Impfzentrum in den Messehallen von Husum

Ihre Meinung zu Corona-Impfungen in Deutschland: Reicht eine Rechtsverordnung?

Wer soll wann geimpft werden gegen das Coronavirus - und wer als erstes? Und kann das der Gesundheitsminister per Rechtsverordnung anweisen? Oder braucht es ein Gesetz? Barbara Kostolnik fasst die Positionen zusammen.

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52 Kommentare

Kommentare

Sisyphos3
Reicht eine Rechtsverordnung?

Man braucht ja nur das GG anschauen - und da speziell Art 3 / 3
da steht nicht drin dass "Risikogruppen" das Recht haben bevorzugt zu werden
oder einer der nicht in einem systemrelevanten Beruf tätig ist, zu benachteiligen

Sisyphos3
Allerdings dauert so ein Gesetzgebungsverfahren sehr viel länger

ja das Problem kam wie Weihnachten
total überraschend
seit nem halben Jahr redet man vom Impfstoff
weshalb redet man nicht seit nem halben Jahr über den Ablauf der Impfung
und hat ein Gesetz gemacht

Hille-SH
Ohne jeden Anspruch...

...auf juristisches Wissen, stellt sich mir die Frage, ob die Verantwortung hinsichtlich einer "Triage" damit nicht auf die handelnde Ärzteschaft abgewälzt wird ?

Die Frage also, ob eine Rechtsverordnung reicht, oder eben nicht, sollte meiner Meinung nach nicht nur von den aktuellen "Experten und Beratern" der Bundesregierung beantwortet und entschieden werden, sondern vor allem von der Ärzteschaft (gerade Notfallmediziner) selbst.
Und nachdem was ich bisher vernommen bzw. gelesen habe, ist die Lage hier alles andere als eindeutig.

Vielleicht sollte die ferne, ferne Politik doch endlich mal damit anfangen, AUCH auf jene zu hören, die letztendlich "handeln".

Wäre es nicht der richtige Ansatz, jetzt per "Verordnung" zu beginnen und zwischenzeitlich bzw. zeitgleich für Rechtssicherheit per "Gesetzt" zu sorgen, meinetwegen auch erst im Februar !?

Der freundliche Friese
Corona Impfugen

Reicht eine Rechtsverordnung ?

Die Rechtsverordnung des Gesundheitsministers ist allerdings nicht unumstritten. Für die FDP-Fraktion im Bundestag ist eine Impf-Verordnung zu wenig. 
###
Natürlich kann man solch ein Verfahren auch wie die FDP es wünscht durch das Parlament absegnen lassen. Wichtig ist aber der Faktor Zeit... Und den haben wir nicht ! Man hat die Möglichkeit schon nach den Feiertagen mit Impfen anzufangen. Warum möchte die FDP, die sich bekanntlich aus der Regierungsverantwortung verabschiedet hat nun das Durchimpfen verhindern ? Nur um sich wieder einmal zu profilieren ? Der Impfstoff ist vorhanden, also soll auch schnellstens damit angefangen werden !

YVH

Hier will die Opposition also das Impfen verzögern, weil sie sonst keine Bühne bekommt, um sich zu profilieren.
In der Praxis macht es keinen Unterschied, wie die Priorisierung veröffentlicht wird.

Ob eine Verordnung besser ist oder ein Gesetz, können Juristen gerne in ihrem Berufskreis diskutieren. Aber so provoziert man nur Klagen, die das Impfen verzögern und uns alle damit schaden.

falsa demonstratio
Am 17. Dezember 2020 um 17:47 von Sisyphos3

Reicht eine Rechtsverordnung?

Zitat: Man braucht ja nur das GG anschauen - und da speziell Art 3 / 3 da steht nicht drin dass "Risikogruppen" das Recht haben bevorzugt zu werden
oder einer der nicht in einem systemrelevanten Beruf tätig ist, zu benachteiligen

Der Hinweis auf Art. 3 III GG erschließt sich mir nicht.

Keine der in dieser Norm aufgeführten Kriterien (Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen, Behinderung) wird als Ausschlusskriterium für die Impfung diskutiert - jedenfalls nicht im demokratischen Spektrum der Politik und Bevölkerung.

Im Übrigen frage ich mich, nach welchen Kriterien der knappe Stoff gerecht verteilt werden soll. Irgendjemand wird immer benachteiligt sein.

falsa demonstratio
Am 17. Dezember 2020 um 18:44 von Hille-SH

Zitat: Wäre es nicht der richtige Ansatz, jetzt per "Verordnung" zu beginnen und zwischenzeitlich bzw. zeitgleich für Rechtssicherheit per "Gesetzt" zu sorgen, meinetwegen auch erst im Februar !?

Das würde aber den von Ihnen in Ihrem Posting bedauerten Ärzten nichts bringen. Sie müssten dann eine Zeit lang doch aufgrund Rechtsverodnung handeln.

Sisyphos3
18:49 von falsa demonstratio

Im Übrigen frage ich mich, nach welchen Kriterien der knappe Stoff gerecht verteilt werden soll.
.
ich mich auch !
und nur das war Überlegung meines Beitrags

Der freundliche Friese
Corona Impfugen

Reicht eine Rechtsverordnung ?

Die Rechtsverordnung des Gesundheitsministers ist allerdings nicht unumstritten. Für die FDP-Fraktion im Bundestag ist eine Impf-Verordnung zu wenig. 
###
Natürlich kann man solch ein Verfahren auch wie die FDP es wünscht durch das Parlament absegnen lassen. Wichtig ist aber der Faktor Zeit... Und den haben wir nicht ! Man hat aber die Möglichkeit schon nach den Feiertagen mit Impfen anzufangen. Warum möchte die FDP, die sich bekanntlich aus der Regierungsverantwortung verabschiedet hat nun das Durchimpfen Zeitlich verhindern ? Nur um sich wieder einmal zu profilieren ? Der Impfstoff ist vorhanden, also soll auch schnellstens damit angefangen werden !

YVH

Die FDP hat ein verklärtes Bild von ihrer Arbeit. Kaum einer in der Bevölkerung weiß, wie der Gesetzgebungsprozess genau funktioniert.
Die meiste Arbeit findet in den Ausschüssen statt, mit Experten-Anhöhrungen, die kaum in der Öffentlichkeit vorkommen.

Nur weil ein Gesetz zweimal im Plenum besprochen wird, ist das Verfahren nicht transparenter als bei einer Verordnung.

Theodor Storm
Es gibt keine Impf-Pflicht, also....

Der Faktor Zeit ist jetzt viel wichtiger, als dass die FDP hier noch mitreden sollte. Der FDP-Lindner hatte erst Anfang Nov., zum Beginn des „Light-Lockdowns“, gefordert, dass man jetzt aber gleich über den Zeitpunkt der nächsten Lockerungen reden sollte und damit völlig an der Realität vorbeigeredet.
Es gibt keine Corona-Impf-pflicht, im anderen Falle müsste man nämlich über ein Gesetz nachdenken. Also gilt jetzt schnelles Handeln - durch Verordnung. Es wird m.E. ohnehin das gesamte nächste Jahr brauchen, bis 60% der Bevölkerung geimpft ist, wenn das überhaupt zu schaffen ist.
Und solange müssen wir achtsam sein, jeder ist da in der Verantwortung.

ich1961
17:47 von Sisyphos3 Manchmal

17:47 von Sisyphos3

Manchmal hilft es den Artikel richtig zu lesen. Da steht u.a.:

"" Der Unions-Gesundheitsexperte Rudolf Henke kontert diese Kritik: Man habe ein Gesetz. Es ist das Bevölkerungsschutzgesetz, welches das Infektionsschutzgesetz weiterentwickelt hat.

Grüne fordern: Gesetz statt Rechtsverordnung
Dort steht in der Tat, dass insbesondere Risiko-Gruppen Ansprüche auf die Schutzimpfung haben - allerdings nicht genau, in welcher Abfolge geimpft werden
soll. ""

Es gibt also schon ein Gesetz und ich denke, für genauere Angaben wird eine Verordnung reichen - obwohl ich keine Juristin bin !
Der sooft kritisierte Aktionismus liegt hier ja wohl eindeutig bei der FDP.

Sisyphos3
19:11 von YVH

Nur weil ein Gesetz zweimal im Plenum besprochen wird, ist das Verfahren nicht transparenter als bei einer Verordnung.
.
dass vielleicht nicht
wohl aber Rechtsstaatlicher !

falsa demonstratio
Am 17. Dezember 2020 um 19:03 von Sisyphos3

18:49 von falsa demonstratio: Im Übrigen frage ich mich, nach welchen Kriterien der knappe Stoff gerecht verteilt werden soll.

Zitat: ich mich auch ! und nur das war Überlegung meines Beitrags

Was sollte dann in diesem Zusammenhang Ihr Verweis auf Art 3 III GG: "Man braucht ja nur das GG anschauen - und da speziell Art 3 / 3 da steht nicht drin dass "Risikogruppen" das Recht haben bevorzugt zu werden oder einer der nicht in einem systemrelevanten Beruf tätig ist, zu benachteiligen"? Er erschließt sich mir auch nach Ihrem neuerlichen Posting nicht.

morgentau19
18:49 von YVH

>>Ob eine Verordnung besser ist oder ein Gesetz, können Juristen gerne in ihrem Berufskreis diskutieren. Aber so provoziert man nur Klagen, die das Impfen verzögern und uns alle damit schaden.<<

Meiner Meinung nach wird es viel größere Schäden geben, wenn es zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Zulassung kommt!
Ob sich das Verodnung oder Gesetz nennt, ist unerheblich.

Ich empfehle das Interview (ZDF) zu lesen und was Herr Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig sagt.

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/impstoff-wichtige-fragen-100.html

Hille-SH
@falsa demonstratio

"Das würde aber den von Ihnen in Ihrem Posting bedauerten Ärzten nichts bringen. Sie müssten dann eine Zeit lang doch aufgrund Rechtsverodnung handeln."

Absolut, aber man würde keine wertvolle Zeit verstreichen lassen und dennoch für baldige Rechtssicherheit sorgen. Ein Kompromiss, wenn auch ein schlechter für die vielen Notfallmediziner. Aber ein Kompromiss !

Der freundliche Friese
Auf Kommentar antworten...

Am 17. Dezember 2020 um 19:16 von Theodor Storm

Der Faktor Zeit ist jetzt viel wichtiger, als dass die FDP hier noch mitreden sollte. 
###

So ist es !

falsa demonstratio
Am 17. Dezember 2020 um 19:11 von YVH

Zitat: Nur weil ein Gesetz zweimal im Plenum besprochen wird, ist das Verfahren nicht transparenter als bei einer Verordnung.

Ich befürchte, mit diesem Argument könnte man die Gesetzgebung ganz abschaffen.

MichlPaul
Reicht der Impfstoff?

Sollten wir den nicht besser die Frage stellen, reicht überhaupt der Impfstoff für die Menschen die geimpft werden wollen, denn so sicher ist das wohl überhaupt nicht

Sisyphos3
19:20 von Giselbert

ja manchmal treffen einen die Ereignisse aus "heiterem Himmel"
ähnlich wie Weihnachten
übrigens nicht von mir - der Spruch
O Ton des Schulleiters meiner Tochter
als beim Schulunterricht im Frühjahr von zuhaus die Schulserver abstürzten
(weil zu klein dimensioniert)

Der freundliche Friese
Corona Impfugen

"Es gibt kein einziges Argument, warum eine solch wichtige Entscheidung nicht im Parlament getroffen werden könnte."
###
Vielleicht sollte Frau Aschenberg-Dungnus einmal einen Blick auf die aktuellen Infektionszahlen und Todesfälle werfen. Wenn das kein Argument ist...

Rainer Niemann
Der Gesetzgebungsprozess ist in Deutschland

etwas umfangreicher als sich der Normalbürger das vorstellt.

Erst einmal muss ein Gesetzentwurf ausgearbeitet werden (wenn es schnell geht:3 Wochen).

Der kommt in den Bundestag zur ersten Lesung (wenn nicht gerade irgendwelche Parlamentsferien sind) noch 1 Woche wg. Terminfindung.

1. Lesung: Der Gesetzesentwurf passt nicht allen --> ab in einen Ausschuss.

Der Ausschuss muss sich konstituieren und einen ersten Termin festlegen für eine Sitzung: Geschätzt 2 Wochen.

Noch zwei weitere Termine: Mindestens jeweils eine Woche Zeitbedarf, weil sich die Mitglieder ja eine Meinung bilden müssen.

Wieder optimistisch: Beim dritten Termin gibt es Einigung.

Jetzt schnelle 2te Lesung --> 2 Wochen wg Terminfindung.

2te Lesung: Keine Abstimmung wg. untersch. Meinungen --> zurück in Ausschuss. usw. usw. usw.

Schon vor der zweiten Lesung: Zehn Wochen Verzögerung.

Mit viel Glück würde nach 15 Wochen ein Gesetz verabschiedet.

Vorteil: Viel mehr Impfdosen
Nachteil: 1000de Vermeidb. Tote

ich1961
19:22 von morgentau19 Und was

19:22 von morgentau19

Und was soll mir das sagen ??
Das ist meine Meinung, die ich hier auch vertreten habe.
Die Zulassung muss ordentlich durchgeführt werden, ohne Zeitdruck.
Und die EMA ist da wohl auch für, sonst hätten die ja einfach sagen können, die USA und GB haben ja schon geprüft
( wie hier ja auch einige meinten ) und einfach die Zulassung erteilen können.

Aber genau das passiert ja nicht.

Also warum verbreiten Sie wieder Unsicherheiten, die nicht da sind. Und warum sollten größere Schäden entstehen ?

passdscho
Richter

"Bundesregierung riskiert, dass ihre Rechtsverordnung vor Gericht gekippt wird, und das ist verantwortungslos, weil es die Impfungen verzögern kann", so Kessler."
Wenn es wirklich einen Richter geben sollte, der es verantwortet die Impfungen zu stoppen dann wäre spätestens der Punkt erreicht an dem das Vertrauen in die dritte Kraft hõchsten Schaden genommen hat. Die Urteile aus dem Sommer und Spätherbst haben dazu beigetragen, dass wirksame Maßnahmen nicht früher gestartet wurden. Leider wird die Verantwortung der Richter in dieser Pandemie kaum diskutiert.

JorisNL
@morgentau19, 19:22

Ich habe das Interview nun gründlich gelesen, konnte darin aber weder etwas finden, das gegen eine Zulassung spricht, noch etwas über größere Schäden.

Theodor Storm
19:41 von falsa demonstratio

„ Das, an was die FDP denkt, nennt sich Verfassung, die es vielleicht nicht erlaubt, Entscheidungen über Leben und Tod nur aufgrund einer Verordnung zu treffen.“

Wenn Ärzte, die in einer Triage tatsächlich über Leben und Tod entscheiden müssen, erst die Verfassung prüfen müssten, wäre die Katastrophe wirklich da!

schneegans
Wenn ...

... die Opposition meint, sich in dieser Situation profilieren zu müssen, ist eigentlich Opposition um der Opposition willen. Es würde lebenswichtige Vorgänge verzögern, nicht ehrenvoll.

Sisyphos3
19:53 von passdscho

Leider wird die Verantwortung der Richter in dieser Pandemie kaum diskutiert
.
von einem Richter erwartet man üblicherweise sich an geltende Gesetze zu halten
wenn er seine "Verantwortung" oder was er dafür hält zu viel einbringt
weiß ich nicht ob dass der Sinn und das Ziel der Gewaltenteilung ist

A-H
@Sisyphos3

"ja das Problem kam wie Weihnachten
total überraschend
seit nem halben Jahr redet man vom Impfstoff
weshalb redet man nicht seit nem halben Jahr über den Ablauf der Impfung
und hat ein Gesetz gemacht" -

Vielen Dank für Ihren zutreffenden Kommentar. Das ist wohl die alles entscheidende Frage.
Wie bei so vielen Dingen, die seit einem halben Jahr bekannt sein sollten, hat man nach kurzer Aufmerksamkeit im Frühjahr das Mäntelchen des Schweigens darübergelegt.

Wie beispielsweise auch beim vollmundigen Versprechen, bis zum Herbst Deutschlands Schulen digitalfit zu bekommen. Nichts ist passiert.

Man überlässt es dem Belieben des Bodenpersonals, Entscheidungen zu treffen, die die Politik nicht treffen will. Etwa zu Wochenbeginn in deutschen Lehrerzimmern, als das Verhandlungsergebnis vom Sonntag zwar bekannt war, aber diverse Ministerien auf Tauchstation gegangen sind, was das denn in der praktischen Umsetzung ab Mittwoch bedeuten würde. Wenn man Rechtsverbindlichkeit bewusst vermeidet ...

Thomas D.
20:00 von Sisyphos3

von einem Richter erwartet man üblicherweise sich an geltende Gesetze zu halten
wenn er seine "Verantwortung" oder was er dafür hält zu viel einbringt weiß ich nicht ob dass der Sinn und das Ziel der Gewaltenteilung ist

Was genau möchten Sie hier ausdrücken? Dass ein Richter „Verantwortung“ einbringt? Und davon zu viel? Was meinen Sie mit „zu viel Verantwortung einbringen“?

falsa demonstratio
Am 17. Dezember 2020 um 19:17 von ich1961

Zitat: Es gibt also schon ein Gesetz und ich denke, für genauere Angaben wird eine Verordnung reichen - obwohl ich keine Juristin bin !

Von welchem Gesetz reden Sie?

Ich konnte im Infektionsschutzgesetz nichts über Impfreihenfolge finden. Vielleicht habe ich etwas übersehen. Es ist sehr schwer zu lesen, obwohl ich geübt darin bin.

morgentau19
19:28 von MichlPaul - Qualität statt Quantität

>>Sollten wir den nicht besser die Frage stellen, reicht überhaupt der Impfstoff für die Menschen die geimpft werden wollen, denn so sicher ist das wohl überhaupt nicht<<

Hierzu empfehle ich ihnen ein Interview mit Professor Dr. Wolf-Dieter Ludwig zu lesen: (Kostet sie 2 min. ihrer Lebenszeit)

Und Information kann nicht schaden...

Hier wird ihnen diese Frage zwar nicht beantwortet - dafür andere!

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/impstoff-wichtige-fragen-100.html

Ob ein Gesetz oder Verordnung ist dabei sekündär....

PS. Bleiben sie bitte gesund....und wachsam.

falsa demonstratio
Am 17. Dezember 2020 um 19:58 von Theodor Storm

Zitat: Wenn Ärzte, die in einer Triage tatsächlich über Leben und Tod entscheiden müssen, erst die Verfassung prüfen müssten, wäre die Katastrophe wirklich da!

Sie müssen ihr Gewissen überprüfen. Das dürfte vielleicht noch schwerer sein und ein Arzt dürfte für eine gestzliche "Handreichung" dankbar sein.

Karussell
@19:20 von Giselbert

"Da haben Sie vollkommen recht! Vorausschauendes Regieren (leider wie so oft) gleich Null" - reine Polemik.
"auch hier hatte man genügend Zeit die Schulen mit entsprechenden Lüftungs- /Filteranlagen mit Wärmerückgewinnung auszustatten" - sind Sie sich auch nur ansatzweise darüber im Klaren, über welche Umfänge Sie da reden ? Sie tun so, als ob völlig klar sei wie diese Anlagen genau gestaltet sein müssen. Natürlich sind diese Anlagen im nächsten Baumarkt vorrätig, maßlich passend und in ausreichender Menge, oder ?
Zum Glück agiert unsere Regierung sinnvoller als ihre Kritiker.

Moderation
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FalkoBahia
@MichlPaul, 19:28h

"Sollten wir den nicht besser die Frage stellen, reicht überhaupt der Impfstoff für die Menschen die geimpft werden wollen, denn so sicher ist das wohl überhaupt nicht."

Im Laufe des Jahres 2021 wird sicher jeder Bundesbürger der möchte geimpft sein. Der Lieferengpass besteht nur jetzt zu Beginn, daher die Reihenfolge nach Prioritäten.

schabernack
20:00 von Sisyphos3

«von einem Richter erwartet man üblicherweise sich an geltende Gesetze zu halten.»

Von Richtern muss man immer wieder erwarten, dass sie im Zweifelsfall überprüfen, ob ein best. Gesetz auch rechtswirksam ist. Machen nicht die Richer an Familiengerichten, aber die an Verwalrungsgerichten, oder am BVerfG.

«wenn er seine "Verantwortung" oder was er dafür hält zu viel einbringt
weiß ich nicht ob dass der Sinn und das Ziel der Gewaltenteilung ist.»

Was soll das denn sein? "Zu viel Verantwortung von Richtern, die sie dafür halten"? Es gibt keine Juristerei-Automaten, in die man oben Münze rein, dann unten richtiges Gesetz kommt raus. Oder Verordnung darf bleiben.

Exekutive macht Gesetze. Judikative prüft, ob die Gesetze den rechtlichen Grundlagen entsprechen, die an Gesetze-Machen anzulegen sind. Das nennt der Volksmund: "Gewaltenteilung".

Wäre diese Teilung nicht, könnte die Exekutive Gesetze nach Belieben machen.
Und alle anderen müssten danach singen, und tanzen, und pfeifen.

Gregory Bodendorfer
Wie bitte...

....soll man das im Voraus wissen?
Ob es reicht oder nicht...das wird sich dann schon zeigen.
Eigenartige Frage

Theodor Storm
20:24 von falsa demonstratio

„ Sie müssen ihr Gewissen überprüfen. Das dürfte vielleicht noch schwerer sein und ein Arzt dürfte für eine gestzliche "Handreichung" dankbar sein.“

Für diese „Handreichung“ würde auch eine Verordnung ausreichen, letztlich ist der Arzt nicht nur seinem Gewissen, sondern vor allem seinen fachlichen Anforderungen und Fähigkeiten verpflichtet, mit dem Ziel, Leben und Gesundheit des Patienten zu sichern. Also die Verfassung hilft ihm da im Einzelfall garnicht und bei der Impfstrategie hilft die auch nicht, auch wenn Sie gern der FDP hier beispringen wollen.

Mic40
Gesetz oder vernünftiges Handeln?

Es scheint doch nicht möglich zu sein, dass sich eine Gesellschaft an ethische Maßstäbe hält, ohne dass dahinter Druck gemacht wird. Wenn es erstmal um eine sog. gerechte Verteilung des Impfstoffes geht, ohne dass dahinter konkrete gesetzliche Vorgaben stehen, bricht doch sofort Chaos aus! Wir haben doch in jedem Landkreis ein eigenes Gesundheitsamt. Diese müssten alle nach gleichem Schema operieren, sonst wird das nichts!

Account gelöscht
Ich denke

zuerst sollte die Risiko Gruppe 60 Plus X geimpft werden.

Ritchi
@ um 17:47 von Sisyphos3

"Reicht eine Rechtsverordnung?
Man braucht ja nur das GG anschauen - und da speziell Art 3 / 3
da steht nicht drin dass "Risikogruppen" das Recht haben bevorzugt zu werden
oder einer der nicht in einem systemrelevanten Beruf tätig ist, zu benachteiligen"
.
Das Zauberwort heißt hier 'Grüppchenbildung'. Man bildet beispielsweise die Gruppe der Trümmerfrauen, sagt dass die ja Leid gewohnt sind und verweigert Ihnen eine Rentenerhöhung, die jüngere Frauen jedoch bekommen. Keine Verletzung der Gleichbehandlung, da alle Trümmerfrauen gleich schlecht behandelt werden. Mit so einem Klimmzug kann man schon mal Staatsoberhaupt werden.

Sisyphos3
21:04 von schabernack

genau das habe ich doch beschrieben !
das Parlament macht Gesetz
Richter legen sie aus

Sisyphos3
20:17 von Thomas D.

Was genau möchten Sie hier ausdrücken? Dass ein Richter „Verantwortung“ einbringt? Und davon zu viel? Was meinen Sie mit „zu viel Verantwortung einbringen“?
.
sollte es nicht aufgefallen sein
ich antwortete auf einen Beitrag 19:53 von passdscho
Zitat:
".... Leider wird die Verantwortung der Richter in dieser Pandemie kaum diskutiert."
ein Richter hat aufgrund geltender Gesetz Recht zu sprechen,
nicht mehr nicht weniger

schabernack
22:35 von schiebaer45

« Ich denke … zuerst sollte die Risiko Gruppe 60 Plus X geimpft werden.»

Ganz zu allererst muss die Hochrisiko-Guppe "Medizinisches Personal" geimpft werden. Die aus dieser Gruppe, die das auch wollen.

Die vielen Menschen, die tagtäglich rund um die Uhr an Corona Erkrankte versorgen, und einem exorbitat hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Weit höher, als jede andere Gruppe in der Gesellschaft. Völlig und bedingungslos egal, in welchem Lebensalter die jeweiligen Menschen selbst sind.

Ich kann mir nur noch in Verzweiflung an den Kopf fassen, dass darüber überhaupt eine Diskussion notwendig ist. Wenn die medizinische Versorgung nicht gesichert ist, wird es nie besser mit Corona. Die Situation mit zu wenig Personal ist schon gravierend besorgniserrengend mehr als genug, wenn nicht ein einziger aus dieser Gruppe infiziert wäre, und auch noch auf der Arbeitsstelle ausfällt.

Das Medizinische Personal ist DIE Risikogruppe No. 1 in jedem Land der Erde mit Corona !

Und dann danach …

IBELIN
Die Impfung von sogenannten

Risikogruppen, welche das Virus nicht verbreiten ist moeglicherweise der falsche Ansatz. Meiner Meinung nach waere es besser virusfreie epidemiologische Einheiten zu schaffen, aus denen das Virus nicht mehr verbreitet werden kann und die auch dann nicht mehr empfaenglich sind. Z.B. Polizisten, Pflegepersonal, Aerzte, Lehrer, usw.. Das wuerde fuer jeden eine Verminderung des Risikos darstellen.

Da kann man auch anderer Meinung sein und die Impfung der besonders gefaehrdeten Gruppen bevorzugen nur damit diese geschuetzt sind.

Wie auch immer. Mit 400.000 Dosen wird man so oder so nicht weit kommen. Wichtig ist, endlich mit der Impfung zu beginnen.

Ob man dazu eine Rechtsverordnung braucht. Nein, Man sollte sich schon den Spielraum lassen anpassungen vornehmen zu koennen, wenn man dazulernt. .

schabernack
22:47 von Sisyphos3

«genau das habe ich doch beschrieben !
das Parlament macht Gesetz
Richter legen sie aus.»

Nein … das beschrieben Sie ganz und gar nicht.

Irgendwas mit "Verantwortung (und was Richter davon halten) einbringen" war bei Ihnen die Rede. Plus die Frage, ob "sowas" dann noch Gewaltenteilung sei.

Sisyphos3
23:14 von schabernack

das Zitat stammt von Beitrag 19:53 von passdscho
auf den ich antwortete

G. Schmidt
Studien zu Nebenwirkungen bei ü80 ?

Impfen ist bei langjährig getesteten Impfstoffen OK, aber der sehr kurzfristig entwickelte Impfstoff gegen dieses Corona - Virus kann für alte und geschwächte Menschen auch Krankheit bzw. Tod herbei führen.
Wer haftet / zahlt , wenn ein Mensch durch diese Impfung zu Schaden kommt ?
Wer haftet / zahlt , wenn ein Mensch durch MNS zu Schaden kommt (z.B. Unfall im Supermarkt) ?
Wer haftet / zahlt , wenn ein Mensch auf Grund der Angst des Arztes nicht oder unzureichend behandelt wird ?

PS: Kinder mit Lungen/Herzschwäche gab es schon immer in Deutschland. Das Virus zwingt uns jetzt uns unsere Schwächen offenzulegen ... Leider in einer Situation die vor 70 Jahren schon einmal aktuell war (z.B. in Bernburg)

schabernack
23:22 von Sisyphos3 / @schabernack

«das Zitat stammt von Beitrag 19:53 von passdscho
auf den ich antwortete»

Dann bemühen Sie sich mal um Kennzeichnung von Zitaten in welcher Art auch immer, so dass man überhaupt unterscheiden könnte, was Zitat, und was eigener Text von Ihnen ist. So gut wie alle hier schreibenden Foristen tun das. Sie aber nicht.

Es ist unzumutbar, immer erst alle zitierten Foristen im Original zu lesen, bevor man erkennen kann, worauf Sie sich beziehen, und was Sie selbst dazu überhaupt sagen (wollen).

Und auch Interpunktion ist ein Stilmittel der geschriebenen Sprache, das bei Ihnen (wenn überhaupt) allenfalls rudimentär vorkommt. Interpunktion + verständlich gekennzeichnete Zitate sind für das Verständnis von Geschriebenem weitaus wichtiger, als penibel korrekte Rechtschreibung in jedem einzelnen Buchstaben.

schabernack
23:37 von G. Schmidt

«Wer haftet / zahlt , wenn ein Mensch durch MNS zu Schaden kommt (z.B. Unfall im Supermarkt) ?»

Was denn für Unfälle in Supermärkten wegen MNS?

Man soll sich die Dinger ja nicht vor die Augen binden, damit man quasi blind durch die Regalreihen tappert, und mit anderen Kunden mit den Schädeln aneinander knallt. Oder in das Regal mit den Konservendosen rein rennt, die einem dann auf den Kopf fallen, Beulen verursachen, oder blutende Platzwunden machen.

Man kann auch alles dramatisierend überteiben, und aus dem MNS ein Hochrisiko wie mit dem "Wing Suit" vom Berg ins Tal springen machen.

Das ist aber komplett sinnlos.

Kaneel
23:37 von G. Schmidt

Impfen ist bei langjährig getesteten Impfstoffen OK, aber der sehr kurzfristig entwickelte Impfstoff gegen dieses Corona - Virus kann für alte und geschwächte Menschen auch Krankheit bzw. Tod herbei führen.

Und Sie meinen SARS-CoV-2 geht milder mit den Hochbetagten um?

Wer haftet / zahlt , wenn ein Mensch durch MNS zu Schaden kommt (z.B. Unfall im Supermarkt) ?

Wie darf ich mir einen solchen Unfall denn vorstellen?