Stephan E. wird abgeführt

Ihre Meinung zu Fall Lübcke: NSU-Opferanwalt vertritt Neonazi

Der Rechtsanwalt Kaplan vertritt als Co-Verteidiger den mutmaßlichen Lübcke-Mörder Stephan E. Kaplan war Vertreter von Nebenklägern im NSU-Prozess und wurde selbst von Rechtsextremen bedroht.

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15 Kommentare

Kommentare

Rumpelstielz
NSU-Opferanwalt vertritt Neonazi

Das Privileg des ordentlichen Anwaltes, einem Beschuldigten zur Seite zu stehen, ohne sich mit dem Täter gemein zu machen - mit welchem Recht allerdings Rechts- wie Links- Extreme Anwälte bedrohen und sich damit methodisch wie moralisch auf die Stufe von Mafiosis stellen, darf gefragt werden - es ist immer schade, das man solche Leute so schlecht zu greifen bekommt einige Jahre Bedenkzeit würden ihnen gut tun.

Icke 1
Ball flach halten

Jeder Angeklagte hat ein Recht auf Rechtsbeistand und jeder Rechtsanwalt entscheidet selbst, ob er ein Mandanten vertritt oder nicht. Wo liegt das Problem?

Mischpoke West
Geld stinkt bekanntlich nicht

Ich frage mich oft, wie es Anwälte fertig bringen, mit Hingabe ihre Mandanten zu verteidigen.
Es werden Kinderschänder von Familienvätern verteidigt, Vergewaltiger von Anwältinnen, usw.
Warum soll das hier anders sein? So ist nunmal der Job.

Superdemokrat
ein Anwalt...

vertritt das Recht...und nicht Personen...er sorgt dafür das gegen seinen Mandanten kein Unrecht geschieht...ungeachtet wer sein Mandant ist...das verstehen viele nicht...

pxslo
Er macht doch nur seinen Job

Ist weiß nicht so recht was ich mit dieser Meldung anfangen soll. Die Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Herr Kaplans Beruf. Er kann sich seine Klienten nicht aussuchen. Genauso wenig kann oder darf ein Arzt seine Patienten nur "nach Sympathie" aussuchen. Er ist als Mediziner verpflichtet jeden zu behandeln, egal ob Otto-Normalo oder Schwerkrimineller.

Eine ganz andere Sache ist aber, warum der Angeklagte und sein "Pegida-Anwalt" sich ausgerechnet an Herrn Kaplan gewandt haben. Hier sollte meiner Meinung nach nachrecherchiert werden. Das ist mir nicht ganz geheuer.

Soldat in schwarz
Nicht für gute Worte

Ein Rechtsanwalt, Organ der Rechtspflege.
Heute verteidigt er einen Nazi oder Mörder,
morgen eine vergewaltigte Frau.
Er arbeitet für Geld und nur für Geld.

TLflow
Pflichtverteidiger

Manche haben es überlesen: Rechtsanwalt Kaplan wurde als Pflichtverteidiger des Angeklagten Stephan E. eingesetzt. Er ist kein Wahlverteidiger, Stephan E. hat ihn sich nicht selbst aktiv ausgesucht und auch nicht sein erster Pflichtverteidiger.

Daran ist auch nichts dubios. Ich finde, es ist eine Meldung wert, weil es auf jeden Fall eine kuriose Wendung ist. Ein ex- NSU-Anwalt vertritt einen Nazi.

dermulla
2 Pflichtverteidiger?

Natürlich hat jeder Angeklagte das Recht auf einen Anwalt. Weshalb aber gleich 2 Pflichtverteidiger aus der Staatskasse bezahlt werden (im Fall Zschäpe waren es derer sogar 3 bzw 4) erschliesst sich jedoch nicht. Auch nicht auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht. Schließlich geht es hier um einen ziemlich klaren Mord. Wenn der Herr mehr als 1 Anwalt benötigt, soll er ihn bitteschön selbst bezahlen. Seine rechten Gesinnungsgenossen sammeln bestimmt auch ganz artig.

firefighter1975
Kein ungewöhnlicher Vorgang ?

Ein Anwalt vertritt die Interessen desjenigen, dessen Mandat er übernommen hat. Und ob er das tun will, kann sich ein Anwalt sehr wohl aussuchen, sofern er nicht vom Gericht selbst als Pflichtverteidiger bestellt wurde.

Dies gilt insbesondere dann, wenn er über einen gewissen "Erfolgsruf" verfügt und bestimmte, gerade auch medial stark verfolgte Fälle geeignet sind, diesen Ruf weiter zu befeuern. Man erinnere sich dabei an "Star"anwälte wie Bossi.

Ein Anwalt als Strafverteidiger mit freiem Mandat ist eben NICHT der Wahrheitsfindung, sondern allein den Interessen seines Mandanten verpflichtet, und es ist dabei ziemlich egal, ob die Allgemeinheit die Entscheidung eines Anwalts, ein angebotenes Mandat zu übernehmen, fragwürdig findet.

So verdient der Mann sein Geld. Das ist das Wesen seines Berufs. Insofern ist dieser Vorgang keineswegs ungewöhnlich.

Polyfoam

Oh, oh, was für einen Strick man mit diesem Anwalt jetzt wohl als nächstes der AfD dreht? Na da fällt ja unseren üblichen Demokratieschützern bestimmt gleich wieder etwas ein. Aber Vorsicht, nicht wieder zu arg übertreiben. Nicht dass dann wieder durch zu viele Ungereimtheiten dann noch weitere Wähler zu Verschwörungstheoretikern werden und dann noch mehr von denen auch noch zur AfD überlaufen. Die Folgen könnten zu weiteren Parlamentssitzen und damit zu immer weiteren Thüringen-Dramen führen.

karwandler
re pxslo

" Die Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Herr Kaplans Beruf. Er kann sich seine Klienten nicht aussuchen."

Doch, kann er. Seine Entscheidung für dieses Mandat kommentiere ich nicht, aber dass es seine Entscheidung ist bleibt Fakt.

YVH
@dermulla um 20:50

"2 Pflichtverteidiger?"

Die Anzahl der Pflichtverteidiger wird auch durch den Umfang des Falles bestimmt. Zudem muss ein rechtsstaatlicher Prozess sichergestellt sein.

Beim NSU ging es um mehrere Taten über viele Jahre, was von einem Verteidiger kaum zu bewältigen gewesen wäre.

Offenbar ist man auch in diesem Fall der Meinung, dass ein weiterer Verteidiger notwendig ist.

Bender Rodriguez

Ein Rechtsanwalt kann verteidigen, wen er will.
Linke, die das nicht glauben können, wundern sich bestimmt nicht, dass es Anwälte gab, die die RAF scherzen zu verteidigen versuchten.
Immerhin die schlimmsten Nachkriegsverbrecher in Deutschland.

Tralafit
Ist ihr Job

Ja und? Anwälte vertreten kriminell beschuldigte Mandanten aller Art und Couleur. Wo ist da der Nachrichtenwert für die Tagesschau? Anwälte sind ja keine Sympathisanten ihrer Klientel.

schutzbefohlener
Wieso das eine Meldung wert ist?

Im Kampf um die ideologische Führung spielen Ideologien eben eine wichtigere Rolle als Handlungen. Das allerdings ist genau das Gegenteil von der vielbeschworenen Toleranz.
Für einen Anwalt, sollte es bei der Frage der Übernahme eines Mandats, nie eine Rolle spielen welche Gesinnung der Mandant hat.