Richter des Bundesverfassungsgerichts

Ihre Meinung zu Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Suizidhilfe bleibt umstritten

Kritik, Besorgnis und Zustimmung: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf Sterbehilfe hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert. Von Klaus Hempel.

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45 Kommentare

Kommentare

friedrich peter peeters
Das Recht auf Sterbehilfe

Wie ungemein schwierig ist es dies zu bewerten und zu kommentieren. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist im Prinzip richtig unter der Voraussetzung das die oder der Person die Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchte sich volkommen bewusst ist was sie-er will und tut. Ebenso setzt dieses Urteil voraus das die, die Sterbehilfe leisten die entsprechende Voraussetzungen in jeglicher Form hierzu haben. Und vor allem das die Sterbehilfe nicht als geschäftsmäßige Einnahmequelle betrachtet wird. In den Niederlanden hat es da und dort solche Ansätze gegeben. Ich habe im Deutschlandfunk vor circa 2 Jahre ein unglaublicher Bericht von zwei ältere Menschen gehört die freiwillig aus dem Leben scheiden wollten, ich würde es jedem wünschen dies zu hören.

Joes daily World
Jeder muss mal sterben – wie aber lebt man bis dorthin?

Leben hat mit Würde zu tun. Ein sozialer Staat misst sich daran, wie sehr er seinen Menschen hilft glücklich, sorgenfrei und würdevoll zu leben.

Natürlich muss der Einzelne dafür Sorge tragen. Aber der Staat, in dem er lebt, sollte ihm alle Voraussetzungen dafür geben. Und ihn nicht daran hindern.

Deshalb begrüße ich das Urteil. Denn was bringt es einem Sterbenskranken, dass ein würdevolles Ableben in der Schweiz möglich ist, wenn er selber körperlich gar nicht mehr zu so einer Reise in der Lage ist? Oder aus finanziellen Gründen das nicht möglich ist.

Muss der Arme mit weniger Würde aus dem Leben scheiden als der, der mehr Vermögen hat?

Jetzt ist die Politik am Zug. Straffrei kann man helfen. Gegen Entgeld. Das im Detail zu regeln, ist jetzt die Aufgabe.

Hoffen wir mal, die Politik hat aus dem Urteil gelernt und versucht nun nicht, mit vielen bürokratischen Hürden, erst reicht kein freiwilliges, würdevolles Leben & Ableben zu ermöglichen. Das wäre gegen den Geist dieses Urteils.

Account gelöscht
Genugtuung und Sorgen

Das Gericht hat sehr stark den Autonomiebegriff geprägt, eines sehr stark frei entscheidenden Menschen, sogar ohne Bedingung für die Suizid-Beihilfe. Das macht mir schon Sorgen. sagt Kerstin Griese (SPD).

Die Autonomie von Menschen macht ihr also Sorgen. Was sagt mir das? Dass diese Frau und ich unsere Menschenbilder wohl nicht werden in Einklang bringen können. Ich hingegen habe jetzt eine Sorge weniger, da ich das BVrfG auf meiner Seite weiß.

Jeder hat ein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Dies schließt die Freiheit mit ein, sich selbst das Leben zu nehmen und sich dabei von anderen helfen zu lassen. Dieses Recht ist nicht auf schwere oder unheilbare Krankheiten beschränkt. Es besteht in jeder Phase des Lebens.

Das ist noch konsequenter, als ich mir erhoff hatte. Ein Urteil, für das nichts anderes und nicht weniger als die Menschenrechte die Entscheidungsgrundlage waren.
Bravo!

Gytha
Sterbehilfe

bei unheilbar Kranken, wo keine Hoffnung mehr besteht oder bei extremer Pflegebedürftigkeit, wo es vielleicht auch keine Freunde oder Verwandte mehr gibt, die es erträglich machen und ähnlichen Fällen, finde ich das Urteil sehr begrüßenswert. Niemand sollte in Qualen sterben müssen oder unwürdig vor sich hinvegetieren müssen.
Aber dies hier

„Dieses Recht ist nicht auf schwere oder unheilbare Krankheiten beschränkt. Es besteht in jeder Phase des Lebens. “

macht mir etwas Kopfschmerzen. Was heißt das im Klartext? Dass z.B. 20jährige, die sich in einer hochemotionalen Phase das Leben nehmen wollen ein Medikament dafür bekommen? Das kann es nicht sein...

rareri
19:33 von Dicodes

Ich weiß aber dass sich mein Zustand in den nächsten Jahren verschlechtern wird. Ich bin sehr zufrieden mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht. Nun habe ich die Möglichkeit sterben zu können wenn die Schmerzen unerträglich werden. Mein Vater ist an den selben Symptomen elendig verreckt.
Es bleibt abzuwarten wie die Gesellschaft mit diesem Urteil umgeht.

Ich verstehe Sie voll und ganz! Eine Bekannte hat sympthomatische Gesichtsneuropathie (Dauerschmerz). Sie hat keine Angst vor dem Sterben.

Ich im übrigen auch nicht. Warum eigentlich, wo doch schon vor uns so viele gegangen sind. Nur derjenige hat Angst vor dem Sterben, der den Teufel fürchtet.

Wolfgang H.
Im Namen des Volkes!

Endlich mal wieder seit Jahren ein Urteil des BVG welches die Titulierung 'Im Namens des Volkes" verdient.

flegar

Klerus und Politiker warnen vor Konsequenzen bei der Sterbehilfe und sprechen von nicht haltbaren Horrorszenarien. Auch Ex-Minister Gröhe meldet sich nun aus der Versenkung und unterstellt selbstgerecht eine "gesellschaftlichen Entwicklung hin zu einer Normalisierung der Selbsttötung".

Den Gegner der Selbstbestimmung ist jedes unlautere Mittel und jede Unterstellung recht. Die, die am lautesten Schreien, haben oft nicht viel oder gar nichts mit den Sorgen eines qualvollen Lebens zu tun.

Klerus und Politiker maßen sich an, über das Schicksal anderer Menschen bestimmen zu wollen und überlassen Menschen auf der untersten Ebene (vieles durch Ehrenamt) die Arbeit und das Elend zu verwalten.

Coachcoach
Höchste Zeit

Ein würdiger Tod sollte für jeden Menschen möglich sein. Ich war über die verbohrte Arroganz empört, als das Gesetz verabschiedet wurde - zum nicht geringen Teil dieselben Personen, die Hirntote zu Ersatzteillieferanten zwangsweise machen wollten. Man sieht hier eine bedenkliche Ferne vom Grundgesetz der handelnden, gerne religionsideologisch verbrämt.

Frank61
Persöhnlich

begrüße ich dieses Urteil sehr! Als ich vor einiger Zeit mal schwer erkrankt war hatte ich keine Angst vorm Sterben sondern davor, dass ich künstlich (zu) lange am Leben gehalten werden. Möchte die Entscheidung wie ich zu leben und zu sterben habe weder Politikern noch Kirchenvertretern überlassen sondern persöhnlich zusammen mit meiner Familie treffen!

Esche999
Grenzen der Justiz

zit.(Sterbehilfe darf nicht ein furchtbares Instrument der Marktgesellschaft werde)
Das Bundesverfassungsgericht urteilt auf der Basis des Grundgesetzes.So gesehen wird man das Urteil akzeptieren müssen.Es macht zugleich folgendes deutlich : das Grundgesetz ist eine ziemlich vorbidliche Verfasssung - aber auch die kann nicht alle Lebensbereiche abdecken - schon gar nicht den Phasenübergang in eine jenseitige Welt, egal wie die sich der Einzelne vorstellt. Denn dieses Urteil ist das eine, die theoretische Seite.Aber die andere ist die praktische Verpflichtung, einen MIßbrauch im Sinne des o.g. Zitates zu verhindern.Es wird nicht gelingen - wer das anders sieht,lebt nicht in der Realität.Was dem Einzelnen Leiden ersparen will, fügt der Gesellschaft und ihrem Fundament letztendlich einen Schaden zu, der den Charakter eines schleichenden Giftes hat. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben darf nicht geächtet werden. Aber es hat eine Prämisse:es setzt ausschließlich eigenes Handeln voraus.

peter Schäfer
Endlich

Die Schweiz hat sowas seit 1942. Die Niederlande und viele Staaten haben ähnliche Lösungen.
Ein gutes Urteil.
Jetzt muss verhindert werden, dass reaktionären Bedenkenträger üble Hürden wie Gewissensprüfungen , Beratungspflichten usw. aufbauen. Minister Spahn hat gegen ein rechtskräftiges Urteil eines Oberverwaltungsgericht die Ausgabe von den Medikamenten untersagt.
Hunderte totsterbenskranke Menschen wurden verarscht.

A. Mahr
Zum Glück...

...gibt es in Deutschland noch das BVG!
Nur eine einzige Person entscheidet über sein Dasein auf dieser Welt: jeder für sich selbst. Da gibt es nichts zu deuteln; erst Recht nicht seitens irgendwelcher Kirchen, die ihre Daseinsberechtigung aufgrund ihrer moralisch fragwürdigen Verhaltensweisen in den vergangenen Jahren längst verloren haben. Der Staat selbst hat nur eines sicherzustellen: die Entscheidung eines jeden Menschen zu respektieren. Damit endet Ganz konkret sein Einfluss.

andererseits
@ 18:01 von karwandler (Vorgängermeldung)

Was an meinem Kommentar "romantisch und dünn" ist, erschließt sich mir nicht; ich befürchte eher, es zeigt, dass meine Sorge nicht ganz unberechtigt ist, dass Menschen sich nach dem heutigen Urteil eher weniger als mehr mit den Möglichkeiten von Palliativmedizin und Hospizarbeit beschäftigen.
Ich respektiere das Urteil, möchte aber nochmal sagen, dass es die Selbstbestimmung und auch die Möglichkeit zum assistierten Suizid auch vor dem heutigen Urteil schon gab. Wir brauchen mehr Geld, Personal, Kompetenz und auch differenzierte Aufklärung über Palliativ und Hospiz.

Leipzigerin59
Verständnisprobleme

Wenn Sie noch hier lesen, Dicodes o.ä.
Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute.

Wenn die politischen wie kirchlichen Vertreter von gewerbsmäßiger oder kommerzieller Sterbehilfe reden, haben sie nicht begriffen, worum es geht. Dann kann ich deren Argumente nicht ernst nehmen.
Religiöse Menschen müssen diese Möglichkeit nicht annehmen.
Ich hoffe, Trennung von Staat und Kirche wird hier konsequent umgesetzt.

harry_up
Natürlich haben die Kirchen ein Mitspracherecht.

Wenn sich auch die christlichen Religionen in der Vergangenheit immer wieder schuldig gemacht haben am Tode ungezählter Menschen, dürfen, nein: müssen sie ihre Meinung zu diesem heiklen Thema haben und vertreten.

Es überrascht, wenn ihre Meinung sich hauptsächlich darin erschöpft, dass Bedenken geäußert werden, die betreffenden Menschen könnten sich unter Druck gesetzt fühlen.

Unabhängig davon stört mich persönlich die Vokabel “geschäftsmäßig“ in dem Urteil und in den Diskussionen erheblich.
Dafür sollte unbedingt ein neutraler Begriff gefunden werden, um den missverständlichen finanziellen Aspekt aus dem Fokus zu rücken.

andererseits
@ 19:48 von Joes daily World

Es ist eine wichtige und diskussionswürdige Frage, was Würde am Ende des Lebens bedeutet und was würdevolles Sterben ausmacht. Und die Frage spitzt sich zu, wenn schwerstkranke Menschen unter Schmerzen und einer Reihe belastender Symptome leiden. Das weiß ich, beruflich wie persönlich. Ich kann nur sagen, dass die Würde und Selbstbestimmung wesentlich und grundlegend auch durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc. gewährleistet wird, dass die palliative Schmerzbehandlung bis zur Sedierung sehr umfassend ist, dass dort eben nicht Lebensverlängerung um jeden Preis angesagt ist (das ist ein hartnäckiges Vorurteil) und dass die intensive medizinische, pflegerische, psychologische wie seelsorgliche Begleitung umfassend ist, für Patient*in und Angehörige. Ich hoffe, dass der notwendige Ausbau dieser Arbeit für die Würde am Lebensende und würdiges Streben durch das heutige Urteil nicht gebremst wird.

andererseits
@ 20:00 von Frank61

Der beste Weg, mit der Sorge umzugehen, "zu lange künstlich am Leben erhalten zu werden", ist auch nach dem heutigen Urteil: Machen Sie eine Patientenverfügung, erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht, und sprechen Sie mit Ihren Angehörigen und nahen Freund*innen darüber.

harry_up
@ Gytha, um 19:47

“Was heißt das im Klartext? Dass z.B. 20jährige, die sich in einer hochemotionalen Phase das Leben nehmen wollen ein Medikament dafür bekommen? Das kann es nicht sein...“

Mit Ihrem letzten Satz beantworten Sie Ihre Frage eigentlich schon selbst.
Ganz sicher wird es zu keinem “Run“ auf todbringende Medikamente, weder durch junge, noch alte Menschen kommen, noch werden diese Medikamente “wie Kamellen“ (sorry) auf Wunsch verteilt werden.

Ich frage mich wiederholt:

Entmündigen wir hier in vielen Kommentaren in geradezu beängstigender Weise nicht diejenigen Menschen, um die es ja geht? Jeder Mensch (außer er ist erheblich gestört) lebt gerne, selbst auch Schwerstkranke.
Aber viele dieser bedauernswerten Menschen haben allein schon daher ein beruhigtes Gefühl, weil sie die Möglichkeit haben, die Möglichkeit (!), ihre Leiden durch ihre eigene Entscheidung (!) zu beenden.

Interzoni
Überraschung

Mit diesem eindeutigen und konsequenten Urteil im Namen des Volkes habe ich nicht gerechnet. Wie gut, dass die Checks and Balances in unserem Staat noch funktionieren. Das weltfremde, nur von Politikern und Klerikern gewollte Gesetz wurde unwiderruflich gekippt. Ein großer Tag für Artikel 1 des Grundgesetzes!

Euro-Made
Skandalös...

...die Äußerungen von Spahn nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Die VO nachdem das Bundesgesundheitsministerium Anträge auf Abgabe von Medikamenten zur Sterbehilfe für Schwerstkranke nicht bearbeiten darf, bleibt bestehen, da das Urteil hinsichtlich Dritter nicht wirke bzw. diese nicht verpflichtet entsprechende Beihilfe zu leisten.

Auch hierbei stellt Herr Spahn den Staat über das ethisch und moralische Selbstbestimmungsrecht des Individuums.
Ein Lobbyist -par excellence-. Das konnte man schon beim Thema Organspende erleben.

Das Verhalten jetzt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird im Duden mit asozial umschrieben.

rossundreiter
Grenzenlos autonom.

Und wie ich bereits schrieb, vom "Recht des autonomen Menschen auf Freitod" (auch ohne jede Krankheit oder Leiden), ist es nur ein sehr kleiner Schritt zur Kriminalisierung desjenigen Retters, der mich gegen meine körperliche Selbstbestimmtheit von meiner Selbsttötung abhalten möchte.

Ein denkwürdiger Tag, der vieles (leider nicht zum Guten) verändern wird.

Hador Goldscheitel
RE: peter Schäfer um 20:14

***Minister Spahn hat gegen ein rechtskräftiges Urteil eines Oberverwaltungsgericht die Ausgabe von den Medikamenten untersagt.
Hunderte totsterbenskranke Menschen wurden verarscht.***

Minister Spahn hat diese Menschen mit seinem Erlass zu weiterm Siechtum und das teils auch unter unbeschreibbaren Qualen verurteilt.
Und dieser Politiker hält sich heute für höhere Aufgaben berufen, einfach unglaublich !

Gruß Hador

MKir13
@19:57 von Gytha

Was heißt das im Klartext? Dass z.B. 20jährige, die sich in einer hochemotionalen Phase das Leben nehmen wollen ein Medikament dafür bekommen?

Die Wirklichkeit sieht so aus, dass z.B. 20jährige, die sich in einer hochemotionalen Phase das Leben nehmen wollen, einfach vor den nächsten Zug werfen. Oder als Geisterfahrer über die Autobahn rasen... Die gehen gar nicht erst zu Arzt, um ein Medikament dafür bekommen.

Fragezeichen_2020
Tragweite unberechenbar

Was bedeutet dies für alle Rettungskräfte bei Suizideinsätzen?
Notärzte werden überflüssig, weil der Wille (oder doch nur der Hilfeschrei bei Suizidversuch!?) geachtet werden muss. Darf dann überhaupt noch 1. Hilfe geleistet werden?
Ritzen, Springen, Medikamente - Wo ist die Grenze? Heftig, heftig.

andererseits
@ 20:14 von peter Schäfer

Wieso rüsten Sie verbal so auf? "reaktionären Bedenkenträger üble Hürden wie Gewissensprüfungen, Beratungspflichten"... Können Sie sich wirklich nicht vorstellen, dass es "progressive" Bedenkenträger gibt? Was ist daran übel, sich beraten zu lassen? Warum nennen Sie es "Gewissensprüfung“, wenn man bei der radikalsten Entscheidung, die ein Mensch treffen kann, ihm die Möglichkeit gibt, Kurzschluss-Entscheidungen oder Angst-Entscheidungen zu vermeiden? Die gibt es. Das wissen diejenigen, die mit Menschen zu tun haben, die einen Suizidversuch überlebt haben: die Zahl derer, die froh sind, überlebt zu haben, ist signifikant.

Leipzigerin59
@andererseits

Vorgänger und hier.
Wir Angehörigen sollten sehr wohl immer wieder versuchen, dem im Sterben liegenden Flüssigkeiten einzuträufeln, um Mundtrockenheit zu verhindern. Ich denke, das kann man verallgemeinern.

Sie haben Recht, dass es die Möglichkeit schon gab, nur diese Anträge auf dieses bestimmte Medikament liegen bei Herrn Spahn auf dem Tisch - unbearbeitet, verweigert. Insofern hoffe ich, dass er das nun nicht mehr darf.

Boris.1945
20:20 von harry_up

Natürlich haben die Kirchen ein Mitspracherecht.

Wenn sich auch die christlichen Religionen in der Vergangenheit immer wieder schuldig gemacht haben am Tode ungezählter Menschen, dürfen, nein: müssen sie ihre Meinung zu diesem heiklen Thema haben und vertreten.

Es überrascht, wenn ihre Meinung sich hauptsächlich darin erschöpft, dass Bedenken geäußert werden, die betreffenden Menschen könnten sich unter Druck gesetzt fühlen.

Unabhängig davon stört mich persönlich die Vokabel “geschäftsmäßig“ in dem Urteil und in den Diskussionen erheblich.
Dafür sollte unbedingt ein neutraler Begriff gefunden werden, um den missverständlichen finanziellen Aspekt aus dem Fokus zu rücken.
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Diese Vokabel "geschäftsmäßig" ist auch augenscheinlich nur auf den § 217 der Selbsttbestiimmung beschränkt.

Friedrich Spee
spahns verhalten war arrogant..

ignorant, und unverzeihlich.

er hat sich ueber das erste grundlegende urteil des BGH (glaube ich) mit dem satz hinweggesetzt, "das urteil sei falsch, man solle besser den spruch des BVerfG abwarten".

wie kann ein mitglied der exekutive eine entscheidung der judikative vom tisch wischen? wo sind wir eigentlich? ist diesem mann nicht klar, dass inzwischen dutzende von klaegern, die vom rechts-spruch des BGH haetten profitieren koennen, jaemmerlich an ihren schmerzen (oder aehnlichem) buchstaeblich verreckt sind?

mich entsetzt eine solche mentalitaet aufs schaerfste, und ich bin der meinung, dass dieser minister sich fuer den CDU-vorsitz glaenzend disqualifiziert hat.

HorstOttokar
Klammern

"Bei seiner Familie ist es so, dass sie festhalten und klammern. Sie wollen, dass er weiterlebt."

Ehrlich jetzt? "Klammern"? Wenn man sich wünscht, dass der Ehemann, Sohn oder Papa weiterlebt, dann ist das jetzt "klammern"? Diese Wortwahl finde ich ja schon reichlich merkwürdig und etwas deplatziert.

Boris.1945
19:59 von Wolfgang H.

Im Namen des Volkes!

Endlich mal wieder seit Jahren ein Urteil des BVG welches die Titulierung 'Im Namens des Volkes" verdient.
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Zumal hier, im Gegensatz zu einem § weiter die Selbstbestimmung, nur durch einen Erwachsenen allein für sich selbst ausgeübt wird.

werner1955
Suizidhilfe bleibt umstritten

und das ist gut so.
Jeder kann das für sich entscheiden, was er nicht kann ist dritte zu nötigen ihm dabei zu helfen.

Account gelöscht
@andererseits, 20:17

Ich respektiere das Urteil, möchte aber nochmal sagen, dass es die Selbstbestimmung und auch die Möglichkeit zum assistierten Suizid auch vor dem heutigen Urteil schon gab. Wir brauchen mehr Geld, Personal, Kompetenz und auch differenzierte Aufklärung über Palliativ und Hospiz.

Mit Ihrem letzten Satz haben sie natürlich uneingeschränkt recht, nur kollidiert der ja nicht mit dem jetzt gefällten Urteil. Man kann das eine tun, ohne das andere zu lassen.
Aber dass es die Möglichkeit zum assistierten Suizid auch vor dem heutigen Urteil schon gab? Ich würde sagen, nicht wirklich, wenn doch der jeweils Helfende dabei stets mit einem Bein im Knast stand. Um diesen unsäglichen Zustand zu beenden, war dieses Urteil bitter nötig.

Gytha
@harry_up

„Mit Ihrem letzten Satz beantworten Sie Ihre Frage eigentlich schon selbst.
Ganz sicher wird es zu keinem “Run“ auf todbringende Medikamente, weder durch junge, noch alte Menschen kommen, noch werden diese Medikamente “wie Kamellen“ (sorry) auf Wunsch verteilt werden.“

So überzogen natürlich nicht, aber so sehr ich dieses Urteil begrüße und es richtig und wichtig finde, sollte man trotzdem aufpassen, wie man etwas formuliert und die praktische Ausführung dann aussehen soll. Klingt furchtbar, ich hoffe, man weiß, wie ich das meine.

melancholeriker
um 19:58 von rareri

"Ich verstehe Sie voll und ganz! Eine Bekannte hat sympthomatische Gesichtsneuropathie (Dauerschmerz). Sie hat keine Angst vor dem Sterben..."

Da stellen Sie etwas sehr wichtiges, entscheidendes heraus, wenn es um jene Anteile in der Diskussion geht, die rational nur noch schwer nachvollziehbar sind. Bei so einem Thema und eigentlich sollte man so eine existenzielle Frage nicht mehr Thema nennen oder ähnliches, kommt viel Unterdrücktes auf. Ängste vor dem Tod in einer gesellschaftlichen Realität, in der jede Form von Vergänglichkeit marktkonform ausgeklammert wird oder geantiäitscht und das Altern zunehmend ghettoisiert (inclusive der Geringschätzung durch Lohndumping in der Pflege), wird der Tod zum Feind oder zu einem befremdenden Kuriosum, falls Menschen davor plötzlich keine Angst haben. Irgendwie scheint man diesen auf fremde Hilfe angewiesenen Leidenden nicht zu gönnen, daß es einen Ausgang gibt, den wir alle mal nehmen müssen oder dürfen. Nur selbst wählen, das geht nicht.

Boris.1945
21:11 von werner1955

Suizidhilfe bleibt umstritten

und das ist gut so.
Jeder kann das für sich entscheiden, was er nicht kann ist dritte zu nötigen ihm dabei zu helfen.
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Da werden sich, wie beim § 218, sicher trotzdem genug Institutionen finden.

Leipzigerin59
Begriff "Geschäftsmäßig"

Bitte mal verschiedene Synonymwörterbücher und im Duden nachschlagen:
Duden: " im Rahmen des Geschäftlichen bleibend; sachlich, objektiv"

Es geht nicht um Kommerz und Geschäftemacherei

Demokratieschuetzerin2021

Auch ich begrueße dieses Urteil sehr weil es hier um alte schwerstkranke Menschen geht, die am Ende ihres Leidensweges angekommen sind. Und es geht zweitens auch um die Menschenwuerde im Tod.

Dazu schreibt eine Autorin bei n-tv, die ebenfalls als Kind ihren Opa verloren hatte dass auch sie das Urteil richtig findet:

https://tinyurl.com/wat2t62
n-tv: Suizidhilfeverbot gekippt Ein Urteil, das die Würde schützt Mittwoch, 26. Februar 2020

Und ich habe ebenfalls schon drei bzw. vier solche Erlebnisse hinter mir, davon eines das ich so nie wieder erleben will. Auch ich musste meinen Opa 2013 qualvoll sterben sehen in einem Krankenhaus in Niedersachsen.

Aber ich war dann 2018 bei meiner Oma dabei die wir hier zu uns in eine Palliativstation geholt hatten (Bauchspeicheldruesenkrebs). Und bei ihr ging es mit Sterbehilfe. Sie hat eine Schmerzmittelpumpe am Bett gehabt, die sie selbst steuern konnte. Und damit hat sie sich das Leben dann auch genommen. Sie ist friedlich eingeschlafen.

dedalos261952@yahoo.com
Suizidhilfe Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Urteil ist nur zu begrüßen. Es zwingt keinen Menschen zum Suizid, es überlässt jedem über sein Leben selbst zu entscheiden. Und befreit die Ärzte von jeglicher Strafverfolgung. Kein Arzt kann zur Suizidhilfe gezwungen werden. Ein kleiner Schritt zum ein bisschen mehr Freiheit.
Wir hoffen, daß weitere folgen.

Demokratieschuetzerin2021
@ frosthorn (21:12): Mit dem hier haben Sie recht

hi frosthorn

Mit dem hier:

Aber dass es die Möglichkeit zum assistierten Suizid auch vor dem heutigen Urteil schon gab? Ich würde sagen, nicht wirklich, wenn doch der jeweils Helfende dabei stets mit einem Bein im Knast stand. Um diesen unsäglichen Zustand zu beenden, war dieses Urteil bitter nötig.

haben Sie recht. Im Geheimen wurde es gemacht, nur keiner hat offen darueber geredet. Und ich muss dazu sagen: auch ich gehöre zu denen, die so eine Entscheidung bereits treffen mussten.

Ich hatte in meine Jugendzeit - ich war etwa 15 Jahre alt - das Glueck, eine Großtante von mir aus Oberfranken kennen zu lernen. Allerdings war uns beiden nur eine kurze Zeit vergönnt. Sie war Schlotraucherin und ich habe immer wieder versucht, sie davon wegzukriegen. Aber die Konsequenz daraus ließ nicht lange auf sich warten. Knapp zwei Monate später war es soweit. An einem späten Sommerabend hat die Klinik angerufen und da ging es genau um diese Frage: letzte Spritze ja oder nein.

Gerd Hansen
"Geld verdienen" ?

Wer hier befürchtet, daß "Sterbehilfevereine" Geld verdienen wollen dem sei gesagt :

Ja, das wollen ( und werden ! ) sie.

GENAUSO, wie das die Inhaber von "Pflegenheimen" jetzt schon tun.
Damit meine ich ausdrücklich nicht die Bediensteten, Pfleger etc. ! Die opfern sich meist total auf !

Und auch die Krankenhäuser wollen ( bzw. müssen ! ) nur eines : Geld verdienen.

In jedem Jahr freut sich der Leiter unseres Krankenhauses, daß es zu 85+x% belegt ist.

Der sollte sich nur freuen, wenn es zu NULL % belegt ist, dann wären ja alle gesund !

"Früher" musste man, wenn man "reich" werden wollte, eine Bank gründen.

Heutzutage halt ein "Pflegeheim".

Klingt hart. Ist es auch. Aber das ist die Realität !

Und, wie oben schon jemand schrieb : Ein "junger Mensch" schmeisst sich vor einen Zug o.ä., schädigt dadurch noch die Psyche von anderen Menschen !

Frank61
20:35 von andererseits

Sie haben damit recht und ich hatte eine Patientenverfügung. Aufgrund der Rechtsunsicherheit und weil Kliniken nach Privatisierung sehr daran interessiert sind Geld zu verdienen war ich mir jedoch nicht sicher, ob dass was man verfügt auch umgesetzt wird. Somit ist es gut, dass es ein Schritt zu mehr Rechtssicherheit ist.

MKir13
@20:20 von harry_up

Unabhängig davon stört mich persönlich die Vokabel “geschäftsmäßig“ in dem Urteil und in den Diskussionen erheblich.
Dafür sollte unbedingt ein neutraler Begriff gefunden werden, um den missverständlichen finanziellen Aspekt aus dem Fokus zu rücken.

Das liegt daran, das viele Menschen den Unterschied zwischen geschäfts- und gewerbsmäßig nicht kennen. Eine geschäftsmäßige Handlung ist schlicht regelmäßig wiederkehrend. Ein Juraprofessor oder Rechtsanwalt im Ruhestand, der regelmäßig kostenlose Rechtsberatungen für sozial Schwache anbietet, handelt geschäftsmäßig, da seine Beratungstätigkeit regelmäßig wiederkehrend erfolgt. Er handelt jedoch nicht gewerbsmäßig, da er diese Beratung kostenlos anbietet, also nicht in der Absicht handelt, aus der Beratung einen Gewinn zu erzielen.

deutlich
andererseits

ja gell, wenn man plötzlich selbst als "reaktionär" in die Ecke gestellt wird, das schmeckt nicht ? Sollten Sie gelegentlich beim Etiketten vergeben auch dran denken. Aber ich meine auch, dass Menschen, die sich bewusst zur Sterbehilfe entscheiden keine "Beratung" durch die üblichen Verdächtigen aus Kirchenkreisen oder Verbänden mit eigenen Interessen, die ihnen das ausreden wollen, brauchen oder wünschen. Das würde nur ein paar Jobs mehr in der Betreuungsindustrie schaffen

MKir13
@21:07 von HorstOttokar

Ehrlich jetzt? "Klammern"? Wenn man sich wünscht, dass der Ehemann, Sohn oder Papa weiterlebt, dann ist das jetzt "klammern"?

Wissen sie, wenn man sich wünscht, dass der Ehemann, Sohn oder Papa weiterlebt, obwohl der Ehemann, Sohn oder Papa sich aus freiem Willen für das Gegenteil entschieden hat, dann ist das "Klammern". Punkt, aus.

Brille
Palliativmedizin

@andererseits 20:17 Uhr
"ich befürchte eher, es zeigt, dass meine Sorge nicht ganz unberechtigt ist, dass Menschen sich nach dem heutigen Urteil eher weniger als mehr mit den Möglichkeiten von Palliativmedizin und Hospizarbeit beschäftigen."
Sehr wahrscheinlich wird ein neues Gesetz, welches den Anforderungen genügt, die das BVerfG für nötig hält, eine vorherige Beratung über Alternativen zur Pflicht machen (und Kriterien enthalten, die es erschweren, Druck auf Erblasser auszuüben - wie im vorigen Thread vielfach befürchtet wurde).
Im Übrigen verstehe ich nicht, warum die langandauernde Sterbebegleitung besser sein soll als deren Verkürzung auf Wunsch des Betroffenen.

P.S.: Ansonsten weiß ich Ihre Beiträge in diesem Forum sehr zu schätzen.