Andreas Voßkuhle

Ihre Meinung zu Interview mit Voßkuhle: "Es geht uns um mehr Kontrolle"

Die Amtszeit von Bundesverfassungsgerichtspräsident Voßkuhle geht zu Ende. Im SWR-Interview verteidigt er das umstrittene Karlsruher Urteil zum EZB-Anleihenkauf und spricht auch über Grundrechte in der Corona-Krise.

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29 Kommentare

Kommentare

Karl Napf
der mann hat recht

und was sich der eu gerichtshof anmaast, ist mehr als dreist. die eu-richter sollten sich mal die statuten der eu durchlesen und dann begreifen.

Sisyphos3
Stephan Harbarth soll Voßkuhles Nachfolger werden

nicht leicht
bei den Maßstäben die Voßkuhle setzte

Barbarossa 2
Habe ich das richtig verstanden,

das der EuGH Karlsruher Urteile kassieren kann? Gut, gegen die EU war ich schon immer, aber es werden wohl noch einige EU- Gegner hinzukommen.

cari
Solange I & Solange II & Solange III?

... Solange unser Bundesverfassungsgericht der EU "auf die Finger" schaut, solange kann ich mit der EU leben. Das ist mein persönliches "Solange III". DANKE an das BVerfG!!!!

Für alle, die nicht wissen was mit "Solange I & II" gemeine ist, das sind zwei wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes aus der Gründungszeit der EU und der Gewährleistung der Einhaltung von Grundrechten und Demokratie in der EU.

"Solange" es in der EU noch keine Wahlen gab und Demokratie und Grundrechte nicht ausreichend gewährleistet waren, konnte man der EU keine Richtlinienkompetenz übertragen. Das hat die EU dann alles geklärt und ab dem Zeitpunkt wo es ok war, da gab es die Entscheidung, "Solange (II)" die EU Demokratie und Grundrecht gewährleistet, solange werden wir uns an ihre Richtlinie halten.
Das bedeute aber auch, dass jemand eine Auge darauf haben muss!!! Und da es kompliziert ist denke ich, das BVerfG ist super dafür.
Kann man in jede Internet-Suchmaschine eingeben und nachlesen.

Account gelöscht
@Barbarossa 2, 20:07

Habe ich das richtig verstanden, das der EuGH Karlsruher Urteile kassieren kann?

Nein. Lesen Sie den Artikel noch mal. Da steht genau das Gegenteil drin.

DrBeyer
@Barbarossa 2 20:07

"Habe ich das richtig verstanden, das der EuGH Karlsruher Urteile kassieren kann? Gut, gegen die EU war ich schon immer, aber es werden wohl noch einige EU- Gegner hinzukommen."

Was hat Ihr erster Satz mit dem zweiten zu tun?

Im ersten Satz beschreiben Sie eine vertraglich geregelte Bedingung, die einzuhalten selbstverständlich sein sollte.
Was hat Ihr zweiter Satz mit dem Einhalten eines Vertrages zu tun?

Anna-Elisabeth

"Ob es klug sei, dass am Ende der EuGH selbst darüber entscheide, ob er alles richtig gemacht habe? Ob dies das Vertrauen in die europäischen Institutionen stärke? Da sei er skeptisch, sagt Voßkuhle."

Mein Vertrauen ist jetzt schon angeknabbert.

***EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte an, wegen des Verfassungsgerichtsurteils ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu prüfen.***

Da würde mich jetzt die Begründung interessieren. Darf die EU-Kommisson unserem Verfassungsgericht einen Maulkorb verpassen? Ich steige da nicht durch. Vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen?

Barbarossa 2
20:22 von DrBeyer

Was hat Ihr zweiter Satz mit dem Einhalten eines Vertrages zu tun?

Ganz einfach. Ich bin gegen diese EU. Die EWG hat völlig ausgereicht.

friedrich peter peeters
Eine schwierige Lösung.

Karlsruhe erfüllt seine grundgesetzliche Pflichten. Täte er das nicht so würde er sich strafbar machen. Die Problematik ist hier die Politik. Sie hätte vorher die Gesetzeslage prüfen müsse. Das hat sie anscheinend überhaupt nicht getan. Oder sie hat darauf gehofft Karlsruhe würde sich nicht trauen was zu sagen. Hätte die Politik die Gesetzesvorlagen verarbeitet sowohl in den Vorgaben für den EuGH, als auch in der Beschreibung der Zusammenarbeit der Gerichte, wie auch in der Vorgabe und Festlegung der EZB wäre es zu dieser Situation nicht gekommen. Und leider wird dies jetzt benutzt um die Zusammenarbeit innerhalb der EU zu erschweren.

Anna-Elisabeth
@20:21 von frosthorn @Barbarossa 2, 20:07

//"Habe ich das richtig verstanden, das der EuGH Karlsruher Urteile kassieren kann?"

Nein. Lesen Sie den Artikel noch mal. Da steht genau das Gegenteil drin.//

Tut mir leid, aber ich stehe offensichtlich immer noch auf der Leitung. Was Herr Voßkuhle sagt, scheint mit klar und verständlich, aber wie passt das zu einem etwaigen Vertragsverletzungsverfahren?

wenigfahrer
Das ist leider

etwas schief gelaufen, wenn das EuGH über unserem Nationalen Recht steht, irgendwann muss das ja mal eingeleitet worden sein.
Bislang waren die Entscheidungen der EZB nicht gut für Deutschland, bei allen Entscheidungen dieser beiden Institutionen, ist fast immer zum Nachteil der Deutschen Bürger ausgefallen, das ist zumindest was ich sehe.
Auch wenn unser Gericht das recht milde sieht, und sich aller Wahrscheinlichkeit nichts daran ändert, ist noch lange nicht gut.
Irgendwann kommt ein Punkt, wo das nicht mehr von den Bürgern getragen wird.
Das wir sich in der jetzigen Krise noch verstärken.

Werner40

Das EU Recht steht nicht über dem Recht der Verfassungsgerichte der Mitgliedsländer, da es sich bei Europa nicht um einen Bundesstaat handelt, sondern um einen Verbund souveräner Länder. Man lese das Interview des Verfassungsrichters und Sprechers des BVG in der SZ von dieser Woche. Auch v.d.L. liegt falsch.

DrBeyer
@Barbarossa 2 20:35

" 20:22 von DrBeyer
>>Was hat Ihr zweiter Satz mit dem Einhalten eines Vertrages zu tun?<<

Ganz einfach. Ich bin gegen diese EU. Die EWG hat völlig ausgereicht."

Aha. Also weil Deutschland sich an die ausgehandelten Verträge hält, sind Sie gegen die EU?

deutlich
Vosskuhle hat Rückgrat

der wird vermisst werden, weil es wenige von seiner Statur gibt. Das BVerfG hat sicher genau hingesehen und festgestellt, dass sowohl EZB als auch EUGH ihre Kompetenzen überschritten haben. Die halten sich in ihrer selbstherrlichen Art für omnipotent und über den vereinbarten Regeln und beschlossenen Gesetzen stehend. Und hier hat das VerfG einen Riegel vorgeschoben

Karl Napf
die anmaasung der eu ist unendlich.

aber unser GG steht darüber. und in den europäischen verträgen war die haftung für alle anderen ausgeschlossen. aber wenn die eu und unsere groko so witermacht, muss man sich über den unmut der bevölkerung (nicht des mobs) nicht wundern, was auch unser präses so zum besten gibt.

Account gelöscht
Wieso das denn?

"" EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte an, wegen des Verfassungsgerichtsurteils ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu prüfen. Darüber werde auf Antrag der Kommission am Ende der EuGH entscheiden. Ob es klug sei, dass am Ende der EuGH selbst darüber entscheide, ob er alles richtig gemacht habe? Ob dies das Vertrauen in die europäischen Institutionen stärke? Da sei er skeptisch, sagt Voßkuhle.""
#
So verstehe ich v.d.L. überhaupt nicht. Und für mich ein weiterer Beleg das der EuGH Deutschland einen " Maulkorb "
verpassen will.

Demokrat49
Solange Rechtsprechung etc.

Das BVerfG ist - jedenfalls was die Grundrechte sehr klar.

Seit dem Solange-Beschluss aus 1974 bis hin zum Maastricht-Urteil aus 1993 hat das BVerfG immer klar gemacht, dass es die letzte Instanz ist und sich ggfls. auch gegen den EuGH sowie europarechtliche Normen stellen würde, wäre dies erforderlich.

Der EuGH steht nicht über dem BVerfG.

Sollte in einem Vertragsverletzungsverfahren herauskommen, dass der EuGH die Angelegenheit anders sieht als das BVerfG, wäre dies ein politisches Problem, kein rechtliches.

Account gelöscht
verfrühter Jubel

Und obendrein noch der Tatsache geschuldet, dass man den Artikel nicht richtig gelesen hat.
Das BVerfG hat keineswegs die Zins- und Anleihepolitik der EU für null und nichtig erklärt. Es hat lediglich entschieden, dass die Regierung und das Parlament (Deutschlands) dieses EU-Vorgehen nicht ausreichend überprüft hat und deshalb nicht einfach so hätten abnicken dürfen, und die Konsequenz könnte sein, dass die Bundesbank sich an dieser Geldpolitik nicht mehr beteiligen darf, nämlich dann, wenn Deutschland seine Hausaufgaben nicht macht.
Der Applaus dafür, dass das BVerfG "der europäische Zentralbank zeigt, wer das Sagen hat", ist völlig fehl am Platze.

Demokrat49
@ schibaer45

Der EuGH will keinen Maulkorb verpassen, sondern hat eine andere rechtliche Auffassung.

Das geschieht in Deutschland jeden Tag zehntausendfach und gehört zum Leben dazu.

Diskussionen und eigene Meinungen sind erlaubt. Jedem.

Nettie
@Anna-Elisabeth, 20:28

„Ich steige da nicht durch. Vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen?“

Wieso das Urteil eines anerkanntermaßen unabhängigen Gerichts eine Vertragsverletzung darstellen soll, ist mir auch nicht so ganz klar. Genau weiß ich nur eins: Sobald Geld ins Spiel kommt, wird‘s unübersichtlich. Und vor allem: Dann gibt es regelmäßig Ärger.

andererseits

Allen, die Vosskuhle nun aufbauen wollen als nationale Galionsfigur gegen europäisches Recht, sei empfohlen, Vosskuhles eigene Äußerungen mal zur Kenntnis zu nehmen: Sich gegen den EuGH und die EZB zu stellen, werde nicht der Regelfall. "Wir können das nur in absoluten Ausnahmefällen. Aber da können wir es." Dass sich andere Länder am Karlsruher Beispiel orientieren könnten, ist für Voßkuhle kein Argument: "Wir haben dem EuGH vorgeworfen, dass er seine Kontrollaufgaben nicht ausreichend wahrgenommen hat. Wir wollen also mehr gerichtliche Kontrolle. Während es in Polen eher darum geht, dass man nicht gerne kontrolliert werden möchte vom EuGH. Also eine vollkommen andere Konstellation."
Mit Vosskuhle geht ein aufrechter unbeugsamer Verfassungskenner, Rechtsexperte und Demokrat. Große Fußspuren für seine*n Nachfolger*in. Und Vosskuhle dürfte noch für andere Aufgaben in den kommenden Jahren prädestiniert sein.

DrBeyer
@deutlich 21:24

"Das BVerfG hat sicher genau hingesehen und festgestellt, dass sowohl EZB als auch EUGH ihre Kompetenzen überschritten haben."

Das stimmt so nicht.
Das BVerfG hat festgestellt, dass der EuGH seine Kompetenzen unterschritten hat.
Ob die EZB ihre Kompetenzen überschritten hat oder nicht, wurde gar nicht beurteilt.

"Die halten sich in ihrer selbstherrlichen Art für omnipotent und über den vereinbarten Regeln und beschlossenen Gesetzen stehend."

Und auch das stimmt nicht. Niemand von denen hält sich für omnipotent oder über den Regeln stehend. Komplexe Vertragswerke oder komplexe Regeln werden eben manchmal unterschiedlich interpretiert.

Sehen Sie sich ruhig das Interview an! Herr Vosskuhle erklärt das eigentlich sehr schön.

werner1955
Es geht uns um mehr Kontrolle"

Das ist sehr lange überfällig. Es wird zeit das die Ausbeutung und Bevormundung der Bürger durch EU Systemen einhalt geboten wird.

Anna-Elisabeth
@21:56 von Demokrat49 @ schibaer45

"Der EuGH will keinen Maulkorb verpassen, sondern hat eine andere rechtliche Auffassung."

Aber welchen Vertrag könnte denn die BRD bzw. das Verfassungsgericht verletzt haben (v.d. Leyen). Ich verstehe es einfach nicht.

Diesen Satz:

"Ob es klug sei, dass am Ende der EuGH selbst darüber entscheide, ob er alles richtig gemacht habe? Ob dies das Vertrauen in die europäischen Institutionen stärke? Da sei er skeptisch," sagt Voßkuhle.

hingegen schon.

Russland
@ Barbarossa 2

Habe ich das richtig verstanden, das der EuGH Karlsruher Urteile kassieren kann?

Nein, das haben Sie nicht richtig verstanden.

Anna-Elisabeth
22:09 von Nettie @Anna-Elisabeth, 20:28

"Wieso das Urteil eines anerkanntermaßen unabhängigen Gerichts eine Vertragsverletzung darstellen soll, ist mir auch nicht so ganz klar."

Danke. Jetzt fühle ich mich mit meiner Unkenntnis wenigstens nicht mehr so einsam.

fathaland slim
22:41, werner1955

>>Es geht uns um mehr Kontrolle"
Das ist sehr lange überfällig. Es wird zeit das die Ausbeutung und Bevormundung der Bürger durch EU Systemen einhalt geboten wird.<<

Lesen Sie bitte den Artikel.

Herr Voßkuhle fordert vom EuGH, seine Kontrollfunktion wahrzunehmen.

Also das genaue Gegenteil von dem, was Sie offensichtlich aus seinem Satz heraus- oder besser in ihn hineinlesen.

Karl Napf
die anmaasung der eu ist unendlich.

aber unser GG steht darüber. und in den europäischen verträgen war die haftung für alle anderen ausgeschlossen. aber wenn die eu und unsere groko so witermacht, muss man sich über den unmut der bevölkerung (nicht des mobs) nicht wundern, was auch unser präses so zum besten gibt. falls Ich das hier so offen sagen darf!

Karl Napf
21:44 von frosthorn

das ist richtig. aber dann haben wir ein riesiges politisches problem. unsere r GG hat nämlich ewigkeitsgültigkeit. aber schade,