Ein einzelner Mann sitzt in einer von drei Wahlkabinen.

Ihre Meinung zu Behindertenbeauftragter kritisiert Wahlrecht

Sie haben zwar eine umfassende Betreuung, sind aber geschäftsfähig - und dürfen nicht wählen. Auf diesen Missstand hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung hingewiesen. Betroffen sind Zehntausende.

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58 Kommentare

Kommentare

Carlsand

Wird es darauf hinauslaufen,dass Menschen die eine Betreuung in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt bekommen haben, die in Behinderten-Werkstätten arbeiteten,dann gemeinschaftlich ihre Stimme abgeben?? Sicherlich im Sinne der Betreuungsorganisation.

StöRschall

Darauf hat schon die letzte Beauftragte hingewiesen!

Geschehen ist allerdings nichts.

Diese Menschen hätten dann wohl unter Spahns Organhandelgesetz massiv gelitten.
Da gäbe es eine Wahlpflicht für alle. Aber sie hätten nicht wählen dürfen.
Wie praktisch im Sinne Spahns.
So kommt man natürlich auch zu Organen.

Biocreature
Mit welcher Begründung werden hier die...

...Grundrechte eines deutschen Staatsbürgers derart beschnitten?

---

So wie es aus dem Artikel zu lesen war ist es doch in keinster Weise zu erklären,
daß ohne jegliche Einzelfallprüfung, die im Übrigen einfach und schnell wäre,
die Menschen aus den Behindertenwerkstätten einfach nicht wählen dürfen.

Ich persönlich habe in meinem Bekanntenkreis
einen Mann, der seit zwei Jahren in so einer Werkstatt arbeitet.
Ich werde ihn mal fragen, ob er wählen darf.
Und falls nein, mit welcher Begründung dieses Recht nicht gewährt wird?

Mein Bekannter ist zu 100% voll psychisch fit,
nur wegen eines schweren Verkehrsunfalles schwer gehbehindert.

Also überhaupt kein Grund solchen Menschen das Wählen zu verbieten, oder?

meagain
Umgekehrt wird ein Schuh draus

Wer "Betreuung in allen Angelegenheiten" benötigt

    kann

nach meiner persönlichen Auffassung nicht geschäftsfähig sein.

Marcus2
Man kann sich nur wundern

Wann und wie wurde belegt, dass behinderte oder psychisch kranke Menschen "falsch" wählen? Wie wählen sie denn im Vergleich zur "Normalbevölkerung".
Wer bestimmt was behinderte Menschen gewählt hätten, wären sie nicht behindert?
Dass es solche Gesetze überhaupt in einer Demokratie gibt, abstrus.
Ein minimaler Aspekt von tausenden, der das mögliche Wahlverhalten, nicht nachgewiesen, beeinflussen könnte wird zur Grundlage des Ausschluss verwendet.
Klingt ganz und gar nach Nazimethoden und ehemaliger Euthanasie Gesetzgebung.

karwandler
Geschäftsfähig

heißt, dass irgendein Antrag, den der Betreuer für den Behinderten stellen muss, vom Behinderten zu unterschreiben ist und nicht vom Betreuer.

Das soll ausreichen für eine selbstständige Wahlentscheidung?

Superschlau

Na, die werden wählen, was die Betreuer den ganzen Tag vorbeten. Nichts anderes, als Erstwähler, die massiv von der Schule beeinflusst werden. Also, lasst sie wählen.

MaWo
@ Biocreature 10:54 Uhr

"Also überhaupt kein Grund solchen Menschen das Wählen zu verbieten, oder?"
Nein - aber wenn nicht sichergestellt ist, dass dieser Personenkreis "richtig" wählen wird wäre das eine zynische Erklärung.
Ansonsten bliebe nur der Bruch des GG.

Demokratieschuetzerin2021
Bei körperlicher Behinderung sollte Wählen möglich sein

Auch ich sehe es so, dass Behinderte ebenfalls wählen können muessen. Denn nicht alle Behinderten sind geistig behindert. Bei der Mehrheit sind es eher körperliche Behinderungen (sie können nicht laufen oder die Arme und Hände nicht richtig bewegen oder sowas). Warum sollen die nicht wählen duerfen???

Von daher sage ich mal zu dem hier:

https://www.tagesschau.de/inland/wahlrecht-105.html

Sie haben zwar eine umfassende Betreuung, sind aber geschäftsfähig - und dürfen nicht wählen. Auf diesen Missstand hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung hingewisen. Betroffen sind Zehntausende.

Wer nur körperlich behindert ist, sollte sehr wohl wählen duerfen. Allerdings stimmt es, dass auch ich es so sehe dass geistig behinderte nicht in der Lage sind, zu wählen und da ist durchaus Wahlmanipulation möglich. Denn was ist, wenn die Betreuer/Betreuerinnen dann was anderes ankreuzen als es der Betroffene/die Betroffen will??

Bernd Dröge
Betreuungsrecht

Hier ist es doch einfach Aufgabe des rechtlichen Betreuers, die Aufgabenkreise anzupassen. Also einen Antrag an das zuständige Amtsgericht stellen und einzelne notwendige Aufgabenkreise benennen. Damit bleibt dann das Wahlrecht erhalten oder wird wieder zuerkannt. Laut Gesetz sollen nur die notwendigen Aufgaben rechtlich betreut werden, hier haben es sich aber wohl viele "kleine" Amtsgerichte zumindest in der Vergangenheit etwas zu einfach gemacht. Ich habe diese Umstellung als rechtlicher Betreuer schon recht problemlos gemacht. Eine Änderung des Wahlrechts ist m. E. weder hilfreich noch notwendig.

StöRschall

11:22 von karwandler

"Geschäftsfähig
heißt, dass irgendein Antrag, den der Betreuer für den Behinderten stellen muss, vom Behinderten zu unterschreiben ist und nicht vom Betreuer."

Anträge werden für gewöhnlich unterzeichnet.

Oder wie machen Sie das?

"Das soll ausreichen für eine selbstständige Wahlentscheidung?"

"Mündigkeit" nennt sich das.

Und wenn Sie mündig sind Geschäfte zu führen, sind sie mündig zu wählen.
Was soll so eine manipulative Frage?

karwandler
re biocreature

"Mein Bekannter ist zu 100% voll psychisch fit,
nur wegen eines schweren Verkehrsunfalles schwer gehbehindert."

Dann steht er auch nicht unter Betreuung und kann natürlich wählen.

MaWo
@ meagain 10:59 Uhr

"Wer "Betreuung in allen Angelegenheiten" benötigt kann nach meiner persönlichen Auffassung nicht geschäftsfähig sein."
Das sehe ich aber GANZ anders.
Voraussetzung ist aber eine Betreuung in der die Interessen des Betreuenden vertreten werden - und weder die des Betreuers, noch einer anderen Institution.
Ja; es bleiben da bedauerlicherweise nur wenige Personen als geeignete Betreuer übrig.

Kopfmensch
Wahlrecht AUCH für Behinderte! ...

Ich finde, das ist wieder mal ein Fallbeispiel dafür, wo Politiker lange ohne Orientierung über die Mehrheitsmeinung innerhalb der Gesellschaft und deshalb vermutlich vor allem nach Ihrer eigenen Vorliebe argumentieren und entscheiden.

Warum gibt es hierzu nicht mal eine Umfrage wie die Gesellschaft darüber denkt? ... Ich finde, dort gehört diese Entscheidung hin! Für LGBT war's letztendlich auch die Gesellschaftsmeinung, die zur Ehe für Alle geführt hat! Auch wenn's zugegeben bis dahin ein langer Weg war!

Ich bin jedenfalls klar FÜR ein Wahlrecht!

StöRschall
11:16 von Marcus2 "Man kann

11:16 von Marcus2

"Man kann sich nur wundern
Wann und wie wurde belegt, dass behinderte oder psychisch kranke Menschen "falsch" wählen?"

Es gibt keine "falsche Wahl"

Eine Wahl ist eine Wahl.

Das kann von keinem Ausenstehenden beurteilt werden.

Aber vor allem ist eine Wahl frei.
Man kann wählen was man will.
Man kann es aber auch sein lassen und nicht wählen.

Und wenn man nicht wählen will, darf das nicht dazu führen, dass man deshalb einen direkten Nachteil erlebt z.B. win Menschenrecht verliert (so wie Spahn sich das vorstellt)

geselliger misanthrop
Ich bin selbst Betreuer für einen behinderten Menschen ...

... der in einer betreuten Wohngruppe für behinderte Menschen wohnt, die von einem der größten Caritativen Unternehmen Deutschlands betrieben wird.
.
Ich konnte dieses Jahr, kurz vor den Bayern-Wahlen gerade noch und nur durch einen Zufall verhindern, dass die von mir betreute Person "ihre Stimme abgibt".
.
Es wurden von der Heimleitung Wahlbriefunterlagen für alle Bewohner des Hauses angefordert. Ohne mein Wissen. Ohne meine Zustimmung.
.
In der Einrichtung leben ausschließlich mehrfachbehinderte Menschen mit hohen und sehr hohen Einschränkungen.
.
Ich kann nur von meiner betreuten sprechen: Aber es wäre mir, oder jedem anderen dem sie vertraut ohne weiteres möglich, sie innerhalb von 5 Minuten 10 mal die Parteienpalette von ganz Rechts bis ganz Links hin-und-her zu überzeugen.
.
Daher habe ich die Wahlbriefunterlagen vernichtet. Seit wievielen Jahren meine Betreute schon "gewählt" hat, konnte oder wollte man mir nicht sagen.

StöRschall
10:59 von meagain "Umgekehrt

10:59 von meagain

"Umgekehrt wird ein Schuh draus
Wer "Betreuung in allen Angelegenheiten" benötigt

kann
nach meiner persönlichen Auffassung nicht geschäftsfähig sein."

Ne, da wird leider kein Schuh draus!

Weil es drauf ankommt, in welchen Bereichen sie wie betreut werden!

MaWo
@ Marcus 2 11:16 Uhr

"Wie wählen sie (Behinderte) denn im Vergleich zur 'Normalbevölkerung'."
Behinderte und Betroffene ist in diesen Fällen kein großer Unterschied:
Die Partei "X" will jedes Einkommen abgabepflichtig stellen. Die Partei "Y" will Soziales ausklammern, das soll nur für einen bestimmten Teil der Bürger weiterhin als Pflicht gelten.
Hier wird wohl jeder Wähler die Partei wählen welche seine Interessen besser vertritt.
Legal - selbstverständlich!
Asozial-selbstverständlich!

klasube
Behindert ist nicht gleich behindert...

sondern es kommt ja wohl eindeutig auf die Art der Behinderung an.
Allein der Umstand, dass ein Behinderter in einer betreuten Werkstatt arbeitet, sagt noch gar nichts über den Grad und die Art der Behinderung aus.
Wer allerdings zur Besorgung seiner Rechtsgeschäfte einen Betreuer braucht, wird wohl nicht nur Rechtsgeschäfte, sondern auch komplexe politische Zusammenhänge nicht erfassen können...!

geselliger misanthrop
@Marcus2 11:16

"Wann und wie wurde belegt, dass behinderte oder psychisch kranke Menschen "falsch" wählen? Wie wählen sie denn im Vergleich zur "Normalbevölkerung"...."
.
Ein nicht behinderter Mensch trifft Entscheidungen, nachdem er oder sie sich ausreichend informiert hat und sich aufgrund dieser Informationen eine Meinung gebildet hat. Im Idealfall zumindest.
.
Ein behinderter Mensch, und da müsste eben jeder Einzellfall durch ein psychiatrisches Gutachten geklärt werden, kann häufig weder diese Informationen einordnen, und sich damit auch keine eigene Meinung bilden. Solche Menschen sind -oft- eben auch sehr leicht manipulierbar.
.
Das ist das grundsätzliche "Falsche" daran.

gulltoppr
Dr.Graf

>>Behinderte dürfen bald wählen.
Das gibt dann eben nochmals 80 000 CDU-Wähler !
Ob das bei der nächsten Wahl wirklich hilft ?<<
Geschmacklos und stolz drauf- unglaublich.

StöRschall

Diese Menschen haben zwar eine Behinderung aber sie sind NICHT unmündig!

Es muss gesetzlich garantiert sein, dass auch bei Menschen mit einer Behinderung die Grundrechte gewährleistet sind.

Momentmal
Hier die Lösung: Ein einfacher Wählertest

Bestimmte Behinderte und psychisch Erkrankte sind nicht in der Lage ausreichend kompetent komplexe politische Zusammenhänge zu begreifen und sollten deshalb nicht wählen dürfen?
Das ist zumindest eine diskutierbare Meinung.
Aber:
Dann wäre es aber lediglich logisch die gesamte Bevölkerung regelmäßig auf ihre Wahlkompetenz zu überprüfen. Durch einen einfachen allgemeinen Wahltest, er muß ja nicht übermäßig kompliziert sein.

"Das tut mir leid, Herr Müller. Sie konnten kein Mitglied des aktuellen Kabinetts benennen, haben Karlsruhe als ein Bundesland benannt, den Irak in Afrika verortet und den Anteil der deutschen Bevölkerung mit Migrationshintergrund auf 75% geschätzt. Das wird leider bei Ihnen in diesem Jahr nicht zur Stimmabgabe reichen. Aber vielleicht klappt´s ja bei den nächsten Wahl!"
Fair ist fair.
Und plötzlich hätte Deutschland nur noch qualifizierte Wähler und damit wahrscheinlich auch kein Problem mehr mit populistischen Parteien. Ja, so sollten wir es machen!

Lutz Jüncke
@ 11:22 von karwandler

D'accord.

Und mir graust es bei dem Gedanken an eine Gesellschaft, der die Fähigkeit zur Differenzierung immer mehr abhanden kommt.

Sie haben das Wesen der 'Geschäftsfähigkeit' bei Behinderten trefflich beschrieben.

Die beschränkten Möglichkeiten, die solch politischer Willensbildung zu Grunde liegen, sollten eher nicht zum Geschick der Bundespolitik beitragen.

Übrigens - wenn die Moderation mir die themenübergreifende Argumentation gestattet - die von Ihnen skizzierte Definition von 'Geschäftsfähigkeit' ist ja nicht nur auf Behinderte beschränkt.
Deshalb mein vehementes Nein zu jeglicher Art von Plebisziten in Deutschland.

brutus
na ja. ???

Jeder sollte das Recht haben, wählen gehen zu können. Bei geistig Behinderten sehe ich aber keine Möglichkeit der Wahlabgabe.

StöRschall
12:01 von klasube "Behindert

12:01 von klasube
"Behindert ist nicht gleich behindert...
sondern es kommt ja wohl eindeutig auf die Art der Behinderung an.
Allein der Umstand, dass ein Behinderter in einer betreuten Werkstatt arbeitet, sagt noch gar nichts über den Grad und die Art der Behinderung aus."

Korrekt.

"Wer allerdings zur Besorgung seiner Rechtsgeschäfte einen Betreuer braucht, wird wohl nicht nur Rechtsgeschäfte, sondern auch komplexe politische Zusammenhänge nicht erfassen können...!"

Wenn ich mir das Kleingedeuckte an Verträgen durchlese, versuche ich auch oft zu verstehen, was das bedeutet und komme zum Schluß, dass ich da auch oft jemanden brauche, der mir das erklärt.
Und ganz ehrlich:
Wer von uns durchblickt polisch komplexe Zusammenhänge?

Also dürfte, ihrer Argumentation zufolge, der Großteil der Bevölkerumg nicht wählen.

Also darum kann es wohl nicht gehen.

Es geht darum Willensäußerungen abzugeben.
Und das kann wirklich jeder, der nicht gerade im Koma liegt.

dr.bashir
Zu unspezifisch

Leider werde ich aus dem Artikel nicht schlau. Welche "Behinderung" ist denn gemeint? Reine körperliche Behinderungen (Lähmung, Blindheit) können sicherlich kein Grund sein, warum jemand nicht wählen sollte. Diese Menschen können sich genauso kompetent eine politische Meinung bilden, wie Menschen die sehen oder laufen können.
Bei geistigen Behinderungen gibt es unterschiedliche Ausprägungen. Aber wenn jemand "geschäftsfähig" ist, dann darf er z.B. Versicherungen abschließen oder Handyverträge. Warum darf er dann nicht wählen?

StöRschall
12:12 von Momentmal "Hier die

12:12 von Momentmal

"Hier die Lösung: Ein einfacher Wählertest
Bestimmte Behinderte und psychisch Erkrankte sind nicht in der Lage ausreichend kompetent komplexe politische Zusammenhänge zu begreifen und sollten deshalb nicht wählen dürfen?
Das ist zumindest eine diskutierbare Meinung."

Wie bitte???

Nein, das ist KEINE diskutiernare Meinung.

Dann hohlen Sie bitte fairer Weise weiter aus:

JEDER der nicht sachlich kompetent politische Zusammenhänge verstehen kann, darf nicht wählen.
Aufgepasst! Am Ende kriegt die Mehrheit der Bevölkerung eine geistige Behinderung und Wahlverbot attestiert !

Wirklich prima Idee!

StöRschall

Beim Wählen geht es nicht darum politische komplexe Zusammenhänge zu erfassen....
(Um das zu können müsste man wohl ein Hirn wie Goethe besitzen)

Nein. Einen Wahl ist eine WILLENSÄUßERUNG!

Die muss man nicht unter beweiß stellten !

Denn JEDER kann seinen Willen äußern.
Ob das anderen gefällt oder nicht.

Und für eine Willensäußerung kundzutun, muss man auch nicht hochintelligent sein!

Und man muss dafür auch nicht BWL studiert haben.

Man braucht dafür ein gewisses Maß an Vigilanz.

Das bringt jeder von uns mit.
Selbst in berauschtem/alkoholisierten Zustand.

schabernack
11:22 von karwandler

«Geschäftsfähig heißt, dass irgendein Antrag, den der Betreuer für den Behinderten stellen muss, vom Behinderten zu unterschreiben ist und nicht vom Betreuer.

Das soll ausreichen für eine selbstständige Wahlentscheidung?»

"Voll geschäftsfähig" i.S.d. Betreuungsrechts heißt, dass der unter Betreuung eines vom Gericht bestellten Betreuers Stehende in allen Angelegenheiten Entscheidungen treffen kann, ohne dass der Betreuer beteiligt sein muss. Oft ist er beteiligt, aber er muss es nicht sein. Beide Unterschriften sind alleine für sich rechtsgültig.

Auch dann, wenn Betreung "auf alle Bereiche des Lebens" bestimmt ist.

Daneben gibt es "eingeschränkt geschäftsfähig". Wird meist dann ausgesprochen, wenn der Betreute erwiesenermaßen nicht mit Geld umgehen kann, oder nicht in der Lage ist, sich adäquat um seine Gesundheitsvorsorge zu kümmern.

Dann ist nur der Betreuer ermächtigt, in dem/den eingeschränkten Entscheidungsbereich/en rechtswirksam im Namen des Betreuten zu handeln.

Karl Napf
11:56 von StöRschall

da hilft dann schnell der betreuer vom Paritätischen und sagt, mach das kreuz hier. und schon haben die linken wieder eine stimme mehr

Betreueer
So einfach ist es nicht.

Hier gibt es einiges an falschem und fehlendem Wissen. Auch wer unter Betreuung steht, kann wählen, WENN die Betreuung nicht für "alle Angelegenheiten" bestimmt wurde. Nur diese Anordnung innerhalb einer Betreuung ist ein Ausschlussgrund. Ein verantwortungsvoller Richter wird feingranular die notwendigen Bereiche der Betreuung definieren, und zwar im Dialog mit dem Betroffenen und dem Betreuer. Wer bspw. seine finanziellen Angelegenheiten nicht regeln kann, und dem für diesen Bereich (Vermögensverwaltung) die Betreuung auferlegt ist, kann sehr wohl wählen gehen (weil nicht "in allen Angelegenheiten").

Sisyphos3
Behindertenbauftragter kritisiert Wahlrecht

mißverstanden

StöRschall

Jeder Mensch hat eine Wahl.

Jeder Mensch kann wählen.

Auch Kinder können das in begrenztem Umfang.

In begrenztem Umfang deshalb, weil ihnen quantitativ an Wissen aus Erfahrung (Reife) mangelt.

Von quantitatibem Mangel ist bei einem erwachsenen Menschen nicht auszugehen.
Die Quantität an Erfahrung wächst bei jedem gleich.

Und über die Qualität lässt sich werder bei Behinderten GENAUSO WENIG sagen wie über Nicht-Behinderte.

StöRschall

Das ist einfach nur mal wieder eine Offenbarung von staatlich
geförderter Diskriminierung.

Peinlich.

schabernack
11:49 von karwandler

@biocreature: «"Mein Bekannter ist zu 100% voll psychisch fit,
nur wegen eines schweren Verkehrsunfalles schwer gehbehindert."»

«Dann steht er auch nicht unter Betreuung und kann natürlich wählen.»

Der Bekannte von @biocreature könnte schon unter Betreuung stehen.

Es gibt in DEU mehr Betreute, die aus eigenem Entschluss unter Betreuung stehen, als solche Menschen, für die gerichtlich eine Zwangsbetreuung angeordnet wurde.

"Offizielle rechtliche Betreuung" bedeutet in sehr vielen Fällen nicht mehr als rechtswirksame Hilfe bei Einschränkungen, die z.B. durch eine schwere körperliche Behinderung nach einem Unfall entstanden sind. So dass es für den Betroffenen (große) Mühen und Aufwand bedeutet, z.B. Behördengänge zu erledigen.

NeutraleWelt
@ 12:12 von Momentmal

Es ist für einen deutschen Wahlberechtigten vollkommen egal zu wissen, wo der Irak liegt, wenn er nicht genug Rente bekommt, vom Mindestlohn leben muß oder mit der Migrationspolitik nicht einverstanden ist.
Sie wollen nur noch Akademiker wählen lassen?
Dann schauen Sie sich mal an, welche Partei sehr viel Akademiker als Mitglieder hat und was Akademiker wählen.
Dann ist nämlich Schluß mit SPD, Linken und Grünen.
Kennen Sie eigentlich die Hauptstadt von Kamerun?

StöRschall

Behinderte Menschen haben eine Behinderung.

Sie sind aber nicht dumm.

So so asozial wie viele hier, sind sie auch nicht.

Sie haben genau so ein Wissen über politische Zualsammenhänge wie Nicht-Bwhinderte.

Es ist unerträglich, wenn hier Leute von einer Behimderung auf allgemeine Zurechnungsfähigkeit und Mündigkeit schließen und beides anderen Menachen in ABREDE stellen !!!!

NeutraleWelt

Nur zur Info für einige Mitforisten: Wir reden hier nicht von Rollstuhlfahrern! Oder darf Herr Schäuble nicht mehr wählen?
.
Wir reden über Menschen unserer Gesellschaft mit schweren geistigen Defiziten.
Die noch nicht mal wissen, wo sie ihr Kreuz machen sollen, oder wen sie wählen und die manipulierbar sind.
Wer erklärt diesen Menschen das Richtige?
Der nette Pfleger von der AfD oder die böse Schwester von den Grünen?

karwandler
re dr.bashir

"Aber wenn jemand "geschäftsfähig" ist, dann darf er z.B. Versicherungen abschließen oder Handyverträge. Warum darf er dann nicht wählen?"

Wie wär's damit, den Artikel zu lesen?

Zwar geschäftsfähig, aber unter umfassender Betreuung stehend.

karwandler
Ich zitiere mal

aus dem Wikipedia Artikel 'Betreuung'

"Die größte Gruppe der Menschen, für die ein Betreuer bestellt wird, sind alte Menschen, die an der Alzheimerkrankheit oder einer anderen Demenz erkrankt sind. Auch für Menschen mit geistigen Behinderungen wird im Erwachsenenalter häufig ein rechtlicher Betreuer bestellt."

Die Teilnahme an Wahlen wird deren geringstes Problem sein.

NeutraleWelt
@ 12:45 von StöRschall

"Wenn ich mir das Kleingedeuckte an Verträgen durchlese, versuche ich auch oft zu verstehen, was das bedeutet und komme zum Schluß, dass ich da auch oft jemanden brauche, der mir das erklärt.
Und ganz ehrlich:
Wer von uns durchblickt polisch komplexe Zusammenhänge?"
.
Ich.
Parteien stellen sich vor Wahlen mit einem polischen Programm auf. Kann man lesen.
Wenn Sie nicht lesen wollen, können Sie auch über das Internetz einen "Wahl-O-maten" nutzen, der Ihnen bei Ihrer Entscheidung hilft.
Wenn Sie nicht lesen können, schauen Sie Nachrichten. Nicht nur bei der TS, sondern vielseitig. Oder lassen sich zuschwafelt an den Werbeständen vor Ihrer Tür vor jeder Wahl (Vorsicht Falle, könnten auch Zeugen Jehovas sein).
.
Falls Sie zu dem allen nicht in der Lage sein sollten, was wollen Sie wählen?
Das was Ihnen Ihr Pfleger Klaus sagt?
Oder einfach irgenwo ein Kreuz machen?
Vielleicht überall?
.
Humanismus ist toll. Aber nicht jeder Mensch ist zu allem geistig in der Lage. Traurig, aber wahr.

schabernack
12:12 von Momentmal

«Hier die Lösung: Ein einfacher Wählertest […] Dann wäre es aber lediglich logisch die gesamte Bevölkerung regelmäßig auf ihre Wahlkompetenz zu überprüfen. Durch einen einfachen allgemeinen Wahltest, er muß ja nicht übermäßig kompliziert sein. […] Und plötzlich hätte Deutschland nur noch qualifizierte Wähler und damit wahrscheinlich auch kein Problem mehr mit populistischen Parteien. Ja, so sollten wir es machen!»

Nein, so sollte man es nicht machen.

Hört sich zwar "schön" an, nur noch "politisch dazu qualifizierte" wählen zu lassen. Ist aber vollkommen unpraktikabel.

Wer legt fest, welche Kenntnisse abgefragt werden sollen?
Darf man den Test wiederholen?
Dürfen Abgelehnte gegen die Ablehnung klagen?

Was macht man mit denen, die (vorübergehend) im Ausland leben …?

klasube
@ 12:12 von Momentmal

echt witzig, Ihr Wählertest...
Er entbehrt nicht einen gewissen Charme - würde er doch Wahlen sehr kurz und übersichtlich machen.
@ um 11:56 von geselliger misa...
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt sollte jeden sehr bedenklich stimmen.

HGP Aachen
eigentlich ist das doch eine ganz einfache

Angelegenheit.
Bei einer Körperbehinderung kann es gar keine Einschränkung irgend eines Rechtes geben, weder bei der Geschäftsfähigkeit noch beim Wahlrecht.
Bei einer geistigen Behinderung muss geprüft werden, ob ein komplexer Vorgang wie eine politischen Bildung und Entscheidungsfindung möglich ist, selbstverständlich muss auch eine Geschäftsfähigkeit geprüft werden und versagt oder bescheinigt werden. Dies ist medizinisch und unabhängig zu prüfen, nicht Institutionell.
Dies gilt für Menschen, sich in psychologischer Betreuung in geschlossener Form befindet, ebenso.

klasube
@ um 12:45 von StöRschall

Zitat: "Es geht darum Willensäußerungen abzugeben. Und das kann wirklich jeder, der nicht gerade im Koma liegt."
Das greift zu kurz. Wollte man Ihrer Argumentation folgen, müßte das Wahlalter drastisch zurückgesetzt werden - ab wann kann ein Kleinkind einen Stift selbständig führen?

Account gelöscht
Postdemokratie

Ich versteh das Problem nicht, es ändert sich doch rein gar nichts, wenn Behinderte auch wählen dürfen.

Wenn dann allerdings Erwachsene auf dem geistigen Stand eines Kleinkindes wählen dürfen, müssen es die Kleinkinder auch dürfen, sonst wäre es Diskriminierung wegen des Alters, also grundgesetzwidrig.

karwandler
re störschall

"Diese Menschen hätten dann wohl unter Spahns Organhandelgesetz massiv gelitten.
Da gäbe es eine Wahlpflicht für alle. Aber sie hätten nicht wählen dürfen.
Wie praktisch im Sinne Spahns.
So kommt man natürlich auch zu Organen."

Das ist polemischer Unfug.

Erstens hat ein Widerspruch gegen Organentnahme null zu tun mit dem bürgerlichen Wahlrecht.

Zweitens ist jedem Vernünftigen klar, dass bei einer Einführung der Widerspruchslösung Regelungen für den Personenkreis getroffen werden, der aus welchen Gründen auch immer keine sebstbestimmte Entscheidung darüber treffen kann.

Vielleicht einfach mal über den Tellerrand blicken, wie das in den zahlreichen Ländern mit Widerspruchslösung gehandlet wird.

rossundreiter
@karwandler, 13:29

"Wie wär's damit, den Artikel zu lesen?
Zwar geschäftsfähig, aber unter umfassender Betreuung stehend."

Wie wärs's damit, keinen Blödsinn zu verbreiten?

Wer geschäftsfähig ist, darf sich (ohne Betreuer) für vierstellige Beträge den neuesten Flatscreen ins Zimmer stellen! Oder natürlich auch Grundstücke kaufen und Häuser bauen (sofern Geld vorhanden ist).

Warum zum Teufel soll der nicht wählen dürfen?

rossundreiter
"Wahlfähigkeit".

Es ist ganz einfach: Wer geschäftsfähig ist, muss auch wählen dürfen. (In gewisser Weise ist jede Wahl auch ein Geschäft...)

Wem die Geschäftsfähigkeit aus guten Gründen aberkannt wird, der kann natürlich auch nicht wählen. Das liegt doch nahe.

Goldenmichel

Diese vom Schicksal schwer getroffen Menschen sind doch heute die idealen Wähler, denen kann man -helfen- das Kreuzchen an der -richtigen Stelle- zu machen.
Die Not und vor allem die Angst vor der AfD muss schon sehr gross sein.

Superschlau

Ein Wählertest? Und das , wo ich Kommunismus und Sozialismus für eine unheilbare Krankheit halte? Daß das nicht richtig sein kann, muss ja wohl einleuchten. Da wären ja tür und Tor geöffnet, irgendwen nicht mitspielen zu lassen.

StöRschall

15:06 von karwandler
re störschall
""Diese Menschen hätten dann wohl unter Spahns Organhandelgesetz massiv gelitten.
Da gäbe es eine Wahlpflicht für alle. Aber sie hätten nicht wählen dürfen.
Wie praktisch im Sinne Spahns.
So kommt man natürlich auch zu Organen."

Das ist polemischer Unfug."

Polemischer Unfug?
Putzen Sie mal ihre Brille!

Das soll Realität werden, wenns nach Spahn geht.

"Erstens hat ein Widerspruch gegen Organentnahme null zu tun mit dem bürgerlichen Wahlrecht."

Doch.

Denn das wäre kein Wahlrecht mehr, sondern Wahlpflicht.

Wer nicht wählt, dem würde das Recht auf körperliche Unversehrtheit genommen.

Wahlpflicht wäre es deshalb, weil die Idee nicht vorsieht, dass man nicht wählt.
Nicht wählen würde automatisch als Zustimmung gewertet.

Das geht mal gar nicht.

Nicht Zustimmen ist KEINE Zustimmung, weil NICHT Zugestimmt wurde.

Also MUSS keine Zustimmung als NEIN oder Ablehnung gewertet werden!

Und hier geht es um protegierten Exodos !

StöRschall
Karwandler

"Zweitens ist jedem Vernünftigen klar, dass bei einer Einführung der Widerspruchslösung Regelungen für den Personenkreis getroffen werden, der aus welchen Gründen auch immer keine sebstbestimmte Entscheidung darüber treffen kann.

Vielleicht einfach mal über den Tellerrand blicken, wie das in den zahlreichen Ländern mit Widerspruchslösung g"

Ich bitte Sie !
Bei der Widerspruchslösung
besitzt jeder erst mal KEIN Recht auf körperluche Unversehrtheit!

Erst dann, wenn man Widerspruch einlegt?

Erst durch Widerspruch wird Menschenrecht verteilt???

Was soll die Scheiße???!!!

StöRschall

Politiker, die Menschenrechte abschaffen woll, wie Spahn und der Abgeordnete Nüsslein das wollen die muss man sich gut gut merken !!!

Politiker, die Korruption und Ausbeutung, Betrug und Übervorteilung salonfähig machen wollen, wie Merz, die Zecke, die muß man sich gut gut merken!!!

Und bei JEDER Gelegenheit anprangern!

StöRschall
Karwandler

KEINE Zustimmung ist, was es ist .... nämlich
KEINE Zustimmung !

Und KEINE Zustimmung heißt:

NEIN

DAGEGEN

ABGELEHNT

StöRschall
@Karwandler

Ich halte Menschen, die für die Widerspruchslösung sind, für nicht zurechnungsfähig.

Die dürften dann nicht wählen, Karwandler !

nelumbo
@Superschlau

Kommunismus und Sozialismus eine unheilbare Krankheit? Also, Osteuropa und China wurden schon „geheilt“.