Ihre Meinung zu Grundsatzurteil: Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch
Arbeitgeber müssen Beschäftigte in Zukunft auf nicht genommenen Urlaub hinweisen. Mit einem Grundsatzurteil stärkt das Bundesarbeitsgericht die Rechte der Arbeitnehmer. Unternehmen müssen mit mehr Aufwand rechnen.
Diese Entscheidung ist überfällig. In vielen Berufen, gerade im sozialen Bereich, herrscht aufgrund der schlechten Bezahlung und der ungünstigen Arbeitszeiten chronischer Arbeitskräftemangel. Die Opferbereitschaft der Angestellten (meistens Frauen) wird von den Arbeitgebern knallhart einkalkuliert. Angemeldete Urlaubstage werden gekürzt – irgendjemand muss die Arbeit ja machen. Warum neue Kräfte einstellen, wenn es mit zusätzlichen Schicht-, Wochenend- und Notdiensten auch geht? Unterqualifizierte Kräfte müssen Überstunden machen und viele fordern den Freizeitausgleich bzw. die Bezahlung der zuviel geleisteten Stunden nicht ein – aus Angst vor Kündigung.
Damit hat es nun hoffentlich ein Ende.