Polizeiabsperrung vor dem Haus von Walter Lübcke

Ihre Meinung zu Verdächtiger im Fall Lübcke: Rechtsextrem und vorbestraft

Der Verdächtige im Fall Lübcke war in einem militanten Neonazi-Milieu in Hessen und Nordrhein-Westfalen aktiv. Stephan E. saß zudem wegen eines versuchten Sprengstoffanschlags in Haft.

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19 Kommentare

Kommentare

Karl Klammer
Es war ein durchgeknallter Einzeltäter

So waren gestern hier die Kommentare
als auch haben 99,9% der rechten nix mit
damit zu tun, denn außer bei Flüchtlingen und
andern Religionen gibt es den Traumwert von 100 % !
Auch hetzt keiner in den Medien (z.B Schießbefehl)
diese Täter auf und bejubelt diese.
Außer Breivik , Tarrant.
Selbst die Opfer werden noch verhöhnt
obwohl ein Kopfschuß einer Hinrichtung gleicht.

DeHahn
Immer wieder

Unser Rechtssystem ist schon verwunderlich. Es scheint so, als wenn es auch bei Kriminalität eine Art Mengenrabatt gibt. Ob es ein Amis Amri oder ein Stephan E. ist, spielt dabei keine Rolle. Man glaubt einfach, dass harte Jungs weiche Knie kriegen, wenn sie mal auf der Wache ihre Personalien angeben müssen.

Account gelöscht
@DeHahn, 9:22

Mich verblüfft Ihr Post doch sehr. Stoßen Sie jetzt in das Horn der "Kuscheljustiz-Kritiker"?

Heute morgen wurde berichtet, dass die Linke im hessischen Landtag bereits vor 2 Jahren vom Landesamt für Verfassungsschutz Auskunft über Stefan E. haben wollte, aber nicht bekam. Jemand sollte ganz schnell die Akte sicherstellen, bevor sie versehentlich geschreddert wird. Das scheint mir wichtiger zu sein als Richterschelte.

tagesschlau2012

"Zu dem Verdächtigen soll es ein langes Vorstrafen- beziehungsweise Erkenntnisregister bei den Behörden geben."
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Wie viele Menschen könnten noch leben wenn unsere Richter endlich lernen würden, das keine Besserung bei schwerstkriminellen eintritt.
Jetzt wird sich dieser Sache wieder ein Staranwalt der Verteidigung annehmen. Der Steuerzahler zahlt ja sehr gerne für die Pflichtverteidigung.

fathaland slim
09:49, tagesschlau2012

>>Wie viele Menschen könnten noch leben wenn unsere Richter endlich lernen würden, das keine Besserung bei schwerstkriminellen eintritt.<<

Richter sind an Gesetze gebunden und nicht an "Volkes Stimme".

>>Jetzt wird sich dieser Sache wieder ein Staranwalt der Verteidigung annehmen. Der Steuerzahler zahlt ja sehr gerne für die Pflichtverteidigung.<<

Ja, ich zahle gern dafür, daß unser Rechtsstaat funktioniert und Angeklagte ihr Recht auf Verteidigung wahrnehmen können.

fathaland slim
09:36, frosthorn

>>@DeHahn, 9:22
Mich verblüfft Ihr Post doch sehr. Stoßen Sie jetzt in das Horn der "Kuscheljustiz-Kritiker"?<<

Ich war auch sehr überrascht.

>>Heute morgen wurde berichtet, dass die Linke im hessischen Landtag bereits vor 2 Jahren vom Landesamt für Verfassungsschutz Auskunft über Stefan E. haben wollte, aber nicht bekam.<<

Immer wieder stellt sich nach Anschlägen und Morden heraus, daß die Täter bestens bekannt waren.

>> Jemand sollte ganz schnell die Akte sicherstellen, bevor sie versehentlich geschreddert wird. Das scheint mir wichtiger zu sein als Richterschelte.<<

Ja, da schließe ich mich an, denn diese Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen.

Lesewütiger
Gruselig

Es ist schon äußerst erschreckend, was hier vor unserer Haustür passieren kann. Eine "Hinrichtung" in den eigenen vier Wänden... Das ist ja mehr als WILD WEST!
Was läuft denn da wohl schief, in der Gesellschaft?

Gassi
Vorbild Neuseeland ...

Wenn ich mir die Reaktionen in Neuseeland wegen des Chirstchurch-Anschlags ansehe, dann gefällt mir das deutlich besser als die tägliche Analyse in unseren Medien. All diese Anschläge dienen doch nur dem Zweck, durch ein Fanal Aufmerksamkeit zu erlangen - und die Presse folgt dem willfährig wie die Schafe. Dieser Mord an Lübcke ist und bleibt ein Schwerst-Verbrechen. Aber warum widmen wir diesem Rechten Spinner so viel Raum und Aufmerksamkeit? Tagtäglich wird dieser Idiot in der Presse beschrieben: In seinen Kreisen ist das DER Ritterschlag für ihn. Die Rechten jubeln doch mit jedem Artikel, fühlen sich womöglich noch bestätigt? Nein, diese Leute verdienen KEINE Bericht-Erstattung. Lasst den Generalbundesanwalt ermitteln - der macht das schon (zum Glück kommt der nicht aus Sachsen).

kommentator_02
Im Verein

geht man auch davon aus, dass er keinen Waffenschein besitzt.

Selbstverständlich besitzt er keinen Waffenschein. Den würde er auch dann nicht benötigen, wenn er Legalwaffenbesitzer wäre. Das Papier, welches dazu benötigt wird, heißt Waffenbesitzkarte (WBK).

Einen Waffenschein (also die Lizenz zum Tragen einer Schußwaffe in der Öffentlichkeit) bekommen nur, wenn überhaupt, besonders gefährdete Personen.

VfG
Wenn es heißt ...

... "E. habe sich in den vergangenen Jahren offenbar aus der organisierten Neonazi-Szene zurückgezogen. Er soll den Behörden zuletzt nicht mehr als gewaltbereiter Rechtsextremist bekannt gewesen sein ...",
dann ist es meiner Meinung nach ein Trugschluss zu meinen, er sei ein Einzeltäter.

Wer sich im (nationalsozialistischen) Untergrund organisiert, tut gut daran, die Verbindungen zu legalen Organisationen zu kappen und eien Weile unverdächtig zu erscheinen.

Wanderfalke
@frosthorn - 09:36

"Heute morgen wurde berichtet, dass die Linke im hessischen Landtag bereits vor 2 Jahren vom Landesamt für Verfassungsschutz Auskunft über Stefan E. haben wollte, aber nicht bekam. Jemand sollte ganz schnell die Akte sicherstellen, bevor sie versehentlich geschreddert wird."

Da liegt noch mehr im argen.
In der dreiteiligen ARD-Doku "Mitten in Deutschland: NSU" (Erstausstrahlung 2016) wurde die Weigerung zur Akteneinsicht vom Landesamt für Verfassungsschutz sowie des Innenausschusses in Hessen zum Mord im Internet-Cafe' ebenfalls erwähnt. Der letzte Teil der Doku "Die Ermittler - nur für den Dienstgebrauch" bringt es viel besser auf den Punkt, als es in der Nüchternheit der Ergebnisse aus dem NSU-Untersuchungsausschuss zum Ausdruck kommt.

Im Gegensatz zu diesem, stellt der Filmbericht die Fragen heraus, die bis heute nicht beantwortet sind.
Und wenn ich mir den Frankfurter Polizeiskandal aufrufe und mit "NSU 2.0" unterzeichnete Morddrohungen auftauchen, dann ist es noch präsent.

Peter Kock
Rechtsextrem und vorbestraft

Solange ihm die Tat nicht nachgewiesen wird,
gilt er zunächst mal als unschuldig ! Es kommt einfach der Verdacht der Vorverurteilung auf.
Egal wie es aussieht also erst mal einen guten Job machen und nicht , nur weil es sich um einen Politiker handelt, kopfloses rumeiern nur um jemanden zu haben !

Hador Goldscheitel
Rechtsextrem und vorbestraft

Herr E. wurde anscheinend vom hessischen Verfassungsschutz von der "Gefährderliste" genommen. Ein fataler Fehler wie sich nun herausstellt. Ich bin gespannt, ob das noch zu Konsequenzen führen wird.
Belangt werden sicherlich nicht die geistigen Brandstifter in AfD und NPD, die durch ihre enthemmenden Reden die Saat für Gewalt und Verbrechen in Deutschland bereiten.

Gruß Hador

andererseits

Wer die Hasstiraden gegen Herrn Lübcke im Internet, auch vor allem auf Facebook-Seiten der afd, wahrgenommen hat, weiß, welcher Bodensatz von Rechtsradikalismus und Fremdenfeindlichkeit sich da austobt.

fathaland slim
10:23, stupid - first

>>Strafe und Gefängnis sind kein Müllhaufen, wo straffällige Menschen entsorgt werden.<<

Einige hätten aber gern, daß es so wäre. Und die sind oft sehr laut.

StöRschall

Und wieder erweist sich youtube und twitter als Plattform für das Verherrlichen und Androhen von Mord!

Warum ist das möglich?

Was ist mit Leuten wie Erika Steinbach, die solchen Verbrechen vorschub leistet?

AUCH DIESE MÜSSEN Bestraft werden!

Androhung und Verherrlichung von Verbrechen ist per se schon eine Straftat !

Und BITTE ....

schafft diese PErsonen aus öffentlichen Ämtern!

Sowas in der Politik zu wissen, ist unerträglich!

Das ist eine Zumutung!

StöRschall

10:23 von stupid - first
@tagesschlau2012 09:49
""Zu dem Verdächtigen soll es ein langes Vorstrafen- beziehungsweise Erkenntnisregister bei den Behörden geben."
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Wie viele Menschen könnten noch leben wenn unsere Richter endlich lernen würden, das keine Besserung bei schwerstkriminellen eintritt.
Jetzt wird sich dieser Sache wieder ein Staranwalt der Verteidigung annehmen. Der Steuerzahler zahlt ja sehr gerne für die Pflichtverteidigung."

Unsere Gesellschaft hat sich die Philosophie auferlegt, daß Menschen, die Gesetz gebrochen haben, ein Recht auf Wiedereingliederung haben. Die Gesellschaft nimmt die Gefahr von Rückfällen auf sich, um denen, die sich wieder eingliedern eine Chance zu geben.

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Das ist eine Wahrscheinlichkeitsrechnung!

Wie wahrscheinlich ist es, dass sojemand wiedereingliederbar ist?

Dafür ist der schon zu lange so drauf. Das war kein Mord aus Affekt.
Dahinter steckt Überzeugung!

Die werden Sie diesem Haufen auch nicht mehr austreiben können!

StöRschall
10:23 von stupid - first

Nach Kriminologen ist jeder unter besonderen Umständen zu Mord fähig, wenn die Schuld getilgt ist, muß Wiedereingliederung möglich sein, für jeden.

---

Falsch!

Nur für die, von denen nach Verbüßen der Strafen KEINE Gefahr merh ausgeht!

Das ist bei dieser Person wohl nicht von auszugehen.

Der ist aus Überzeugung gewaltbereit.
ER ist ein Überzeugungsmörder !

Ich hoffe, dass der nie wieder das Tageslicht sieht!

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