Ihre Meinung zu Mordfall Lübcke - Panne beim Verfassungsschutz
Der Verfassungsschutz hat laut NDR Erkenntnisse zu rechtsextremen Aktivitäten des mutmaßlichen Helfers beim Lübcke-Mord nicht weitergeleitet. In der Folge durfte der Neonazi legal Waffen besitzen.
Die Tatwaffe war doch aber illegal erworben? Da macht es ja keinen Unterschied, ob er auch legal Waffen erwerben konnte. Ein Mörder ist auch seltenst so dumm, eine Tat mit einer auf ihn registrierten Waffe zu begehen.