Ihre Meinung zu BGH zu Organspenden: Ärzte haften für schlechte Aufklärung
Ein Organ zu spenden, ist ein Schritt mit Risiken und eventuellen gesundheitlichen Folgen. Gerade darum müssen Ärzte umfassend aufklären, urteilte nun der BGH. Dies sei "unabdingbar". Von Claudia Kornmeier.
Das ist doch schon lange so.
Der Arzt muß über alle bekannten Risiken umfassend aufklären.
Das es einem nach einer Nierenspende schlechter gehen kann ist auch klar.
Wie schlecht ist dabei natürlich unter Umständen schwer objektivierbar.
Wenn der Patient jetzt sogar nach med. Kriterien als Nierenkrank einzustufen - ich nehme mal an, das seine Nierenretentionswerte mit nur noch einer Niere eingeschränkt/schlecht sind - dann ist es naheliegend, dass er damit nicht gut zurecht kommt.
Allerdings ist es bekannt, dass die Nierenfunktion durch Einnierigkeit eingeschränkt sein kann - darüber sollte natürlich aufgeklärt worden sein.
Ist das nicht passiert wurde geschlampt...
Wenn unzureichend dokumentiert wurde, wurde geschlampt und dann hat der Arzt eigentlich schon verloren - es kommt zu Beweislastumkehr.
Das ist schon lange so.