Die menschenleere Stuttgarter Innenstadt.

Ihre Meinung zu Karlsruhe lehnt Eilanträge gegen Ausgangsbeschränkung des Bundes ab

Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen die bundesrechtliche Corona-Ausgangsbeschränkung abgelehnt. Die Maßnahme bleibt somit in Kraft. Es ist aber noch nicht entschieden, ob sie mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

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9 Kommentare

Kommentare

Initiative Neue Asoziale Marktwirtschaft
Verfassung durchsetzen

Das Urteil wird lediglich zukünftige Pandemien beeinflussen. Das Eilverfahren duldet einen möglichen Bruch des GG. Ein mögliches Handeln außerhalb der Verfassung kann erst nach der Pandemie abgeurteilt werden.

Das GG ist nicht verhandelbar. Extremisten von links und recht sowie relögiöse Extremisten müssen abgewehrt werden. Auch die Regierung muss klar im Rahmen der Verfassung handeln.

Naturfreund 064
Wahrscheinlich

könnte man unter gewissen Voraussetzungen mehr Lockerung machen.
Herbei müssten sich die Bürger auch an die damit verbundenen Auflagen halten.
Leider ist hier auf den mündigen Bürger kein 100%iger Verlass.
Diejenigen,die sich daran halten würden,müssen die Ausgangssperren und andere härtere Maßnahmen dann leider auch in Kauf nehmen.
Sehe ich leider auch in meinem weiteren Umkreis,wie das oft läuft.

Schweriner1965
da werden bestimmt in den nächsten Monaten

Urteile kommen. Mal davon abgesehen verstehe ich den Hype sowieso nicht. Ist doch ohnehin alles zu.

Die Frage die sich mir stellt ist : Wenn ich im Sommer aus dem Urlaub komme und lande nach der Ausgangssperre, was dann. Der Flughafen, wenn er Nachtflugverbot hat, schließt. Raus darf ich aber auch nicht.

Anna-Elisabeth

//Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen die bundesrechtliche Corona-Ausgangsbeschränkung abgelehnt. Die Maßnahme bleibt somit in Kraft. Es ist aber noch nicht entschieden, ob sie mit dem Grundgesetz vereinbar ist.//

Das war zu erwarten. Wer glaubt, dass das BVG hier schnell eine Entscheidung trifft, hat keine Vorstellung davon, was alles gegeneinander abgewogen werden muss und wie viele Paragraphen es zu berücksichtigen gilt.

Viel interessanter ist für mich die Frage, ob Herr Söder mit Landesrecht Bundesrecht brechen darf, indem er schon morgen die Bundes-Notbremse außer kraft setzen will. Dann sollte man noch die Töne, die jetzt krakelt mit denen vergleichen, die er vor 4 Wochen geschnauft hat.
Gut, dass der in Bayern bleibt.

Anna-Elisabeth
@23:32 von Schweriner1965

//Die Frage die sich mir stellt ist : Wenn ich im Sommer aus dem Urlaub komme und lande nach der Ausgangssperre, was dann. Der Flughafen, wenn er Nachtflugverbot hat, schließt. Raus darf ich aber auch nicht.//

Wenn Sie mit der Lufthansa fliegen, dürfen Sie wahrscheinlich alles. Die regeln das schon für Ihre Kunden.

P.S. Und wenn Sie gut erholt zurück sind, bekomme ich dann mein Spezial-Gulasch?

gast

Laut Video sind 200 Verfassungsbeschwehrden eingegangen. Die Kanzlerin ist 15 Jahre im Amt, CDU noch länger. Darüber hinaus gibts noch den Bundespräsidenten, der Gesetze gegenprüfen muss.
Und trotzdem kriegt man kein verfassungsrechtlich unbedenkliches Gesetz zu stande.
Hoffentlich wird die Sache mit Ausgangssperren zeitnah geklährt. Immerhin ist es schon in kraft.

harry_up
@ Initiative Neue...

Schade, dass Sie Ihren Kommentar nicht verständlich formuliert haben...

Immerhin, das BVerfG hat eine weise Entscheidung getroffen, über die ich - trotz der Unbequemlichkeiten aufgrund der Einschränkungen - erleichtert bin.

harry_up
@ Schweriner1965

"Wenn ich im Sommer aus dem Urlaub komme..."

Kommen Sie erst mal i n den Urlaub. :-)

harry_up
@gast, um 23:51

Es geht nicht um ein "Gesetz", das verabschiedet werden soll.