Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts nimmt die Arbeit auf.

Ihre Meinung zu Menschen mit Betreuung dürfen an Europawahl teilnehmen

Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung dürfen auf Antrag bereits an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.

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17 Kommentare

Kommentare

Der_Mahner
Bunt, bunt

Grüne, Linke und FDP - das ist mal eine interessante Mischung. Da erhofft man sich wohl die Belohnung an der Wahlurne - wer auch immer letztlich das Kreuzchen für die Betreuten dann machen wird. Honi soit qui mal y pense...

Sisyphos3
generelle Wahlausschluss

von geistig oder psychisch beeinträchtigten Menschen verfassungswidrig ist.
.
ich sag mir immer wieder
man muß nicht alles verstehen

miomio
sehr gut!

der generelle ausschluss von menschen mit betreuung an demokratischen wahlen ist verfassungswidrig und somit vom tisch! ich finde das gut!

dass dies nun schon für die europawahlen gelten soll, ist sicherlich eine herausforderung für alle beteiligten!

nichtsdestotrotz wäre es nicht tragbar, einen als verfassungswidrig eingestuften wahlausschluss nur deshalb beizubehalten, weil dies im anbetracht der kurzen zeit eine herausforderung für alle beteiligten werden könnte..

ich bin gespannt wie nun die neue rechtslage umgesetzt wird. und wie in zukunft ein wahlausschluss zustande kommt und woran sich dieser bemisst!

demokratie bedeutet eben auch, dass jene, die nicht wie alle sind, ein recht auf mitbestimmung haben - auch wenn das, wie immer, nicht jedem passen wird..

dabei möchte ich nur daran erinnern, dass es gerader erst einmal etwas über 100 jahre her ist, dass männer behaupteten, frauen könnten keine eigenen politischen entscheidungen treffen -und schon gar nicht wählen..

Spirit of 1492
Unglaublich!

Da wird jemandem ärztlich und gerichtlich attestiert, dass er, sie oder es nicht in der Lage ist, Herr/Frau/Divers über das eigene Handeln zu sein.
Warum bitteschön soll dann derjenige, diejenige oder dasjenige bei einer Wahl plötzlich wieder Herr/Frau/Divers über seine Entscheidungen sein, bei einem Kreditvertrag, einer Straftat oder einem Einkauf aber nicht?
Irre diese BRD-Justiz...

harry.berlin
Eine kluge Entscheidung

aus Karlsruhe.

nelumbo
Dann sollte einem generellen Wahlrecht für Kinder

nichts mehr im Weg stehen. Denn wenn auch Menschen mit beliebigen geistigen Einschränkungen (z.B. solchen, die auf dem Stand eines zweijährigen Kindes sind) wählen dürfen, dann ist das eine klare Diskriminierung von zweijährigen Kindern. Von älteren und Jugendlichen ganz zu schweigen. Wie ist das in anderen Ländern? Sollte die Wahlberechtigung zur EU-Wahl nicht EU-einheitlich geregelt sein?

Account gelöscht
Ich ....

finde es gut das diese Menschen bereits an den Wahlen zum europäischen Parlament teilnehmen dürfen. In meinen Augen hat das mit Menschenwürde zu tun und das ist in dem Grundgesetz das dieses 70. Geburtstag feiert. Die Würde JEDES Menschen ist unantastbar. Es ist sogar der Artikel eins.

Harald Friedrich
Wie wählen Menschen, die ggf. nicht lesen können?

Und die komplexe Vorgänge und Zusammenhänge nicht verstehen können? Wählen die dann die Leute die sie im Fernsehen nett finden? Warum dürfen 16-Jährige nicht wählen, die Zusammenhänge sehr wohl verstehen können?

Werden Menschen mit geistiger Behinderung dann vom Betreuer zur Wahlkabine gebracht und bekommen von ihm erklärt, was sie machen sollen? Wird der Betreuer ggf. sogar das Kreuzchen machen?

Ich bin ein großer Freund der Inklusion, aber gibt es irgendwo verbindliche Antworten auf meine ehrlichen Fragen?

uwtra
Das ist genau dieser Irrsinn der unsere Politik und Justiz...

...in Verruf bringt. Warum sollte jemand, der geistig Behindert ist wählen dürfen? Minderjährige dürfen auch nicht wählen, weil wir ihnen die notwendige Reife nicht zugestehen, aber ein geistig Behinderter auf dem Niveau eines Kleinkindes darf es.
Es gibt wirklich wichtigere Themen als sowas und unsere Politiker haben nichts anderes zu tun, als das Grundgesetzt in diesem Fall zu bemühen. Na ja, warum sich um schwierige Themen kümmern, wenn man auch so seinen Tag rum bekommt...

frosthorn
ja was denn auch sonst?

Man fragt sich ja, mit welcher Berechtigung eigentlich bisher Menschen, die unter Betreuung stehen, das Wahlrecht vorenthalten wurde.
Für die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers gibt es viele Gründe, dass jemand "nicht zurechnungsfähig" ist, ist einer der seltensten. Ich habe regelmäßig mit solchen Klienten zu tun, und noch nie hat einer auf mich den Eindruck gemacht, er würde das Ausfüllen eines Wahlzettels seinem Betreuer überlassen, weil er selbst damit überfordert wäre.
Ein langes dunkles Kapitel in unserem Umgang mit "anderen" Menschen. Höchste Zeit, dass es geschlossen wurde.

Silverfuxx

Obwohl hier einige sehr ABSURD (es gibt schon lange keinen Wehrdienst mehr)e Kommentare zusammengekommen sind, schließe ich mich dem Tenor an.

Was soll das ? Wie viele Menschen betrifft das ? Macht das irgendwie Sinn ?

Inklusion bis zum Abwinken ist ja eigentlich zu befürworten, aber hier nun habe ich Zweifel an der Sinnhaftigkeit.
Andererseits, wenn man sich ansieht, wer bisher schon alles wählen durfte, egal, ob auch nur ein My an Hintergrundwissen oder politischer Bildung vorhanden gewesen ist (was so manches Wahlergebnis erklärt), macht das eigentlich auch nichts mehr aus.

Ich bin immer noch für einen Wahlführerschein !

deutlich
Wer wird wohl die Wahlentscheidung treffen

oder zumindest stark beeinflussen? Die Betreuer und Sozialarbeiter sind ja wohl kaum die FDP.Klientel, das wird eher für Grüne und Linke einzahlen. Aber eigenartig ist es schon:Menschen, die nicht mal über ihr Konto verfügen oder selbstständig ein Fahrrad kaufen können, geschweige denn ein Auto fahren, wählen dürfen sie aber? Einen Urlaub buchen nicht?

miomio
ja absurd!

Am 15. April 2019 um 20:42 von Absurd
"Einer der letzten Strohhalme"

1. es gibt keinen wehrdienst und damit auch keine wehrdienstverweigerer mehr.. (seit 2011)

2. diese entscheidung wurde von einem gericht und nicht von der politik getroffen (sie wissen sicherlich was die drei gewalten sind - oder?)

3. herrjeh, müssen sie aber angst vor nicht mal 90.000 wählern haben (um die es vielleicht gehen könnte und die eventuell wählen gehen könnten..)

4. wie absurd sich da ihre verschwörungstheoretischen ansätze auch anhören mögen - man muss sie leider ernst nehmen, da auch menschen, die an linke verschwörungen glauben, in diesem land wählen dürfen - nicht wahr!?

dito
Absurdes Urteil

Jemanden die Moeglichkeit zu geben, bei einer Wahl eine *informierte* Entscheidung machen zu koennen, wenn er nicht ohne Betreuung durch den Alltag kommt - damit meine ich nicht Menschen mit koerperlicher Behinderung - ergibt fuer mich keinen Sinn.

Wie soll jemand bewusst eine Wahl treffen koennen, wenn er dazu mental gar nicht in der Lage ist? Ich glaube nicht, dass das im Interesse der betroffenen Personen ist.

Spirit of 1492
@ MSCHM1972 um 20:43

Sie schrieben:
" Die Würde JEDES Menschen ist unantastbar. Es ist sogar der Artikel eins."
Was bitteschön hat Wahlberechtigung mit Menschenwürde zu tun? Warum dürfen meine beiden Kinder (beide unter 10 Jahre alt) nicht wählen? Verstößt das gegen deren Menschenwürde?
Es ist ein beliebter "Trick" linker Aktivisten, Begriffe die miteinander nichts zu tun haben (zum Beispiel "Demokratie" und "Menschenrechte"), auf abstruse Art und Weise miteinander zu verknüpfen.

harry.berlin
@ uwtra

Das ist genau dieser Irrsinn der unsere Politik und Justiz in Verruf bringt. Warum sollte jemand, der geistig Behindert ist wählen dürfen?

Weil das in unserer Verfassung steht.

Sausevind
20:54 von uwtra

"Es gibt wirklich wichtigere Themen als sowas und unsere Politiker haben nichts anderes zu tun, als das Grundgesetzt in diesem Fall zu bemühen. Na ja, warum sich um schwierige Themen kümmern, wenn man auch so seinen Tag rum bekommt..."

Es gibt KEIN wichtigeres Thema als die Menschenwürde, Herr oder Frau uwtra.