
Ihre Meinung zu EuGH-Urteil: Amazon muss telefonisch nicht erreichbar sein
Online-Händler wie Amazon müssen nach EU-Recht für ihre Kunden nicht telefonisch erreichbar sein. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Eine schnelle Kontaktaufnahme müsse aber ermöglicht werden. Von Klaus Hempel.
sind es wohl gewohnt, eher schriftlich zu kommunizieren.
Und sind damit weit ab von unseren Benutzererfahrungen mit dem Schriftverkehr im Reklamationsfall.
Bei der Kontaktaufnahme durch Email wird zwar in der Regel der Erhalt auf Anforderung bestätigt, eine Bearbeitung erfolgt , wenn überhaupt, erst Tage später. Je nachdem ist das aber zu spät.
Und sicher nicht verbraucherfreundlich.
Und die Abläufe sollten nach diesen Kriterien beurteilt werden, Nicht nach den Interessen von Herrn Bezos.
Schade um dieses verbraucherunfreundliche und wirklichkeitsferne Urteil.
Passt nicht wirklich in unsere Zeit!