Ein Polizeibeamter blickt am Hofer Bahnhof auf einen einfahrenden Zug. (15. April)

Ihre Meinung zu Was die "Notbremse" für Reisen bedeutet

Mit dem Nachtzug quer durch Deutschland? Die Ausgangsbeschränkungen der Corona-"Notbremse" gelten auch für Reisen, betonte Minister Spahn. Der Transit durch Hochinzidenzgebiete ist aber in einigen Situationen möglich.

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54 Kommentare

Kommentare

Sternenkind
Nun ja

Also wenn einer von Landkreis A mit inzidenz unter 100 nach Landkreis B mit Inzidenz unter 100 über Landkreis D mit Inzidenz über 100 fährt dann macht man sich strafbar

IBELIN
Vor einem Jahr

haette man mit entsprechenden Reisebeschraenkungen Covid 19 vollkommen kontrollieren koennen. Damals sagte man uns, dass das nicht geht.

Jetzt, wo es eigentlich keinen Sinn mehr macht, weil Covid schon ueberall unkontrolliert ist, gehts doch.

Unglaublich!

Sternenkind
Nun ja

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl erklärte: „Bundesgesetz ist Bundesgesetz. Bei uns in Baden-Württemberg wird die Polizei konsequent auf die Einhaltung der Corona-Regeln achten – und da, wo es erforderlich ist, Verstöße schnell und hart ahnden.“

Normalja
Nicht dran gewöhnen

Ich persönlich!glaube nicht das wir uns groß an die Ausgangssperre gewöhnen müssen...,wird von irgendeinem Gericht kassiert werden,und ob sie wirklich sinnvoll ist,ich weiß es nicht,hat eh zulange gedauert bis was beschlossen wurde,typisch deutsch halt

Südstaatlerin
Unfassbar!

Also wenn ich mit dem PKW von Freiburg nach Mannheim auf der Autobahn nach Hause fahre, verstoße ich gegen das neue Infektionsschutzgesetz. Denn in Freiburg, wo die Inzidenz unter 100 ist, gibt es keine Ausgangssperre. Auf dem Nachhauseweg muss ich durch Landkreise fahren, die Inzidenzen über 100 haben. Ergo bin ich ein Täter, ohne auch nur ansatzweise mich oder jemand Anderen zu gefährden. Obelix würde sagen „die spinnen, die Politiker“ !!! Aber im September ist ja Wahl!

Famphi
@Sternenkind

Nein.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums ist der Transit durch einen betroffenen Landkreis möglich, wenn an Ausgangs- und Zielort der Reise die Inzidenz unter der 100er-Grenze liegt.

weingasi1
Am 23. April 2021 um 19:32 von Südstaatlerin

Also wenn ich mit dem PKW von Freiburg nach Mannheim auf der Autobahn nach Hause fahre, verstoße ich gegen das neue Infektionsschutzgesetz. Denn in Freiburg, wo die Inzidenz unter 100 ist, gibt es keine Ausgangssperre. Auf dem Nachhauseweg muss ich durch Landkreise fahren, die Inzidenzen über 100 haben.
__
Lesen Sie doch den Artikel mal genau; das kann doch nicht so schwer sein.
Wenn sowohl der Start-Ort als auch der Ziel-Ort Inzidenz UNTER 100 haben, können Sie fahren. Die Inzidenz der Orte, durch die Sie DURCHfahren, interessiert niemanden. Ist ja nur Transit. Jetzt verstanden ?

rossundreiter
@südstaatlerin

Ergo bin ich ein Täter, ohne auch nur ansatzweise mich oder jemand Anderen zu gefährden.

Nee, anscheinend eben nicht. Im Artikel steht ja:

Die Reise von A nach B werde "nicht dadurch aufgehoben, dass die Verbindung durch ein Hochinzidenzgebiet führt, das heißt also, ein Transit ist nach diesem Gesetz möglich", sagte ein Ministeriumssprecher. Dies gelte für alle Verkehrsmittel.

Das heißt, wenn ich mit dem Auto von A (Hochinzidenz) durch B (Hochinzidenz) nach C (Hochinzidenz) möchte, ist das problemlos möglich.

Ich muss, wenn mich die Polizei anhält, nur spontan meine Reise nach D (Niedriginzidenz) verlängern.

Ist das richtig?

Was für ein Käse. Warum fällt mir auf einmal das Wort "Osterruhe" ein?

draufguckerin
@ Südstaatlerin um 19.32 Uhr, So isses

"Auf dem Nachhauseweg muss ich durch Landkreise fahren, die Inzidenzen über 100 haben. Ergo bin ich ein Täter, ohne auch nur ansatzweise mich oder jemand Anderen zu gefährden." So isses. Denn die Regeln werden nicht für jeden persönlich angepasst, sondern sie gelten für alle. Auch wenn das dem übersteigerten Ego mancher Menschen widerspricht.
Wenn Sie in Spanien (außer auf Malle) erwischt würden, könnten Sie locker 600 Eu und mehr bezahlen.

Hartz 4 Empfänger
@ Desinteresse 21

Also Herr Spahn spricht von einer Übergangszeit. Das ist doch der Hohn. Die dauert nun schon seit einem halben Jahr und was haben wir erreicht?

Das ist wohl eher unsere Schuld. Es ist ja wohl völlig unsachlich, dafür Herrn Spahn verantwortlich zu machen.

Nachfragerin
Hart, aber sinnlos.

"Das ist hart, das fällt schwer, jedem von uns. Aber das ist für eine Übergangszeit notwendig." (Spahn)

Dringend notwendig sind massive Kontakteinschränkungen. Völlig unnötig sind hingegen Bewegungsverbote, die keine oder nur wenige zusätzlichen Kontakte verursachen. Ebenfalls hochgradig unnötig sind massive Einschränkungen in Lebensbereichen, in denen eine Ansteckung unwahrscheinlich sind (z.B. im Kulturbereich oder im Handel).

Mit ihrem Symbolcharakter und der damit verbundenen geringen Auswirkung auf das Infektionsgeschehen wird die Ausgangssperre daher keine Übergangslösung sein, sondern ein weiterer Baustein in einem frustrierenden Dauerlockdown.

erstaunter bürger
Herr Spahn hat wieder mal bewiesen,

das ein Gesetz, das in sein Metier fällt, wieder mal als nicht zu Ende gedacht, im Gesetzgebungsverfahren durchgepeitscht wurde.
Es wirft aber auch ein interessanten Einblick auf die Kompetenz der in den entsprechenden Ministerien beamteten Juristen.
Mal sehen was passiert, wenn ein Reisender abends in Niebüll (Kreis Nordfriesland) in den Zug einsteigt, der ihn mit Umsteigen nach Chemnitz bringen soll. Wird er unterwegs durch die Bundespolizei aus dem Zug geholt, weil in der durchfahrenen Region eine Inzidenz > 100 herrscht oder muss er am Ziel an die Mitarbeiter des Ordnungsamtes Strafe bezahlen, weil er hier Verspätungen berücksichtigt um 22 Uhr 05 am folgenden Tag ankommt.
Nur eine Frage an die verantwortlichen Politiker.

Hartz 4 Empfänger
@ Südstaatlerin

Also wenn ich mit dem PKW von Freiburg nach Mannheim auf der Autobahn nach Hause fahre, verstoße ich gegen das neue Infektionsschutzgesetz.

Nein, tun Sie nicht. Und wenn Sie den Artikel lesen, wissen Sie auch warum.

schellentraum
Spannend ..

.. wird das werden, mit dem Wohnmobil demnächst, von A nach C über B. Wer weiß, ob nicht über nacht die magische Marke geknackt wird während wir die Landesgrenze passiert haben. Doch dass das so beschlossen wurde spiegelt womöglich einfach nur deutsche Gründlichkeit (Spahn) gepaart mit Adjektiven wie "schnell" .. und .. "hart" (Strobel). Das Vokabular dieses Innenministers scheint nicht das erste Mal aus der Zeit gefallen .. same tune, different melody.

Isotop21
19:24 von Normalja

So lange Millionen von Menschen täglich zur Arbeit rennen, Arbeitgeber aber nicht verpflichtet sind, Homeoffice anzubieten und auch nicht zum Testen gezwungen sind, ist sie mit Nichten sinnvoll.
In Italien herrscht seit knapp einem Jahr eine (teilweise) knallharte Ausgangssperre mit ständig hohen Inzidenzen. Bei uns gab es bis jetzt keine Ausgangssperre bei stets weniger hohen Inzidenzen, eine Ausgangssperre ist somit ganz klar sinnlos.
Funktionieren würde ein wirklicher Lockdown. NIEMAND geht NIRGENDWO hin, vier bis sechs Wochen, der Staat kommt für alles auf, Ende der Pandemie.

draufguckerin
Manche lernen's nie

@Pubertierende, Egoisten, Narzisten, alimentierte SchauspielerInnen ...: Regeln und Gesetze werden für alle gemacht, die werden nicht individuell an Ihre momentane Befindlichkeit angepasst. Ausnahmen für begründete Fälle gibt es genug. Also einfach mal die Regeln einhalten. Geht doch.
Alternativ können Sie auch Bußgeld bezahlen, wenn es Ihnen das wert ist.

Möbius
Wer nach 22:00 Uhr auf dem Nachhauseweg ist

Dürfte es schwer haben sich zu rechtfertigen. Auch Ausflügler müssen bis 22:00 Uhr schon wieder in den „eigenen“ vier Wänden sein.

Eigentlich ist das alles Unsinn. Es gibt auch keinen belegten Einfluss auf die Pandemie. Der Effekt der „Ausgangssperre“ basiert auf Abschreckung.

Das erfolgreiche Tübinger Modell wird abgebrochen.

Schauspieler müssen sich Vergleiche mit „Reichsbürgern“ gefallen lassen und sehen sich Forderungen nach „beruflichen Konsequenzen“ gegenüber, nur weil sie die Maßnahmen der Regierung (und die regierungskonformen Medien) durch den Kakao ziehen.

Dazu gehört heute schon viel Mut. Kritik an der Maskenpflicht oder den Corona Maßnahmen wird niedergebügelt.

Dabei werden ritualisierte Texte und Formate verwendet und bestimmte Sprachregelungen in den Medien und Leserbriefen. Es wird die moralische Keule hervorgeholt und Identität durch Appellieren an Werte und gleichzeitige Ausgrenzung Andersdenkender geschaffen.

Wie ehedem in der DDR !

Krid01
Das grundlegende Mißverständnis

liegt doch schon in der Annahme, der Bürger müsse sich gegenüber Polizei und Ordnungsamt rechtfertigen - genau das muss er nicht. Niemand ist der Polizei Rechenschaft schuldig. Wenn also die Polizei meint,dass sich jemand illegal auf der Straße aufhält, dann hat sie das vor Gericht zu beweisen. Wir dürfen gespannt sein - ich lasse es darauf ankommen.

Hirschauer
@sternenkind um 18:57

Wesentlich interessanter ist es doch, woher ich weiß, wo gerade mal eine Ausgangsbeschränkung gilt.

schabernack
19:32 von Südstaatlerin

«Also wenn ich mit dem PKW von Freiburg nach Mannheim auf der Autobahn nach Hause fahre, verstoße ich gegen das neue Infektionsschutzgesetz. Denn in Freiburg, wo die Inzidenz unter 100 ist, gibt es keine Ausgangssperre. Auf dem Nachhauseweg muss ich durch Landkreise fahren, die Inzidenzen über 100 haben. Ergo bin ich ein Täter …»

Niemand zwingt Sie, in jedem zu durchfahrenden Landkreis eine Pause zu machen, und an der Tanke was zu kaufen.

Heimfahrt auf der Autobahn ist ja keine Rundreise zum Sightseeing.
Bleiben Sie halt hinter dem Steuer … und Freiburg - Mannheim ist auch keine 2-Tages-Reise, auf der Sie unterwegs übernachten müssen.

«Unfassbar!»

Ja … unfassbar simpel.
Wenn man vor der Weltreise das Auto voll tankt.

DerOstbayer
Nachdenken

Uns mangelt es seit etwa Mai 2020 an Vernunft und Solidarität. Es ist seit 14 Monaten sehr vernünftig jeglichen vermeidbaren Kontakt zu vermeiden und auf jegliche private und touristische Reisen zu verzichten. So einfach und anscheinend doch so kompliziert. Solche Regelungen hätten wir spätestens zu Beginn der 2. Welle benötigt. Möglicherweise stünden wir dann genauso da wie GB. Und man sollte doch auch zwischen beruflichen und privaten unterscheiden und auch überlegen, wo das Geld herkommt. Unsere Wirtschaftsleistung wird nicht in den Familien sondern in den Betrieben erwirtschaftet, um denen zu entgegen, die eine Stilllegung von Industrie und Gewerbe fordern. Dann sind auch die Löhne stillgelegt.

Normalja
Isotop21 19:24

„ Funktionieren würde ein wirklicher Lockdown. NIEMAND geht NIRGENDWO hin, vier bis sechs Wochen, der Staat kommt für alles auf, Ende der Pandemie.“
...absolut Niemand?und wer bezahlt das?Und wer garantiert das die Pandemie dann am Ende ist?

DerOstbayer
Ja, unfassbar - 19:32 von Südstaatlerin

Sie sollten aktuell egal, ob der Wert bei 10 oder bei 1000 ist nicht von Freiburg nach Mannheim fahren. Wenn es beruflich ist, ist es ja erlaubt und ansonsten ist es zu unterlassen.

Hirschauer
@Famphi um 19:38

Also wenn ich von Weiden nach München fahre, gebe ich bei einer Kontrolle an: Tirschenreuth-Garmisch.
Beide letztgenanneten Landkreise/Städte habe eine Inziden von 76,x.

DerOstbayer
zu "19:41 von rossundreite"

Es ist ganz einfach: Sie sollen gar nicht reisen .... auch nicht von einem Null-Zero- durch ein Null-Zero- in ein anderes Null-Zero-Gebiet.

werner1955
für Reisen bedeutet ?

Wenig.
Er jetzt noch Reisen mit Massenverkehrsmitteln oder ÖPNV tut, ist sich der durch Ihn persönlich gemachte Gefahren und Risiken hoffentlich voll bewusst und hat für sich persönlich entschieden Sie hin zu nehmen.

Freerider
19:51 von draufguckerin

Ja, mir wäre es ein Bußgeld Wert.

Dafür darf mir der Staat dann gerne mal beweisen das ich keinen triftigen Grund hatte mich draußen zu bewegen.

Wenn ich in dem Artikel schon lese das ich der Polizei oder dem Ordnungsamt einen „guten Grund“ nennen soll... ich muss Angaben zu meiner Person machen. Sonst nichts.

DerOstbayer
zu "19:52 von Möbius"

Wir in D sind deshalb im Dauerlockdown weil wir glauben, wir können uns über die Maßnahmen lustig machen und denken der Virus geht schon irgendwann von selbst vorbei. Solange wir in D so denken, können wir uns nur bei uns selbst (= Bürger und nicht Regierung) beschweren. Armes Deutschland.

draufguckerin
@ Möbius um 19.52 Uhr, Regeln gelten auch für Sie

"Wer nach 22:00 Uhr auf dem Nachhauseweg ist dürfte es schwer haben sich zu rechtfertigen. Auch Ausflügler müssen bis 22:00 Uhr schon wieder in den „eigenen“ vier Wänden sein.
Eigentlich ist das alles Unsinn. Es gibt auch keinen belegten Einfluss auf die Pandemie. Der Effekt der „Ausgangssperre“ basiert auf Abschreckung. "

Ja, denn mit der Ausgangssperre soll verhindert werden, dass Leute sich im Privatbereich treffen und sich dabei versehentlich anstecken. Es sollte inzwischen jeder wissen, dass man auch ohne Symptome und mit negativem Schnelltest infektiös sein kann.
Richten Sie sich einfach mal danach, wenn nicht aus Einsicht, dann aus Angst vor dem Bußgeld. So ist das eben in einer Gemeinschaft: Die Regeln gelten für alle, auch für Sie.

Sternenkind
Nun ja

Im Frühjahr 2020 verordnete die Regierung in Frankreich einen strikten Lockdown, der an die heute von einigen Wissenschaftlerinnen propagierte NoCovid-Strategie erinnert: Schulen, Geschäfte, Theater, Museen und Fabriken waren geschlossen, jeder Mensch durfte sein Haus nur einen Kilometer verlassen, für jeden Schritt vor die Tür war ein selbst ausgestelltes Attest nötig, Reisen unmöglich. Die Straßen waren menschenleer. Trotzdem dauerte es damals rund acht Wochen, bis die Kurven sanken. Anschließend wurden Kontakte nachverfolgt und positiv Getestete isoliert, aber nach wenigen Wochen stieg die Zahl der Infizierten wieder sehr steil an...

morgentau19

>>Im Kampf gegen die dritte Corona-Welle treten um Mitternacht die Maßnahmen der bundeseinheitlichen "Notbremse" inkraft. Dann gelten Ausgangsbeschränkungen zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr <<

Im Kampf gegen die Corona-Wellen wird vergessen:

- dass Flugzeuge aus allen Teilen der Erde in Deutschland landen

- dass in Supermärkten sehr schwer möglich ist, Abstand zu halten

- dass im morgendlichen/Feierabendverkehr in öffentlichen Verkehrsmittel Menschen dicht beieinander stehen.

Und Vieles mehr...

Diese Notbremse bremst nicht wirklich....

Opa Klaus
@ krid01. 19:54

Wenn also die Polizei meint,dass sich jemand illegal auf der Straße aufhält, dann hat sie das vor Gericht zu beweisen. Wir dürfen gespannt sein - ich lasse es darauf ankommen."

Mit Menschen wie Ihnen, kann man offenbar nicht auf faktischer Basis diskutieren. Sie verschliessen sich jedweder sachlichen Diskussion. Bleiben Sie in Ihrer Blase.. Pisa lässt grüßen..

werner1955
oder nur wenige zusätzlichen Kontakte verursachen?

von Nachfragerin @
Aber jeder zusätzlich und oft unnötiger Kontakt sollte verhindert werden.

Mehr als 80.000 zusätzlich Corona tote sollen Warnung genug sein um solche kleinen Einschränkungen hin zu nehmen.

rossundreiter
@osterbayer, 20:03

Wenn es beruflich ist, ist es ja erlaubt und ansonsten ist es zu unterlassen.

Ich weiß nicht, woher Sie das haben, aber da sind Sie anscheinend komplett falsch informiert.

Es ist eben nicht zu unterlassen! Transit ist möglich, egal ob die Inzidenz bei Null, 50 oder 5000 liegt.

Lesen Sie den Artikel, bevor Sie posten!

Objektive-Meinung
Verhältnismäßigkeit der Mittel?

Warum ist die Staatsgewalt unfähig, die (Selbst)Isolation von Infizierten durchzusetzen? Stattdessen werden ein Jahr nach Pandemieausbruch noch immer Millionen gesunde Menschen mit Reisebeschränkungen drangsaliert und Demonstranten wegen Nichttragen einer Maske sogar verhaftet. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel war von Anfang an nicht gegeben. Hier hätte ich mir gewünscht, dass wir mehr von Asiatischen Ländern lernen, wo die Lage sehr schnell kontrolliert werden konnte und die Menschen schön längst zum gewohnten Leben zurückgekehrt sind.

FritzF
Nachts durch die Republik

hat vermutlich auch was mit Mobilität zu tun.
Fehlt der intellektuelle Zugang, fragt man das BVG.
Oder die Auskunft.

Hille-SH
Ja, ...

...es wird sie geben, die Massen von Bürgern die sich an diesen vollkommen unsinnigen, wirkungslosen und wohl offensichtlich verfassungswidrigen Plan halten...und es wird die Massen an Bürgern geben, die dieses nicht tun werden. Wer nachts (mit einem aktuellen Negativtest) aus einem Ü-100-Bereich allein (!!!) zum Angeln fährt, gefährdet bitte WEN genau ??? Die Ausgangssperre mag für Metropolen und Großstädte u.U. Sinn machen, aber auf dem Lande ist es vollkommen sinnfrei...und vermutlich eh unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Wird in den nächsten Tagen eh gekippt. Verifizierbare Ziele und Strategien kennt diese GROKO noch immer nicht, nur Strafen, Drohungen und Drangsalierung. Machen die Leute aber nicht mehr mit. Planloser Aktionismus und politische Willkür haben eben ausgedient, was zu erwarten war.

Nachfragerin
@weingasi1 - Wie will man das kontrollieren?

19:40 von weingasi1:
"Die Inzidenz der Orte, durch die Sie DURCHfahren, interessiert niemanden. Ist ja nur Transit."

Dann bin ich ab jetzt immer zwischen Aurich und Nordfriesland unterwegs und habe mich nur verfahren. Oder ich komme gerade von der Arbeit. Oder ich bin auf dem Weg zu meinem schwangeren Pferd. Oder ich muss zur Apotheke oder zu meinen Kindern.

Mal ganz im Ernst: Die Ausgangssperre ist nicht nur epidemiologisch nutzlos und juristisch angreifbar - sie ist auch unkontrollierbar und damit eine massive Mehrbelastung für die Polizei.

Diese völlig verfehlten Symbolpolitik muss enden.

Krid01
@Opa Klaus

Ich richte mich lieber nach den Grundzügen eines Rechtsstaats - und der sieht keine Rechtfertigung des Bürgers gegenüber der Polizei vor. Rechtsstaat sagt Ihnen doch was?
Und wenn unser Innenminister infantilen Unsinn in die Welt ruft - das ist eher nicht mein Problem.

silwe
Gewaltenteilung?

Da soll die Polizei nach gesundem Menschenverstand urteilen. Der Bürger wird hilflos der polizeilichen Willkür ausgesetzt und es gibt kein Gesetz, auf das er sich zu seinem Schutz berufen kann. So verschmilzt die Exekutive mit der Legislative - wo bleibt eigentlich der Rechtsstaat?

Shantuma
@Objektive-Meinung

"Hier hätte ich mir gewünscht, dass wir mehr von Asiatischen Ländern lernen, wo die Lage sehr schnell kontrolliert werden konnte und die Menschen schön längst zum gewohnten Leben zurückgekehrt sind."

Welche asiatischen Länder meinen Sie?

In China sind die Corona-Einschränkungen in etwa so strikt wie in Deutschland.
Die Mongolei ist noch härter, Japan ist freizügiger, ungefährt so wie Südkorea, oder Vietnam.

Falls wer interesse hat:
https://ourworldindata.org/grapher/covid-stringency-
index?time=2021-04-21

Südstaatlerin
Die Ironie des Polit-Spielchens

Viele Kommentare zu meinem Beitrag und vielen Dank dafür. Leider haben die Meisten die Ironie nicht verstanden. Sich kritisch mit Grundrechtseinschränkungen auseinanderzusetzen, die weder erforderlich noch verhältnismäßig sind, ist besser, als den Gesetzestreuen zu spielen, der brav jeder Regel ohne Sinn und Verstand folgt. Hatten wir das nicht schon mal und es ist in einer Katastrophe gemündet ..?

Moderation
Thematische Ausrichtung

Sehr geehrte NutzerInnen von meta.tagesschau.de,

bitte achten Sie bei der Erstellung Ihrer Kommentare auf die thematische Ausrichtung.

Kommentare, die zu sehr vom Thema abweichen, können nicht freigeschaltet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Die Moderation meta.tagesschau.de

P.S. Diese Mitteilung gilt allen TeilnehmerInnen dieser Diskussion.

Gassi
Kleinklein und Drangsal

Dass der Lockdown das größte "Jugend forscht"-Programm ist, haben noch nicht alle eingesehen. Im Unterschied kommt bei den Jugendlichen sogar was raus. Hier monatelang Lockdown, die Zahlen gehen ein bisschen runter, dann ein bisschen nachlassen und in 4 Wo ist die Welle wieder da: Mumpitz. Systematisches Aufklären der Wege? Seit 1 Jahr Fehlanzeige, selbst moch honorigen RKI. Kein Wunder platzt den Künstlern der Kragen! Wenn man dann noch sieht, wie strohdumm ein erfolgversprechender Ansatz wie TÜ rigoros via Amtsschimmel kaputtgeprügelt wird, dann versteht man das noch mehr. Für Kultur und Künstler war das Hoffnung. Aber offenbar führen hierzulande die irre führenden Virologen?

Krid01
@silve

Der Bürger ist gut beraten gar nicht erst mit der Polizei zu diskutieren. Der Bürger muss seine Personalien angeben - weiter gar nichts. Dann kann die Polizei entscheiden - wenn sie denn Beweise hat - Anzeige zu erstatten, oder eben nicht. Sie müssen sich nicht rechtfertigen und sollten das auch nicht tun.

Shantuma
@silwe

"Der Bürger wird hilflos der polizeilichen Willkür ausgesetzt und es gibt kein Gesetz, auf das er sich zu seinem Schutz berufen kann."

Leider haben Sie damit Recht.

Selbst das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist nun auch eingeschränkt.

Siehe Absatz 11 des Artikels 28b des IfSG, welches der Bundesregierung, nicht dem Bundestag(!), das Recht gibt hier einzugreifen nach Absatz 6 des Artikels 28b des IfSG.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html

Demokratieschuetzerin2021
Karlsruhe flutet bereits mit Eilanträgen

Zu dieser Bundesnotbremse:

dieses Ding wird nicht mehr lange in Kraft sein. Karlsruhe ächzt bereits unter Klageflut. RND, rsw-beck und andere Quellen sowie Karlsruhe selbst melden bereits 25 Eilanträge und es werden minütlich mehr.

https://tinyurl.com/fc7y43sb
rw.beck.de: Zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen Bundes-Notbremse 23. Apr 2021

Zum Start der Bundes-Notbremse sind beim Bundesverfassungsgericht zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden eingegangen. Am Donnerstag und Freitag seien bisher rund 25 Verfahren registriert worden, die sich gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz richteten – und es gingen laufend mehr ein, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Der überwiegende Teil der Klagen richte sich gegen das gesamte Maßnahmenpaket.

Notbremse gilt ab Samstag

Unter den Klägern seien mehrere Anwälte und ein SPD-Bundestagsabgeordneter. Wann es erste Entscheidungen gibt, sei nicht abzusehen.

Zille1976
Beweislast

"Wenn also die Polizei meint,dass sich jemand illegal auf der Straße aufhält, dann hat sie das vor Gericht zu beweisen. Wir dürfen gespannt sein - ich lasse es darauf ankommen."

-------

Das ist in diesem Fall nicht richtig. Im Falle der Ausgangssperre ist es dir grundsätzlich erstmal verboten dein Haus zu verlassen. Es obliegt dir dann in einer Kontrolle nachzuweisen, dass für dich eine Ausnahme gilt. Verweigerst du weitere Angaben, wird ein Verfahren gegen dich eingeleitet, in dem du dich dann zu entlasten hast und begründen musst, warum für dich die Ausgangssperre keine Gültigkeit hatte.

Genau so ist es bei gesperrten Strassen mit "Anlieger frei" Schild oder im Haltevorbot "nur mit Anwohnerausweis". Auch dort musst du beweisen, dass du Anlieger oder parkberechtigter Anwohner bist.

schabernack
19:51 von draufguckerin

«@Pubertierende, Egoisten, Narzisten, alimentierte SchauspielerInnen …»

Prima … neues Feindbild gesucht und gefunden.
Die alimentierten Schauspieler.

So einen Dummfug von "Alimentierten" verzapfen sonst nur die Corona-Kaiser mit Blauen Hut und Hundekrawatte im Parteiwappen.

Schauspieler werden nicht "alimentiert", sondern die arbeiten für zum Geldverdienen. Sie arbeiten anders als das, was der Mann im Steinbruch tut.

Gestern noch Held der Leinwand, heute neues Feindbild.
Klares Denken ist längst beerdigt auf der Suche nach dem Feinbild Corona-Schuldiger-Schurke.

Unsägliches Gefasel der Mimen. Aber noch lange kein Grund, sie mit Wort-Versatzstücken aus der Kiste von Einfallslosigkeit zu schmähen.

Gassi
@ um 19:50 von schellentraum

Ha! Im Wohnmobil sind Sie IMMER zu Hause, sie dürfen nur nicht raus zum Tanken oder Pinkeln: so will es das Gesetz. Herrlich? Ist es ein triftiger Grund, wenn ich der Schmiere sage, ich wohne im Auto?

Nachfragerin
@werner1955 - ineffizienteste Maßnahme

20:11 von werner1955:
"Aber jeder zusätzlich und oft unnötiger Kontakt sollte verhindert werden."
> Das ist völlig richtig.
Und um dieses Ziel zu erreichen, setzt unsere Regierung nun auf eine der maximal ineffizientesten Maßnahmen: Ein Kontaktverbot zu einer Zeit, an der wir sowieso keine Kontakte haben.

Sie müssen doch merken, dass das Infektionsgeschehen nicht von unseren nächtlichen Kontakten abhängen kann.

"Mehr als 80.000 zusätzlich Corona tote sollen Warnung genug sein um solche kleinen Einschränkungen hin zu nehmen."
> Es gibt keine 80.000 zusätzlichen Coronatoten. Und selbst wenn es diese gäbe, wäre das keine Rechtfertigung für ineffiziente oder sogar kontraproduktive Maßnahmen.

Zille1976
Beweislast 2

"Dann kann die Polizei entscheiden - wenn sie denn Beweise hat - Anzeige zu erstatten, oder eben nicht. Sie müssen sich nicht rechtfertigen und sollten das auch nicht tun."

-------

Der Beweis wurde bereits dadurch erbracht, dass sie nach 22 Uhr draussen angetroffen wurden. Damit wurde gegen ein Bundesgesetz verstossen. Wenn für Sie eine Ausnahme gilt, ist es an ihnen das entweder den Beamten vor Ort glaubhaft zu machen, oder halt später im gegen Sie eröffnetem Verfahren.

Und ja, dazu sind sie nicht verpflichtet, aber dann müssen sie mit den Konsequenzen leben, dass die Beamten vor Ort entsprechend vorgehen und sie so behandeln als wären sie ohne triftigen Grund nach 22 Uhr unterwegs.

Werner Krausss
Am 23. April 2021 um 19:54 von Krid01

„Das grundlegende Mißverständnis
liegt doch schon in der Annahme, der Bürger müsse sich gegenüber Polizei und Ordnungsamt rechtfertigen - genau das muss er nicht. Niemand ist der Polizei Rechenschaft schuldig. Wenn also die Polizei meint,dass sich jemand illegal auf der Straße aufhält, dann hat sie das vor Gericht zu beweisen. Wir dürfen gespannt sein - ich lasse es darauf ankommen.“

Sehr gute Idee.

Sie wollen sich also mit der Polizei und dem Gericht auf einen Meinungsaustausch einlassen.

Sie gehen mit Ihrer Meinung in das Gerichtsgebäude und kommen mit der Meinung der Polizei und der des Gerichts wieder raus.

Oder natürlich, die Polizei und das Gericht sind anschließend Ihrer werten Meinung.

Mut wird belohnt.

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