EuGH in Luxemburg

Ihre Meinung zu Urteil des EuGH: Auch Gewalttätige sind schutzwürdig

15 Tage lang kein Essen, kein Geld, kein Schlafplatz: Damit bestrafte der Leiter einer belgischen Flüchtlingsunterkunft einen Minderjährigen. Dieser hatte sich geprügelt. Die Strafe ist laut EuGH-Urteil unverhältnismäßig.

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32 Kommentare

Kommentare

Barthelmus
Stimmt das so ? 15 Tage lang kein Essen, kein Geld, kein Schlaf.

Der erste Satz
"15 Tage lang kein Essen, kein Geld, kein Schlafplatz"
lässt vermuten, man habe den jungen Mann fast verhungern lassen.

Tatsächlich bekam er ein temporäres Hausverbot und konnte sich eine andere Unterkunft suchen.
Entsprechende Adressen wurden ihm übergeben.

Das ist wohl etwas völlig anderes als in der ersten Zeile vermittelt.

andererseits

Das EuGH-Urteil ist eine Selbstverständlichkeit. Erschütternd und nachdenklich machend ist, dass tatsächlich jemand in Leitungsposition dazu kommt, einen Menschen 15 Tage ohne Essen und Schlafplatz zu lassen.

Nettie
Das Prinzip "Auge um Auge" hat noch nie für Ruhe gesorgt

"15 Tage lang kein Essen, kein Geld, kein Schlafplatz: Damit bestrafte der Leiter einer belgischen Flüchtlingsunterkunft einen Minderjährigen. Dieser hatte sich geprügelt"

Die Gewalt eines Minderjährigen wird - quasi durch Selbstjustiz - mit der noch viel größeren Gewalt eines Erwachsenen "vergolten"?

"Die Strafe ist laut EuGH-Urteil unverhältnismäßig"

Das kann man wohl sagen.

styxxx

Mal von der Unverhältnismäßigkeit abgesehen sind derartige "Lösungen" auch kontraproduktiv: Ohne Essen, ohne Unterkunft? Da wird man ja zwangsweise in die Kriminalität gedrängt nur um etwas im Magen zu haben. Sehr intelligent.

friedrich peter peeters
Und was ist mit den Opfern .

Auch Gewalttätige sind schutzwürdig. Aber selbstverständlich. Das sollte doch für jeden klar sein. In manchen EU Staaten jedoch reicht der Schutz für die Angegriffenen nicht, dies sowohl nach Recht und Gesetz als auch in der Praxis. Häusliche Gewalt, Vergewaltigung, tätige Gewalt in der Öffentlichkeit, Gewalt gegen Kinder und so weiter. Auch direkte EU Nachbarstaaten Deutschlands benötigen hier Hilfe.

Feo
re: Nettie

Die angenommene Unverhältnismäßigkeit durch das Gericht,, hat mit Auge um Auge, also Lex Talionis nichts zu tun. Auge um Auge hat zum Ziel Vergeltung zu beschränken! Darum ging es gerade in dem Fall nicht!

claudio_im_osten
Na ja.

Natürlich stimmt es, dass Strafen verhältnismäßig sein müssen - insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen. Also: Das Aussperren war sicherlich nicht richtig.
Aber immerhin war der strafunmündige Jugendliche ja durchaus in der Lage, gegen die Einrichtung bis hoch zum europäischen Gerichtshof zu klagen. Wir können uns auch vorstellen, was wohl passiert wäre, wenn der Leiter der Einrichtung ihn als Sanktion irgendwo eingesperrt hätte - und wenn er sich auf die Gerichte verlassen hätte, wäre wohl eine Sanktion in frühestens zwei Jahren erfolgt. Und hätte diejenigen getroffen, die bis dahin von diesem Jugendlichen eins auf die Mütze bekommen.
Jedenfalls: So richtig leid tun mir der arme Gewalttäter nicht.

Lyn
Unverhältnismäßig

Nur, was bringt jemanden dazu, eine derartige Strafe zu verhängen? Hat da vielleicht jemand keinen Rat mehr gewusst?
War das das 1. Mal, dass der Minderjährige (?) sich so verhalten hat?
Besonders schutzwürdig?
Die Opfer solcher Leute, sind die auch schutzwürdig?

IckeDette
Wegen einer Schlägerei?

Bedürftige, die sich in einer Schlägerei befinden müssen mit Konsequenzen rechnen. Nahrung und Hygiene, sowie ein trockener Schlafplatz sollte aber trotzdem leistbar sein.
Die Probleme mit Parallelgesellschaften bestehen und da sollte man gerade die Gefährder/Gefährdeten nicht durch falsche Maßnahmen animieren teilzunehmen.
Die Law&Order Haltung verschärfen die Probleme massiv, besonders bei Menschen ohne sozialen Hintergrund in diesem Land.

Kul
Gewalt, gewalt und nochmals gewalt und Willkür

ich frage mich, in welche Richtung sowelche menschen getrieben werden. Was kann so ein mensch zurückgeben ??

Sisyphos3
16:45 von andererseits

Erschütternd und nachdenklich machend ist,
.
ich erwarte keine Dankbarkeit !
aber sich "anständig zu verhalten"
seinen Mitmenschen dort den "Schädel einschlagen" muß auch nicht sein

IckeDette
12. November 2019 um 18:12 von Lyn

"Die Opfer solcher Leute, sind die auch schutzwürdig?"

Der Artikel spricht von einer Schlägerei ohne Hintergründe zu benennen. Im Normalfall haben solche Auseinandersetzungen nur Täter, denn man könnte ja auch deeskalieren und diese Auseinandersetzung, besonders die Form der Auseinandersetzung, verlassen.
Und es ist in einer Schutzeinrichtung geschehen. Da wäre die Frage, ob die Struktur solcher Einrichtungen sinnvoll ist, insbesondere auch unter dem Aspekt der erhöhten "Einwandererkriminalität", die vorrangig in solchen Einrichtungen passiert und Geflüchtete als Opfer hat.

Sisyphos3
18:15 von IckeDette

weiß man wie oft der verwarnt wurde ?
vielleicht ist er unbelehrbar !
//
Die Law&Order Haltung verschärfen die Probleme massiv
-
ist es dann besser die läßt man gewähren ?

Account gelöscht

Da hat dieser Heranwachsende sehr wahrscheinlich rechtsanwaltlichen Rat gehabt. Es ist für mich unvorstellbar, daß ein so junger Mensch (zudem erst seit kurzer Zeit in seinem Gastland) ohne juristischen Rat sogleich den EuGH anruft. Hat das hohe Gericht dann auch Vorschläge zur Ahndung von ähnlichen Vorfällen gemacht ? Falls das nicht erfolgt ist, kann ich darin keinen Sinn erkennen. Der Rauswurf eines Schlägers aus einer Gemeinschaftsunterkunft ist m.E. eine sehr verständliche und auch wirksame Sofortmaßnahme. Nennt sich auch "Hausrecht". Daran ist doch wohl nicht herumzumäkeln.

Tada
Für mich sind Gewalttätige nicht schutzwürdig.

Warum denn?
Wer etwas bekommt, der muss dafür etwas herbringen.

Im Obdachlosenasyl gilt auch "keine Drogen". Wer das nicht einhält darf auch gehen und sich woanders etwas suchen.
Ich gebe zu, dass ich es nicht genau weiß, aber bei Gewalttaten wird man denjenigen auch rauswerfen.

Abgesehen davon gilt in jeder Einrichtung das Hausrecht und daran hat man sich zu halten, sonst fliegt man.

Gleiches Recht für alle.

IckeDette
12. November 2019 um 18:19 von Kul

"Was kann so ein mensch zurückgeben ??"

Sehr viel. Man darf ihn nur nicht auf solche Taten beschränken, sondern seine positiven Seiten herausarbeiten, so dass er sie selbst gewinnbringend für die Gesellschaft einsetzen kann. Mit Erfüllung im Leben und gerechter Behandlung wird Gewalt schnell zweitrangig bzw wissen diese Menschen später zumeist sehr genau, was sie damit anstellen und wie sich Täter fühlen und können so viel besser weitere Menschen animieren sich an unsere gesellschaftlichen Regeln zu halten.
Ich hab übrigens sehr viele ältere Menschen getroffen, die Stolz auf die Prügeleien ihrer Jugendzeit und des jungen Erwachsenenalters zurückschauen. Wollen jetzt gerade diese Menschen eine harte Bestrafung dafür fordern?
Straßensozialarbeit ist ein hartes Pflaster und erzeugt Kosten, der Gewinn lässt sich schwer berechnen, aber die Kosten sind oftmals geringer für Polizei, Justiz und Wiedereingliederungsmaßnahmen.

WM-Kasparov-Fan
@Kul um 18:19 Uhr

"ich frage mich, in welche Richtung sowelche menschen getrieben werden."
Ich frage mich, durch wen und/oder durch was Menschen so werden.
"Was kann so ein mensch zurückgeben ?"
Frage nicht, was andere geben können, sondern frage immer, was Du selbst geben kannst.

born in stasi-land
Nicht verhungert

@ andererseits:
Erschütternd und nachdenklich machend ist, dass tatsächlich jemand in Leitungsposition dazu kommt, einen Menschen 15 Tage ohne Essen und Schlafplatz zu lassen.

Man muss aber auch dazu sagen, dass der junge Mann schon gegessen und geschlafen hat, nur eben wo anders.

Kein Einstein
Ist doch ganz einfach:

Wer sich nicht an die Hausordnung hält fliegt raus.

Demokratie-Jetzt

"EuGH-Urteil zu Flüchtlingen: Auch Gewalttätige sind schutzwürdig"

Da stellt sich mir die Frage, ob mit diesem Grundsatz nicht Täterschutz vor Opferschutz gestellt wird.

Eine eigenartige Präferenz.

I

Der Nachfrager
bitte informieren

@Am 12. November 2019 um 18:10 von claudio_im_osten

Es handelt sich bei dem Flüchtling um einem zur Tatzeit 17-Jährigen. Er wurde der Einrichtung verwiesen und bekam Adressen wo er weitere Hilfe bekommen hätte können.

Die Entscheidung der kompletten Versagung ohne den Verweis auf andere Hilfsmöglichkeiten das wäre nicht im Sinne der Genfer Flüchtlingscharta bzw. der Eu-Richtlienen für Flüchtlinge.

Siehe Link:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=220532&p…

born in stasi-land
@ Autochon

Ich Rede von Gefaengnissen.
Das natuerlich nur fuer Strafmuendige.
Bei allen anderen muss man wohl warten, bis sie strafmuendig sind.

Wollen Sie eine Lanze für die präventive Inhaftierung von Menschen brechen?

Rumpelstielz
"..Gewalttätige sind schutzwürdig.."

Hooligans, Rocker, oder gar Flüchtlinge …? Schutzwürdig??? Ja, schutzwürdig, wenn sie für ein paar Wochen im Gips Bett verbringen - letztlich steht hier aber die Frage im Raum, welche Gruppen aus welchen Gründen was ausgefochten haben - man kann sich nicht (bei Hools natürlich schon) ohne Stellung zu nehmen auf Gewalt beziehen.
Auch hier müsste gesagt werden, worum es ging - und dann muss auch gesagt werden ob es sich um einen "Aufrührer/ Anführer" handelte oder um einen besonders gewalttätigen Täter - da er sich juristisch zu wehren wusste vermutlich ja zumindest nicht um einen dummen.
Wer für sich und andere in einer Sammelunterkunft zur Gefahr wird, das zumindest sollte klar sein, muss aus solchen Einrichtungen entfernt werden, aber zugegeben, es sollte andere Wege geben, als den Verweis in eine gleichfalls schutzwürdige Öffentlichkeit.

Boris.1945
18:58 von Kein Einstein

Ist doch ganz einfach:

Wer sich nicht an die Hausordnung hält fliegt raus.
///
*
*
Das galt früher für Einheimische.
*
Das erklärt uns jetzt das EuG.

vom Zabbalodt
Gehts noch?

Belgien ist, wie D auch, ein Rechtsstaat. Ich glaube nicht, dass der Leiter einer Flüchtlingsunterkunft über dem Gesetz steht.
Hausrecht hin oder her, einen Minderjährigen derart zu behandeln, quasi dazu noch als Richter und Vollstrecker, sollte eigentlich außerhalb des Denkbaren liegen. Solch Unmenschlichkeit darf in keiner Gesellschaft Platz haben.

Das es in der Enge einer Flüchtlingsunterkunft mit all den Belastungen (die Fluchtgeschichte noch nicht einbezogen) mal zu Schlägereien kommt, sollte auch mal ursächlich angegangen werden.
In einer Gesellschaft, wo Schlägereien auf Schützenfesten oder bei Fußballspielen
higenommene Bagatellen sind, machen mir Kommentare, die die Bestrafung auch noch rechtfertigen, Angst. Angst vor fremdenfeindlicher, unmenschlicher Willkür.
Diese Willkür darf in unserer Zeit keinen Platz mehr haben und gehört rigoros bekämpft.

P.S.:
Der Vorwurf, dass der Junge, unverschämter Weise, das Gericht bemüht, geht schon dreimal voll daneben.

Tada
@born in stasi-land

"Wollen Sie eine Lanze für die präventive Inhaftierung von Menschen brechen?" Am 12. November 2019 um 19:12 von born in stasi-land

Wenn Gewalttäter inhaftiert werden, dann ist es nicht präventiv.
Um diese geht es hier.

17-Jährige können nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.

QuantaCosta
Den Law-and-order-Verfechtern ...

... möchte ich folgendes ins Stammbuch schreiben: Gesetze sind keine Einbahnstraße oder dem Gutdünken einer Seite überlassen. Wer hier von einem Verstoß gegen eine Hausordnung salbadert und dies als Begründung für den Entzug von Aufenthaltsrecht heranzieht, hat für mich ein grundlegendes Problem mit der Menschlichkeit. Mit Rechtsstaatsprinzipien sowieso. Er übersieht - geflissentlich - dass die in Rede stehende Unterkunft einen besonderen, über den eines Hotels oder auch Obdachlosen'asyls' weit hinausgehenden, Schutz gewähren soll. Nämlich, Menschen, deren Asylgründe noch nicht hinreichend widerlegt sind und an deren Richtigkeit daher bis zur Widerlegung festgehalten werden muss, Obdach und Verpflegung zu bieten. Anstatt die Polizei zu rufen, wurde dem Afghanen seitens der Heimleitung willkürlich und ohne vorherige richterliche Überprüfung - vielleicht aufgrund oder in Folge Überforderung - der zu bietende Schutz entzogen. Das ist ungeheuerlich.

teachers voice
re Demokratie jetzt: Frage?

>>"EuGH-Urteil zu Flüchtlingen: Auch Gewalttätige sind schutzwürdig"

Da stellt sich mir die Frage, ob mit diesem Grundsatz nicht Täterschutz vor Opferschutz gestellt wird.

Eine eigenartige Präferenz.<<

Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage bereits zu wissen überzeugt sind, brauchen Sie auch nicht mehr zu fragen.

Sollten Sie an der Antwort Anderer noch interessiert sein:

Nein, hier wird nicht „Täterschutz vor Opferschutz“ gestellt. Täterschutz würde bedeuten, dass seine Tat nicht bestraft werden dürfte und das hat das Gericht klar verneint. Wenn er also keinen „Täterschutz“ erhält, dann erhält er den Schutz, der jedem Menschen zusteht. Auch Tätern. Finden Sie das nicht selbstverständlich?

Und was das Oper angeht: Wieso würde dieses geschützt, wenn man den Täter im Park übernachten liesse?

adagiobarber
einige kommentatoren haben anscheinend

überlesen, daß der eugh sehr wohl eine sanktion nicht ausgeschlossen hat.

die alternativen wurden klar benannt.

im beschriebenen fall hat die leitung schlichtweg unprofessionell reagiert.

IckeDette
12. November 2019 um 18:25 von Sisyphos3

"
18:15 von IckeDette
weiß man wie oft der verwarnt wurde ?
vielleicht ist er unbelehrbar !
//
Die Law&Order Haltung verschärfen die Probleme massiv
-
ist es dann besser die läßt man gewähren ?
"

Nein, aber ohne jegliche Unterstützung in die Welt schicken ist falsch. Knast ist es auch. Ziel festlegen, Weg dahin abstecken und wenn es Probleme mit dem Verhalten des Betreuten gibt kann man schon über kleinere Einschränkungen viel erreichen. Reis und Bohnen machen auch satt, sind aber nicht unbedingt attraktiv und das ist schon im Bereich einer härteren Maßnahme. Zuwendung, Hilfestellung und Vertrauen sind Dinge, die jeder Mensch gerne haben möchte und dafür so Einiges zu tun bereit ist.

Sparer
hier

im Forum wird jede Menge gemutmaßt, wie gravierend oder eben nicht gravierend die Verstöße des Jugendlichen waren, wie viele oder eben wenige es davon gab, wie lange oder eben nicht lange sich die Heimleitung bemüht hat, den Jugendlichen mit anderweitigen Strafmaßnahmen zu belegen, bevor es zum Heimverweis kam. Doch das wissen wir nicht, auch nicht wie einsichtig oder eben nicht der Jugendliche war. Bei der Urteilsfindung kam es auf diese Dinge aber vielleicht gar nicht an, sondern rein auf die Tatsache, dass der Jugendliche schutzbedürftig ist und war, egal welche Verfehlungen und in welcher Anzahl und Schwere er begangen hat. Dem Heimleiter würde ich aber zumindest dann Verständnis entgegenbringen, falls er vorher alles Erdenkliche versucht hatte, den Jugendlichen anderweitig "in die Spur" zu bekommen.

Kokolores2017
@Tada

Mal langsam: er ist minderjährig, und es geht um Verhältnismäßigkeit der Strafe, nicht darum, dass er überhaupt nicht bestraft werden soll.
Zudem:
wir wissen doch eigentlich nichts: Warum er sich geprügelt hat, ob auch die anderen Beteiligten bestraft wurden, ob er schon öfter durch Prügeleien oder Aufsässigkeit aufgefallen ist, warum der Heimleiter ihm gegenüber eine so drastische Strafe verhängt hat ...

Wir wissen, er hat beim EuGH Beschwerde eingelegt, und alleine deshalb hat er es ja vermutlich in die Medien geschafft.
Denn sicher prügeln sich täglich zig traumatisierte Flüchtlingsjungen in Massenunterkünften, allerdings auch zig Einheimische ohne jedes Trauma und mit "normalem Elternhaus".