Ihre Meinung zu BGH verhandelt über Kabelanschluss-Zwang in Mietwohnungen
Ein Wohnungsanbieter liefert den Kabelanschluss-Vertrag gleich mit. Eine Wahlmöglichkeit oder ein Kündigungsrecht für diesen Breitbandanschluss haben die Mieter nicht. Ob das rechtens ist, muss jetzt der BGH klären. Von Gigi Deppe.
Das muss erst bis zum BGH?
Kann ich gerade gar nicht nachvollziehen! Ich kenne diverse Leute, welche sich ständig über ihren teuren Kabelanschluss ärgern... das geht sogar so weit, dass sie auf den Balkon eine "versteckte SAT Schüssel" (Mietwohnungen) montieren um endlich wieder Empfang mit weniger Ausfällen zu haben. In vielen Mietshäusern ist der "Schüsselwald" auf Dächern u Balkonen mittlerweile untersagt. Daher gibt es Tricks, die Schüssel auf dem Balkon zu "verstecken".
In "meinem" Mietshaus, gibts zum Glück noch die "Gemeinschaftsschüssel" auf dem Dach, reicht allen Bewohnern für den Empfang der frei empfangbaren Sender aus. Ansonsten nutzt man eben das Internetangebot.
"Kabelanschlusszwang" geht daher gar nicht! Vorallem weil mehr und mehr die Internetangebote genutzt werden. Kabel TV ist nicht mehr so sehr der Burner!