
Ihre Meinung zu Erste Beschlüsse: Der November-Lockdown hält vor Gericht
Die Gesetzesgrundlage der Corona-Maßnahmen soll präzisiert werden. Doch die erste Woche der neuen Einschränkungen zeigt: Die Gerichte stützen die Beschränkungen. Von Christoph Kehlbach.
"... Der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat Eilanträge gegen die Einschränkungen im Übernachtungsgewerbe und die vorübergehende Schließung von Gaststätten abgelehnt. Auch hier spielte für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit eine große Rolle, dass die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer Ausgleichszahlungen für die Zeit der Schließung erhalten sollen. Außerdem sei die Maßnahme im Lichte der steigenden Corona-Infektionszahlen zu bewerten ..."
Glatter Unsinn.
Wichtig ist doch, ob im Gaststätten- u. Restaurant- wie Bäckerei- u. Konditorei- wie auch im Hotelgewerbe die behördlichen auferlegten Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Das war doch immer wieder das hohe Argument der Verantwortlichen gewesen, dass die Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen. Denn diese wären so wichtig im Kampf gg. Corona.
Und jetzt so eine Entscheidung.
Das macht das Volk wütend ...
Mal sehen wie viele Stimmen die AFD bei den nächsten Wahlen dazu gewinnt.