
Ihre Meinung zu Karlsruhe lehnt Eilanträge gegen Ausgangsbeschränkung des Bundes ab
Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen die bundesrechtliche Corona-Ausgangsbeschränkung abgelehnt. Die Maßnahme bleibt somit in Kraft. Es ist aber noch nicht entschieden, ob sie mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Das Urteil wird lediglich zukünftige Pandemien beeinflussen. Das Eilverfahren duldet einen möglichen Bruch des GG. Ein mögliches Handeln außerhalb der Verfassung kann erst nach der Pandemie abgeurteilt werden.
Das GG ist nicht verhandelbar. Extremisten von links und recht sowie relögiöse Extremisten müssen abgewehrt werden. Auch die Regierung muss klar im Rahmen der Verfassung handeln.