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Ihre Meinung zu Kirche und Arbeitsrecht: Konfession darf nicht immer Pflicht sein

Die Kirche darf bei der Jobvergabe die Konfession nicht pauschal zur Grundvoraussetzung machen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Worauf basiert das Urteil und welche Folgen hat es? Von Christoph Kehlbach.

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49 Kommentare

Kommentare

nie wieder spd
Austritt jetzt möglich?

Kann ich denn nun auch aus der Kirche austreten, wenn ich in einer evangelischen Einrichtung arbeite?

wenigfahrer
Mal eine gute Entscheidung

für die Glaubens freien.
Das selbe ist für mich der Abzug der Kirchensteuer vom Lohn oder Arbeitslosengeld durch den Staat, das müsste ich die Kirche von Ihren Mitgliedern selber machen.
Staat und Religion sollten immer getrennt sein.

Account gelöscht

Ich bin ebenfalls "ohne Konfession",respektiere aber die Vorgaben in einem Stellenangebot. Die Urheberin für diesen Rechtsstreit kann ich nicht verstehen und bin sehr neugierig auf den Fortgang dieser Sache.

Nettie
Aus der Zeit gefallen

Die Konfession bei der Jobvergabe zur Grundvoraussetzung zu machen, ist für mich so ziemlich der Inbegriff von Bigotterie.

Der_Mahner
Absurdistan

Wie absurd geht es denn? Wer sich bei einer Kirche bewirbt, und dann moniert, wegen der (fehlenden oder falschen) Konfession nicht genommen zu werden?!?? Was ist der nächste Schritt, ein klagender Atomkraftgegner, der vom Energiekonzern abgewiesen wird? Ein Vegetarier, der einer Metzgerei als Fachkraft ungeeignet scheint?

Wenn ich nicht zu einem Unternehmen passe, dann bewerbe ich mich dort nicht. Ganz einfach. Eigentlich.

Safe Space
Antiquierte Gesetzeslage

Arbeitsrechtlich haben die Kirchen aber eine Sonderstellung

Sonderstellungen, Bischofsbesoldung, Finanzamt zieht Steuern ein, Religionszugehörigkeit kann auf staatlichen Dokumenten eingetragen werden, usw, usw.

Kirchen sollten nicht besser oder schlechter gestellet sein als private Vereine. Ob Kirche oder Diakonie, es gibt keinen Grund warum sie nicht dem Privatrecht unterliegen sollen.
Es würde auch im Arbeitsrecht alles viel durchschaubarer machen.

Von einer vernünftigen Trennung von Staat und Kirche sind wir hier in DE leider noch weit entfernt.

Bergschneider
Ein Fehlurteil

Wenn eine Kirche aufgrund ihres Auftrags tätig wird, ist es selbstverständlich, dass sie das mit ihren Mitgliedern tut. Wer also nicht zu ihr gehört, kann für sie nicht tätig werden. Ich halte das Urteil des Arbeitsgerichtes für ein krasses Fehlurteil. Man versucht damit, die Freiheit der Kirchen massiv zu beschneiden.

Johannes Schwarz
Nicht gleichsetzen

Wer in der Kirche ist, ist nicht automatisch auch gläubig, und wer nicht in der Kirche ist, kann trotzdem einen christlichen Glauben haben. Ebenso gibt es offizielle Christen, die weniger nach der christlichen Lehre, dem Gebot der Nächstenliebe, leben, als so mancher Atheist. Pfarrer sind nicht unbedingt auch die besseren Menschen. (Ich als evangelisches Kirchenmitglied darf das behaupten.) Das sollte die Diakonie wissen.

LPferd
Ich musste auch beitreten..

Ich war befristet (ebenfalls ev. Diakonie aber anderer Ort) und ich wurde gezwungen der ev. Kirche wieder beizutreten, sonst hätte man meinen Vertrag nicht verlängert. Was nun? Austreten und provozieren oder dem 'Verein' weiter unterstützen? Zwickmühle :(

Eu-Schreck
Finde ich nicht richtig

Wenn ich ein Amt in einer religiösen Einrichtung annehmen möchte kann mE - nicht muss - der Arbeitgeber auf Konfessionszugehörigkeit bestehen.

Marcus2
Ein Märchen: Gleichheit vor dem Gesetz

Bei Dax Konzernen fordert die Politik Gleichberechtigung und einen Frauenanteil in den Führungsgremien.
Die sozialen Leistungen der Kirchen sind fast ausschließlich vom Staat bezahlt, ganz im Gegensatz zu den Gehältern und Löhnen in Konzernen.
Die einen bekommen Geld ohne Vorbedingungen, die anderen Zahlen Steuern und müssen sich nach Vorgaben richten.
Ungleicher und ungerechter geht nicht. Eben 'Recht', weit weg von 'Richtig'.

Gast
Profil

Um einem Haus ein bestimmtes Profil, eine christliche Atmosphäre zu geben, ist es selbstverständlich notwendig, dass dort die anfallenden Aufgaben von Christen gemacht werden - von der Hauswirtschaft bis zur Pflege. Damit meine ich nicht die Karteileichen, die der Bewerbung ihren Taufschein beilegen, sondern die praktizierenden Christen, die der Pfarrer oder der Heimleiter vom Gottesdienstbesuch kennt. Vor diesem Hintergrund spricht das Urteil gegen den notwendigen Pluralismus unserer Gesellschaft: sie zwingt zu einem "Einheitsbrei".

Es ist nun an der Diakonie, zu handeln: Sollte es zu wenige solche Christen geben, dann wäre es angezeigt, die Einrichtung mangels Personal zu schließen. Und wenn ein Gericht die Kirche zwingt, ihr Profil aufzugeben und sie verpflichtet, irgendwelche Arbeiter einzustellen, dann sollte die Kirche ebenfalls den Mut aufbringen, einen Schlussstrich zu ziehen.

Einfach Unglaublich

Das ist ein gutes Urteil.

Jetzt sollte endlich auch die staatliche Finanzierung von Bischöfen und Eintreibung von Kirchensteuern Geschichte sein.

Canario
Konfessionslose

Da die großen Kirchen Deutschlands auch öffentliche Mittel erhalten, sollte man eine Quote zur Einstellung Konfessionsloser bzw. auch "Konfessionsfremder" in Betracht ziehen. Tendenzbetriebe sollten ansonsten nicht noch von der öffentlichen Hand finanziert werden, wenn sie ausschließlich nur Mitarbeiter einstellen, die ihrer Konfession entsprechen. Letzteres würde auch nicht einem pluralistischen Gesellschaftsbild entsprechen.

JohnBowie
@ rsd

Freundlich aber bestimmt, ihr Kommentar.
Wie ich finde, solten einige kirchliche Einrichtungen, die der Sache nach folgerichtig eine Konfenssionszugehörigkeit einfordern, ihre Tore schließen, wenn sie kein entsprechendes Personal mehr bekommen.
Ich für meinen Teil mag diese Gruppierungen, die dadurch stark zu sein scheinen, indem sie sich von "den Anderen" abgrenzen, ohnehin nicht besonders.
Passt diese Einstellung noch in unsere Zeit?

MGD HerrenSpezies

Ein Skandal, dass das Urteil erst jetzt im jahre 2018 gefällt wird.

frosthorn
Wenn schon absurd, dann aber richtig

Lilie kündigte an, die Diakonie werde die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen und behalte sich den Gang vor das Bundesverfassungsgericht vor.

Um dort was einzuklagen? Das Recht, andere zu diskriminieren? Höchstrichterlich feststellen lassen, dass Kirchen sich nicht an die UN-Charta der Menschenrechte zu halten brauchen? Was bilden die sich eigentlich ein?

Oldtimerin
Es kommt auf die Tätigkeit an.

Geht es um eine Stelle als Hausmeister, oder Gärtner, sollte die Mitgliedschaft keine Rolle spielen. Bei Sozialarbeitern kann das schon anders sein. Ich meine schon, dass bei mehreren Bewerbern eine Rolle spielt, wer am besten zu der Stelle passt, jemand, der sich in die Gemeindearbeit auch unabhängig vom Job einbringt, oder jemand, der am Feierabend nach Hause verschwindet und mit der Kirche nichts mehr am Hut hat. Eine Gemeindesekretärin sollte mindestens einige Gemeindeglieder kennen, wenigstens die wichtigsten. Das Urteil ist zumindest problematisch.
@nie wieder spd,
wenn Sie sonst für den Posten geeignet sind,
womöglich unentbehrlich, und für Ihre Tätigkeit die Mitgliedschaft keine Rolle spielt, können Sie es mit dem Kirchenaustritt probieren. Gegen eine Kündigung könnten Sie vielleicht klagen. Es kommt auf die Begründung des Rausschmisses an.

ubk
Wenn die Kirche keine anderen Probleme hat...

Es gibt nun mal Arbeiten, bei denen die Mitgliedschaft in einer Kirche nun gar keine Rolle spielt, nehmen wir z.B. den angestellten Gärtner oder Hausmeister.
Der konfessionslose Gärtner mäht den Rasen gewiß nicht schlechter als der einer Kirche angehörende Hausmeister eine Tür aufschließt.
-
Interessant wird's, wenn der konfessionell gebundene Hausmeister aus der Kirche austritt, z.B. aus Empörung über das Verhalten der Kirchen im Bezug auf den Mißbrauch von Kindern in ihrer Vergangenheit (und Gegenwart?).
Muß der dann auch seinen Job kündigen oder wird er entlassen?

Besonnener
Fehlurteil

Jeder Arbeitnehmer sollte sich grundsätzlich mit seinem Arbeitgeber und dem Unternehmen, welches seinen Arbeitsplatz stellt & seine monatliche Gehaltszahlung tätigt, identifizieren. Wenn ich nicht Mitglied der Kirche sein möchte, bewerbe ich mich dort auch nicht. Klares Fehlurteil in die vollkommen falsche Richtung. Ich hoffe, die Kirche wird sich dem nicht kampflos unterwerfen.

Peter Rostan
Kirchensteuern

Erstaunlich, welche Blüten die Diskussion über Kirchensteuern mal wieder treibt...

Die Kirchensteuer ist ein Mitgliedsbeitrag, der nach einem Win-Win-Win-Modell erhoben wird:
Die Mitglieder haben den Vorteil, dass nicht jeder dasselbe zahlen muss, sondern das Einkommen zählt - solidarischer geht‘s nicht.
Die Kirche hat den Vorteil, die Beiträge verlässlich zu erhalten, ohne ständig Mahnungen an säumige Zahler schicken zu müssen. Außerdem erfährt sie nicht, wieviel der einzelne gezahlt hat - das macht sie unabhängiger.
Und der Staat hat den Vorteil, mit geringstem Aufwand eine weit mehr als kostendeckende Verwaltungsgebühr (3%) von den Kirchensteuern abzweigen zu können. Er profitiert also mit an der Kirchensteuer!

Warum soll die Kirchensteuer abgeschafft werden, wenn alle drei Betroffenen von ihr profitieren?

Bergschneider
re: MGD HerrenSpezies

Ein Skandal, dass das Urteil in einem demokratischen Staat gefällt wird, weil es die Freiheit der Kirchen einschränkt. Damit wird es für die Kirchen immer schwieriger, Projekte mit ihren Mitgliedern zu betreiben, mit denen sie dem Staat Aufgaben abnimmt, für die er sonst selbst aufkommen müsste. Ich hoffe, dass die evangelische Kirche dieses Urteil anficht. PS: Ich selbst bin nicht evangelisch und würde mich um eine solche Stelle nie bewerben.

froggx
Unchristliches Businessmodell

Such ein Stellenangebot, bei dem du ein Kriterium nach dem Katalog im Gleichbehandlungsgesetz nicht erfüllst und bewirb dich. Du wirst abgelehnt und erklagst eine Entschädigung.
Das Diskriminierungsmodell der Kirchen ist auch nicht christlicher.

Immanuel20
Ein großes Missverständnis

Offenbar gibt es hier bei einigen Kommentatoren ein großes Missverständnis.

Die Tätigkeit von Diakonie und Caritas ist KEINE christliche Tätigkeit, sondern eine menschliche. Krankenpflege oder Haareschneiden wird durch die bloße Ausübung durch einen Christen nicht zu einer christlichen Tätigkeit. Die Christen tun so, als ob nur Christen mitmenschlich seien und Mitmenschlichkeit eine originäre Eigenschaft der Christen sei, die sie von anderen Menschen abhebe. Das ist UNSINN!

Zum einem sind Nichtchristen GENAUSO menschlich oder unmenschlich. Zum anderen zeigt sich die fehlende Menschlichkeit im Umgang mit Kindesmisshandlern, Homosexuellen und Frauen.

Allein Predigten und Gebete sind originär christlich.

Außerdem werden Diakonie und Caritas (auch) vom Staat finanziert und staatliche Finanzierung darf nicht für Arbeitnehmerdiskriminierung nur aufgrund der Weltanschauung ausgenutzt werden. Wer Staatsknete bekommt, darf nicht diskriminieren!!!!!!!!!!!!!!

Dennis K.
@Der_Mahner: Das ist nicht Absurdistan!

Die Jobs, über die wir hier reden, sind in aller Regel durch Steuergelder oder Sozialversicherungsabgaben finanziert - also durch ALLE Bürger.

Nur, weil die Kirchen sich die Organisation dieser Bereiche sichert, gibt es den Kirchen nicht das Recht, diese mit Staatsgeldern finanzierten Jobs nur an ihre eigenen Schäfchen zu verteilen!

Ich bin selbst Dipl. Sozialarbeiter und leider ist es eine traurige Realität, dass der Großteil der Stellen in der Sozialen Arbeit bei konfessionellen Trägern sind. Aber wenn der LWL z.B. der Caritas Geld für eine Sozialarbeiter-Stelle in der Obdachlosenhilfe gibt, hat die Kirche kein Recht, diesen Job nur an Kirchlinge zu vergeben! Sie bekommt das Geld, um damit dafür zu sorgen, dass Obdachlose versorgt werden - und nicht, um damit Missionierung zu bezahlen!

Dieses Urteil ist lange überfällig und ich habe lange darauf gewartet - es kann nicht sein, dass man sich als Sozialarbeiter >50% aller Stellenangebote ruiniert, wenn man aus der Kirche austritt!

wurzelpurzel

Soweit ich es in Erinnerung habe, argumentierte die Diakonie vor dem EuGh damit, dass diese Frau wegen mangelnder Qualifikation abgelehnt wurde. Der eingestellte Mann war offenbar qualifizierter und zudem Evangelisch. Aus Sicht des Arbeitgebers gleich zwei Argumente für ihn und gegen die gottlose Mitbewerberin. Jeder Arbeitgeber hat das Recht zu entscheiden, wen er warum einstellt. Dieses müssen auch kirchliche Einrichtungen haben. Und wenn es nicht mehr in der Ausschreibung gefordert wird, eine Konfessionszugehörigkeit zu haben, legt man eben ungefragt eine pfarramtliche Bescheinigung bei. Das wissen dann eben nur der Pfarrer, der Bewerber und der Personalchef und die behalten es schön für sich und gut ist. Gewusst wie. Man kann sich ungebetene Bewerber auch anders vom Leib halten!

FritzF
Kirche hat kein eigenes

Arbeitsgericht?

teacher's mind
Prinzip der Ehrlichkeit

@ collie4711:
Wenn die Kirche ehrlich bei den Gründen für die Ablehnung ist, ist sie selbst daran schuld.
Inzwischen kennt eigentlich jeder Arbeitgeber die richtigen Formulierungen bei einer Ablehnung.


Die Kirche ist aber ehrlich und zwar aus Prinzip. Sie hat ja auch gar nichts gegen die Person oder Qualifikation der Bewerberin einzuwenden. Es geht außerdem nicht um den konkreten Fall, an dem Sie sich hier festhalten, es geht um den Grundsatz. Und da ist es durchaus wichtig, dass die Kirche ehrlich ist.

sosprach
Kirche

Das diese Praxis bislang erlaubt war ist der eigentliche Skandal. Es wird Zeit das diese Organisation sich der Demokratie unterordnet. Schlimm genug mit der Geschlechtsdiskriminierung in höheren Kirchenämtern. Streikrecht? Niedriger Bezahlung als im Tarif festgelegt die Kirche erkennt diese nicht an. Auch im Angesicht des Kindermisbrauchs und Verleugnung. Es muss Schluss sein mit diesen Sonderrechten. Die Gewalt geht ausschließlich vom Volke aus.

teacher's mind
@ FritzF

Kirche hat kein eigenes Arbeitsgericht?

Nein, das hat sie nicht.

teacher's mind
@ nie wieder

Kann ich denn nun auch aus der Kirche austreten, wenn ich in einer evangelischen Einrichtung arbeite?

Fragen Sie doch den Dienstherrn. Mich wundert Ihre Frage, da Sie hier schon zu Protokoll gegeben haben, von Hartz-IV zu leben.

Amelia
@wenigfahrer

Was haben denn die Kirchensteuern mit dem Fall zu tun? Wer keine Kirchensteuern zahlen will, kann austreten und seine Kirche mit Spenden freiwillig unterstützen - na und? geht doch! Wenn ich aber mein Kind in eine katholische oder evangelische Einrichtung gebe, will ich, dass auch Katholisch oder Evangelisch drin ist, sonst ist das Etikettenschwindel. Wie das bei einer Bürostelle der Diakonie aussieht, kann ich nicht so beurteilen, aber auf jeden Fall sollte man nicht Äpfel mit Birnen vermischen....

Peter Rostan
Gute Arbeit braucht Identifikation

Wer mit den Unternehmenszielen nicht übereinstimmt, sollte keine führende oder repräsentative Aufgabe übernehmen dürfen. Das gilt für jeden Betrieb.
Beim Vorstellungsgespräch darf schließlich auch gefragt werden, wie intensiv man sich mit dem Unternehmen auseinandergesetzt hat.

Auf die Kirche übertragen:
Erzieher/innen in evangelischen Kindergärten sollten glaubhaft die Erziehungsziele ihres Arbeitgebers mittragen. Das geht auch, wenn sie der katholischen oder einer Freikirche angehören.
Aber ganz ohne Kirchenzugehörigkeit wären sie nicht glaubwürdig.

Lisaschnei
Kirchenmacht brechen

Dieser Gerichtsentscheid ist längst überfällig. Unter dem Deckmäntelchen der Religion werden seit Jahrzehnten Bewerberinnen und Bewerber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer drangsaliert und diskriminiert. Und das bei Jobs, die inhaltlich mit Religion überhaupt nichts zu tun haben. Das ist besonders schlimm, wenn ideologische Organisationen nur als Auftragnehmer von staatlichen/kommunalen Aufträgen agieren - ob bei Sozialberatung, Krankenhäusern oder Kindergärten. 90 % der Kosten zahlt dann die öffentliche Hand, aber 100 % das Sagen hat die jeweilige Religionsgemeinschaft. Das geht gar nicht. Künftig muss gelten: Wer öffentliches Geld in Anspruch nimmt, darf keine Sonderprivilegien in Anspruch nehmen, sondern muss ich den allgemeinen Gesetzen unterwerfen und die Menschenrechte achten.

sosprach
@Bergschneider

Sie bringen es auf den Punkt. Wer hat der Kirche diese Freiheit erteilt? Freiheit für Kriminalität? für Diskriminierung? für Benachteiligung?
Ihr repräsentiert schon lange keine Mehrheiten mehr.

Hepheistos

Kirche und Arbeitsrecht: Konfession darf keine Pflicht sein?

Na da hätte ich mal gerne vergleichsweiße gesehen, ob das Urteil -Die Kirche darf bei der Jobvergabe die Konfession nicht zur Grundvoraussetzung machen- bei einer Bewerbung einer christlichen Sozialarbeiterin in einer muslimischen Gemeinde auch so gesprochen worden wäre. Warum ich wohl davon ausgehe, dass es das Gericht genau dann nicht so gesehen hätte?

Walnuss
Kirche

Das Wesentliche am christlichen Glauben ist, dass man Christ ist, also an Jesus Christus glaubt.

Moos P
Wunderbar

Da hilft auch beten nicht mehr, wenn ab und zu richtiges Recht gesprochen wird. Glückwunsch den EUGH-Richtern zu diesem zeitgemäßen und vor allem rechtmäßigem Urteil. Ich werde die Hoffnung nie aufgeben, dass in der BRD irgendwann Staat und Kirchen getrennt werden.

riewekooche
Von einem Referenten / einer Referentin

also jemandem, der Öffentlichkeitsarbeit für eine Institution betreibt, erwarte ich eigentlich, daß er / sie hinter dem steht, was der Arbeitgeber verkündet.

Insofern ist das Urteil des Arbeitsgerichts schon sehr merkwürdig.

Gast
Nächstenliebe

...gibt es ab jetzt also gerichtlich verordnet.

Ironisch wie ausgerechnet Kirchen auf Ausgrenzung setzen und setzten, während die Gesellschaft als ganzes inzwischen bei Gleichberechtigung und Respekt für jeden Mitmenschen angekommen ist (zumindest gesetzlich).
Ganz nach dem Motto tut was ich sage, nicht was ich tue. Oder wäre das Gleichnis Wasser predigen, Wein trinken besser?

Neben den Skandalen sollten sich die Kirchen nicht wundern, wenn ihnen die Menschen wegrennen, bei so einem unchristlichen Verhalten.

frosthorn
ich bin entsetzt

über einen Teil der Kommentare hier. Ich dachte eigentlich, dass das, was die UN beschlossen hat, nämlich das Verbot, Menschen aus den verschiedensten Gründen zu diskriminieren, allgemein akzeptiert ist. Und jetzt lese ich, dass man es ganz normal findet, dass eine Kirche Menschen wegen ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert. Weil sie ja eine Kirche ist. Dann könnte man auch sagen, ein heterosexueller Personaler könnte einen schwulen Bewerber ablehnen, er hat ja als Hetero schließlich das Recht dazu. Schuld ist höchstens der Schwule, er hätte sich ja nicht zu bewerben brauchen.
Wie können immer alle von Gleichberechtigung schwafeln und gleichzeitig Sonderregelungen befürworten, denen zu Folge sich niemand daran zu halten braucht?

cari
Dortmunder in der Schalke-Kurve

Jeder Verein, jede Gruppe hat Regeln für die eigenen Mitglieder und auch Regeln, wie mit Nichtmitglieder umgegangen wird.
Wenn Schalke 04 zuhause spielt, kann ich nicht mit einem Dortmund-Trikot in die Nordkurve. Ich kann als SPD-Parteimitglied nicht die CDU-Fraktion führen, ich kann als Wirtschaftswissenschaftler nicht Rechtsanwalt werden. Ich kann als nicht auf zwei Hochzeiten gleichzeitig tanzen... ABER wenn eine christliche Religionsgemeinschaft in diesem Land für sich das gleiche Recht in Anspruch nehmen will, wie jede andere Gemeinschaft oder Gruppe auch, dann ist das rechtswidrig... Das grenzt ja schon an Diskriminierung.
Dass die christlichen Kirchen in Deutschland den größten Teil der Wohlfahrtspflege übernehmen, Krankenhäuser, Kindergärten, Behinderten-Einrichtungen, Altenheime, das hat auch etwas mit der (christlichen) Gesinnung der Menschen zu tun, die dort arbeiten. Wer ablehnt, zu der Gemeinschaft zu gehören, kann sich dann auch nicht auf einen Arbeitsplatz einklagen.

frosthorn
@Hepheistos, 20:14

Na da hätte ich mal gerne vergleichsweiße gesehen, ob das Urteil -Die Kirche darf bei der Jobvergabe die Konfession nicht zur Grundvoraussetzung machen- bei einer Bewerbung einer christlichen Sozialarbeiterin in einer muslimischen Gemeinde auch so gesprochen worden wäre. Warum ich wohl davon ausgehe, dass es das Gericht genau dann nicht so gesehen hätte?

Ich weiß es. Weil Sie die Gelegenheit nicht verpassen wollten, her einen islamfeindlichen Post unterzubringen. Auch wenn es hier um alles andere als um den Islam geht.

wle
soweit mir bekannt,....

..werden kirchliche Einrichtungen mit ca. 80% aus Steuermitteln "bezuschußt".
Also, wer sollte das Sagen haben?

thomaseff
Kompromissvorschlag

ich hätte da einen vernünftigen Kompromissvorschlag: wenn die Kirche die Stelle aus ihren eigenen Mitteln (Vermögen, Vermögensertrag, Kirchensteuer) bezahlt, darf sie weiter ihre Forderungen hinsichtlich der Mitgliedschaft erheben.

Wenn der Staat entsprechend des Subsidaritätsprinzips die Stelle bezahlt (Stichwort: Kindergarten, Schule, Jugendfürsorge) gelten die Regeln des allgemeinen Arbeitsrechts.

Wer bestellt, bezahlt.
oder reziprok:
Wer bezahlt, bestimmt die Tonlage.

zyklop
@ riewekooche

"Von einem Referenten / einer Referentin, also jemandem, der Öffentlichkeitsarbeit für eine Institution betreibt, erwarte ich eigentlich, daß er / sie hinter dem steht, was der Arbeitgeber verkündet."
Loyalität kann ein Arbeitgeber erwarten (also keine offene Propaganda gegen die Kirche), aber wird nicht die Diakonie zu 100 % vom staatlichen Steuerzahler finanziert? Wer also ist eigentlich der Arbeitgeber in diesem Fall?

Bergschneider
re: Dennis K.

Ob diese Jobs wirklich durch Steuergelder finanziert sind, kann ich nicht beurteilen. Aber jedenfalls hat die ev. Kirche aus ihrem Auftrag diese Jobs geschaffen und hat m. E. auch das Recht, dass sie dafür ihre Mitglieder einsetzt. Würde die Kirche diese Aufgabe nicht wahrnehmen, müsste sie der Staat übernehmen und könnte selbstverständlich alle seine Bürger dafür anstellen, die er dafür für geeignet hält. Aber ich gehe einmal davon aus, dass kirchliche Angestellte, die die Arbeit aus einem christlichen Impetus heraus leisten ein größeres Engagement zeigen, als wenn sie nur irgendwelche Angestellten wären. Von daher halte ich dieses Urteil für unangemessen. Dass die Frau eine Entschädigung erhält, ist ein grandioses Unrecht. Sie hatte doch gewusst, dass sie die Voraussetzung für diese Stelle nicht erfüllt hat. Wenn sie fachlich wirklich kompetent ist, hätte sie sich sicher um eine andere Stelle bemühen können.

Martinus
Absurdes Urteil.

Wer beim DGB arbeiten möchte, muss auch Mitglied einer Gewerkschaft sein. Insofern ist das Urteil absurd!

Bergschneider
re: frosthorn

Die Frau wurde nicht von der Kirche diskriminiert, sondern sie hat die Voraussetzungen für diese Stelle nicht erfüllt. Derjenige, der die Stelle bekommen hat, hat sie wohl erfüllt. Die Frau hätte von vorneherein wissen können, dass sie keine Chance hatte. Warum hat sie sich dann beworben? Ich finde, die Kirche kann für ihre Arbeit selbstverständlich ihre Mitglieder heranziehen und muss nicht jeden möglichen Bewerber annehmen.