Ärzte in grüner OP-Kleidung im Operationssaal

Ihre Meinung zu BGH zu Organspenden: Ärzte haften für schlechte Aufklärung

Ein Organ zu spenden, ist ein Schritt mit Risiken und eventuellen gesundheitlichen Folgen. Gerade darum müssen Ärzte umfassend aufklären, urteilte nun der BGH. Dies sei "unabdingbar". Von Claudia Kornmeier.

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3 Kommentare

Kommentare

Medizinmann
Im Westen nichts Neues...

Das ist doch schon lange so.

Der Arzt muß über alle bekannten Risiken umfassend aufklären.

Das es einem nach einer Nierenspende schlechter gehen kann ist auch klar.

Wie schlecht ist dabei natürlich unter Umständen schwer objektivierbar.

Wenn der Patient jetzt sogar nach med. Kriterien als Nierenkrank einzustufen - ich nehme mal an, das seine Nierenretentionswerte mit nur noch einer Niere eingeschränkt/schlecht sind - dann ist es naheliegend, dass er damit nicht gut zurecht kommt.

Allerdings ist es bekannt, dass die Nierenfunktion durch Einnierigkeit eingeschränkt sein kann - darüber sollte natürlich aufgeklärt worden sein.

Ist das nicht passiert wurde geschlampt...
Wenn unzureichend dokumentiert wurde, wurde geschlampt und dann hat der Arzt eigentlich schon verloren - es kommt zu Beweislastumkehr.

Das ist schon lange so.

FritzF
Das BGH urteilt ausnahmsweise

zu Gunsten des Schwächeren. In anderen Urteilen haben die Patienten bei medizinisch notwendigen Leistungen das Nachsehen. Gerne werden da massive Folgen wie Schlaganfall oder Herzinfarkt billigend in Kauf genommen. Ein Fortschritt.

Nettie
Wichtige Klarstellung

"Der BGH stellte klar: Wenn Ärzte und Kliniken nicht haften müssten, würde dies "das notwendige Vertrauen potentieller Lebendorganspender in die Transplantationsmedizin" schwächen"

Das ist absolut richtig.

"Denn die Einhaltung der Vorgaben des Transplantationsgesetzes ist unabdingbare Voraussetzung, wenn - um des Lebensschutzes willen - die Bereitschaft der Menschen zur Organspende langfristig gefördert werden soll", begründeten die Richter ihre Entscheidung"

Die Einhaltung der Vorgaben sollte eigentlich zu selbstverständlich sein, um höchstinstanzlich noch einmal ausdrücklich hervorgehoben werden zu müssen.

"Außerdem muss ein unbeteiligter, neutraler Arzt bei dem Aufklärungsgespräch dabei sein (...) Bei den Vorgesprächen war wohl jeweils kein neutraler Arzt dabei"

Gerade das - die Gewährleistung der unbedingten Neutralität - dürfte hier der wichtigste Aspekt sein.

In meinem Bekanntenkreis hat ein Bruder dem anderen eine Niere gespendet. War hier zum Glück für alle eine Erlösung.