Ihre Meinung zu Karlsruhe stärkt "Recht auf Vergessen" im Internet
Auch bei schweren Straftaten hat ein Täter ein "Recht auf Vergessen" im Internet. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Es gab der Beschwerde eines 1982 wegen Mordes verurteilten Mannes statt.
Auch Straftaten und deren Täter sind Teil der Zeitgeschichte - zumindest dann, wenn identifizierende Berichterstattung ursprünglich statthaft war. Dieses Urteil begründet nachgerade ein Recht auf Geschichtsumschreibung.
Erlischt dieses Recht wenigstens mit dem Tod des Täters? Wobei der Nutzen begrenzt wäre, denn kaum jemand dürfte regelmäßig nachprüfen, welche Täter inzwischen verstorben sind und welche Berichte man daher wieder freischalten darf.