Cathy Hummels

Ihre Meinung zu BGH erlaubt Influencerinnen Produktbeiträge ohne Werbehinweis

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Influencer auf Produkte verweisen dürfen, ohne es als Werbung zu kennzeichnen - jedoch nicht immer. In einem Fall hatte eine Influencerin eine Gegenleistung vom Unternehmen erhalten.

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30 Kommentare

Kommentare

Karl Klammer
Markenuhr für 1€ per Rechnung gekauft

Das Urteil bietet schon wieder genügend Spielraum :-)

Nettie
Das Urteil stellt vor allem eines klar:

Eine unabhängige Meinung ist immer dann nicht mehr gegeben, wenn wirtschaftliche Interessen ins Spiel kommen. Genauer: Wenn Geld fließt.

FakeNews-Checker
Naives BGH-Urteil

Welche Influencer erhalten denn keine Gegenleistung für die von ihnen beworbenen Produkte ? Und selbst wenn kein Honorar dafür bezahlt wird, so sind bereits die zur (positiven) Bewerbung den Influencern kostenlos von den Unternehmen überlassenen Produkte als ein Sachleistungshonorar zu werten.

Die Sache ist doch ganz einfach: Wenn Influencer die beworbenen Produkte in den allerbesten Tönen loben und dabei auf nichts negatives hinweisen, und das in Produkte-Werbeserie, dann handelt es sich nicht um redaktionelle Incluencer, sondern um reine Werbe-Influencer.
Hierbei mal näher hinzuschauen, wenn Influencer über 10.000 Euro im Monat Honorare steuerfrei für Produkte-Werbung kassieren, wäre auch Aufgabe des Finanzamtes.

Bender Rodriguez

Wo ist das Problem sowas als Werbung zu deklarieren? Ob da Geld fließt oder nicht, ist doch völlig egal. Die erzählen über Produkte und verdienen damit Geld. Also Werbung.
Die könnten auch als Warentester fungieren. Und verdienen damit wieder Geld. Dann nennt das doch einfach Waren-Konsum-Sendung.

friedrich peter peeters
Produktbeiträge ohne Werbehinweis

Da hätte man wagen sollen vor 40/50 Jahre. Die Empörung wäre gross gewesen. Nicht nur beim Wettbewerber oder in der benachteiligte Branche oder auch in der auf Recht und Ordnung bedachte Öffentlichkeit. So kann man sehen wie sich Sitten und Normen ändern. Auch beim Bundesgerichtshof.
Ob dies besser ist? Ich bezweifele es. Mag sein das der kritische Verbraucher dies versteht. Nicht verstehen tun es, je nach Produkt, zwischen 20 und 40 %. Und dies nicht nur die Zugewanderten. Im übrigen sehe ich da eine Flutwelle von Prozessen auf die betr. Branchen zukommen da versucht wird mit allen möglichen Tricks zu arbeiten. Und die Marktmacht der Multis wird den verbliebenen Mittelstand schon den Garaus machen. Kurzum kein gutes Urteil.

Marmolada
Tipp zum Donnerstag

Schickt Frau Hummels mal arbeiten.

artist22
@Das Urteil stellt vor allem eines klar: 12:29 von Nettie

"Eine unabhängige Meinung ist immer dann nicht mehr gegeben,
wenn wirtschaftliche Interessen ins Spiel kommen.
Genauer: Wenn Geld fließt."

Aber genau das übersieht IMHO der BGH:
Das kann man eben nicht immer feststellen,
ob nun für den 'Tap Tag' Geld geflossen ist, oder nicht.
Es kann ja auf unterschiedliche Arten 'fliessen'.

Insofern hat das Neuland immer noch viele 'Fans' bei der Justiz.
Der unselige Verschleierungs-Mist mit den Cookie-Bannern zur DSGVO
sollte doch auch den 'moderneren' Richtern zeigen,
wie heute 'Geld- bzw. vergleichbarer Fluss' organisiert und versteckt wird.

Da ist so ein TapTag nur eines von vielen.

H. Hummel
... ein Urteil das Deutschland in ...

.. den Grundfesten erschüttert.
Wer sich auf die Seiten dieser "Influenza" (m/w) begibt, darf halt keinen literarischen Wert erwarten, eher angehende(!) Persönlichkeiten die sich gern darstellen und mit mehr oder weniger Inhalt publizieren.
Für die Ironie an der einen oder anderen Stelle bitte ich um Nachsicht. ... ist nicht böse gemeint :-)

dr.bashir
Wie naiv kann man sein?

Ein(e) Influencer:in ist eine Person, die davon lebt, Filmchen ins Internet zu stellen, in denen über Produkte gesprochen wird. Nicht über das Wetter, nicht über Literatur usw., sondern über Dinge, die man kaufen kann. Und zwar machen die das regelmäßig und nicht mal für ein bestimmtes Produkt, von dem sie spontan so begeistert waren, dass sie es der Welt mitteilen müssen.
Wie kann man also glauben, dass irgendetwas, was die erzählen, keine Werbung ist? Dann würde ich ja auch glauben, die Spieler des FC Bayern waschen sich ihre Haare tatsächlich mit dem Pflegeprodukt, in dessen Spot sie auftreten.

Wer irgendetwas kauft, weil irgendein "Promi" (heutzutage ein inflationär gebrauchter Begriff) im TV, auf einem Plakat oder eben auf einem schlichten Video auf Youtube davon schwärmt, der soll das tun.

Sunred
@ 12:17 von MotoFan

Die Frage ist, wo fängt 'Influencer' an und wo hört es auf.

Ich schaue gelegentlich den "Computer:Club2" auf Youtube mit 135.000 Abbonenten. Dort werden allerlei Technikspielereien gezeigt. Notgedrungen auch mit Artikeln der Industrie, die aber größtenteils von den Nerds selber angeschafft wurden (also ohne Sachspende der Konzerne und wenn doch, dann hat er es gesagt).

Nur weil dort gezeigt wird, was mit einem HackRF angestellt werden kann, ist es noch lange keine Werbung für den Hersteller. Und das sehe ich ebenso, wenn sich der Computer:Club2 über (personaliesierte) Werbeeinblendungen von Google finanziert.

Sunred
@ 12:45 von FakeNews-Checker

Aber wer fällt denn in die Kategorie 'Influencer'.

Würde die 'Stiftung Warentest' darunter fallen, wenn sie ihre Testergebnisse in Social-Media vermarkten anstatt in ihrer Zeitschrift?

Nur weil ich Produkte vorstelle oder Bewerte, mache ich noch lange keine Werbung. Da sollte weiterhin sauber unterschieden werden, ohne alle über einen Kamm zu scheren.

Gargish
Tap Tag oder Link - was ist der Unterschied?

Ich sehe nicht wo da ein prinzipieller Unterschied zwischen einem Link oder einem Tap Tag ist. In jedem Fall wird der User auf eine Website oder ein Profil weitergeleitet, das von der Firma kontrolliert wird. Ist aber so entschieden worden, OK. Ein Schlag gegen die Abmahner, die jetzt eine automatische Methode weniger haben.

paganus65
Ist das eigentlich unser Problem?

Nach meinem Dafürhalten liegt das Problem viel tiefer: Alleine der Begriff des "Influencers":
Ein Beeinflusser, ein Demagoge. Ein Bürger, der über die Umwege des "Klicks Generierens" Werbegeld dafür bekommt, daß er agitiert.

Das WWW hat seine Licht- und Schattenseiten. Zu den Lichtseiten gehört sicher, daß wir diese Diskussion hier führen können.

Zu den Schattenseiten gehört, daß Menschen ohne jegliche Expertise sich als Experten ausgeben und "influencen" können.

Wenn ich lese, was in den Bereichen, in denen ich von Berufs wegen Experte bin, für ein hanebüchener Mist auf YT und sonst wo mit internationaler Reichweite veröffentlicht wird, möchte ich mir nicht vorstellen, auf wieviel Mist es insgesamt kommt, den ich nicht erkenne.

Ich habe keine Lösung für das Dilemma zwischen Freiheit des Wortes und Verhindern von Falschmeldungen und unlauterer Werbung.

Und unlauter ist es eben auch, wenn ich einfach nur Mist absondere, um über Klicks Geld zu bekommen.

dr.bashir
@14:11 von Sunred

"Würde die 'Stiftung Warentest' darunter fallen, wenn sie ihre Testergebnisse in Social-Media vermarkten anstatt in ihrer Zeitschrift?"

Wenn es nach dem reinen Wortsinn von "Influencer" geht, dann schon, denn sicher hat die Stiftung Warentest "Einfluss" auf so manche Kaufentscheidung.

Aber in dem Sinne, wie das Wort heute gebraucht wird eher nicht nicht, denn bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich mal davon aus, dass die Stiftung Warentest die ersten Plätze in ihren Tests nicht an den Meistbietenden vergibt.

"Nur weil ich Produkte vorstelle oder Bewerte, mache ich noch lange keine Werbung."

Zumindest keine kommerzielle. Aber Influencer sind eben keine Menschen, die sich z.B. ein neues Auto gekauft haben und darüber so glücklich sind, dass sie glauben, dass der ganzen Welt mitteilen zu müssen. Die gibt es auf Youtube oder Instagram ja auch, aber die leben nicht von ihrer Produkteuphorie.

"Influencer" haben Agenten, Rechtsanwälte und deftige Tagessätze und sind gegen Geld euphorisch

paganus65
um 14:11 von Sunred

//Aber wer fällt denn in die Kategorie 'Influencer'.

Würde die 'Stiftung Warentest' darunter fallen, wenn sie ihre Testergebnisse in Social-Media vermarkten anstatt in ihrer Zeitschrift?

Nur weil ich Produkte vorstelle oder Bewerte, mache ich noch lange keine Werbung. Da sollte weiterhin sauber unterschieden werden, ohne alle über einen Kamm zu scheren.//

Genau da liegt das Dilemma.

Wo wird es toxisch? Wo ist es einfache Meinungsäußerung und wo ist es nachweisbare Wahrheit?

Und bei "Youtubern" geht es oft nicht um ihre Geldgeber, in dem, was sie verbreiten. Klicks, darum geht es.

Weder unsere Gesellschaft noch unser Rechtssystem ist diesem Dilemma gewachsen.

Influencer sind ein Aspekt der Sache, Hasspropaganda und Fakenews sind andere Aspekte des Problems.

Es wird uns noch lange beschäftigen und ich hoffe, es gibt nicht zu viel Verteufelung oder Schönreden dabei. Am Ende werden wir lernen damit umzu gehen wie mit TV, Radio, Telefon, Buchdruck, Schrift... Alles war mal neu.

paganus65
um 12:45 von FakeNews-Checker

//Hierbei mal näher hinzuschauen, wenn Influencer über 10.000 Euro im Monat Honorare steuerfrei für Produkte-Werbung kassieren, wäre auch Aufgabe des Finanzamtes.//

Im Sinne Ihres Namens: Woher stammen die Angaben über Höhe und Besteuerung der Influencer-Honorare?
Gibt es da wirklich belastbare Daten?

vweh
Wer sich diese Verkaufskanäle

freiwillig anschaut hat doch eh die Kontrolle über sein Leben verloren.
Oder gilt das nur für Jogginghosen?

Nirwana1962
@paganus65

>>
14:41 von paganus65
um 12:45 von FakeNews-Checker
//Hierbei mal näher hinzuschauen, wenn Influencer über 10.000 Euro im Monat Honorare steuerfrei für Produkte-Werbung kassieren, wäre auch Aufgabe des Finanzamtes.//

Im Sinne Ihres Namens: Woher stammen die Angaben über Höhe und Besteuerung der Influencer-Honorare?
Gibt es da wirklich belastbare Daten?
<<<

Darf ich helfen?

Der Deutsche Fachjournalisten Verband verweist auf eine entsprechende Studie und fasst die Daten kurz zusammen.

"https://www.dfjv.de/news/studie-wie-viel-verdienen-influencerinnen"

DeHahn
War zu erwarten

Unsere "Wirtschaft" muss doch brummen, das ist die oberste Maxime. Dem hat auch der BGH Rechnung zu tragen. Was machen da schon ein wenig "Schleichwerbung" oder ein "Automatischer Vertrag"?

Die aktuellen letzten drei Entscheidungen:

1. Nicht alle Pro­duktbei­träge sind Wer­bung
2. Digi­taler Ver­trags­ge­ne­rator ist zulässig
3. Fal­­sch­aus­­sa­­ge­­pro­­zess um ehe­­ma­­ligen VW-Chef wird ver­­­legt

Nirwana1962
in eigener Sache um 15:22

Leider habe ich nicht aufgepasst.
Es ging um die Besteuerung.
Mein Link passt also nicht.
Mea Culpa.

Nettie
@Eduart de Machina, 15:58

"Meine Meinung: wirkliche Unabhängigkeit gibt es überhaupt nicht."

Ich verstehe hier unter Unabhängigkeit die Freiheit des Geistes, nicht die wirtschaftliche. Und die gibt es meiner Meinung nach sehr wohl.

frosthorn
Meinungsfreiheit

Ich habe Pillen gegen Leichtgläubigkeit entwickelt. Sie schützen davor, fadenscheinigen Versprechungen auf den Leim zu gehen. Man kann sie für nur @99,90 je 50 Stück über die Homepage meines Schwagers erwerben.

Ich möchte ja jetzt keine Werbung machen, aber es ist meine Meinung, dass jeder sich ein paar Schachteln davon bestellen sollte.

Übrigens: für diesen Post bekomme ich kein Honorar.

FakeNews-Checker
@ paganus65:

Ja, dazu gibt es belastbare Daten. Tagesschau24 hat bereits mehrfach Reportagen aus der Influencer-Szene gesendet und hat darin aufgezeigt, daß sogar jugendliche Influencer mit ihrer mehr oder weniger Schleichwerbung für allerlei Produkte auf monatliche Honorare dieser Größenordnung kommen und es sich daher keineswegs mehr um steuerfreie geringfügige Einkommen handelt. Auch darin liegt der Grund, warum Influencer gern ihre Werbetätigkeit für Unternehmen und Produkte "als redaktionelle Beiträge" verschleiern. Und selbst wenn manchen Influencern diese Honorar-Werbetätigkeiten nicht direkt nachgewiesen werden können, so sind die von Unternehmen ihnen zwecks "Testung" und Bewerbung überlassenen Sachwerte beträchtlich, sodaß auch auf derlei Zugewinne Steuern zu zahlen wären von der teuren Uhr bis zum Auto-Geschenk. Logo, daß dann Influencer diese Geschenke positiv bewerten.

Hador Goldscheitel
RE: von dr.bashir um 14:29; @14:11 von Sunred

Mit Ihrer Anwort haben Sie den Unterschied trefflich beschrieben.

Die Zeitschrift "Ökotest" bekam diesbzüglich mal ein Glaubwürdigkeitsproblem, als herauskam, dass Produkte von Unternehmen positiv bewertet wurden, die gleichzeitig auch Anzeigen in der Zeitschrift schalteten.

Den Influencern keine eigenen Vorteile aus ihren Filmchen zu unterstellen, halte ich für mehr als leichtfertig.

Gruß Hador

FakeNews-Checker
Das BGH-Urteil ist an Naivität nicht mehr zu überbieten

Daß Influencer für Produktwerbung Gegenleistungen erhalten vom Honorar bis zum geschenkten "Test"-Produkt, ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Kein Influencer würde seine Zeit darauf verschwenden, Produkte für lau und ohne Gegenleistung zu testen und zu bewerten. Schließlich haben Influencer ein Interesse daran, daß die Unternehmen ihnen weitere Produkte geschenkt zum "testen" überlassen. Würde dann so ein Produkt-Test bewerbungsfrei wirklich objektiv und unabhängig neutral ausfallen, dann würden Unternehmen das Interesse am jeweiligen Influencer verlieren und sich daraufhin einen geeigneteren, käuflichen Influencer für die Bewerbung ihrer Produkte suchen. Daher ist das BGH-Urteil realitätsfern und naiv.

schabernack
16:14 von frosthorn

«Ich habe Pillen gegen Leichtgläubigkeit entwickelt. Sie schützen davor, fadenscheinigen Versprechungen auf den Leim zu gehen. Man kann sie für nur @99,90 je 50 Stück über die Homepage meines Schwagers erwerben.

Ich möchte ja jetzt keine Werbung machen, aber es ist meine Meinung, dass jeder sich ein paar Schachteln davon bestellen sollte.»

Sie scheinen Follower der beiden Influencerinnen Larissa und Vanessa alias Martina Hill und Carolin Kebekus mit ihrem Podcast: "Wissen macht Äh" zu sein.

Jim456

bin auch Insolvenzer. Ich kann auch nix

FakeNews-Checker

Manche Unternehmen verschleiern die Käuflichkeit von für sie tätigen Influencern damit, indem sie die zu bewerbenden Produkte erstmal an die Influencer ganz normal verkaufen. Und sobald der Influencer die mediale positive Produkt-"Bewertung" und Bewerbung durchgeführt hat, bekommt er den Kaufpreis "rückerstattet". Dieser Zugewinn an derlei gegenleistungsabhängigen Sachwerten ist erst mal für Gerichte und Finanzamt schwer nachweisbar. Aber mit steigendem Luxusleben der Influencer stellt sich dann doch die Frage, wie das alles ohne plausibles Einkommen für den Influencer finanzierbar ist.

FakeNews-Checker
Influencer mittlerweile erfolgreicher als Werbeagenturen

Längst hat es sich bei vielen Unternehmen herum gesprochen, daß professionelle Werbung von Werbeagenturen kaum noch Beachtung findet und keinen Umsatzzuwachs mehr bringt. Und daher gehen Unternehmen zunehmend auf die Influencer-Masche über nach dem Motto: "Was sagt denn dein medialer Nachbar zu diesem oder jenen Produkt", was bei den meisten Leuten weitaus mehr Beachtung findet als die Reizüberflutung und Markt-Überschwemmung mit professioneller Werbung. Und so ist es nicht verwunderlich, daß neben der Umsatzsteigerung Influencer für Unternehmen wesentlich kostengünstiger sind als eine professionelle Werbeagentur und sich deshalb sogar ganze an Influencer "geschenkte" Autos und andere hochwertige Produkte für die Unternehmen mehr und besser rechnen als die konventionelle, weitaus teuere und doch immer erfolglosere Werbung.

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