Schild am Eingang des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe

Ihre Meinung zu BGH verhandelt über Kabelanschluss-Zwang in Mietwohnungen

Ein Wohnungsanbieter liefert den Kabelanschluss-Vertrag gleich mit. Eine Wahlmöglichkeit oder ein Kündigungsrecht für diesen Breitbandanschluss haben die Mieter nicht. Ob das rechtens ist, muss jetzt der BGH klären. Von Gigi Deppe.

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41 Kommentare

Kommentare

Carina F
Bitte?

Das muss erst bis zum BGH?
Kann ich gerade gar nicht nachvollziehen! Ich kenne diverse Leute, welche sich ständig über ihren teuren Kabelanschluss ärgern... das geht sogar so weit, dass sie auf den Balkon eine "versteckte SAT Schüssel" (Mietwohnungen) montieren um endlich wieder Empfang mit weniger Ausfällen zu haben. In vielen Mietshäusern ist der "Schüsselwald" auf Dächern u Balkonen mittlerweile untersagt. Daher gibt es Tricks, die Schüssel auf dem Balkon zu "verstecken".
In "meinem" Mietshaus, gibts zum Glück noch die "Gemeinschaftsschüssel" auf dem Dach, reicht allen Bewohnern für den Empfang der frei empfangbaren Sender aus. Ansonsten nutzt man eben das Internetangebot.

"Kabelanschlusszwang" geht daher gar nicht! Vorallem weil mehr und mehr die Internetangebote genutzt werden. Kabel TV ist nicht mehr so sehr der Burner!

Miauzi
Zitat: " In vielen

Zitat:
" In vielen Mietshäusern ist der "Schüsselwald" auf Dächern u Balkonen mittlerweile untersagt. Daher gibt es Tricks, die Schüssel auf dem Balkon zu "verstecken"."

pauschal ist dies NICHT richtig - denn generell darf der Vermieter eine Sat-Schüssel auf dem Balkon NICHT verbeiten
natürlich kann er diverse Auflagen machen

wir haben unsere "Schüssel" so befestigt - dass wir KEINE extra Löcher in die Hauswand gebohrt haben und sie auch nicht am balkon befestigten
somit gab es keine Einwände seitens des Vermieters und versteckt ist sie auch nicht
wir wohnen im 3. OG und von der Strasse aus ist sie gut zu sehen

und ja - wir haben Kabel - nutzen es nicht und brauchen auch somit keine extra Gebühren zu bezahlen

weingasi1
Gab es das nicht schon ?

Gab es nicht vor einigen Jahren schon einmal das Bestreben, diesem "Schüsselwahn" entgegen zu wirken, in dem man diese verboten hat, wenn ein Kabelanschluss möglich war ? Ich meine mich zu erinnern, dass es dann zumindest bei ausländischen Bürgern Ausnahmen gab, die sicherstellen sollten, dass diese Programme in ihrer Landessprache empfangen konnten, was natürlich auch den Unmut bei so manchem Bürger, der knapp bei Kasse auslöste, weil dieser eben dann die Gebühren für den Kabelanschluss entrichten musste. Wie das dann letztlich geklärt wurde, weiss ich nicht. Wir haben eine Schüssel auf dem Dach und das wird uns auch niemand verbieten können. Die Bezahlsender schauen wir über Internet, obwohl beide Systeme störungsanfälliger sind, insbesondere bei Gewitter und Starkregen.

rimitino
Diktatorisch!?

Auslegungssache, weil relativ!
Viele Begründungen gibt es für das Nein und Ja! Grundsätzlich sollte ein Vermieter auf seine
Kosten die Installation vornehmen, weil er als Eigentümer für die Technik verantwortlich ist,
diese Kosten aber nicht weiterleiten sollte, wenn ein Mieter keine Installation benötigt!

krittkritt
Zensur durch die Kabelanbieter.

Unser Kabelanbieter bietet alle möglichen kommerziellen Programme an.
Wenn man aber bestimmte Sender sehen will, würde das erhebliche Mehrkosten verursachen.
Unser Verdacht war auch, dass die (alte) Hausverwaltung möglicherweise Provisionszahlungen bekommt.
Sie hat zumindest eine gut funktionierende Gemeinschaftsantenne nicht mehr gewartet.
PS.: Ausländische Bewohner der Anlage hatten sogar die Aufstellung von Privatschüsseln für Sender ihrer Herkunftsländer mit Anwalt erzwungen.

Carina F
@ 09:54 von Miauzi

>>>pauschal ist dies NICHT richtig - denn generell darf der Vermieter eine Sat-Schüssel auf dem Balkon NICHT verbeiten natürlich kann er diverse Auflagen machen>>>

Deshalb schrieb ich ja "vielen". Und genau die von Ihnen angesprochen Auflagen, können ziemlich hoch sein und somit, schon fast ein "Verbot" durch den Vermieter darstellen.
Wer mag schon vor den Kadi ziehen, um das Anbringen einer SAT Schüssel zu erkämpfen.

>>>wir haben unsere "Schüssel" so befestigt - dass wir KEINE extra Löcher in die Hauswand gebohrt haben und sie auch nicht am balkon befestigten
somit gab es keine Einwände seitens des Vermieters und versteckt ist sie auch nicht. Wir wohnen im 3. OG und von der Strasse aus ist sie gut zu sehen>>

Gut dass Sie und Ihr Vermieter sich einig werden konnten. Spricht für beide Seiten. Aber es ist eben noch lange nicht Jede/r Vermieter wie der Ihrige.

Gast
Die Vertragsfreiheit beim Kabel fehlt oft für Immobilien

eigentlich in unserem freiheitlichen Wirtschaftssystem nicht vorgesehen. Aber es gibt auch andere Einschränkungen der Vertragsfreiheit im Wohnungssektor, z.B. beim Anschluss an ein zentrales Heizwerk für die Wärme/Warmwasserversorgung. Das sind schon monopolartige Strukturen, die den Betreibern sichere Gewinne ermöglichen, aber beim Heizkraftwerk auch geringere Luftverschmutzung und die schnellere Verwendung von optimalen Techniksystemen ermöglichen. Eine so kundenverpflichtende Maßnahme wie beim Heizkraftwerk hat schon Sinn in dem Nutzen für die Gemeinschaft, braucht aber eine Regulierung eines angemessenen Preises. Bei der Bindung ans Kabel kann ich einen solchen unersetzlichen Nutzen für die Gemeinschaft nicht erkennen, zumal meines Wissens keine Angemessenheitsregulierung des Preises betrieben wird. Wildwuchs bei den Satelliteninstallationen könnte man auch durch Bauvorschriften regeln.

Carina F
Eben deswegen @ 10:12 von krittkritt

>>>Ausländische Bewohner der Anlage hatten sogar die Aufstellung von Privatschüsseln für Sender ihrer Herkunftsländer mit Anwalt erzwungen.>>>

Gehen manche MieterInnen, lieber den einfacheren Weg, "versteckte" SAT Schüsseln auf ihrem Balkon anzubringen.
Kreative Tipps dazu, gibt es im Netz zu Hauf! Wird schon irgendwie seinen Grund haben, dass diese "kreativen Lösungen" existieren.

SirTaki
Viele Teilnehmer, geringe Kosten

Das Denken der Vermieter habe ich lange Jahre erlebt, wenn ich zur Miete wohnte. Ob ich 20 Euro monatlich für Empfang oder anteilig 4 Euro zahle, ist für viele Leute durchaus vorteilhafter. Dass nun immer mehr digitale Angebote dazu kommen, hat den Markt erweitert und die Konkurrenz geschärft. Auch rechtlich ist nun umstritten, ob das alles per Mietvertrag rechtens ist. Also ist hier der BGH gefordert, um diese Fragen zu klären. Ein Urteil, das Spielraum und Absprache zulässt, wäre willkommen. - Bei der GEZ werden wir auch vor das Bezahlmodell gestellt- ohne Alternative. Weil viele Zahler Kosten auffangen. Nur gilt hier immer noch: Grundversorgung ist rechtlich abgesichert und muss von allen getragen werden. Da wäre auch nachzufragen, ob hier der staatliche Anspruch nicht nach falschen Maßstäben ansetzt und überarbeitet gehört- zahlen müssen wir, ohne irgendeine Wahlmöglichkeit. Da ist insgesamt noch viel Luft nach oben in einem neuen Gesetz, das der Moderne angepasst wird.

Oppenheim
BGH Urteil

Ich halte weder einen Mietendeckel für vertretbar noch eine Vorgabe für Kabelanschluss. Ich denke, es ist Bestandteil in einem Angebot eines Vermieters, dem Mieter hier eine kostengünstige Variante über einen Hausanschluss zu bieten. Da fehlt dann wohl eher der Tatbestand "Freiwilligkeit", wenn man im Mietvertrag eine solche Regelung annehmen "muss". Die Probleme des Mietwohnraum mit oder ohne Kabelanschluss werden eher mit baulichen Maßnahmen behoben, wenn man einen Hausanschluss und daneben einen Zugang für private, eigene Versorgung einplant. Es gibt genug Menschen, die sich die teuren privaten Verträge garnicht leisten können und den Hausanschluss vorziehen. Da ist dann der Gesetzgeber gefordert. Die digitalen Dienstleister müssten dabei klare Vorgaben bekommen. Freie Marktwirtschaft kann ja nicht heißen, dass denen alle Rechte zugeschanzt werden und gemeinsame Hausanschlüsse verboten werden sollen. Mieter haben schließlich auch unterschiedliche Wünsche bzw, Rechte.

Carina F
@ 11:46 von Oppenheim

>>>Freie Marktwirtschaft kann ja nicht heißen, dass denen alle Rechte zugeschanzt werden und gemeinsame Hausanschlüsse verboten werden sollen. Mieter haben schließlich auch unterschiedliche Wünsche bzw, Rechte.>>>

Will Jemand gemeinsame Hausanschlüsse verbieten? Nein
Nun gibts auch sicherlich Mietshäuser in welchen die MieterInnen, sich mehrheitlich für einen Hausanschluss entschieden haben. Dann haben andere MieterInnen natürlich keine Handhabe sich herauswinden zu können. (Ist ja in dem Fall auch richtig so)
Es geht ja um Zwang durch VermieterInnen und nicht um eine Mehrheitsentscheidung durch MieterInnen.

Bender Rodriguez

zum Kabel würde ich, genau wie die gez argumentieren: Alle zahlen für das Angebot, damit es für Einzelne nicht zu teuer wird.

Hansi2012
Kabel? JA

Man sollte schon sachlich bleiben, wenn es um Vor- und Nachteile des Kabelanschlusses geht.
Ich finde es gut, wenn der Vermieter den Kabelanschluss bereits im Haus verlegt hat.
Andernfalls wäre dieser durch den Mieter kaum nachrüstbar.
Der Kabelanschluss ist zwar relativ teuer; in Mehrfamilienhäuser ist der umgelegt Preis allerdings angemessen.
Kabelfernsehen ist technisch i.d.R. störungsfreier als andere Techniken. Zudem hat man ein super schnelles Internet, wenn man will.

Bei späterer Nachrüstung hat eventuell der eine oder andere Mieter ein Problem bzgl. der zusätzlichen neuen Kosten. Doch Mieter, die in eine verkabelte Wohnung neu einziehen, müssen sich m.E. damit abfinden. Der Anschluss gehört zur Mietsache und wird somit mitgemietet und muss demnach auch bezahlt werden. Schließlich kann ein Mieter auch nicht die Art der Heizung bestimmen!

Als Vermieter kann ich jedenfalls den Wildswuchs an Sat-Schüsseln nicht dulden, da solche Schüsseln die Fassade verschandeln.

Bender Rodriguez

Wer kein Kabel möchte, kann auch jederzeit umziehen. Hier bei mir zb liegt seit 1985 das Kabel in der Strasse. Angeschlossen wurde zu Post Zeit keiner. Hätte man nur 60dm zahlen müssen. Jetzt kassiert tkomm für jedes einzelne mal Strasse öffenen. Also ich hätte gerne billiges Kabel.

Würde mal genannt werden mit welchen horrenden Summen sich die Mieter rumärgern? .
Selbst bei 40€/Monat reden wir grade mal über 5 Zigaretten pro Tag.

Account gelöscht
BGH verhandelt über Kabelanschluss-Zwang in Mietwohnungen...

Das ist bestimmt keine schlechte Sache. Gut für den Kabelanschluss-Anbieter. Aber vielleicht auch gut für den Vermieter, der eine Provision von vodafone oder unity media oder sonst wem einstreicht......

Klartexxter
Es sollte Standard sein

in Mietwohnungen einen Hochgeschwindigkeits-Anschluss gleich mit anzubieten - als sozusagen fix eingebautes Feature, wie auch Warmwasser und der Strom. Ich wohne auch in einer Baugenossenschafts-Wohnung und der Kabelanschluss war auch "Zwang". Man hat ja immer noch die Wahl, über die Telefon-Anschlüsse in der Wohnung sich einen anderen Internet Anbieter auszusuchen. Viele meiner Bekannten, die das taten, haben es inzwischen schon bereut und sich Blau, Rot oder Magenta geärgert :-) In sofern ist das also eine Debatte die ich nicht verstehen kann. Es mag ja Menschen geben, die einen Sport darin sehen, stets den billigsten und günstigsten Anbieter zu suchen, um sich dann über 2-3 Cent die man spart zu freuen. Ich gehöre nicht dazu. Ich bin froh, wenn das TV-Signal und ggf ein schnelles, sicheres Internet aus der Multimedia Steckdose gleich beim Einzug mit dabei ist. Eingeschränkt fühle ich mich nicht. Im Gegenteil.

Bender Rodriguez
Tinkotis

Sorry, Tagesschau, da erwarte ich mehr für mein Geld."
Sorry. Für diese Information hast du nicht bezahlt. Warum sollte die TS sie dir also bieten?
Das geht über die Grundversorgung deutlich hinaus. Auch dieser Internetauftritt ist reine Gutmütigkeit und müsste nicht bereitgestellt werden.

Carina F
@12:45 von Bender Rodriguez

>>>Selbst bei 40€/Monat reden wir grade mal über 5 Zigaretten pro Tag.>>>

Falls man raucht natürlich! ;)
Und jederzeit umziehen? Es ist Dir bekannt, wie schwer bezahlbarer Wohnraum in Dt zu finden ist.

PS. Da Du gerne duzt, nahm ich mir auch die Freiheit mit einem ;)

Nettie
Ist immer so: Wer sich erst einmal "Ansprüche" gegen andere,

"gesichert" hat, "verteidigt" die mit Zähnen und Klauen (und durch sämtliche Instanzen). Jedenfalls, solange das "geht", weil das "Wirtschafts-"System es "hergibt".

Parsec
Es ist ein schlechter Witz mit Scheinargumenten

Seit gefühlt einer Generation werden schamlos Kabelgebühren von Mietern abgezockt, ohne dass berücksichtigt wird, dass viele Mieter andere Empfangsmöglichkeiten nutzen.
Völlig unerklärbar, dass mit einem schnöden Kabelanschluss der Griff ins Portemonnaie der Mieter möglich wird.
Das Argument zum pauschalen Anschlusszwang, weil man später nicht so einfach nachrüsten könne, ist natürlich völliger Quatsch, weil das Geschäftsrisiko einfach mittels "Gebühr" der Mieter trägt.
Es ist auch kein "Angebot" des Vermieters, einen Kabelanschluss zwangszuvermieten, sondern schlicht die technisch billigste pauschale Anschlussmöglichkeit, egal, wer's braucht.
Es ist einfach eine Kosten-Minimierung auf den Rücken der Kabel-Nichtnutzer, allen voran für die Kabelbetreiber.
Viele Teilnehmer und geringe Kosten ist nur ein Scheinargument.
Traurig, dass erst jetzt, nach unzähligen Millioneneinnahmen durch die Kabelbetreiber, erst ein BGH tätig werden muss.

Mischa007
@Tinkotis

Richtig! Sehr dünn!
Was ist wenn ich grundsätzlich auf ein Kabelangenbot oder Satelittenangebot verzichte, weil ich mein TV über das Internet beziehe.
Und richtig ist auch, das Großkunden von den Kabelanbietern erhebliche Rabatte eingeräumt bekommen. Werden die dann auch an den Endkunden weiter gegeben?
Ich kann mir auch schlecht vorstellen, das ein Kabelvertrag Bestandteil des Mietvertrages sein kann, da wir doch angeblich die freie Wahl haben. Oder habe ich da was verpasst?
Und an einige Mitforisten. Der Kabelvertrag hat nichts mit der GEZ zu tun. Die kommt auch wenn man einen Draht als Antenne nutzen kann.
Bin ich froh das wir in unserer Stadt eine Kabelanlage haben, die uns selber gehört und ihre eigene Kopfstation besitzt. Da kommen die GROßEN Kabelbetreiber und fagen ob sie einspeißen dürfen. Aber auch das brauchen wir nicht. Bei uns kostet der Kabelanschluß nur ein Bruchteil dessen, was Unimedia & Co. so abkassieren.

Werner40

Gilt hier nicht Vertragsfreiheit ? Wer keinen Gemeinschaftsanschluss will muss sich eben eine andere Wohnung suchen.

weingasi1
Am 08. Juli 2021 um 10:12 von krittkritt

Unser Kabelanbieter bietet alle möglichen kommerziellen Programme an.
Wenn man aber bestimmte Sender sehen will, würde das erhebliche Mehrkosten verursachen.
Unser Verdacht war auch, dass die (alte) Hausverwaltung möglicherweise Provisionszahlungen bekommt.
__
Was Sie generell so für Verdächtigungen haben. Sie wittern wohlbuchstäblich hinter jeder Aktion irgendwelche unlauteren Geschichten und wohl auch hinter jedem Busch einen Räuber.
So könnte ich nicht leben.

werner1955
Zwang durch VermieterInnen ?

von Carina F @
Es gibt keinen Zwang solch einen Mietvertrag zu unterschreiben.

Vertragsfreiheit. Eigen und selbstverantwortlich Menschen haben damit auch kein Problem. Die Mieten dann wo anders.

weingasi1
Am 08. Juli 2021 um 10:52 von SirTaki

Nur gilt hier immer noch: Grundversorgung ist rechtlich abgesichert und muss von allen getragen werden. Da wäre auch nachzufragen, ob hier der staatliche Anspruch nicht nach falschen Maßstäben ansetzt und überarbeitet gehört- zahlen müssen wir, ohne irgendeine Wahlmöglichkeit. Da ist insgesamt noch viel Luft nach oben in einem neuen Gesetz, das der Moderne angepasst wird.
__
Da gibt es noch so einige Dinge, die vorgeschrieben sind. So z.b. die Mindestmenge von Mülltonnen pro Haushaltsmitglied egal, ob man Müll produziert oder nicht, die Verpflichtung des Schornsteinfegermeisters ohne Konkurenzangebote zu ermöglichen. Die Pflicht für Selbständige Beiträge für sich selbst an die Berufsgenossenschaft zu zahlen, obwohl es viel bessere Angebote gibt, die Preise in Apotheken usw.

Parsec
Kabelanschluss kein Bestandteil des Mietvertrages

um 13:13 von Mischa007:
"Ich kann mir auch schlecht vorstellen, das ein Kabelvertrag Bestandteil des Mietvertrages sein kann..."
Das sehe ich ganz genauso!
Und da frage ich mich, wieso Anbieter anderer Empfangsmöglichkeiten, z. B. freenet mit DVB-T, nicht längst schon dagegen geklagt haben? Wo bleibt da der Wettbewerb?
Ich gehe davon aus dass der BGH oder welche Instanz auch immer den monopolistischen Kabelanschlusszwang unterbinden wird.

Bender Rodriguez
Carina F

Finde ich gut, dass du auf das Sie verzichten kannst und au h das freundlicher Du verwendest.
...kann jederzeit umziehen....
Bezieht sich natürlich nur auf die Tatsache, dass es keine Instanz gibt, die das untersagen könnte. Dass da noch etliche andere Hemmschuhe klemmen, ist klar. Aber die Erlaubnis ist gegeben.
Der Vorschlag in meine kabelfreie Zone ziehen, dürfte für die meisten Kläger unmöglich sein. Südhessen gehört zu den teuersten und zugepflastersten Ecken in Deutschland. Nichtmal mit gaaaanz viel Geld, gibts hier was. Nur mit Vitamin b und/oder Verwandtschaft.

weingasi1
Am 08. Juli 2021 um 12:45 von Bender Rodriguez

Würde mal genannt werden mit welchen horrenden Summen sich die Mieter rumärgern? .
Selbst bei 40€/Monat reden wir grade mal über 5 Zigaretten pro Tag.
___
Als ehemaliger Raucher gefällt mir der Vergleich und finde ihn auch angemessen.
Von militanten Nichtrauchern werden Sie jetzt vermutlich wieder "gerüffelt". Mindestens.
Sie wissen, die verstehen dabei nun GARKEINEN Spass.

Parsec
Verkehrte Welt

um 13:14 von Werner40:
"Gilt hier nicht Vertragsfreiheit ? Wer keinen Gemeinschaftsanschluss will muss sich eben eine andere Wohnung suchen."
Verkehrte Welt!
Wer eine Leistung nicht in Anspruch nimmt, zahlt diese auch nicht!
Es kann ja nicht sein, dass das Geschäftsrisiko der Mieter trägt!

weingasi1
Am 08. Juli 2021 um 12:56 von Bernd Kevesligeti

BGH verhandelt über Kabelanschluss-Zwang in Mietwohnungen...

Das ist bestimmt keine schlechte Sache. Gut für den Kabelanschluss-Anbieter. Aber vielleicht auch gut für den Vermieter, der eine Provision von vodafone oder unity media oder sonst wem einstreicht......
__
Ich habe in der Wohnungsverwaltung gearbeitet. Von solchen Provisionszahlungen habe ich noch nie gehört.
Quelle ?

weingasi1
Am 08. Juli 2021 um 13:13 von Mischa007

Ich kann mir auch schlecht vorstellen, das ein Kabelvertrag Bestandteil des Mietvertrages sein kann, da wir doch angeblich die freie Wahl haben. Oder habe ich da was verpasst?
__
Als es noch kein Kabelfernsehen gab, war z.B. die Wartung der Gemeinschaftsantenne Bestandteil der Mietnebenkosten und als solche auch im Mietvertrag enthalten und musste natürlich auch mitgezahlt werden, selbst man vllt kein TV hatte. Sie müssen auch den Aufzug mitbezahlen, auch wenn Sie immer die Treppe benutzen.

re al ist
Grundsätzlich...

gestaltet es sich doch so, dass Immobilienunternehmen ihren Mietern eine Möglichkeit bieten TV und Radio zu empfangen. Hier wägt das Unternehmen dann ab, ob hier der Vertrag mit einem Kabelanbieter günstiger ist als die Errichtung von Gemeinschafts-Satanlagen.
Kabelverträge haben den Vorteil, dass mit dem Anbieter ein Vertrag über das gesamte Volumen verhandelt werden kann, was je nach größe sehr günstig, auch für den Mieter, werden kann.
Sat-Anlagen muss der Vermieter errichten und regelmäßig warten lassen, weshalb diese Variante, für den Mieter und das Unternehmen, kostenintensiver sind.
Bei kleinen Einheiten ist eine Sat-Anlage allerdings wohl praktikabler.
Sollte das Urteil nun so ausfallen, dass ein Mieter den zur Verfügung gestellten Anschluss nicht zahlen muss, sollte auch verfügt werden, dass der Vermieter einen solchen Anschluß nicht zwingend anbieten muss. So hätte dann jeder Mieter die Freiheit, sich einen Anschluß legen zu lassen. Das wird allerdings sehr teuer.

re al ist
Gebühr

Von was für einem Betrag ist eigentlich die Rede?
Manche Mieter wollen alles haben, aber dafür zahlen wollen sie nicht. Es fängt bei Kabelgebühren an und hört beim Reinigungsservice auf. All Inclusive wohnen, nichts mehr tun müssen und diesen Luxus dann nicht zahlen wollen.
Ich bin selber Mieter und bin froh darüber, dass mein Vermieter die goldene Mitte bedient, eben Mittelklasse-Luxus.
Und da ich beruflich in der Immobilienbranche tätig bin, habe ich tagtäglich mit den Bedürfnissen der Mieter zu tun, wobei die meisten sehr zufrieden sind.

Hansi2012
Kabel Grundgebühr

Die Grundgebühren des Kabelanschlusses dürfen grundsätzlich auf den Mieter in den Nebenkosten umgelegt werden.

Und das ist auch richtig so!

werner1955
Leistung nicht in Anspruch nimmt, zahlt diese auch nicht?

von Parsec @
Also sich benutze nie den ÖVnP, die Bahn oder Radwege.

Warum muss ich dann dafür Summen durch meine Steuermittel bezahlen?

draufguckerin
Konsumzwang für Kommerzsender - ohne mich

Zwangsweise Kabelanschluss? Es reicht mir schon, dass ich zwangsweise für das ÖR-Fernsehen zahlen muss. Beiträge und Moderatoren sind sich dort inzwischen so ähnlich, dass der Verdacht aufkommt, es gäbe sehr stringente Regeln bezüglich political Correctness und auch bezüglich der Kleidung.
Dazu die unsäglichen Krimis mit immer denselben Schauspielern - ein Elend! Wer als SchauspielerIn da einmal drin ist, scheint eine Dauerstellung zu haben. Und die Drehbücher werden immer abgefahrener, die Handlungen immer grausamer - wer will sich das abends nach Feierabend antun? Womöglich noch mit der Familie? Oder dient das der Angstbewältigung?

Zwangsweise Kabel - was soll das. Um "unerlaubtes Gucken" zu verhindern, könnte man einen Verteiler in einer verplompten Box installieren.

Als zu mir x-mal ein Kabelheini kam und mir nicht glauben wollte, dass ich den Kabelanschluss nicht nutze, habe ich ihn gebeten, das Kabel (auf Putz verlegt) einfach abzuklemmen. Ab da war Ruhe.

Account gelöscht
von weingasi1 13:59

Aber es wird doch ein Vorteil sein, wenn sich ein großer Vermieter für einen bestimmten Kabelanbieter entscheidet. Und ihm aufgrund der eigenen Entscheidung viele Kunden zuweist. Warum soll da nichts fließen ?
Oder andere Vergünstigungen/Vorteile.

Werner40
/// Am 08. Juli 2021 um 13:56

///
Am 08. Juli 2021 um 13:56 von Parsec
Verkehrte Welt

um 13:14 von Werner40:
"Gilt hier nicht Vertragsfreiheit ? Wer keinen Gemeinschaftsanschluss will muss sich eben eine andere Wohnung suchen."
Verkehrte Welt!
Wer eine Leistung nicht in Anspruch nimmt, zahlt diese auch nicht!
Es kann ja nicht sein, dass das Geschäftsrisiko der Mieter trägt!///
.
Manchmal gibt es nur das Gesamtpaket und kein Rosinenpicken. Sie müssen z.B. auch den Aufzug mitbezahlen selbst wenn Sie immer die Treppe nutzen.

Miauzi
Zitat: "Bei uns kostet der

Zitat:
"Bei uns kostet der Kabelanschluß nur ein Bruchteil dessen, was Unimedia & Co. so abkassieren."

wie schrieb unser "Roboter"-User -> ca. 40 Euro im Monat - macht aufs Jahr 480 Euro

Unsere "versteckte" Sat-Anlage hat komplett ca. 150 Euro gekostet -> einmalig
da heute die Empfänger von Sat bzw. DVBT im TV-Gerät enthalten sind
und
ich bekomme Sender die ich via Kabel niemals in D-Land bekommen würde -> z.B. NHK-World (jap. Äquivalent zu ARd/ZDF)

Kabel?
Niemals!

Bender Rodriguez

Noch eine Frage, wenn diese Menschen im Hochhaus wohnen und kein Kabel wollen. Verzichten diese dann komplett auf tv? Nicht jede Wohnung hat einen Balkon nach Süden. Und da mus man hin, für Satelliten tv. Und auch nicht überall gibt es dvbt; digital durch die Luft.
Es geht hier doch einzig um Rechthaberei: "Menno, ich will aber (nicht)..."

Also nochmal, was kostet so ein blöder Anschluss monatlich? Die Leute würden wohl vom Hocker fallen, müssten sie die kosten für einen einzelanschluss zahlen, wenn der Vermieter keine Pauschsle mehr aushandeln.

Kritikunerwünscht
Dies zeigt einmal mehr

dass die Mieter in Deutschland nur noch wie geldzahlendes Vieh behandelt werden. Alle Macht den Vermietern, keine Rechte für Mieter.
Hier geht es nicht darum, ob ein Sammelkabelanschluss günstiger ein kann als Einzelanschlüsse oder dass die Optik des Hauses verschandelnde Sat-Schüsseln vermieden werden sollen. Hier geht es um die Selbstbestimmung des Einzelnen. Wenn der Vermieter bestimmen kann, dass ein Mieter den Kabelanschluss zahlen muss, auch wenn er ihn nicht nutzt, dann ist das ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz, wie im übrigen auch die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrages. Was kommt als nächstes? Jeder muss Hundesteuer oder Pferdesteuer zahlen, weil er einen Hund oder ein Pferd besitzen könnte. Nach dieser Logik müsste dann auch jeder Kindergeld bekommen, weil er ein Kind haben könnte.
Wenn es darum geht, den Bürgern das Geld aus den Taschen zu ziehen, sind die Wirtschaft und die Regierung sehr erfinderisch.