Ihre Meinung zu Arbeitsrecht: Die 24-Stunden-Pflege gerät ins Wanken
Agenturen vermitteln Pflegekräfte aus Rumänien oder Bulgarien, die alte Menschen zuhause rund um die Uhr versorgen. Auch sie haben Anspruch auf Mindestlohn, entschied das Bundesarbeitsgerichts nun. Kann sich das Modell halten? Von Gigi Deppe.
Der Mindestlohn gilt für alle, die hier arbeiten, besonders auch im Bereich von Pflege und Betreuung: was denn sonst?
Wer das bestreitet, duldet oder fördert Ausbeutung.