Renate Künast

Ihre Meinung zu Hasspostings gegen Künast: Gericht revidiert Entscheidung

Noch im September hatte ein Gericht üble Hasspostings gegen die Grünen-Politikerin Künast nicht als Rechtsverstöße gewertet - ein Urteil, das für Kritik sorgte. Nun wurde der Beschluss revidiert. Claudia Kornmeier erklärt, warum.

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128 Kommentare

Kommentare

Karl Napf
gut so

aber jetzt soll sie sich auch nicht bemüssigt fühlen, ihrerseits wieder hassposts abzusetzen; wie, kauft nicht beim Shell

Barbarossa 2
Gericht revidiert Entscheidung

Ob rechts, ob links, jeder halbwegs zivilisierte Bürger wird dieser Entscheidung zustimmen.

YVH

Ich beneide nicht die Richter, welche unsere deutschen Gesetze auslegen müssen. Vielleicht sollten wir die Gesetze ändern, denn alle hier genannten Beispiele sind, nach meiner Meinung, Beleidigungen.

Es ist für jeden Menschen möglich seine Meinung zu äussern, ohne jemanden zu beleidigen.

Tiberius20

Auf Grund der inszenierten Empörung sind jetzt 6 von 22 Kommentare als beleidigend bezeichnet worden.
Das halte ich nicht gerade für ein Erfolg, sondern das anerkennen von vielen Beleidigungen aus grünlinker Ecke.

toeff1111
Bote der klucks

Was ist denn an der AFD nicht rechtsradikal?

Account gelöscht
Auch ich finde

die Entscheidung des Gericht richtig. Was da für schlimme Worte gegen Frau Künast gefallen sind,das geht einfach zu weit.

Tiberius20
ach siehe da

Das Urteil hat auch bewiesen, daß ein Plakat mit Aufschrift (Dtl., du) Stück Scheisse beleidigend und strafbar ist. Vielleicht nimmt das jetzt auch Frau Roth zur Kenntnis.

Demokratieschuetzerin2021
Von daher sind diese Daten von diesen Usern herauszugeben

Aus dem Grund sind die Daten von diesen Usern herauszugeben:

1. wegen Fake-News
2. wegen erwiesener Beleidigungen:

https://www.tagesschau.de/inland/kuenast-beleidigung-103.html

Durfte Renate Künast in Kommentaren zu einem Facebook-Post als "Stück Scheisse", "Schlampe", "Drecks Fotze", als "hohle Nuß, die entsorgt gehört" und als "Sondermüll" bezeichnet werden?

Diese Sachen sind eindeutige Beleidigungen (StGB §§ 185, 186 und 187). Und damit sind diese Sachen strafbare Beleidigungen und Verbreitung von Fake-News. Sowas muss sich NIEMAND von solchen Rechtsextremisten bieten lassen.

karwandler
re karl napf

"aber jetzt soll sie sich auch nicht bemüssigt fühlen, ihrerseits wieder hassposts abzusetzen; wie, kauft nicht beim Shell"

Das nennen Sie einen Hasspost?

Ganz lahmer Versuch des Die-aber-auch.

3006

Gerade Frau Künast nimmt kein Blatt vor dem Mund , wenn sie über politische Gegner spricht . Ihre Zwischenrufe bei den Bundesdebatten sind nicht immer von Höflichkeit getragen !

swarnai
Die Würde des Menschen

Ich stimme politisch zwar nicht mit Frau Künast überein. Aber die Würde des Menschen ist unantastbar. Und da hat die erste Instanz wohl einen groben Fehler gemacht.
Wer sagte nochmal, ich bin zwar nicht deiner Meinung aber ich werde alles tun damit du sie sagen kannst. Respekt für die Person und Meinung des anderen sind notwendig für eine Demokratie.

Barde
Laut Tagesschau-Artikel

ist das unsägliche Zitat von Frau Künast durchaus richtig, nur eben ohne Datierung und klare Zuordung zum damaligen Kontext.
Trittin und andere grüne Führungsleute haben in den 80er Jahren ebenso die Straffreiheit für Sex mit Kindern befürwortet "wenn keine Gewalt im Spiel sei".
Ich wünsche mir, dass Frau Künast und andere zumindest jetzt - nach 35 Jahren! - sich für solche Entgleisungen entschuldigen und ihre Aussagen zurücknehmen.
Als damals begeisterter Grün-Anhänger habe ich diese Partei wegen ihrer diffusen Haltung zum Kindesmissbrauch seit Anfang der 80er nicht mehr gewählt.

ex_Bayerndödel
Am 21. Januar 2020 um 19:59 von Demokratieschue...

"Diese Sachen sind eindeutige Beleidigungen (StGB §§ 185, 186 und 187). Und damit sind diese Sachen strafbare Beleidigungen und Verbreitung von Fake-News. Sowas muss sich NIEMAND von solchen Rechtsextremisten bieten lassen."

Nun, aber Beleidigungen, welche als Satire verkauft werden, sind in Ordnung, weil sie nicht von Rechtsradikalen kommen?
In meinen Augen sollte dabei kein Unterschied gemacht werden!

Hrdlicka
Aufatmen

Man ist geneigt, wieder Vertrauen in die Gerichte aufzubauen...
Kritik muss sich jeder gefallen lassen. Beleidigungen nicht.
Dies gilt für alle, immer und überall.
Ich wünsche allen einen guten Abend

rareri
20:00 von swarnai

Ich stimme politisch zwar nicht mit Frau Künast überein.

Auch ich nicht!

Aber die Würde des Menschen ist unantastbar.

Das ist doch auch nur auf Papier geschriebenes Papperlappapp. Hat denn ein Massenmörder eine Menschenwürde?!

Und da hat die erste Instanz wohl einen groben Fehler gemacht.

Einen groben Fehler? Das war in meinen Augen Willkür. Vielleicht mochte der Richter Kühnast nicht oder vielleicht ist der Richter nicht ein Anhänger der Grünen?! Die Ausdrücke, die gegen Fr. Kühnast verwendet wurden, sind mehr als Kraftausdrücke; das ist eine Beleidigung pur.
Ich hätte gerne gewusst, was der Richter gemacht hätte, wenn man ihn so betitelt hätte.

karwandler
re 3006

"Gerade Frau Künast nimmt kein Blatt vor dem Mund , wenn sie über politische Gegner spricht . Ihre Zwischenrufe bei den Bundesdebatten sind nicht immer von Höflichkeit getragen !"

Es geht nicht um Höflichkeit, sondern um Beleidigung. Ein Tatbestand des Strafrechts.

Und wenn sich einer im Bundestag durch ihren Zwischenruf beleidigt fühlt, kann er Anzeige erstatten. Wenn nicht, wird er/sie wohl wissen, warum nicht.

Demokratieschuetzerin2021
@ ex_Bayerndödel (20:04): bei Böhmermann war Satire bekannt

@ ex_Bayerndödel

Nun, aber Beleidigungen, welche als Satire verkauft werden, sind in Ordnung, weil sie nicht von Rechtsradikalen kommen?

wenn Sie damit auf den Fall Böhmermann anspielen, dann war auf den ersten Blick fuer jedermann erkennbar dass es Satire war weil jeder wusste, dass diese Sendung eine Satire-Sendung ist! Das ist der Unterschied dabei.

karwandler
re tiberius20

"ach siehe da

Das Urteil hat auch bewiesen, daß ein Plakat mit Aufschrift (Dtl., du) Stück Scheisse beleidigend und strafbar ist."

Das Urteil hat nur das bewiesen, was Gegenstand des Urteils ist.

Whataboutism aus der rechten Ecke zeigt nur Frustration.

Silverfuxx
Absurd

Das Gericht hat die Entscheidung also nur revidiert (oder neu bewertet), weil die Beleidigungen in einem bestimmten Kontext gepostet worden sind ?
Also weil der Inhaber des Accounts eine Vorgeschichte hat ?

Das heißt doch, unter einem `neutralen´ Account wären exakt die gleichen Beleidigungen weiterhin keine gewesen, oder ?

Das ist völlig absurd, willkürlich und kann im Grunde nicht wirklich `Recht´ sein.
Dieses Gericht müsste mal von irgendwem überprüft werden.

harry_up
@ Karl Napf, um 19:38

“Kauft nicht beim Shell“ ist in Ihren Augen ein Hasspost??

Davon hatte ich bislang eine gänzlich andere Vorstellung.
Aber Ihr Humor ist ja zuweilen etwas schwieriger zu erkennen...

karwandler
re barde

"Als damals begeisterter Grün-Anhänger habe ich diese Partei wegen ihrer diffusen Haltung zum Kindesmissbrauch seit Anfang der 80er nicht mehr gewählt."

Chronologisch bemerkenswert. Diese Partei wurde im Januar 1980 gegründet. Da muss das von begeisterter Anhänger bis nicht mehr gewählt ganz fix gegangen sein.

make sense
@Barbarossa 2

>>Ob rechts, ob links, jeder halbwegs zivilisierte Bürger wird dieser Entscheidung zustimmen.<<

Ach ja? Man muss nur prominent.
Dann werden Gerichtsbeschlüsse revidiert.

Die Titulierungen auf Facebook gehen sicherlich zu weit, einverstanden. Aber Sex mit Kindern 'ohne Gewalt' ? Nur ein Missverstaendnis? Sicherlich nicht zivilisiert.

Anna-Elisabeth
Ahnungslose Richter?

*Neu war für das Gericht auch, dass der Betreiber der Facebook-Seite seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet und "in vielen Presse- und TV-Beiträgen als Prototyp der deutschen 'Fake-News' Szene beschrieben" werde.
Zudem sei dem Gericht inzwischen durch ein anderes Verfahren bekannt geworden, dass der Mann "öffentlich Hetze gegen Personen des liberalen bis linken politischen Lagers" betreibe, unter anderem auf einem eigenen Blog. All das rückt die Facebook-Kommentare aus Sicht des Gerichts nun in ein anderes Licht.*

Was zerren und zaubern die denn jetzt für Geschichten hervor um ihr unterirdisches Urteil zu rechtfertigen? Kann ein Gericht Urteile mit Ahnungslosikeit entschudigen?

Ist Hetze, Beleidigung etc. jetzt ein Frage des 'Lichteinfalls' und ändert sich an meinen Aussagen inhaltlich irgendetwas, wenn ich schön öfter andere beleidigt habe oder andere Verfahren bekannt werden?
Dämliche Begründung für die Abkehr von einem dämlichen Urteil.

Googol

Wenn im Iran die Menschen ihre Politiker beleidigen ist es Freiheit..
Wenn in USA der US-Präsidenten beleidigt wird ist es okay..

Aber Grüne Politiker beleidigen ist strafbar!

eine_anmerkung
Unterirdische Wortwahl

Auch wenn Frau Künast eine Grüne mit manchmal abnormen Ansichten ist die unser Rechtsstaat aushalten muss, ist Sie doch in erster Linie ein Mensch. Und da gehört sich eine solch unterirdische Wortwahl meiner Meinung nach nicht? Antipartien können auch sachlich bekundet und ausgetragen werden.

Demokratieschuetzerin2021
@ 3006 (20:00): oder was ist diese aktuelle Verurteilung???

@ 3006

Oder was ist diese aktuelle Verurteilung aus 2020???

https://tinyurl.com/t9ftn6v
NDR: AfD-Politiker wegen Volksverhetzung verurteilt (Stand: 13.01.2020 14:52 Uhr)

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat ein Urteil wegen Volksverhetzung gegen den Vorsitzenden des AfD-Kreisverbandes Salzgitter bestätigt. Der Angeklagte hatte von Mai bis Oktober 2017 auf seiner Facebook-Seite ein Gedicht gepostet, das Asylbewerber in einer "verächtlich machenden Weise herabwürdigte", wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Amtsgericht Salzgitter hatte den Kommunalpolitiker zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, die es zur Bewährung ausgesetzt hat. Mit dem Beschluss vom Freitag (10. Januar) bestätigte das OLG dieses Urteil. Weder die dagegen eingelegte Berufung zum Landgericht Braunschweig noch die Revision zum OLG hatten Erfolg. "Damit ist das Urteil rechtskräftig", sagte eine OLG-Sprecherin.

So viel dazu... *breit grins*

LifeGoesOn
Was sich demokratische* Politiker ...

... heutzutage alles gefallen lassen müssen, ist in dieser Form einfach nicht mehr hinnehmbar.

Von daher war das damalige Urteil in der Form auch nicht hinnehmbar und ein völlig falsches Signal. Die jetzige teilweise vorhandene Anpassung und Korrektur halte ich persönlich noch für zu gering.

Natürlich müssen Politiker auch Kritik akzeptieren, jedoch sollte diese dennoch sachlich bleiben und nicht in eine persönlich beleidigende Weise abgleiten.

*hiervon schließe ich Politiker der ausdrücklich AfD aus, denn diese sind in vielen Fällen bereits gerichtlich bestätigt rechtsradikal und demokratiefeindlich. Natürlich sollten auch hier -der Sache angepasst- sachliche Kritik und Maßnahmen ergriffen werden.

Anna-Elisabeth
@19:59 von Demokratieschue...

"Sowas muss sich NIEMAND von solchen Rechtsextremisten bieten lassen."

Darf ich korrigieren?

Sowas muss sich NIEMAND von NIEMANDEM bieten lassen!

eine_anmerkung
um 19:56 von toeff1111

>>"Was ist denn an der AFD nicht rechtsradikal?"<<

Der weitaus überwiegende Teil der konservativen Wählerschaft wie meiner Einer zum Beispiel. Gegenfrage? Sind alle Grünen pädophil? Wohl nicht. Ich mag nicht solche Pauschalisierungen wie die von Ihnen genannte. Sind Sie ein Rassist?

berelsbub

Da kann es keine zwei Meinungen geben. Die revidierte Entscheidung vom Gericht ist richtig und nachvollziehbar

Icke 1
Gutes Urteil

Ich finde dieses Urteil gut. Es kann nicht sin, dass Menschen öffentlich im Netz beleidigt werden dürfen. Ich denke, bei manchen war die Erziehung kostenfrei, bei einigen umsonst!

uwtra
Sehr gut...

...auch ich stimme nicht in vielen Punkten mit Frau Künast überein aber niemand sollte solche Hetztriaden über sich ergehen lassen müssen.

Ich hoffe sehr, dass diese Hetzer aus Ihrer Anonymität herausgeholt und vor Gericht gestellt werden, gerne auch in der Öffentlichkeit, damit man mal sieht, was für Menschen das sind.

Bravo Frau Künast, machen sie weiter so. Das Landgericht war leider zu feige um eine 180 Grad Wende zu vollziehen. Da ging es wohl um den "Schutz" der eigenen Richter die so fehlgeurteilt haben.

Das Berliner Kammergericht wird das jetzt richtig stellen. Die Hetzer können sich schon mal warm anziehen.

deutlich
Nachvollziehbar und richtig

weder muss sich Frau Künast auf Facebook so drastisch beleidigen lassen noch andere Politiker im Fernsehen, auch nicht Frau Weidel! Auch hier sollte man nicht , wie leider mittlerweile üblich, zweierlei Maß anlegen!

eine_anmerkung
um 20:17 von karwandler

>>"Chronologisch bemerkenswert. Diese Partei wurde im Januar 1980 gegründet. Da muss das von begeisterter Anhänger bis nicht mehr gewählt ganz fix gegangen sein."<<

Chronologisch nicht ganz richtig wie Sie bemerken. Sachlich und inhaltlich aber nach wie vor verabscheuungswürdig (pädophile Ader der Grünen) finde ich und das wiegt schwerer.

Demokratieschuetzerin2021
@ make sence (20:17): Frau Kuenast hat nur was ergänzt!

@ make sence

Die Titulierungen auf Facebook gehen sicherlich zu weit, einverstanden.

exakt! Und dass hier hat Frau Kuenast nie gesagt:

Aber Sex mit Kindern 'ohne Gewalt' ? Nur ein Missverstaendnis? Sicherlich nicht zivilisiert.

siehe hier:

https://tinyurl.com/vp8r8bx
NOZ: Grünen-Politikerin Künast erringt Erfolg gegen Facebook-Nutzer (06.12.2019, 17:47 Uhr)

Zitat sei falsche Tatsachenbehauptung

Bereits im Mai 2019 hatte das Frankfurter Landgericht dem Mann untersagt, durch den Facebook-Eintrag den Eindruck zu erwecken, Künast habe die Äußerung getätigt. Gegen diesen Beschluss legte er Widerspruch ein. Das Landgericht wies diesen Widerspruch am Donnerstag ab.

Frau Kuenast hat lediglich den Antragstitel ergänzt der von der CDU falsch verkuerzt war und mehr nicht. Und klar ist auch, dass dieser Antrag nie eine Mehrheit bekommen hätte. Von daher war das völlig aus dem Kontext gerissen!

karwandler
re rareri

"Das ist doch auch nur auf Papier geschriebenes Papperlappapp. Hat denn ein Massenmörder eine Menschenwürde?!"

Ja, hat er. Wäre aber Zeitverschwendung, es Ihnen vermitteln zu wollen.

Boris.1945
20:17 von karwandler

re barde

"Als damals begeisterter Grün-Anhänger habe ich diese Partei wegen ihrer diffusen Haltung zum Kindesmissbrauch seit Anfang der 80er nicht mehr gewählt."

Chronologisch bemerkenswert. Diese Partei wurde im Januar 1980 gegründet. Da muss das von begeisterter Anhänger bis nicht mehr gewählt ganz fix gegangen sein.
////
*
*
Mitte März 1979 gründete sich in Frankfurt eine "Sonstige Politische Vereinigung" und nannte sich "Die Grünen". "Sie waren alle kleine Missionare, viele Egozentriker, Spinner und Blödmänner" - so beschreibt es einer, der dabei war.
**
*
Quelle:
https://www.spiegel.de/geschichte/die-gruenen-sind-40-wie-die-partei-19…
*
Aber:
*
In dieser Debatte wurden im Wesentlichen Vorgänge und Texte der Pädophilie-Debatte der 1970er und 1980er Jahre thematisiert, die in den 1980er Jahren bereits Gegenstand der Presseberichterstattung waren.
*
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4dophilie-Debatte_(B%C3%BCndnis_90/…

make sense
@swarnai

>> Aber die Würde des Menschen ist unantastbar. <<

Voll eiverstanden. Gilt auch fuer Fr. Kuenast. Gilt auch und vor allem fuer schutzlose Kinder.

3006
re von karwandler

..... Sind nicht immer von Höflichkeit getragen ....

Es sind teilweise massive Beleidigungen

karwandler
re deutlich

"weder muss sich Frau Künast auf Facebook so drastisch beleidigen lassen noch andere Politiker im Fernsehen, auch nicht Frau Weidel!"

Da hätte ich jetzt gern mal Beispiele, wie Frau Weidel im Fernsehen mit dem gleichen Kaliber beleidigt wurde.

Anna-Elisabeth
@19:55 von YVH

"Ich beneide nicht die Richter, welche unsere deutschen Gesetze auslegen müssen. Vielleicht sollten wir die Gesetze ändern, denn alle hier genannten Beispiele sind, nach meiner Meinung, Beleidigungen."

In diesem Fall sind nicht die Gesetzte das Problem, sondern die Richter, denen offensichtlich jedes Gespür für Anstand abhanden gekommen ist. Eben so schlimm ist, dass zumindest bei mir der Eindruck enstanden ist, dass man sich hier von persönlicher Antipathie gegenüber der Klägerin hat leiten lassen.
Dumm nur, dass Richter ihre 'Ausrutscher' nicht nachträglich als Satire verkaufen können.

harry_up
@ YVH, um 19:55

“Ich beneide nicht die Richter, welche unsere deutschen Gesetze auslegen müssen.“

Das brauchen Sie auch nicht, denn das ist der Job, den sich diese Damen und Herren mit Prädikatsexamen selbst ausgesucht haben.

Dass Sie die zitierten Äußerungen als bloße Meinungsäußerung empfinden, ist zwar für meine Begriffe befremdlich, spielt aber gottseidank keine Rolle.
(Wie laufen bloß Gespräche bei Ihnen im Freundes- oder Familienkreis so ab?)

Aus meiner Sicht hatte das Gericht bei seiner Erstentscheidung schlicht nachlässig recherchiert, sonst wären Dinge, die auf einmal eine Rolle bei der neuen Entscheidung spielen, auffallen müssen.
Ich hoffe, dass Frau Künast - und ich bin wahrhaftig kein Fan von ihr - weiterhin Erfolg bei der Revision haben wird.

Karl Napf
20:17 von harry_up

mit diesem aufrauf hat künast damals die deutsche Shell fast in den ruin getrieben . zur info ging um die ölplattform

Boris.1945
20:13 von karwandler

re tiberius20

"ach siehe da

Das Urteil hat auch bewiesen, daß ein Plakat mit Aufschrift (Dtl., du) Stück Scheisse beleidigend und strafbar ist."

Das Urteil hat nur das bewiesen, was Gegenstand des Urteils ist.

Whataboutism aus der rechten Ecke zeigt nur Frustration.
////
*
*
Aber 6 von 22 beanstandeten Bezeichnungen, sind ein hervorragender Erfolg für die Meinungsführerschaft?

deutlich
karwandler 20.37

in mehreren "Satiresendungen" wurde sie als "Nazi-Schlampe" tituliert. Nicht mein Humor!

Boris.1945
20:33 von 3006

re von karwandler

..... Sind nicht immer von Höflichkeit getragen ....

Es sind teilweise massive Beleidigungen
////
*
*
Aber vom Gericht sind nur 6 von 22 Frau Künast nicht genehmen Bezeichnungen derart eingestuft worden.
*
Somit sollten also gerichtlich festgestellt, 16 zulässige Bemerkungen unterdrückt werden?

harry_up
@ Tiberius20, um 19:58

Aber Sie sehen den gar nicht so kleinen Unterschied schon, oder?

Karl Napf
20:33 von 3006

dieser aussage schliesse ich mich vollumfänglich an. leider wird mir diese klarheit hier nicht erlaubt

harry_up
@ Karl Napf, um 20:39

re 20:17 von harry_up

Ich suche vergeblich nach einer Verbindung oder Vergleichbarem zwischen dem Urteil und dem, was Shell betrifft.

Magfrad
@3006 20:00

Dies hat nichts mit diesem Fall hier zu tun. Was sollen diese Vergleiche? Offensichtlich vertragen Sie und andere nicht, dass es endlich den Menschen an den Kragen geht die glauben das Internet für ihren eigenen ideologischen Hasszug zu benutzen! Man sollte die Urheber der Hasspostings gegen Frau Künast ermitteln und deren Namen für alle öffentlich sichtbar machen. Der einzige Weg diese Hassprediger aus dem Internet zu stoppen ist ihre wahre Identität preiszugeben, damit die sich nicht mehr verstecken können! Es kann nicht sein, dass diese Menschen die meinen Menschen im Internet zu mobben, zu beleidigen, zu dissen sich in der Anonymität verstecken können!

harry_up
@ Silverfuxx, um 20:13

Da kann man Ihnen nur Recht geben!
Die “Vorarbeit“ des Gerichts war aus meiner Sicht einfach zu oberfächlich, um nicht zu sagen: schlampig.

Magfrad
@Barbarossa 2 19:48

Wir sehen ja in diesem Forum an den Kommentaren wer dieser Entscheidung nicht zustimmt. Rummeckern tun die Unterstützer der AfD und dies sagt auch verdammt viel über diese Partei und das zivilisierte Benehmen ihrer Anhänger aus!

karwandler
re karl napf

"20:17 von harry_up

mit diesem aufrauf hat künast damals die deutsche Shell fast in den ruin getrieben . zur info ging um die ölplattform"

So ein Quatsch - fast in den Ruin. Und selbst dann wäre ein Boykottaufruf gegen eine Umweltsau kein Hasspost. Nicht mal eine kleine Beleidigung.

Demokratieschuetzerin2021
@ Karl Napf (20:39): Woher haben Sie diesen Unsinn??

@ Karl Napf

Woher haben Sie diesen Unsinn??

mit diesem aufrauf hat künast damals die deutsche Shell fast in den ruin getrieben . zur info ging um die ölplattform

Bitte mal Quellenangabe. Danke.

harry_up
@ Anna-Elisabeth, um 20:17

Danke, Sie sprechen mir sowas von aus der Seele!
Ähnlich habe ich mich auch geäußert - aber nicht mit so schönen Worten... :-).

Reinhard Schellenberg
Demokratieschue..... .... so

Demokratieschue.....
.... so kann man sich die Unwahrheit auch zur Wahrheit erklären. Böhmermann macht keine Satire , der pöbelt dumm rum.

Boris.1945
19:48 von Barbarossa 2

Gericht revidiert Entscheidung

Ob rechts, ob links, jeder halbwegs zivilisierte Bürger wird dieser Entscheidung zustimmen.
///
*
*
Richtig, revidiert bei 6 von 22 beklagten Äusserungen?

Anna-Elisabeth
@19:58 von schiebaer45

"Was da für schlimme Worte gegen Frau Künast gefallen sind,das geht einfach zu weit."

So ist es. Dieser unsägliche erste Richterspruch hätte dazu beigetragen, dass dieser Gossenjargon auch unsere ganze normale (schöne) Sprache verschmutzt und dieses Vokablar auch noch für angemessene Alltagssprache gehalten wird.

Account gelöscht
20:02 von Barde

Auch ich war mal ein Grün Wähler,aber das mit dem Sex mit Kindern , da habe ich als Vater zweier Töchter kein Verständnis mehr für die Grünen.Und das sitzt tief und die bekommen meine Stimme nie.

Karl Napf
20:55 von Magfrad

ein wenig wissen und benehmen würde ihnen guttun

harry_up
@ deutlich, um 20:45

re karwandler 20:37

Obwohl ich aus naheliegendem Grund höchst selten mit Ihnen übereinstimme:
Hier gebe ich Ihnen, wenn das so war, Recht. Leider kann man mit der Überschrift “Satire“ ja so manchen Tritt unter die Gürtellinie rechtfertigen.

Adeo60
@googol, 20:17 Uhr - Beleidigungen verdienen keinen Schutz

Es ist wohl eher so, dass der US-Präsident andere beleidigt, so z.B. Frauen, die er zur Sache degradiert, indem er sich das Recht anmaßt, ihnen zwischen die Beine fassen zu dürfen. Im übrigen dürfte klar sein, dass die streitgegenständlichen Beschimpfungen in hohem Maße ehrverletzenden Inhalt haben und somit selbstverständlich strafbewehrt sind - ganz gleich, ob die Äußerungen nun von rechts- oder linksextremen Personen getätigt werden. In Deutschland hat eine verbale Verrohung Einzug gehalten, die noch vor wenigen Jahren undenkbar schien.

Boris.1945
21:06 von Anna-Elisabeth

@19:58 von schiebaer45

"Was da für schlimme Worte gegen Frau Künast gefallen sind,das geht einfach zu weit."

So ist es. Dieser unsägliche erste Richterspruch hätte dazu beigetragen, dass dieser Gossenjargon auch unsere ganze normale (schöne) Sprache verschmutzt und dieses Vokablar auch noch für angemessene Alltagssprache gehalten wird.
///
*
*
Richtig , aber auch "Scheiß Deutschland oder Deutschland verrecke" sollte verboten werden?
*
Und gegenüber dem ersten Richterspruch sind 16 Bemerkungen augenscheinlich weiter erlaubt, weil nicht unlogisch?

Barde
Lieber Karwandler,

wenn Sie es genau wissen wollen: Ich habe die Grünen seit 1983 nicht mehr gewählt, nachdem nicht nur einzelne Abgeordente, sondern mehrere Landesverbände und auch das Grundsatzprogramm der Partei die Straffreiheit für einvernehmlichen Sex mit Kindern gefordert haben!
Es ärgert mich im Nachhinein, dass ich als junger Erwachsener bis dahin so uninformiert war, Befürworter von Pädophilie zu wählen.

Für mich als engagiertes BUND-Mitglied hätten die Grünen sonst ganz gut gepasst.
Und anstatt kleinkariert zu kommentieren wäre es vielleicht angemessen, dass man nicht nur die unsäglichen Beschimpfungen von Frau Künast kritisiert, sondern ebenso auch die Duldung von KIndesmissbracuh.

Sisyphos3
21:16 von Boris.1945 21:06

21:16 von Boris.1945
21:06 von Anna-Elisabeth
@19:58 von schiebaer45

Richtig , aber auch "Scheiß Deutschland oder Deutschland verrecke" sollte verboten werden?
.
allerdings das sollte auch verboten werden !
wäre es gegen andere Nationen gerichtet wäre es "Volksverhetzung" so nur Beleidigung - und das nicht mal

Demokratieschuetzerin2021
@ Reinhard Schell (21:03): hier was zu dieser Satire-Sendung

@ Reinhard Schell

.... so kann man sich die Unwahrheit auch zur Wahrheit erklären. Böhmermann macht keine Satire , der pöbelt dumm rum.

Nein das tut er nicht. Hier mal zur Satire-Sendung von Böhmermann:

https://de.wikipedia.org/wiki/Neo_Magazin_Royale

Das Neo Magazin Royale war eine von Jan Böhmermann moderierte satirische Late-Night-Show, die in Köln-Ehrenfeld produziert und zwischen dem 31. Oktober 2013 und 12. Dezember 2019 wöchentlich auf ZDFneo ausgestrahlt sowie in der ZDFmediathek bereits vorab zum Abruf bereitgestellt wurde. Den Namenszusatz Royale trug die Sendung seit dem 5. Februar 2015. Außerdem wurde die Show seitdem in einem größeren Studio produziert und Böhmermann von einer Liveband unterstützt. Des Weiteren wiederholte das ZDF seit der Umbenennung die aktuelle Folge in der Freitagnacht.

oder hier:

https://www.zdf.de/comedy/neo-magazin-mit-jan-boehmermann

Traurig dass es vorbei ist, weil er vergrault wurde.

Demokratieschuetzerin2021
@ Barde (21:18): ob die das wirklich wollten?? Es wäre Populismu

@ Barde

wenn Sie es genau wissen wollen: Ich habe die Grünen seit 1983 nicht mehr gewählt, nachdem nicht nur einzelne Abgeordente, sondern mehrere Landesverbände und auch das Grundsatzprogramm der Partei die Straffreiheit für einvernehmlichen Sex mit Kindern gefordert haben!

Also ob die das wirklich gewollt haben, bin ich mir nicht so sicher. Aber es wäre Populismus von den Gruenen gewesen. Damit haben Sie recht. Da kann es keine Legalisierung geben. Was aber stimmt ist, dass dieses Pädophilie-Gesetz mit viel zu heißer Nadel gestrickt ist und Eltern falsch kriminalisiert wenn die ihre Kinder anfassen.

Dieses Gesetz gehört nachgebessert. Denn die Frage ist: was bitte ist sexuelle Handlung an Kindern??

Außerdem: ob die das heute noch wollen wuerden:

Es ärgert mich im Nachhinein, dass ich als junger Erwachsener bis dahin so uninformiert war, Befürworter von Pädophilie zu wählen.

glaube ich nicht.

karwandler
re barde

"Und anstatt kleinkariert zu kommentieren wäre es vielleicht angemessen, dass man nicht nur die unsäglichen Beschimpfungen von Frau Künast kritisiert, sondern ebenso auch die Duldung von KIndesmissbracuh."

Dass jemand vor 40 Jahren den Sex mit Kindern dulden oder den Sex zwischen Männern verbieten wollte ist heute sowas von Banane, sofern nicht aus irgendeinem Grund ein historischer Rückblick darauf gerade das Thema wäre.

Demokratieschuetzerin2021
@ Boris.1945 (21:16): Ja das sollte in der Tat verboten werden

@ Boris.1945

Ja, dass hier sollte in der Tat verboten werden:

Richtig , aber auch "Scheiß Deutschland oder Deutschland verrecke" sollte verboten werden?

Weil sowas vorsätzliche Rufschädigung gegen unser Land ist sowie rechtsextremes Gedankengut aus der NPD!! Und warum bitte soll Deutschland verrecken?? Außerdem geht auch die Wortwahl schon ueberhaupt nicht.

Und gegenüber dem ersten Richterspruch sind 16 Bemerkungen augenscheinlich weiter erlaubt, weil nicht unlogisch?

Das ist noch gar nicht sicher. Es kann sein, dass das Kammergericht auch die noch verbietet, was gut so wäre.

Magfrad
@Googol 20:17

Wieder der Versuch der Opferinszenierung. Warum haben Sie sowas nötig? Wenn im Iran Menschen ihre Politiker beleidigen, dann ist dies genauso eine Beleidigung. Wo werden Trumps Ausfällen denn als "ok" bezeichnet? Höchstens bei Breitbart, Fox oder bei seinen radikalen Anhängern. Typen wie Trump sind der Grund für den Hass der sich im Internet entwickelt hat. Sie haben es geschafft ihre Anhänger so anzustacheln, dass diese vor nichts und niemand zurückschrecken und bei der AfD ist es leider genauso. Man muss nur bei Facebook richtig Posts durchlesen und analysieren, dann wird es einem sehr deutlich!

Demokratieschuetzerin2021
@ Sisyphos3 (21:21): Es ist Volksverhetzung

@ Sispyhos3

wäre es gegen andere Nationen gerichtet wäre es "Volksverhetzung" so nur Beleidigung - und das nicht mal

Es ist Volksverhetzung, weil diese Begriffe rechtsextremes Gedankengut von Nazis (NPD, Dritter Weg, DVU und CO) sind und nochdazu Rufschädigung gegen unser Land sind. Auch die Wortwahl schon geht gar nicht und mich wuerde mal interessieren warum Deutschland "verrecken" soll??? Was denken sich solche User eigentlich dabei??

Und von daher haben Sie mit dem hier recht:

allerdings das sollte auch verboten werden !

korrekt!!

Anna-Elisabeth
@21:18 von Barde

Lieber Karwandler,

"Für mich als engagiertes BUND-Mitglied hätten die Grünen sonst ganz gut gepasst.
Und anstatt kleinkariert zu kommentieren wäre es vielleicht angemessen, dass man nicht nur die unsäglichen Beschimpfungen von Frau Künast kritisiert, sondern ebenso auch die Duldung von KIndesmissbracuh."

Es geht hier aber um die Beschimpfungen gegen Frau Künast.
Unterschwellig unterstellen Sie hier, dass jemand der nicht gleichzeitig die Verfehlungen von Frau Künast und anderen verurteilt, diese rechtfertigt. Das finde ich unanständig.

Demokratieschuetzerin2021
@ Anna-Elisabeth (21:06): völlig korrekt

hi Anna-Elisabeth

Dieser unsägliche erste Richterspruch hätte dazu beigetragen, dass dieser Gossenjargon auch unsere ganze normale (schöne) Sprache verschmutzt und dieses Vokablar auch noch für angemessene Alltagssprache gehalten wird.

völlig korrekt! Genauso ist es. Deswegen sage ich: wehret den Anfängen und deswegen gehört solche Gossensprache verboten und solches rechtsextremes Gedankengut ebenfalls. Denn ich wuesste mal gerne, warum Deutschland "verrecken" soll?? Ich lese dazu keinerlei Begruendung.

Boris.1945
21:38 von Demokratieschue...

@ Boris.1945 (21:16): Ja das sollte in der Tat verboten werden

@ Boris.1945

Ja, dass hier sollte in der Tat verboten werden:

Richtig , aber auch "Scheiß Deutschland oder Deutschland verrecke" sollte verboten werden?

Weil sowas vorsätzliche Rufschädigung gegen unser Land ist sowie rechtsextremes Gedankengut aus der NPD!! Und warum bitte soll Deutschland verrecken?? Außerdem geht auch die Wortwahl schon ueberhaupt nicht.

Und gegenüber dem ersten Richterspruch sind 16 Bemerkungen augenscheinlich weiter erlaubt, weil nicht unlogisch?

Das ist noch gar nicht sicher. Es kann sein, dass das Kammergericht auch die noch verbietet, was gut so wäre.
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Sollte es Ihnen wirklich entgangen sein, das grüne Führungsmitglieder einer Demonstration mit diesem Motto beiwohnten?

harry_up
@ Demokratieschue, um 21:26

Obwohl OT:

Sie mögen sich für die Sendung dieses Herrn noch so sehr in die Kurve legen:

Ich weine weder ihm noch seiner Sendung die kleinste Träne nach.