Ein Messschlauch eines Geräts zur Abgasuntersuchung für Dieselmotoren steckt im Auspuffrohr eines VW Golf 2.0 TDI. (Archivbild vom 01.10.2015)

Ihre Meinung zu EuGH-Gutachten: Abschaltsoftware grundsätzlich verboten

Abschalteinrichtungen in Dieselautos sind grundsätzlich unzulässig: Das stellt die EuGH-Generalanwältin in ihrem Gutachten fest. Folgt das EuGH ihrer Einschätzung, hätte das für Prozesse große Bedeutung.

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32 Kommentare

Kommentare

Tina R

..." Heute war nach einer Fristverlängerung der letztmögliche Termin, sich bei VW zu registrieren und damit Anspruch auf eine Vergleichszahlung anzumelden."

Tja... Zufälle gibts...

Sinnprüfer
Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist kommt die Erleuchtung

Solche zwielichtigen und undurchsichtigen Motoreingriffs-Vorrichtungen hätten von vornherein verboten gehört.

Jetzt geht es doch auch.

Damit wären viele Probleme für die Käufer - aber auch für die Firmen und vor allem für die Arbeitsplätze vermieden worden.

Aber der Gewinn geht eben überall vor und insbesondere müssen die Vorstandsgehälter passen.

Polyfoam

Super, dann wird eine Klage gegen VW doch noch Erfolg haben.

FritzF
Aha, damit ist etwas verboten,

weil es sowieso schon verboten war.

Nettie
Hoffentlich folgt der EuGH dieser Einschätzung

"Abschalteinrichtungen in Dieselautos sind grundsätzlich unzulässig"

Das wäre endlich mal eine „klare Ansage“, die mit den faulen Ausreden – und den endlosen juristischen Auseinandersetzungen darüber gleich mit – „aufräumt“.

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tick tack tick tack

Eigentlich sollte das überhaupt keine Frage sein, und die Existenz und nötige Diskusion solcher Schlupflöcher ist lediglich dem in D (und global) grassierenden Auto-Lobbyismus geschuldet.

Wenn ich eine High-Tech-Waschmaschine vermarkte, die per Software+Hardware "erkennt", dass sie sich in einem Test zum Stromverbrauch befindet und darauf hin zur "Schonung des Getriebes" (o.Ä. Ausreden) einen extra (extra, weil im Normalbetrieb nie vorkommend) auf den Test ausgelegten leichten Schleudergang und extra auf den Test ausgelegte schonende Erwärmung des Wassers abliefert, was sich positiv auf das Testergebnis auswirkt, würde man über solchen Unfug wie die Rechtmäßigkeit solcher betrügerischen Methoden gar nicht reden.

Orestie
Viel zu spät!

Dieses Verbot kommt viel zu spät! Dieses Delikt wurde immer als "Schummelei" in D
genannt, dabei ist es ein Verbrechen. Nur es wurde nicht geahndet!! Denn die Lobby hat tüchtig gewirkt!

Ritchi
Abschalteinrichtung

Und was ist im Zusammenhang mit diesem Gutachten eine Abschalteinrichtung?
Alle, ausnahmslos alle Kraftfahrzeuge mit geregelter Abgasreinigung fahren bei tieferen Temperaturen die Intensität der Abgasreinigung zurück. Gut, bei Opel sind schon 19,5 °C tiefe Temperaturen, bei VW liegen die tiefen Temperaturen deutlich tiefer. Wird auch das als Abschalteinrichtung angesehen? Falls ja, wie soll die Abgasreinigung bei -20 °C funktionieren?

styxxx
Schutz des Motors

Genauuu... deswegen hat man die Funktion auch als "Akustikmanagement" Code versteckt, gezielt auf Prüfstände angepasst und deren Existenz so lange wie möglich geleugnet. Völlig glaubhaft. Würde jeder so bei einer Funktion machen, die absolut gerechtfertigt ist, nicht wahr?

Hanno Kuhrt
Abschalteinrichtungen bei Diesel PKW

Erst 2017 erließ die EU-Kommission eindeutige Richtlinien für die zum Bauteilschutz genutzten Abschalteinrichtungen-bis dahin gab es eine rechtliche Grauzone-anders als in den USA, wo solche Einrichtungen prinzipiell verboten sind.
Das die Stickoxydmessstellen trotz 70% weniger Verkehr allerdings immer noch die gleichen Werte wie vor der Corona Krise zeigen, stellt den Sinn der strengen Auflagen für die Verbesserung der Luftqualität allerdings in Frage.

Demokratieschuetzerin2021
Sehr gutes Urteil vom EUGH und der zweite Streich folgt sogleich

Sehr gutes Urteil das da kommen wird! Danke an den EUGH und das ist erst der erste Streich und der zweite folgt sogleich. Denn ich freue mich schon auf die Abrechnung am 05. Mai am BGH in Sachen VW (Dieselgate): denn der BGH hat Beweisbeschluss erlassen!! :-D

https://www.presseportal.de/pm/105254/4573683

Der Beschluss des Bundesgerichtshofes zum Diesel-Abgasskandal der Daimler AG wirkt sich auch auf Verfahren gegen die Volkswagen AG aus. Das Landgericht Bochum hat mit Beschluss vom 13. März 2020 die Einholung eines Gutachtens angeordnet (Az. I-5 O 306/19). Das Gutachten soll klären, ob in einem VW Golf Vll Variant 1.6 TDl eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Manipulation des Abgaskontrollsystems verbaut worden ist.

Hanno Kuhrt
16:52 von Orestie

Die Autoindustrie "schummelt" bei der Abgasreinigung.

Bei bestimmten Vorfällen in dieser Gesellschaft scheint die Wortwahl vorgegeben zu sein so wird vorsätzlicher Betrug zu schummeln oder schwindeln und Mord zu schubsen.

Demokratieschuetzerin2021
Und hier Steich Nummer drei vom EUGH

Und dann hier Streich Nummer drei mit dem erneuten erfolgreichen Widerrufsjoker vom EUGH (27.03.2020):

https://www.presseportal.de/pm/105254/4558664

Das Sensationsurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Widerrufsrecht von Kreditverträgen eröffnet auch den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage gegen VW eine neue Option im Diesel-Abgasskandal. Mit dem sogenannten Widerrufsjoker können Verbraucher beispielsweise den Autokredit noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen. Dabei wird die Uhr faktisch zurückgedreht, und das im Abgasskandal deutlich im Wert geminderte Fahrzeug kann zurückgegeben, die Zinsen und Anzahlung sowie bezahlte Raten zurückgefordert werden.

Für die Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage gegen VW eröffnet sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine neue Alternative zum Vergleichsangebot.

Demokratieschuetzerin2021

Hier mehr zu diesem dritten Streich vom EUGH:

https://www.presseportal.de/pm/105254/4558664

Wer beispielsweise sein Fahrzeug über eine der Autobanken von VW finanziert hat, erhält nun die Möglichkeit aus dem Autokredit durch einen Widerruf des Vertrags auszusteigen, Anzahlung, Zinsen und Raten zurückzufordern sowie das Fahrzeug dem Verkäufer wieder auf den Hof zu stellen. Interessant ist das vor dem Hintergrund, dass VW in den Vergleichen den geschädigten Verbrauchern zwischen 1350 und 6257 Euro anbietet und rund 200.00 Teilnehmer von den Vergleichen ausgeschlossen hat. Deshalb macht es für betroffene Verbraucher in jeden Fall Sinn, das Vergleichsangebot anwaltlich unter die Lupe nehmen zu lassen.

Widerrufsjoker: EuGH-Urteil mit Folgen im Diesel-Abgasskandal

Aus Sicht von Experten sind potenziell fast 20 Millionen Autokredit- und Leasing-Verträge mit einem Volumen von 340 Milliarden Euro vom aktuellen EuGH-Urteil betroffen.

Hanno Kuhrt
17:13 von Demokratieschue...

Sehr gutes Urteil vom EUGH und der zweite Streich folgt sogleich
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Ach sie kennen das Urteil des EuGH schon?
Ich warte mit der Vorfreude immer lieber ab, bis ein Urteil auch gefallen ist-da kann man viele Enttäuschungen vermeiden.

lh
Dt. Schlüssel-Betrugsindustrie

Nein, von solchen Konzernen brauch ich kein Fahrzeug mehr.
Arbeitsplätze hin oder her! So, wie ich als Kunde wurscht bin, so wurscht können mir die dt. Arbeitsplätze sein.
Ausländische Hersteller bauen auch gute Autos.

Account gelöscht
styxxx

Ergänzend könnte man hier feststellen, daß vermutlich (fast) überall in Handel und Gewerbe, Bankwesen, Versicherungen usw. usw. versucht wird zu mogeln. Das muß irgendwie in der menschlichen Natur begründet sein. Hier im Forum ist sicherlich keiner unterwegs, der das nicht bestätigen könnte.

wenigfahrer
Und das bedeutet

jetzt was genau ?.
Das es wieder richtige Diesel ohne Abschalteinrichtungen geben wird ?, oder das VW was bezahlen muss ?.
Solche Einrichtungen haben aber so gut wie alle benutzt, wenn ich das so richtig in Erinnerung habe, nur die Autos waren billiger als von VW.
Und die Gebrauchten VW sind alle ins Ausland gegangen, und fahren dort munter weiter.
Die Länder haben sich gefreut über die langlebigen Dieselautos, die es für wenig Geld auf dem Markt gab.
Kreislaufprodukte ;-)).

andererseits

Das Urteil passt in diesen Tagen wie die berühmte Faust auf's Auge des VW-Chefs Diess, der unverblümt fordert, staatliche "Corona"-Unterstützung zu kassieren und im gleichen Atemzug ohne mit der Wimper zu zucken deutlich macht, dass an Dividenden und Boni nicht gerüttelt wird und dass natürlich auch eine vernünftige zukunftsgerichtete ökologisch-nachhaltige Steuerung der Produktpalette nicht vorgesehen ist.
Wir haben noch zu viele angebliche Top-Manager, die neoliberale Wirtschaft synonym sehen zum System "Gewinne privatisieren" (auch wenn's mit Schummelei und Betrug erzielte sind) und Verluste sozialisieren (da benutzt man skrupellos das Wort, das sonst vom linken Teufel stammt).
Wenn schon in der Politik weitgehend der Mumm fehlt zu klaren Kurskorrekturen, sorgt wenigstens die Rechtssprechung für ein bisschen Einhalt gebieten.

Peter Meffert
18:02 von andererseits

Zitat:"Das Urteil passt in diesen Tagen..."
Geschätzte(r) andererseits, es gibt noch kein Urteil. Es gibt "nur" ein Gutachten der Generalanwältin. Ansonsten gebe ich Ihnen völlig Recht.

andererseits
@ 18:23 von Peter Meffert

Danke für den berechtigten Hinweis; ich bin zu vorschnell davon ausgegangen, dass der EuGH in den meisten Fällen der Richtung des Gutachtens folgt.

Peter Meffert
18:35 von andererseits

Zitat:"ich bin zu vorschnell davon ausgegangen, dass der EuGH in den meisten Fällen der Richtung des Gutachtens folgt."

Kann passieren... bei der Maut ist er dem Gutachten auch nicht gefolgt :-)

andererseits
@ 18:41 von Peter Meffert

... malen Sie nicht den Scheuer an die Wand...

DrBeyer
@Ritchi 16:52

"Alle, ausnahmslos alle Kraftfahrzeuge mit geregelter Abgasreinigung fahren bei tieferen Temperaturen die Intensität der Abgasreinigung zurück.
[...]
Wird auch das als Abschalteinrichtung angesehen? Falls ja, wie soll die Abgasreinigung bei -20 °C funktionieren?"

Genau das herauszufinden ist der Job eines Ingenieurs, nicht des Gerichts oder des Gesetzgebers.

Ritchi
@ um 19:42 von DrBeyer

"@Ritchi 16:52
"Alle, ausnahmslos alle Kraftfahrzeuge mit geregelter Abgasreinigung fahren bei tieferen Temperaturen die Intensität der Abgasreinigung zurück.
[...]
Wird auch das als Abschalteinrichtung angesehen? Falls ja, wie soll die Abgasreinigung bei -20 °C funktionieren?"

Genau das herauszufinden ist der Job eines Ingenieurs, nicht des Gerichts oder des Gesetzgebers."
.
Eben nicht, um nicht unsinnig einen kalten Motor mit Sprit zu beheizen und damit unnötig CO2 zu erzeugen sieht das Regelwerk zur Abgasreinigung explizit vor, dass das Ziel der Abgasreinigung nur im Temperaturfenster von 20 °C bis 25 °C erreicht werden muss. Ansonsten treibt man den Teufel mit dem Beelzebub aus.

Aufmerksamer_Beobachter
Tina R

..." Heute war nach einer Fristverlängerung der letztmögliche Termin, sich bei VW zu registrieren und damit Anspruch auf eine Vergleichszahlung anzumelden."

Tja... Zufälle gibts..."

Aha, und wo wäre jetzt das Problem?

Aufmerksamer_Beobachter
@Pandor

"...Abschalteinrichtungen in Dieselautos sind grundsätzlich unzuläss

Wo steht das Verbot, bzw. seit oder ab wann? Genau anhand dieser Frage werden sich die Gegenanwälte entlanghangeln, um dieses Gutachten auszuhebeln...."

Warum sollte dafür an irgendeiner Stelle irgendwo ein Verbot stehen? Andersrum wird doch ein Schuh draus: es ist vorgeschrieben, dass die Abgasreinigung funktioniert! Und nicht, dass man sie beliebig abschaltet - so muß man die Sache doch betrachten...

DrBeyer
@Ritchi 20:30

Wenn das Regelwerk zur Abgasreinigung da so eindeutig ist, dann ist doch alles klar und Ihre (rhetorische?) Frage hinfällig.

Übrigens können wir guten Mutes davon ausgehen, dass auch die EuGH-Generalanwältin das europäische Regelwerk zur Abgasreinigung kennt und ihren Antrag darauf fußend formuliert hat.

Geweihfarn
Ich frage mich ja, ob

dieses Urteil auch auf Schweizer Kläger einen Einfluss hat. Dort scheint es, haben Lobby und Logenbrüder alle Register gezogen... Keine Angst, ich glaube nicht an Verschwörungstheorien...

dermulla
um 20:30 von Ritchi

"Eben nicht, um nicht unsinnig einen kalten Motor mit Sprit zu beheizen und damit unnötig CO2 zu erzeugen sieht das Regelwerk zur Abgasreinigung explizit vor, dass das Ziel der Abgasreinigung nur im Temperaturfenster von 20 °C bis 25 °C erreicht werden muss. "

Wäre dem so, wäre eine Abgasreinigung kompletter Unsinn, da Temperaturen zwischen 20 und 25° an den meisten Tagen nicht erreicht werden. Es ist meist wärmer oder kälter. Aber in einem Land, in dem ab 30° die Klimaanlage streikt und bei Minusgraden die Heizung (beides ICE) wundert solch ein "Ingenieursverständnis" auch nicht wirklich.

Moderation
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Die Moderation