Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Ihre Meinung zu Karlsruhe stärkt "Recht auf Vergessen" im Internet

Auch bei schweren Straftaten hat ein Täter ein "Recht auf Vergessen" im Internet. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Es gab der Beschwerde eines 1982 wegen Mordes verurteilten Mannes statt.

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9 Kommentare

Kommentare

micmul
Zweifelhaftes Urteil

Auch Straftaten und deren Täter sind Teil der Zeitgeschichte - zumindest dann, wenn identifizierende Berichterstattung ursprünglich statthaft war. Dieses Urteil begründet nachgerade ein Recht auf Geschichtsumschreibung.

Erlischt dieses Recht wenigstens mit dem Tod des Täters? Wobei der Nutzen begrenzt wäre, denn kaum jemand dürfte regelmäßig nachprüfen, welche Täter inzwischen verstorben sind und welche Berichte man daher wieder freischalten darf.

Demokratieschuetzerin2021
Frage zu dem Fall aus 1982: ab wann verjährt Mord dann??

Die Frage zu diesem Mordfall aus 1982 ist, ab wann Mord verjährt:

https://www.tagesschau.de/inland/bundesverfassungsgericht-205.html

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte eines Mörders, der namentlich in den Medien genannt wurde, gestärkt. Der Erste Senat gab einer Verfassungsbeschwerde des 1982 wegen Mordes verurteilten Mannes gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs statt.

Was allerdings zutreffend ist, ist dass die Tat in vier Wochen schon bald 38 Jahre her ist. Und da ist die Frage wie lange - vom Zeitraum her - dann sowas mit solchen Suchergebnissen zulässig ist. Da hätte ich mir mehr Klarheit gewuenscht.

Aber im Fall mit dem Interview gegen das Oberlandesgericht Celle bin ich anderer Meinung als das Bundesverfassungsgericht. Denn dieser Artikel ist 10 Jahre alt und damit nicht mehr aktuell sondern schon alt.

Didib57

Eine zweite Chance hat jeder Mensch nach Verbüßung seiner Tat verdient. Vorausgesetzt es geht von ihm keine Gefahr aus. Wäre auch gut wenn über Privatpersonen Netzinhalte ohne Zustimmung gelöscht würden. Anscheinend reichen die bisherigen Datenschutzbestimmungen nicht aus.

Emil66
Komisch!

Alles was ich bis jetzt hörte über daten im WWW, sei es im TV, bei Bekannten, oder sonst wo, war "einmal im Netz immer im Netz".
Der Beschluss ist ja ganz nett, aber haben die Richter auch gesagt wie das umgesetzt werden soll oder kann?

Daniel Groß
Wahnsinn

Willkommen in Deutschland. Man erschießt 2 Menschen, veletzt einen dritten, kommt nach 21 Jahren frei und hat jetzt sogar das Recht auf Vergessen.

Das passt zu Urteilen über Morde im Alkoholrausch, bei denen die Probanten aufgrund von Alkohleinfluss freigesprochen werden.

Was hat denn solch ein Urteil für eine Signalwirkung? Jedenfalls eine ganz fatale. Man bekommt den Eindruck, der Rechtsstaat möchte sich in vielen Fällen Unrecht nicht eingestehen.

karwandler
re micmul

"Auch Straftaten und deren Täter sind Teil der Zeitgeschichte - zumindest dann, wenn identifizierende Berichterstattung ursprünglich statthaft war. Dieses Urteil begründet nachgerade ein Recht auf Geschichtsumschreibung."

Unsinn. Es bleibt ja bei Straftaten und Tätern. Nur die Täter eben anonymisiert.

Account gelöscht
um 11:10 von Demokratieschue...

"Denn dieser Artikel ist 10 Jahre alt und damit nicht mehr aktuell sondern schon alt."

Hä? Etwas kann alt sein, jedoch auch immer noch aktuell! Z. B. sind unsere Gesetze zum Teil schon sehr alt (BGB in Teilen noch aus der Kaiserzeit), jedoch immer noch aktuell. Umgekehrt kann ich heute ein Auto neu ausgeliefert bekommen, dass einen Tag später durch eine neue Modellreihe abgelöst wird. Damit ist mein Auto nicht mehr das aktuelle Modell, jedoch auch nicht alt!

Mord verjährt nie! Jedoch ist unser Strafrecht nicht auf eine reine Bestrafung ausgelegt, die keine Zweck erfüllen soll, sondern Sie dient vor allem auch der Rückführung des Straftäters in die Gesellschaft in Form von Reue, Erziehung, Bildung, Abschreckung usw. Und daher muss man auch einem Mörder nach Verbüßung seiner Strafe das Recht auf Wiedereingliederung ermöglichen, was hier aber nicht wirklich gegeben ist, wenn dem Täter durch Vorurteile usw. weiterhin der Weg versperrt bleibt!

BotschafterSarek
@Demokratieschue...

Die Frage zu diesem Mordfall aus 1982 ist, ab wann Mord verjährt

Mord verjährt gar nicht. Aber was hat das damit zu tun? Die Verjährung gibt ja nur an, bis wann eine strafrechtliche Verfolgung möglich ist. Dieser Mord wurde aber schon vor Gericht behandelt und vermutlich saß der Mörder auch in Haft.

Und da das deutsche Strafrecht unter der Prämisse der Resozialisierung des Täters nach verbüßter Haft steht, ist das Urteil konsequent, denn eine permanente Verbindung der Person mit der Straftat steht einer Resozialisierung im Wege.

Dennoch finde auch ich das Urteil unglücklich, denn es führt dazu, dass öffentlich zugängliche Archive (und ein solches ist das Internet) zensiert werden müssen.

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