote werden durfte.
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Alles nicht vergleichbar mit dem Casus Maier.

Moderation
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fathaland slim
21:20, falsa demonstratio @20:51 Uhr von fathaland slim

>>Ihre Korrektur kommt zu spät. Sie haben Ihren Lebenslauf gefälscht. :-p<<
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Zum Glück habe ich nicht vor, mich um ein politisches Amt zu bewerben:=}

nie wieder spd
@ 21:18 Uhr von fathaland slim

„Wenn es um die DKP ging, dann war das früher ganz einfach. Die bloße Mitgliedschaft reichte.“
Ja, ganz schlimm!
Da habe ich die Tage noch im DLF gehört, dass sogar Menschen, die in ihrem Studium eine Arbeit zu Frieden und Demokratie verfasst hatten, schon zu radikal waren, um in den öffentlichen Dienst oder gar als Beamte eingestellt zu werden.
Aber auch da kaum Kritik aus dem Medienlager.
Im Gegenteil.

Sisyphos3
21:18 Uhr von fathaland slim

Wenn es um die DKP ging, dann war das früher ganz einfach. Die bloße Mitgliedschaft reichte.
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fanden sie das gut ?
ich nicht !
und war / bin bestimmt kein LINKER

DrBeyer
@hertha78 21:12

Bitte lesen Sie doch vor dem Kommentieren wenisgtens die Überschrift, besser noch den (ganzen!) Artikel!
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Danke!

w120
Am 04. Februar 2022 - 21:04 Uhr von saschamaus75

Hallo saschamaus75

Entscheidend für die Dienstpflichtverletzung ist dabei nicht die formale Zugehörigkeit zu einer Partei, nicht also die Kadereigenschaft als solche, sondern das je individuelle Fehlverhalten. Letzteres fällt insbesondere dann ins Gewicht, wenn in ihm wie bei Seitz und Maier eine menschenverachtende, rassistische, völkisch-nationale Einstellung zu Tage tritt.
https://verfassungsblog.de/warum-der-rechtsextremist-jens-maier-nicht-w…

Natürlich google ich auch, z.B. Juris.

Ich finde es wichtig klarzustellen, dass man z.B. kein Jurist ist, aber dennoch schon etwas (sehr kleines) Anfangswissen hat.

Als Laie finde ich aber den Artikel verständlich und nützlich, da er auch die Problematik eines solchen Falles umreisst.