Smartphone mit Upload-Fenster der Videoplattform YouTube

Ihre Meinung zu FAQ: Was regelt Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform?

Mit der Urheberrechtsreform will die EU die Ansprüche des Urheberrechts an die heutige Zeit anpassen. Heftig umstritten ist Artikel 13 der neuen Richtlinie. Was regelt er und welche Folgen hat er? Von Iris Marx.

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30 Kommentare

Kommentare

Ritchi
Wo ist denn bisher das Problem?

Was war denn bisher so problematisch? Welcher Künstler ist durch YouTube und Co. ruiniert worden?
Schon bisher wurden unerlaubt hochgeladenen Videos entfernt. Nichts war so problematisch, dass aufwändige Gerichtsverfahren gestartet werden mussten.
Und was unsere Bundesregierung jetzt veranstaltet ist richtig hanebüchen. Vordergründig wird hoch belobt, dass man dieses neue Gesetz nicht haben möchte, hintenrum wird klammheimlich gesagt, dass man zustimmen werde, weil man aus grundsätzlichen Überlegungen gar nicht anders könne.
Der #niewiederCDU ist mehr als verspätet.

Karl Napf
sind dafür nicht diese beiden erfahrenen socialdemokraten

maas und barley zuständig gewesen?

Fabien C.
Es geht nicht um die Autoren

Es geht bei der Reform vor allem um die Einnahmen der Verlage, die hier den angeblichen Schutz von Autoren und Künstleren nur vorschieben. Sehr viele Autoren insbesondere im Wissenschaftsbereich sind vor allem an der möglichst weiten und ungehinderten (also unentgeltlichen) Verbreitung ihrer Werke interessiert, nicht aber die Verlage, die hier mit Abstand das meiste Geld verdienen. Hier werden also vor allem Verlage unter anderem vor ihren eigenen Autoren geschützt, damit diese weiterhin durch restriktive Knebelverträge gezwungen werden, ihre steuerfinanzierte Arbeitskraft für die Renditen der Verlage aufzubringen und die Publikationen danach für teures (Steuer)Geld wieder zu kaufen. Unglaublich, dass die Politik diese private Gelddruckmaschine auf Steuerkosten nun auch noch mit Art. 13 unterstützen will! Urheberrechtsverletzungen können von Autoren und Künstlern auch jetzt schon verfolgt werden - niemandem außer den Verlagen nutzt Art. 13.

crossover
Völlig inkompetente Politiker

Was ich zu diesem Thema (oder grundsätzlich zu IT-Sicherheit) von Politikern höre, geht auf keine Kuhhaut!!
In der Berichterstattung zum Thema 'upload-Filter' vermisse ich eine wesentliche Dimension: es werden sich in der Folge richtiggehnde 'Überwachungskraken' bilden, denen wir uns alle - und nicht nur die internet-freaks - ausliefern. Weil kleine Firmen wohl nicht das Geld für eine entsprechende Regelung haben, werden sie bei den 'Großen' einkaufen oder sich gleich ganz an die verkaufen ... das alles lässt mich doch (verbunden mit anderen vermeintlich sicherheitsrelevanten Dingen...Bundestrojaner und so...) sehr an 'big brother is watching you' denken. Erstaunlich und erschreckend, wie wenig Gegenwehr es gibt!

Werner Krausss
Wer nicht im Internet zu finden ist, existiert nicht.

Goldgräberstimmung!

Aber wer nicht im Internet zu finden ist, existiert nicht.

Der Katzenjammer kommt hinterher, für alle.

BerndSander
Ultra-neutral berichtet

Da kommt aber ziemlich eindeutig die politische Färbung der Autoren zum Vorschein. Die Kritik wird nur am Rande erwähnt, und die Einwände werden als beiläufige Fragen formuliert und mit elitären Floskeln abgewimmelt.
Bei einem so komplexen und jungen Thema sollten nicht so viele alte, festgefahrene Politiker entscheiden dürfen, die gerade so ihr Whatsapp bedienen können.
Die Inhalte von Urhebern sollen geschützt werden - aber nicht um jeden Preis.
Artikel 13 hat zu weitreichende Konsequenzen als dass wir ihn in dieser Form zu diesem Zeitpunkt verabschieden sollten!

OrwellAG

Es braucht ganz einfach (!) ein vernünftiges und angemessenes Zitatrecht. Das würde viele Probleme aus der Welt schaffen. Es könnte so aussehen, dass Fremdmaterial nur zu maximal 30% der gesamten Zeit des Fremdmaterials benutzt werden darf. Oder was auch immer. Ich habe jedenfalls dies jetzt noch nicht in der Diskussion gehört und frage mich ernstlich, was die da jetzt alles verschlimmern wollen.

Sunred
Erst mal

So, erst mal alle 98 deutsche Abgeordnete persönlich angeschrieben. Vielleicht hilft es ja... .

Werner Krausss
Am 21. März 2019 um 16:57 von OrwellAG

"Es braucht ganz einfach (!) ein vernünftiges und angemessenes Zitatrecht."

Sie haben Recht.

Jeder der Geld verdienen möchte, stellt seinen geistigen Erguss kostenpflichtig ins Internet.
Dann kann jeder selber entscheiden, ob man dafür bezahlen will (wie bei einer Zeitung am Kiosk) oder eben nicht.

Man sieht die Schlagzeile.
Bei Bezahlung auch den Rest.

Ein Zitat zitieren, 5,--€ ok oder eben nicht.

calahan

Das große Problem in der ganzen Diskussion sieht man auch in diesem Beitrag. Rechtswissenschaftler erklären uns, was technisch machbar sein soll. Und sie merken nicht einmal, daß sie sich völlig blamieren.

watcherswatcher
Sehr lückenhaft

Die FAQ läßt leider einige Fragen offen. So wird zwar die Notwendigkeit einer Schutzrichtlinie benannt, die strittigen Punkte der Richtlinie aber ausgeklammert:

Jedenfalls können sich Plattformen nicht damit freizeichnen, dass es an technischen Möglichkeiten fehle, rechtswidrige von rechtmäßigen Inhalten zu unterscheiden.

Eine interessante These zu der leider die Fakten fehlen. Eben diese technischen Möglichkeiten sind der Knackpunkt.

orgel69

Warum tun sich so viele so schwer anzuerkennen, dass geistiges Eigentum auch Eigentum ist, egal wem es gehört (Verlage, GEMA, Erben...)?

Ich gehe doch auch nicht in ein Autohaus und nehme ein Vorderrad mit mit der Begründung: es ist ja kein ganzes Auto was ich stehle.

Und egal was die großen vermeintlich sozialen Geldmaschinen sagen: was mit geistigem Eigentum passiert bestimmt der Urheber bzw. die Rechteinhaber.

Nettie
@artist22, 16:12

Lohnt sich, den Link in Ihrem Kommentar zu öffnen.

Ist nicht nur aufschlussreich, sondern auch noch witzig.

wenigfahrer
Bin gerade

ohne Wiki an Grenzen gestoßen, wollte etwas wissen über eine Pflanze.
Da kommt die Aufschrift Wiki heute geschlossen, schöne neue Welt, ich denke es ist ein Fehler solch ein Gesetz zu verabschieden, der Nutzen ist gering und der Schaden groß, für Nutzer und noch mehr für die, welche damit Geld verdienen wollen.

Werner Krausss
Am 21. März 2019 um 17:26 von Nettie

"@artist22, 16:12
Lohnt sich, den Link in Ihrem Kommentar zu öffnen.
eu-urheberrecht-lasst-uns-nicht-auf-"

Sie haben Recht.

Die Wahlzettelausfüller sollen beruhigt die
"Totengräber" des freien Internets wählen.

"Ich schreibe Bücher, verfasse Artikel, drehe Filme, halte Vorträge, fotografiere Tiere und ich caste pod. Gesang ist nicht so meins, aber das ist eher eine Frage des Menschenrechts als des Urheberrechts, Stichwort Folterverbot.

Mit allen genannten kreativen Beschäftigungen verdiene ich Geld.
Als Selbstständiger lebe ich zu weit über 90 Prozent von urheberrechtlich relevanten Aktivitäten.
Deshalb ist die Frage berechtigt, warum ich gegen diese Urheberrechtsreform bin.

Das Ziel dieser Urheberrechtsreform ist, große Plattformen zur Globallizenzierung zu zwingen.

Das ganze Getöse um Uploadfilter ist nur ein schlechtes Mittel, um Google dazu zu bewegen, Pauschalverträge mit Content-Konzernen abzuschließen."

Hackonya2
@Ritchi

Kommt Ihnen das nicht bekannt vor? Mir schon:
Manche machen irgendwas, als Nachweis das man was getan hat die ganze schöne Arbeitszeit. Ob sinnvoll oder nicht, dieser Kontrollmechanismus fehlt meist. Wichtigeres gibts wohl nicht mehr.

Silverfuxx

Da die Tagesschau in diesem Artikel so wohlwollend berichtet: Was ist mit Artikel 11 ?
Bedeutet der nicht, dass die Tagesschau, wenn ich als Kommentator hier etwas z.B. aus einem Buch zitiere, was mehr `als ein paar Wörter´ umfasst, dafür `haftbar´ gemacht werden kann? Denn sie hat ja keine Lizenz erworben.

Das ist übrigens eine ernstgemeinte Frage.

Dr. Freude
Weitere Regelungen und Kritikpunkte

1. Teile der e-commerce Norm werden durch art. 13 überschrieben (eventuell Wiedersprechen sich die Normen trotzdem).
2. rechtlicher Aspekt: Die Norm sollte Rechtssicherheit beim Online-stellen bieten. Dies tut sie nicht, weil eine Überprüfung, ob man alle Rechte an einer Datei besitzt, nicht Ausgearbeitet bzw. Utopisch ist. Beim Streamen z.B. müsste man zum Start des Streams alles vorhersagen was im Verlauf des Streams im Bild sein wird.
3. technische Aspekte: Eine kontextbasierte Erkennung von Zitaten wird technisch Aufwendig - also viele zusätzliche Datenzentren, die sich nur Umsatzstarke leiten können.
4. diplomatischer Aspekt: Es sollen durch Lizensverträge die Abgaben zwischen Rechteinhaber und Plattformen geklärt werden. Dabei haben kleinere Rechteinhaber & kleinere Plattformen eine schlechtere Position. Die Effekte dadurch könnten Nachteile für die Urheber sowie Parodierer aber auch Sekundäreffekte für die großen bedeuten.

6X66
Entscheidend sollte einzig und alleine

der Wille der Menschen sein. Und nicht weil das die EU-Machthaber wollen.
Dann muss man die EU als Ganzes ablehnen, damit die Menschen wieder so leben können wie sie wollen - und nicht wie sie sollen.
.
Seit es die EU gibt, geht es mit der Freiheit der Menschen bergab. Nahezu alles was das Leben erst lebenswert macht, was uns lieb und vertraut war, wird von der EU reglementiert verboten, zerstört.
Begonnen mit der Glühlampe, über die Staubsaugerverordnung, Genussmittel bis zu irrsinnigen Grenzwerten die ganze Volkswirtschaften zerstören. Die wiederum der Garant für unsern Wohlstand sind / waren. Denn auch mit dem Wohlstand geht es bergab . . .
Wohlstand kann nur in geschützten Räumen entstehen und gedeihen, statt die Früchte der Arbeit der Menschen der ganzen Welt zukommen zu lassen. Das zeugt zu Recht Hass auf alles Fremde. Die nie einen Cent dazu beitragen werden unseren Wohlstand zu mehren.

Diese EU will ich nicht!
Dann solle man auf der Basis der einstigen EWG einen Neuanfang

WirSindLegion
Was der Artikel 13 "regelt" ? Das kann ich prophetisch sagen:

Genau 1 Massnahme von Google & Co.:
- Uploads von IP-Adressen aus der EU werden komplett deaktiviert. Alles aus der EU darf nur noch mitlesen / mithören / mitschauen.
Das ist der perfekte Upload-Filter. Genau nach Vorschrift.
Es wird nicht gegen das Gesetz verstoßen (wichtig).
Damit sind jedwede gerichtliche Klagen völlig aussichtslos.

Die "Youtuber" aus der EU bekommen rein zufällig genau zeitgleich ein "wunderbares VPN-Angebot", dass ihren Internet-Anschluß zu einem amerikanischen Anschluss macht. Mit ausgeklügelten techn. Maßnahmen, den Standort des Users statt z.B. von Berlin nach New York zu virtuell zu "verlegen".

Die Verlage und "Medienhäuser", die so auf Artikel 13 gedrängt haben verzeichnen drastische Nutzereinbrüche und gehen ***verdammt hoffentlich*** überwiegend insolvent.
Der Rest winselt um Rücknahme von Artikel 13.

DAS und nichts anderes wird 2019 und 2020 passieren.

Pikant: Die "Wahren" Untergrundseiten mit "Schwarzkopien" machen einfach weiter (nicht in der EU)

WirSindLegion
@17:42 von Werner Krausss: Wird Google nicht machen....

Google wird einfach Uploads für IP-Adressen aus der EU komplett abschalten. Dann dürfen EU-Computer bzw. deren User nur noch mitlesen / mitschauen / mithören.
Youtuber machen mit einem "intelligenten VPN" ihren EU-Anschluss zu einem amerikanischen Internetanschluss.
Oder zu einem schweizer Anschluss, denn die sind da völlig außen vor.
Hallo SWISS-VPN !

Silverfuxx
18:32 von WirSindLegion

Vermutlich nicht so drastisch, aber so in der Art muss und wird es tatsächlich kommen.
Vieles wird sich wirklich in den `Untergrund´, in die `Dark Social´-Kanäle verlagern. Gezwungenermaßen.

Und das hier ist auch grundsätzlich ein Thema, wo ich den notorischen EU-Hassern völlig zustimme und inhaltlich bei ihnen bin. Das wird mich nicht auch zu einem machen, aber das ist ganz sicher keine gute Idee, wenn man die EU irgendwie sympathischer machen will.
Und es erinnert mich ziemlich an den Brexit: Ein paar alte Leute, die von der Materie keine Ahnung haben und für die das Internet Neuland ist, beschließen etwas, ohne die jüngeren, die sich auskennen, einzubeziehen.
Aber immerhin, die GEMA wird sich freuen. Und außer der auch noch... na okay, die GEMA reicht ja auch :)

KorinthenK.
Artikel 13: Die größte Dummheit ever!

Zuvor: Eine vernünftige Copyrightregelung muss sein.
Aber: Die Strafbelegung für Verletzungen auf Providerseiten wird dazu führen, dass diese (Google & Co.) verlangen werden, alle Werke, auf die jemand Copyright erhebt, bei diesen anmeldet, sprich hochzuladen sind. Das sind nicht nur Webseiten, sondern alles Gedruckte (Zeitschriften, Bücher, Noten, Bilder, ...) sowie Musik u.a.m. Viele Teile des Internets sind ohne Gebühren nicht zugänglich, wie Angebote von Fachzeitschriften und e-books. Auch diese müssen hochgeladen werden, obwohl z. Z. für die Suchmaschinen nicht erreichbar.
Das wird dazu führen, dass nach einiger Zeit alles veröffentlichte Wissen auf den privaten Servern der Datenkraken landet, und die werden nach einiger Zeit daraus Geld machen, z. B. den Rechteinhabern anbieten, gegen eine Gebühr den Download zu erlauben.
Gegen diese Wissensanhäufung ist Wikipedia ein klitzekleiner Klacks!
Das ist den Abgeordneten nicht bewußt, sie richten schweren Schaden an.

ofarrill
@orgel69: Warum tun sich so viele so

Ich gehe doch auch nicht in ein Autohaus und nehme ein Vorderrad mit mit der Begründung: es ist ja kein ganzes Auto was ich stehle.
Der Unterschied zwischen Materie und Werk ist Ihnen schon aufgefallen und damit beginnen die "Probleme": Ein Werk kann zitiert (geklaut) werden ohne das etwas abhanden kommt, sondern etwas neues entsteht. Kein Werk entsteht im inhaltsfreien Raum, sondern speist sich aus der eigenen geistigen Arbeit und dem was die Welt bisher füllt.

kurtimwald
wenn es an technischen Möglichkeiten fehlt ...

zu 17:22 von watcherswatcher "
Jedenfalls können sich Plattformen nicht damit freizeichnen, dass es an technischen Möglichkeiten fehle, rechtswidrige von rechtmäßigen Inhalten zu unterscheiden"

Das ist doch richtig. Urheberrecht ist schon immer gesetzlich geregelt - und das gilt für analoge bzw. Printmedien wie auch digitale Medien. Und wenn einer Plattform die technischen Möglichkeiten fehlen oder wie bei den sog. Großen die Uploadfilter unzuverlässig sind -

dann sollen die halt ausgebildete Mitarbeiter einstellen die anhand von analogen Unterlagen die Posts prüfen.
Und wenn denen das zu aufwendig ist, dann den Laden zu machen, statt zu behaupten, mit IT wäre alles möglich.

Tatsache ist doch, mit Software wird geschludert und betrogen: siehe Autoindustrie, Flugzeugabstürze, Unfalltote bei KI- Autos und Millionen unverschlüsselter Konten bei FB

styxxx

Artikel 11 wird genauso kritisiert. Erst in Kombination entfalten sie eine eine erst richtig gefährliche Wirkung. Schade, dass darauf nicht eingegangen wird.

Außerdem widersprechen andere Experten beim Overblocking und wer alles betroffen ist. Man brachte, dass ein Werbebanner auf einer Seite breite für kommerzielle Einstufung sorgen kann. Und in die Wikipedia-Schwesterprojekte, wie die Mediendatenbank ausgenommen sind ist auch fraglich.

Vor allem aber auch Vorstöße, geleakte Dokumente unter dem Argument des Urheberrechts verschwinden zu lassen, wie die Regierung es mehrfach versuchte (zuletzt diese Woche, siehe heise online) erscheint dann kritisch. Ein Filter hätte im aktuellen Fall die Pestizidstudie betroffen.

kurtimwald
das ist Berichterstattung

die TS wird wohl nicht antworten, aber hier meine Kenntnis dazu.

Die TS bietet dieses BLOG als Umfrage und Meinungsforschung. Und die öffentlich abgefragten Meinungen werden hier halt nachrichtlich berichtet.

Anders ist wenn ich etwas von mir aus einbringe nur weil es halt "geht" wie bei FB, Instagram usw.
Und wenn ich dann aus geschützter Quelle ohne Hinweis zitiere, oder Bilder ohne Genehmigung veröffentliche,

dann gaukle ich vor ich sei der Urheber des Beitrages und verletzte andere Rechte

Rantanplan3
Die Quellen beweisen die Tendenz

dieses Artikels. Irgendwelche Juraprofessoren, die man noch nie auf einer Rechtsinformatik-Konferenz gesehen hat schwadronieren über Uploadfilter, die sie nicht verstehen. Und das gleich von drei verschiedenen Richtungen.
Dagegen wird z.B. Netzpolitik nicht zitiert (und die TS hat die Verbindung). Auch kritische Juristen werden zu Art. 13 nicht befragt.
Art. 13 ist sehr einfach für einen Betreiber. Wenn er veröffentlicht, haftet er. Wenn er blockiert passiert nichts. Also wird im Zweifel alles blockiert, was nicht in der weißen Liste steht.
Was wird passieren? Übrig bleiben die Zeitungen und natürlich die Giganten aus Silicon Valley, die ein Pauschal-Lizenzierung haben. Alle europäischen Plattformen werden untergehen und alle werden hippe Dienste in den USA benutzen. Dann schreien alle: Die bösen Amerikaner haben mir nicht befohlen mir selbst in den Fuss zu schießen, habe das aber vorsorglich mal gemacht.

Silverfuxx
20:23 von kurtimwald

Ich nehme an, Sie antworten auf meine Frage. Vielen Dank dafür.
Hoffentlich ist das wirklich so, denn andernfalls würden die Fake-News-Verbreiter noch viel leichteres Spiel haben. Andere, vielleicht auch die Tagesschau selbst, könnten dann nicht mehr so ohne Weiteres zu Quellen verlinken oder daraus zitieren, mit denen falsche Aussagen widerlegt werden können.

Auch interessant: Ganz wie damals bei TTIP ist das Thema von den ör-Medien maximal ganz am Rande behandelt worden. Das finde ich auffällig.