Urlauber auf der spanischen Mittelmeerinsel Mallorca

Ihre Meinung zu Grundsatzurteil: Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch

Arbeitgeber müssen Beschäftigte in Zukunft auf nicht genommenen Urlaub hinweisen. Mit einem Grundsatzurteil stärkt das Bundesarbeitsgericht die Rechte der Arbeitnehmer. Unternehmen müssen mit mehr Aufwand rechnen.

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24 Kommentare

Kommentare

draufguckerin
Überstunden und Urlaubstage korrekt abrechnen

Diese Entscheidung ist überfällig. In vielen Berufen, gerade im sozialen Bereich, herrscht aufgrund der schlechten Bezahlung und der ungünstigen Arbeitszeiten chronischer Arbeitskräftemangel. Die Opferbereitschaft der Angestellten (meistens Frauen) wird von den Arbeitgebern knallhart einkalkuliert. Angemeldete Urlaubstage werden gekürzt – irgendjemand muss die Arbeit ja machen. Warum neue Kräfte einstellen, wenn es mit zusätzlichen Schicht-, Wochenend- und Notdiensten auch geht? Unterqualifizierte Kräfte müssen Überstunden machen und viele fordern den Freizeitausgleich bzw. die Bezahlung der zuviel geleisteten Stunden nicht ein – aus Angst vor Kündigung.
Damit hat es nun hoffentlich ein Ende.

91541matthias
Bei mir kein Problem..

Ich hab die Möglichkeit,meine Stunden im Intranet der Klinik,in der ich arbeite,nachzuschauen..und es gibt eine Meldung,wenn noch Tage offen sind..

Auf so eine Klage kann nur jemand kommen,der sein Arbeitszeitkonto nicht im Griff hat.

Niemand
Mein ehemaliger Arbeitgeber

hat das mit dem Hinweis auf den Resturlaub fast schon übertrieben. Ab Ende Oktober gab es von der Personal-Abteilung, dem Betriebsrat und der Abteilungsleitung Mails an Alle mit dem Hinweis, dass der Resturlaub mit Ende des Jahres verfällt.

Ende November gab es dann von der Personal-Abteilung Post im verschlossenen und siegel-gestempelten Umschlag. Der Brief enthielt die Gesetzeslage (Verfall des Urlaubsanspruchs) und die Anzahl der noch vorhandenen Urlaubstage. Zudem lag ein Formular bei, mit dem man/frau einen Antrag auf Verlängerung bis Ende März stellen konnte. Auf dem Antrag mußte aber von der Abteilungsleitung bestätigt werden, dass und warum der Resturlaub nicht innerhalb der normalen Frist gewährt werden konnte.

Bei der Gewährung des Resturlaubs war es kulant. Hatte man/frau noch z.B. 12 Tage, dann reichte es, drei im alten Jahr und den Rest sofort im Neuen Jahr zu nehmen. Der Urlaub musste aber auf einem Formular und als Ganzes beantragt werden.

nehciezreeL
nachvollziehbare Entscheidung

Richtige Entscheidung.

Auch ich habe mal Urlaub nicht bekommen, weil es keine (ausreichende) Information darüber gab, daß er mir überhaupt zustand. Es war halt leider kein gesetzlicher Urlaubsanspruch, und der Arbeitgeber meinte, seine Information sei klar genug gewesen (obwohl sie nie ankam), Gegenargumente zählten nicht.

Eine Verpflichtung zu klarer Kommunikation schadet nicht. Hoffentlich zukünftig auch für nichtgesetzliche Ansprüche.

Wanderfalke
@91541matthias - 19:12

"Ich hab die Möglichkeit, meine Stunden im Intranet der Klinik, in der ich arbeite, nachzuschauen.. und es gibt eine Meldung, wenn noch Tage offen sind..
Auf so eine Klage kann nur jemand kommen, der sein Arbeitszeitkonto nicht im Griff hat."

Oder erst gar keine Arbeitszeitkonten im Betrieb hat.
Gerade im Gesundheitswesen läuft doch längst nicht alles im Klinik-Standard ab.

Kennen Sie die häufigsten Beschwerden der Mitarbeiter aus privaten Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten?
Unterirdische Dienstpläne und mangelhafte Dokumentation der Arbeitszeit. Was meinen Sie, wie korrekt da wohl mit den Urlaubsansprüchen umgegangen wird?

FritzF
Welch eine Überraschung,

ein arbeitnehmerfreundliches Urteil. Interessant wäre auch die Nennung einer Frist (z.B. vor Jahresende) in der ein Urlaubsantrag bearbeitet werden sollte.

miholz71
Urteile von Richter die noch nie Verantwortung tragen mußten

Man kann hier nur den Kopf schütteln. Wer selber nicht Mal seine Urlaubstage zählen kann, sollte sich schon fragen, ob er Überlebensfähig ist. Wir entwickeln uns immer mehr zu einer Mimigesellschaft.

Account gelöscht
In meiner Firma

war es immer schon so,das z.B. die Abteilung Sekretärin rechtzeitig darauf hingewiesen hatte den Resturlaub Anspruch noch zu neben, bis zum April, da er sonst verfällt.

Zwicke
Planungsbasis...

Schmarrn..! ... und zwar in zweierlei Hinsicht: Jeder AG weist schon aus Eigeninteresse seine AN auf noch offene Urlaubsansprüche hin. Wer aber Urlaubsanspruch hat, diesen aber nicht nutzt, hat offenbar keinen Bedarf dafür. Ein solcher AN kann sich auf Antrag den geldwerten Anspruch auszahlen lassen (was übrigens viele machen), oder den Urlaubsanspruch prolongieren lassen ... (was übrigens in Einzelfall seitens der AG auch öfter ganz unproblematisch gemacht wird, wenn bspw. wegen beruflicher Härten (regionaler Versetzungen) oder auch wegen Schwangerschaften besondere Rücksichtnahmen nötig sind.
_
In meinem Betrieb ist es üblich, ab Ende Januar nicht zeitgemäß beanspruchte Urlaubszeiten zwangsweise an die AN geldwert auszuzahlen. Ich finde, das ist eine faire Lösung... weil jeder Vertrtagsparter eine solide Planungsbasis braucht.

Nettie
@draufguckerin, 19:05

„Unterqualifizierte Kräfte müssen Überstunden machen und viele fordern den Freizeitausgleich bzw. die Bezahlung der zuviel geleisteten Stunden nicht ein – aus Angst vor Kündigung.
Damit hat es nun hoffentlich ein Ende.“

Hoffentlich.
Dieser „Paradigmenwechsel“ bei Machtverhältnissen war dringend notwendig („Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten künftig auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden und damit EU-Recht in deutsches Recht integriert“).

Es ist also derjenige, der in unserem System in der Regel (Ausnahmen bestätigen diese bekanntlich - es gibt leider auch Leute, die die Schwächen in unserem System kennen und ausnutzen) in der stärkeren Position ist, der den „Schwächeren“ auf seine Rechte hinweisen muss. Hoffentlich traut der sich dann, sie auch wahrzunehmen.

Jedenfalls gut, dass es in der EU eine funktionierende, d.h. tatsächlich unabhängige Rechtsprechung gibt.

Account gelöscht
19:05 von draufguckerin

Sie haben Recht,eine Bekannte die im Pflegebereich ihren Dienst macht hat die selben Erfahrungen gemacht. Und aus Angst um den Arbeitsplatz nimmt man es so hin.Ist leider so.

Tretschko
@ miholz71

"Man kann hier nur den Kopf schütteln. Wer selber nicht Mal seine Urlaubstage zählen kann, sollte sich schon fragen, ob er Überlebensfähig ist."

Ihr Sarkasmus ist hier fehl am Platz. So einfach ist es nämlich gar nicht, es sei denn Sie sind Beamter oder vergleichbares.
Desweiteren hat der Arbeitgeber natürlich eine Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten und dazu gehört natürlich - man mag es kaum glauben - die Gewährung von Urlaub!
Welcher überigens dazu dient dem Beschäftigten die Arbeitskraft zu erhalten - völlig überfällig dieses Urteil.

banker01
Gesundheitssystem

Es wäre schön und empfehlenswert, wenn gerade Pflege und Ärzte die Möglichkeit hätten, den Jahresurlaub zu nehmen, der ihnen zusteht.

Leider funktioniert dies nicht, weil das Gesundheitssystem in diesem und vielen Bereichen versagt. Die Vorredner, die ach so tolle Ideen haben...aber wenn der eigene Angehörige von der Pflegekraft versorgt wird, die seit sechs Monaten keinen Urlaub hatte, ist dann sehr froh, dass jemand da ist und hilft!

Vielleicht sollte man darüber auch nachdenken...

"Man kann hier nur den Kopf schütteln. Wer selber nicht Mal seine Urlaubstage zählen kann, sollte sich schon fragen, ob er Überlebensfähig ist. Wir entwickeln uns immer mehr zu einer Mimigesellschaft." --> Sparkassen-Angestellter?

karwandler
re schiebaer45

"eine Bekannte die im Pflegebereich ihren Dienst macht hat die selben Erfahrungen gemacht. Und aus Angst um den Arbeitsplatz nimmt man es so hin"

Arbeitskräfte im Pflegebereich werden händeringend gesucht. Angst um den Arbeitsplatz? Lächerlich. Der Arbeitgeber hat Angst vor der Kündigung.

Anna-Elisabeth
19:28 von nehciezreeL

"Eine Verpflichtung zu klarer Kommunikation schadet nicht."

Wie wahr! Mein ehemaliger Arbeitgeber hat auch öfter Probleme mit der Kommunikation. So hatte er zwar im Sommer (am Personalrat vorbei) beschlossen, dass ab sofort der gesamte Jahresurlaub bis Ende Dezember zu nehmen sei.
Jahrzehnte war es möglich (und auch üblich), Resturlaub bis Ende März zu nehmen. Wie so oft in diesem Krankenhaus, kam diese Information in einigen Abteilungen erst Ende November an. Viele Mitarbeiter waren jetzt gezwungen gleichzeitig mit Kollegen Urlaub zu nehmen. Für die übrigen Mitarbeiter eine große Belastung.

Ja ja, das liebe Intranet - die Zeit dafür muss man erst einmal haben.

Andron
Alles legitim

Ganz normale Entscheidung.
Sollte auch für jeden
AG kein Problem zu sein
Rechtzeitig zu informieren.
Was den Beklagten angeht, wird wohl nicht
schwehr sein nachzuweisen, ob tatsächlich rechtzeitig per Mail Sie den Wissenschaftler informiert
haben.

Anna-Elisabeth
20:55 von schiebaer45

"In meiner Firma
war es immer schon so,das z.B. die Abteilung Sekretärin rechtzeitig darauf hingewiesen hatte den Resturlaub Anspruch noch zu neben, bis zum April, da er sonst verfällt."

Das war auch bei uns so und es hat recht gut funktioniert.
Wir hatten uns unsere Urlaubsanträge immer auch für uns selbst kopiert. Nur der Vorstand muss jetzt ständig irgendetwas ändern und die Informationen dazu gehen manchmal seltsame Wege. Am Anfang steht die Mundpropaganda, die mit einem "Die spinnen doch" zunächst nicht geglaubt wird.

Anna-Elisabeth
@21:24 von karwandler

//re schiebaer45

Arbeitskräfte im Pflegebereich werden händeringend gesucht. Angst um den Arbeitsplatz? Lächerlich. Der Arbeitgeber hat Angst vor der Kündigung.//

Keineswegs lächerlich. Sie überschätzen die Intelligenz und das Verantwortungsgefühl vieler Arbeitgeber in diesem Bereich. Machen Sie mal in einem Pflegeheim auf einen Missstand aufmerksam...
Wenn man kein geeignetes Personal findet, stellt man eben ungeeignetes ein. Und wenn eine Stelle ein paar Wochen nicht besetzt ist, umso besser.

Account gelöscht
um 21:24 von karwandler

"" Arbeitskräfte im Pflegebereich werden händeringend gesucht. Angst um den Arbeitsplatz? Lächerlich. Der Arbeitgeber hat Angst vor der Kündigung""
#
Und trotzdem werden auch die Pflegekräfte sehr oft richtig ausgenutzt und es bleibt immer die Gefahr eine Kündigung auch wenn Pflegekräfte gesucht sind .Da spielt auch der Markt sehr stark mit,denn Pflegekräfte die zum halben Gehalt arbeiten gibt es z.B. aus Polen.Das ist leider so.

Werner Krausss
Am 19. Februar 2019 um 19:05 von draufguckerin

"viele fordern den Freizeitausgleich bzw. die Bezahlung der zuviel geleisteten Stunden nicht ein – aus Angst vor Kündigung.
Damit hat es nun hoffentlich ein Ende."

Sie haben Recht.
Aber das hat nie ein Ende.

Betriebswirte stellen die !!Anwesenheitsstunden!! ins Verhältnis zu Umsatzt/Gewinn.

Bei 8 Std Arbeitstag sind 4,8 Min. kostenlos länger gearbeitet, automatisch 1% mehr Gewinn.

Bis 35 ist loben und Schulterklopfen normal.
Selbstverständlich rechts und links.

kostenlose Mehrarbeit, "Identifikation mit dem Unternehmen",
Ab 40 wird man darauf angesprochen.
Ab 50 wird das erwartet.
Ab 60 ist man für das Durchschnittsalter der Mitarbeiter im jungen Unternehmen nicht mehr tragbar.

Ich kenne das aus vielen Unternehmen, die ich besucht habe.

Sogar im öffentlichen Dienst und bei 60 jährigen Beamten habe ich das erlebt.

(Mobbing) Keiner bezeugt das vor Gericht.
Alle wollen ihren Arbeitsplatz noch behalten.

karwandler
re tretschko

"@ miholz71

"Man kann hier nur den Kopf schütteln. Wer selber nicht Mal seine Urlaubstage zählen kann, sollte sich schon fragen, ob er Überlebensfähig ist."

Ihr Sarkasmus ist hier fehl am Platz. So einfach ist es nämlich gar nicht, es sei denn Sie sind Beamter oder vergleichbares."

Muss man Beamter sein, um im Kalender irgendwie anzustreichen, an welchen Tagen man wegen Urlaub nicht in der Firma war???

"Desweiteren hat der Arbeitgeber natürlich eine Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten und dazu gehört natürlich - man mag es kaum glauben - die Gewährung von Urlaub!"

Man mag es kaum glauben - aber zum Gewähren gehört komplementär das Beantragen.

karwandler
re anna-elisabeth

"Wenn man kein geeignetes Personal findet, stellt man eben ungeeignetes ein. Und wenn eine Stelle ein paar Wochen nicht besetzt ist, umso besser."

Warum vertreten Sie die Perspektive des Arbeitgebers? Klare Frage: Wie lange muss eine qualifizierte Pflegekraft nach einer neuen Arbeitsstelle suchen?

Es gibt klare Ansagen andersrum: Wie lange nämlich eine angebotene Stelle frei bleibt, bis endlich jemand für den Job gefunden wird.

Boris.1945
21:59 von karwandler

re tretschko

"@ miholz71

"Man kann hier nur den Kopf schütteln. Wer selber nicht Mal seine Urlaubstage zählen kann, sollte sich schon fragen, ob er Überlebensfähig ist."

Ihr Sarkasmus ist hier fehl am Platz. So einfach ist es nämlich gar nicht, es sei denn Sie sind Beamter oder vergleichbares."

Muss man Beamter sein, um im Kalender irgendwie anzustreichen, an welchen Tagen man wegen Urlaub nicht in der Firma war???

"Desweiteren hat der Arbeitgeber natürlich eine Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten und dazu gehört natürlich - man mag es kaum glauben - die Gewährung von Urlaub!"

Man mag es kaum glauben - aber zum Gewähren gehört komplementär das Beantragen.
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Es gibt doch speziell in den subventionierten Firmen die speziell von öffentlichen Aufträgen profitieren einen hohen gewerkschaftlichen Organinsiationsgrat.
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Aufgabe von freigestellten Betriebsräten könnte diese Beratung selbstverständlich nicht sein?

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