Ein Stethoskop liegt neben einem Handy und einer Tastatur.

Ihre Meinung zu Sicherheitslücken vor Start der elektronischen Patientenakte

Im Januar startet die elektronische Patientenakte. Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken werden dann über die Telematik-Infrastruktur miteinander vernetzt. Doch nach Recherchen von BR und NDR gibt es dabei gravierende Sicherheitslücken.

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36 Kommentare

Kommentare

0_Panik
VPN wird nicht durchgängig geprüft ???

Was sind das denn für IT-Experten ?

Wieso schaffen es diese Leute nicht ein VPN-Netzwerk sicher zu gestalten, wie es eh bei Versicherungen und Banken und anderen Unternehmen beim Home-Office gängige Praxis ist ?

Wie kann das sein ?

Wilhelm Schwebe
wer hätte das gedacht

aber die electronische gesundheitskarte ist doch auch seit erscheinen eher ein witz, wie auch der perso. aber digital ist ja für dieses land Neuland geblieben, die letzten 15 jahre. und treviro, halt dich zurück, auch wenn du in den startblöcken kauerst!

oooohhhh
Sehr geehrte Frau Klofta.

Möglicherweise irren Sie sich oder lassen sich vom BMG, den Krankenkassen und anderen in die Irre führen.

Kein Kassenarzt in Deutschland wollte und braucht das System im Gegenteil. Die Kassenärzte haben dagegen jahrelang protestiert.
Und
diese werden jetzt zwangsangeschlossen, Wie bitte? Ja .
Wer sich nicht anschliessen lässt, kriegt exponentiell also immer mehr %, pro Quartal 10% des seit 25Jahren sinkenden Honroras gestrichen - einfach so.

Das geht?

Ja nur das Sozialgesetzbuch lässt das zu.
Da fragt man sich warum nicht schon längst jemand gegen diese u.a. Grundrechtswidrige und gegen europäische Rechtsnormen verstossendes Sozialgesetzbuch geklagt hat... fragen sie mal die Oraganisationen der "sogenannten" Selbstverwaltung.

Übrigens tragen die Ärzte, Krankenhäuser sämtliche Kosten die nach Installation monatlich + jährlich anfallen.
Nicht die Kassen.

Nochmal:
Nutzen für den Ärzt, das Krankenhaus, die Patienten?
0
Nutzen für die Krankenkassen udn ide Pharmaindustrie?
gigantisch

saschamaus75
@14:23 von 0_Panik

>> Wie kann das sein ?

Kennen Sie den Satz: "Wer billig kauft, kauft doppelt"?

Nur das in Dtl. dieses 'billig' immer extra teuer ist. -.-

IckeDette
Welche IT Firmen sind da beteiligt?

Ich habe da eine in Verdacht, die womöglich beteiligt ist.
Wir brauchen auf jeden Fall auch IT Ministerien auf Länderebene, die bei derartigen Infrastrukturen helfend eingreifen kann um höchstmögliche Sicherheit zu erreichen. Das ist ein Aufgabengebiet dessen sich genau diese Institutionen annehmen könnten.

91541matthias
@oooohhhh..

"Nutzen für den Ärzt, das Krankenhaus, die Patienten?
0"

Sorry aber das seh ich anders..

als chronisch Kranker und Fachkrankenpfleger seh ich es so, dass es Sinn macht, Daten auf der Karte zu speichern..

Es verhindert Doppeluntersuchungen, zusätzliche Telefonate und Faxe mit vorbehandelnden Ärzten.

Im Notfall, in dem jeder Moment zählt, dürften die Meisten froh sein, dass sie ihre Befunde immer bei sich tragen..

saschamaus75

Das ist doch das selbe Problem wie neulich mit der CoronaApp.

Lösungvorschlag;
* geht an irgendeine(!) dt. Uni, Fachbereich Informatik
* stellt den Studenten einfach 6 Kisten Cola und 6 Kisten Bier hin
* Pizzagutscheine nicht vergessen!
* erklärt genau(!), was ihr braucht
* spätestens eine Woche später kommt dann der Rückruf: "Wann und wo können wir mit den BetaTests¹⁾ anfangen?"
* FERTIG! Problem gelöst. -.-

¹⁾ BetaTest = Test durch den EndUser

Account gelöscht
Sicherheitslücken vor Start der elektronischen Patientenakte...

Wie in dem Artikel geschildert resultiert das aber ein technisches Problem mit den Anschlüssen.
Aber da besteht natürlich die Gefahr des Abflusses persönlicher Daten.

Aber seit dem Sommer sind die Patientendaten von 73 Millionen Krankenversicherten kommerziell handelbar. Möglich wurde das durch eine Änderung in der Datentransparenzverordnung innerhalb des Digitalen Versorgungsgesetz.

Anna-Elisabeth
@14:37 von oooohhhh

//Nutzen für den Ärzt, das Krankenhaus, die Patienten?//

Das UKE hat schon seit vielen Jahren die elektronische Krankenakte. Ich war lange eine recht laute Gegnerin. Nach der Einführung gab es auch eine Unzahl an Problemen, die ich hier gar nicht aufzählen will.
Auch heute läuft nicht immer alles reibungslos. Dennoch
würde ich heute sagen: Insgesamt ist der Nutzen größer als die Nachteile. Vor allem 'verschwinden' keine Akten mehr spurlos.
Bis heute gibt es aber täglich(!) eine Unzahl an Cyberangriffen, die selten auch mal dazu gezwungen haben, das ganze System herunterzufahren. Welche Auswirkungen das in einem noch viel größeren Netzwerk haben könnte, mag ich mir nicht ausmalen. Bei dem, wie mir scheint, nicht ausgereiften Vorhaben, wird mir aber angst und bange.

Account gelöscht
Man wird sicher auch diese "Patientenakte" ablehnen können!

Ich bin zwar nicht betroffen, aber ich würde eine Patientenakte über mich nur dann genehmigen, wenn ich alle darin enthaltenen Daten kontrolliert hätte und wenn ich vor allem die häufigen falschen Arztberichte daraus entfernen hätte lassen. Das wären dann wohl nahezu alle Arztberichte ...
So viele Fehler, wie man sie in medinischen Berichten (Arztbriefe, Gutachten beim Pflegegrad, etc.) findet, sollte es eigenlich nicht geben dürfen.
Was nutzt es einem Patienten aber, wenn er eine elektronische Patientenakte mit falschen Inhalten hat? Das würde ihm u. U. auch schaden können.

rareri
14:37 von oooohhhh

Das geht?
.
Ja nur das Sozialgesetzbuch lässt das zu.
Da fragt man sich warum nicht schon längst jemand gegen diese u.a. Grundrechtswidrige und gegen europäische Rechtsnormen verstossendes Sozialgesetzbuch geklagt hat... fragen sie mal die Oraganisationen der "sogenannten" Selbstverwaltung.

Sie schmeissen ja ganz schön mit Gesetzen herum. Daher eine Bitte: Werden Sie genauer und nennen Sie gesetzliche Fundstellen, d. h. Parapgrafen. Aber bitte keine Mutmaßungen, wie "Ich hab das irgendwo gelesen."

Und ich frage mich, warum Sie noch nicht diese u.a. grundrechtswidrige und gegen europäische Rechtsnormen verstossendes Sozialgesetzbuch geklagt haben.

Zum Geleit: Falls Sie sozialversicherungspflichtig sind, seien Sie froh, dass es das deutsche Sozialgesetzbuch V und XI gibt, denn Deutschland ist weltbekannt für ein ausgereiftes Gesundheitssystem, auch wenn es an und an happert. Schauen Sie einmal beispielsweise nach Amerika.

Account gelöscht
16:05 von 91541matthias -- Stichwort: Doppeluntersuchungen

Nicht jede Untersuchung muss doppelt erfolgen. Da gebe ich Ihnen schon Recht.
Aber es gibt auch die Fälle, wo erst die Doppeltuntersuchung einen pathologischen Befund aufgezeigt hat.
Bei MRTs kann es z. B. passieren, dass nicht jeder Radiologe den "Fehler" findet.
Bei Ultraschalluntersuchungen hängt das Ergebnis sehr vom Gerät und vom Arzt ab - hat der Arzt genug Zeit, sich alles anzusehen? Wie hoch ist seine Erfahrung? etc.
Bei Laboruntersuchungen kann es auch sinnvoll sein, diese 2 Mal zu machen. Laborfehler gibt es immer wieder oder aber das Blut war nicht gefroren, wenn es für einen Spezialwert (Hormone als Beispiel) gefroren im Labor ankommen sollte.
"Ein Wert ist kein Wert", sagte mir mal eine Ärztin.

offene Diskussion

Sicherheitslücken bei der elektronischen Patientenakte:
Man hat es ja mittlerweile nicht anders erwartet. Man bekommt immer mehr das Gefühl, dass einem mit allen Mitteln gezeigt werden soll, dass hier nichts mehr sicher ist, schon gar nicht die eigenen Daten. Kein Wunder, wenn es immer mehr Menschen gibt, die hier abenteuerliche Verschwörungstheorien, aber auch ganz reale Katastrophen hinter solchen Umtrieben sehen. Wie kann man nur zulassen, dass nun die Angst so vieler zu genau diesem Thema so bestätigt wird, in dem man ausgerechnet bei dem Thema zu nachlässig agiert? Da kann man schon von schlimmen Absichten ausgehen, oder aber eben nur von totaler Blödheit, wobei das eine so gefährlich ist, wie das andere. Oder ist’sgar beides zusammen...

rareri
16:05 von 91541matthias

Sorry aber das seh ich anders..
.
als chronisch Kranker und Fachkrankenpfleger seh ich es so, dass es Sinn macht, Daten auf der Karte zu speichern..
.
Es verhindert Doppeluntersuchungen, zusätzliche Telefonate und Faxe mit vorbehandelnden Ärzten.
.
...als chronisch Kranker...seh ich es so, ...

Sorry aber das seh ich anders.

Was ist, wenn die Gesundheitskarte verloren geht und in unerwünschte Hände kommt?!

Eine ärztliche Zweitmeinung ist zulässig. Und bei Diagnosen kommt es oftmals darauf an, ob der behandelnde Arzt seine Klarsichtbrille auf hat oder ob er Tomaten auf den Augen hat. Es soll auch Ärzte, die schon beim Blickkontakt Diagnosen stellen.

Das sag ich als chronisch Kranker.

Advocatus Diaboli 0815
@ 14:37 von oooohhhh

Das deckt sich auch mit meinen Infos - und die Ärzte haben auch kein Interesse an der Nutzung da zuerst irgend jemand die ganzen Daten vorher strukturieren müsste; es wird ja alles unstrukturiert abgelegt. Bis auf einige grundlegende Daten findet wohl keiner etwas ohne mühevolle Suche wieder.
Also ich werde das für mich schon deswegen weil das System so unsicher ist komplett ablehnen - jedenfalls so lange es geht.
Aber mit dem Perso war es auch so dass nun die e-Funktion von Beginn an zwangsweise aktiv geschaltet ist weil es niemand wollte.
Ich vermute dass man uns alle schlussendlich zwangs-beglücken wird.

Advocatus Diaboli 0815
@ 16:05 von 91541matthias

"Im Notfall, in dem jeder Moment zählt, dürften die Meisten froh sein, dass sie ihre Befunde immer bei sich tragen.."
Im Notfall wird sich keiner Zeit nehmen erst einmal nach ihrer Karte zu suchen und sie dann auch noch auslesen.

in die Zukunft
@ 91541 - man bedenke die Datensicherheit

ich bin eher auf der Seite von oooohhhh

Das System wurde gegen den Willen vieler mir bekannter, niedergelassener Ärzte "durchgedrückt", diese müssen Kosten und auch Datenrisiken tragen.

Das Gesundheitsministerium betreibt hier den Aufbau einer riesigen Datenbank, welche selbstverständlich Begehrlichkeiten weckt und wecken wird.

Die Daten aller Kassenpatienten sollen ohne Einwilligung für Forschung freigeben werden - Patienten müssen aktiv wiedersprechen.

Ich persönlich möchte meine sensiblen Daten möglichst selbst kontrollieren ..

Maghein
Zwangsverordnete Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht ...

... mache ich nicht mit. Mit dem Anschluss an den Konnektor werden Ärzt*innen mit einer Kassenzulassung gezwungen, ihre Schweigepflicht zu verletzen. Diejenigen, die sich wehren, ihre Praxis an die TI zur Zwangsvernetzung anzuschließen, werden seit April 2019 mit steigenden Honorarabzügen bestraft, weiteren Sanktionen bedroht und zu Unrecht als „digitalisierungsfeindlich“ verunglimpft. Viele Patient*innen haben keine Vorstellung, was das bedeutet, da diese Gesetze mit verschleiernden Begriffen wie „PatientendatenSCHUTZgesetz“ benannt werden. Das mit den "Akten immer zur Hand" ist ein Märchen. Und wie wird das sein, wenn der/die Bewerber*in beim Interview gefragt wird: "Sie haben doch sicher nichts dagegen, dass unser Betriebsarzt mal einen Blick in ihre Patientenakte wirft?" Ich verstehe nicht, warum der Aufschrei angesichts des abzusehenden Daten-Skandals (mit Erpressung wie in Finnland) so verhalten ist. Es gibt immerhin 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland!

oooohhhh
matthias

"Sinn macht, Daten auf der Karte zu speichern..

Es verhindert Doppeluntersuchungen, zusätzliche Telefonate und Faxe mit vorbehandelnden Ärzten.

Im Notfall, in dem jeder Moment zählt, dürften die Meisten froh sein, dass sie ihre Befunde immer bei sich tragen.."

Sorry die Realität ist eine ganz andere.
Das es eine gute Idee ist, hat niemand bestritten, das funktioniert auch alles so super wie Sie das beschreiben -
nur eben ohne Patienten, handelnde Menschen.
Wer sich in der Notfallbehandlung auf gespeicherte Daten verlässt - na vielen Dank und Spass vor Gericht, wenn die Daten veraltet, fehlerhaft oder gar von anderen sind.
Inkomplett sind sie immer...

Ein typische Kopfgeburt, der immer größer werdenden Masse an verwaltenden - ja finanziell partizipierenden vom ursprünglichen 2er-Verhältniss Patient - Behandelnder.

Ich rate Ihnen nicht auf die Karte verlassen sondern Allergiepässe, Anästhesiekomplikationspass, Impfpass, Nachweise über wirklich wichtige OPs immer dabei zu haben

Sisyphos3
17:22 von oooohhhh

Ich rate Ihnen nicht auf die Karte verlassen sondern Allergiepässe, Anästhesiekomplikationspass, Impfpass, Nachweise über wirklich wichtige OPs immer dabei zu haben
.
das heißt nur noch mit nem entsprechend nötigen Aktenkoffer aus dem Haus gehen

draufguckerin
@ oooh um 14.37 Uhr, Sie haben völlig Recht

"Nochmal: Nutzen für den Ärzt, das Krankenhaus, die Patienten? 0
Nutzen für die Krankenkassen und die Pharmaindustrie? gigantisch"
Es ist so, wie Sie schreiben. Beispiel: In Zukunft wird man sich zwar noch eine Zweitmeinung einholen können, aber der jeweilige Arzt wird nicht mehr unbefangen diagnostizieren und bewerten können. Er findet in meinem Datensatz sofort alle vorhergehenden Diagnosen und wird die - bewusst oder unbewusst - einbeziehen.

Es gibt sehr viele Aspekte, die gegen das Offenlegen aller persönlichen Patientendaten sprechen. Ich bin müde, die immer wieder aufzuzählen.

draufguckerin
@ 91541matthias um 16.05, Sorry, aber das sehe ich anders

"als chronisch Kranker und Fachkrankenpfleger seh ich es so, dass es Sinn macht, Daten auf der Karte zu speichern. Es verhindert Doppeluntersuchungen, zusätzliche Telefonate und Faxe mit vorbehandelnden Ärzten." Das mag sein. Es nimmt aber dem Patienten die Herrschaft über seine Daten. Ich möchte das nicht.

Anna-Elisabeth
@17:22 von oooohhhh @matthias

//Wer sich in der Notfallbehandlung auf gespeicherte Daten verlässt - na vielen Dank und Spass vor Gericht, wenn die Daten veraltet, fehlerhaft oder gar von anderen sind.
Inkomplett sind sie immer...//

Das gilt allerdings alles auch für die gute alte Papierakte. Falsch abgeheftete oder fehlende Befunde sind auch da keine Seltenheit. Oft fällt das nicht auf, weil man auf den Befund guckt und nicht auf den Namen. (Man hat ja die 'richtige Akte'.) Ein großes Problem sind die vielen, oft kaum zu entziffernden Handschriften. Auch ein Vorteil: Rö-Bilder und Kurven müssen nicht extra angefordert werden und gehen ebenso wenig verloren, wie die Akte selbst. Zudem sind diese Befunde zusätzlich in den elektronischen Archiven der Untersuchungsabteilungen gespeichert.

draufguckerin
@ Margitt um 16.22 Uhr Patientenakte ablehnen

"Ich bin zwar nicht betroffen, aber ich würde eine Patientenakte nur dann genehmigen, wenn ich alle darin enthaltenen Daten kontrolliert hätte und wenn ich die falschen Arztberichte daraus entfernen hätte lassen." Haben Sie einmal die Krankenakte älterer Angehöriger anschauen können? Da werden kurzfristige Schwindelanfälle, mit denen jeder mal zu kämpfen hat, zu einem Meniere-Syndrom aufgeblasen. Kurzfristige Gedächtnisprobleme nach eine Narkose werden zu Demenz ... es ist fürchterlich. Als ich das gelesen habe, hatte ich die Vermutung, dass der jeweilige Arzt umso mehr berechnen kann, wenn er möglichst viele Vorerkrankungen auflisten kann.

Anna-Elisabeth
@16:05 von 91541matthias @oooohhhh..

//Es verhindert Doppeluntersuchungen, zusätzliche Telefonate und Faxe mit vorbehandelnden Ärzten.//

In unserer Abteilung (Ultraschall der Halsgefäße, EMG, EEG, evoz. Potentiale u.a.) haben wir uns nie, wirklich NIE auf Befunde aus Arztpraxen verlassen. In einem sehr kleinen Prozentsatz hält man sich dort an die von den Fachgesellschaften aufgestellten Qualitätskriterien. Zu zeitaufwendig und damit zu teuer, meistens nur angelerntes Personal. Fachpersonal ebenfalls zu teuer. Hauptsache schnell und ein Fetzen zum Abrechnen. Noch genauer will das hier sicher niemand wissen.

Maghein
Ärztliche Zustimmung: null Nutzen!

Zitat: "Im Notfall, in dem jeder Moment zählt, dürften die Meisten froh sein, dass sie ihre Befunde immer bei sich tragen.."
Sie können schon jetzt ein Kärtchen für den Notfall im Portemonnaie bei sich tragen. Findet jeder Ersthelfer sofort. "Im Notfall, in dem jeder Moment zählt" wühlt sich nämlich NIEMAND durch Ihre ePA! Vielleicht gibt es auch gerade kein Netz oder der Akku ist leer oder Ihnen fällt der Zugangscode nicht ein, oder, oder, oder ...

draufguckerin
Schweigepflicht

Was ist eigentlich mit der ärztlichen Schweigepflicht? Bisher gebe ich bei Überweisungen zum Facharzt samt Bericht an den Hausarzt meine Zustimmung zur Weitergabe meiner Daten.
Wird die ärztliche Schweigepflicht jetzt geopfert?

draufguckerin
Fehldiagnosen werden lebenslänglich mitgeschleppt

Wer von den hier aktiven ForistInnen kennt keinen Fall von Fehldiagnose? Oder auch Fehlbehandlungen? Es ist bekannt, dass so etwas im orthopädischen Bereich an der Tagesordnung ist. Ich hatte schon Diagnosen von Gleitwirbeln über Bandscheibenvorfall, Tumorverdacht ... alles wegen Rückenschmerzen. Zum Glück konnte ich noch den Orthopäden wechseln und so der weiteren Fehlbehandlung entgehen. Wenn ich mit der elektronischen Patientenakte den Arzt wechseln würde, käme die Fehldiagnose gleich mit - scheußlicher Gedanke.

Heißt hier jemand wie ich Meier, Müller, Schröder oder Schmidt und wurde noch nie verwechselt? Nicht jedesmal wird die Karte eingelesen. Wenn dann Frau Müller in die Praxis kommt und die medizinische Fachangestellte legt versehentlich die falsche Akte raus bzw schlägt die falsche elektronische Seite auf, dann schleppen Sie Ihr Leben lang eine Fehldiagnose unbemerkt mit ( mir selbst schon beim HNO passiert).

draufguckerin
Daten in die grüne SOS-Notfalldose legen

Wer seine Krankheits-Daten und benötigten Medikamente leicht auffindbar zu Hause deponieren möchte, der kauft sich für zwei - vier Euro in der Apotheke eine Kunststoffdose mit einem grünen Kreuz drauf, die SOS-Notfalldose. Darin kann man seine Daten deponieren und in die Kühlschranktür stellen. Ich weiß von einem Feuerwehrmann im Rettungsdienst, dass der suchende Blick (in die Kühlschranktür) auf die grüne Dose zur Routine gehört (weil ein Kühlschrank zur Grundausstattung jeder Wohnung gehört). Es sind auch zwei Aufkleber mit einem grünen Kreuz drauf enthalten, damit kann man die Stelle, wo man die Dose deponiert, gut sichtbar kennzeichen, z.B. auch im Auto.

Thomas D.
20:25 von draufguckerin

Was ist eigentlich mit der ärztlichen Schweigepflicht? Bisher gebe ich bei Überweisungen zum Facharzt samt Bericht an den Hausarzt meine Zustimmung zur Weitergabe meiner Daten.
Wird die ärztliche Schweigepflicht jetzt geopfert?

Sie stimmen zu, dass der Arzt, welcher der Schweigepflicht unterliegt, Ihre Daten an einen weiteren Arzt gibt, welcher ebenfalls der Schweigepflicht unterliegt. Der Nutzen dürfte höher sein als der Schaden.

Maghein
Wird die ärztliche Schweigepflicht jetzt geopfert?

Ja, leider ist das so. Deshalb verweigern ca. 20% der Ärztinnen und Ärzte den Zwangsanschluss über den Konnektor an die TI und nehmen steigende Honorarabzüge als Strafe in Kauf. Für diejenigen ist die Schweigepflicht ein höheres Gut, als ein Spahn-Gesetz. Sie brauchen aber Unterstützung. Über 70 Millionen gesetzlich Versicherten kann das doch nicht egal sein?

Anna-Elisabeth
@20:25 von draufguckerin

//Wird die ärztliche Schweigepflicht jetzt geopfert?//

Sollte eigentlich nicht so sein. Das kommt sehr darauf an, wie die Zugriffsberechtigungen geregelt werden und ob das programmtechnisch dann auch sicher funktioniert. Da habe ich allerdings große Zweifel.

Was z.B. meine eigene Krankenakte (Krankenhaus) betrifft, könnten alle Ärzte (auch mein Chef und ein Teil meiner KollegInnen) meine Akte studieren. Sie dürfen das nicht und sie wissen das auch, aber ich kann nicht selbst überprüfen, ob man sich an diese Verbote hält. Eine optimale Lösung sieht anders aus.

Nettie
Diese Warnungen zu ignorieren, wäre bewusste Fahrlässigkeit

„Die IT-Sicherheitsexperten haben ihre Ergebnisse mit Journalisten von BR und NDR geteilt, die die beschriebenen Sicherheitslücken Anfang Dezember technisch nachvollzogen haben. Darüber hinaus werden die Experten ihre Ergebnisse auf einer Online-Konferenz des Chaos Computers Clubs im Dezember präsentieren, der "remote Chaos Experience". Betroffen wären potentiell Tausende Patienten“

Diese Präsentation wird hoffentlich eindrücklich und weitreichend genug sein, um diese Schwachstelle ab- und sicherzustellen, dass wenn es losgeht kein TI-Konnektor mehr fehlerhaft angeschlossen ist: „Die für die Telematik-Infrastruktur zuständige Betreibergesellschaft teilt (...) mit, man sei im Juli von den IT-Sicherheitsexperten auf fehlerhaft angeschlossene Konnektoren hingewiesen worden. Man habe unverzüglich Kontakt zu den beteiligten IT-Dienstleistern aufgenommen". In einer E-Mail an die Hersteller der Konnektoren wies die Gematik vor wenigen Wochen "nochmals eindrücklich" auf die Schwachstelle hin“

Thomas D.
21:04 von Anna-Elisabeth

... Was z.B. meine eigene Krankenakte (Krankenhaus) betrifft, könnten alle Ärzte (auch mein Chef und ein Teil meiner KollegInnen) meine Akte studieren. Sie dürfen das nicht und sie wissen das auch ...

Das ist interessant. Wer dürfte denn Ihre Krankenakte studieren?

Ich stelle mir das schwierig vor, wenn ein Teil des medizinischen Personals die Unterlagen von Patienten nicht einsehen darf, wenn diese Kollegen sind ...

draufguckerin
@ ThomasD. um 20.54 Uhr, Schweigepflicht

"Sie stimmen zu, dass der Arzt, welcher der Schweigepflicht unterliegt, ihre Daten an einen weiteren Arzt gibt, welcher ebenfalls der Schweigepflicht unterliegt ..." Das ist richtig. Allerdings würde ich nach der Einführung der elektronischen Patientenakte nicht mehr gefragt, sondern es würden sämtliche Daten vermerkt und auch weitergegeben.

draufguckerin
@ Anna-Elisabeth um 21.04 Uhr, Schweigepflicht

Sie scheinen im Krankenhaus zu arbeiten und scheinen es für möglich zu halten, dass Ihre KollegInnen unbefugt Einblick in Ihre elektronische Krankenakte nehmen könnten. Das könnte unangenehm sein, aber unbefugtes, anlassloses Herumschnüffeln wäre wahrscheinlich zumindest nicht rechtmäßig.

Hätte ich als Nicht-Medizinerin ohne Zugang zu den entsprechenden Lesegeräten überhaupt noch eine Chance, Einblick in meine eigene Akte/Arztberichte zu nehmen? Oder könnte jetzt jeder Wald- und Wiesenapotheker und jeder Versicherungsheini völlig legal meine Akte lesen, ich selbst aber nicht mehr?